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Artikel auf Mietrecht.org

Mieterhöhung und Kündigung in zeitlicher Überschneidung – Was ist zu beachten?

Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 558 BGB die bestehende Miete bis zur Höhe der ortsüblichen Miete erhöhen oder infolge einer Modernisierungsmaßnahme gemäß § 560 BGB einen Teil seines Kostenaufwandes auf den Mieter umlegen und auch so eine Mieterhöhung herbeiführen. Oft gehen Mieterhöhung und Kündigung einher. In Bezug auf die Frage, wann eine Mieterhöhung mit vorheriger, zeitlicher und späterer Kündigung zulässig ist oder nicht, kommen mehrere Fallgestaltungen in …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterhöhung bei neuem Vermieter – droht eine höhere Miete?

Wohnungen sind oft Spekulationsobjekte. Ständig wechselt der Vermieter. Dennoch haben Mieter nicht unbedingt etwas zu befürchten. Zwar ist es so, dass ein neuer Vermieter den Erwerb besonders rentabel gestalten möchte und gerne eine Mieterhöhung ankündigt. Aber auch ein neuer Vermieter muss sich an die gesetzlichen Vorgaben einer Mieterhöhung halten. 1. „Kauf bricht nicht Miete“ Der maßgebliche Grundsatz findet sich zunächst in § 566 BGB. Es gilt: „Kauf bricht nicht Miete“. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietrecht: Was bedeutet Sozialklausel oder auch Härteklausel?

Die Sozialklausel ist die Gesetzesbestimmung, die das Mietrecht als „Mieterschutzrecht“ und insbesondere als „Kündigungsschutzrecht“ kennzeichnet. Sie ist in § 574 BGB formuliert. Sie wird auch als Härteklausel bezeichnet. Der Mieter beruft sich gegenüber einer Kündigung des Vermieters dann auf eine „Härtefallregelung“. Die Sozialklausel beinhaltet das Recht des Mieters, der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter zu widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, und zwar dann, wenn …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Baulärm und Bauarbeiten

Gerade in unserer heutigen schnelllebigen, hektischen und lauten Welt ist es besonders wichtig, einen Ort zu haben, an dem man abschalten und Ruhe finden kann. Hierzu dient in der Regel das eigene Zuhause, und zwar auch dann, wenn es sich um eine gemietete Wohnung handelt. Umso schlimmer ist es für Mieter, wenn sich in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung eine Baustelle befindet, die Baulärm verursacht. Dieser kann den Wohnwert einer Mietwohnung …Artikel jetzt weiter lesen

Muster: Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen (§ 558 BGB – ortsübliche Vergleichsmiete)

Auf der Grundlage des § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen. Allerdings muss die Mieterhöhung begründet werden. Unter anderem kann sich der Vermieter zur Begründung darauf berufen, dass für einzelne vergleichbare Wohnungen innerhalb einer Gemeinde bereits entsprechende Mieten bezahlt werden. Dazu muss er dem Mieter in der Regel mindestens 3 vergleichbare Wohnungen benennen. Mithin setzt jede Mieterhöhung voraus, dass die aktuelle Miete …Artikel jetzt weiter lesen

Muster: Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558 BGB – ortsübliche Vergleichsmiete)

Als Vermieter können Sie die Zustimmung Ihres Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen Rechtsgrundlage ist § 558 BGB. Sie müssen die Mieterhöhung allerdings begründen. Dazu können Sie sich u.a. auf einen Mietspiegel berufen (§ 558e BGB). Voraussetzung ist, dass die Miete seit einem Jahr unverändert ist (Sperrfrist), die verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum in Ihrer Gemeinde nicht übersteigt und die gesetzliche Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent …Artikel jetzt weiter lesen

Zustellung einer Mieterhöhung: Brief, Einschreiben oder Boten?

Will der Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen, muss er den Mieter schriftlich informieren. Vorab ist klarzustellen, dass die Mieterhöhung schriftlich formuliert werden muss. § 558a I BGB schreibt für das Mieterhöhungsverlangen die “Textform“ vor (§ 126 b BGB). Danach muss das Mieterhöhungsverlangen schriftlich erklärt und begründet werden. Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass der Mieter das Mieterhöhungsschreiben tatsächlich erhalten hat. Maßgebliche Vorschrift hierfür ist wiederum § 130 BGB. Danach gilt eine …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterhöhung: Frist nach Einzug – Ab wann darf erhöht werden?

Ab wann darf der Vermieter die Miete erstmalig nach Einzug des Mieters erhöhen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Im Idealfall ist im Mietvertrag auch die Frage der Mieterhöhung geregelt. Zur Regelung bieten sich die Vereinbarung einer Staffelmiete oder einer Indexmiete an. Auch können sich Vermieter und Mieter jederzeit einvernehmlich auf eine höhere Miete einigen. Außerhalb dieser Rahmen kann der Vermieter die Miete auch nach § 558 …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterhöhung nicht unterschrieben – Ist die Unterschrift zwingend?

Die Frage, ob der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen persönlich unterschreiben muss oder nicht, lässt sich bereits mit dem gesunden Menschenverstand zuverlässig beantworten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Mieterhöhungsschreiben nicht zu unterschreiben. Wenn ein Vermieter ein solches Schreiben verschickt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dieses Schreiben an den Mieter auch zu unterzeichnen. Der Verzicht auf eine Unterschrift macht keinen Sinn und stellt auch kein übertriebenes Erfordernis dar. Vor allem gibt der …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterhöhung: 15-Monatsfrist im Überblick

Außerhalb des sozialen Wohnungsbaus können Mieten bei Abschluss des Mietvertrages und bei späteren Mieterhöhungen grundsätzlich frei vereinbart werden. Will der Vermieter die Miete erhöhen, kann er im laufenden Mietverhältnis die gegenwärtige Miete im Einvernehmen mit dem Mieter jederzeit erhöhen. Als weitere Möglichkeit bietet sich die Vereinbarung einer Staffelmiete oder Indexmiete an. Ist die einvernehmliche Regelung mit dem Mieter nicht möglich oder fehlt eine vertragliche Vereinbarung zur Mieterhöhung, kann der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen