Abgeplatzter Putz, Kratzer und Schleifspuren im Treppenhaus sind keineswegs untypisch bei einem Umzug. Egal ob es sich um den Mieter selbst, professionelle Möbelpacker oder private Umzugshelfer handelt, das Motto eines jeden Umzugs lautet: Schnell fertig werden! Da werden Schreibtische, Betten und Kommoden durch schmale Türen und zu enge Kurven manövriert, bei denen man immer wieder mal anstößt. Doch wer haftet am Ende? Wie und von wem bekommt der Vermieter für Umzugsschäden Schadensersatz?
Der nachfolgende Artikel, gibt einen kurzen Überblick, auf was zu achten ist, wenn im Treppenhaus Schäden durch einen Umzug verursacht werden.
Inhalt: Umzugsschäden im Treppenhaus
I. Grundsätzlich haftet der Mieter
I. Grundsätzlich haftet der Mieter
Jeden Schaden, den ein Mieter in der Mietwohnung oder dem Mietshaus verursacht, hat er dem Vermieter zu ersetzen. Eine Ausnahme besteht nur für solche Schäden, bei denen es sich um eine Abnutzung handelt, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist (Mehr dazu hier: Was bedeuten: Vertragsgemäßer Gebrauch / Vertragsgemäßer Zustand?).
Ziehen Mieter in oder aus einer Mietwohnung und beschädigen dabei das Treppenhaus oder Türen, müssen sie für diese Schäden aufkommen. Mieter haften dem Vermieter gegenüber, dabei in der Regel auch für Schäden, die z.B. durch die beauftragte Umzugsfirma entstanden sind. Rechtlich spricht man dabei von einer Haftung für Erfüllungsgehilfen. Der Mieter selbst muss dann bei der Umzugsfirma oder sonstigen Umzugshelfern Regress nehmen. Bestenfalls haben Mieter mit einer Haftpflichtversicherung für die Deckung von Schäden durch einen Umzug vorgesorgt: Mietwohnung: Welche Versicherungen braucht der Mieter?
Als Vermieter kann man im Einzelfall das Recht haben, die Mietkaution einzubehalten, um den Schaden zu beseitigen. Das geht besonders dann, wenn zwischen Mieter und Vermieter kein Streit über die Schadensverursachung besteht. Wie Vermieter dabei vorgehen können zeigt der Beitrag: Kaution einbehalten: Müssen Schäden vom Vermieter repariert werden?
II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein
Das Treppenhaus wird nämlich üblicherweise von verscheiden Personen, wie z.B. den anderen Mietern und Besuchern genutzt, so dass oft kaum einwandfrei dargelegt und bewiesen werden kann, dass ein bestimmter Kratzer oder abgeplatzter Putz durch den Umzug des Mieters verursacht wurde.
Nur dann, wenn der Vermieter darlegen und beweisen könnte, dass das Treppenhaus allein von dem Mieter genutzt wird und die Schadensursache daher allein aus dessen Verantwortungsbereich stammen kann, müsste der Mieter das Gegenteil beweisen.
Das kann der Vermieter aber meist nicht und muss deshalb die genaue Schadensverursachung jedes einzelnen Kratzers darlegen und beweisen können. Haben Vermieter hier keine Zeugen, ist das in der Praxis kaum möglich.
III. Fazit
Mieter haben für alle Schäden, die Sie während des Umzugs im Treppenhaus verursachen aufzukommen. Bestreiten Mieter die Verursachung bestimmter Schäden im Treppenhaus, müssen Vermieter nachweisen, dass der Schaden in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt. Außerdem muss eine Schadensverursachung durch eine fremde Personen zweifellos ausgeschlossen werden können.
05.12.2019 - 18:41
Sehr interessanter und hilfreicher Artikel, danke dafür!
Bei uns ist zur Zeit der Fall, dass unser Vermieter von einer anderen Wohnpartei über die Hausverwaltung kontaktiert wurde, dass wir einen Schaden im Treppenhaus verursacht hätten. Aufgrund der Bedenken wurden vor dem Umzug Bilder gemacht und danach. Einige Schäden, welche als neu befunden wurden sind als Alte bereits auf Fotos vorhanden. Eine Macke allerdings ist definitiv neu (Größe eines Tischtennisballes am Sturz der Treppe), von der Stelle gibt es allerdings weder vor noch nach dem Auszug ein Bild. Zwischen Auszug und Aufnahme befinden sich allerdings 3 Tage in denen der Treppenflur von mindestens 5 Parteien genutzt wurde.
Wer muss in diesem Fall wem nachweisen, dass Er/Sie den Schaden anscheinend verursacht hat?
Müssen die klagenden Mieter es uns Mietern nachweisen? Oder muss unser Vermieter, welcher uns nicht die Vorwürfe macht, es uns nachweisen?
Ist das Einhalten der Kaution dann rechtens?
18.12.2019 - 14:39
Hallo Bernd,
siehe oben „II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein“.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28.12.2019 - 12:10
Ein Mieter in unserem Haus, der ausgezogen ist, hat einen Schaden am Fahrstuhl verursacht. Er hat beim Transport eines schweren Glastisches in den Fahrstuhl, den Glastisch fallen gelassen, so dass Scherben in den Fahrstuhlschacht gefallen sind und der Fahrstuhl dadurch für eine Woche defekt war, bis er vom Vermieter repariert wurde. Der ausgezogene Mieter hatte wohl keine Versicherung und hatte auch einige Monate die Miete nicht bezahlt, so dass er nicht haften konnte. Das alles liegt ca. 9 Monate zurück. Wir haben dann in der Nebenkostenabrechnung 2019 eine Nachzahlung erhalten. 150 EUR. Ich hatte extra mit den Heizkosten gespart, um keine NAchzahlung zu bekommen. Als die Nachzahlung kam, fragte ich beim Vermieter nach, der gab zur Antwort, da können Sie sich beim Herrn XYZ bedanken, die Kosten für die Aufzugreapartur haben wir auf die Mieter umgelegt. Ist das rechtens ? Ich habe erst jetzt Kenntnis davon erlangt, dass das ggf. nicht rechtlich in Ordnung ist. Mit freundlichen Grüßen
31.12.2019 - 06:43
Hallo Be F,
Reparaturen / Instandhaltungen können nicht über die Nebenkosten(abrechnung) umgelegt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29.04.2020 - 11:52
Hallo,
mein Vermieter unterstellt mir und einem weiteren Mieter beim Auszug das Treppenhaus beschädigt zu haben. Zugleich sagte er, dass es zuletzt vor 10 Jahre neu gemacht owrden ist und seitdem diverse Mieter ein- sowie ausgezogen sind. Zum gleichen Zeitpunkt wie ich ist auch noch eine weitere Mietpartei aus dem Haus ausgezogen. Er möchte eine Firma beauftragen, die dies nun neu macht und das ich sowie der andere Mieter die Rechnung zur Hälfte zahlen bzw über unsere Haftpflicht laufen lassen.
Dies kann doch nicht rechtens sein, oder?
29.04.2020 - 12:20
Hallo J D,
oben finden sie die Lösung unter: „II. Problem: Schadensverursachung muss nachweisbar sein“
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.08.2020 - 17:52
Unsere Vermieterin hat nach einreichen unserer Kündigung einen Treppenlift einbauen ins Treppenhaus.
Nun können wir die Möbel nicht mehr alle durch das Treppenhaus transportieren, da der Lift 50% vom Treppenhaus einnimmt.
Also habe ich Sie gebeten das der Lift für den Umzug angebaut wird, zumindest die Sitzschale damit wir problemlos umziehen können. Sie weigert sich und wir müssen nun mit deutlichen Mehrkosten ( Halteverbot Zone, Ausnahmegenehmigung, Möbelaufzug) umziehen. Muss ich die kosten Tragen oder kann ich Ihr die in Rechnung stellen?
17.12.2020 - 20:39
Hallo zusammen und Danke für diesen Interessanten Artikel,
dazu noch eine Frage. Haben Themen, die das Treppenhaus betreffen (eventuell verursachte Schäden im Treppenhaus bei Auszug) dann überhaupt etwas im Übergabeprotokoll der Wohnung bei Auszug zu suchen? Bzw. dürfen diese dort aufgeführt werden?