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Anschaffung von Gartenpflanzen in der Nebenkostenabrechnung umlegbar?

In § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist geregelt, dass der Vermieter die anfallenden Kosten der Gartenpflege, auf den Mieter als Nebenkosten umlegen kann. Dazu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen und auch die der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Doch was ist genau darunter zu verstehen? Welche Pflanzen können vom Vermieter angeschafft werden und gibt es eine Begrenzung der Kosten? Hat der Mieter auch die Anschaffungskosten für Zierpflanzen des allein vom Vermieter benutzten Gartens in der Nebenkostenabrechnung zu bezahlen.

Lesen Sie in nachfolgendem Artikel mehr darüber, welche Art der Bepflanzung in einem Garten über die Nebenkostenabrechnung auf den oder die Mieter abgewälzt werden darf, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.

I. Umlagefähigkeit der Gartenbepflanzung

Die rechtliche Grundlage für die Abwälzung der Kosten für Gartenpflanzen als Nebenkosten ergibt sich, wie eingangs ausgeführt, aus § 2 Nr. 10 BetrKV in Verbindung mit § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Danach sind die Kosten für die Erneuerung von Gartenpflanzen und Gehölzen umlagefähig, die durch oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen. Das bedeutet, nur regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen der Gartenpflege und somit auch der Bepflanzung können als Nebenkosten berücksichtigt werden.

Bei der erstmaligen Bepflanzung oder Anlage eines Gartens können die Anschaffungskosten für Pflanzen keine Berücksichtigung finden. Ebensowenig sind die Kosten für die Erstausstattung eines Gartens oder eine zusätzliche Bepflanzung umlagefähige Nebenkosten; AG Steinfurt, Urteil vom 25. Mai 2004, Az.: 4 C 249/03; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 556 BGB Rn. 202.

Hinweis:

Die Umlagefähigkeit setzt – wie bei allen anderen Nebenkosten- voraus, dass in dem Mietvertrag eine sogenannte Umlagevereinbarung besteht, nach der der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, die Nebenkosten (beziehungsweise Betriebskosten) zu bezahlen. Fehlt eine solche oder ist unwirksam vereinbart scheidet auch eine Umlage von vornherein aus. Prüfen Sie daher immer zuerst Ihre Umlagevereinbarung an sich!

II. Erneuerung von Pflanzen als Nebenkosten

Zur Abgrenzung, was genau unter der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen anzusehen ist, kann weitestgehend auf den Begriff des „Ersatz“ zurückgegriffen werden.

Denn, in der Rechtsprechung werden regelmäßig nur solche Kosten für die Anschaffung von Pflanzen als Erneuerung angesehen, die durch einen „natürlichen Verlust“ der bereits vorher bestehenden Pflanze entstanden sind; AG Reutlingen vom 20.1.2004,Az.: 2 C 2126/03, AG Mönchengladbach vom 21.11.2002, Az.: 5 C 98/01,  AG Oberhausen vom 5.10.1990, Az.: 33 C 343/90, Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 556 BGB Rn. 203.

Ein solcher „natürlicher Verlust“ kann sich dabei durch Witterung, Alter, Sturmschäden oder auch einfach daher ergeben, dass bestimmte Pflanzen und Sträucher aus Gründen einer ordentlichen gärtnerischen Pflege entfernt und ersetzt werden müssen (Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 556 BGB Rn. 203). Es sind also nur die Kosten umlagefähig, die dem Fortbestand des Gartens in der bisherigen Form dienen, AG Nordhorn, Urteil vom 06. Februar 2007, Az.: 3 C 1505/06.

