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Änderungen zum Contracting (Neues Mietrecht ab Mai 2013)

Was ist „Contracting“ ?

„Contracting“ beinhaltet die gewerbliche Wärmelieferung durch spezialisierte Unternehmen § 556 c BGB.

Welche Vorteile bietet das „Contracting“?

Durch das „Contracting“ soll ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, da hierdurch Energie gespart bzw. effizienter genutzt werden kann.

Hintergrund der Regelung ist der Gedanke, dass gewerbliche Wärmelieferanten in der Regel in technisch neue und energiesparende Anlagen investieren und so Energie und Ressourcen geschont werden.

Was bedeutet dies für Vermieter?

Vermieter können-wenn sie ihre Wärme künftig von einem „Contractor“ beziehen, die Kosten des „Contracting“ nunmehr anstelle der bisherigen Heizkosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Voraussetzungen hierfür:

  1. Der „Contractor“ liefert die Wärme aus einem Wärmenetz ( z.B. Fernwärme , Wärme aus einem Blockheizkraftwerk ) oder er errichtet eine neue Anlage. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient betrieben werden können, kann er sich auf die verbesserte Betriebsführung beschränken und
  2. Die Umstellung muss für den Mieter kostenneutral sein.

Die Umstellung muss dem Mieter rechtzeitig –mindestens 3 Monate vorher in Textform angekündigt werden ( § 556 c II BGB ).

Was bedeutet dies für Mieter?

Für Mieter ändert sich im Rahmen einer Umstellung nicht viel, da eine Umlage der Kosten des „Contracting“ nur bei Kostenneutralität möglich ist. Hatte der Vermieter zuvor hohe Kosten wegen einer etwaig veralteten Heizungsanlage produziert, kann sich für die Mieter bei einer Umstellung eine Kostenersparnis ergeben.

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