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Schönheitsreparaturen: Muss der Mieter tapezieren? – Wir erklären es hier.

Gerne zieht man als Mieter in eine frisch tapezierte Wohnung. Doch muss man dann beim eigenen Auszug auch tapezieren? In vielen Fällen genügt ja auch das Streichen oder sogar nur das “besenreine” Verlassen bereits zur Erfüllung der notwendigen Schönheitsreparaturen.

Der Umfang der Schönheitsreparaturverpflichtung kann verschieden sein. Bestes Beispiel ist das Tapezieren und streichen.

Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, wann Sie als Mieter nicht nur zum Pinsel greifen müssen, wann eine Tapezierklausel wirksam ist und wann Sie aufgrund einer unwirksamen Tapetenkausel nicht tapezieren brauchen.

Tipp: Wenn Sie sich die Einschätzung alleine nicht zutrauen, lassen Sie Ihre Schönheitsreparaturklausel hier prüfen.

1. Schönheitsreparaturverpflichtung

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Von dieser gesetzlichen Regelung wird jedoch in der Praxis regelmäßig abgewichen und im Mietvertrag wird der Mieter zur Durchführung von bestimmten Schönheitsreparaturen über eine Schönheitsreparatur- bzw. Renovierungsklausel verpflichtet.

Dies ist auch zulässig, soweit es sich bei der Abwälzung um Schönheitsreparaturen und nicht um Instandsetzungsarbeiten handelt.

Bei dem Tapezieren handelt es sich um eine malermäßige Beseitigung von Spuren des vertragsmäßigen Wohngebrauchs, weshalb diese Tätigkeit grundsätzlich vom Begriff der Schönheitsreparaturen umfasst ist. In der gesetzliche Definition des Begriffs „Schönheitsreparaturen“ im Gesetzestext der Zweiten Berechnungsverordnung zu öffentlich geförderten Mietwohnungen, heißt es sogar ausdrücklich:

§ 28 Abs. 4 Satz 3 II. B V “Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.”

Merke:

Das Tapezieren ist eine zulässige Verpflichtung im Rahmen der durchzuführenden Schönheitsreparaturen, die vertraglich wirksam vereinbart werden kann.

2. Was ist die Tapetenklausel?

Die sogenannte “Tapetenklausel” ist vereinfacht gesagt, eine Formularklausel im Mietvertrag, nach der der Mieter verpflichtet sein soll bei Auszug alte Tapeten zu entfernen. Sie lautet zum Beispiel wie folgt:

“… hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben …”

Der Bundesgerichtshof kippte diese Klausel gleich in zwei Urteilen und erklärte sie für unwirksam, da insoweit eine unangemessenen Benachteiligung des Mieters vorliegt; so im Urteil vom 05.04.2006 Az.: VIII ZR 109/05 und im Urteil vom 05.04.2006, Az.: VIII ZR 152/05. Der Grund für die Unwirksamkeit ergibt sich bei dieser Tapetenklausel daher, dass es sich um eine formularmäßige Bestimmung handelt, die den Mieter unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf mit Renovierungspflichten belastet.

Merke:

Die sogenannte “Tapetenklausel” in Formularmietverträgen ist unwirksam.

3. Wann muss tapeziert werden?

Damit stellt sich die Frage, ob es denn dann in der Praxis so sein kann, dass man immer tapezieren muss nur weil dies im Mietvertrag steht? Und ob dies auch gelten kann, wenn die Vormieter nur gestrichen haben?

Die Antwort ist natürlich: Nein. Genauso wenig wie man sicher bei Auszug tapezieren muss, nur weil man in eine frisch tapezierte Wohnung gezogen ist, kann man sich als Mieter darauf verlassen, dass die “Tapezierverpflichtung” entfällt, nur weil bei Einzug lediglich gestrichen war.

Nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung ist, unabhängig von der Art der durchzuführenden Schönheitsreparaturen, eine entsprechende Klausel zur Abwälzung bei Formularmietverträgen (- und das sind die meisten einseitig vorformulierten Mietverträge – ) nur dann zulässig, wenn sich die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung bemisst.

Das heißt, es müssen tatsächlich Schönheitsreparaturen notwendig sein. Denn der Mieter soll lediglich die Abnutzungen zu beseitigen haben, die auch durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind. nicht darüber hinaus.

Merke:

Die Schönheitsreparaturverpflichtung eines jeden Mieters ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Renovierungsbedarf bei Auszug ab.

Beispiel: In welchem Umfang diese dann auszuführen sind, bestimmt sich je nach Einzelfall, der Vereinbarung im Mietvertrag und dem tatsächlichen Bedarf in der Mietwohnung.

Der Vormieter hatte die Räume der Mietwohnung bei Auszug lediglich gestrichen. Der Nachmieter streicht bei Auszug ebenfalls, jedoch fallen die Tapeten wegen der bereits zu schweren Farbschicht ab. Muss der Mieter neu tapezieren?

– Ja. Der Mieter muss in diesem Fall neu tapezieren, um seine Schönheitsreparaturverpflichtung zu erfüllen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Vormieter ebenfalls nur gestrichen habe. Entscheidend ist der tatsächliche Renovierungsbedarf bei Auszug.

Insoweit ist auch festzuhalten, dass die Ausführung nicht meisterhaft, aber doch fachmännisch zu erfolgen hat.

Das heißt, ein Handwerksbetrieb muss nicht zwangsläufig beauftragt werden. So ist auch eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Renovierungsarbeiten durch eine Fachfirma auszuführen sind. Nach dem BGH-Urteil vom 9. Juni 2010, Az.: VIII ZR 294/09 muss der Wohnungsmieter die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen auch in Eigenleistung durchzuführen.

Es ist aber empfehlenswert, wenn man noch nie tapeziert hat und handwerklich eher ungeschickt ist. Ein “gut gemeint” reicht hier nicht. So wird es beispielsweise als unfachmännische Ausführung angesehen, wenn die Tapeten zahlreiche Hohlstellen aufweisen oder einfach überklebt wurden.

Besondere Vorschriften zur Qualität oder Art der Schönheitsreparaturen kann der Vermieter darüber hinaus aber nicht machen.

So sind beispielsweise sogenannte Farbwahlklauseln überwiegend unwirksam. Nach der Entscheidung des BGH vom 20.1.2010 Az.: VIII ZR 50/09 und vom 18.2.2009, Az.: VIII ZR 166/08, gilt dies jedenfalls dann, wenn eine Farbwahlklausel die Pflicht zur Dekoration in neutralen Farbtönen nicht allein auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt hatten, sondern dem Mieter eine solche Farbwahl auch für das laufende Mietverhältnis vorgaben.

Merke:

Tapeziert werden muss, wenn die Klausel zur Schönheitsreparaturverpflichtung insgesamt wirksam ist und ein Tapezieren durch den entsprechenden Renovierungsbedarf angezeigt ist.