Im Einzelnen wurden beispielsweise folgende Fälle ais Kosten für Gartenpflanzen in der Nebenkostenabrechnung anerkannt:

  • Nachsaat schlechter Rasenflächen, die durch die Nutzung oder Witterung unansehnlich geworden sind (Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 556 BGB, Rn. 206; LG Hamburg v. 24.1.1989 Az.: 16 S 148/88).
  • Ersatz von Pflanzen und Gewächsen wegen „natürlichem Abgangs“, wobei die neuen Pflanzen nicht mit den vorherigen Identisch sein müssen (AG Köln v. 26.6.1992, Az.: 205 C 42/92)

Nicht umlagefähig sind hingegen Kosten für Pflanzen, die wegen

  • nachbarrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Gründen entfernt werden mussten.
  • deliktischen Gründen; wie Beschädigung durch Menschen oder Tiere zerstört wurden und daher ersetzt werden müssen.
  • unvorhersehbare Stürme (Kyrill) vernichtet wurden; LG Krefeld 17.03.2010 Az.: 2 S 56/09.

Eine weitere Grenze bei der Umlage von Anschaffungskosten für Gartenpflanzen in der Nebenkostenabrechnung ist dem Vermieter durch das Wirtschaftlichkeitsgebot gesetzt (AG Baden-Baden 03.06.2015, Az.: 19 C 243/14 ; WuM 2015, 625-626).

Danach ist der Vermieter selbstverständlich frei in der Wahl seiner Gartengestaltung, kann aber nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die sich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung nachvollziehen lassen. Der Vermieter muss daher auch hier die anfallenden Kosten für die Gartenbepflanzung genau abwägen und darf keine unverhältnismäßigen Ausgaben umlegen. Ein guter Maßstab ist hier der Betriebskostenspiegel.

III. Kosten für Ziergarten auf den Mieter abwälzbar

Auch Kosten für Pflanzen in einem sogenannten Ziergarten können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof als Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter abgewälzt werden.

Nach einem Urteil des BGH vom 26. Mai 2004 , Az.: VIII ZR 135/03 ist es auch nicht einmal erforderlich, dass der oder die Mieter ein Benutzungsrecht am Garten haben.

Das heisst, dass der Mieter auch die Kosten für Pflanzen in einem allein vom Vermieter genutzten Ziergarten in der Nebenkostenabrechnung tragen muss, wenn eine Erneuerung der Pflanzen im oben genannten Sinne vorliegt. Der Grund wird hier darin gesehen, dass durch eine gepflegten Ziergarten der gesamte Wohnwert einer Mietanlage oder eines Mietshauses aufgewertet wird und dies eben auch dem darin wohnenden Mieter zu Gute kommt.

Etwas anderes gilt allerdings bei allein vom Vermieter, einzelnen Mietern oder Dritten genutzten Nutzgärten, denn insoweit entstehende Kosten können nur demjenigen auferlegt werden, dem sie zu Gute kommen, so dass AG Hamburg vom 10. Juli 1995, Az: 49 C 1977/94 und bestätigend der BGH im Urteil vom 26. Mai 2004 , Az.: VIII ZR 135/03. Entsprechende Kosten sind nicht umlagefähig.

IV. Fazit

Grundsätzlich ist die Umlage der Anschaffungskosten für Pflanzen im Garten eines Mietshauses als Nebenkosten mietvertraglich kein Problem. Weitere Einzelheiten zu Problemfällen im Rahmen der Gartenpflege, wie beispielsweise die Abrechnung der Kosten für Baumfällarbeiten im Garten, werden für Sie zudem umfassend in dem Artikel “Gartenpflege in den Nebenkosten – Was darf umgelegt werden?” besprochen.

17 Antworten auf "Anschaffung von Gartenpflanzen in der Nebenkostenabrechnung umlegbar?"

  • Kobbe Irene
    13.10.2022 - 20:32 Antworten

    Ich wohne seit 9 Jahren in einer größeren Anlage in Miete.
    In der Nebenkostenabrechnung wurden mir für Pflege der Außenanlagen 174,22 Euro berechnet.
    Bisher hatte ich ca. 35,– Euro bezahlt.
    Es musste eine neue Hecke gepflanzt werden, weil die alte Hecke, durch Vernachlässigung der Pflege des Hausmeisters, einging. Daraufhin wurde beschlossen, eine neue Hecke zu pflanzen, eine besondere Art, eine Berberitzenhecke, ca.80 cm hoch bei Bepflanzung.
    Insgesamt belaufen sich die Kosten für Pflege der Außenanlagen 13.410,63
    Meine Frage: Muß ich die Kosten von 174,22 mit tragen?

    • Mietrecht.org
      14.10.2022 - 07:58 Antworten

      Hallo Irene,

      der Artikel oben geht genau auf die Frage der Ersatzpflanzung ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zenke, Horst
    11.11.2022 - 06:33 Antworten

    In unserem Haus wohnen wir wie auch Mieter (mehrere Wohnungen). Kürzlich mussten wir einen Baum auf dem Hinterhof entfernen lassen, weil er krank war und zunehmend ein Sicherheitsrisiko für alle Parteien darstellte. Die Stadt verlangte eine Ersatzpflanzung, der wir nachgekommen sind – allerdings nicht auf unserem Hinterhof, sondern in einem anderen Teil der Stadt. Sind die Kosten dafür umlagefähig?

    • Mietrecht.org
      11.11.2022 - 07:44 Antworten

      Hallo Horst,

      eine komplizierte Lage. Ich kann Ihnen bei der Frage leider nicht helfen. Vielleicht finden Sie passenden Rechtssprechung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra Hemker
    21.02.2023 - 14:35 Antworten

    Hallo, wir als Mieter haben bei Einzug des Neubaus den Garten angelegt und bezahlt. Jetzt wird uns gekündigt wegen Eigenbedarf. muss der neue Eigentümer uns die Kosten erstatten?

  • Sarah
    03.05.2023 - 14:13 Antworten

    Hallo,

    wir werden in eine Neubau Doppelhaushälfte einziehen, nun sollen wir die Kosten für die Garten Erstausstattung tragen (Rasen, Begrenzungen zu den umliegenden Grundstücken und zur Straße). Sind das Kosten die wir tragen müssen oder liegt das beim Vermieter?

    Vielen Dank für eine Information dazu.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      03.05.2023 - 23:02 Antworten

      Hallo Sarah,

      im Grund können Sie sich nur einvernehmlich darauf einigen, dass Sie diese Dinge übernehmen. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihnen ein Haus mit angelegten Garten zu vermieten. Es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Sütterlin
    01.12.2023 - 15:02 Antworten

    Mein Vermieter hat eine monatliche Pauschale für Gartenpflege mit einem Dienstleister vereinbart. Diese Pauschale wird mir anteilig mit den anderen Mieter in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Ist das nicht zu pauschal?

    • Mietrecht.org
      02.12.2023 - 09:19 Antworten

      Hallo Daniel,

      es ist üblich, dass Gartenarbeit oder z.B. die Treppenhausreinigung pauschal und nicht nach Stunden abgerechnet werden. Die Vergütung muss dennoch marktüblich sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Birgit
    29.01.2024 - 14:46 Antworten

    Darf ich Sie bitte etwas fragen, Herr Hundt

    Wir, 20-Mietwohnungen eines Reihenhauses, alles 2 ZKBB Wohnungen, ohne eigene Kinder im Haus, haben eine große Grünflächen-Außenanlage (ca. 1400 qm² Rasenflächen rund um’s Haus, etliche Sträucher und Bäume auf den gesamten Grünflächenbereichen). Zudem existiert auf unseren Grünflächen ein Sandkasten mit zwei Schaukel, dessen Pflege auch wir in den Nebenkosten bezahlen.
    Unsere Straße hat den Straßennamen A
    Unsere gesamte Grünfläche (ca. 1400 qm²) wird jedoch nur genutzt von den Bewohnern der Straße B und den Bewohnern der Straße C. Das liegt daran, dass sich unsere Grünanlagen direkt HINTER den Reihenhäuser der Straßen B und C befinden. Seit nun 6 Jahren wurde es immer schlimmer. Von April bis Ende September sitzen mittlerweile Familien mit Decken, aus den Straßen B und C auf unseren Grünflächen, wie in einem Park oder Schwimmbad. Es werden alle Sträucher zerstört und hinter unseren Mülltonnen wird Kot (mit verschmiertem Taschentuch… und Urin abgesetzt). Und seit nun 4 Jahren wird auf unserem Rasen 8 Monate lang im Jahr, Fussball und Baskeball gespielt.
    Keiner von uns Mieter der 20-Mietwohnungen nutzt mehr (seit 6 Jahren nicht mehr) unsere Grünflächen, ganz im Gegenteil, es ziehen unentwegt aus Erdgeschoss und 1. OG Mieter aus, die hatten alle ANGST vor diesen Personen (und auch deren Kinder) die aus Straße B und C uns belagern (die Kinder machen FEUER unter den Balkonen im EG).

    Ich muss wohl dazu erwähnen, dass unser Vermieter, auf unseren Grünanlagen, zwei Wäschetrocken-Ständer für die Bewohner der Straße B bereit stellt, die über deren Hinterausgang ihres Wohnblockes auf unsere Grünanlage, zu deren Wäscheständern gelangen. Beide Wäscheständer werden nun seit schon 3-4 Jahren als Fußballtor missbraucht, von 2 Dutzend Kinder aus den Straßen B,C und D (es kommen immer mehr zum Fußball spielen aus weiter entfernten Straßen.

    Auf unseren Grünflächen, direkt neben dem Sandkasten, steht aber schon immer ein Schild: Fußballspielen, Fahrradfahren und Hunde verboten.

    Seit Jahren werden nicht nur unsere Beschwerden immer mehr, auch die Grünanlagen des Reihenhauses neben uns, in unserer Straße A, werden genauso fremdbesiedelt, verdreckt, zerstört…

    Nun ist unsere Vermieter-Baugesellschaft letzten Dezember (2023) her gegangen und hat gut 50% unserer Grünflächen, also ca. 700 qm² in eine Baustelle verwandelt und kurz vor Weihnachten dann nur reine Zerstörung zurück gelassen. Deren Plan war EIGENTLICH die Versetzung der Wäscheleinen (die nie zu unserer Nutzung zur Verfügung standen, damit diese nicht mehr als Fußballtor dienen), Versetzung der zwei Schaukeln, einen WILDRASEN anlegen (auf jenen Rasen-Stellen wo immer Fußball gespielt wurde) inkl. neue Sträucher mitten in unsere Rasenflächen rein zu pflanzen, um das Fußballspielen dort zukünftig unmöglich zu machen.
    Fast das ganze Vorhaben jedoch scheiterte, weil:
    Abwasserrohr und alle Stromkabel (von unserer Laternen-Beläuchtung) unter der Rasenfläche verläuft und angeblich war all das nicht auf deren Pläne vermerkt / eingetragen, so dass der Bagger sogar das Abwasserrohr und ein Stromkabel zerstörte und dies erneuert werden musste. Nun haben wir ca. 400 qm² zerstörte Rasenfläche, bzw. in dieser Flächengröße vom Bagger 30 cm ausgehobenen Boden, der einfach so zurück gelassen wurde.

    Lediglich die neuen Büsche wurden auf unserem Rest-Rasen wie geplant nun eingepflanzt. Junge Büsche in der Höhe von 30 cm bis max. 70 cm.
    Die Eltern der Kinder in den Straßen B und C sind ja “nicht” dumm und haben sofort verstanden, dass diese Büsche das Fußballspielen verhindern sollen. Die Folgen: Von 14 gepflanzten Büschen sind bis heute nur noch 6 Büsche vorhanden, denn die Kinder haben schon 8 Büsche heraus gerissen und teils versteckt und teils uns vor das Haus geworfen.

    Meine drei Fragen jetzt:

    Darf unser Vermieter überhaupt die allgemeine Grünflächen-Pflege auf uns 20 Wohnungen umlegen, wenn sich die Nutzung Dritter, auf unseren Grünanlagen, aus anderen Straßen auf ca. 98% Fremdnutzung beläuft?
    (Hier muss man auch bedenken, dass fast alle in unserem Haus ANGST vor diesen Dritt-Nutzern, bzw. deren Eltern haben)

    Darf unser Vermieter die Kosten der gesamten, gescheiterten Baumaßnahmen im Dezember 2023 auf uns umlegen, inkl. die Anschaffung der 14 Büsche und der Verlust von bald allen Büschen?

    Wir wollten nämlich seit 2 Jahren schon einen Zaun um unsere Grünanlagen, zum Schutz vor Zugang von Dritten, denn wir bezahlen auch von April bis Ende September einen Zusatz-Dienst, 2x wöchentlich wird der Müll weg geräumt den diese “Besucher” aus den Straßen B und C bei uns auf der Grünanlage hinterlassen – diese Kosten wollten wir auch nicht mehr tragen.

    Können wir uns bei diesen Zuständen – über die wir uns seit 6 Jahren beschweren, weil es immer schlimmer mit all den Fremden auf unserer Grünanlage wird – dagegen wehren überhaupt noch etwas an Grünflächenpflege umgelegt zu bekommen, solange diese Zustände einem öffentlichen Park und einem öffentlichen Spiel- und Fussballplatz gleichkommen?

    Vielleicht noch ein hier wichtiger Hinweis:
    Diese Mieter aus den Straßen B und C (insgesamt 3 sehr große Wohnblöcke/Reihenhäuser auf zwei große Hauptstraßen, größer als unser Reihenhaus mit nur 20 Wohnungen, in einer kleinen, eigentlich sehr ruhigen Seitenstraße mit 30 km/h), wir haben alle die gleiche Vermieter-Baugesellschaft!
    Was bedeutet:
    Unser Vermieter würde in den Bruchburgen der Straßen B und C die 4 ZKB Wohnungen gar nicht mehr vermietet bekommen, wenn er den Mietinteressenten bei der Besichtigung nicht die EINST schönen Grünanlagen HINTER den Häusern schmackhaft machen können würde.

    Unser Vorschlag an die Baugesellschaft / an den Vermieter, die kompletten Grünanlagenflächen, der Straße A 6 – 8 und der Straße A 10 – 14 (also unserer Straße) an die Bewohner der Straßen B und C zu übertragen, so dass die dortigen Mieter auch die komplette Grünflächenpflege bezahlen, scheiterte.
    Scheiterte wohl klar daran, dass unsere Grünflächen-Anlagen den GRUNDSTÜCKverhältnissen in Straße A zugeordnet sind. Wie kann man die Häuser in den Straßen B und C, mit der Grundstückspflege der Grundstücke der Straße A belasten – ist wohl ein Problem.

    • Mietrecht.org
      29.01.2024 - 18:59 Antworten

      Hallo Birgit,

      ich verstehe Ihren Unmut gut. Ich sehe aber tatsächlich kaum Lösungen. Der Vermieter muss die Grünanlage einzäunen wollen, damit mehr Ruhe einkehrt. Ich denke die Kosten sind auch mit öffentlichen Zugang umlegbar. Die Bepflanzung – trotz Beschädigung – vermutlich auch.

      Die Häuser scheinen sich in einer Abwärtsspirale zu befinden – leider.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Birgit
        30.01.2024 - 14:07 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,
        zuerst vorweg: HERZLICHEN DANK für Ihre so schnelle Antwort!
        Auch, wenn dies eine schockierende Antwort ist. Damit hätte ich nicht gerechnet. Und ich sage ganz offen, dass es bei der Lösungsfindung schon lange nicht mehr um’s Geld geht, auch wenn das in meinen Erklärungen danach klingen mag, doch mittlerweile geht es nur noch um eine Art Druckmittel gegen die Vermietergesellschaft, weil wir hier alle am Limit unserer Nerven sind. Geld-Abzug wäre leider das größte, bzw. einzige Druckmittel damit der Vermieter sich bewegt und eine funktionierende Lösung finden wollen würde. Denn was die Vermietergesellschaft hier im Dezember 2023 abgezogen hat, das ist keine Lösung, sondern Hohn und Spott in Richtung der Mieter, die nun zudem auch noch die Kosten für diesen Hohn und Spott zu tragen haben, laut Ihrer Einschätzung.
        Sie schreiben, die Häuser scheinen sich in einer Abwärtsspirale zu befinden.
        Das bewegt mich jetzt noch ein paar wichtige Details besonders deshalb hinzu zu fügen, weil anscheinend immer mehr Immobilienbewohner dieser “Abwärtsspirale” zum Opfer fallen – für diese Menschen möchte ich nun unsere Situation noch ein wenig mehr verdeutlichen, denn:

