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Schlüssel verloren: Musterbrief an den Vermieter – Vorlage für Mieter

Der Schlüsseldienst ist wohl meistens die erste Anlaufstelle für Mieter, wenn der eigene Schlüssel verloren und kein Ersatzschlüssel zur Hand ist. Doch, was kommt dann? Muss ein Mieter seinen  Vermieter informieren? Und wenn ja, wie sage ich als Mieter meinem Vermieter, dass ich meinen Schlüssel verloren habe? Wer trägt die Kosten bei dem Schlüsselverlust? Muss man den Schlüssel Nachmachen lassen oder das Schloss austauschen? Was ist, wenn der Schlüssel gestohlen ist?

Im Folgenden erhalten Mieter die Antworten auf diese Fragen und einen Musterbrief an den Vermieter, den Sie als Vorlage verwenden können, wenn der Schlüssel verloren ist.

I. Muss man Vermieter informieren, wenn der Schlüssel verloren ist?

Ja. Hat man als Mieter seinen Schlüssel verloren, ist der Vermieter zu informieren. Grund Nummer eins ist, dass es sich um Eigentum des Vermieters handelt, das verloren ist. Der Mieter ist nur Besitzer. Grund Nummer zwei ist, dass es dem Vermieter obliegt zu entscheiden was zu tun ist —also ob der Schlüssel neu nachzumachen ist oder das ganze Schloss ausgetauscht wird. Der Mieter kann nicht allein entscheiden einfach einen Wohnungsschlüssel nachmachen zu lassen. Grund Nummer drei ist, dass man einen verlorenen Schlüssel nicht verheimlichen kann, denn spätestens bei der Wohnungsrückgabe sind alle erhalten Schlüssel wieder an den Vermieter herauszugeben und zwar in der jeweiligen Anzahl, die man erhalten hat. Der Vermieter kann die jeweiligen Schlüssel anhand der Schlüsselnummern und seinem Sicherheitsschein  identifizieren. Stellt er dabei fest, dass ein Schlüssel fehlt oder nachgemacht wurde, kann er vom Mieter selbst zum Auszugszeitpunkt noch einen Schlossaustausch bzw. Schadensersatz fordern.

II. Kostenfrage: Wer zahlt beim Schlüsselverlust des Mieter?

Die wichtigste Frage, wenn ein Schlüssel verloren geht, ist wohl, wer für die Kosten eines neuen Schlosses oder Schlüssels aufkommt. Die Antwort ist: Die Kosten sind vom Mieter zu tragen, wenn er für den Schlüsselverlust verantwortlich ist.

Geht der Schlüssel zur Mietwohnung verloren, hat der Mieter seine vertragliche Obhutspflicht aus § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verletzt. Mieter sind verpflichtet alles zu unterlassen, wodurch ein Schaden an der Mietsache entstehen kann. Der Verlust des Haus- und Wohnungsschlüssels ist ein solcher Schaden (vgl. Weidenkaff in Palandt, § 535 BGB Rn. 85, Kammergericht (KG) Berlin, Urteil vom 11.02.2008, Az.: 8 U 151/07). Dazu kann sogar zählen, dass man als Mieter die Kosten für den Austausch einer ganzen Schließanlage zu tragen hat (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 05. März 2014, Az.: VIII ZR 205/13). Wann das der Fall ist, erklärt dieser Artikel: Schlüssel verloren bei Schließanlage – Konsequenzen für Mieter und Vermieter.

Der Mieter haftet aber nur für ein vorwerfbares Fehlverhalten, also für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach § 276 Abs. 1 BGB.  Hat er den Verlust nicht zu verantworten, weil der Schlüssel gestohlen wurde, haftet der Mieter nicht für den Schaden des Schlüsselverlusts (AG Ahrensburg, Urteil vom 25. Juni 2010, Az.: 47 C 1171/09). Es liegt keine Pflichtverletzung des Mieters vor. Der Vermieter trägt dann die Kosten (und den Schaden) im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels.

Lesen Sie mehr zu den Handlungsmöglichkeiten des Mieters bei Schlüsselverlust und der Kostenfrage in den folgenden Artikeln:

Türschloss bei Mietwohnung austauschen – Wer trägt die Kosten? und

Wohnungsschlüssel nachmachen – Wer darf es und wer bezahlt?

III. Schlüssel verloren: Musterbrief an den Vermieter

Für den Fall, dass ein Mieter seinen Schlüssel verloren hat, kommt es für die richtige Formulierung eines Musterbriefs an den Vermieter darauf an, ob es sich um einen Verlust oder einen Diebstahl handelt.

1. Variante: Schlüsselverlust

Ist der Schlüssel verloren gegangen, kann man den Musterbrief an den Vermieters z.B. wie folgt formulieren:

Anmerkung:

Die Musterbrief Vorlage ist von dem Mieter auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Die Mietwohnung und die Art des Schlüssel sind genauso eindeutig zu beschreiben, wie die Umstände des Verlusts Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben in die Platzhalter einzufügen. Formulierungsbeispiele und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

__________  (Absender: Anschrift des Mieters)

__________ (Ort, Datum)

An

__________

__________

(Anschrift des Vermieters)

Betreff: Verlust des Haustürschlüssels (oder Hauseingangsschlüssels / Wohnungstürschlüssels / Kellerschlüssels / Tiefgaragenschlüssels)  

Sehr geehrter Herr / Frau __________ (Vermieter)

Wir/Ich sind/bin Ihr/e Mieter der Mietwohnung in __________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.). 

Leider sind uns/mir am __________ (Datum des Verlusts) die folgenden Schlüssel verlorengegangen:

____________________________________________________________

(alle Schlüssel sind hier genau und  in der Anzahl die verloren ist zu benennen, z.B. 1x Wohnungsschlüssel, 1x Garagenschlüssel etc.)

____________________________________________________________

____________________________________________________________

(Hier ist der jeweilige Sachverhalt kurz zu schildern: z.B.: „ Als ich zum Einkaufen gegangen bin müssen mir die Schlüssel aus der Tasche gefallen sein“ oder „beim Joggen im Wald“ oder „bei einem Bootsausflug sind die Schlüssel ins Wasser gefallen“ etc. ).

Wir/Ich bitte Sie daher uns/mir zu erlauben, die genannten Schlüssel nachzumachen und uns/mir den jeweils dazu erforderlichen Sicherungsschein zu schicken. Ein Schlossaustausch ist nicht erforderlich, weil eine Missbrauchsgefahr der verlorenen Schlüssel nicht besteht.

____________________________________________________________

(Kurze Angabe warum z.B.: Die Schlüssel sind weder mit Namen noch einer Anschrift markiert und können daher meiner/unserer Mietwohnung nicht zugeordnet werden. Außerdem habe/n ich/wir die Schlüssel an einem Ort verloren, der eine Stunde von meinem/unserem Wohnort entfernt ist … etc.“)

 (Alternativ:)  Wir/Ich bitte Sie daher uns/mir zu erlauben, folgende Türschlösser auszutauschen:

(Angabe der Schlösser)

(Ggf.) Hinsichtlich des Schlüssels zur Schließanlage, bitte ich darum uns/mich darüber zu informieren, wie nun vorzugehen ist und ob der Schlüssel nachgemacht werden kann oder ob die Schließanlage auszutauschen ist.

Mit freundlichen Grüßen

__________

(Unterschrift des/der Mieter/s)

2. Variante: Schlüsseldiebstahl

Ist der Schlüssel gestohlen worden, kann man den Musterbrief an den Vermieters z.B. wie folgt formulieren:

Anmerkung:

Die Musterbrief Vorlage ist von dem Mieter auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Die Mietwohnung und die Art des Schlüssel sind genauso eindeutig zu beschreiben, wie die Umstände des Diebstahls. Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben in die Platzhalter einzufügen. Formulierungsbeispiele und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

__________ (Absender: Anschrift des Mieters)

__________  (Ort, Datum)

An

__________

__________

(Anschrift des Vermieters) 

Betreff: Diebstahl des Haustürschlüssels (oder Hauseingangsschlüssels / Wohnungstürschlüssels / Kellerschlüssels / Tiefgaragenschlüssels)

Sehr geehrter Herr / Frau __________ (Vermieter)

Wir/Ich sind/bin Ihr/e Mieter der Mietwohnung in __________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.).

 

Leider sind uns/mir am __________ (Datum des Verlusts) die folgenden Schlüssel gestohlen worden:

___________________________________________________________

(alle Schlüssel sind hier genau und  in der Anzahl die verloren ist zu benennen, z.B. 1x Wohnungsschlüssel, 1x Garagenschlüssel etc.).

Den Diebstahl habe/n wir/ich am ______________ (Datum des Anzeige) bei der Polizeidienststelle in ______________ (Ort der Polizeidienststelle) angezeigt. (Anmerkung: Eine Anzeige gegen Unbekannt ist unbedingt erforderlich und kann auch von dem Vermieter gefordert werden, wenn sie noch nicht erfolgt ist! )

___________________________________________________________

___________________________________________________________

(Hier ist der jeweilige Sachverhalt kurz zu schildern: z.B.: „ Als ich im Schwimmbad war habe ich die Schlüssel in einem der dortigen Schließfächer eingeschlossen, der von einem unbekannten aufgebrochen wurde. Alle darin befindlichen Sachen wurden gestohlen“ oder „meine Handtasche wurde gestohlen und mit ihr meine Geldbeutel und meine Schlüssel“ etc.).

Wir/Ich bitte Sie daher die betroffenen folgende Türschlösser auszutauschen:

___________________________________________________________

Wenn Sie es uns/mir erlauben, veranlassen wir/ich in ihrem Namen den sofortigen Austausch der Schlösser wegen der nun bestehenden Einbruchsgefahr und lasse/n die Rechnung an Sie weiter leiten.

Falls Sie weitere Angaben zu dem Diebstahl wünschen, übersende/n wir/ ich ihnen gerne alles Notwendige. Die Polizei gewährt Ihnen als Geschädigter des Diebstahls ohnehin Akteneinsicht und wird sich voraussichtlich bei Ihnen melden. Vorsorglich habe/n wir/ ich eine Kopie meiner Anzeige beigelegt, der Sie das Aktenzeichen entnehmen können.

Hochachtungsvoll

__________

(Unterschrift des/der Mieter/s)

IV. Zusammenfassung

Mieter sollten den Vermieter umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn ein Schlüssel verloren ist — sei es aufgrund eigenen Verschuldens oder Diebstahls. Verzichten Sie dabei nicht auf Detailangaben.

Was man als Mieter neben der Information des Vermieters bei einem Schlüsselverlust sonst noch tun sollte, lesen Sie hier: Wohnungsschlüssel verloren – was tun als Mieter?

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