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Mieterhöhung für eine Garage – Was ist möglich? (Garagenmietvertrag)

Die Frage, inwieweit eine Mieterhöhung für eine Garage möglich ist und nach welchen Rechtsvorschriften sich diese richtet, beurteilt sich nach der Rechtsnatur des Garagenmietvertrages. In der Praxis gibt es zwei Konstellationen. Auch wenn es nur um die Garage geht, ist die Problematik vielfach Gegenstand von Streitigkeiten.

Steht der Garagenmietvertrag nicht im Zusammenhang mit einem Wohnraummietverhältnis, gilt Gewerberaummietrecht. Ist die Garage hingegen Bestandteil des Wohnraummietvertrages, gilt Wohnraummietrecht. Je nachdem gibt es unterschiedliche Voraussetzungen zur Mieterhöhung.

1. Wohnraummietrecht

a. Voraussetzung: Einheitlicher Mietvertrag

Es dürfte eher der Regelfall sein, wenn ein Wohnraummieter eine Wohnung anmietet und zugleich vom demselben Vermieter die Garage hinzu mietet. Wohnraum und Garage werden dann in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet.

In diesem Fall ist es nicht möglich, nur für die Garage eine Mieterhöhung zu fordern. Will der Vermieter eine Mieterhöhung einfordern, muss er sich nach den gesetzlichen Gegebenheiten des § 558 BGB richten. Danach kann der Vermieter die Miete unter Beachtung der Kappungsgrenze bis zur Höhe der ortsüblichen Miete erhöhen. Dem Mieter steht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Der Vermieter muss die Mieterhöhung zudem begründen. Dazu kann er auf einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Objekte verweisen.

Die Kündigung allein der Garage ist dann nicht ohne Weiteres möglich. Will der Mieter auf die Nutzung der Garage verzichten, muss er im Prinzip den gesamten Mietvertrag kündigen und in Bezug auf den Wohnraum ein neues Mietverhältnis unter Ausschluss der Garagennutzung vereinbaren.

b. Grenzfall bei getrennten Mietverträgen

In der Lebenspraxis gibt es Grenzfälle. Mietet der Wohnraummieter eine auf dem Hausgrundstück gelegene Garage dazu, so kann darin selbst dann, wenn die Anmietung erst Jahre später erfolgt und keine ausdrückliche Einbeziehung in den bestehenden Wohnraummietvertrag erfolgt, eine Ergänzung des bisherigen Wohnraummietvertrages gesehen werden (BGH Urt.v.12.10.2011 – VIII ZR 251/10).

Umgekehrt ist die eigenständige Kündigung des Garagenmietvertrages wirksam, wenn die Parteien zwei verschiedene Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen vereinbart und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie zwei getrennte Mietverträge haben abschließen wollen. Zudem ist zu vermuten, dass zwei selbständige Mietverträge vorliegen, wenn sowohl ein Mietvertrag über eine Wohnung und zusätzlich ein Mietvertrag für eine Garage abgeschlossen wird (BGH VIII ZR 251/10). Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden, eben beispielsweise dann, wenn sich Wohnung und Stellplatz auf demselben Grundstück befinden.

Erst recht ist von selbstständigen und getrennten Mietverträgen auszugehen, wenn der Vermieter der Wohnung mit dem Vermieter der Garage nicht personenidentisch ist.

2. Gewerberaummietrecht

Ist der Garagenmietvertrag als eigenständiger Mietvertrag zu bewerten, kommt es nicht darauf an, wenn der Mieter zugleich auch Wohnraum angemietet hat.

Die Mieterhöhung richtet sich dann nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die Parteien können vertraglich frei vereinbaren, wann und wie die Miete erhöht werden kann. Findet sich im Mietvertrag keine Vereinbarung oder wurde der Garagenmietvertrag mündlich verabredet, kann der Vermieter nach eigenem Ermessen eine höhere Miete verlangen. Der Mieter kann sich dann entscheiden, ob er die erhöhte Miete akzeptiert oder mit einer Frist von 3 Monaten das Garagenmietverhältnis kündigt.

3. Empfehlung für die Praxis

In jeder Situation sind beide Parteien gut beraten, die Anmietung einer Garage so zu regeln, dass klar ist, ob ein eigenständiges Garagenmietverhältnis begründet werden oder auch die Garage in den bestehenden Wohnraummietvertrag einbezogen werden soll.

In dem vom BGH entschiedenen Fall (VIII ZR 251/10) vermietete der Vermieter in zwei Verträgen eine Wohnung und eine Garage. Die Garage stand bei einem von der Wohnung 150 Meter entfernten Einfamilienhaus. Im Wohnraummietvertrag war die Garage nicht erwähnt. Als der Kläger das Einfamilienhaus mitsamt der Garage später kaufte, kündigte er das Mietverhältnis über die Garage. Die Kündigung des Garagenmietvertrages wurde unabhängig vom Fortbestand des Wohnraummietverhältnisses für begründet erklärt.

