Go to Top

Mieter gleichzeitig Hausmeister – Ratgeber für Mieter und Vermieter

Fast in jedem Mietshaus gibt es ihn: den Hausmeister. Einige Hausmeister betreuen mehrere Mietshäuser, andere nur eines – es gibt Hausmeister von speziellen Hausmeister-Diensten, angestellte und selbstständige Hausmeister. Doch kann der Hausmeister auch gleichzeitig ein Mieter des Hauses sein, dass er betreut? Was müssen Mieter und Vermieter beachten, wenn der Hausmeister auch Mieter ist: Wie werden die Hausmeisterkosten am besten abgerechnet und welcher Unterschied besteht, wenn die Mietwohnung als Dienstwohnung (sogenannte Hausmeisterwohnung) an den Mieter vermietet wird.

Alles Wissenswerte zu dem Verhältnis von Mieter und Vermieter, wenn der Mieter gleichzeitig Hausmeister ist, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel.

I. Mieter kann gleichzeitig auch Hausmeister sein

Ein Hausmeister erledigt eine Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeiten, die in einem Mietshaus anfallen: er kümmert sich um den Zustand und den Erhalt des Gebäudes, von den Kellern und Garagen, über den einzelnen Mietwohnungen bis hin zum Dachgeschoss. Um ständig zur Stelle zu sein, ist es daher nicht unüblich, dass ein Mieter die Hausmeistertätigkeiten übernimmt. Rechtlich gesehen, spricht auch nichts dagegen. Es ist allein die Entscheidung des Vermieters, wen er mit der Aufgabe der Hausmeistertätigkeiten beauftragt – es ist ihm sogar überlassen diese selbst zu übernehmen.

II. Rechtsfolgen richten sich nach Vertragsgestaltung zwischen Mieter und Vermieter

Welche rechtlichen Ansprüche und Pflichten sich daraus ergeben, hängt maßgeblich davon ab, wie der Vermieter und der Mieter die Hausmeistertätigkeit vertraglich ausgestalten: Als selbstständige Tätigkeit des Hausmeisters oder als Anstellungsverhältnis mit Hausmeisterwohnung. Ist der Mieter selbstständig (auf eigene Rechnung) für den Vermieter tätig, hat das keinerlei Auswirkungen auf das Mietverhältnis: der Mieter arbeitet zwar für den Vermieter, die Hausmeistertätigkeit und der Mietvertrag sind allerdings vollständig separate Verträge. Der Mieter hat die gleichen rechtlichen Ansprüche und Plichten wie andere Mieter, auch wenn er Hausmeister ist. Es gelten die mietvertraglichen und die mietrechtlichen Vorschriften.

Ist der Mieter bei dem Vermieter als Hausmeister fest angestellt, sind in der Praxis häufig zwei vertragliche Ausgestaltungen zu finden:

  • entweder der Hausmeister bekommt ein Gehalt und mietet eine Wohnung vom Vermieter ohne Bezug zum Anstellungsverhältnis oder
  • der Hausmeister bekommt als Teil seines Gehaltes und/oder für die Dauer seiner Anstellung die Mietwohnung als Dienstwohnung: bei dieser Wohnung handelt es sich dann um eine sogenannte Werkswohnung, für die besondere Regelungen gelten (vgl. nachfolgend unter III.)

III. Mietwohnung als Dienstwohnung des Hausmeisters – Werkwohnung

Bei den sogenannten Werkswohnungen / Hausmeisterwohnungen unterscheidet man zwei Arten:

  • Werkmietwohnungen (unter 1.)
  • Werkdienstwohnungen (unter 2.)

1. Werksmietwohnung für Hausmeister

Bei einer Hausmeisterwohnung die Werkmietwohnung ist, handelt es sich um eine ganz normale Mietwohnung, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis separat vermietet wird. Arbeits- und Mietverhältnis sind hier als rechtlich voneinander unabhängig ausgestaltet: Erforderlich ist lediglich, dass der Mietvertrag aus dem Anlass der Anstellung (als Hausmeister) abgeschlossen worden ist: so z.B: bei der funktionsgebundenen Werkmietwohnung des Hausmeisters, die durch ihre Lage im zu betreuenden Objekt eine bessere und schnellere Wahrnehmung aller Hausmeisterpflichten ermöglicht.

Hinsichtlich des Mietvertrages gilt grundsätzlich das allgemeine Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), nur bei der Kündigung der Werkmietwohnung kann es Unterschiede geben. Ist z.B. die Kündigung des Mietvertrages während der Laufzeit der Anstellung als Hausmeister ausgeschlossen, verbleibt in diesem Zeitraum nur die Möglichkeit der fristlosen Kündigung oder die Aufhebung des Vertrages. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften: Das bedeutet, dass auch nach Beendigung der Hausmeistertätigkeit nur eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung den Mietvertrag beenden kann. Der Vermieter muss – wie bei anderen ordentlichen Kündigungen nach § 573 ff. BGB – ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen können: z.B. bei funktionsgebundenen Hausmeistermietwohnungen, die Tatsache, dass die Hausmeistertätigkeit beendet ist und die Wohnung für einen neuen Hausmeister notwendig ist. Nach § 576 a BGB bestehen für den Dienstberechtigten (Hausmeister) die Widerspruchsrechte der § 574 ff BGB wegen sozialer Härte, wobei auch seine besonderen Belange als Dienstberechtigter zu berücksichtigen sind.

Vorteil für den Vermieter bei der Kündigung der Werkmietwohnung: Das Gesetz sieht für Werkdienstwohnungen zudem besondere verkürzte Kündigungsfristen in § 576 BGB vor:

  • 3 Monate: bei Wohnraum, der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war, wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird; die Kündigung ist bis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären (§ 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
  • Weniger als 1 Monat: wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat, der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird: die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats zu erklären (§ 576 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

2. Werkdienstwohnung für Hausmeister

Bei den sogenannten Werkdienstwohnungen gibt es keinen Mietvertrag: Die Wohnung wird im Rahmen des Arbeitsvertrages als eine „geldwerte Bezahlung“ überlassen, um z.B. die Arbeitsleistung besser erfüllen zu können: der Hausmeister ist somit immer sofort zur Stelle. Der wesentliche Unterschied zur Werkmietwohnung ist allein das Fehlen des Mietvertrages mit der Konsequenz, dass der angestellte Hausmeister die Wohnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht mehr nutzen kann. Einer Kündigung bedarf es hier nicht auch dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag für die Nutzung der Wohnung entsprechend auf die mietrechtlichen Vorschriften verwiesen und deren entsprechende Anwendung vereinbart wird. Das Nutzungsrecht begründet sich hier nicht auf den Mietvertrag, sondern auf den Arbeitsvertrag, so dass es nur auf die Beendigung desselben ankommt: das Recht zur Benutzung der Wohnung endet automatisch mit dem Arbeitsvertrag.

IV. Hausmeisterkosten können in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden – auch bei dem Mieter der Hausmeister ist!

Ein oft unklarer Punkt, wenn der Mieter gleichzeitig Hausmeister ist, ist auch die Umlage der Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Können Hausmeisterkosten auch auf denjenigen Mieter umgelegt werden, der Hausmeister ist? – Die Antwort ist Ja. Sobald ein Mietvertrag vorhanden ist, in dem die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter vereinbart ist, trägt auch der Hausmeister selbst anteilig die umlagefähigen Hausmeisterkosten.

Welche Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden, wird detailliert in dem speziellen Beitrag: “Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung – Was darf umgelegt werden und was nicht?” erklärt.

V. Zusammenfassung

Insgesamt hat es auf das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter keine besonderen Auswirkungen, wenn der Mieter selbst als Hausmeister beschäftigt ist. Unterschiede ergeben sich nur dann, wenn die Wohnung des Hausmeisters entweder eine funktionsgebundene Werkmietwohnung oder Werkdienstwohnung ist. Im letzteren Fall endet die Berechtigung zur Nutzung der Wohnung mit Beendigung der Hausmeistertätigkeit.

50 Antworten auf "Mieter gleichzeitig Hausmeister – Ratgeber für Mieter und Vermieter"

  • Nina
    25.03.2019 - 10:03 Antworten

    Wir möchten gerne in das Haus einer älteren Dame, damit wir die darin enthaltene Ferienwohnung betreuen können. Wohnen möchten wir gerne in ihrer Privatwohnung zur Miete (im selben Haus. Die Eigentümerin zieht vom Wohnort weg).

    Wie muss man das nun regeln, wenn wir die Betreuung des Hauses sowie der Ferienwohnung (Vermietung, Reinigung usw.) übernehmen? Muss die Vermieterin mich als Frau zum Beispiel anstellen als “Hauswart” und einen Lohn zahlen, nebenbei einen Mietvertrag für die Wohnung erstellen – als separate Bestandteile? Oder Kann das mit der Wohnungsmiete irgendwie vereinbart werden, dass diese durch den Hausmeisterservice reduziert ist? Wie würde ich als “Hauswartin” dann bezahlt werden?

    Vielen Dank für Ihre Informationen.

    • Mietrecht.org
      30.03.2019 - 18:54 Antworten

      Hallo Nina,

      ich würde wohnen und arbeiten immer mit zwei separaten Verträgen trennen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    25.07.2019 - 10:05 Antworten

    Muss bei einer Werksmietwohnung der Hausmeister hauptberuflich angestellt sein oder reicht eine Anstellung auf 450,- EUR Basis?
    Wir würden gerne in eine Wohnung in einem Gewerbegebiet ziehen. Hier soll der Mieter auch Hausmeister- und Wachdiensttätigkeiten übernehmen.

  • Jasmin
    14.10.2019 - 17:57 Antworten

    Wir haben beim Einzug einen Mietnachlass von 75€ bekommen.
    Dafür sind Hausmeisterarbeiten zu erledigen. Wie z.B. Gartenpflege, Hofpflege, Wechseln von Birnen etc.
    Da wir beide im Schichtdienst arbeiten wird es zunehmend schwerer diese Tätigkeiten zu erledigen.
    Ist eine Kündigung dieser Tätigkeiten einfach so möglich, wenn diese im Vertrag festgehalten wurden? Und wenn ja gibt es hier Fristen, die einzuhalten sind oder kann man dem Vermieter einfach schriftlich mitteilen, dass man die Aufgaben nicht mehr erledigen möchte und dafür die 75€ Nachlass zahlt?

    Vielen Dank im Voraus

  • Thomas Ulmer
    29.12.2019 - 13:57 Antworten

    Ein Hausmeister hat in einer Eigentumsanlage, für die er zuständig ist, eine Dienstwohnung erhalten. Ernutzt diese für sich nicht, sondern wohnt in einer weiter entfernten Mietwohnung. Er vermietet seit 3 Monaten die Dienstwohnung an andere Personen. Die Wohnung wurde auf kostspielige Weise durch die Eigentümergemeinschaft saniert und renoviert (Strangsanierung usw.).Hat der Hausmeister das Recht diese Wohnung zu vermieten?

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 06:27 Antworten

      Hallo Thomas,

      ist würde diesbezgl. im Mietvertrag des Hausmeisters nachlesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Straub Günther
    23.01.2020 - 16:13 Antworten

    Seit November 1997 bin ich in dem Haus Mieter, seit 2002 wurde mir die Hausmeistertätigkeit vom Vermieter als Mini Job für 150€ angetragen, bis 2014 wurde stufenweise die Bezahlung auf 450€ angehoben. Im Okt.2019 wurde der Vermieter vorstellig um meine Miete massiv (ca`100%) zu erhöhen mit dem Argument, mir sei die Miete bisher nicht erhöht worden, da ich Hausmeister sei. Mit der Drohung es handel sich um einen geldwerten Vorteil den ich nachträglich persönlich zu versteuern hätte, wenn dem Vermieter eine Steuerprüfung bevor steht. Bei der Vorstellung des Vermieters habe ich erstmalig das da Argument vernommen, eine Mieterhöhung sei wegen meiner Tätigkeit ausgeblieben. Seit ich Mieter bin wurde die Mieter noch nicht erhöht und ist denn noch im ortsüblichen Mietspiegel enthalten. Dem Argument des Vermieters kann ich nun nicht folgen da ich bisher für 450€ in Eigenverantwortung gearbeitet habe und nie vom Vermieter auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurde, zumal der Vermieter für mich für den Geldwert Sozialabgaben und Steuern hätte leisten müssen.
    Der Vermieter machte mir zur geplanten Mieterhöhung, um diese abzumildern den Vorschlag, diese mir als zukünftige Bezahlung zu gewähren?
    Damit würden sich die Hausmeisterkosten im Haus wesentlich erhöhen, für die Mieter nicht einsichtig und überhöht, denn ich in Zukunft die gleiche Arbeit erledigen werde.
    Bin mir nun nicht sicher ob Sie meine Anfrage beantworten können, da mir an Hand der komplizierten Sachlage schon einige abschlägige Antworten erteilt wurden. Ich danke Ihnen, könnten Sie sich die Angelegenheit näher betrachten und mir eventuell einen Hinweis auf eine Fachkompetenz geben können.
    Mit freundlichen Gruß Günther Straub

    • Mietrecht.org
      23.01.2020 - 20:04 Antworten

      Hallo Herr Straub,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen und würde Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meike
    02.02.2020 - 11:24 Antworten

    Wir haben als Wohnprojekt eine eigene Genossenschaft gegründet. Nun würden wir gerne zwei Mitglieder der Genossenschaft als Hausmeister für bestimmte Aufgaben “anstellen” bzw. diese für die Arbeiten bezahlen.
    Da diese selbst versichert sind, kommt ein Minijob nicht in Frage.
    Was müssen wir bei einem Honorarvertrag bedenken?

  • Max R
    03.04.2020 - 08:30 Antworten

    Guten Tag! Super wichtige Seite aktuell, vielen Dank dafür.

    Ich habe folgendes Problem. Ein Freund und ich leben in einer Mietwohnung, die laut Mietvertrag als “Hausmeisterwohnung” deklariert wurde, mit 4h im Monat, gegen 79€. Dies steht aber auf der letzten Seite unter den zusätzlichen Bemerkungen, der Mietvertrag selbst definiert eine normale Wohnung.

    Muss mich mein Vermieter bei der VBG anmelden?
    Dies hat er nämlich nicht getan. Wenn ja hat er 1,5 Jahre schwarz gearbeitet, richtig?

    • Max R
      03.04.2020 - 08:32 Antworten

      Nachtrag: Der Mitbewohner führte diese Tätigkeiten gewissenhaft aus, der Lohn wurde mit der Miete der Garage verechnet und er hat auch seine Arbeiten schriftlich festhalten müssen, via eine WhatsApp “Hausmeistergruppe”.

      • Mietrecht.org
        03.04.2020 - 08:39 Antworten

        Hallo Max,

        danke für Ihre Frage. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen und würde Ihnen die Prüfung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt empfehlen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Anja Rattke
    03.09.2020 - 08:33 Antworten

    Ich wohne in einem Mietshaus in dem der eine Mieter auch Hausmeister ist. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen und ich muss mich auch einen Teil der Hausmeister kosten bezahlen. Jetzt frage ich für was? Der Mieter bringt zwar die Mülltonnen raus und stellt die wieder rein, aber das andere lässt zu wünschen übrig. Das Treppenhaus sieht aus. Seine Frau wischt ab und zu nur den unteren Teil wo die wohnen. Vorm Haus wurde schon lange nicht gefegt. Die Fenster im Treppenhaus putze ich meistens, weil sie sich weigert. Das Treppenhaus habe ich auch schon oft geputzt. Sie machen nur ihren Garten vor ihrer Wohnung ordentlich. Und spielen sich noch als Vermieter auf.