4. Fazit

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass es eine grundsätzliche “Tapezierpflicht” nicht gibt und eine solche auch nicht formularmäßig vereinbart werden kann. Sollten Sie eine entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag finden, ist eine rechtliche Beratung zur Wirksamkeit der Klausel angezeigt.

Hier können Sie die Schönheitsreparturverpflichtung überprüfen lassen.

87 Antworten auf "Schönheitsreparaturen: Muss der Mieter tapezieren? – Wir erklären es hier."

  • Ute ZIegler
    27.06.2016 - 11:34 Antworten

    Wir sind vor genau 10 Jahren in die Wohnung eingezogen und ziehen jetzt aus.
    Muss ich wie im Mietvertrag vereinbart wurde bei Auszug die Wände von den Tapeten befreien?
    Muss ich für abgenutzte Böden ( Klickparkett) Schadenersatz leisten?

  • Karin Stoll
    12.08.2016 - 18:08 Antworten

    Hallo

    Wenn ein Mieter 15Jahre in einer Mietwohnung lebt und es fallen “Schönheitsreperaturen “an,wie z. b neuer Teppichboden oder Wände streichen oder Balkon Sanierung.
    Wer ist dafür zuständig?
    Mieter oder Vermieter
    MfG K.Stoll

    • Mietrecht.org
      14.08.2016 - 07:34 Antworten

      Hallo Karin,

      es kommt darauf an, ob der Mieter im Mietvertrag wirksam zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    29.10.2016 - 19:59 Antworten

    Hallo!
    Der Vermieter meiner neuen Mietwohnung möchte unbedingt, dass ich bei meinem Einzug tapeziere. Die Wohnung wurde saniert und ist im tapezierbreiten Zustand. Im Mietvertrag wird das Tapezieren beim Einzug nicht erwähnt. Ich habe dem Vermieter lediglich bei der Besichtigung der Wohnung mündlich versichert, dass ich tapezieren würde. Nun habe ich erfahren, dass mich die Tapezierung ca. 3000 Euro kosten würde.
    Diese Kosten würde ich gerne vermeiden. Die Wände sind glatt genug um nur gestrichen werden zu können. Muss ich unbedingt tapezieren? Hat der Vermieter Anspruch darauf?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Maria

    • Mietrecht.org
      30.10.2016 - 09:08 Antworten

      Hallo Maria,

      wen Sie sich nicht an die Vereinbarung mit dem Vermieter halten wollen, sollten Sie das mit ihm besprechen und eine gemeinsame Lösung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Barbara Schneider
    01.11.2016 - 19:54 Antworten

    Guten Abend,

    meine Mieter haben fast 20 Jahre in meiner Wohnung gelebt.
    Die Wände sind zum Teil sehr farbig gestrichen und in der Diele wurde ohne Absprache die Decke für Spots abgehängt (10 cm) und Kabelkanäle unter Putz gelegt (deutlich sichtbar, nicht vom Fachmann, und nicht immer verständlich). In einem Zimmer wurde die Rauhfaser gegen eine andere Tapete ausgetauscht. Was kann ich erwarten?

    Vielen Dank,

    Anna

    • Mietrecht.org
      03.11.2016 - 13:36 Antworten

      Hallo Barbara,

      prüfen Sie die Schönheitsreparaturklausel – nur wenn diese Wirksam ist, muss der Mieter überhaupt renovieren. In Sachen Umbauten sollten Sie auf die Rückbauverpflichtung hinweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel zinner
    02.11.2016 - 15:06 Antworten

    Guten Tag,
    Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und wollte neu tapezieren weil die Tapeten in einem sehr schlechten Zustand waren. Beim tapezieren ist uns dann der komplette Putz mit abgegangen. Der Vermieter behauptet jetzt das es nicht erlaubt ist ohne Rücksprache mit ihm zu tapezieren. Aber zählt tapezieren nicht eindeutig zu Schönheitsreparaturen und darf das nicht eigentlich nach eigenem ermessen gemacht werden?
    LG Daniel z

  • Julia
    04.11.2016 - 19:25 Antworten

    Guten Tag,

    als ich vor über 10 Jahren in die Mietwohnung gezogen bin, wollte ich tapezieren, weil die Rauhfaser bereits Dellen geschlagen hat. Da uns beim Abnehmen der Rauhfaser der halbe Putz entgegengekommen ist entschieden wir uns, die Wohnung zu spachteln und somit den Wohnwert zu erhöhen. Dies wurde nicht mit dem Vermieter abgesprochen. Kann der Vermieter nun verlangen (laut Vereinbarung im Mietvertrag), dass bei Einzug wieder Rauhfaser an die Wände muss?
    Vielen Dank, Julia

  • Katharina Stolper
    06.12.2016 - 19:40 Antworten

    Guten Abend,

    ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus. Beim Einzug habe ich dafür unterschrieben, dass ich die Deckenplatten, die bereits vom Vormieter vorhandenen waren, beim Auszug entferne. Der Vermieter verlangt nun, dass ich nicht nur die Deckenplatten entferne, sondern auch die Decken neu tapezieren muss. Bin ich dazu verpflichtet?

    MFG K. S.

    • Mietrecht.org
      06.12.2016 - 20:54 Antworten

      Hallo Katharina,

      ich weiss leider nicht, was Sie im Wortlauf mit Ihrem Vermieter vereinbart haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ahnungsloser Mieter
    02.02.2017 - 17:08 Antworten

    Hallo,

    wir ziehen bereits nach einem Jahr aus einer Neubauwohnung aus (4 Jahre). Unsere Vormieter haben beim Auszug nur ausgebessert, Löcher zu gespachtelt und gestrichen (punktuell). Jetzt verlangt unser Vermieter dass wir die Wohnung bei Auszug streichen und auch eine beschädigte Wand durch einen Handwerker machen lassen. Die beschädigte Wand haben wir ebenfalls von unseren Vormietern geerbt (Schaden ist beim abmachen der Tapete entstanden).
    Im Mietvertrag ist die Renovierungsklausel bei Auszug aufgeführt.
    Ist es unser Versäumnis, dass wir bei Einzug nicht auf eine komplett neu gestrichene Wand behaart haben oder sind die Forderungen vom Vermieter übertrieben? Auch die ursprüngliche, recht teure Raufaser Tapete ist gewünscht.
    Ein Handwerker zur Besichtigung ist bereits vom Vermieter beauftragt.

    LG
    ahnungsloser Mieter

  • Daniel
    02.05.2017 - 14:03 Antworten

    Hallo,

    ich ziehe nach 3,5 Jahre aus meiner Wohnung aus. Bei Einzug wurde seitens des Vermieters die Wohnung neu tapeziert und die Türen neu gestrichen.

