Die Wohnung oder das Haus wurde modernisiert und nun will der Vermieter einen neuen Mietvertrag absschließen. Oder vielleicht soll der Vertrag geändert werden, um ihn dem neuen Mietrecht oder der aktuellen Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und Co. anzupassen. Was der Vermieter auch für einen Grund angibt, das Verlangen ist immer das Gleiche: Der Vermieter will einen neuen Mietvertrag abschließen. Ob das sinnvoll ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Mieter sind jedenfalls nicht verpflichtet, einer Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen zuzustimmen.
Lesen Sie im nachfolgenden Artikel, was Sie als Mieter tun können und vor allem tun sollten, wenn der Vermieter eine Änderung des Mietvertrages will. Hier bekommen Mieter Tipps für den Fall dass ihr Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen will.
Inhalt: Vermieter möchte neuen Mietvertrag abschließen
1. Tipp: Keine Eile: Kein Einseitiges Änderungsrecht beim Mietvertrag
2. Tipp: Grund für Änderungswunsch herausfinden: Entwurf schicken lassen
1. Tipp: Keine Eile: Kein Einseitiges Änderungsrecht beim Mietvertrag
Ein Mietvertrag muss nie unbedingt geändert werden —weder wegen eines Eigentümerwechsel noch wegen des Alter des Vertrages. Ein Vermieterwechsel z.B. setzt nach dem Gesetz keinen neuen Mietvertrag voraus Hier gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB. Der Mietvertrag bleibt gültig.
Lesen Sie hier mehr zu dem Thema: Neuen Mietvertrag bei Vermieterwechsel abschließen?
2. Tipp: Grund für Änderungswunsch herausfinden: Entwurf schicken lassen
Wenn Vermieter den Mietvertrag ändern wollen, dann hat das meist den Grund, dass sie etwas wollen, das nach dem Gesetz einer speziellen vertraglichen Vereinbarung bedarf die aber (noch) nicht vorliegt.
So z.B. wenn der Vermieter etwa nach einer Modernisierung damit verbundene neue Nebenkosten auf den Mieter umlegen will, die aber noch nicht bei der bestehenden Umlagevereinbarung enthalten sind. Ist das der Fall, bedarf es nach dem Gesetz einer sog. mietvertraglichen Öffnungs- bzw. Ergänzungsklausel, die eine Umlage neuer Nebenkosten zulässt. Der Mieter wird hinter diesem Grund dann gerne zu einem neuen Mietvertrag gedrängt, um zukünftig auch die neuen Nebenkosten abwälzen zu können.
Ein anderer, gern genannter, Grund ist die Anpassung des Vertrages an gesetzliche Regelungen. Das ist nicht notwendig, denn Klauseln, die nach neuer Rechtsprechung unwirksam sind, gelten dann „automatisch“ zu Gunsten des Mieters nicht (mehr). Mit einer „Anpassung“ lässt sich der Mieter dann nur Verpflichtungen auferlegen.
Letztlich ist auch die Miete selbst oder die Art der Nebenkostenumlage — Vorauszahlung oder Pauschale — ein beliebter Änderungsgegenstand. Lassen sich Mieter hier z.B. darauf an an Stelle der bisherigen Nebenkostenpauschale nun eine Nebenkostenvorauszahlung zu zahlen, müssen Sie damit rechnen zukünftig unter Umständen Nebenkostennachzahlungen zu leisten und steigende Nebenkosten in Kauf zu nehmen.
Mieter sollten versuchen diesen „wirklichen“ Grund herauszufinden und sich dafür den neuen Vertragsentwurf schicken lassen. Im besten Fall lassen Sie einen Anwalt den Vertrag prüfen und sich die Vor- und Nachteile zu dem bestehenden Vertrag erklären.
Lassen Sie sich auch nicht durch eine neue geringere Miete täuschen, meist wird dies in irgeneiner andern Weise im Vertrag kompensiert; wie z.B durch den Verlust besondere Nutzungs- oder Wohnrechte, eine Erweiterung der Kündigungsmöglichkeit o.ä.
Selbstverständlich gibt es auch Fälle in denen ein neuer Mietvertrag oder eine Änderung Sinn macht, wie z.B. bei einer Vertragsübernahme durch einen Nachmieter oder einen Mieterwechsel in einer WG. In diesen Fällen geht der Wunsch einen neuen Vertrag abzuschließen allerdings regelmäßig nicht von dem Vermieter sondern dem Mieter aus. Dazu können Sie hier weitere informationen nachlesen: Ratgeber: In Mietvertrag eintreten / Mietvertrag übernehmen
3. Tipp: Überlegungszeit nehmen und im Zweifel ablehnen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages und um abzuwägen, ob ein neuer Vertrag für Sie als Mieter Sinn macht. Leider ist es oft ein Zeichen dafür, dass der Vermieter die Rechtsposition des Mieters verschlechtern will, wenn er auf einen neuen Mietvertrag drängt. Sind Sie sich nicht sicher, lehnen Sie im Zweifel besser ab. Der Vermieter kann Sie als Mieter nich köndigen, wenn Sie sich nicht mit einer Vertragsänderung einverstanden erklären.
4. Fazit
Wie bei allen Vertragsverhandlungen gilt auch gegenünber Ihrem Vermieter: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Lassen Sie sich daher nicht dazu drängen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen ohne die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu kennen. Empfehlenswert ist meist immer die Änderung abzulehnen und scheuen Sie nicht einen Anwalt für Mietrecht zu fragen, der Ihnen eine professionelle Einschätzung geben kann.
25.08.2020 - 17:12
Mein Vermieter will zu Dezember 2020 den Mietvertrag ändern. Von normalen Mietvertrag zu Einen Mietvertrag mit Staffelmiete. Muss ich diesen zustimmen?
Mit freundlichen Gruß
H.C
26.08.2020 - 07:58
Hallo Carola,
Änderungen am Mietvertrag können nur mit Einwilligung des Mieters und Vermieters vorgenommen werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14.10.2020 - 08:16
Hallo,
Mietverträge sind beiderseits abhanden gekommen und eine Änderung hat beim Mieter stattgefunden: Trennung und neue Lebensgefährtin ist eingezogen. Ich muss einen neuen Mietvertrag aufstellen. Datiere ich das Datum zurück oder das „heutige“ Datum angeben?
Liebe Grüsse
14.10.2020 - 18:51
Hallo Khalida,
wenn Sie heute einen Vertrag abschließen, dann entsprechend mit dem Datum von heute.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30.10.2020 - 16:26
In unserer Miete ist eine Garage einbegriffen! Heute bin ich vom Hausverwalter angesprochen worden ,ob ich unsere Garage abgeben würde , 50€ würde dann unsere Miete günstiger sein !
Jetzt muss aber unser alter Mietvertrag geändert werden weil die Garage aus dem alten Mietvertrag genommen werden muss !
Ich brauche unsere Garage nicht mehr und habe mündlich zugesgat ,aber nur bei einer Mietänderungsvertag das was die Garage heute kostet, herausgenommen wird !
Wer kann den meinen neuen Mietvertag wegen Clausel prüfen ?
mfg. Regine Schöniger
01.11.2020 - 12:06
Hallo Regine,
lassen Sie den alten Mietvertrag unverändert und nehmen Sie die Garage per Nachtrag aus dem Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.01.2021 - 17:31
Ich bewohne seit ca 20 Jahren eine Wohnung mit Pauschalmiete inclusive Nebenkosten ohne Mietvertrag . Nun hat der Hausbesitzer gewechselt und möchte einen Mietvertrag machen und hat im Entwurf 40% mehr Miete zzgl. einer Nebenkosten Vorauszahlung genannt.
Muss ich darauf eingehen ? Welche Möglichkeiten habe ich zu widersprechen.
26.01.2021 - 20:54
Hallo Irene,
Sie sind nicht gezwungen Ihren bestehenden Mietvertrag zu verändern.
Viele Grüße
Dennis Hundt