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Mietvertrag: mündliche Zusage bindend? (Mieter / Vermieter)

Mündliche Zusagen sind im Vertragsrecht mehr als ein Handschlag unter Ehrenmännern. Es handelt sich nämlich auch bei einer mündlichen Absprache, einem Versprechen, einer Zusage und einer Vereinbarung, meist um einen echten Vertrag. Sobald wirksame Willenserklärungen seitens des Mieters und des Vermieters über die Vermietung einer Wohnung erklärt werden, ist ein echter Vertag geschlossen. Diese mündliche Zusage ist bindend. Wird die entgeltliche Nutzung einer Mietwohnung erlaubt, wird zum Beispiel ohne schriftlichen Vertrag bereits ein wirksamer Mietvertrag geschlossen. Verspricht ein Vermieter einem Wohnungsbesichtigenden einen Mietvertragsabschluss kann ein Vorvertrag vorliegen. Gewährt der Vermieter ohne mietvertragliche Vereinbarung dem Mieter besondere Rechte zur Garten- oder Kellernutzung oder einen Stellplatz werden auch diese mündlichen Zusagen bindende Vertragsbestandteile.

Worauf es ankommt, wie die mündliche Zusage beim Mietvertrag einzuordnen ist und worin die Gefahren bestehen, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.

I. Welche mündliche Zusage ist bindend?

Mündliche Zusagen sind im Zusammenhang mit einem Mietvertrag grundsätzliche in drei Konstellationen denkbar:

  • mündliche Zusage als bindender Mietvertrag
  • mündliche Zusage zum Mietvertrag als Vorvertrag
  • mündliche Zusagen seitens des Vermieters oder Mieters neben dem (schriftlichen) Mietvertrag

1. Mietvertrag durch mündliche Zusage

Ein Mietvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner bestimmten Form. So kann ein mündlicher Vertrag über die Vermietung von Wohnraum auch ohne schriftliche Fixierung geschlossen werden. Wenn zum Beispiel, der Wohnungsschlüssel übergeben wird, der Mieter einzieht und Miete bezahlt ist davon auszugehen, dass ein Mietverhältnis besteht.

Die gesetzlichen Regelungen der §§ 535 ff. BGB zur Mietzahlung, den Minderungsrechten oder auch den Kündigungsrechten etc., finden dann ganz normal Anwendung.

Das bedeutet, der Vermieter kann den Mietvertrag nicht einfach ohne Grund beenden, auch wenn nur eine mündliche Vereinbarung besteht. Eine mündliche Zusage zur Begründung eines Mietverhältnisses ist bindend.

2. Vorvertrag zum Mietvertrag durch mündliche Zusage

Durch eine mündliche Zusage kann auch ein sogenannter Mietvorvertrag geschlossen werden. Dazu bedarf es keiner bestimmten Form (BGH NJW 07,1817). Die Parteien –also der künftige Mieter und der Vermieter– verpflichten sich hier bindend, einen Mietvertrag abzuschließen. Maßgeblich ist das der Inhalt bestimmt wird: Mietvertragsgegenstand, wie zum Beispiel die Mietwohnung oder der Gewerbemietraum, die Mietzahlung und sonstige mögliche Vertragsbestandteile. Gerade im Gewerbemietrecht sind Mietvorverträge übliche Praxis (hierzu ist besonders der Beitrag empfehlenswert: “Gewerbemietrecht: Mietvorvertrag, Letter of Intent (LOI), Term Sheet“).

3. Mündliche Zusagen seitens des Vermieters oder Mieters neben dem (schriftlichen) Mietvertrag

Versprechen neben dem Vertrag, wie z.B. die Nutzung eines Gartens, Stellplatzes oder Kellerabteils –die nicht im Mietvertrag festgehalten, aber durch mündliche Zusage des Vermieters gemacht worden, sind, verpflichten ebenso wie schriftliche. Der Mieter kann sich gegenüber dem Vermieter daher auch auf mündlich zugesagte Rechte berufen. Rechte, die dem Mieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zugesagt wurden, werden Vertragsbestandteil des Mietverhältnisses. Sie können daher ebenso bei Nichterfüllung mit Mietminderung oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Das Gleiche gilt für mieterseitig erfolgte Zusagen.

II. Problem: Rechtlich bindend ist nur die nachweisbare mündliche Zusage

Die Achillesferse der mündlichen Zusage ist allerdings die Beweisbarkeit. Im Mietrecht gilt nämlich –wie üblich im Zivilrecht­–, dass derjenige der etwas will, die Voraussetzungen dafür, darlegen und beweisen muss. Wenn der Mieter sich nun auf die Rechte aus einer mündlichen Zusage stützen will, muss er alle Voraussetzungen und damit eben auch die mündliche Zusage beweisen können. Kann er dies nicht ist die Zusage kurz gesagt nicht viel wert.

Wichtig ist bei mündlichen Zusagen, zumindest irgendetwas schriftlich, in Textform oder durch Zeugen bestätigen lassen zu können. Kann man, zum Beispiel durch einen Dritten wie einen Makler, den Mietvorvertrag belegen oder hat man vielleicht irgendwo eine Bestätigungsemail, können dies in einem Rechtsstreit sehr gute Beweisindizien sein. Ebenso kann eine mündliche Zusage einer Kellernutzung durch tatsächliche jahrelange Nutzung indiziert werden.

III. Fazit

Eine mündliche Zusage ist in Streitfällen eines der schlechtesten rechtlichen Anker, denn die Beweisbarkeit stellt sowohl den Vermieter als auch den Mieter vor kaum überwindbare Hürden. Mündliche Zusagen sind in der Rechtstheorie bindend in der Praxis aber nichts, auf das man sich verlassen sollte.

70 Antworten auf "Mietvertrag: mündliche Zusage bindend? (Mieter / Vermieter)"

  • Goers
    04.04.2017 - 12:18 Antworten

    Wenn der Vermieter neben einem bestehenden Mietvertrag mit dem Mieter eine Mietzahlung anstelle der Regelung im Mietvertrag am 1. des Monats erst am 25. des Monats mündlich vereinbart und der Mieter die Miete erst im darauffolgenden Monat bezahlt und noch einen Betrag ohne Angabe von Gründen abzieht, kann dann der Vermieter diese mündliche Vereinbarung dann zurücknehmen?

