Bei ieer Erstellung der Nebenkostenabrechnung können die einzelnen Nebenkostenpositionen nach unterschiedlichen Maßstäben Berücksichtigung finden. Man kann als Vermieter dabei grundsätzlich frei entscheiden, ob man die Nebenkosten nach dem Verbrauch während der Abrechnungsperiode veranschlagt, oder etwa nach den tatsächlich angefallenen und aufgewendeten Kosten abrechnet, wie dies zum Beispiel bei der Abrechnung nach dem so genannten Abflussprinzip gehandhabt wird. Was das Abflussprinzip bei der Nebenkostenabrechnung in der Praxis bedeutet und welche rechtlichen …Artikel jetzt weiter lesen
Besonderheiten bei der Nebenkostenabrechnung für ein Zweifamilienhaus
Die Nebenkostenabrechnung hat grundsätzlich immer nach den gleichen rechtlichen Grundsätzen zu erfolgen und so gelten auch für Mieter in Zweifamilienhäusern die gleichen Rechte. Der Vermieter muss eine formell und materiell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellen, wobei sich die materielle Wirksamkeit der einzelnen Posten meist im Wesentlichen aus der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung ergibt. Besondere Regelungen für Zweifamilienhäuser gibt es bei den Einzelnen Nebenkosten lediglich im Rahmen der Heizkostenverordnung. Für die Fallkonstellation, dass …Artikel jetzt weiter lesen
Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung – So gehen Mieter vor
Die Nebenkostenvorauszahlungen sind gerade bei der alljährlichen Abrechnung oftmals Streitpunkt der Mietparteien und als Mieter fühlt man sich in gewissen Fällen ohne Handhabe etwaige Rückforderungen durchzusetzen. Doch, als Mieter hat man unter gewissen Voraussetzungen das Recht seine Nebenkostenvorauszahlungen zurückzufordern. Hier erfahren Sie unter welchen Umständen, die Rückforderung der monatlich gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen vom Mieter verlangt werden kann und in welcher Höhe ein entsprechendes Verlangen rechtlich zulässig ist. Sie erhalten Tipps, wie …Artikel jetzt weiter lesen
Abrechnungsfrist und -zeitraum für Nebenkosten nach Auszug des Mieters (mitten im Jahr)
Nach Auszug oder Kündigung des Mieters muss der Vermieter etwas mehr Zeit für die nächste Abrechnung aufbringen, denn hier gilt es, die Gesamtnebenkosten im Auszugsjahr entsprechend des Zeitanteils der Mietdauer aufzuteilen. Der regelmäßig jährliche Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten muss sich dabei grundsätzlich nicht ändern – kann es aber. Welche direkten Auswirkungen der Auszug oder die Kündigung des Mieters auf den Lauf des Abrechnungszeitraums haben soll im folgenden Artikel in Kürze …Artikel jetzt weiter lesen
Abrechnungszeitraum für Nebenkosten zu lang – Die Folgen für Mieter und Vermieter
Die Nebenkostenabrechnung legt regelmäßig den Jahresverbrauch an Nebenkosten in einer Mietwohnung zu Grunde. Der Abrechnungszeitraum umfasst dabei meist das Kalenderjahr, wobei diese zeitliche Lage aber im Gegensatz zu der Länge von 12 Monaten keine Pflicht ist. Vielmehr ist es möglich den Abrechnungszeitraum auf beliebige Daten zu setzten, wenn dabei eine Zeitspanne von einem Jahr, also genau 12 Monate, eingehalten wird. Sollte eine Nebenkostenabrechnung einen längeren Abrechnungszeitraum als ein Jahr aufweisen, …Artikel jetzt weiter lesen
Angemessene Höhe für die Nebenkostenvorauszahlung ermitteln
Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung schwankt, je nach der örtlichen Lage der Mietwohnung, nach regionalen Preisen der Betriebskosten und selbstverständlich nach der Zahl der Bewohner eines Haushalts. Für den Vermieter ist es daher oft nicht einfach den „richtigen“ Betrag für die Vorauszahlung im Mietvertrag festzusetzen und auch der Mieter weiß oft nicht, ob die Nebenkosten in einer angemessenen Höhe angesetzt wurden oder nicht. Im nachfolgenden Artikel sollen daher, sowohl Vermietern als …Artikel jetzt weiter lesen
Wer trägt die Nutzerwechselgebühr in der Nebenkostenabrechnung?
Die umlagefähigen Nebenkosten stellen für den Mieter in der Regel kein unbeschriebenes Blatt dar und so, sind die verbrauchsabhängigen sowie -unabhängigen Abrechnungsposten, nicht zuletzt auch wegen der Aufzählung in § 12 Betriebskostenverordnung, meist wohl bekannt. Nichts desto trotz, tauchen gerade hinter dem Abrechnungsposten der „sonstigen Betriebskosten“ regelmäßig auch unbekannte Positionen, wie zum Beispiel die sogenannte „Nutzerwechselgebühr“ auf und so stellt sich einem aufmerksamen Mieter berechtigterweise die Frage, zu welchen Abrechnungsposten …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung ohne schriftlichen Mietvertrag
Wenn die Nebenkostenabrechnung ansteht, prüft in der Regel jeder Mieter anhand der mietvertraglichen Regelungen, ob die einzelnen Nebenkostenpositionen berechtigt sind oder nicht. Doch, was passiert eigentlich wenn gar kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt? Wie hat dann die Nebenkostenabrechnung auszusehen? Darf eine Nebenkostenabrechnung überhaupt erstellt werden, wenn gar kein Mietvertrag zwischen den Mietvertragsparteien geschlossen wurde? Grundsätzlich gelten hier dann die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen, denn auch wenn kein Mietvertrag in Schriftform geschlossen wurde, …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Aufteilung des Abrechnungszeitraums beim Mieterwechsel
Wenn ein Mieter auszieht, steht der Vermieter oft vor der Frage, wie wohl nun die jährliche Abrechnung der Nebenkosten vorzunehmen ist. Meist ist nicht bekannt, dass sich grundsätzlich für den Vermieter nicht viel an seiner „normalen“ Abrechnung ändert, sondern einzig der Abrechnungszeitraum entsprechend den Mietzeitanteilen des aktuellen und nachfolgenden Mieters angepasst und verteilt werden muss. Im nachfolgenden Artikel wird für Mieter und Vermieter erklärt, wie diese Aufteilung des Abrechnungszeitraums beim …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt: Was tun als Mieter?
Die monatlichen Nebenkosten sind oft eine zweite monatliche Miete, doch in einzelnen Fällen werden auch zu niedrige Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart, die dann bei den Mietern regelmäßig zum Abrechnungszeitpunkt zu einem bösen Erwachen führen. Ob bewusst bei sogenannten „Lockvogelangeboten“ oder unbewusst – vom Vermieter zu niedrig veranschlagte Nebenkosten, bergen das Problem in sich, dass sich viele Mieter gegenüber anderen Mietern mit angemessenen Vorauszahlungen benachteiligt fühlen. Sind die Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig veranschlagt, haben …Artikel jetzt weiter lesen