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Keine Kaution im Mietvertrag vereinbart

Wozu dient die Mietkaution? Die Mietkaution dient vor allem dazu, dem Vermieter eine Sicherheit für den Fall zu geben, in dem nach Beendigung des Mietverhältnisses festgestellt werden muss, dass Ansprüche gegen den Mieter bestehen (insbesondere bei Mietrückständen oder Beschädigungen der Mietsache).

Die Mietkaution ist also eine Sicherheitsleistung des Mieters, deshalb wird sie auch als Mietsicherheit bezeichnet. Wir zeigen hier, was die Folgen sind, wenn keine Zahlung einer Mietkaution im Mietvertrag vereinbart wurde.

Was für den Mieter zum Vorteil werden kann, kann sich für den Vermieter als teurer Fehler erweisen. Mehr dazu im Artikel.

Grundlage für die Kautionszahlung ist der Mietvertrag!

Begehrt der Vermieter von dem Mieter die Zahlung einer Kaution, so muss ausdrücklich eine Kaution beim Abschluss eines Mietvertrages vereinbart worden sein.

Allein nach dem Gesetz ist der Mieter nicht zur Zahlung einer Kaution verpflichtet. Lediglich § 551 BGB enthält eine gesetzliche Regelung der Mietkaution. In Abs. 1 ist geregelt, dass der Vermieter in Wohnungsmietsachen höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten von dem Mieter fordern kann, falls im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthalten ist.

§ 551 BGB eröffnet damit nur eine Möglichkeit einer Kautionsvereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter und gibt die Bedingungen hierfür vor, begründet jedoch keine Rechtsgrundlage für einen Kautionsanspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter.

Folgen bei fehlender Vereinbarung für den Mieter:

Wenn in dem Mietvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Kaution getroffen worden ist, ist der Mieter auch zu keiner Leistung einer Kaution verpflichtet. Der Vermieter kann in dem Fall keine Kautionszahlung von dem Mieter verlangen.

Hat der Mieter die Kaution bereits unwissentlich zu Unrecht an den Vermieter bezahlt, so kann der Mieter die Zahlung von dem Vermieter zurückverlangen, da keine Rechtsgrundlage für eine solche Leistung vorlag.

Folgen bei fehlender Vereinbarung für den Vermieter:

Sollte in dem Mietvertrag eine Mietkaution nicht ordnungsgemäß vereinbart worden sein, so hat der Vermieter keinen Anspruch auf die Kautionszahlung gegenüber dem Mieter.

Somit kann der Vermieter auch nicht auf die Schutzfunktion einer Mietkaution zurückgreifen und hat damit auch die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses zu tragen, falls noch Ansprüche  des Vermieters gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis bestehen sollten.

Falls der Mieter die Kaution aufgrund fehlender Vereinbarung im Mietvertrag nicht gezahlt hat, so ist der Vermieter in diesen Fällen auch nicht berechtigt, das Mietverhältnis nach einer Mahnung fristlos zu kündigen. Eine solche Kündigungsmöglichkeit besteht nur dann, wenn eine Kaution ausdrücklich beim Abschluss eines Mietvertrages vereinbart wurde und der Mieter sich mit der Zahlung in Verzug befindet.

31 Antworten auf "Keine Kaution im Mietvertrag vereinbart"

  • Feelia
    22.02.2014 - 23:30 Antworten

    Hallo, wenn im Mietvertrag selbst keinerlei Kaution vereinbart ist bzw. diese mit keinem Wort erwähnt wird und man damals (wohlmöglich) nur aufgrund einer mündlich oder schriftlich mitgeteilten separaten Aufforderung den Kautionsbetrag geleistet hatte und nehmen wir an dieser Betrag wurde mit einem Stempel in der rechten Ecke des Mietvertrages mit dem Wortlaut: “Mietkaution: … Euro, bezahlt am: ../../..” vermerkt, erfolgte die Zahlung der Kaution dann zu Recht?
    Wir sind leider die betroffenen Mieter.
    Wie gesagt wurde die Kaution von uns leider schon gezahlt.
    Vielen Dank und Grüße!