      • Angelique Werner
        16.09.2023 - 08:02 Antworten

        Hallo,
        wir haben einen kleinen Bauernhof besichtigt und haben über eine sprachnachrricht (what’s app) eine mündliche Zusage bekommen jetzt zum 01.12.23. Der Vermieter wollte den Mietvertrag erstellen. Wir haben am 01.09.23 unser Mietshaus und den Stall Platz unserer Pferde gekündigt um die Kündigungsfrist einzuhalten. Vorher haben wir dem neuen Vermieter dieses mitgeteilt das es auch wirklich sicher ist das wir das Mietverhältnis bekommen. Er meinte er erstellt einen mietvertrag und es ist alles sicher. Nun am 15.09.23 wo schon alles gekündigt ist schickt er uns eine Nachricht das er den Hof doch nicht mehr vermieten möchte. Die Zusagen haben wir als sprachnachrricht, die Kündigung können wir nicht mehr rückgängig machen. Da der Pferdestall und das Wohnhaus schon ab dem 01.12.2023 neu vermietet sind. Und in 2 Monaten einen neuen Hof zur Miete finden ist unmöglich.
        Was können wir nun tun?

        Liebe Grüße
        Werner

        • Mietrecht.org
          16.09.2023 - 09:11 Antworten

          Hallo Angelique,

          Ihre Themen werden oben im Artikel gut dargestellt. Lesen Sie dort am besten nochmals nach. Wenn Sie den Vertrag “erzwingen” wollen, brauchen Sie m.E. Unterstützung durch einen Anwalt. Sollten Sie Schadenersatz geltend machen wollen, benötigen Sie ebenso einen Anwalt.

          Es führt an einer individuellen Beratung leider kein Weg vorbei.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Elena
            04.03.2024 - 06:30

            Guten Morgen. Mir war versprochen mündliche das ich darf mit gleiche Mietpreis in der Wohnung leben bis wird jemand fest als Erbe nach Testament eintreten. Bis jetzt noch keine Entscheidung von Nachlassgericht gekommen und von mir , trotz Versprechung, verlangen Erhöhung..Was tun ?
            FG Elena

  • Annette Kita
    03.05.2017 - 11:51 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wie sieht es mit einer mündlichen Wohnungszusage aus, die Wohnung allerdings vom Vormieter durch Rauchen verunreinigt hinterlassen wurde und dem neuen Mieter die Renovierung aufgedrungen wird. Als Laie konnte der neue Mieter die Kosten einer solchen Renovierung nicht abschätzen und möchte nun den eigentlichen schriftlichen Vertrag vertagen, bis eine Lösung für die aufwendige Nikotinbeseitigung gefunden ist. Bei 55 qm ist das eine Menge Arbeit, zumal die Wände mindestens zwei mal gestrichen werden müssen und es entstehen Kosten von über 500 Euro.
    MfG
    A.Kita

  • Brinker
    04.05.2017 - 15:23 Antworten

    Hallo!
    Wie sieht es denn aus, wenn ein Makler telefonisch eine Wohnungszusage mit den Worten “wir haben uns für Sie als neue Mieter entschieden” gemacht hat und um Zusendung aller anderen Unterlagen bittet?

    Die Miet-Interessenten haben sich dann per Mail beim Makler bedankt und ihm alle Unterlagen zugeschickt.

    Die Selbstauskunft wurde schon Tage zuvor abgegeben, nur bei der Schufa-Auskunft haben die zukünftigen Mieter um Geduld und Verständnis gebeten, da erst kurz vorher die kostenlose Auskunft angefordert wurde.
    Die kostenpflichtige Schufa kostet immerhin 30 Euro und die wollten sich die Mieter sparen.

  • Dennis
    17.06.2017 - 16:22 Antworten

    Hallo ich bin seit Mai in Berlin berufstätig und war daher auf der Suche nach einer Wohnung/WG. Ein passendes Inserat konnte ich schnell finden, also setzte ich mich mit dem Vermieter in Verbindung um alles weitere zu klären. Es handelt sich hierbei um eine neu Gründung einer WG und ich war der erste Interessent. Über den E-Mail Verkehr könnte ich mich mit dem Vermieter schnell einigen und ich bestätigte ihm meine Zusage und unterrichtete in darüber nicht weiter nach Wohnungen zu suchen. Einzugstermin wurde aufgrund von Renovierungsarbeiten auf den 15.6.2017 festgelegt. Um sicherzustellen das ich meinen Platz in der WG nicht doch noch verlieren würde hielt ich den Kontakt zum Vermieter weiter und bekam so auch noch einmal eine definitive Zusage und Reservierung für das Zimmer der WG. Am 15. Juni musste ich jetzt feststellen dass der Vermieter nicht erreichbar ist und ich am bei anrufen auf seine Telefonnummer von einer Frau abgewickelt werde. Was soll ich jetzt Tun habe ich die Möglichkeit auf eine Schadensersatz Klage??

  • Julia Wolfram
    06.08.2017 - 12:10 Antworten

    Hallo,
    wir sind 2016 umgezogen und bei Abschluss des Mietvertrages hat der Vermieter erwähnt, dass er eine Mietausfallversicherung anschließt und dies zu den Nebenkosten hinzukommt. In dem Moment dachten wir das wird so seine Richtigkeit haben und haben mündlich zugestimmt. Dies wurde als Nebenkosten nicht in den Mietvertrag aufgenommen (da m.E. nach rechtswidrig). Jetzt kam die erste Abrechnung und wir sollen 170 Euro dafür bezahlen. Wie ich herausgefunden habe, darf der Vermieter dies nicht umlegen und habe ihm das mitgeteilt. Dieser sagt, dass das zwar richtig sei, aber wir ja mündlich zugestimmt hätten und daher zahlen müssten. Stimmt das?

  • Andrea K.
    08.08.2017 - 18:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zunächst einmal:
    Ich empfinde Ihre Ratgeber-Seiten sehr informativ hilfreich und bin so froh, dass es sie gibt!!
    Herzlichen Dank für Ihre viele Mühe damit!!!

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Vermieter ständig versucht, mit seiner alleinstehenden Mieterin in der Wohnung alles mietvertraglichen Angelegenheiten nur mündlich zu klären, obwohl die Mieterin lieber aus Rechtssicherheitsgründen alles schriftlich belegt haben möchte?

    Mein Vermieter versucht immer wieder, unterm Vorwand “Wohnungsbesichtigung” in der 1-Zimmer-Wohnung gegen meinen Willem mit mir – absichtlich nur mündlich – über seinen angeblichen Eigenbedarf, über Vertragsaufhebung, über seine “finanzielle Unterstützung zum Umzug”und über erhebliche Sanierungspläne zu reden.

    Mein Vermieter hat diese Wohnung mit samt meines Mietvertrages 2005 auf einer Zwangsversteigerung erworben; Ich wohne inzwischen schon 17 Jahre darin.

    Seit ca. 2014 (also kurz nach Ende der Kündigungssperrfrist) verlangt mein Vermieter permanent von mir, ich solle mir eine neue Wohnung suchen, weil seine “Neffen aus dem Münsterland” dieses Apartment benötigen. Aber diese Neffen haben die Wohnung noch nien per Besichtigung betreten.
    2015 hat er mir auch mit der Behauptung “Eigenbedarf” gekündigt und mich gleichzeitig mit 3 Abmahnungen bombardiert, obwohl ich zuvor von ihm noch nie eine Abmahnung erhielt. Weil ich nicht nach 9 Monaten auszog und er mangels Beweise keine Räumungsklage einreichen wollte, schikaniert er mich andauernd mittels des Mietvertrags [z. B. soll ich alle anfallenden Reparaturen plötzlich als “Kleinreparatur” bezahlen; Oder er droht mir mündlich “Entweder Sie bekommen einen neuen Teppich oder Geld für den Auszug, beides gibt es nicht!” (der mitgemietete Teppich ist 17 Jahre alt und schlägt Wellen!); Oder er verlangt jetzt meine Zustimmung zu einer erheblich überzogenen Mieterhöhung für die erst danach stattfindenen Durchführung seiner bisher jahrelang vernachlässigten Instandhaltungsmaßnahmen; …

    Ich habe den Eindruck, dass mein Vermieter mit seiner ständig gezielten ‘nur-mündlich-Methode’ offenbar meine Rechtsposition abschwächen möchte:
    Denn ich habe in den letzten Jahren die bittere Erfahrung müssen, dass er mich nach den mir aufgezwungen “”Gesprächen”” mich als Lügnerin hinstellt, wenn ich auf seine Worte zurückkomme (darauf bekomme ich sogar eine Abmahnung) und er jubelt Äußerungen unter, die ich nie gesagt haben kann: z. B. behauptete er, ich wolle “innerhalb 12 Monaten ausziehen ohne Kündigung”.

    Ich habe nun Angst, dass er mich mal ganz böse reinlegen kann und damit auch noch bei Gericht durchkommt, wenn er z. B. seine Ehefrau mitbringt und die seine Lüge als “Zeugin” mit unterstützt.

    Wie kann mich gerichtswirksam vor meinerseits unfreiwilligen “nur-mündlich-Absprachen” schützen???
    Mein Vermieter lehnt jede schriftliche Protokollierung ab und geht auch nie auf meinen Vorschlag Schiedsamt ein.
    Hilft es, wenn ich vor jedem Direkt-Termin meinem Vermieter per EMail eine Art Grundsatz-Erklärung abgebe, um “Vereinbarungs”-Missverständnisse zu vermieden??
    Hilft es vor Gericht, wenn beide Seiten (also auch ich) Zeugen bei Direkt-Terminen mit meinem Vermieter anwesend haben? Heißt dann nicht genauso “Aussage gegen Aussage”?? Wie glaubwürdig zu die Angehörigen meines Vermieters als Zeugen?

    Falls Sie hier nicht konkret auf diesen Fall eingehen wollen bzw. können,
    dann verraten Sie doch bitte, wie man sich generell bei aufgezwungen nur-mündlich-“Vertragsabsprachen” rechtlich verhalten soll, ohne dass sie vor Gericht einem zum Nachteil werden können!
    Denn das haben sicher schon viele Leser hier erlebt.

    Besten Dank im Voraus für Ihre Beantwortung als Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea K.

    • Mietrecht.org
      10.08.2017 - 10:45 Antworten

      Hallo Andrea,

      danke für Ihre Lob und Ihren Beitrag. Ich kann hier leider nicht so ausführlich antworten, aber mit ein paar allgemeinen Tipps dienen.

      Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, dort ist sicherlich vereinbart, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt und alles schriftlich vereinbart werden muss. Die wirklich wichtigen Dinge (z.B. Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung) muss Ihr Vermieter schriftlich verfassen. Lassen Sie Ihren Vermieter nicht wegen Belanglosigkeiten in Ihre Wohnung. Suchen Sie sich Zeugen. Bestehen Sie auf Kommunikation per E-Mail / Brief.

      Alles Gute für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bea O.
    30.08.2017 - 10:27 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe mir eine Wohnung zusammen mit dem aktuellen Mieter angesehen. Keller und Autostellplatz habe ich bei dem Termin nicht gesehen. Obwohl die Wohnung renovierungsbeduerftig ist, hatte ich Interesse. Vom aktuellen Mieter erhielt ich dann eine Selbstauskunft, die er dann an den Vermieter weitergeleitet hat. Der Vermieter meldete sich ca eine Woche spaeter telefonisch und fragte ob ich noch Interesse habe. Ich bejahte. Der Vermieter fragte noch, ob ich wuesste, dass die Wohnung noch tapeziert werden muesse und ob das Durchgangszimmer ok sei. Ich bejahte wieder. Der Vermieter wollte dann meine Lohnabrechnung per Mail. Nachdem er diese bekommen hatte, rief er an und meinte das wuerde passen, wann ich denn einziehen wolle. Ich gab einen Termin an, der etwa einen Monat in der Zukunft lag. Er meinte er wuerde dann jetzt den Vertrag aufsetzen lassen, die Konditionnen wuerden wie beim Vormieter bleiben (Betraege hat der Vermieter nicht genannt, die kenne ich nur von der Immo-Anzeige des aktuellen Mieters). 3 Wochen vor “Einzug” rief er an, ich koenne zum unterschreiben kommen. Den Termin musste ich absagen und vertroeste ihn auf die naechste Woche. Bei mir hat sich privat viel geaendert und ich brauche die Wohnung nicht mehr. Ist meine muendliche Zusage bindend gewesen? Kommen Kosten auf mich zu? Vielen Dank fuer die Antwort.

    • Mietrecht.org
      31.08.2017 - 15:02 Antworten

      Hallo Bea,

      danke für Ihren Beitrag. Mit genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals in Ruhe nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Benjamin Samardzic
    14.09.2017 - 16:02 Antworten

    Hallo!

    ich habe mir in Innsbruck eine Wohnung angesehen, da ich dort bald anfange zu studieren. Ich hatte also eine Wohnungsbesichtigung und der Vermieter stimmte mir zu, dass ich einziehen darf. Da er sich ein bisschen Zeit gelassen hatte mir den Mietvertrag zu schicken, hatte ich ihn angerufen, woraufhin er meinte, dass es keinen Stress gäbe, denn ich hätte seinerseits eine “fixe Zusage”! Daraufhin habe ich gestern die Kaution und eine halbe Monatsmiete für September (Mietbeginn wäre 15.9 gewesen) überwiesen. Heute habe ich ihn dann angerufen und er meinte er würde mir das Geld zurücküberweisen, denn er muss mir eine Absage erteilen, da er die Immobilie anderweitig vermieten möchte. Wie kann er mir eine Absage geben, wenn er mir doch mündlich (mit Zeuge des anderen Mitbewohners) und telefonisch eine Zusage gegeben hat? Er hat mir selbst den Vertrag geschickt und ich das Geld überwiesen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Benjamin Samardzic

  • Sven
    19.10.2017 - 15:46 Antworten

    Hallo.
    Hab da mal ne Frage. Wir hatten uns für ein Haus interessiert. Hatten dann über einem Makler gesagt das wir das Haus haben wollen. Zur Unterschrift kam es aber noch nicht, da ich noch einen negativen Eintrag in der Schufa hatte.

    Nun ist es so das wir das Haus nicht mehr wollen und dieses habe ich dem Makler nun mitgeteilt. Er meinte dann das die Vermieter nun aber einen Anspruch auf Entschädigung hätten.
    Ist das der Fall?

    • Mietrecht.org
      19.10.2017 - 16:54 Antworten

      Hallo Sven,

      die Ihrer Frage befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals in Ruhe nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Mimi
      21.06.2021 - 08:22 Antworten

      Hallo Sven, wir sind gerade in genau der gleichen Situation. Konnten Sie eine Lösung finden?

  • Sabine
    27.11.2017 - 16:26 Antworten

    Hallo,

    haben einen unausgefüllten Mietvertrag, allerdings mit Regelung über die Miete und die Nebenkosten, da die Frau die in der Wohnung gewohnt hatte noch nicht gestorben war. Unter Zeugen wurde gesagt es gibt noch keinen Nachmieter und es wurde meinem Freund und meiner Mutter (als Vermittlerin) schon zugesagt. Jetzt bringt die Tochter der Verstorbenen aber Nachmieter an die ja viel besser seinen als wir und die auch 2 Kinder haben, jetzt will die Vermieterin zurück rudern, da es ja sozialer wäre die andere Familie zu nehmen und die Tochter der Verstorben da ja jederzeit vorbei kommen könnte. Jetzt wirft sie uns auch vor weil wir bei Ihr angerufen hatten und gefragt haben, ob wir ihr irgendwie helfen können, dass wir sie so kurz nach dem Tod ihrer Mutter rausschmeißen wollen. Sie lebt aber 50km von hier und hat vor Weihnahten keine Zeit und im Januar will sie sie als Unterkunft zu Skifahren nutzen….aber wir sind kein Skigebiet. Ich hab halt eine Miniwohnung und mein Freund ist praktisch ab Januar obdachlos. Alles etwas blöd.

  • Theresa
    28.11.2017 - 16:42 Antworten

    Hallo,

    wir haben im August diesen Jahres zu zweit einen Mietvertrag ab 1. Februar 2018 unterzeichnet, da die Wohnung derzeit noch kernsaniert wird.

    Eine der Voraussetzung für die Unterzeichnung des Mietvertrages war die mündliche Zusage des Vermieters hinsichtlich der Anmietung eines Stellplatzes. Der diesbezügliche Mietvertrag sollte uns noch gesondert zum Ende des Jahres zugehen, da der bisherige Mieter den Stellplatz noch nicht gekündigt hatte.

    Nun erhielten wir heute telefonisch die Mitteilung, dass wir den Stellplatz doch nicht bekommen könnten, da es unter den übrigen Mietern des Mehrfamilienhauses eine Warteliste gäbe.

    Wie können wir nun vorgehen? Haben wir irgendeine Handhabe aufgrund der mündlichen Zusage?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Andre
    01.03.2018 - 15:13 Antworten

    Hallo,

    wir wollen umziehen und haben nun einen Wohnung in aussicht. Der Mietvertrag wurde auch zugesandt. Im Mietvertrag finde ich eininge Stellen im Mietvertrag als nicht Tragbar, da meine persönliche Entfaltung sehr eingeschränkt wird.

    Ist denn die mündliche Verbarung bindend oder erst mit Unterschrift unter dem Mietvertrag?

    • Mietrecht.org
      02.03.2018 - 08:29 Antworten

      Hallo Andre,

      die Antwort liefert der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Mimi
      21.06.2021 - 08:20 Antworten

      Hallo Andre, wir sind gerade in einer ähnlichen Situation. Darf ich fragen, ob Sie aus dem mündlichen Vertrag noch “herausgekommen” sind?

  • Sarah L.
    29.05.2018 - 17:31 Antworten

    Hallo,

    wir hatten uns für eine Wohnung beworben. Seitens der Vermieterin wurde uns die Wohnung schriftlich per Email zugesagt. Der Mietvertrag sollte uns per Post zugeschickt werden. Nun hat mein Lebenspartner eine Anfrage an die Vermieterin gestellt, ob man das Mietverhältnis um einen Monat nach hinten verschieben kann, da die Wohnung noch komplett neu von uns tapeziert und gestrichen werden muss. Dies wurde nämlich seit über 10 Jahren nicht mehr gemacht. Durch diese Anfrage fühlte sich die Vermieterin auf den Schlips getreten und schickt uns jetzt aufgrund eines “erschütterndes Vertrauenverhältnis” keinen Mietvertrag zu.
    Können wir dagegen angehen?

    • Nadine
      23.05.2019 - 23:34 Antworten

      Hallo Sarah L.

      wir befinden uns gerade in einer ähnlichen Situation.
      Wie ist das Ganze ausgegangen?

      Herzlichen Dank für eine kurze Rückantwort hierzu.

      Viele Grüße

  • Andre H
    06.06.2018 - 11:01 Antworten

    Hallo,

    wir sind seit Monaten in Verhandlung mit dem potentiellen Vermieter. Wir haben uns auf einen Sanierung auf unsere Kosten verständigt. Die Summe sollte über einen gewissen Zeitraum abgewohnt werden. Wir haben die Schlüssel vor über 4 Wochen erhalten, um mit Handwerkern durch das Haus zu gehen, damit diese Angebote erstellen können. Der Vertrag wurde aufgesetzt, von uns bereits unterschrieben, die Angebote der Handwerker eingeholt. Diese stehen in den Startlöchern. Ein Kredit wurde von uns aufgenommen. Nun hat die Vermieterin gesagt, dass Sie doch nicht unterschreiben will, da Sie da eventuell selbst rein möchte. Das Haus steht seit über einem Jahr leer. Wir (2 Erwachsene und 2 Kleinkinder) müssen aus unserem Haus wegen Eigenbedarf raus.

    Nun stehen wir vor dem Nichts und müssen den Kredit mit Zinsen abezahlen bzw. zurückgeben.

    Was können wir nun tun?

    • Mietrecht.org
      06.06.2018 - 18:50 Antworten

      Hallo Andre,

      danke für den Beitrag. Ich kann dem Artikel oben hier leider nicht viel hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Andre H
        06.06.2018 - 22:26 Antworten

        Hallo Dennis,

        trotzdem Danke für deine Rückmeldung.