        Auch ich habe hier, und sogar auf zwei weiteren Seiten zu diesem Thema von Ihnen, wirklich alle Kommentare zuerst gelesen bevor ich hier dann selbst nachfragte und schrieb. Ich hoffte beim Lesen zuvor, einen gleichen Fall zu finden.

        Unser Reihenhaus in Straße A (kleine HUFEISEN-Straße mit demnach zwei Ein- und Ausfahrten, die somit nur von uns Anwohnern befahren wird oder von Autos die einen Parkplatz suchen) gehört zu insgesamt 5 Reihenhäuser. Diese 5 Reihenhäuser befinden sich nur auf der einen Straßenseite. Auf unserer gegenüber liegenden Straßenseite haben wir ca. 13 private Einfamilien- und Zweifamilien-Eigentumshäuser alle mit großem Garten, und wirklich alles ruhige, seriöse, bzw. normale* Eigentümer und Bewohner.
        ( *Gegenteil von unnormal)

        Die 5 Reihenhäuser in unserer kleinen Hufeisen-Straße, die waren einst (auch, wie die betreffenden, großen Häuserblöcke in Straße B und C) alle samt SOZIALWOHNUNGEN (nur mit Berechtigungsschein anzumieten). Doch vor 13 Jahren da erlosch plötzlich und unerwartet diese Sozialbindung und alle Wohnungen in unseren 5 Reihenhäusern wurden zu Privatwohnungen. Seither stieg alleine unsere Kaltmiete schon fünfmalig um jeweils 20%, angeblich im Zuge der Mietspiegelanpassung (der Mietspiegel einer Großstadt).
        Für eine 2-ZKBB Wohnung mit 62 qm² ohne warmes Wasser in der Küche (Vermieter stellt noch nicht einmal einen 5-Liter E-Boiler für die Küche) beläuft sich die Kaltmiete mittlerweile auf 580 € plus 220 € Nebenkosten (ich bin noch sehr günstig bezügl. Heizkosten, denn ich heize im Winter überhaupt NICHT mehr, seit nun 7 Jahren – Farbe der Heizkörper stinkt extrem und dieser Gestank ging nie weg, wurde nie besser oder weniger). Ich wohne hier seit 1995. Und alle anderen Mieter bei uns im Haus und in den anderen 4 Reihenhäuser, wir sind zu 80 % noch die gleichen Mieter die einst eine Sozialwohnung angemietet haben.

