Im laufenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete nur nach Vorgabe der §§ 557 ff BGB erhöhen. Danach ist die Mieterhöhung möglich bei Vereinbarung einer Staffelmiete, einer Indexmiete oder bei einer Erhöhung der laufenden Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine Änderungskündigung, mit dem Ziel, dem gekündigten Mieter einen neuen Mietvertrag mit einer erhöhten Miete anzubieten, ist rechtswidrig. Bei einem Mieterwechsel und einer Neuvermietung gelten diese Einschränkungen nicht. Dennoch gilt es …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung: Zustimmungserklärung (Muster + Tipps)
Der Mieter muss dem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters ausdrücklich zustimmen. Der Vermieter kann die gewünschte Mieterhöhung nicht von selbst in Kraft setzen. Allerdings hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 558 BGB einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung. Verweigert der Mieter seine Zustimmung oder reagiert er auf das Mieterhöhungsschreiben nicht, muss ihn der Vermieter verklagen. Erweist sich die Mieterhöhung als begründet, wird der Mieter im Gerichtsverfahren zur …Artikel jetzt weiter lesen
Muster: Mieterhöhung bei Teilinklusivmiete (kostenlose Vorlage)
Als Vermieter können Sie nach den Vorgaben des § 558 BGB die Zustimmung Ihres Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen. Zur pflichtgemäßen Begründung können Sie sich u.a. auf einen Mietspiegel (§ 558e BGB), alternativ auf drei vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten berufen. Das Gesetz fordert, dass die Miete seit einem Jahr unverändert ist (Sperrfrist), die verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum in Ihrer Gemeinde nicht übersteigt und die …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung bei einer Teilinklusivmiete – Was muss ich beachten?
Zum Begriff: Von einer Teilinklusivmiete ist die Rede, wenn der Vermieter einen Teil der Nebenkosten pauschal in die Miete einrechnet und einen bestimmten einheitlichen Betrag für die Miete und die Nebenkosten verlangt. Der Vermieter braucht dann die einbezogenen Nebenkostenarten nicht gesondert abzurechnen. Die Miete heißt also deshalb „teilinklusiv“, weil der Vermieter nicht alle Nebenkosten einbezieht. Es gibt allerdings keine einheitliche begriffliche Definition. Soweit die Heizkostenverordnung anwendbar ist, muss der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Streitwert bei einer Mieterhöhung
Fordert der Vermieter vom Mieter eine Mieterhöhung, kann er nicht einseitig handeln. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen. Stimmt der Mieter nach Ablauf einer Überlegungszeit von zwei Monaten der Mieterhöhung nicht zu, muss der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gerichtlich einklagen (Zustimmungsklage). Wir erklären hier, wie hoch der Streitwert bei einer Mieterminderung ist, wie sich dieser berechnet und zeigen zudem, welche Anwalts und Gerichtskosten bei einer Zustimmungsklage entstehen. …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung: Zustimmung unter Vorbehalt möglich?
Erhöht der Vermieter die Miete, tritt die Mieterhöhung nicht automatisch in Kraft. Sie bedarf der Zustimmung des Mieters (§ 558 b I BGB). Um den Mieter nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, gesteht ihm das Gesetz eine Überlegungsfrist von mindestens zwei Monaten zu (§ 558 b II BGB). Spätestens mit Ablauf der Frist muss sich der Mieter entscheiden, ob er der Mieterhöhung zustimmt, diese ablehnt und/oder das gesetzliche Sonderkündigungsrecht des …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Alternativwohnung
Nicht selten kommt es vor, dass Vermieter nicht nur eine, sondern gleich mehrere Wohnungen besitzen. Kündigt der Vermieter nun einem Mieter wegen Eigenbedarfs, stellt sich dieser zu Recht die Frage, ob er den Vermieter darauf verweisen kann, statt die Wohnung des Mieters auf eine seiner anderen Wohnungen zurückzugreifen (dazu unter 1.). Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat außerdem die weitere Frage, ob der Vermieter seinem Mieter, dem er gekündigt hat, …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Alle Fristen für Vermieter und Eigentümer im Überblick
Bei Mietverträgen in denen der Mieter monatlich eine Nebenkostenvorauszahlung leistet haben Sie als Vermieter unabhängig von Ihrer eventuellen Eigentümerstellung die gesetzliche Pflicht jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Doch wissen Sie eigentlich genau für welchen und in welchem Zeitraum Sie die Nebenkostenabrechnung erbringen müssen und kennen Sie die gesetzlichen Regelungen dazu? Unabhängig von der Frage der formellen und materiellen Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung ist nämlich ebenso wichtig zu wissen, ob Sie als …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung trotz Mängel und Mietminderung?
Bisweilen kommt es doppelt dick. Der Mieter beanstandet die Wohnqualität (z.B. wegen Baulärm in der Wohnung), möchte die Miete mindern und bekommt dann eine Mitteilung des Vermieters in den Briefkasten, dass die Miete erhöht werden soll. Der Mieter fragt sich dann natürlich, wie beides zusammenpasst. Die Antwort ist juristischer Natur. Rein rechtlich hat das eine mit dem anderen unmittelbar nichts zu tun. Mieterhöhung und Mietminderung sind im Grundsatz unabhängig voneinander …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung: Kündigungsrecht des Mieters (Sonderkündigungsrecht)
Erhöht der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 558 BGB die bestehende Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Miete oder erhöht er die Miete infolge einer Modernisierungsmaßnahme gemäß § 560 BGB, gewährt das Gesetz in § 561 BGB dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete oder Indexmiete besteht das Kündigungsrecht des § 561 BGB nicht. Insoweit ist auch die Sonderregeln der §§ 557a, 557b BGB zu verweisen. Wir erklären …Artikel jetzt weiter lesen