    • Mietrecht.org
      07.09.2020 - 09:40 Antworten

      Hallo Anja,

      wenn Sie unzufrieden sind, sollten Sie das beim Vermieter anzeigen und im Zweifel auch Einblick in die Arbeitsnachweise der Hausmeister / Mieter nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MrX
    25.10.2020 - 20:22 Antworten

    Hallo,

    meine Mutter wohnt in einer Wohnung mit “Hausmeister” im Hause, sie findet das Toll, ich finde es schlecht. Es handelt sich um ein höchst arrogant-hochnäsiges Ehepaar, welches mich u.a. mit größtem recht mit “du” anstatt mit “sie” anspricht (auch nach mehreren malen es anzusprechen, änderte sich hieran nichts)… der VM sagte, die Familie XXX sind Mieter wie jeder andere, doch im Treppenhaus hängen öfters aushänge mit Unterschrift von XXX.

    Mit meiner Mutter darüber zu diskutieren ist müssig, und ich habe es aufgegeben (zu ihr ist man freundlich, zu mir nicht; streitpunkt ist, dass ich zu meiner Mutter oft sagen muss “weisst du wie man mit mir redet, wenn du nicht dabei bist”)… doch nun zur eigentlichen Frage:

    Wenn ich zu meiner Mutter sage: “zeig mir wo das steht”, meint sie, dass das nicht im Mietvertrag stehen muss, es würde reichen, “wenn alle damit einverstanden sind”. Der VM hat aber einfach die Familie XXX dazu ernannt, und nicht alle Parteien gefragt.

    1. Ist es “ok”, einfach jemanden zu ernennen, oder muss es “ausgeschrieben” werden (wie bei einer Stelle in einer Firma)?

    2. Ist es “ok”, dass das nirgends festgeschrieben ist? Bei neuen Mietern steht es evtl. im Mietvertrag, jedoch haben die Bestandsmieter keinen neuen Mietvertrag / “Änderungsbescheid” bekommen.

    Grüße

    Mr.X

    • Mietrecht.org
      27.10.2020 - 15:34 Antworten

      Hallo MrX,

      ich verstehe Ihre Frage leider nicht genau. Was möchten Sie wissen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • MrX
        01.11.2020 - 01:24 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        die Sachlage habe ich ja denke ich verständlich geschildert… meine 2 Fragen werde ich nochmal anders formulieren:

        Frage 1:
        Darf der Vermieter/Hausbesitzer einen beliebegen Mieter im haus einfach so “ernennen”, oder muss er den Posten ausschreiben (alles im Haus die Chance dazu geben, ihn zu bekommen).

        Frage 2:
        Muss im Mietvertrag stehen, wer Hausmeister/Ansprechpartner ist? Und Muss der Vermieter jeden einzelnen Mieter über eine Änderung eines Hausmeisters/Ansprechpartners informieren (bzw. sogar den Miervertrag anpassen)?

        Grüße

        • Mietrecht.org
          01.11.2020 - 12:03 Antworten

          Hallo MrX,

          einen Hausmeiste kann der Vermieter frei wählen und auch flexibel wechseln. Wer oder welche Firma Hausmeister ist, muss im Mietertrag nicht genannt werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • K.
    09.11.2020 - 19:01 Antworten

    Hallo und Guten Abend,

    ich bezog im Frühjahr eine kleine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Soweit war zu dem Zeitpunkt auch noch alles in Ordnung, weil der VM damals noch hier vor Ort war und in einer kleinen Wohnung sein Büro eingerichtet hatte.

    Dann war irgendwann der Vermieter nicht mehr vor Ort. Und er übergab die Hausmeistertätigkeiten einem Mieter, der hier wohl am längsten wohnt.

    Immer wieder gab es dann Ein- und Auszug in den übrigen Wohnungen. Sind 24 Wohneinheiten.

    Die richtigen Probleme fingen an, als hier im Herbst 2017 viele Leute einzogen, die ständig Nachts für Lärmbelästigung sorgten, Tag und Nacht sehr laut die Wohnungstüren zuschlagen usw. Das Haus ist hellhörig und im Treppenhaus schallt es nunmal.

    Auch negative, schimpfende, beleidigende und aggressive Nachbarn die sich beleidigend mir und anderen gegenüber verhielten und Sachen beschädigten, waren die Hauptursache, weswegen ich mich und andere sich ständig aufregten und uns alle beim VM beschwerten.

    Der Hausmeister-Mieter schimpft selbst immer rum und ärgert sich, was hier los ist.

    Mittlerweile sind die lautesten und polternden Mieter auch wieder ausgezogen und vieles ist verdreckt oder beschädigt im Treppenhaus, an der Klingelanlage, die Treppenhausbeleuchtung brennt derzeit aktuell Tag und Nacht durch, weil irgendwo ein Schalter klemmt.

    All das spitzte sich seit 3 Jahren zu. Auch seelisch frisst das einem auf.

    Jetzt ging bei mir die Mischbatterie an der Badewanne kaputt. Vermieter schaute sich das auch an und hatte dann eine neue besorgt. Die sollte eigentlich der Hausmeister einbauen. Seit 14 Tagen ist das nun schon so, das ich den einen Hahn immer öfter zudrehen muss, weil das Ventil überdreht ist und immer Wasser raus tropft und oder leicht raus läuft. Dem Hausmeister hatte ich dann in der letzten Woche einen Zettel im Briefkasten geschmissen, das er am nächsten Tag bei mir vorbei schauen könnte, da ich dann auch Zuhause sei. Er kam nicht. Samstag habe ich bei ihm nur geklingelt um zu fragen, wann es denn diese Woche passt. Da wurde er unsachlich und pöbelte mich an, das ich ihn nicht stören sollte. Heute kam er dann. Ich sprach ihn auf seinem derben Tonfall mir gegenüber an. Da wurde er wieder pampig und schimpfte mich an, ich soll doch die Mischbatterie selbst anbauen und ging wieder weg.

    Jetzt traue ich mir das Teil nicht anzubauen, obwohl ich mich in der Lage dazu sehe. Nur ist das ja Vermieter bzw. Hausmeistersache. Und ich bin genervt, das sich dieser komische Typ der ja laut meines Vermieters eine Vollmacht haben soll, dafür, das er Hausmeister ist und sich aber immer wieder im Ton vergreift, keine Kritik vertragen kann und laut wird und dann auch noch selbst über alle anderen hier am lästern war bzw. ist, wenn ihm was nicht passt.

    Frage: Wie soll ich vorgehen, ohne das Verhältnis zum Vermieter zu strapazieren?

    Ich weiß echt nicht mehr, wie ich weiter machen soll.

    Zwar bin ich schon dabei, mich nach anderen Wohnungen umzusehen. Doch momentan muss ja sowieso diese Mischbatterie angebaut werden, da ich hier ja auch Miete zahle und hier wohne.

    Über eine Antwort freue ich mich und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    K.

    • Mietrecht.org
      09.11.2020 - 19:42 Antworten

      Hallo K.,

      schwierige, ohne die Beziehung zu verschlechtern. Vielleicht könnten Sie sich nochmals an den Vermieter wenden, mit der BUItte hier zu moderieren. Tut mir leid, dass ich keinen besseren Vorschlag für Sie habe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • K.
      25.04.2022 - 11:26 Antworten

      Hallo. Ich hatte mir den Beitrag von November 2020 abgespeichert.

      Jetzt ist es hier richtig zerstritten.

      Der Vermieter schreibt per Whatsapp, er wolle nicht mehr mit mir reden. Es mischt sich der “Hausmeister” ein, der nicht mehr einer ist. Jedenfalls macht er grundsätzlich hier nicht viel, ausser Kontrollgänge im Haus und drumherum, er lästert selbst gerne über die Hausbewohner.

      Dann hat der Vermieter, der ja auch Eigentümer ist, im Herbst das Schloss von der Haustür kaputt gemacht. Er hat deswegen gemacht, weil er mit dem “Hausmeister” zusammen die alten Briefkästen ausgebaut hatten und dabei die Klingel- und Sprechanlage ausversehen kaputt gegangen sind. Die Haustür steht offen.
      Seitdem brechen Unbekannte die einzelnen Kellerräume der Mieter hier auf und klauen u.a. gezielt Fahrräder. Bei mir wurde letztes Jahr meins direkt aus dem Fahrradkeller geklaut und dieses Jahr mein neues aus dem eigenen verschlossenen Kellerraum. Die Brandschutztüren zu den Kellergängen, wo mehrere Kellerräume sind, können nicht verschlossen werden.
      Natürlich habe ich bei beiden Fällen due die Polizei verständigt, die hier her kamen und alles aufnahmen.

      Der Hausmeister sagt, ich müsse 3 monate Kündigungsfrist einbehalten, wenn ich eine neue Wohnung suche und umziehen will. Mit diesem Typen hab ich keinen Mietvertrag. Mir scheint ,der Eigentümer wälzt alles von sich weg, auf andere ubd übernimmt keine Verantwortung mehr.

      Mich stellen die beide als lästige Mieterin hin, was nicht stimmt.

      Ich fühle mich allein gelassen und muss mir solch ein Verhalten bestimmt nicht gefallen lassen.

      Was kann ich machen? Gleich zum Anwalt rennen?

      MfG

  • H.
    02.03.2021 - 07:40 Antworten

    Guten Morgen,

    ich bin seit 20 Jahren Hausmeister. Im Mietvertrag steht das die Wohnung mit dem Hausmeisterjob verknüpft ist, wenn der Hausmeister wegfällt fällt auch die Wohnung weg. Bisher lief alles schön und gut, ich möchte jedoch wissen was passiert wenn:
    Ich bin seit neuestem Selbstständig als Hausmeister(Einzelunternehmen),(bisher angestellt beim Eigentümer). Dieser Vertrag wird Jährlich erneuert.

