Ein Gewerbemietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder durch die Kündigung einer der Vertragsparteien. Die ordentlichen Kündigungsfristen im Gewerbemietrecht regelt § 580a II BGB. Danach können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis über Gewerberäume spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals kündigen. Somit besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Beispiel: Eine dem Vermieter bis zum 3. Juli zugehende Kündigung wird zum 31.12 des …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Zahlungsverzug und die Folgen
Zahlungsverzug ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung im Gewerbemietrecht. Zahlungsverzug ist regelmäßig so schwerwiegend, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten oder der im Mietvertrag individuell vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen oder den Ablauf eines befristeten Mietvertrages abzuwarten. Der Vermieter braucht keine Kündigungsfrist einzuhalten. Er kann bei Zahlungsverzug sofort die Kündigung aussprechen. Insbesondere braucht der Vermieter den Mieter nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist die ordentliche Kündigungsfrist. Sie ist für Mieter und Vermieter gleich und beträgt im Gewerbemietrecht gemäß § 580a II BGB sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Voraussetzung ist, dass die Kündigungserklärung der jeweils anderen Vertragspartei spätestens am dritten Werktag eines Quartals zugeht. Beispiel: Eine dem Vermieter bis zum 3. Januar zugehende Kündigung wird zum 30. Juni des Jahres wirksam. Oder umgekehrt: Will der Mieter das Mietverhältnis zum …Artikel jetzt weiter lesen
Sonderkündigungsrechte bei einem Gewerbemietvertrag
Bestehende Verträge sind grundsätzlich nur kündbar, wenn ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht. Gewerbemietverträge sind regelmäßig langfristig angelegt. Ändern sich die bei Vertragsabschluss maßgeblichen Umstände, entsteht auf das Bedürfnis, das Gewerbemietverhältnis vorzeitig zu beenden. Ein Sonderkündigungsrecht ist vornehmlich bei lang dauernden befristeten Mietverträgen von Interesse. Ist ein Gewerbemietvertrag unbefristet abgeschlossen, können Vermieter und Mieter nach dem Gesetz mit einer sechsmonatigen Frist kündigen. Der Gesetzgeber mutet jeder Partei dieses relativ überschaubare Risiko also …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Kündigung durch den Vermieter
Grundlage einer möglichen Kündigung durch den Vermieter ist zunächst die Vereinbarung zur Kündigungsfrist im Mietvertrag. Dort sind gerade im Gewerbemietrecht regelmäßig individuelle Mietlaufzeiten und Kündigungsfristen bestimmt. Befristete Verträge bedürfen überhaupt keiner Kündigung. Wird im Mietvertrag lediglich auf das Gesetz verwiesen oder gibt es überhaupt keine diesbezüglichen Vereinbarungen, gelten die unterstehenden gesetzliche Regelungen. Wir geben hier einen Überblick zu den Kündigungsmöglichkeiten im Gewerbemietrecht durch den Vermieter der Gewerbeimmobilie / Gewerbefläche. 1. …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Kündigung (12 Punkte Checkliste)
Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen. Oft sind Emotionen im Spiel. Recht kennt aber keine Emotionen. Recht orientiert sich an objektiven Gegebenheiten. Nur diese bestimmen die Rechtmäßigkeit der Rechtswidrigkeit einer Kündigung. Dementsprechend gehen viele Kündigungserklärungen allein schon aus formalen Gründen ins Leere, auch wenn die Kündigung aus sachlichen Gründen eigentlich gerechtfertigt wäre. Sie erzeugen nur Missstimmung und belasten das Vertragsverhältnis. Deshalb müssen Mieter und Vermieter wissen, auf was es im Detail …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Ist eine Eigenbedarfskündigung möglich?
Die Regelungen des Gewerbemietrechts sind von denen des Wohnraummietrechts grundsätzlich zu unterscheiden. Demgemäß erklärt § 580a BGB, dass insbesondere die Kündigungsfristen bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume abweichend von denen des Wohnraummietrechts geregelt sind. Wohnraummietrecht ist Mieterschutzrecht: Der Mieter soll darauf vertrauen dürfen, dass er seinen Lebensmittelpunkt in der von ihm angemieteten Wohnung dauerhaft begründen und dort wohnen kann. Insbesondere soll er gegenüber einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Um dieses …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung braucht, da sie gegenüber der ordentlichen Kündigung eine außerordentliche Kündigung ist, einen wichtigen Grund. Ohne einen solchen wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung immer unbegründet. Dieser wichtige Grund muss so schwerwiegend sein, dass es dem Vermieter oder dem Mieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten oder der im Mietvertrag individuell vereinbarten Kündigungsfrist oder den Ablauf eines befristeten Mietvertrages abzuwarten. Die …Artikel jetzt weiter lesen
Gewerbemietrecht: Nebenkostenabrechnung (Frist, Verjährung, Umlagefähigkeit)
Auch im Gewerbemietrecht muss der Vermieter dem gewerblichen Mieter eine Nebenkostenabrechnung überreichen und die regelmäßig vereinbarten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten abrechnen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit der Nebenkosten ist eine entsprechende Vereinbarung im Gewerbemietvertrag. Die Vereinbarung kann darin bestehen, dass die umlagefähigen Nebenkosten im Detail im Mietvertrag bezeichnet werden. Alternativ können die Parteien auch auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Dann kann der Vermieter die in § 2 Ziffer 1 – 17 BetrKV …Artikel jetzt weiter lesen
Heizkostenverordnung im Gewerbemietrecht
Seit 1981 ist die Heizkostenverordnung (in der Fassung vom 5.10.2009) zwingendes Recht und kann mietvertraglich nicht bzw. nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen abbedungen werden. Sie beruht auf dem Energieeinsparungsgesetz. Ihr Ziel besteht darin, die Mieter zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie zu veranlassen, so dass die Höhe der anfallenden Heizkosten vom individuellen Verbrauchsverhalten eines jeden Mieters abhängt. Wichtig: Die Heizkostenverordnung ist daher allein schon aufgrund ihrer Zielrichtung sowohl im Wohnraummietrecht …Artikel jetzt weiter lesen