        So viel also zum Thema “Abwärtsspirale”, während unsere Miet- und Betriebs-/Nebenkosten durch die Decke nach oben schossen, da sank diese “Abwärtsspirale” der Wohnqualität im Sturzflug.
        Die Grünflächenpflege in den letzten 13 Jahren stieg um 1200 %, während die Mitarbeiter der Subunternehmen die diese Grünflächen-Tätigkeiten hier ausführen (per Ausschreibung mit Pauschal-Zahlung…) seit gut 10 Jahren nun, nicht nur von Gartenarbeit nichts verstehen, auch unsere Landessprache wird nicht mehr verstanden. Das läuft ganz nach dem Motto: Alleine nur der Vorarbeiter sollte hier etwas von Gartenarbeit verstehen und die Landessprache beherrschen. Das merke ich nur deshalb hier jetzt an, weil eben eine Preissteigerung von 1200 % überhaupt nicht nachvollziehbar ist, bei “Gartenfirmen” die mittlerweile seit 5 Jahren unsere Bäume und Sträucher im AUGUST bei 30 Grad im Schatten schon für den Winter KOMPLETT herunter schneiden. Klar ist das nicht erlaubt, aber die geben schon die passenden Antworten, wenn man ihnen mit Gesetzen kommt. Für die Bäume haben sie jedes Jahr Sondergenehmigung, weil angeblich verkehrsgefährdent (auf Wiesenflächen ohne Verkehr), und bei den Sträuchern / Büschen sagen sie, dass sie im Winter keine Zeit haben, zu viel zu tun im Winter.
        Ohne Spaß, die haben auch 2023 den Bäumen und allen Sträuchern und Büschen, Ende August bei 30 Grad im Schatten den Winterschnitt verpasst. Das ist für Natur- und Wildtierfreunde jedes Jahr ein TRAUMA das wir hier durchleben, bei dieser Art von Zerstörung, denn wir hatten hier bis vor ca. 8 Jahren das volle Programm an Wildtieren, und ein Vogelparadies:
        Kaninchen, Eichhörnchen, Igel, Schwäne und Enten, Fledermäuse, Halsbandsittiche, sehr viele kleine Singvögel (viele Meisen-Arten), Kiebitz-Paar, Haubenlerchen, Amseln, Drosseln, etc.
        Unsere einst vielen Igel sind alle totgetrampelt worden in den letzten 6 Jahren – nicht nur im Winter beim Winterschlaf, sondern hauptsächlich im Sommer die Babys, da die Kinder kein Halt machen über alle Bodendecker zu laufen. Ein Schwanen-Weibchen von einer geworfenen Eisenstange so schwer verletzt, dass es in der Tierklinik eingeschläfert wurde (wir haben einen privaten Park in der Nähe, von dort kamen die Schwäne und Enten rüber geflogen, auch im Winter kamen von dort die Gänse). Freigänger-Katzen haben wir seit 6 Jahre keine mehr, nachdem zwei tot aufgefunden wurden – kein Verkehrsunfall, keine Verletzungen – lässt hier niemand mehr seine Katze/n raus.
        Alles verschwunden. Nur noch die Krähen, Amseln und Spatzen sind geblieben. Seit 2 Jahren haben wir noch nicht einmal mehr im Sommer Hummeln, Bienen und Wespen, denn die Kinder aus den Straßen B und C, die spielen seit 2019 jedes Frühjahr ein unfassbares Spiel:

        Gut ein halbes Dutzend Kinder sind mit Gläsern aus Glas ausgerüstet. Dann buddeln die Kinder zuerst ganz viele Löcher in den Sandkasten. Danach gehen alle los und fangen mit ihren Gläsern auf der Wiese die Wespen, Bienen und besonders die Hummeln, die Hummeln werden immer mächtig gefeiert. Die Gefangenen im Glas werden dann zum Sandkasten getragen, und jedes Tier wird dann in ein Loch verbracht und SOFORT mit Sand zugeschüttet – also lebendig begraben.

        Traumatisch ist dieser Anblick vom Balkon aus wahrlich!
        Etwas sagen?
        Keiner hier will wirklich wissen was man danach auf seinem Balkon alles vorfinden wird. Besonders dann an Silvester…, bzw. 3 Tage lang vor Silvester und drei Tage lang danach mittlerweile. Die vergessen niemals, dass man ihren Kindern das “Spielen verbieten” wollte.
        Hierbei geht es demnach schon lange nicht mehr um Geld, und auch nicht wirklich um den Lärm den mittlerweile zwei Dutzend Kinder ab dem Frühjahr bis zum Spätherbst beim Fußballspielen von 15 Uhr bis 21 Uhr oder 22 Uhr (im Hochsommer auch ohne Ferien!) veranstalten. Hier geht es um traumatisierte Mieter die sich das alles seit Jahren mit ansehen müssen oder den Balkon meiden, alle Fenster zu und sich in der Wohnung einsperren. Erst steigt die Angst auf, weil man nichts mehr sagen darf. Danach erfolgt ein Trauma nach dem anderen. Und letztlich erfolgt die Entwicklung der Soziopathie im Geiste, weil’s keinen anderen Schutz vor all den traumatischen Zuständen zu geben scheint.
        Den Schaden, aus einst empathischen, mitfühlenden und hilfsbereiten Menschen binnen weniger Jahre sozusagen Soziopathen entstehen zu lassen, weil keine Abhilfe geschweige Schutzmaßnahmen in Sicht, dieser Schaden ist mit keinem Geld der Welt lösbar, solange die Ursachen weiter vorherrschen!

        Es ist auch keine Macht mehr gewillt oder bereit all diese entstandenen Schäden, ob am Menschen geschweige an der Natur und Tierwelt aufzuhalten, denn viel mehr haben jene welche die Macht hätten Einhalt zu bieten, bestens erkannt und sozusagen “Blut geleckt”, dass nun noch mehr Regeln, Vorschriften und Gesetze missachtet werden können, was den eigenen Umsatz und damit die Gewinne enorm ansteigen lässt, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

        Also lustig finde ich es nicht, dass unser Land so vielen “kriegstraumatisierten” Zuflucht und eine neue Heimat schenkt, was jedoch in weiten Teilen des Landes zur Traumatisierung (Abwärtsspirale…) der übrigen Bevölkerung führt.

        Herzlichen Dank Herr Hundt
        für Ihre Zeit, Ihr “Gehör” und Ihre obige, schnelle Antwort!

  • Rainer Bretthauer
    11.02.2024 - 15:13 Antworten

    Ich wohne in einer Mehrfamilienhausanlage mit 9 -Eigentümern und mir als einzigen Mieter zusammen.
    Die Wohnanlage besteht seit 4 Jahren. Eine Eibenhecke als Erstausstattung wurde als Trennung des Hauskomplexes 1 und 3 gepflanzt. Seit 1 Jahr verrotten eine Vielzahl von Eiben, die im vorigen Jahr ersetzt wurden. Auch in diesem Jahr verrotten weitere Eiben aus der Erstanpflanzung. Die Kosten des Ersatzes der Eiben wurde von der Hausverwaltung anteilig auch auf mich als Mieter umgelegt. Ist die Kostenumlage im Sinne des § 2 Abs.10 des Betr.KV zulässig, da der Zeitraum bis zum Verrotten der Eiben als unüblich anzusehen ist.

  • Jela Kett
    26.05.2024 - 16:41 Antworten

    Guten Tag,

    wir sind 12 Mietparteien von 12 Reihenhäusern auf einer Anlage. Bei Einzug waren die Außenanlagen im Rohzustand. Wir als Mieter haben unsere selbst genutzten Rasenflächen selbst eingesäht, hergerichtet und pflegen sie seitdem selbst auf eigene Kosten. Laut Mietvertrag mieten wir einen „Nutzgarten“ – defacto war es bei Einzug nackte Bauerde, die wir als Mieter mit hunderten Litern von Muttererde aufbessern mussten, um darauf Gras sähen zu können.

    Der Vermieter hat innerhalb von 1,5 Jahren mehrere Dienstleister für die Gartenpflege der allgemeinen Außenanlagen gewechselt, die immer wieder gepfuscht haben. Innerhalb kurzer Zeit sind Bäume abgestorben und Hecken der Außenanlagen abgestorben. Auch anderer Baupfusch (einstürzende Mauer) musste behoben werden. Nun legt der Vermieter die Kosten für Erstbepflanzung und Erneuerung aufgrund Pfusch und schlechtem Boden auf die Vermieter um – insgesamt mehr als 4000 Euro auf die 12 Mietparteien in einem Jahr. Ist das rechtens?

    Danke, mit freundlichen Grüßen
    Jela Kett

    • Mietrecht.org
      26.05.2024 - 17:57 Antworten

      Hallo Jela,

      die Kosten für die erstmalige Gartenlage sind keine umlagerfähigen Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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