    Was passiert wenn die Hausverwaltung den Vertrag nicht mehr erneuert? Muß ich jetzt jedes Jahr bangen ob es verlängert wird oder nicht um die Wohnung nicht zu verlieren?
    Der Mietvertrag ist derselbe geblieben.

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      02.03.2021 - 09:17 Antworten

      Hallo H.,

      ich würde Ihnen empfehlen, die Klausel im Vertrag prüfen zu lassen. Auch in Hinblick darauf, dass Sie ja bereits jetzt nicht mehr angestellt, aber noch immer Mieter der Wohnung sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rena
    07.07.2021 - 09:20 Antworten

    Hallo, ist es Rechtens wenn der Vermieter die Kosten für den Hausmeister mit 30,- Euro pro Monat auf jeden einzelnen Mieter veranschlagt? Ich ese immer nur das es nach m2 geht.

    • Mietrecht.org
      08.07.2021 - 19:55 Antworten

      Hallo Rena,

      die Umlage kann z.B. nach Wohnungen, Personen oder Fläche erfolgen. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag – dort ist die Umlage vereinbart.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Thormann
    09.07.2021 - 19:40 Antworten

    Nach dem plötzlichen Tod meines Lebensgefährten soll ich laut Steuern 850€ Kaltmiete zahlen. Hinzu kommen noch Nebenkosten, Strom und Gas.
    Bei einem Gehalt nicht möglich. Anders würde es nicht gehen. Wenn ich weniger Miete zahle muss die Differenz versteuert werden und es kann nichts (Handwerksrechnungen, usw ) mehr von der Steuer abgesetzt werden.
    Wie sieht es denn aus wenn ich im Haus wohnen bleibe und mich um das Objekt kümmere? Und dann z.B. Nur 400€ Miete zahle.
    Hat das Nachteile für den Eigentümer?

    • Mietrecht.org
      13.07.2021 - 14:24 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich kann Ihnen bei der komplexen Fragestellung leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Shelly Steinberg
    19.07.2021 - 18:20 Antworten

    Kann die Miete für eine Hausmeisterwohnung in den Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden? D.h. müssen Mieter ggf. sowohl die Kosten für die Hausmeistertätigkeiten als auch für die Hausmeisterwohnung tragen?

    • Mietrecht.org
      20.07.2021 - 09:28 Antworten

      Hallo Shelly,

      das geht m.E. nur, wenn die Wohnung Teil des Gehalts ist und das tatsächlich gezahlte Gehalt entsprechend geringer ausfüllt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eduard Fietze
    20.10.2021 - 08:14 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was wäre bitte die übliche anzusetzende monatliche “Entlohnung” für Hausmeistertätigkeit?
    Hier fällt an: Großer Garten mit Rasenmähen, Sträucher und Bäume schneiden. Schnee schieben. Heizungen überprüfen, Wartungen einhalten. Fenster putzen im Gang, Treppenhaus reinigen.
    Handwerker organisieren (immer in Absprache mit dem Vermieter, der sich quasi um nichts kümmern muss.) Ansonsten kleine Reparaturen wie Birnen wechseln usw.

    • Mietrecht.org
      20.10.2021 - 09:23 Antworten

      Hallo Eduard,

      das ist schwer pauschal zu beantworten. Am Ende ist der ortsübliche Stundenlohn entscheidend. Dieser ist in Magdeburg anders als in München.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    01.11.2021 - 16:45 Antworten

    Hallo, hätte eine Frage,
    mein Vermieter möchte mich als Hausmeister auf Minijobbasis beschäftigen.
    Zu meinen Aufgabengebiet würde die Reinigung des Treppenhauses, Mülltonnen rausstellen, sowie der Winterdienst fallen.
    Muss der Vermieter oder ich eine extra Versicherung abschließen (wegen Rutschgefahr usw.), bzw. sollte der Vermieter mit mir einen Arbeitsvertrag abschließen?
    Vielen Dank für die Info

    • Mietrecht.org
      01.11.2021 - 19:27 Antworten

      Hallo Stefan,

      wenn Sie angestellt werden, dann sind Sie Arbeitnehmer. Um mögliche Versicherungen muss sich m.E. Ihr Arbeitgeber kümmern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Brigitte Gust
      26.04.2022 - 21:10 Antworten

      Hallo, wir hatten seit 40 Jahren einen Hausmeister, seit Februar nicht mehr. Jetzt verlangt die Vermieterin, von uns Mietern, das wechseln der defekten Flur birnen muss der Mieter übernehmen. Auch das wechseln der Batterien für die Rauchmelder. Bei uns im Haus wohnen alles Menschen die über 60 Jahre sind. Wir sehen nicht ein noch auf eine Leiter zu steigen, kann die Vermieterin das generell verlangen.

      • Mietrecht.org
        27.04.2022 - 09:21 Antworten

        Hallo Brigitte,

        für die Instandhaltung und ordnungsgemäße Betreuung der Immobilien ist der Eigentümer verantwortlich – das ist nicht Mietersache.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Thomas Tarrach
    12.01.2022 - 10:29 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit ca. 8 Jahren in einer Wohnung, für die 2014 ein Mietvertrag für eine “Hauswart-Dienstwohnung” abgeschlossen wurde. Das Dienstverhältnis endete ein Jahr später, trotzdem habe ich in der Wohnung bis zum heutigen Tag gewohnt. Zwischenzeitlich wurde die Wohnung als WG genutzt, in der die einzelnen Bewohner anteilmäßig die Miete direkt an den Vermieter bezahlt haben. Ich habe in dieser Woche bescheid bekommen, dass ich bis zum 31.03.2022 aus der Wohnung ausziehen soll. Mietrückstände gibt es nicht.