64 Antworten auf "Mieterhöhung für eine Garage – Was ist möglich? (Garagenmietvertrag)"

  • Anni
    21.04.2016 - 16:27 Antworten

    Hallo,
    vielen Dank für den ausführlichen Artikel! Leider bleibt für mich noch etwas unklar.
    Wir haben vor ca. 6 Jahren einen Wohnraummietvertrag geschlossen, in dem auch eine Garage eingeschlossen ist. Für die Garage ist zusätzlich zur (Wohnungs-)Miete von 460,- € ein Betrag von 40€ festgelegt worden, sodass wir insgesamt 500,- Euro zahlen.
    So weit ist noch alles klar. Nun möchte der Vermieter die Miete erhöhen, allerdings sowohl für den Wohnraum, als auch für die Garage. Beide Mieten sollen um 20% angehoben werden, sodass wir 100€ im Monat mehr bezahlen müssen. Auch wenn die 20% der Garagenmiete nur einen kleinen Teil ausmachen würde ich gern wissen, ob das rechtmäßig ist.

    Vielen Dank und viele Grüße!

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 20:44 Antworten

      Hallo Anni,

      ich würde den Mietvertrag zusammen mit der Mieterhöhung anwaltlich prüfen lassen. Nur mit der Prüfung beider Dokumente können Sie eine verlässliche Antwort erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Rüdiger Berghane
        12.09.2022 - 19:40 Antworten

        Hallo
        Ich habe eine Garage unabhängig von meiner Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft vor Kahren angemietet!
        Ich kenne mittlerweile alle Garagemieter und hab nachgefragt (alle haben unterschiedliche Mietem,auch die die eine Wohnung dazu haben) ob auch andere die Erhöhung der Garagenmiete schriftlich erhalten haben?!
        Ich bin der einzige der ein Schreiben bekommen hat in dem die Erhöhung angekündigt wurde und ich diese schon im Oktober zahlen soll!

        • Mietrecht.org
          13.09.2022 - 06:46 Antworten

          Hallo Rüdiger,

          ja, das ist möglich. Es ist durchaus normal, dass nicht alle Mieter die gleiche Miete zahlen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 20:44 Antworten

      Hallo Anni,

      ich würde den Mietvertrag zusammen mit der Mieterhöhung anwaltlich prüfen lassen. Nur mit der Prüfung beider Dokumente können Sie eine verlässliche Antwort erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Agatha Hirschfeld
      03.03.2020 - 17:22 Antworten

      Guten Tag,
      ich habe ein ähnliches Problem: die Mietung eines Stellplatzes, der bis zum 29.02. = € 20 kostete und ab 01.3. eine Erhöhung um 40 % = € 28 kostet. Ist das rechtens? Weiß das jemand?
      Grüße von Oktavia

  • Anni H.
    22.04.2016 - 07:11 Antworten

    Guten Morgen,

    beide Dokumente? Meinen Sie damit den Mietvertrag und das Schreiben zwecks der Erhöhung?

    Danke und viele Grüße,
    Anni H.

    • Mietrecht.org
      22.04.2016 - 23:30 Antworten

      Ja, richtig. Um die Mieterhöhung zu prüfen, braucht man auch den Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    02.08.2016 - 15:13 Antworten

    Hallo,

    wir möchten in unserer Wohnung gerne die Miete erhören da wir seit 6 Jahren keine Erhöhung vorgenommen haben und gewaltig unter dem Mietspiegel liegen.
    Nun möchten wir wiefolgt die Miete erhöhen:

    Kaltmiete: 390€ +15% (15% da in Bayern)
    Garage: 40€ + 15% (155 da in Bayern)

    Anschließend werden die Nebenkosten berrechnet. Ist eine Mietserhöhung auf diesem Weg möglich oder kann ich die 15% nur auf die Kaltmiete inkl. Garage beziehen?

    • Mietrecht.org
      02.08.2016 - 17:37 Antworten

      Hallo Tobias,

      Ihr Vorgehen sieht auf den ersten Blick plausibel aus. Ohne genaue Orts- und Mietvertragskenntnis kann man Ihre Zeilen aber nicht genauer bewerten. Ich würde Ihnen daher raten, Ihren Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernhardt
    31.08.2016 - 08:48 Antworten

    Hallo,
    ich habe zum 1. Oktober die Miete um 15% angehoben, damit ist der Mietspiegel von 2014 erreicht.
    Wie lange muß ich jetzt warten bis zur nächsten Mieterhöhung ? 1Jahr oder 3 Jahre?
    MfG
    Klaus Bernhardt

  • Thomas Köppen
    25.01.2017 - 12:10 Antworten

    Hallo,
    betreffs einer Mieterhöhung meines Stellplatzes stellen sich mir Fragen.
    Ich habe seit 11/2013 den Stellplatz gemietet, separater Mietvertrag, zeitgleich zur Wohnung, im dortigen Vertrag keine gegenseitige Erwähnung, direkt nebenan, vom selben Vermieter. Die Miete betrug seit dem 25€. Am 17.1.17 kam das Schreiben zwecks Mieterhöhung auf 35€, das wären also 40%, mit Hinweis auf das “übliche Marktniveau” und zum 1.3.17.
    Ist diese Erhöhung gerechtfertigt, die Frist von anderthalb Monaten auch? Ist hier die Unabhängigkeit vom Wohnungsmietvertrag gegeben und damit frei von dortigen Begrenzungen in Bezug auf Einhaltung von prozentualen Grenzen?
    Vielen Dank vorab, mit freundlichen Grüßen
    T. Köppen

  • Tobias
    27.02.2017 - 19:19 Antworten

    Ein Hallo auch von mir.
    Ich habe vor 8 Monaten eine Garage in der Nachbarschaft angemietet – unter Gewerbemietrecht wie ich soeben hier gelernt habe, und mit schriftlichem Mietvertrag. München, 90 Euro pro Monat. Nun hat der Eigentümer die Garage verkauft und der neue Eigentümer sich gemeldet: Kein Eigenbedarf, aber er möchte die Miete auf 130 Euro erhöhen, also um satte 45 %. Das habe ich selbstverständlich abgelehnt, und nun eine Kündigung ohne Angaben von Gründen erhalten…
    Ist das denn rechtens? Greift hier nicht auch die Mietpreisbremse? Und darf er mir “einfach so” ohne Eigenbedarf kündigen?
    Danke für euren Rat.
    Viele Grüße,
    T. L.

  • Herman heinrich
    19.04.2017 - 17:33 Antworten

    Hallo, habe eine Garage angemietet und zahle jetzt 45 €.
    Heute kam Post und der Vermieter möchte 25 % auf 60 € erhöhen.
    Ist das rechtens ?
    Habe ansonsten nichts vom Vermieter angemietet.
    Danke im voraus
    Hermann

  • M. Adler
    22.06.2017 - 15:52 Antworten

    Habe eine Wohnung 1990 gemietet und zwei Jahre später wurde eine Garage fre, die ich dazu gemietet habe. Letztes Jahr wollte mein Vermieter die Miete für die Wohnung erhöhen, was ich abgelehnt habe. Begründung und Mietspiegel ließen eine Erhöhung nicht zu. Nun will mein Vermieter die Garagenmiete von 39,88 auf 50,00 € erhöhen.
    Ist das zulässig? Das wäre eine Erhöhung um 25%

  • Martin A.
    29.01.2018 - 14:36 Antworten

    Hallo,

    meine Frau und ich sind seit 2015 in einer Wohnung mit 2 Garagenstellplätzen. Diese werden auch im Mietvertrag festgehalten, aber keine extra Kosten aufgeführt.

    Kann ich also davon ausgehen das die Garagenstellplätze mit der Normalen Monatmiete abgegolten sind?

    Mein Vermieter möchte jetzt die Miete für die Garagen erhöhen, darf er das? Er hat jetzt einen extra Vertrag für die Garagen aufgesetzt

    Das möchten wir aber nicht. Wir haben uns schon auf eine Erhöhung um 25€ geeinigt aber nicht das wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Da könnte er ja jetzt nächsten Monat kommen und die Miete der Wohnung erhöhen.

    Muss ich das akzeptieren oder kann ich verlangen das er die normale Monatsmeite erhöht?

    Gruß Martin

    • Mietrecht.org
      29.01.2018 - 16:33 Antworten

      Hallo Martin,

      wenn die Garagen Mietgegenstand sind, ist die Nutzung mit der Mietzahlung abgegolten. Das erkennen Sie auch daran, dass der Vermieter nun einen separaten Vertrag für die Garage schließen möchte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandro Kirchner
    03.04.2018 - 14:34 Antworten

    Hallo,

    vielen Danl für diesen infromativen Artikel.

    Wir besitzen in 97950 Großrinderfeld eine alleinstehende Doppelgarage die wir seit 2002 für 75€ vermietet haben. Jedoch würden wir jetzt gerne die Miete erhöhen auf 100€. Ist das der Marktübliche Preis? Ich kann hierzu keine Informationen finden. Die Garage ist unabhängig von einer Wohnung angemietet worden

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Sandro

  • M. Rempp
    24.05.2018 - 15:00 Antworten

    Mieterhöhung durch die Hintertür – durch Kündigung und neuem Angebot??

    Ich bin Mieter einer Garage eines benachbarten Mehrfamilienhauses. Letzten Herbst hat das Mehrfamilienhaus durch Verkauf einen neuen Eigentümer bekommen, und nun hat der neue Eigentümer allen Garagenmietern ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt.

    Im Kündigungsschreiben steht: “Gerne möchte ich Ihnen anbieten, die Garage weiterhin zu mieten, zu einem Mietpreis in Höhe von 68 Euro monatlich…. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, teilen Sie mir dies bitte schnellstmöglich mit.” Dies entspräche einer Mieterhöhung von 40%.

    Für mich ist das eine saftige Mieterhöhung durch die Hintertür.

    Hierzu hätte ich folgende Fragen:

    1. Ist diese Kündigung rechtmäßig, wenn mit dem im Kündigungsschreiben gemachten Angebot der Weitervermietung hier offensichtlich dargelegt wird, dass es dem Vermieter eigentlich um eine Mieterhöhung von 40% geht?

    2. Auch wenn hier offentlichtlich das Gewerberaummietrecht anzuwenden ist; ist die Kündigungsfrist von drei Monaten nach einer langen Mietzeit von 16 Jahren rechtens? (zum Hintergrund: Bereits der Vorbesitzer unseres Wohnhauses hatte die Garage seit 1995 angemietet. 2002 habe ich sie zu exakt denselben Konditionen übernommen. Seither fand keine Mieterhöhung durch den bisherigen Eigentümer statt.)

