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Artikel auf Mietrecht.org

Selbstauskunft für Mieter – Kostenloses Muster

Vermieter haben ein berechtigtes Interesse, von ihren potentiellen Mietern vor dem Abschluss eines Mietvertrages Informationen zu erhalten, die für die Entscheidung, ob und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wird, von Bedeutung sind. Viele Vermieter stellen ihren künftigen Mietern jedoch Fragen, die nicht zulässig sind und daher vom Mieter nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Für viele Vermieter ist es schwierig, zu beurteilen, welche Fragen sie in zulässiger Weise stellen dürfen …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterselbstauskunft – Welche Fragen sind zulässig?

Die ganz überwiegende Zahl der Vermieter macht heutzutage den Abschluss eines Mietvertrages davon abhängig, dass der künftige Mieter eine Selbstauskunft erteilt. Viele Mieter empfinden dies als unangenehm, da sie persönliche Informationen von sich preisgeben müssen. Nachvollziehbar ist aber auch das Interesse des Vermieters, gewisse Informationen zu erhalten. Schließlich ist er auf eine zuverlässige Mietzahlung und einen gewissenhaften Umgang mit der Mietwohnung angewiesen. Längst nicht alle Informationen, die mit Selbstauskunftsbögen abgefragt …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Zahlungsverzug und die Folgen

Zahlungsverzug ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung im Gewerbemietrecht. Zahlungsverzug ist regelmäßig so schwerwiegend, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten oder der im Mietvertrag individuell vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen oder den Ablauf eines befristeten Mietvertrages abzuwarten. Der Vermieter braucht keine Kündigungsfrist einzuhalten. Er kann bei Zahlungsverzug sofort die Kündigung aussprechen. Insbesondere braucht der Vermieter den Mieter nicht …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist die ordentliche Kündigungsfrist. Sie ist für Mieter und Vermieter gleich und beträgt im Gewerbemietrecht gemäß § 580a II BGB sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Voraussetzung ist, dass die Kündigungserklärung der jeweils anderen Vertragspartei spätestens am dritten Werktag eines Quartals zugeht. Beispiel: Eine dem Vermieter bis zum 3. Januar zugehende Kündigung wird zum 30. Juni des Jahres wirksam. Oder umgekehrt: Will der Mieter das Mietverhältnis zum …Artikel jetzt weiter lesen

Sonderkündigungsrechte bei einem Gewerbemietvertrag

Bestehende Verträge sind grundsätzlich nur kündbar, wenn ein gesetzliches Kündigungsrecht besteht. Gewerbemietverträge sind regelmäßig langfristig angelegt. Ändern sich die bei Vertragsabschluss maßgeblichen Umstände, entsteht auf das Bedürfnis, das Gewerbemietverhältnis vorzeitig zu beenden. Ein Sonderkündigungsrecht ist vornehmlich bei lang dauernden befristeten Mietverträgen von Interesse. Ist ein Gewerbemietvertrag unbefristet abgeschlossen, können Vermieter und Mieter nach dem Gesetz mit einer sechsmonatigen Frist kündigen. Der Gesetzgeber mutet jeder Partei dieses relativ überschaubare Risiko also …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Kündigung durch den Vermieter

Grundlage einer möglichen Kündigung durch den Vermieter ist zunächst die Vereinbarung zur Kündigungsfrist im Mietvertrag. Dort sind gerade im Gewerbemietrecht regelmäßig individuelle Mietlaufzeiten und Kündigungsfristen bestimmt. Befristete Verträge bedürfen überhaupt keiner Kündigung. Wird im Mietvertrag lediglich auf das Gesetz verwiesen oder gibt es überhaupt keine diesbezüglichen Vereinbarungen, gelten die unterstehenden gesetzliche Regelungen. Wir geben hier einen Überblick zu den Kündigungsmöglichkeiten im Gewerbemietrecht durch den Vermieter der Gewerbeimmobilie / Gewerbefläche. 1. …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Kündigung (12 Punkte Checkliste)

Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen. Oft sind Emotionen im Spiel. Recht kennt aber keine Emotionen. Recht orientiert sich an objektiven Gegebenheiten. Nur diese bestimmen die Rechtmäßigkeit der Rechtswidrigkeit einer Kündigung. Dementsprechend gehen viele Kündigungserklärungen allein schon aus formalen Gründen ins Leere, auch wenn die Kündigung aus sachlichen Gründen eigentlich gerechtfertigt wäre. Sie erzeugen nur Missstimmung und belasten das Vertragsverhältnis. Deshalb müssen Mieter und Vermieter wissen, auf was es im Detail …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Ist eine Eigenbedarfskündigung möglich?

Die Regelungen des Gewerbemietrechts sind von denen des Wohnraummietrechts grundsätzlich zu unterscheiden. Demgemäß erklärt § 580a BGB, dass insbesondere die Kündigungsfristen bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume abweichend von denen des Wohnraummietrechts geregelt sind. Wohnraummietrecht ist Mieterschutzrecht: Der Mieter soll darauf vertrauen dürfen, dass er seinen Lebensmittelpunkt in der von ihm angemieteten Wohnung dauerhaft begründen und dort wohnen kann. Insbesondere soll er gegenüber einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Um dieses …Artikel jetzt weiter lesen

Gewerbemietrecht: Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung braucht, da sie gegenüber der ordentlichen Kündigung eine außerordentliche Kündigung ist, einen wichtigen Grund. Ohne einen solchen wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung immer unbegründet. Dieser wichtige Grund muss so schwerwiegend sein, dass es dem Vermieter oder dem Mieter nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten oder der im Mietvertrag individuell vereinbarten Kündigungsfrist oder den Ablauf eines befristeten Mietvertrages abzuwarten. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt: So gehen Vermieter vor

Wird über Schönheitsreparaturen diskutiert, geht es dabei meistens um die Rechte des Mieters, denn nicht selten sind Klauseln, mit denen dem Mieter die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen übertragen wird, unwirksam. Die Rechte des Vermieters werden dabei häufig vernachlässigt, weil dieser als nicht so schutzwürdig angesehen wird. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter oft auch wirksam erfolgt und auch der Vermieter ein anerkennenswertes Interesse …Artikel jetzt weiter lesen