    Meine Frage wäre: Gibt es für so einen Fall eine gesetzliche Kündigungsfrist oder ist es rechtens mich innerhalb von 2 Monaten auf die Strasse zu setzten?

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      12.01.2022 - 13:03 Antworten

      Hallo Thomas,

      lesen Sie am besten erstmal in Ihrem Mietvertrag nach, ob dort eine besondere Frist vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Hoppenstedt
    07.11.2022 - 09:52 Antworten

    Hallo, wir hatten bisher keinen Hausmeister und haben als Eigentümer und ebenfalls Mitbewohner alle anfallenden umlagefähigen Arbeiten auf unserer Wohnimmobilie mit insgesamt 6 WE selbst ausgeführt. Haben dafür jeweils pauschale, aber realistische und nachvollziehbare Arbeitsstunden und einen durchschnittlichen Arbeitnehmerlohn innerhalb der jeweils benannten umlagefähigen Nebenkostenpositionen (z.B. Wegereinigung, Grundstückspflege, Regenrinnenreinigung) – anteilig und natürlich auch für unsere eigene Wohnfläche – angesetzt. Nun sind wir mittlerweile über 80 Jahre alt und einer unserer Mieter (hauptberuflich als Arbeitnehmer tätig) hat sich angeboten, diese Arbeiten zukünftig für uns zu erledigen. Er würde es auch gratis machen, wenn er dann in seiner persönlichen Nebenkostenabrechnung hinsichtlich dieser Kosten entlastet werden würde. Welche Möglichkeit haben wir, ihm dafür etwas zu vergüten. Wir möchten kein Angestellten-Verhältnis, denn das erfordert zusätzliche Arbeit wie Lohn-Abrechnungen, SV-Meldungen und Lohnsteuer-Meldungen. Der Steuerberater macht das ggfls. dann auch, aber es erhöht dann auch die Nebenkosten für alle Bewohner und das möchten wir unseren langjährigen Mietern auch nicht so gern aufbürden. Wie können wir es machen? Für die Treppenhausreinigung haben wir eine Mieterin gewinnen können. Sie arbeitet auf Gewerbeschein und schreibt monatlich eine Rechnung, die wir in die Nebenkosten übernehmen können. Ist es denn steuerlich möglich, bei dem genannten Mieter einfach auf seinen Anteil der entsprechenden Nebenkostenpositionen zu verzichten? Evtl. nach einer Änderung im Mietvertrag?

    • Mietrecht.org
      07.11.2022 - 11:33 Antworten

      Hallo Frau Hoppenstedt,

      es wird m.E. nur mit Anstellung oder per Rechnung funktionieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iris
    31.12.2022 - 13:10 Antworten

    Guten Tag,

    bisher haben wir immer einen Hausmeister gehabt, der im Vertrag und somit in den Nebenkosten abgerechnet war. Dieser geht jetzt in Rente und bisher gibt es keinen Nachfolger.
    Den Winterdienst werden wir Hausbewohner erledigten.
    In unserem Haus wohnen sowohl Mieter als auch Eigentümer.
    Wie verhält es sich, wenn ein Mieter die Hausmeister arbeiten machen möchte.
    Kann er es einfach machen oder müssen hier Versicherungen, Nebengewerbsanmeldungen etc. erfolgen?
    Ist es richtig, dass wenn er sich z.B. beim Lampenwechseln verletzte hier seine Haftpflichtversicherungen die Kosten übernimmt?

    Gruß

  • Maya Oerding
    28.02.2023 - 17:03 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt ,
    muss es eine Betriebskostenabrechnung geben für einen Hausmeister
    in einer Werkdienstwohnung ? Muss diese Abrechnung den Wohnungs-
    eigentümern ,der Liegenschaft zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden ?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      28.02.2023 - 21:44 Antworten

      Hallo Maya,

      ob eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss, definiert sich über den Mietvertrag. Wenn Sie WEG Arbeitgeber ist, sehe ich durchaus das Recht jedes Eigentümers den Vertrag / die Nebenkostenabrechnung einzusehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian
    07.07.2023 - 15:47 Antworten

    Hallo Zusammen,

    ich habe meinen Vermieter gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt die Hausmeistertätigkeit zu übernehmen.
    Er meinte er würde mich nicht anstellen, sondern ich müsste Rechnungen stellen.
    Dafür müsste ich ein Kleingewerbe anmelden.
    Zu meinen Aufgabengebiet würde die Reinigung des Treppenhauses, Mülltonnen rausstellen, sowie der Winterdienst fallen, dabei habe ich gelesen man bräuchte eine Versicherung falls etwas passieren sollte im Winterbetrieb. Ist das richtig und bräuchte man dann noch weitere Versicherungen?