        Beste Grüße

        Andre

  • Beate D.
    10.10.2018 - 13:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir wohnen seit 2014 in einer Wohnung mit angeschlossener Dachterrasse (direkt zugänglich über die Küchentür). Unser ehemaliger Vermieter hat die Terrasse nicht im Mietvertrag aufgeführt. Dort steht nur ca. 90 qm Wohnfläche.
    Es gibt nur den Punkt “Zusatzvereinbarungen” im Mietvetrag.
    Hier haben wir eine Email vom ehemaligen Vermieter die lautet ” Die Terrasse ist wie besichtigt und besprochen von Ihnen zu nutzen. Sollte es zu einer neuen Mieterverteilung im Hause 211 kommen könnte es u. U. zu einer Neugliederung der Dach – Terrasse kommen. Es ist aber nicht anzunehmen!”.

    Nun haben wir einen neuen Vermieter. Dieser hat die Dachterrasse komplett sanieren lassen.
    Nun ist er dabei, den Boden für unsere Terrasse neu zuverlegen. Allerdings reduziert er die Fläche von ehemals 65 qm auf 20qm.

    Wir haben den Vermieter diesbezüglich angeschrieben. Dies ist seine Antwort:” in Ihrem Mietvertrag ist keine Dachterrassennutzung vereinbart. Die neue Dachterrasse entspricht auch der Aussage in der Email von Herrn…. von 2013. Wir werden die Terrassen optisch neu gliedern”.

    Nun meine Frage:

    1. Darf der neue Vermieter einfach unsere Terrasse um zwei Drittel kürzen?
    2. Wie steht es mit der Definition “wie besprochen und besichtig”? Ist diese rechtskräftig?

    Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      11.10.2018 - 06:34 Antworten

      Hallo Beate,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur raten, dass Sie sich zu Ihrer besondern Konstellation rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iris Barthel
    26.10.2018 - 13:48 Antworten

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem. Mein Lebensgefährte und ich haben vor 4 Jahren eine Wohnung angemietet unter der Bedingung das mein Pferd da mit untergestellt werden darf und Erlaubnis der Hundehaltung. Wir haben für 1400,- Euro eine Box bauen lassen. Nach drei Monaten wurde mir gesagt das es nicht mehr erwünscht ist und ich musste mein Pferd woanders unterstellen. Die kosten für die Box habe ich nie wieder gesehen. Der Vermieter hat dann sein eigenes Pferd da hineingestellt. Dann wurde mir meine Zucht von Chihuahuas zugesagt und erlaubt. Als ich dann jetzt aber angefangen habe zu züchten und es sechs Hunde statt drei geworden sind wird mir auch da wieder gesagt das das ja so nicht gedacht war. Leider habe ich über die ganzen Zusagen nichts schriftliches. Jetzt drohen die Vermieter mit Kündigung. Habe ich irgendeine Chance? Als Zeuge war immer nur mein Lebensgefährte anwesend.

    Liebe Grüße

  • Frank Senk
    14.12.2018 - 15:38 Antworten

    Hallo,
    bei uns in Oberhausen gab es 2017 eine teilweise Rückzahlung der Müllgebühren.
    Seither haben die Mieter in unserem Haus weder eine Benachrichtigung seitens des Vermieters noch das Geld bekommen.Die erste Rückzahlung hält er jetzt seit fast 2 Jahren fest.
    Was können wir tun um an unser Geld zu kommen, ohne jetzt erstmal viel Geld auszugeben zb. für einen Anwalt.Die Stadt gibt keine Auskunft darüber um welchen Betrag es sich überhaupt handelt, es müssten aber mindestens 200 Euro sein pro Haushalt.
    Wäre es rechtens wenn er die Beträge erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet,diese würde den Zeitraum Juni 2017 – Juni 2018 umfassen.

    Liebe Grüße und frohe Weihnacht.

  • Andre
    21.02.2019 - 08:56 Antworten

    Guten Tag,
    meine Freundin und ich hatten uns eine Wohnung in Karlsruhe angesehen und das ganze Prozedur (Selbstauslunft, Schufa, die letzte drei Mietzahlungen, Gehaltseingänge, Arbeitsverträge und Haftpflichtversicherung), durch gemacht. Sind dann auch zum persönlichen Gespräch eingeladen worden. Dort sind wir den Mietvertrag durchgegangen. Haben einen Durchschlag mitbekommen (noch nicht unterschrieben), den wir noch in Ruhe durchgehen sollen bzgl Änderungen oder sonstiges. Termin wurde gesetzt das wir eine Woche später dann die Unterschrift leisten können und die Kaution übergeben.
    Vor diesem Termin hat mir der gute Herr auf die Mailbox gesprochen das wir die Wohnung doch nicht bekommen, ohne Begründung und das er den Vertrag zurück haben will und wir unsere Unterlagen zurück geschickt bekommen.

    Um Rat wäre ich Dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      21.02.2019 - 12:01 Antworten

      Hallo Andre,

      was genau ist die Frage und wurde der Mietvertrag bereits vom Vermieter unterzeichnet?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Viola Murolo
    14.09.2019 - 11:38 Antworten

    Hallo,
    Wir hatten eine mündliche Zusage des vermieters bekommen, dass er uns die Wohnung vermietet und den Vertrag fertig machen würde. Daraufhin haben wir unsere derzeitige Wohnung gekündigt. Nach längerer Wartezeit hab ich den neuen Vermieter angerufen und gefragt, was mit dem Mietvertrag ist, daraufhin sagte er mir, er vermietet nicht mehr, er wird die Wohnung verkaufen. Jetzt sitzen wir da und haben keine Wohnung und in 1 1/2 Monaten müssen wir aus der alten draussen sein.haben wir irgendwelche Rechte, dass er uns die Wohnung trotzdem geben muss, Zeugen hätten wir auch.

    • Mietrecht.org
      18.09.2019 - 15:07 Antworten

      Hallo Viola,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider nur auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Kunz
    16.09.2019 - 19:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt und Team,

    danke für den informativen Artikel. Insbesondere Ihr Fazit finde ich aufschlussreich.
    Mir steht ein Rechtsstreit bevor: Mein Vermieter will die Miete nach Mietspiegel erhöhen, hierfür wurden falsche Merkmale angegeben. Ich habe die Mieterhöhung mit einer neuen Berechnung und Begründung abgewiesen.
    Der Vermieter ist nun sauer und will auf gut Deutsch “die Daumenschrauben anziehen”. Eine der Maßnahmen ist: Mir die Mitnutzung des Heizungsraumes als Abstellraum verbieten.
    Ich wohne seit mehreren Jahren in der Wohnung. Bei einem Gespräch mit den Vormietern (2 Vormieter, Vermieter und ich) wurde erwähnt, dass die Vormieter zur Zusage für die Wohnung die Bedingung gestellt hätten, dass sie (mangels Keller o.ä.) den Heizungsraum mitnutzen dürfen. Ich habe die gleiche Bedingung gefordert, die der Vermieter (mit mind. den beiden Vormietern als Zeugen) bejaht hat.
    Hierfür wurden mir Schlüssel ausgehändigt. Weiterhin bestand die Absprache, dass ich meine Mitmieter zum Ablesen von Zählerständen Zugang gewähre bzw. bei Anfragen des Vermieters ihm ebenfalls Daten übermittle, was ich bis dato auch immer getan habe.
    Sehr viele Leute (Familie, Freunde, (ehemalige) Mitmieter) wissen von der Vereinbarung, waren jedoch bei Abgabe der mündl. Zusage nicht anwesend.

    Meine Fragen lautet demnach:
    Halten Sie es – unter Bezugnahme der Indizien bzw. auch dem Umstand der versagten Mieterhöhung – für realistisch, dass vor Gericht meiner Argumentation gefolgt würde?
    Ich kenne die Namen der Vormieter nicht – wollte ich diese als Zeugen benennen, wäre mein Vermieter hier auskunftspflichtig, oder muss ich diese Daten selbst beschaffen?

    Mich interessiert, ob sich hier eine entsprechende Rechtsberatung lohnt, oder ob hier höchstwahrscheinlich das “Urteil” ‘keine Chance’ gefällt würde und ich nur Geld für eine Beratung verschwenden würde.

    Herzlichen Dank und mit besten Grüßen,
    Thomas Kunz

    • Mietrecht.org
      18.09.2019 - 11:59 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie hier leider beraten oder ein anwaltlichen Beratung vorgreifen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie K.
    25.05.2020 - 12:26 Antworten

    Hallo,
    einem Freund von mir wurde gestern mündlich die Zusage zu einem Zimmer in Untermiete gegeben.
    Die Vermieterin meinte er solle heute um 12 Uhr da sein um den Mietvertrag zu unterschreiben.
    Er war da und keiner öffnete die Tür.Auch auf Anrufe wurde nicht reagiert. Er hat dann gewartet und als die Vermieterin kam meinte diese,ob denn ihr Sohn nicht Bescheid gesagt hätte ? Das Zimmer wäre schon vergeben ,da nach meinem Freund ein anderer Bewerber kam und der sofort die Miete gegeben hätte.
    Mein Freund wollte das Zimmer erst ab dem 01.06.2020 beziehen. zurzeit wohnt er bei einem Kumpel wo er unbedingt rausmuss.Was kann er denn jetzt machen ?

    • Mietrecht.org
      27.05.2020 - 19:15 Antworten

      Hallo Stefanie,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikel oben verweisen. Am besten ist es sicher, weiter nach einem passenden Zimmer zu suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander Sascha Djakovic
    29.05.2020 - 11:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    kurze Frage. Nach ursprünglicher Einigung bestätigte der aktuelle Vermieter (mündlich) uns vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. Wir haben eine geeignete größere Wohnung gefunden und haben von im die Zusage erhalten zum 31.7.2020 ausziehen zu können, obwohl die Kündigungsfrist bis Ende August ging. Er wolle ohnehin renovieren, hieß es. Jetzt auf einmal heißt es, er wolle nicht mehr weitervermieten und wir sollen ihm noch den August bezahlen. Müssen wir das wirklich tun, zählt hier die ursprüngliche Willenserklärung nicht?

    • Mietrecht.org
      29.05.2020 - 12:34 Antworten

      Hallo Alexander,

      mündliche Zusagen sind leider – alleine aus Gründen der Beweisbarkeit – selten Belastbar. Siehe Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dieter
    12.08.2020 - 18:27 Antworten

    Ein Vermieter hat eine Mündliche zusage gemacht das meine Tochter mit Freund und drei Kindern und die Oma der drei Kinder die Pflegebeürftig ist ebenso mit einziehen darf. Ihre Wohnung ist gekündigt und der Umzugswagen ist bestellt. Jetzt wiederruft der Vermieter seine Mündliche zusage. Kann er das so einfach?

    • Mietrecht.org
      12.08.2020 - 20:05 Antworten

      Hallo Dieter,

      die Antwort finden Sie oben unter “3. Mündliche Zusagen seitens des Vermieters oder Mieters neben dem (schriftlichen) Mietvertrag”

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Becker
    11.10.2020 - 13:29 Antworten

    Meine Frage,
    Im selben Haus wo ich mit zwei Kindern wohne, wird unter uns eine Wohnung mit Garten frei. Ich habe eine Mündliche und aber auch eine Mail bekommen wo steht das ich die Wohnung zum 01.01.2021 mieten kann. Ich habe den Vertrag unterschrieben aber es fehlte wohl auf einer Seite eine Unterschrift. Und jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt das die Wohnung vermietet wurde da ich keine Unterlagen eingereicht habe. Aber ich bin am 01.06.2020 hier eingezogen und somit haben sie doch alles von mir gehabt, Ausweis und Lohnzettel. Ich sitze auf gepackten Koffern da mir noch vorher mitgeteilt wurde das der Mietvertrag schon zum 01.12.2020 gilt. Und nun ist die Wohnung an jemanden anderen Vermietet.

    • Mietrecht.org
      11.10.2020 - 19:55 Antworten

      Hallo Jennifer,

      ich kann Ihnen nur raten, dass Sie mögliche Schadenersatzansprüche rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rob
    12.04.2021 - 20:43 Antworten

    Hallo,

    Meine frage ist wie folgt:
    Vor rund 4 Wochen gab ich eine mündliche/whatsapp Zusage zu einer Wohnung. Ich würde die Wohnung Untermieten und der Hauptmieter würde Mitte Mai auf Reise gehen. Ein Mietvertrag wurde bis heute nie unterschrieben. Vor ca 1.5 Woche gab ich dem Hauptmieter Bescheid, dass sich die Situation geändert hat und ich nicht in die Wohnung einziehen kann (aus Kulanz bot ich an den ersten Monat drin zu wohnen und zu bezahlen, falls bis dann niemand gefunden wurde um mehr Zeit zu gewinnen) . Natürlich war mir klar, dass dies nicht Optimal ist und half ihm einen anderen Untermieter zu finden. Nun ist ein anderer Untermieter gefunden wurden, jedoch will der nicht die volle Miete zahlen (Untermieter nicht von mir gefunden). Nun unterstellt der Hauptmieter, dass ich für den ersten Monat bezahlen soll für die Entschädigung des Mehraufwands und der Mietdifferenz, ohne je darin gewohnt zu haben.
    Bin ich für hier für eine rechtliche Entschädigung gezwungen?

    • Mietrecht.org
      13.04.2021 - 09:53 Antworten

      Hallo Rob,

      in wie weit Sie Schadenersatz leisten müssen, sollten Sie am besten von einem Anwalt einschätzen lassen. In der Praxis verlaufen solche Probleme oft im Sand, weil der Vermieter den Schadenersatz bei Ihnen (aufwändig) einfordern muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chrissi
    16.05.2021 - 13:05 Antworten

    Hallo, meine Tochter hat die Zusage zu einer Mietswohnung bekommen, den Mietvertrag als Vertragsentwurf per Mail bekommen! Jetzt ist es so, dass sich in der Wohnung noch eine Küchenzeile des Vormieters befindet und dieser einen Abschlag dafür möchte! Diese Küche möchte meine Tochter aber nicht! Jetzt sagt der Vormieter ok dann geh ich erst 2 Monate später raus ( hat wohl zum erst möglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1.08. gekündigt! Was ist zu tun? Die Küche ist nicht Gegenstand des Mietvertrags!

    • Mietrecht.org
      16.05.2021 - 19:08 Antworten

      Hallo Chrissi,

      wenn der Mieter keinen früheren Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zustimmt, dann wird er die Wohnung erst zum Ende seiner Kündigungsfrist verlassen. Wenn niemand (neuer Mieter oder der Vermieter) gefunden wird der die Küche übernimmt, muss er diese ausbauen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    12.10.2021 - 17:55 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    vielen Dank für den ausführlichen Artikel.

    Lässt sich das Ganze auch auf Garagen übertragen? Der Vermieter versprach mir sowohl mündlich als schriftlich die nächste freie Garage zu erhalten. Aufgrund Reklamationen unsererseits mit der Wohnung scheint er diese Zusage bewusst nun vergessen zu haben.

    Lieben Dank
    Peter

    • Mietrecht.org
      13.10.2021 - 13:13 Antworten

      Hallo Peter,

      eine sinngemäße Zusage “Bei der nächsten freien Garage denke ich an Sie”… ist m.E. keine belastbare Aussage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sirko Maurer
    10.11.2021 - 11:40 Antworten

    Hallo, wie verhält es sich, wenn ich eine Wohnung untervermiete, ein Interessent schriftlich zugesagt hatte die Wohnung nehmen zu wollen und nun doch nicht mehr will. Ist diese Zusage bindend und wie mache ich das dann mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag. Habe ich Anspruch auf Miete usw?

  • Sirko Maurer
    10.11.2021 - 17:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt, vielen Dank. Also wenn ich das nun richtig verstanden haben, ist es ein Vertraglich geregelter Mietvertrag. Dann muss der Mieter auch für die Zeit bis zur Kündigung die ja quasi schon mitgeteilt wurde trotzdem Miete zahlen. Obwohl er nicht mal drin wohnte. Ich habe halt einen Schaden dadurch, dass er ja erst zu sagte und nun doch nicht. Gibt es hierfür auch eine Gesetz oder so? Oder haben Sie ein Beispiel Urteil dazu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sirko Maurer

    • Mietrecht.org
      10.11.2021 - 18:46 Antworten

      Hallo Sirko,

      wenn Sie die Mietzahlungen durchsetzen wollen, dann werden Sie m.E. anwaltliche Hilfe brauchen. Sie kennen Ihren Untermieter – wird dieser einfach nach Aufforderung zahlen? Wären Sie dann im Gegenzug bereit den Schlüssel für Zeitraum X zu übergeben und die Wohnung zur Verfügung zu stellen? In der Praxis kann es besser sein, sich einen neuen Untermieter zu suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.
    16.11.2021 - 22:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt, vielen Dank für Ihre Informative Beitrag. Meine Situation ist folgendermaßen zu schildern. Ich habe mit dem Vermieter auf eine Mietdauer von 24 Monaten telefonisch geeinigt. Davor hatten wir aber lange Email Verkehr bezüglich die Zusage des Vermieters und einzelne Punkte zu besprechen. Zum Schluss kam der endgültige Mietvertrag per Mail zugeschickt, welchen ich jedoch nicht unterschrieb und zurückwies. Heute kommt der Vermieter und meint folgendes „ wie sie wissen, sind sie gestern mit ihrer zustimmung ein rechtsverbindlichen mietvertrag eingegangen, der auch ohne ihre unterschrift gültig ist.“ Ist jetzt der Mietvertrag rechtsverbindlich ? Oder ist nur Bedrohung, dass ich gegen meine Willen seine Wohnung anzunehmen?

    Vielen Dank für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      17.11.2021 - 14:20 Antworten

      Hallo A.,

      Ihr Ziel war es, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Dazu kam es offensichtlich nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Merker
    26.11.2021 - 11:54 Antworten

    Hallo Hr. Hundt
    Wir haben die Vermietung unserer Wohnung zum 01.01.2022 schriftlich an eine Interessentin zugesagt und sie hat schriftlich (per whatsapp zugesagt, die Wohnung nehmen zu wollen) . Heute sollte der Mietvertrag unterschrieben werden aber sie ist nicht gekommen. Auf Nachfrage gab sie an, noch eine andere Wohnung in Aussicht zu haben und daher erst in ein paar Tagen zu wissen, welche Wohnung die nimmt. Ist Ihre zuvor erteilte schriftliche Zusage ( wie gesagt, per WhatsApp) rechtskräftig? Müsste sie gegebenenfalls die Kaltmiete für den Zeitraum bezahlen, indem die Wohnung dadurch leer steht? Wir würden uns schnellstmöglich möglich um neue Mieter bemühen.
    Freue mich von Ihnen zu hören

    • Mietrecht.org
      26.11.2021 - 12:13 Antworten

      Hallo Susanne,

      ob ein Vorvertrag zu Stande gekommen ist, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen. Sie wollten ja einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, daher ist der Mietvertrag offensichtlich nicht zu Stande gekommen. In der Praxis sollten Sie sich damit nicht lange rum ärgern. Suchen Sie einen neuen Mieter und blicken Sie positiv nach vorne. Selbst wenn sie Ansprüche gegenüber der potentiellen Mieterin geltend machen könnten, müssen Sie diese Forderung auch realisieren. Die potentielle Mieterin wird Ihnen kaum eine Miete freiwillig überweisen. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Also, positiv nach vorne blicken und weiter suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carsta
    02.05.2022 - 10:01 Antworten

    Hallo, mein Partner schaute sich im März eine Wohnung an. Da diese sofort zusagte, bekam er gleich die mündliche Zusage der Mitarbeiterin, dass diese nun für ihn reserviert sei und nur noch ein paar Renovierungarbeiten seitens der Wohnungsbaugesellschaft gemacht werden müssten. Seit dem wird ihm immer wieder durch immer andere Mitarbeiter mitgeteilt das er die Wohnung doch nicht haben könne und später erhält er die Info doch er könne die Wohnung haben. es gab bisher drei Termine zur Unterschrift und jedes mal gibt es wieder einen Grund warum man den Mietvertrag doch nicht unterschreiben könne. man “bat” ihn in einem der Gespräche auch um eine frühere Kündigung seiner alten Wohnung, weil “wer soll denn so lange die neue Wohnung zahlen?” Dies hat er auch getan. nun ist die Wohnung zum ende Mai gekündigt und die neue noch immer nicht ab 01.06.2022 unterschrieben.
    Er hat mehrmals eine mündliche zusage durch verschiedene Mitarbeiterinnen der Wohnungsbaugesellschaft erhalten. Meines Erachtens ist das doch bindend.!?