    Bei meinem Auszug habe ich nun lediglich die Wände neu gestrichen und die Dübellöcher alle verschlossen. Die Wohnung ist somit in einem ordentlichen Zustand.

    Nun besteht der Vermieter jedoch darauf, dass von mir sämtliche Tapeten runtergenommen werden und neu tapeziert wird, so wie ich die Wohnung von Ihm übernommen haben. Ebenso verlangt dieser das Streichen der Türen.

    Ich habe lediglich 3.5 Jahre in der Wohnung gewohnt und die Wände und Türen weisen keinerlei Beschädigungen auf, noch lösen sich die Tapeten von den Wänden.

    Der Vermieter verweist auf den Mitvertrag, in welchem festgehalten ist das die Wohnung frisch renoviert übernommen wurde und so auch wieder herzustellen ist.

    Bin ich hierzu tatsächlich verpflichtet die völlig intakten Tapeten zu entfernen und komplett neu zu renovieren ?

    Vielen Dank
    Daniel

    • Mietrecht.org
      03.05.2017 - 18:42 Antworten

      Hallo Daniel,

      drehen Sie den Spieß um und lassen Sie hier prüfen, ob Sie überhaupt zur Renovierung verpflichte waren und ggf. Ersatz für Ihren Aufwand vom Vermieter verlangen können. Hier der Link: Schönheitsreparaturklausel prüfen.

      Ich vermute, dass es sehr gut für Sie ausgehen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine A.
    18.05.2017 - 05:46 Antworten

    Hallo,

    wir ziehen in ein neues Haus und es wurde vereinbart, das Haus unrenoviert zu übernehmen und das wir streichen. Nun habe ich aber erfahren, das die Tapeten bereits von den Wänden abfallen in zwei Zimmern und erneuert werden müssten? Ist dies nun auch unsere Sache, oder müsste sich hier der Vormieter oder Vermieter drum kümmern?

    Vielen Dank

    Nadine

  • Ariane S.
    11.06.2017 - 20:03 Antworten

    Hallo!

    Gibt es eine feste Regelung dazu, ob beim Einzug Tapeten an der Wand sein müssen? Oder ist das auch eine individuelle Vereinbarungssache? Wir beziehen demnächst ein Haus zur Miete. Der Vormieter muss von Seiten der Verwaltung in einigen Räumen die Tapeten runternehmen, da diese sehr speziell sind. Die Dame von der Verwaltung sagte, wir müssten dann aber die neuen Tapeten anbringen beim Einzug und nicht der Vormieter. Kann das so vorgegeben werden?

    Vielen Dank, Ariane

    • Mietrecht.org
      14.06.2017 - 10:44 Antworten

      Hallo Ariane,

      wenn Sie es möchten, können Sie ein Haus / eine Wohnung auch ohne Tapeten oder ohne Fussbodenbelag mieten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Gross
    07.07.2017 - 10:27 Antworten

    Hallo!

    Unser Vormieter hat in dem Altbau, in den wir einziehen, lediglich gestrichen.

    Der Vermieter sagt nun, dass bei weiterem Überstreichen die Wände Schaden davon tragen könten und verlangt deshalb nun von uns, dass wir bei Einzug tapezieren – und bei Auszug die Tapete auch wieder entfernen. Dies ist so auch im bereits unterschriebenen Vertrag festgehalten.

    Nun habe ich in Ihrem Artikel gelesen, dass wir die Tapete in keinem Fall bei Auszug abziehen müssen.

    Ich habe aber nun nicht ganz verstanden, ob denn auch die Tapezierpflicht bei Einzug bei uns korrekt ist oder nicht?

    Können Sie uns da bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    A. Gross

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 14:35 Antworten

      Hallo A. Gross,

      individualvertraglich können Sie sehr viel vereinbaren. Recherchieren Sie in diese Richtung. Individual- vs. Formularmietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Freyer
    02.08.2017 - 10:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zum Thema Schönheitsrepaturen: Das Mietverhältnis hat begonnen am 01.06.2015. Im Vertrag wurde festgehalten, dass die Übernahme ohne Streichen des Vormieters von statten gegangen ist. Zum 23.08.2017 ist der AUszug festgelegt worden. Nun beruft sich der Vermieter auf die Schönheitsreperaturen. In der Klausel steht zum einem, dass ein Kostenanteil von 180€ auf die Mieterin abfällt und die Arbeiten durch eine Handwerksfirma duch zu führen sind und zum anderem dass wenn sie selbst streicht eine Zahlung von zweimal 180€ ( 360€ ) erfolgen muss. Wie ich oben gelesen habe, kann der Mieter nicht dazu verpflichtet werden, eine Firma zu beauftragen. Und auch zu Klausel, dass wenn der Mieter selbst streicht, dass dann quasi wie eine Strafzahlung erfolgt, die Klausel ist doch unwirksam oder?

    Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

    • Mietrecht.org
      02.08.2017 - 12:22 Antworten

      Hallo Michaela,

      danke für Ihren Beitrag. Um die Klausel zu prüfen, reichen Sie bitte den Auszug aus dem Vertrag hie ein: Schönheitsreparaturklausel prüfen. Ohne genaue Prüfung kann Ihnen niemand verlässlich helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Freyer
    02.08.2017 - 10:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    noch eine Zusatzfrage zum Grad der Abnutzung. Woran bemisst der sich? Zwei jahre hat der Mietvertrag bestanden. Beim Einzug wurde festgehalten dass die Wohnung nicht frisch gestrichen übergeben wurde, da Wände und Decken sich in einem guten Zustand befinden. Würde dann das Urteil des BGH anwendung finden?
    Hier das Urteil:

    Neues Urteil Auf Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind, können keine Renovierungsverpflichtungen per Mietvertrag mehr abgewälzt werden. Und auch die so genannte Quotenklausel, nach der Mieter verpflichtet werden sollen, anteilige Renovierungskosten zu zahlen, ist unwirksam. (BGH ). Viele Mietverträge enthalten nämlich Klauseln, nach denen anteilige Kosten übernommen werden müssen, wenn Mieter vor Ablauf der Frist für fällige Schönheitsreparaturen ausziehen. Zum Beispiel sollten Mieter nach einem Jahr 30 Prozent der Renovierungskosten für Flur, Küche und Bad bzw. 20 Prozent der Renovierungskosten für die Haupträume der Wohnung zahlen. Diese Klauseln sind nun unwirksam.

    Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
    Michaela Freyer

  • Steven H.
    17.10.2017 - 20:13 Antworten

    Guten Tag,

    ich ziehe im November in eine teilsaniert Wohnung. Die Wände sind nicht ganz gerade und nicht ordentlich verspachtelt. Der Vermieter meint, er muss die Wände nicht behandeln und ich soll selber tapezieren. Aber wie soll das gehen? Ich bin kein Handwerker und kann nichts verputzen um eine glatte Wand zu garantieren? Wenn ich einen Handwerker das machen lasse, zahlt das mein Vermieter? Ich kann nicht auf so einer rauen Wand tapezieren, wie soll ich mich verhalten?

    • Mietrecht.org
      18.10.2017 - 09:36 Antworten

      Hallo Steven,

      wenn Sie handwerklich nicht tätig werden wollen und können, dann sollten Sie keine renovierungsbedürftige Wohnung anmieten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa S.
    14.11.2017 - 16:40 Antworten

    Guten Tag,

    bei Einzug haben wir vor 5 Jahren die Wände neu gestrichen und die Tapete ist uns da schon fast entgegen gekommen, da wohl schon vor uns ziemlich oft drüber gestrichen wurde. Wir haben nach Absprache mit dem Vermieter 2 Katzen in der Wohnung gehalten, daher sind jetzt an manchen stellen kleine Kratzer in der Tapete drin. Kann uns der Vermieter dazu verpflichten bei Auszug neu zu tapezieren?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    Freundliche Grüße

    Vanessa S.

    • Mietrecht.org
      14.11.2017 - 17:54 Antworten

      Hallo Vanessa,

      wenn Ihre Katzen die Tapeten so beschädigt haben, dass es mit Streichen nicht getan ist, dann ist es doch nur fair, wenn Sie neu tapezieren?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heinz Seidler
    15.11.2017 - 08:25 Antworten

    Der Mieter möchte, dass der Vermieter die Wohnung neu tapeziert, da der Mieter jetzt schon 10 Jahre in der Wohnung wohnt und neue Tapeten möchte. Muss das der Vermieter bezahlen?

    • Mietrecht.org
      15.11.2017 - 08:51 Antworten

      Hallo Heinz,

      ich würde zuerst prüfen, was für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schmitz
    29.12.2017 - 20:35 Antworten

    Wir ziehen aus unserer Wohnung aus. Wir hatten die Wohnung mit Farbe gestrichen leider sieht man nach 3 maligem weißen eine farbkante, welche aber weiß ist. Kann der Vermieter uns zum tapezieren verpflichten ?
    Lg

  • Loraine F.
    29.01.2018 - 16:34 Antworten

    Hallo,

    Wir sind vor knapp einem Monat aus unserer alten Wohnung ausgezogen & unsere Katzen haben einige Stellen der Tapete zerkratzt,welche wir schon fachgerecht ausgebessert haben, sprich neue Tapete.
    Jetzt sagt unser ehemaliger Vermieter, dass er will, dass wir die Stellen noch überstreichen.
    Müssen wir das tun?
    Im Mietvertrag stand nur, dass wir bei Auzug Flur & Küche streichen müssen,was wir auch getan haben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Loraine F.

    • Mietrecht.org
      29.01.2018 - 16:39 Antworten

      Hallo Loraine,

      ich verstehe Ihren Ansatz nicht. Ihre Katzen haben einen Schaden angerichtet und der Vermieter möchte, dass Sie diesen Schaden beseitigen. Ist das nicht nachvollziehbar?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffen M.
    26.02.2018 - 17:12 Antworten

    Hallo,

    ich verlasse nach 3 Jahren eine Wohnung. Die Wohnung habe ich frisch renoviert bzw frisch gestrichen vom Vermieter übernommen. Ich habe für den Auszug Wände gestrichen, die ich in der Zeit übermalt hatte. Der Vermieter, will das ich aber alle Räume Streiche. Im Flur sind kleinere Gebrauchsspuren vorhanden (schlieren von den Schuhen, die beim vorbeilaufen entstanden sind).

    Im Mietvertrag ist eine “Schönheitsreparaturklausel” aufgeführt, die feste Zeitabstände definieren soll. Das Feld mit den Zeitabständen blieb jedoch unausgefühlt.

    Ist diese “Schönheitsklausuel” überhaupt wirksam?Muss ich die Räume streichen?

    Freundliche Grüße

    Steffen M.

    • Mietrecht.org
      26.02.2018 - 18:15 Antworten

      Hallo Steffen,

      ich würde Ihnen raten die gesamte Schönheitsreparaturklausel prüfen zu lassen. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, kann Ihnen hier niemand etwas zur Wirksamkeit schreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes
    30.03.2018 - 08:36 Antworten

    Hallo,

    wir ziehen nächsten Monat in eine Wohnung in der die Küche neu verputzt werden muss. Unser Vermieter möchte, dass wir die Tapete an der Decke entfernen bevor neu Verputzt wird. Kann er das von uns Verlangen?

    Danke und Grüße

  • Stefanie L.
    27.04.2018 - 14:13 Antworten

    Hallo,

    mein Mann und ich ziehen nach knapp 1 1/2 Jahren aus der Mietwohnung aus.
    Bei Einzug waren alle Wände Rauhfasertapeten und teils gelb gestrichen.
    Mündlich wurde vereinbart, dass der Vermieter nicht tapezieren muss (vertraglich nicht festgehalten), da wir eine etwas außergewöhnliche Tapete wollten.
    Wir haben im Wohn- und Essbereich (1 großes Zimmer) drei verschieden Tapeten (Vliestapeten in roter & weißer Steinoptik und normal-weiße Vliestapete) angebracht um die Räume optisch zu trennen.
    Mündlich wurde bei der Kündigung vereinbart, dass die Wände weiß sein müssen. NICHT MEHR!
    Nun wollten wir die Wohnung übergeben, nachdem wir die rote Steinoptiktapete durch eine weiße Vliestapete ersetzt haben und der Vermieter verlangt nun, dass wir alle Wände mit Rauhfasertapeten tapezieren und weiß überstreichen sollen.
    Sprich: Nicht nur die weiße Steinoptik sondern auch die weiße Vliestapete sind dem Vermieter nun ein Dorn im Auge.
    Selbst die Nachmieterin hatte bei Besichtigung mündlich zugesagt, dass sie sich an der weißen Steinoptik-Tapete nicht stört. Auch dies ist dem Vermieter nun egal und stünde nicht zur Sache.

    Im Mietvertrag steht unter Schöneitsreparaturen folgendes:

    “Die Schönheitsreparatur übernimmt während der Mietdauer (dann wurde angekreuzt) auf eigene Kosten der Mieter.
    Übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen, ist die Wohnung dem Mieter
    1. im renovierten Zustand zu übergeben … oder
    2. im unrenovierten Zustand zu übergeben, wofür er einen angemessenen Ausgleich erhält.”
    Weder 1. noch 2. wurden im Mietvertrag angekreuzt.

    Frage: Müssen wir auf Wunsch des Vermieters nochmal neu und gewünscht in Rauhfaser tapezeren?

  • Nöll
    06.07.2018 - 10:28 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin in eine Wohnung gezogen die mit Rauhfaser und gestrichen war. Wahrscheinlich um den Schimmel zu überdecken. Nun musste ich die Tapete abmachen und den Schimmel alleine entfernen weil die Genossenschaft BDS nix macht. Nun wollte ich Sie fragen, ob ich nur streichen brauche da ich sehe das die Rauhfasertapete mit dem Kleister den Schimmel mitverursachen tut. Laut Mietvertrag steht tapezieren drin und in der Abnahme auch Tapete ausbessern, dieses Protokoll hatten die bei der Begutachtung des Schimmels mit.

    Wenn ich tapezieren muss kann ich dann aber eine Vinyl Tapete nehmen? Denn Rauhfaser finde ich auch nicht modern. Danke

  • Johannes
    24.02.2019 - 09:40 Antworten

    Guten Tag,

    Nach acht Jahren sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen. Beim Einzug haben wir Tapeten übernommen, bei denen an manchen Stellen die Bahnen leicht überlappen. Wir haben diesen Zustand bei Einzug nicht explizit dokumentiert oder angemahnt, da es uns nicht Gestört hat. Bei Auszug wird nun vom Vermieter verlangt, dass wir die Räume neu tapezieren, da die Ausführung Der Tapezierung nicht zumutbar sei. Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist generell wirksam. Sind wir in diesem Fall tatsächlich verpflichtet zu tapezieren?

    Viele Grüße

  • Jan Bergmann
    08.10.2019 - 17:39 Antworten

    Guten Tag,

    ich hätte eine kurze Nachfrage: Ich würde gerne in meiner Altbauwohnung, in die ich bald einziehe, die Tapeten entfernen und glatt verputzen. Anschließend sollen die glatten Wände dann gemalt werden. Die den aktuellen Istzustand der Wohunng (mit weißen Tapeten) übernehme ich von dem Vormieter.

    Meine Frage(n) dazu: Bin ich jetzt zu der o.g. Thematik als Vermieter verpflichtet, diese Renovierungsmaßnahme vorher mit dem Vermieter abzustimmen? Und falls ich bzgl. dieser Maßnahme keinen Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen muss, steht dann für mich die weitere Frage im Raum, was dann auf mich zukommt falls ich irgendwann wieder ausziehen sollte?

    Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

    Besten Gruß

    Jan

    • Mietrecht.org
      11.10.2019 - 07:46 Antworten

      Hallo Jan,

      ich würde solche Arbeiten immer mit dem Vermieter abstimmen. Sie werten die Wohnung ja auf. Im Zweifel müssen Sie sonst den Ausgangszustand wieder herstellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    18.10.2019 - 07:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    in der Wohnküche meiner Mietwohnung hängt die auf Stroh geputzte Decke herab und soll erneuert werden.
    Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage Möbel zu rücken oder Schränke auszuräumen etc. Auch reicht der Platz in meiner Wohnung nicht, mit den Möbeln in ein anderes Zimmer auszuweichen.
    In wieweit besteht für mich eine Mitwirkungspflicht?
    Muss der Vermieter ein Ausweichquartier anbieten/bezahlen?
    Müssen Möbel eingelagert werden, auf wessen Kosten (einschließlich Transport)?
    Wer reinigt anschließend die mit Sicherheit total verstaubte Wohnung?

    Ich würde mich über Hinweise zur bevorstehenden Instandsetzung der Zimmerdecke freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    • Mietrecht.org
      21.10.2019 - 08:55 Antworten

      Hallo Peter,

      bevor Sie die Sache rechtlich betrachten, sollten Sie versuchen, Ihre Lage mit Ihrem Vermieter zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden. Für eine rechtliche Betrachtung sollten Sie sich möglichst individuell beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lucie
    15.01.2020 - 18:03 Antworten

    Hallo, ich ziehe jetzt aus und soll die Tapeten an den Wänden entfernen. Es war allerdings bereits tapeziert als ich eingezogen bin -mit Strukturtapete. Da alle Zimmer weiß sind und ich keine Tapetenklausel im Vertrag stehen habe, sondern nur Schönheitsreparaturen erwähnt werden – muss ich die Tapete entfernen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Lucie

  • Marc
    15.01.2020 - 19:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vater wohnt seit ca. 25 Jahren zur Miete.
    Die Wohnung wurde in dieser zeit nie saniert, mein Vater hat nur vor 3 Jahren mal gestrichen.
    Die Wohnung ist schmutzig und stinkt (auch durch seinen Hund), Nachbarn haben sich meiner Meinung nach zu Recht über den Geruch aus der Wohnung beschwert.
    Jetzt fordert der neue Eigentümer, dass die Wohnung von ihm renoviert wird:
    – Fliesen verlegen – bisher nur Teppich.
    – Wände verputzen, tapezieren und streichen.
    – Alles sofort.
    Der Vermieter bietet:
    – 2 neue Heizkörper
    – Neue Dusche auf seine Kosten an.
    Was muss mein Vater auf jeden Fall machen?
    Wann muss er das machen, da er voraussichtlich noch die nächsten 6 Wochen im Krankenhaus ist.
    MFG Marc

  • M. Khubeis
    22.01.2020 - 08:19 Antworten

    Hallo,
    Eine Mieterin die in ein Heim ging ist ausgezogen nach einem Unfall und kam nicht zurück. Ihre Wohnung wurde von den Kindern gekündigt und leer geräumt. Diese Wohnung ist von ihrer Mutter oder Oma als Vormieterin so übernommen ohne Renovieren zu müssen. Die Wohnung war in Benutzung von beiden Parteien bevor der Vermieter das Haus kaufte also über 50-60 Jahre. Dass das Haus komplett renovierungsbedürftig ist, ist klar. Der Vermieter hat nur Heizung, sat, Fenster und Tür.. erneuert aber die Fenster seit 90er Jahren neu. Also da auch gibt es Probleme bei Schließung.

    Also decken und Wände wurden so übernommen. Als der Auszug da war, hat der Vermieter den Kindern auferlegt die Decken aus holz abzubauen und zum Tapezieren bereit zu stellen für Nachmieterin. Die Kinder haben dann die Decken frei gemacht von Holzdecke, aber dabei ist Putz runter gekommen auf einer der Kinder auf dem Kopf. Die Tapeten an Seite waren nicht gefragt.

    Was sollen wir jetzt machen? Was ist deren Pflicht als Mieter? Muss man jetzt ein Maler und Maurer rein holen um Korrekturen an Decke vorzunehmen als Grundsanierung und bezahlen als Mieter oder ist es Verpflichtungen des Vermieter das zu tun da er die ganzen Jahren nicht viel gemacht hat? Wie ist es mit Entschädigung für Mieter oder Unfall? Was passiert mit Nachmieterin, wer muss sie entschädigen?

    Danke vielmals für die Hilfe vorab.

  • David
    08.04.2020 - 13:34 Antworten

    Hallo zusammen,

    mein Vermieter möchte nach unserem Auszug, die gesamte Wohnung neu tapezieren.
    Er hat nun angeboten, dass wir uns an den anschließenden Streicharbeiten (nachdem tapeziert wurde und wir schon aus der Wohnung ausgezogen sind) mit 500€ beteiligen.
    Dafür sollen wir dann nicht selber streichen müssen.
    Wie ist hier die Rechtslage?

    • Mietrecht.org
      09.04.2020 - 13:53 Antworten

      Hallo David,

      individuell könnten Sie eine derartige Vereinbarung schließen. Das setz natürlich Ihr Einverständnis voraus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ronny
    06.12.2020 - 20:04 Antworten

    Guten Tag
    ich möchte nach 2 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen, diese wurde zu meinem Einzug renoviert übergeben dies bedeutet neues Laminat und die Wände wurden gestrichen. Die Tapete wurde zum Teil in einen Raum erneuert so das ich in meinem Wohnzimmer einmal die alte Strukturtapete und zum anderem Raufaser habe die alte Tapete löst sich von der Wand und und auch in den anderen Zimmern wurde so viel Farbe auf die Wände gestrichen das das die Farbe bröckelt bzw. sich die Tapete löst. In meinen Augen musste die Tapete erneuert werden, aber die Renovierungsfirma, hat dazumal nur gestrichen und das auch sehr unsauber und mangelhaft

    Meine Frage ist jetzt nun muss ich beim Auszug neu tapezieren bzw. neu streichen, weil eigentlich hätte die Tapete vor meinen Einzug erneuert werden müssen da diese wie man sieht schon keine Farbe mehr aufnehmen kann

    • Mietrecht.org
      07.12.2020 - 08:09 Antworten

      Hallo Ronny,

      grundsätzlich gehe ich nicht davon aus, dass Ihnen die Abnutzung der Tapeten für Ihre zwei Jahren Wohndauer angelastet werden kann. Argumentierten Sie mit dem Zustand bei Einzug.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Philippa Cumming
    13.12.2020 - 12:05 Antworten

    Hallo Dennis Hundt,

    Ich habe alle Kommentare gelesen und glaube nicht, dass meine Frage schon beantwortet wurde, also hoffe, es ist in Ordnung, eine neue zu stellen!

    Ich habe die Tapete in meiner teilrenovierten Wohnung entfernt. Sie sah nicht so schön aus und hat sich auch etwas gelöst, ich kann das aber wahrscheinlich nicht beweisen. Jetzt habe ich die Wohnung kündigt und frage mich, konnte der Vermieter verlangen, dass ich wieder tapezieren muss?

    Im Mietvertrag steht es so:
    5.8.2. Schönheitsreparaturen
    5.8.2.1. Begriff
    Schönheitsreparaturen sind das Tapezieren, Anstreichen, oder Kalken der Wände und Decken…
    5.8.2.2.Verpflichtung und Fälligkeit
    Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.
    Die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen bemisst sich allein am konkreten Abnutzungsgrad der einzelnen Räumlichkeiten, welcher maßgeblich durch das Wohnverhalten und in Abhängigkeit von der Art und Weise der Dekoration der Räume bestimmt wird.

    Ich wäre sehr dankbar für Ihre Meinung darüber!

    Viele Grüße,

    Phili.

    • Mietrecht.org
      13.12.2020 - 13:14 Antworten

      Hallo Philippa,

      ich würde sagen, es kommt drauf an, wie die Wand jetzt aussieht? Haben Sie diese geglättet und gestrichen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Philippa Cumming
        13.12.2020 - 21:36 Antworten

        Hallo Dennis,

        ich danke Ihnen sehr für Ihre schnelle Beantwortung!

        Die orangefarbene Wand hat ein paar weiße Flecken, und ich habe sie nicht geglättet oder gestrichen. Ich finde die Wand sieht allerdings besser aus als diese Tapete, aber das könnte von der individuellen Meinung abhängen – oder was denken Sie?

        Viele Grüße

        Philippa Cumming.

        • Mietrecht.org
          14.12.2020 - 07:51 Antworten

          Hallo Philippa,

          ich denke Sie können dann ausgehen, das der Vermieter keine Wand ohne Tapete (mit reinem Putz) zurücknehmen möchte.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Miriam Brieger
    15.12.2020 - 15:00 Antworten

    Hallo :)

    ich bin kurz davor eine Wohnung zu mieten. Allerdings wurde sie vom Vormieter sehr schäbig hinterlassen. Bad und Küche werden vom Vermieter komplett renoviert und auch der Boden wird neu verlegt.
    Für die Wände sind wir, als Mieter zuständig – wurde so abgesprochen. Wir dachten nur Streichen, das geht in Ordnung. Im Nachhinein stellt sich aber heraus, dass der Vermieter die Wände tapeziert haben möchte. Dies muss dann eine Firma übernehmen, das können wir nicht selbst leisten. Jetzt sollen wir aber auch die Kosten dafür übernehmen (knapp 700€). Ist das rechtmäßig und kann der Vermieter das verlangen?

    Vielen Dank für die Antwort
    Miriam Brieger

  • Hans Scherer
    10.01.2021 - 19:55 Antworten

    Hallo,
    die Mieterin in einer Wohnung ist verstorben. Sie war 55 Jahre in der Wohnung. Sie hat die Decken abgehängt mit dunklem Holz und Teppichboden in allen Räumen, auch in Küche und Bad. Nach dem Grundsatz, dass der Erbe (Sohn) alles entfernen muss, was eingebaut wurde, ist er einverstanden mit der Entfernung von Holzdecke und Teppich.
    In der Wohnung ist aber auch eine Strukturtapete mit großflächigem Muster. Sie ist an sich intakt. Kann man verlangen, dass er diese Tapete auch entfernt?
    Nach Entfernung der Holzdecke kann es sein, dass die Tapete nicht bis zur Decke reicht. Was dann?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Hans Sch.

    • Mietrecht.org
      12.01.2021 - 14:18 Antworten

      Hallo Hans,

      Sie dürfen vermutlich davon ausgehen, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist und damit keinen Renovierungspflicht besteht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulrich Schweitzer
    26.03.2021 - 19:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren informativen Artikel.
    Ich habe eine weitergehende Frage: Ich habe eine Wohnung mit Einbauküche gemietet, die Küche gehört also dem Vermieter. Im Mietvertrag ist eine nach meinem Verständnis gültige Schönheitsreparaturklausel und die Tapete in der Küche ist inzwischen stellenweise kaputt, müsste also erneuert werden.

    Nun reicht die Tapete aber hinter die Hängeschränke und es gibt neben Kühl- und Eisschrank eine Nische, die definitiv nicht neu tapeziert werden kann, ohne dieses Küchenelement zu verschieben.

    Wie ist in diesem Fall mit der Tapezierpflicht beim Auszug umzugehen? Bin ich verpflichtet, die Einbauküche teilweise ab- und wiederaufzubauen, um tapezieren zu können? Oder bin ich nur verpflichtet, die erreichbaren Stellen zu tapezieren, was aber sicherlich keine fachmännische Lösung wäre?

    Ich werde auf jeden Fall versuchen, mich mit dem Vermieter sinnvoll zu einigen, würde aber gerne die Rechtslage verstehen, bevor ich in dieses Gespräch gehe.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
    Ulrich

    • Mietrecht.org
      27.03.2021 - 12:37 Antworten

      Hallo Ulrich,

      es geht sicherlich um Zumutbarkeit. Einzelne Hängeschränke aufzunehmen ist m.E. zumutbar. Viel mehr hingehen wohl eher nicht. Lassen Sie sich Sache im Zweifel bitte für Ihren Einzelfall rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verena
    16.06.2022 - 09:01 Antworten

    Hallo,

    Ich bin eine tapeziere Wohnung gezogen und habe seh Tapete abgerissen und gestrichen. Jetzt möchte mein Vermieter, dass ich neu grundiere und wieder tapeziere. Im Mietvertrag steht nur, dass ich bei Auszug die Wände weißen muss. Muss ich nun neu grundieren und tapezieren oder kann ich auch Weiß drüber streichen (der Putz blättert teilweise ab und ist uneben)

    Danke :)

    • Mietrecht.org
      16.06.2022 - 11:40 Antworten

      Hallo Verena,

      ich kann mir leider kaum vorstellen, dass eine gestrichene, grob verputzt der Wand den Regeln der Technik entspricht. Standard wäre ein Feinputz oder eine Tapete. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Plan so nicht umsetzen werden können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    10.08.2022 - 15:01 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    eine Mietwohnung wurde deutlich über 10 Jahre als WG an wechselnde Studenten vermietet, der letzte Mieter möchte nun ausziehen. Es lösen sich an manchen Stellen offensichtlich aber eigentlich in der kompletten Wohnung die Tapeten von den Wänden und der neue Vermieter (Wohnung wurde kürzlich verkauft) möchte nun, dass der letzte Mieter alles neu tapeziert. Im Mietvertrag steht in der Klausel, dass unter die Schönheitsreparaturen auch tapezieren falle. Nun hat der Maler ein Angebot gemacht von 4000€ und auch gesagt, dass die Tapeten sich nicht durch zu häufiges Streichen oder Feuchtigkeit lösen, sondern dass sie initial schon falsch und ohne Grundierung angebracht wurden (wohl von den vorherigen Besitzern). Ist nun wirklich der Mieter in der Pflicht die Kosten zu übernehmen?

    Vielen Dank schon im Voraus. Viele Grüße, Marie

    • Mietrecht.org
      10.08.2022 - 15:04 Antworten

      Hallo Marie,

      danke für Ihren Beitrag. Es ist mühsam, sich jetzt über Details Gedanken zu machen (wer hat wann wie tapeziert). Ich denke es ist sinnvoller, die Schönheitsreparaturklausel zu prüfen. Diese Prüfung können Sie alleine vornehmen oder auch Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn die Klausel unwirksam ist, ist das ganze Thema gelöst und Vermietersache. Hier wäre eine Prüfung möglich: Schönheitsreparaturklausel prüfen

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Malguth
    31.08.2022 - 09:57 Antworten

    Hallo,
    mein Vermieter hat in zwei Räumen die alten Heizkörper entfernt, die Nische mit
    Styropor an der Stirnseite verkleidet und die neuen Heizkörper aufgehängt.
    Nun sieht man die Trennlinien der Styroporplatten.
    Hätte der Vermieter hier nicht vor dem Aufhängen der Heizkörper den Maler
    holen müssen zum Abspachteln und anschliessendem Überkleben mit Rauhfaser-
    tapete?

    Viele Grüsse
    Jutta

    • Mietrecht.org
      31.08.2022 - 19:27 Antworten

      Hallo Jutta,

      das hört sich nicht fachgerecht an und jetzt besteht ein Mangel der ggf. zur Mietminderung berechtigen kann. Bitten Sie Ihren Vermieter um Nachbesserung oder schlagen Sie einen Kompromiss vor (z.B. Teilung Material / Ausführung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fred
    20.11.2022 - 18:16 Antworten

    Hallo.
    Ich bewohne seit rund 16 Jahren eine Altbauwohnung mit Balkon. Das Zimmer zum Balkon, sowie auch Flur und das Schlafzimmer haben Dielen, die jedoch sehr empflindlich auf Feuchtigkeit reagieren.
    So ist insbesondere der Boden direkt am Ein-Ausgangsbereich zum Balkon farblich abgedunkelt und vermutlich von vereinzelten verirrten Regentropfen über das Fenster über der Balkontür sieht man Schlieren in der Lackierung (Das Holz scheint nicht geölt zu sein) des Bodens. Der beeinträchtigte Bereich umfasst rund 2 qm.
    Kann man im Rahmen von Schönheitsreparaturen dazu verpflichtet werden, den Boden abzuschleifen und neu zu imprägnieren?
    Es geht nicht um einen Auszug.

  • A.G.
    11.12.2022 - 09:10 Antworten

    Hallo,
    Wie sieht es aus, mit tapezieren,
    wenn der Vormieter die Tapeten großzügig überlappend geklebt hat?

    Wir sind vor 5 Jahren eine unrenovierte Wohnung gezogen, aber im Übergabeprotokoll steht es so als sei alles renoviert. Dummheit von damals… aber die nicht-fachgerechten Tapeten sind ja “abgenommen”. Und den Einbau der Fenster vor unserer Mietzeit sieht man auch noch schön durch Gelbe Bauschaumflecken.

    Ist es mit streichen dann erledigt?

    Viele Grüße
    A.G.

    • Mietrecht.org
      11.12.2022 - 12:47 Antworten

      Hallo A.G.,

      setzen Sie erstmal alles daran, dem Vermieter nachzuweisen, dass die Wohnung nicht renoviert war.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Inga
    03.02.2023 - 19:12 Antworten

    Guten Tag,
    wir wohnen schon 10 Jahre in dieser Wohnung und haben sowohl Wände als auch Decken gestrichen.
    Nun wäre das Wohnzimmer wieder einmal dran.
    Wir wissen, dass ein Überstreichen nicht mehr geht. Die Tapeten müssten ab.
    Allerdings wurde uns vom Fachmann gesagt, dass die Decke in einem solchen Zustand ist, dass ein einfaches übertapezieren nicht mehr möglich ist. Die Decke müsste begradigt werden (Putz, Ausgebessert).

    Dazu kommt, dass wir neue Fenster bekommen haben und danach nie ein Ausbesserung der Tapeten oder ein Streichen erfolgt ist.

    Ist das Tapezieren und/oder das neu Verputzen Mietersache?
    Eine Schönheitsreperaturklausel haben wir (ob die rechtens ist wäre zu prüfen)

    Grüße

    • Mietrecht.org
      05.02.2023 - 18:32 Antworten

      Hallo Inga,

      Maler- und Tapezierarbeiten gehören zu den Schönheitsreparaturen. Arbeiten am Putz hingehen nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Josephin
    24.03.2023 - 16:13 Antworten

    Hallo.
    Wir sind gerade aus einer Wohnung ausgezogen. Die Markierung hat uns gebeten, eine Wand zu tapezieren, da diese in einem nicht sehr guten Zustand ist. Dies haben wir ihr zugesichert. Muss ich die Wand dann auch noch weißen, damit sie zum Rest des Raumes passt? Die Tapete ist ja in einem neutralen Ton und kann von den nachmietern frei gestaltet werden.

    • Mietrecht.org
      24.03.2023 - 21:48 Antworten

      Hallo Josephin,

      der erste Anstrich gehört in diesem Fall m.E. zu den Schönheitsreparaturen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja
    30.03.2023 - 09:09 Antworten

    Hallo,
    ich habe ein Gewerbeobjekt gekündigt und möchte es morgen übergeben. Wir haben alles neu gestrichen. In einer Ecke ist die Wand allerdings so nass von unten / außen, dass die Tapete nicht hält. Meines Erachtens ist die Wand dort nicht “malerfähig”. Kann der Vermieter trotzdem Forderungen hinsichtlich der Tapete stellen?

    • Mietrecht.org
      31.03.2023 - 07:43 Antworten

      Hallo Katja,

      wenn ein bauliches Problem vorliegt und Sie deshalb die Malerarbeiten nicht vollständig durchführen können, muss und wird der Vermieter das hinnehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fuhrmann
    15.01.2024 - 19:00 Antworten

    Hallo,

    meine Mieterin ist am 31.03.2023 eingezogen.
    Die Wohnung war mit Raufasertapten versehen welche lediglich einmal gestrichen wurde.
    Sie fand diese nicht schön und hat sie selbst entfernt (außer die Decke), dann die Wände selber gespachtelt und gestrichen…ja so sieht es auch aus, die Wände haben viele Luftlöcher, und die Ecken sind nicht glatt gezogen.
    Hätte einfach nur die Tapete streichen müssen und dann wäre es gut gewesen.
    Jetzt hat Sie zum 31.03.2024 gekündigt.
    Wie verhalten ich mich jetzt als Vermieter?
    Kann ich darauf bestehen die Wände wieder tapezieren zu lassen?

    • Mietrecht.org
      16.01.2024 - 14:16 Antworten

      Hallo Fuhrmann,

      als Vermieter würde ich selbstverständlich wieder auf die Herstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. Speth
    26.02.2024 - 19:47 Antworten

    Hallo,
    ich ziehe zum 15.03. aus. Mein Vermieter verlangt nun, dass ich in einem Raum die Tapete über dem Fenster durch einen Fachmann erneuern lasse.
    Die Tapete über zwei Fenstern löst sich und hat Blasen gebildet. Bis war bereits bei meinem Einzug so, wurde aber leider in keinem Protokoll festgehalten. Es gibt allerdings in Foto, dass vor meinem Einzug aufgenommen wurde, auf dem man sieht, dass sich bereits da eine Fuge zwischen den Tapetenbahnen gebildet hat.
    Stellt dies wirklich eine Schönheitsreparatur da für die ich die Kosten tragen muss? (die Klausel steht im Mietvertrag)
    Meiner Meinung nach wurde die Tapete einfach unprofessionell angebracht bzw. hält sie auf dem Rollokasten aus Holz einfach nicht richtig. Dieses “Problem” besteht nämlich bei weiteren Fenstern in der Wohnung, nur eben nicht so extrem, dass hier eine Beseitigung verlangt wird.
    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      27.02.2024 - 10:08 Antworten

      Hallo J. Speth,

      prüfen Sie bitte, ob sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Siehe Link. Rufen Sie zu dem, ob sie wirksam zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet wurden. Gehen Sie auf den Vermieter mit genau der Argumentation vor, die sich hier vorgebracht haben. Übermitteln Sie das Foto.

      Ansonsten kann eine Blase in der Tapete auch mit kleinstem Aufwand wieder repariert werden. Hierfür gibt es Reparaturkleber im Baumarkt. Vielleicht erkundigen Sie sich dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Badde Thomas
    21.03.2024 - 12:46 Antworten

    Guten Tag, ich werde in ca. 3-4 Monaten 3 Wohnungen in einem Neubau vermieten.
    Meine Frage ist nun ob ich die Decke vorher Tapezieren und streichen muss oder in welchem Zustand ich die Decke übergeben muss?
    Die Wände werden mit Tiefengrund gestrichen.
    Bei einem späteren Auszug möchte ich dass die Tapeten entfernt werden damit der Nachmieter die Wohnung nach seinen Wünschen gestalten kann.

    • Mietrecht.org
      21.03.2024 - 13:15 Antworten

      Hallo Thomas,
      in welchem Zustand Sie vermieten, steht Ihnen frei. Sie dürfen den Mieter nicht unangemessen benachteiligen bei den Formulierungen, wie Sie die Wohnungen zurückhaben möchten. Wenn Sie Bedarf haben, Ihre Wunsch-Formulierung rechtlich prüfen zu lassen, würde das hier gehen: Schönheitsreparaturklausel prüfen

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Kath
    22.03.2024 - 22:19 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    ich habe eine Frage als Vermieterin. Meine Mieter ziehen nach 9 Jahren aus und haben bislang keine einzige Schönheitsreparatur vorgenommen. Sie haben bei Einzug eine vollständig renovierte Wohnung übernommen und der Mietervertrag enthält auch eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel. Soweit, so gut. Nun habe ich heute bei einem Besichtigungstermin mit potentiellen Nachmietern gesehen, dass die Außenwand des Schlafzimmers voller Stockflecken war. Meine Mieter haben mir diesen Mangel nicht angezeigt. Hinzu kommt, dass ich selbst in dieser Wohnung lange gelebt habe und es nie Probleme mit Stockflecken oder Schimmel gab. Was empfehlen Sie? Meine Vermutung ist, dass die Mieter nicht ordnungsgemäß gelüftet haben. Bauschäden sind auszuschließen, da sonst keiner der Nachbarn an derselben Außenwand diese Probleme hat. Ist es ratsam, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen? Was ist bei der Sanierung der Wand zu beachten? Und wer haftet für die Schäden?

    • Mietrecht.org
      23.03.2024 - 22:22 Antworten

      Hallo Andrea,

      fordern Sie die Mieter auf, den Schaden fachgerecht zu beseitigen und verlangen Sie den Nachweis der fachgerechten Erledigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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