    Viele Grüße

    Florian

    • Mietrecht.org
      08.07.2023 - 12:16 Antworten

      Hallo Florian,

      wenn Sie als Unternehmen Leistungen erbringen, dann sind ggf. Versicherungen sinnvoll. Ja, z.B. für den Winterdienst. Wer haftet, wenn bei Glätte jemand stürzt und sich verletzt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M.
    30.11.2023 - 04:56 Antworten

    Hallo @all,

    ich habe folgendes Problem. Im Mietvertrag steht meine Partnerin und ich, im Arbeitsvertrags nur sie, es wurde kommuniziert das ich die Arbeiten mache bei 20 Std. im Monat für 300 Euro damit man mir den Lohn für Berechnungen nicht anlasten kann. Jetzt war ich leider mit einer Lungenentzündung nicht in der Lage, noch die ca. 5000qm+ Grünpflege zu bewältigen. Ich war 2 mal im Büro im selben Haus beim Chef, er hat also gesehen wie es mir ging. Jetzt wurde ich quasi ins Büro gerufen wo mir gesagt wurde, dann muss die Frau die Arbeit ausführen, meine Krankheit interessiert nicht. Gestern Nachmittag war die Kündigung im Briefkasten. Im Arbeitsvertrag steht nix bezüglich der Wohnung drin. Im Mietvertrag dagegen “Der MIeter verpflichtet sich zur Hausmeistertätigkeit von monatlich 20 Std. Diese werden in einem separaten Vertrag geregelt.” Muss ich jetzt auch hier ausziehen?

    September – Einzug
    Oktober – HM start, abgearbeitet und bezahlt
    November – 3,5 Wochen Krank mit AU, 1 Woche keine Chance bei dem Wetter, seit 6 Wochen immer
    noch Krank aber nicht krank geschrieben.
    Dezember – Lohn gestern schon bezahlt für Dezember

    Rückforderung von 600 Euro aus November Dezember + Kündigung ohne Fristangabe, soll er kriegen kein Problem, das Geld wurde nie ausgegeben. Beide Mieter sind Vollzeit in anderem Gewerbe.
    Aber wie verhält sich das jetzt mit der Wohnung.

    Beste Grüße

    M.

    • Mietrecht.org
      30.11.2023 - 10:08 Antworten

      Hallo M.,

      danke für den Beitrag. Aufgrund der Dringlichkeit (ausgesprochene Kündigung) und der Vermischung von Arbeits- und Mietrecht, würde ich dringend eine anwaltliche Beratung empfehlen. Per Kommentar werden Sie hier vermutlich nicht weiterkommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Siegfried Ritz
    18.12.2023 - 06:36 Antworten

    Hallo,

    ich möchte eine Wohnung an eine Person vermieten die bestimmte Aufgaben im Haus( Mülltonnen rausstellen, Treppenhaus reinigen, Grundstück sauber halten, kleine Schönheitsreparaturen) übernimmt. Statt Lohnzahlungen soll die Miete reduziert werden. Dürfen die Tätigkeiten im Mietvertrag als Pflichten des Mieters aufgeführt sein.
    Die Mietreduzierung soll nicht auf die Nebenkosten der anderen Mietern umgelegt werden.

    Gruß SR

    • Mietrecht.org
      19.12.2023 - 16:27 Antworten

      Hallo Siegfried,

      normale Aufgaben, die im Rahmen der Nebenkosten anfallen, können durchaus von einzelnen Mietparteien übernommen werden. Hier sehe ich kein Problem. Die Pflege des gesamten Grundstücks kommt eher eine Hausmeisteraufgabe gleich. Hier sind wir bei dem Thema Lohn und Steuern. Hier sollten Sie sich am besten rechtlich und steuerlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Khudhr
    04.05.2024 - 19:24 Antworten

    Hallo,

    Seit März 2020 habe ich ein Einfamilienhaus gemietet. Wir haben einen gemeinsamen Garten mit dem Eigentümer des Hauses, der nicht eingezäunt ist und von uns gemeinsam genutzt wird. Bis heute haben wir keine einen Hausmeister noch einen Gärtner. Ich selbst oder andere Personen im Haushalt(von meiner seiteaus)! kümmern sich gemeinsam um das Haus, einschließlich der Mülltonnen, der Reinigung, kleinerer Reparaturen und der Gartenpflege.
    Nachdem ich nun mehr als drei Jahren in diesem Haus gelebt habe, habe ich dem Eigentümer des Hauses die Jahresabrechnung erhalten. Zum ersten Mal sehe ich darin Ausgaben für einen Hausmeister und einen Gärtner, die in den vorherigen Jahresabrechnungen nicht enthalten waren. Wir haben jedoch nie jemanden gesehen, der als Hausmeister gearbeitet hat, und ich selbst habe alle Aufgaben eines Hausmeisters übernommen.
    Ich möchte Sie daher fragen, ob der Eigentümer des Hauses das Recht hat, mir die Kosten für einen Hausmeister und einen Gärtner in Rechnung zu stellen.

    Liebe Grüße
    Ahmed

    • Mietrecht.org
      05.05.2024 - 14:29 Antworten

      Hallo Ahmed,

      lassen Sie sich die Rechnungen des Hausmeisters zeigen. Sie haben das Recht die Belege einzusehen. Fragen Sie einfach nett beim Vermieter nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert