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Beschwerdebrief für Mieter: Störung des Hausfriedens (Vorlage)

Ist in einem Mehrfamilienhaus der Hausfrieden gestört, kann das Wohnen in der eigenen Wohnung unzumutbar werden. Umso wichtiger ist es, sich unverzüglich an den Vermieter zu wenden, denn dieser hat nach § 535 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sog. Fürsorgepflicht und muss für Abhilfe sorgen. Beschweren sich Mieter über die Störung des Hausfriedens durch den Nachbarn legen Sie ihrem Vermieter also kurz gesagt eine Handlungspflicht auf. Doch wie formuliert man als Mieter einen Beschwerdebrief bei einer Störung des Hausfriedens? Braucht man Beweise oder gibt es inhaltliche Vorgaben?

Der nachfolgende Artikel erklärt kurz welche Rechte Mieter bei der Störung des Hausfriedens haben und was bei einem Beschwerdebrief zu beachten ist. Hier bekommen Mieter eine Vorlage für einen Beschwerdebrief über die Störung des Hausfriedens.

I. Mieter-Rechte bei Störung des Hausfriedens

Die Beschwerde wegen einer Störung des Hausfriedens durch den Nachbarn ist eine der naheliegendsten Handlungsmöglichkeit für Mieter. Das Beschwerderecht reicht aber nur soweit, wie der Vermieter dann auch tatsächlich weitere Schritte unternimmt. Was genau der Vermieter wegen der Störung des Hausfriedens gegenüber dem anderen Mieter veranlasst liegt in seinem Ermessen.

Unternimmt der Vermieter trotz des Beschwerdebriefs nichts, darf man die Miete mindern. Im Übrigen kann man wegen der Störung des Hausfriedens kündigen oder sich direkt an den Störenden Mieter mit einer Unterlassungsklage wenden. Mehr dazu im Einzelnen in: Hausfriedensstörung durch Nachbarn – Was können Mieter tun?

II. Anforderungen an den Inhalt des Beschwerdebriefs

Inhaltlich oder formell gibt es keine besonderen gesetzlichen Anforderungen.

Allerdings sollte für den Vermieter anhand der Formulierung in dem Beschwerdebrief erkennbar sein, worüber sich der Mieter beschwert. Die Hausfriedensstörung sollte also so genau wie möglich beschrieben werden.

Ebenso vorteilhaft ist es, wenn man den eigenen Vortrag durch Beweise, wie z.B. ein Lärmprotokoll  oder die Angabe von Zeugen etc. stützen kann. Das ist zwar keine Pflicht, da den Vermieter ohnehin eine eigene Ermittlungspflicht triff (— insbesondere, wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht—) aber es erleichtert dem Vermieter die Beweisführung gegenüber dem störenden Mieter.  So kann der Vermieter den störenden Mieter ggf. eher abmahnen und muss nicht erst selbst Beweise sammeln.

III. Vorlage Beschwerdebrief

Die Beschwerde des Mieters wegen Störung des Hausfriedens kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Die nachfolgende Vorlage für einen Beschwerdebrief wegen Hausfriedensstörung ist von dem Mieter auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Die relevanten Daten und der genaue Störungsgrund sind in die Platzhalter einzufügen und unrelevante Anmerkungen aus der Vorlage zu streichen. Hinweise zur Formulierung und zum Ausfüllen der Leerzeilen sind in Klammern gesetzt.

________________________

(Absender: Anschrift des betroffenen Mieters)

________________________

(Ort, Datum)

An ___________________

 ( Anschrift des Vermieters)

Betreff: Mietwohnung in ___________________________

Beschwerde wegen dauerhafter Störung des Hausfriedens durch die Mieter Herr / Frau _____________(störende Mieter) 

Sehr geehrter Herr / Frau _____________ (Vermieter),

Ich/Wir habe/n mit Ihnen am _________________(Datum des Vertragsabschlusses) einen Mietvertrag über die Wohnung in _________________ (Anschrift der Wohnung, genaue Bez. wie z.B. erster Stock etc.) geschlossen.

Seit dem _______________ (Datum des Beginns der Hausfriedensstörung) stören unsere/meine Nachbarn /die Mieter _________________________________ (störende Mieter) den  Hausfrieden dadurch, dass Sie

________________________________________________

(hier erfolgt nun Ihre Darstellung durch welches Verhalten oder welche Begebenheit der Hausfrieden durch die anderen Mieter gestört wird; bestenfalls immer mit Datum, Uhrzeit und Umfang der Störung; z.B.:

  • Lärmbelästigung durch Streitereien: „…sich lautstark Streiten. So war z.B. am _________(Datum) von _____bis ____ (Uhrzeit) und am _________(Datum) von _____bis ____ (Uhrzeit) ein lautstarkes Schreien und Poltern zuhören. Wir riefen in beiden Fällen die Polizei an, die die Streitereien beendeten, etc.…“
  • Belästigungen/Drohungen durch Nachbarn: „… mich/uns belästigen und mich/uns mit Beleidigungen und „Streichen“ das Leben in unserer Wohnung unzumutbar machen. Es werden Stinkbomben vor die Tür gelegt: Müll vor der Tür abgestellt/die Tür mit Kot beschmiert; täglich nächtliche Klingelstreiche gemacht; Drohungen mit Gewalt ausgesprochen, wie z.B. Halts Maul oder wenn ich Dich in die Finger bekomme etc…“
  • Grillen auf dem Balkon/Verstoß geg. Hausordnung: „…fast täglich, zuletzt am _________(Datum ggf. zu _________ Uhrzeit) und am _________(Datum ggf. zu _________ (Uhrzeit) mit ihrem Holzofen auf dem Balkon grillen und mich /uns damit einem ständigen Rauch Nebel in unserer Wohnung aussetzten, da der Grillrauch in meine/unsere darüber/danebenliegende Wohnung zieht. Die damit verbundene Geruchsbelästigung ist unzumutbar. Außerdem verstoßen die Mieter _________________________________ (störende Mieter) damit gegen die Hausordnung gegen die Hausordnung.)

Für die Hausfriedensstörung der Mieter _____________________ (störende Mieter)   habe/n ich /wir außerdem folgenden Beweise: ______________________ (wenn vorhanden, dann hier Angabe von Beweisen, wie Lärmprotokoll, Zeugen usw.)

Wir/Ich bitten/e Sie daher, bis zum __________________________ (Datum für Abhilfefrist) dafür Sorge zu tragen, dass die Mieter ____________________________(störende Mieter)  den Hausfrieden zukünftig nicht mehr stören.

Als Vermieter obliegt es Ihnen dafür zu sorgen, dass wir/ich nicht in meiner/unserer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung beeinträchtigt werden. Anderenfalls sehe/n ich/wir mich/uns gezwungen, die Miete zukünftig wegen der unzumutbaren nachhaltigen Hausfriedenstörungen der Mieter ___________________ (störende Mieter)  zu mindern. 

 Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift des Mieters)

11 Antworten auf "Beschwerdebrief für Mieter: Störung des Hausfriedens (Vorlage)"

  • Sabine Niemeyer
    24.07.2022 - 07:49 Antworten

    Ich habe seid Monaten arge Probleme in meiner Wohnung zu schlafen. Wohne hier 20 Jahre aber soetwas habe ich noch nie erlebt. Es fing ganz harmlos an. Bis sich rausstellte das irgendein Mieter entweder Musik laufen lässt oder sogar eine Gerät laufen lässt was sehr laute Töne von sich gibt. Das ganze fing 2021 an im Sommer. Ich dachte okay das wird schon aufhören. Aber jetzt fängt es an zu nerven denn ab 22:30 geht es erst los und das Stundenlang. Habe bis jetzt schon die dritte Beschwerde an den Vermieter geschrieben und habe auch Drei Zeugen die den Lärm oder die andauernde Ruhestörung bezeugen können. Habe auch mit den Mietern gesprochen die unmittelbar in meiner Nähe wohnen aber keiner will es sein und Streiten es ab. Jetzt werde ich auch in den frühen Morgenstunden gestört. Mir geht es wirklich sehr schlecht weil diese Geräusche nicht mehr Tragbar sind. Ich werde auch meine Miete mindern . Da steckt wohl pure Absicht hinter. Ich verstehe es einfach nicht. Das ist schon Mobbing.

    • Mietrecht.org
      24.07.2022 - 08:20 Antworten

      Hallo Sabine,

      ich denke es würde helfen, wenn Sie die Musik / Geräusche besser lokalisieren könnten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian F.
    18.12.2022 - 01:56 Antworten

    Tja, das ist alles gut und weniger schön. Aber was soll man machen,
    wenn der Vermieter selber will, daß die Mieter heraus gemobbt werden
    sollen, weil sie ihm zu unbequem werden. (Wissen zuviel über seine Verbrechen
    und menschliche Endgleisungen.) Wie in unserem Fall:
    Unser (wir 57/63-Frührentner-Paar) Vermieter (58, 1. Stock) “installiert” die Tochter der eigenen Chefin (er ist abhängig von diesem Arbeitsplatz, wird erpresst und muss sich dort fügen) im Dachgeschoß dieses alten großen Familienhauses als Mieterin (19). Und die junge Dame weiß ganz genau, daß sie freie Hand hat in dieser Sache (von wem wohl?!) und reizt uns damit bis aufs Blut.

    Der Vermieter schließt nur einen mündlichen Mietvertrag mit der ab und wir im Erdgeschoß
    dürfen das Getrampel im Treppenhaus und das Geknarre von dort oben (keine Trittschalldämmung-Holzdecken-Dielenboden) auch zur Zeit weit nach Mitternacht ertragen, weil nur wir als Mieter
    eine Hausordnung damals 2014 am Mietvertrag angehängt unterschrieben haben. Obwohl dort
    eigentlich von einer Wohngemeinschaft geschrieben steht. Aus Krankheitsgründen würden wir schon gerne einen kleinen Mittagschlaf halten bzw mindestens Nachts 6 Stunden durchschlafen. Was interessiert das diesen jungen Leuten oben. Oder dem Vermieter? Überhaupt nicht!
    Da wird eher noch eine Schippe drauf gelegt und richtig Rabbatz gemacht. Sie braucht sich ja um Ruhezeiten nicht kümmern, meinte sie mal zu mir.
    Und der “arme” Vermieter in der Mitte bekommt den Lärm von oben und Hausflur natürlich mit, sagt aber
    natürlich gar nichts dazu und lässt die munter weiter agieren. Bis wir endlich freiwillig verschwinden!
    Psychoterror par excellence!
    Ich führe jetzt ab November 2022 ein Lärmprotokoll über diese Ausschweifungen und werde jetzt mal 10% Mietminderung pro schlafloser Nacht dabei ansetzen. Angedroht hatte ich das schon mal.
    Dann wird der Vermieter wohl endlich aktiv. Hoffentlich nachhaltig für uns positiv. Glaube aber kaum.

    • Mietrecht.org
      18.12.2022 - 11:01 Antworten

      Hallo Christian,

      danke für das Teilen Ihrer negativen Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alois Ende
    25.04.2023 - 15:01 Antworten

    Ich habe ein Problem in meinem Haus, mein Hausmeister ( auch Mieter ) entfernt seit kurzem mein Namen von der Klingel und Briefkasten und nötigt mich zum Auszug!! Weil wir wegen seiner Tochter ein Streit haben und er lässt nicht mit sich reden!! Da ich ja auch Post kriegen muss und der Bote nicht weiß , wo der Brief rein geschmissen werden soll!! Was kann ich tun ??

    • Mietrecht.org
      25.04.2023 - 17:52 Antworten

      Hallo Alois,

      informieren Sie den Vermieter und bitten Sie um Hilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lucius
    02.08.2023 - 10:00 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Problem mit einem Mitmieter der unter mir wohnt. Er bzw. seine Gäste kiffen sehr viel und unsere Wohnungen sind in der Küche über einen Versorgungsschacht miteinander verbunden. Meine Küche ist also auch voll “zugedröhnt” und ich kann diese nicht nutzen. Des weiteren konnte ich bei schönem Wetter nicht ein mal die Fenster öffnen, da sowohl vorne am Haus im Wohnzimmer als auch hinten am Haus im Bad die der ganze Dunst zu mir in die Wohnung zog. Das wiederum ist sehr gesundheitsschädlich für meine Katzen.
    Kann ich mich auch in einem solchen Fall an den Vermieter wenden und um Abhilfe Bitten?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Mietrecht.org
      02.08.2023 - 10:05 Antworten

      Hallo Lucius,

      sofern Gespräche mit dem Mieter unter Ihnen nicht helfen, würde ich mich an Ihrer Stelle an Ihren Vermieter wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Unbekannt
      18.11.2023 - 07:58 Antworten

      Dieses Problem haben wir auch. Es schon mehrfach mündlich den Vermieter mitgeteilt. Mittlerweile habe ich eine Anzeige gemacht wegen Belästigung jetzt werde ich nach raten der Polizei eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter geben mit der Ankündigung auf mietminderung und wenn dies wie typisch bei den Vermieter werde ich eine Unterlassungsklage veranlassen und wenn dies auch nichts bringt werde ich versuchen trotz 3 Jahres Vertrag auszuziehen. Es ist echt nervig hier, jetzt kann ich mir auch vorstellen warum die vormieter nach 6 Monaten ausgezogen sind.

  • Sonja
    02.09.2023 - 21:44 Antworten

    Die Vermieterin wird trotz Beschwerden nicht tätig und erwartet eine Einigung untereinander zu finden. Auslöser war die banale Bitte an die Nachbarn ihren Kinderwagen lediglich um 90 Grad gedreht im Hausflur abzustellen, da er sonst ein Betreten/Verlassen des Hauses mit einem anderen Kinderwagen, sowie den freien Zugang zum Keller erschwert. Ebenso wurde gebeten die Waschküche aufzuräumen da man diese durch Dreck und Müll kaum noch betreten konnte.
    Nachbarn drohen daraufhin mit Gewalt, provozieren mit Lärm, verbreiten Lügen, lassen wüste Beschimpfungen fallen, wechseln eigenmächtig das Schloss zur Waschküche und verweigern so den Zugang zum Waschmaschinenanschluss, welcher über unseren Stromzähler läuft. Welche Möglichkeit hat man, außer ausziehen? Jede Aktion verstärkt das provokante und aggressive Verhalten der Nachbarn. Wäre eine Unterlassungserklärung möglich? Wie setzt man diese durch?

    • Mietrecht.org
      04.09.2023 - 08:40 Antworten

      Hallo Sonja,

      ich denke Sie müssen an der Vermieterin dran blieben und um Abhilfe bitten. Eine neutrale Person kann die Regeln für das Zusammenleben ggf. einfacher formulieren / auf die Einhaltung der Hausordnung hinweisen.

      Ggf. sollten Sie prüfen, ob Gründe für eine Mietminderung vorliegen und so ggf. den Druck auf die Vermieterin erhöhen.

      Holen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlichen Rat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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