Ist die Nebenkostenabrechnung bei dem Mieter eingegangen, steht dieser vor der Herausforderung selbige auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Dabei sind aber nicht alle Fehler in einer Abrechnung gleich solche die zu einer Unwirksamkeit derselben führen. Man unterscheidet zwischen formellen und materiellen Fehlern. Materielle Fehler sind dabei solche die die inhaltliche Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung betreffen, aber nicht zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen. Dennoch kann der Mieter die Verbesserung der Abrechnungsfehler verlangen …Artikel jetzt weiter lesen
10 Top Fehler in der Nebenkostenabrechnung und wie man sie vermeidet
10 Top Fehler in der Nebenkostenabrechnung und wie man sie vermeidet Bei der Nebenkostenabrechnung muss formell und materiell ordnungsgemäß abgerechnet werden. In der Praxis finden sich jedoch häufig dieselben Problemstellen und Fehlerquellen in der jährlichen Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen . Ob der Abrechnungszeitraum falsch angesetzt wurde, der Umlageschlüssel vergessen oder einzelne unzulässige Nebenkosten in der Abrechnung enthalten sind – die Fehler sind oftmals die gleichen. Nachfolgend sollen hier im Überblick die …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Mieter kommen Pflicht nicht nach (Treppenhaus, Garten, Winterdienst)
Neben der mietvertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete und der Nebenkosten treffen viele Miete auch Aufgaben wie Treppenhausreinigung, Gartenarbeit oder der Winterdienst. Solche Tätigkeiten können in zulässiger Weise auf die Mieter durch den Mietvertrag und die Hausordnung übertragen werden und gelten dann als bindende Vereinbarung. Kommen einzelne oder mehrere Mieter Ihren Pflichten nicht nach und lassen die turnusmäßige Treppenhausreinigung aus, den Garten verwildern oder entziehen sich grundlos dem Schneeräumen …Artikel jetzt weiter lesen
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung – Was darf umgelegt werden und was nicht?
Bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung stellen Sammelposten wie etwa die „Hausmeisterkosten“ den Mieter berechtigt vor die Frage, welche Kosten sich im Detail hinter diesem Begriff verbergen. Welche Tätigkeiten des Hausmeisters sind denn eigentlich erfasst und dürfen zulässig auf den Mieter umgelegt werden, denn grundsätzlich sind ja nur laufend anfallende Kosten, die keine Instandhaltungen oder Instandsetzungsarbeiten darstellen, in der Nebenkostenabrechnung ansatzfähig. Der Hausmeister repariert aber in der Regel doch viele Dinge …Artikel jetzt weiter lesen
Vermieter ignoriert Umlageschlüssel im Mietvertrag – Was tun?
Nach § 556 a Abs. 1 BGB sind die Nebenkosten nach dem Anteil der Wohnfläche abzurechnen, wenn keine anderen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen und die Mietvertragsparteien im Mietvertrag auch keine besondere Vereinbarung zum Umlageschlüssel getroffen haben. Doch, was passiert eigentlich, wenn im Mietvertrag eine bestimmte Umlageform vereinbart ist, der Vermieter aber nach einem anderen Maßstab abrechnet und den Mietvertrag ignoriert? Gerade bei vermieteten Eigentumswohnungen wird aus Gründen der Vereinfachung nach Miteigentumsanteilen …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung ohne Ablesen der Zählerstände – Wann darf geschätzt werden?
In denen meisten vermieteten Wohnhäusern befinden sich Verbrauchszähler zur Messung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs oder allgemein des Wasserverbrauchs. Mindestens einmal jährlich hängt dann bei den Mietern an der Haustür oder im Hausflur eine Mitteilung der Ablesefirma über den Termin zur Zählerablesung. Wenn die Zähler nicht abgelesen werden, finden Mieter nicht in wenigen Fälle in Ihrer Nebenkostenabrechnung geschätzte Verbrauchszahlen anstelle der tatsächlichen Meßwerte. Doch ist das rechtens? Kann der Vermieter den …Artikel jetzt weiter lesen
Betriebskostenverordnung – Alle wichtigen Infos für Mieter und Vermieter
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist das maßgebliche gesetzliche Regelwerk im Nebenkostenrecht. Es bestimmt die Zulässigkeit der einzelnen Nebenkostenarten und grenzt den Betriebskostenbegriff ab. Die Betriebskostenverordnung bestimmt, was Sie als Vermieter auf den Mieter an Kosten umlegen können und was nicht. In den meisten Mietverträgen ist im Rahmen der Umlagevereinbarung zu den Nebenkosten, ein Verweis auf die §§ 1 und 2 BetrKV zu finden, zum Teil werden die abzurechnenden Positionen auch genannt. …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Bestandteile des Hausgeldes sind nicht als Nebenkosten umlegbar? (z.B. Verwaltung, Rücklagen)
Als vermietender Wohnungseigentümer hat man nicht nur eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, sondern man erhält auch eine eigene Abrechnung: Die Hausgeldabrechnung. In der Abrechnung des Hausgelds findet der Wohnungseigentümer eine Aufstellung über die von ihm zu tragenden Kosten und Lasten des Wohnungseigentums nach § 16 Abs. 2,7 und 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Viele, aber nicht alle darin enthaltenen Kosten können von dem vermietenden Wohnungseigentümer auf den Mieter im Rahmen der Nebenkosten …Artikel jetzt weiter lesen
Winterdienst in den Nebenkosten – Was darf der Vermieter abrechnen?
In den hiintermonaten heißt es bei den meisten Haushalten Schneeschieben und Salz streuen. Der Winterdienst schiebt die Straßen frei und der Hauswart oder die Mieter erledigen die Hauseinfahrt, Eingangswege zum Miethaus und auch die kleinen Nebenwege um das Mietobjekt herum. Eiszapfen werden aus Sicherheitsgründen heruntergeschlagen und elektrische Schließanlagen mit Frostschutzmitteln behandelt. Doch wie werden die jährlich durch Schneefall und Eis anfallenden extra Kosten verteilt? Welche Kosten sind vom Vermieter zu …Artikel jetzt weiter lesen
Zähleraustausch statt Eichung über Nebenkosten auf Mieter umlegbar?
Der Warmwasser-/ Heizungs- oder auch der Stromverbrauch eines Mieters wird generell durch geeichte Zähler gemessen, deren Ablesung im Regelfall einmal jährlich stattfindet. Die jeweiligen Erfassungsgeräte in der Mietwohnung oder im Mietshaus werden dafür entsprechend dem Eichgesetz alle drei, beziehungsweise sechs, Jahre geeicht, um die Genauigkeit der Meßfunktion und die Richtigkeit der Meßwerte zu gewährleisten. Bei Mietwohnungen sind die dabei anfallenden Kosten (die sogenannten Eichkosten) als Nebenkosten gemäß § 556 Abs. …Artikel jetzt weiter lesen