    Für eine Antwort danke ich herzlich!

    M. Rempp

    • Mietrecht.org
      24.05.2018 - 19:37 Antworten

      Hallo M. Rempp,

      ganz allgemein: im Gewerbemietrecht ist dieses Vorgehen üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claus,Wolfgang
    03.06.2018 - 18:30 Antworten

    Auf Grund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat der Stadtrat beschlossen, die Miete/Pacht für Garagengrundstücke (Garage ist mein Eigentum) um 100% zu erhöhen.Garage und Wohnung sind verschiedene Vermieter.Der Nutzungsvertrag besteht seit 1973 .Im Jahr 2005 wurde das Nutzungsentgelt von 30,68 € auf 92,03 € erhöht. Begründung: Benennung von vergleichbaren Grundstücken. Ab 1.1.2019 erfolgt eine 100 % Erhöhung auf 180 € jährlich Begründung: siehe oben.
    Muß ich das akzeptieren oder?
    Für eine Antwort danke ich im Voraus
    W. Claus

  • Peter Müller
    10.01.2020 - 18:48 Antworten

    Mein Onkel hat vor zwanzig Jahren (noch in DM) eine Garage einzeln (ohne jeglichen Wohnraum) vermietet, und damals einfach ein Standard-Mietvertragsformular für Wohnräume genommen, welches er gerade da liegen hatte. Es gibt keine weiteren besonderen Regelungen darin. Der Mieter wohnt in einem Nachbarort.

    Gilt hier nun, insbesondere bzgl. Mietzinserhöhung und Kündigung, das Wohnraum-Mietrecht (obwohl es sich um keinen Wohnraum handelt), oder das Gewerberecht?

    Es sind 12 Monate Frist genannt für mehr als 10 Jahre Vertragslaufzeit. Zu Mieterhöhung steht nur drin, dass diese zulässig sind.

    Danke für Ihre Antwort.

  • Michi
    19.07.2020 - 15:50 Antworten

    Hallo, kann mir jemand helfen.

    ich habe eine Garage seperat (kein Wohnraum) angemietet. Im Juni kam ein Schreiben, dass die Miete ab Oktober erhöht werden soll. Laut Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal gegeben. Im juni war eine Kündigung für Ende September möglich)

    Die Frage ist, wenn ich jetzt der Mieterhöhung widerspreche, kann ich dann direkt zum Ende dieses Quartals (Ende September) den Mietvertrag auslaufen lassen oder wie würde ich aus dme Vertrag rauskommen? Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten

    Vielen Dank im Voraus !

    • Mietrecht.org
      20.07.2020 - 07:35 Antworten

      Hallo Michi,

      was sagt denn Ihr Vertag zu den Möglichkeiten der Mieterhöhung und einem möglichen Sonderkündigungsrecht. Klären Sie insbesondere, ob die Miete überhaupt angepasst werden kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michi
    21.07.2020 - 16:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Im Vertrag steht nichts bzgl. einer Mietwerhöhung. Es steht nur handschriftlich drin, dass bei höheren Nebenkosten, die Miete inkl. NK angepasst wird, also eben der NK-Teil. Sowei so gut. Die Vertragsvorlage scheint alt zu sein, da DM handschriftlich durch EUR ersetzt wurde. Die Aufforderung zur höheren Miete kam formlos per Brief mit bitte um Verständis, dass die Miete ab Okt höher ist.

    Es gibt bisher kein neuen Vertrag und keine Änderungskündigung. Kann ich davon ausgehen, dass diese Aufforderung zur höheren Miete einer Änderungskündigung gleicht kommt ? Kann ich dann (zu welcher Frist? Habe das Schreiben Mitte Juni mit der NK-Rechnung erhalten) einfach widersprechen und sagen, dass ich ablehne und den Vertrag zum Oktober auslaufen lasse ?

    Besten Dank

    • Mietrecht.org
      22.07.2020 - 09:30 Antworten

      Hallo Michi,

      nein, ich denke nicht, dass Sie die Mieterhöhung als Änderungskündigung werten können. Ich würde die Sache rechtlich prüfen lassen, dann vermutlich die Mieterhöhung zurückweisen und wenn sie kündigen wollen, entsprechend der vereinbarten Frist eine Kündigung aussprechen. Vielleicht sprechen sie auch mit dem Vermieter und können den Vertrag einvernehmlich aufheben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carola
    14.09.2020 - 13:00 Antworten

    Hallo,
    ich hätte eine Frage zu einem recht speziellen Fall:
    Die angemietete Garage ist mit einem Nutzungsrecht als eingetragene Grundlast an ein anderes Haus gekoppelt, in dem sich die Mietwohnung befindet. Nur will der Vermieter der Garage (nicht der Wohnungsvermieter) die Garagenmiete mit nur einmonatiger Frist auf das ca. Vierfache erhöhen, mit der Begründung, in den letzten 30 Jahren sei keine Erhöhung erfolgt. Angeblich sei für die Garage (Randstadtgebiet Heilbronn), mit elektrischem Garagentor und Stromversorgung (die noch nie genutzt wurde), ein Preis von 110 Euro monatlich angemessen.
    Kann er dies tun? Und ist der Preis tatsächlich verhältnismäßig? Es kann nämlich sein, dass der Vermieter der Garage versucht, durch einen inakzeptablen Mietpreis eine Kündigung der Garage zu erwirken, da durch diese dann auch das Nutzungsrecht erlöschen würde.
    Hat hier jemand Erfahrung?

    • Mietrecht.org
      15.09.2020 - 06:26 Antworten

      Hallo Carola,

      ich kann zu Ihrem speziellen Fall leider nichts schreiben. Prüfen Sie zuerst die Vertragssituation (siehe Artikel oben). Daraus lässt sich sicher viel ableiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carola
    15.09.2020 - 07:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Den Vertrag werde ich selbstverständlich prüfen, sobald er mir vorliegt.

    Aufgrund der kurzen Zeit, die mir für einen Einspruch zur Verfügung steht, wäre mir allerdings zunächst schon mal mit einer kurzen Antwort geholfen, ob diese Mieterhöhung, die, wie ich jetzt weiß nach dem Gewerbemietrecht zu beurteilen ist, innerhalb nur eines Monats in Kraft treten kann oder ob auch hier wie beim allgemeinen Mietrecht eine Erhöhung erst nach 3 Monate greifen darf.
    Dazu noch die Frage, welches Datum hierfür ausschlaggebend ist, das des Mieterhöhungsschreibens (31.8.), das des Poststempels (1.9.) oder sogar erst das Empfangsdatum des Schreibens (2.9..oder 3.9. – war im Urlaub und habe den Brief erst gestern gelesen). Die 110 Euro sollen schon ab 1.10. fällig sein.

    Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Carola

  • Marcus
    07.04.2021 - 14:12 Antworten

    Hallo, ich habe seit gefühlten 20 Jahren eine Garage angemietet per Handschlag.

    Wenn ich mich recht erinnere wurde das Gesamte Gebäude incl. aller Garagen gg 2005 verkauft.
    Im Jahre 2007 wurde dann die Miete der Garage von 25 auf 35 Euro erhöht weil neue Garagentore
    eingebaut wurden. Zudem habe alle Mieter der Garagen Strom bekommen außer mir.

    Nun bekomme ich ein Einschreiben das ich ab 01.05.2021, 50 Euro anstatt 35 Euro bezahlen soll.
    Wortlaut:
    seit 2007 beläuft sich die Garagenmiete unverändert auf 35 Euro monatlich.
    Auch wir müssen an dem Markt orientieren, daher wird der Betrag neu angepasst.
    Der neue Mietzins für die Garage beträgt zukünftig 50 Euro monatlich.
    Den geänderten Mietzins zahlen Sie bitte ab dem 01.05.2021

    Wie ich finde, schon satte Mieterhöhung für eine Relativ kleine Garage gemauert aus den 60. / 70er Jahre.

    • Mietrecht.org
      07.04.2021 - 15:26 Antworten

      Hallo Marcus,

      bei der reinigen Garagenvermietung ist der Mieter nicht sonderlich gut geschützt – viel mehr, können die Parteien die Konditionen frei vereinbaren. Mit anderen Worten, stimmen Sie nicht zu, wird der Vermieter vermutlich kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    26.05.2021 - 08:42 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    wir haben zwei selbständige Mietverträge über Wohnraum und Garage/-Abstellplatz. Jetzt haben wir vor kurzem ein Schreiben über Mieterhöhung jeweils von beiden Objekten erhalten. Die Erhöhung des Einfamilienhauses richtet sich nach dem Mitspiegel, jedoch zweiteres, die Garage/-Abstellplatz, die sich auf dem selben Grundstück befindet, nach dem Verbraucherindex (auch im Vertrag so stehend).
    Wir wohnen schon seit über 20 Jahren auf dem Grundstück und die Konditionen von beiden Mietverträgen, wie Beginn und Ende sind gleich.

    Wie ist es in diesem Fall zu handhaben? Kann man beide Mietverträge zusammenfassen?`

    Liebe Grüße – Martin Nabil

    • Mietrecht.org
      26.05.2021 - 11:56 Antworten

      Hallo Martin,

      sind die Mieterhöhungen den korrekt und nachvollziehbar?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Martin
        27.05.2021 - 09:15 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        es gab beim ersten Schreiben schon Fehler, in Bezug auf die Mieterhöhung für das Einfamilienhaus. Der Vermieter verlange eine viel zu Hohe Mieterhöhung, die ich aufgrund des Kappungsgrenze (15%) für meinen Ort, der zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gehört, widerlegen konnte.

        Im zweiten Schreiben, kam der Vermieter entgegen und hat die Kappungsgrenze in Höhe von 15% angenommen, jedoch denke ich, dass die Mieterhöhung für die Garage-/Stellplatz, dass sich nach dem Verbraucherpreisindex richtet, zu hoch ist. So heißt es:

        “Ausgehend von Juli 2001 mit 125€ Miete pro Monat (…) eine Indexierung auf den Januar 2021 vorgenommen (…) Die prozentuale Veränderung des Indexstandes vom Juli 2001 bis Januar 2021 beträgt 29,8%. Folglich beträgt die neue Miete 162,25€ pro Monat.”

        Wenn man bedenkt, dass die Mieterhöhung für die Garage/-Stellplatz Januar 2021 erfolgte und der Vermieter rückwirkend von Juli 2001 ausgeht, denke ich, dass das falsch ist.

        Könnten Sie mir hierzu Ihre Meinung sagen?

        LG – Martin Nabil

  • Korn M.
    18.06.2021 - 18:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe also einen Mietvertrag nach Gewerberecht wie ich auch hier gelernt habe. Dort steht mein hochwertiger Mercedes Benz Viano in der Marco Polo Version. Es liegen folgende Punkte vor:

    1) von Anfang an ragt ein baumähnliches Gebüsch über den Stellplatz, vom Nachbargrundstück, was zur Folge hatte dass mein Wagen auf dem Dach ständig mit Vogelkot beschmutzt wird. Bei den anderen Stellplätzen ist das nicht der Fall. Mir wurde vom Verwalter bzw. dessen Hausmeister der mir alles gezeigt hat, zugesichert dass dies beschnitten wird so dass keine Vögel mehr über dem Stellplatz sitzen könnten.
    Leider ist dies nur halbherzig erfolgt so dass das Problem weiterhin bestand.
    Ich musste also wöchetlichden Wagen waschen wodurch da 40 Euro Kosten entstanden. Selbst waschen ist bei der Wagenhöhe nicht ohne weiteres möglich, noch zumutbar. Zudem es sich um ein GFK Dach handelt nicht begehbar.

    2) Die Miete wurde da um 100% erhöht mit der üblichen Begründung. Allerdings wurde mir keine Änderungskündigung oder Angebot zugestellt. Gehe ich richtig in der Annahme dass ohne meine Zustimmung der Vertrag erloschen ist?

    3) DAS ganze ist aber schon einige Zeit her circa eineinhalb Jahre da war es noch die alte Verwaltung welche die Erhöhung ohne Punkt 2) vorgenommen hat.

    4) letztes Jahr im Sommer wurde eine Änderung am Schließsystem vorgenommen, was ich per Zufall am Telefon vom Hausmeister erfuhr, dieser mir aber versicherte dass er mir einen zukommen lassen würde sobald die neuen Schlüssel fertig sind.
    Dies ist weder durch den Hausmeister (keine Benachrichtigung dass neue Schlüssel fertig sind oder schriftlich seitens der Hausverwaltung im generellen, das eine Änderung im Schließsystem gemacht wurde, habe ich bekommen.

    5) da ich den Stellplatz weder benutzen kann noch benutzen will, wegen dem Schmutz, geht nun seit einem Jahr in lustiges Spiel, sie buchen ab ich gebe die Lastschrift zurück . Ich habe der Verwaltung gesagt dass aus oben genannten Gründen der Vertrag hinfällig ist. Merkwürdig ist halt dass die Verwaltung auch keinen Rechtsweg eingeht da sie anscheinend sich auch nicht sicher ist ob die zum Erfolg führt.
    Ich muss mir allerdings vorwerfen dass ich alles nur telefonisch gemacht habe und kein Schreiben aufgesetzt habe.

    Eigentlich bin ich sogar der Ansicht da seit 12 Monaten nicht benutzbar ist dass die Hausverwaltung mir etwas schuldig ist nun hat sie eine Forderung von etwas über 400 € was ca 8 Monatsmieten entspricht. So das erste Anschreiben möchte ich noch selbst machen bevor ich es zum Anwalt gebe ich weiß halt nicht auf was ich mich am besten Berufen soll. Was ist Ihrer Meinung nach am besten? Ich denke mal sicherlich eine Kündigung aussprechen die ich rückwirkend geltend machen wollte. Am schönsten wäre es natürlich wenn der Punkt zwei greifen würde und schon gar kein Vertrag mehr bestünde weiterhin ist ja auch die Nutzung der Mietsache gar nicht möglich da wir keinen Zutritt gewährt wird weil ich keinen Schlüssel habe. Hätte ich das nicht durch Zufall erfahren wäre ich auch nicht reingekommen der Hausmeister betreut nämlich mehrere Objekte und wohnt gar nicht dort. Es war ja auch so dass ich angerufen habe und er mir dies zufällig erzählt hat.
    Wäre eine offensives Vorgehen, sprich Forderung bis zwölf Monaten rückwirkend da ich seitdem keine Schlüssel habe, zielführend?

    Sorry dass es so lang geworden ist vielen Dank,
    Michael

    • Mietrecht.org
      20.06.2021 - 13:10 Antworten

      Hallo Michael,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie hier per Kommentar leider nicht umfassend beraten. Der Umfang der Situation würde m.E. eine individuelle rechtlichen Beratung durch einen Anwalt rechtfertigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis Willmann
    21.06.2021 - 14:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mir wird im Mietvertrag ein Stellplatz dazu vermietet. Der Vormieter hat dafür 80€ pro Monat bezahlt. Ich bezahle jetzt120€ pro Monat. Der Preis ist zwar ortsüblich, jedoch ist das eine Erhöhung von 50%. Ist das rechtlich möglich, beziehungsweise anfechtbar oder kann dadurch sogar ein Sonderkündigungsrecht in Kraft treten?
    Der Vormieter ist vor ca. 5 Jahren eingezogen.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      21.06.2021 - 17:28 Antworten

      Hallo Dennis,

      warum haben Sie den Vertrag abgeschlossen? Bei der Neuvermietung ist der Vermieter nicht an die 15% oder 20% (wie bei einer Wohnraummieterhöhung) gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gundi
    07.02.2022 - 11:47 Antworten

    Bis zu welcher Grenze darf ich als Wohnungsvermieter die Miete eines separaten Garagenmietvertrags erhöhen?