    • Mietrecht.org
      24.02.2014 - 16:59 Antworten

      Hallo Feelia,

      lassen Sie Ihre individuelle Situation am besten von einem Anwalt prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ben Cleaver
    23.01.2015 - 20:20 Antworten

    Hallo,

    bei Vermieterwechsel, also Eigentumsübergang/ Immobilienverkauf, kann der neue Vermieter eine Kaution fordern wenn mit dem vorherigen Vermieter keine vereinbart wurde?

    Grüße und Dank im voraus.
    Ben

    • Mietrecht.org
      27.01.2015 - 07:47 Antworten

      Hallo Ben,

      er kann dieser fordern, Sie können sich als Mieter aber auf den Mietvertrag berufen (der weiter Bestand hat) und die Forderung zurückweien.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Meral
        29.09.2020 - 22:17 Antworten

        Hallo Herr Hundt.
        Ich habe einen Mietvertrag vor über 2 Monaten unterschrieben. Vereinbart wurde mit dem Vermieter das ich eine 2 Monatsmieten Kaution zahle. Ich wollte jetzt den Betrag überweisen nur fällt mir gerade auf das bzgl. Der Kaution nichtS im Mietvertrag erwähnt wird. Ich möchte es mir auch nicht mit meinem neuen Vermieter vermiesen aber ich möchte auch nicht das ich ein Nachteil dadurch habe. Ich kann die Kaution Überweisen nur hab ich Angst das ich mein Geld nicht mehr zurück bekomme wenn ich dann irgendwann mal ausziehen sollte.
        Was soll ich jetzt tuen? Können sie mir da einen Rat bitte geben?
        Mit freundlichen Grüßen
        Meral

        • Mietrecht.org
          01.10.2020 - 21:35 Antworten

          Hallo Meral,

          verfassen Sie gemeinsam mit Ihren Vermieter einen kleinen Nachtrag, indem die Zahlung der Kaution vereinbart wird.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Mieter21
    30.03.2015 - 14:30 Antworten

    Hallo,

    guter Artikel!

    Frage: Unser Vermieter hatte es wohl vergessen die Kaution in den Mietvertrag aufzunehmen. Dort steht lediglich: Eine Kautionszahlung wurde nicht vereinbart.
    Nun fordert der Vermieter die Kaution in einer Nachtragsvereinbarung. Ich sehe aber keinen Grund diese zu unterschreiben oder die Kaution zu zahlen. Habe ich jetzt etwas zu befürchten?

    Grüße und vielen Dank schonmal!

    • Mietrecht.org
      01.04.2015 - 07:25 Antworten

      Hallo Mieter21,

      Vermieter und Mieter müssen keine Kaution vereinbaren. Auch sehe ich keinen Grund, einen Nachtrag zu akzeptieren. Es kann nur Sinn machen, wenn Sie das Verhältnis nicht unnötig belasten wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iris Weidner
    14.08.2016 - 17:05 Antworten

    Hallo,

    Unser Mieter wohnt schon über 20 Jahre im Haus, wir haben das Haus jetzt geerbt und haben festgestellt, dass damals keine Mietkaution bezahlt wurde. Beim Mieter ist jetzt einiges durch sein Verschulden kaputt ( Glas in der Tür kaputt, Schimmel, weil nicht geheizt wurde, Einbauschrank wurde entsorgt ohne zu fragen, ein 2. Autoabstellplatz wurde sich einfach angeeignet ohne zu fragen u.s.w. ). Der Mieter weißt natürlich jegliche Schuld von sich. Können wir einen neuen Vertrag abschließen oder wie kann man noch Kaution erhalten. Was können wir tun.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Iris Weidner

    • Mietrecht.org
      14.08.2016 - 17:44 Antworten

      Hallo Iris,

      wenn Sie im Mietvertrag keine Kautionszahlung vereinbart haben, sehe ich keinen Weg diese nachträglich einzufordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brings, Gerd
    30.12.2016 - 11:57 Antworten

    Ex-Mieter fordert eine nicht vereinbarte Kautionszahlung zurück. Es steht nichts im Mietvertrag, da nie eine Kaution vereinbart worden ist. Jetzt droht er, uns zu verklagen.
    Wie sehen sie den Fall?

    • Mietrecht.org
      31.12.2016 - 10:39 Antworten

      Hallo Gerd,

      weisen Sie den Mieter darauf hin, dass es keine Kautionszahlung gab, bzw. er die Zahlung nachweisen möge.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jahn, Sabine
    01.02.2017 - 12:18 Antworten

    Hallo,

    wir werden demnächst eine Wohnung kaufen und die Mieter übernehmen. Der jetzige Noch-Besitzer und Vermieter hat im Mietvertrag die Kaution mit 1.000 Euro angesetzt und dann aber durchgestrichen und von den jetzigen Mietern unterschreiben lassen – wohl weil sie die Kaution nicht aufbringen konnten. Damals wurde festgesetzt, dass kleine Reparaturen von den Mietern selbst durchgeführt werden, das möchte ich gar nicht.

    Wir möchten mit den Mietern am liebsten einen neuen Mietvertrag machen und einige Klauseln ändern – ist dies möglich? Die Mieter sind am 1.1.2013 in die Wohnung gezogen, der Übergang der Wohnung soll am 1.4.2017 erfolgen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    Viele Grüße!

  • Fridolin Echter
    04.04.2017 - 12:05 Antworten

    Es wurde zwar vereinbart, dass eine Kaution zu leisten sei, aber kein Betrag. Rechtslage hier ?

    • Ursula Geiling--Uluhan
      23.05.2022 - 13:54 Antworten

      Hallo’, ich habe das gleiche Problem, nur bin ich in der Position der Vermieterin. Habe im Mietvertrag zwar eine Kaution vereinbart, die Höhe der Zahlung offen gelassen. Später wurde der Betrag per Mail vereinbart.
      Ist das rechtsgültig?
      Kann ich die Zahlung einfordern?

  • Wencke B.
    07.10.2017 - 10:09 Antworten

    Hallo,

    In meinem Exemplar des Mietvertrages wurde vergessen, die Kaution zu übernehmen. Im Exemplar der Vermieterin steht sie. Es ist eine Privatvermietung. Bin ich zur Zahlung der Kaution verpflichtet?

  • Sara
    19.12.2017 - 19:42 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen schon seit 17 Jahren in unserer Wohnung. Unser alter Vermieter hatte keine Miete verlangt, da ich in einer Tochtergesellschaft gearbeitet habe. Jedoch verlangt der neue Vermieter von mir eine Kaution, da er gesehen hat, dass ich damals keine gezahlt habe.
    Hat er das Recht nun von mir eine Kaution zu verlangen?

    LG

    • Mietrecht.org
      20.12.2017 - 17:05 Antworten

      Hallo Sara,

      haben Sie denn im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • H. Bieringer
    15.01.2018 - 15:36 Antworten

    Hallo,
    wenn im Vertrag zwar eine Kaution vereinbart wurde, diese aber 7 Jahre nie schriftlich bzw mündlich eingefordert wurde, ist sie dann bei Übergabe/ Auszug noch einzufordern?
    MfG
    H. Bieringer

    • Mietrecht.org
      15.01.2018 - 15:43 Antworten

      Hallo H. Bieringer,

      als Vermieter würde ich den Mieter fragen, warum er auf eine Aufforderung wartet und den Mietvertrag nicht wie vereinbart erfüllt (und die Kauion zahlt).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Müller
    11.02.2018 - 09:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    eine sehr gute Freundin,
    ist Hauptmieterin mit einen ca.10 Jahre alten Mietvertrag.

    Hierzu gab es mal einen 1. Nachttrag (Einzug des damaligen Freundes, später Mann)
    damit dieser auch im Vertrag erfasst ist.

    Die Familiensituation hat sich geändert. Sie befindet sich nun mit ihren 3 Kindern in Trennung.

    Um dies “belastbar” darzustellen
    wurde mit einem 2. Nachtrag das Ausscheiden des Mannes aus dem Mietverhältnis fixiert.

    Dummerweise hat die Vermieterin darauf bestanden, weitere Punkte in diesen Nachtrag aufzunehmen, die sie aus der Not heraus mit unterschrieben hat.