    • Mietrecht.org
      02.05.2022 - 16:09 Antworten

      Hallo Carsta,

      das Fazit des Artikels fasst es wohl ganz gut zusammen. Das Vorgehen ist unüblich und als Mieter ist man erst mit Mietvertrag in der Tasche auf der sicheren Seite.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica B.
    03.05.2022 - 11:38 Antworten

    Guten Tag,

    Wir haben im Jahr 2013 einen schriftlichen Mietvertrag bei einer Hausverwaltung für unsere Wohnung in einem Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Bei Unterzeichnung wurde uns mündlich mitgeteilt, dass uns ein Parkplatz zur Verfügung stehe. Nun gab es mittlerweile 2x einen Wechsel der Hausverwaltung und in diesem Jahr wurde uns unser Parkplatz entzogen und gegen einen Mietpreis wieder angeboten. Laut der neuen Hausverwaltung liegen Ihnen keinerlei mündliche Zusagen zu einem Stellplatz vor und es wurden keine Pflichten bzgl. der Parkplätze vom Vorvermieter übernommen.

    Da es hier noch mehrere Parteien im Haus gibt, die den selben Mietvertrag wie wir haben und ebenfalls nur eine mündliche Zusage zum Stellplatz bekommen haben, stellt sich uns nun die Frage, ob uns die neue Hausverwaltung einfach so die Parkplätze entziehen und gegen Mietpreis neu anbieten darf.

      • Rene Zerna
        09.05.2022 - 13:40 Antworten

        Hallo…wie ist es wenn man mit einem Vermieter zusammen eine Besichtigung eines Objektes hat und wärend der Besichtigung das Interesse beiderseits füreinander sich entwickelte und auf Nachfrage des Nachieters ob man vor Ort schon eine Zusage beiderseits machen kann da ich mündlich zusagt habe ich nehme die Wohung, und da meinte der Vermieter “ja, die Wohnung zu mindestens 90% mir schön gehöre würde, er müsse nur noch 2, 3 Gespräche mit Vormieter und Telefonate führen und dann würde sich der Vermieter nächsten Tag nochmal melden um ein entgültiges Ergebnis, Entscheidung mit zu teilen…meine Frage wäre, ist diese Aussage des Vermieters eigentlich nicht schon eine gewisse Zusage auch wenn es nur 90% waren bei Besuch das er mich als kommenden Mieter sieht, geht der Vermieter da nicht schon ein indirekt mündlichen (Miet)Vertrag ein? Mit freundlichem Gruß

        • Mietrecht.org
          09.05.2022 - 14:23 Antworten

          Hallo Rene,

          nun ja, “90% sicher” ist m.E. keine feste Zusage die mit dem Abschluss Mietvertrages vergleichbar wäre.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Max Steiner
    11.08.2022 - 14:30 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine frage bezüglich Geltung der mündlichen Vereinbarung.
    Wenn man sich während der Besichtigung gegenseitig auf die Konationen geeinigt hatte, der Zeitraum der vereinbarten Vertragszustellung nicht eingehalten wurde und diese auch zum zweiten Vereinbarten Zeitraum 1 Woche vor geplanten Einzug nicht zugeschickt wurde. Erst 5 Tage vor Einzugsdatum ein deutlich gekennzeichneter Entwurf erst geschickt wurde. In wie weit ist die mündliche Vereinbarung bindend. Ich habe mich während dieser Zeit andere Angebote erhalten.

    Beste Grüße

  • Pourahmad
    10.01.2023 - 13:39 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.

    Mein Vater (Hauptmieter) hat einen Untermietvertrag (Gewerbe) worin die Nonne, der erste Vorstand mit seine Frau (Kirchverein ist Inhaber des Mehrfamilienhauses) unter der Unterschrift meines Vaters, den beiden Untermietern und dem Vierzeiler, worin steht das der Kirchverein mit Anschrift bestätigt, der im Untermietvertrag genannte Hauptmieter einen Mietvertrag der auf unbefristete Zeit läuft besitzt. Die Ladenräumlichkeiten (mit genauer Anschrift) nach eigenem ermessen Untervermieten darf, unterzeichnet.

    Der Hauptmietvertrag wurde nie ausgehändigt, stattdessen wurde er ca. 1,5 Monate nach mehrmaliger Nachfrage fristlos gekündigt, obwohl der Mietzins an die Kirche geleistet wurde. Nach dem mein Vater beweisen konnte, das die fristlose Kündigung ins leere läuft, hies es plötzlich, er habe keinen Hauptmietvertrag und dürfe die Ladenräumlichkeiten nicht untervermieten. Danach wurde er fristgerecht zum 31.12.2021 gekündigt.
    Die Kirche hat hier die gesamten Mietzins von 2021 eingehalten und die Untermieter wollen uns den Mietzins der Untermiete nicht auszahlen.

    Nach meiner Erkenntnis wurde allein durch die Kündigung im März 2021 zum 31.12.2021 bestätigt das es eine mündliche Zusage zu einem Hauptmietvertrag gab. Auch das keine Mietzins zurückerstattet worden sind, obwohl behauptet wird, es gäbe kein Hauptmietvertrag, bestätigt das es eine mündliche Zusage gab. Wo kein Mietvertrag besteht, darf auch keine Miete einbehalten werden und muss umgehend zurück bezahlt werden.
    Die Kirche hat zudem von meinem Vater Mietzins kassiert und zeitgleich auch von den Untermietern, die dann seit dem 01.04.2021 einen Hauptmietvertrag erhalten haben.

    Mein Vater fordert hier den Mietzins von den Untermietern. Was sagt die Rechtssprechung, Paragraphen, Gerichtsurteile in diesem Fall?

    Vielen Dank im voraus.

    • Mietrecht.org
      10.01.2023 - 14:09 Antworten

      Hallo Pourahmad,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen offen gesagt nur schwer folgen. Ich würde im Gewerbebereich immer eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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