    • Mietrecht.org
      07.02.2022 - 12:40 Antworten

      Hallo Gundi,

      die Antwort finden Sie oben unter der Überschrift “2. Gewerberaummietrecht”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nils
    25.08.2022 - 21:18 Antworten

    Hallo,
    wir haben ohne gesonderten Grund eine Mieterhohung erhalten (ca. 11%). Die Garage ist im Mitvertrag mit angegeben und soll von 35€ auf 50€ erhöht werden. Wenn man die Garage in die Mieterhöhung mit einberechnet ergibt es eine Mieterhöhung von ca. 19%. Die jetzige Miete liegt schon über dem aktuellen Mietspiegel. Zudem soll die Mieteerhöhung ab dem 1.10. fällig sein, was glaube ich nach Mietrecht schon nicht möglich ist (Bescheid über Mieterhöhung kam jetzt Ende August.) Das Haus wurde seit dem Bau 1990 nicht saniert, nur die Heizung vor 5 Jahren, weshalb es damals eine nachvollziehbare Mieterhöhung gab. Ist diese Erhöhung ohne Grund überhaupt rechtens und kann eine mitvermietete Garage um 43% angehoben werden oder fließt sie in die Gesamtmiete mit ein?

    Im Mietvertrag gibt es keine Angabe die eine Art möglicher Mieterhöhungen definieren.

    Viele Grüße
    Nils

      • Dani
        28.12.2022 - 12:34 Antworten

        Hallo, wir haben einen Vertrag zur Nutzung einer Garage. Nun hat der Eigentümer gewechselt und hat uns am 27.12.22 davon in Kenntnis, das bisherige (zugegebenermaßen sehr geringes) Entgelt zum 01.01.23 erhöhen. Also eine Frist von 5 Tagen und die Erhöhung ist eine steigerung um 1367 %. Ist das rechtens? Laut Vertrag darf er eine Entgeltprüfung vornehmen und ändern, aber so?

        • Mietrecht.org
          28.12.2022 - 12:56 Antworten

          Hallo Dani,

          ich kenne leider nicht die vertragliche Regelung. Garagenmietverträge bieten keinen Schutz wie Wohnraummietvertäge. Eine Änderungskündigung mit neuen Vertrag kann eine drastische Steigerung mit sich bringen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Peter
    01.02.2023 - 19:55 Antworten

    Hallo ich habe privat eine Garage von 80m2 seit 16 Jahren gemietet für mtl. 150€.
    Jetzt habe ich eine Mieterhöhung von 100€ mtl. ( +66.66%) erhalten, somiet soll ich 250€ mtl. bezahlen!

    ist das zulässig ?

    • Mietrecht.org
      01.02.2023 - 20:31 Antworten

      Hallo Peter,

      schauen Sie in Ihren Mietvertrag – was ist dort vereinbart? Eine Änderungskündigung kann im gewerblichen Bereich auch in dieser Größenordnung ausfallen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    02.02.2023 - 13:07 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich habe nur einen mündlichen Vertrag und die Garage ist nicht gewerblich gemietet

    mfG
    Peter

    • Mietrecht.org
      02.02.2023 - 15:06 Antworten

      Hallo Peter,

      es geht nicht so sehr um das Wort “Gewerbe” sondern drum, dass es sich nicht um Wohnraum handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter
        02.02.2023 - 18:27 Antworten

        Hallo Dennis ,

        das heisst … zulässig ja oder nein bei mündlichen Vertrag

        mfG
        Peter

  • Michael
    22.07.2023 - 10:40 Antworten

    Wir haben folgenden Fall zwei Garagenstellplätze in einer Sammeltuefgarage bei unserem Vermieter (größere Gesellschaft) nun bekommen wir (22.07.) mal eben bescheid das die Plätze ab dem 01.09. pro Platz anstatt 30 jeweils 50 Euro kosten aufgrund von Reinigungs und Betriebskosten. Wir haben eine 3 monatige Kündigungsfrist hätte man uns da nicht eher bescheid geben müssen oder greift ein Sonderkündigungsrecht? Was könnten wir machen? Wäre um jeden Rat dankbar

    • Mietrecht.org
      22.07.2023 - 20:46 Antworten

      Hallo Michael,

      was haben Sie vertraglich vereinbart? Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Erhöhung der Kaltmiete bei Kündigung Ihrerseits nicht in Kraft tritt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Friedrich Schröder
    05.12.2023 - 13:58 Antworten

    Hallo,

    Unsere Eltern haben ein Mehrfamilienhaus mit 12 WE in den 80er-Jahren mit Fördergeldern gebaut.
    Da die Fördermittel noch nicht getilgt sind, ist die Höhe der Kostenmiete noch vorgegeben.
    Auf gleichem Grundstück wurden nach Fertigstellung des Wohnhauses freifinanzierte Garagen gebaut.

    Ein Mieter der eine Sozialwohnungen anmietete hat eine Garage mit einem separaten Garagenmietvertrag angemietet.
    Leider hat der damalige Vermieter diese Unabhängigkeit beider Verträge nicht eindeutig deklariert.
    Dies führte dazu, dass die Kündigungsklage der Garage vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde.

    Im Garagenmietvertrag ist eine Inklusivmiete festgelegt, jedoch keine Betriebskosten deklariert.
    Die Betriebskosten der Garage wurden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Wohnung berechnet.
    Dagegen legt der Mieter Widerspruch ein (rechtlich korrekt).

    Da nun das AG entschieden hat, dass der Garagenmietvertrag mit Einbeziehung in den bestehenden Wohnraummietvertrag erfolgt ist, und als eine Ergänzung des bisherigen Wohnraummietvertrages gesehen wird, wurde dem Vermieter jegliches Recht und jegliche Möglichkeit entzogen,
    sowohl die jährlich anfallenden Betriebskosten für die Garage, als auch eine der Preisentwicklung entsprechenden Kaltmietenerhöhung durchzuführen.

    Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, juristisches Recht und menschliches Verständnis unter einen Hut zu bekommen?

    MfG Friedrich

    • Mietrecht.org
      06.12.2023 - 13:35 Antworten

      Hallo Friedrich,

      danke für Ihren Beitrag. Die Situation ist komplex. Ich gehe davon aus, dass Sie sich im Rechtsstreit rechtlich beraten lassen haben. Hier würde ich anknüpfen und Ihren Anwalt zu einer möglichen Lösung befragen. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela
    12.02.2024 - 09:25 Antworten

    Hallo,
    ich wohne seit 2018 in der Wohnung und habe einen Stellplatz dazu gemietet mit eigenem Vertrag, jetzt will der Vermieter ab Mai die Erhöhung oder Kündigung zu Ende April.

    Der Sohn von ihm hat es schon öfter angedroht.

    Muss ich diese akzeptieren?

    vielen Dank

    • Mietrecht.org
      12.02.2024 - 11:48 Antworten

      Hallo Michaela,

      der Stellplatz unterliegt dem Gewerbemietrecht und der Vermieter hat folglich deutlich mehr Rechte (z.B. Kündigen oder Forderung einer Mieterhöhung über eine Änderungskündigung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerda
    19.03.2024 - 18:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe Ende 2020 die gemeinsam bewohnte Mietwohnung meines plötzlich verstorbenen Lebensgefährten nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter übernommen, ohne dass dafür der Mietvertrag geändert oder umgeschrieben worden wäre. Der Mietpreis war gleich geblieben.
    Jetzt sandte mir der Vermieter ohne vorherige Absprache oder Ankündigung einen Mietvertrag zu, der auf meinen Namen lautet. Er erhöht jedoch darin die Miete um mehr als 60 % und für die dazugehörige Garage um 100 %. Die Garage ist Teil der Mietwohnung, jedoch gesondert aufgelistet.
    Ist das zulässig und falls nein, was kann ich tun?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      19.03.2024 - 20:04 Antworten

      Hallo Gerda,

      ich gehe davon aus, dass bereits mit der Übernahme der Wohnung ein mündlich ggf. konkludenter Mietvertrag entstanden ist und es jetzt keine Handhabe des Vermieters gibt, mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Lassen Sie die Sachlage bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerda
    20.03.2024 - 07:36 Antworten

    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort, Herr Hundt. Ihrem Rat werde ich folgen und die Sachlage prüfen lassen. Mit dem Vertrag an sich hätte ich kein Problem, nur mit der völlig überzogenen Mietpreiserhöhung.

    Viele Grüße
    Gerda

  • Striegel
    15.07.2024 - 15:53 Antworten

    Ab 1.7 wurde unser Garagenplatz um 30 % erhöht. Darauf habe ich fristgerecht gekündigt.
    Meine Frage: muss ich für die zwei Monate hier bis 31.8 die erhöhte Miete zahlen, obwohl ich damit nicht einverstanden bin?
    Im Vertrag steht genau eine festgelegte Summe und drei monatiger Kündigungsfrist

    • Mietrecht.org
      15.07.2024 - 15:57 Antworten

      Hallo Frau Streigel,

      im Wohnraummietrecht würde eine Erhöhung nicht wirksam werden. Bei Ihnen kommt es auf die genaue vertragliche Gestaltung an. Schauen Sie in den Vertrag. Sind hier Regelungen zur Kündigung getroffen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Striegel
        17.07.2024 - 10:52 Antworten

        Vielen Dank für die Rückmeldung.

        Vertraglich ist eine genaue Summe benannt und 3 Monate Kündigungsfrist.
        Mitteilung am 12.6 eingegangen.
        Erhöhung ab 01.07.
        Kündigung zum 31.08.

        Muss die die erhöhte Miete für die zwei Monate überweisen? Ich habe nur ein Ankünfigungsschreiben und keine vertragliche Änderung bekommen.

        • Mietrecht.org
          19.07.2024 - 10:19 Antworten

          Hallo Frau Striegel,

          ist im Mietvertrag festgehalten, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann? Wenn nicht, sieht es ohnehin schon schlecht aus und der Vermieter könnte nur kündigen und Ihnen einen neuen Vertrag anbieten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

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