    1.) Eine Mietkaution
    2.) die Verpflichtung des Abschlusses einer Privathaftpflichtversicherung und entsprechende Nachweispflicht.

    Meine Fragen:
    Ist nachträgliche Erhebung einer Kaution via Nachtrag überhaupt möglich?

    Welche Möglichkeit/Fristen gibt es dem Nachtrag zu widersprechen?
    …ggf. auch nur durch Ausnutzen einer Notlage?

    Das Gebäude ist in einem wirklich desolatem Zustand (nicht nur äußerlich),
    eingeschränkte Heizmöglichkeit und sehr mangelhafter Elektrik.

    Ich hab den Eindruck, dass die Vermieterin (wohnt selber in dem MFH) aufgrund fehlender Rücklagen versucht neue Einnahmequellen zu generieren.

    Vielen, herzlichen Dank

    • Mietrecht.org
      11.02.2018 - 09:56 Antworten

      Hallo Herr / Frau Müller,

      die Mieterin hatte eine Bitte an die Vermieterin – diese ist auf die Bitte eingegangen, unter der Voraussetzung, dass der Nachtrag ein Kompromiss wird. Ich sehe da erstmal kein Problem. Eine Kaution ist Standard im Mietrecht und die Haftpflichtversicherung sollte jede Person haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mieter90
    24.06.2018 - 20:47 Antworten

    Hallo,
    in unserem Mietvertrag steht zwar, dass eine Kaution geleistet werden soll, allerdings keine Höhe bzw kein Betrag. Nun wollen wir aber wieder ausziehen.
    Müssen wir nun eine Kaution zahlen? Mündlich war die Rede von 1.000€.

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße

  • Christine Maushake
    26.01.2019 - 16:18 Antworten

    Hallo, wir haben im Oktober einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Hierin war keine Rede von einer Kaution. Es steht auch nichts im Vertrag. Jetzt, 2 Wochen vor Einzug wird Kaution verlangt. Kann ich vom Vertrag zurückzutreten?

    • Mietrecht.org
      28.01.2019 - 13:55 Antworten

      Hallo Christine,

      wenn der Vermieter keine Kautionszahlung im Mietvertrag verankert, gibt es auch keine Grundlage später eine Mietkaution zu fordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion
    15.06.2020 - 19:35 Antworten

    Hallo,

    Ich ziehe bald in die Wohnung ein. Der Vermieter hat mir per email den Vertrag zugeschickt. Ich habe aber noch nichts unterschrieben. In der Email war von 750 euro kaution die rede. Im Vertrag steht aber 600 euro. Wie sieht es in so einem Fall aus?

    Ausserdem… In der Anzeige war von einen Autostellplatz die rede, aber im Vertrag steht “Ohne Garage/Stellplatz.”

    MfG

    • Mietrecht.org
      16.06.2020 - 19:16 Antworten

      Hallo Marion,

      sprechen Sie beide Punkte offen an und bitten Sie um Anpassung des Vertrages.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janna
    18.02.2021 - 17:19 Antworten

    Ich habe 400 Euro Kaution bezahlt, ich habe den Überweisungsträger als Nachweis. Im Mietvertrag wurde aber keine Kaution schriftlich festgehalten.
    Bin ich im Recht, wenn ich meine 400 Euro zurück haben will?

  • Nico
    03.03.2024 - 17:08 Antworten

    Meine Vermieterin und ich hatten keine Kaution vereinbart, nach 3 Jahren möchte sie durch ein Rechtsstreit uns aus der Wohnung hetzen und hofft, dass ich für ihre Schäden aufkommen. (Schäden waren schon vor dem Mietverhältnis)
    Kommt sie damit durch?

    • Mietrecht.org
      03.03.2024 - 21:23 Antworten

      Hallo Nico,

      vollkommen unabhängig von der Kaution: Schäden die Sie als Mieter verursachen, müssen Sie entsprechend beheben. Schäden die vor Ihrer Zeit vorlagen (und Sie das am besten per Protokoll nachweisen können), muss der Vermieter beheben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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