Haben die Parteien vereinbart, dass die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden und dieser eine monatliche Vorauszahlung zu leisten hat, kommt es häufig vor, dass sich bei der vom Vermieter jährlich zu erstellenden Abrechnung herausstellt, dass die tatsächlich entstandenen umlegbaren Nebenkosten die Summe der für die jeweilige Abrechnungsperiode geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen übersteigen. Vorausgesetzt, der Vermieter lässt dem Mieter innerhalb der mit dem Ende der Abrechnungsperiode beginnenden Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs.3 …Artikel jetzt weiter lesen
Stromklau – Die Tricks der Mieter und deren Folgen
Strom ist teuer. Die stetig steigenden Strompreise betreffen nicht nur Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, sondern auch Mieter. Eine Vielzahl aller Mietverträge enthält heutzutage eine Regelung, nach denen die Stromkosten als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Nicht selten sehen Mietverträge auch vor, dass der Mieter den Vertrag über die Lieferung von Strom direkt mit dem Versorgungsunternehmen abzuschließen und deren Zahlungsansprüche direkt selbst zu erfüllen hat. Ganz gleich, ob …Artikel jetzt weiter lesen
Zurückbehaltungsrecht wegen Nichterstellung der Nebenkostenabrechnung (und der mögliche Zahlungsverzug)
Gerät der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug, kann dies für ihn schnell gefährlich werden. Der Vermieter kann in diesem Fall nicht nur Verzugszinsen verlangen, sondern das Mietverhältnis unter den Voraussetzungen der §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 BGB außerordentlich fristlos kündigen. Anders als bei anderen Ansprüchen, tritt der Verzug mit Mietzahlungen in aller Regel unmittelbar mit Verstreichen des vertraglich …Artikel jetzt weiter lesen
Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung – Mieter aufgepasst
Aus der Nebenkostenabrechnung ergeben sich oft Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlungen. Nicht selten kommt es jedoch auch vor, dass die Nebenkostenvorauszahlung des Mieters zu hoch war und diesem ein Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens zusteht. Zahlt der Vermieter dieses Guthaben nicht von sich aus an den Mieter aus, muss der Mieter seine Rechte gegenüber dem Vermieter geltend machen und diesen notfalls verklagen. Viele Mieter lassen sich hiermit …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostennachzahlung unter Vorbehalt leisten – Bleiben Sie flexibel
Ebenso wie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für den Vermieter eine Herausforderung darstellt, ist deren Überprüfung für den Mieter nicht selten mit Schwierigkeiten und Unsicherheit verbunden. Oft vergeht einige Zeit, bis sich der Mieter darüber Klarheit verschafft hat, ob die Nebenkostenabrechnung Fehler aufweist oder nicht. Doch auch nach einer umfassenden Prüfung verbleiben oft Zweifel, ob die eigene Einschätzung zutreffend ist. Vor allem dann, wenn der Vermieter den Mieter zu einer Nachzahlung …Artikel jetzt weiter lesen
Wohneinheiten als Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Der Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung kann zwischen Mieter und Vermieter grundsätzlich frei vereinbart werden. Je nach dem was den Parteien im Einzelfall zweckmäßig erscheint, kann die Umlage nach Wohnfläche, nach Personenanzahvl, nach Miteigentumsanteilen oder aber auch schlicht nach der Zahl der Wohneinheiten eines Mietobjektes erfolgen. Im nachfolgenden Artikel soll der Umlageschlüssel der Wohneinheiten näher betrachtet werden, bei dem die Nebenkosten durch die Gesamtzahl der vorhandenen Wohnungen geteilt werden. Diese Art …Artikel jetzt weiter lesen
Personenanzahl als Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung ist mit all Ihren Detailfragen ein wichtiges Thema bei den Mietvertragsparteien. Neben der Kenntnis der einzelnen Kostenpositionen der Nebenkostenabrechnung spielen dabei auch die Umlageschlüssel, also die Verteilung der Nebenkosten, eine wichtige Rolle für das Verständnis der Abrechnung. Der folgenden Artikel setzt sich daher mit dem Thema der Personenanzahl als Umlageschlüssel auseinander und zeigt Ihnen – ob Mieter oder Vermieter – wie die Umlage der Nebenkosten nach der Personenanzahl …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Zahlungsfristen für Mieter und Vermieter im Check
Hat der Mieter zur Begleichung der Nebenkosten eine Nebenkostenvorauszahlung zu leisten, ist der Vermieter gem. § 556 Abs. 3 S. 1 und S. 2 BGB verpflichtet, jährlich über die Nebenkosten abzurechnen und die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nur selten gelingt es einem Vermieter, die Nebenkostenvorauszahlung so zu beziffern, dass sich die vom Mieter im Voraus gezahlte Summe mit …Artikel jetzt weiter lesen
Miteigentumsanteile als Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Die Umlageschlüssel in der Nebenkostenabrechnung können vielfältig sein und sind einmal mehr und einmal weniger gerecht. Bei der Umlage der Nebenkosten nach den Miteigentumsanteilen handelt es sich um einen Umlageschlüssel der gerade bei verbrauchsunabhängigen Nebenkosten für Wohnungseigentümer und Vermieter als gerechte Handhabe zur Verteilung der Nebenkosten auf die Mieter gilt. Wie die Umlage der Nebenkosten nach den Miteigentumsanteilen erfolgt und wo etwaige Probleme liegen können erfahren Sie in nachfolgendem Artikel. …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswohnungen – Besonderheiten beachten
Die jährliche Nebenkostenabrechnung bei den Mietern einer Eigentumswohnung stellt Vermieter und Wohnungseigentümer vor einige Anforderungen, die bei “normalen” Mietwohnungen nicht zu finden sind. So stellt sich immer wieder die Frage, wer für die Erstellung und Übermittlung der Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswohnungen überhaupt verantwortlich ist; der Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung? Und wer trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der Nebenkostenabrechnung bei den Mietern – wer haftet für die Verspätung? Inwieweit darf …Artikel jetzt weiter lesen