Go to Top

Abstandszahlung: Vermieter zahlt an ausziehenden Mieter – Kostenloses Muster

In der ganz überwiegenden Zahl aller Fälle werden Mietverhältnisse einseitig durch Kündigung beendet. Der Mieter hat es in der Regel leicht und kann die Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten aussprechen, sofern kein Kündigungsverzicht oder eine wirksame Befristung vorliegt.

In einer gänzlich anderen Lage befindet sich hingegen der Vermieter. Dieser benötigt stets einen wichtigen Grund oder ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Liegt dieses nicht vor oder besteht zwischen den Mietparteien Streit über die Wirksamkeit einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung und muss der Vermieter befürchten, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu verlieren, ist er auf das Wohlwollen des Mieters angewiesen, wenn er die Beendigung des Mietverhältnisses dennoch herbeiführen möchte. Ist eine Kündigung nicht möglich, kann das unbefristete Mietverhältnis nämlich nur einvernehmlich durch den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages beendet werden. Mit dem Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages erklären sich jedoch die meisten Mieter nicht aus freien Stücken einverstanden. Viele Mieter möchten einen Umzug allerdings gar nicht in erster Linie deshalb vermeiden, weil sie ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen möchten, sondern weil sie die mit einem Umzug verbundenen Kosten und Mühen nicht auf sich nehmen wollen.

Ist dem Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses so wichtig, dass er bereit ist, finanzielle Opfer zu erbringen, kann er die Bereitschaft des Mieters zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages dadurch entscheidend fördern, dass er ihm eine sog. Abstandszahlung anbietet. Der Mieter erhält eine Gegenleistung des Vermieters (in der Regel eine Geldzahlung) dafür, dass er der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt.

Die Vereinbarung einer solchen Abstandszahlung erfolgt in der Regel nicht isoliert, sondern ist Bestandteil eines Mietaufhebungsvertrages, mit dem die Parteien die Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen. Alles Wichtige zum Mietaufhebungsvertrag sowie ein kostenloses Muster finden Sie in unseren Beiträgen: “Mietaufhebungsvertrag: umfangreicher Ratgeber + Muster” und “Mietaufhebungsvertrag: Eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag“.

Dieser Beitrag beschränkt sich auf die Regelung der Abstandszahlung und stellt eine Musterformulierung zur Verfügung, die Vermieter und Mieter in einen Mietaufhebungsvertrag aufnehmen können.

Musterformulierung für die Vereinbarung einer Abstandszahlung

§ X Abstandszahlung

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, an den Mieter eine Abstandszahlung in Höhe von EUR……* zu leisten, wenn dieser die Wohnung dem Vermieter spätestens bis zu dem in § X genannten Beendigungstermin vollständig geräumt in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand übergibt.
  2. Mit jedem Tag / jeder vollen Woche / jedem vollen Monat, den /die der Mieter die Wohnung vor dem Beendigungszeitpunkt räumt und in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand einschließlich aller Schlüssel übergibt, erhöht sich die Abstandszahlung um jeweils EUR….**.
  3. Der Vermieter zahlt die Abstandszahlung innerhalb einer Frist von……… , nachdem er die Wohnung vollständig geräumt und in ordnungsgemäßem sauberen Zustand einschließlich aller Schlüssel zurückerhalten hat***, auf folgendes Konto des Mieters:

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Anmerkungen:

* Die Höhe der Abstandszahlung ist frei verhandelbar. Allerdings stellt diese in der Regel nur dann einen Anreiz für den Mieter dar, sich mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden zu erklären, wenn sie so kalkuliert ist, dass sie nicht nur die Unkosten bzw. Mehrkosten deckt, die dem Mieter durch den Umzug und die Anmietung einer neuen Wohnung entstehen, sondern ihm im Ergebnis einen finanziellen Vorteil verschafft.

Zur Vereinbarung der Höhe einer Abstandszahlung erfahren Sie mehr in unserem Beitrag: “Eigenbedarf: Abfindung für Mieter – Höhe ist Verhandlungssache“.

** Die Bereitschaft des Mieters, die Wohnung schon vor dem vereinbarten Beendigungstermin zu räumen, kann durch eine Vereinbarung gefördert werden, nach der sich die vom Vermieter zu zahlende Abstandszahlung pro Tag, pro Woche oder pro Monat in einem ganz bestimmten, festgelegten Umfang erhöht, wenn der Mieter die Wohnung vor dem festgelegten Termin räumt.

*** Durch eine Vereinbarung, nach der der Zahlungstermin dem Räumungstermin nachfolgt, kann verhindert werden, dass der Mieter die Abstandszahlung einkassiert, die Wohnung aber dennoch nicht räumt. Möglich ist auch eine Vereinbarung, nach der die jeweiligen Leistungen „Zug um Zug“ erbracht werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert