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Mieter entsorgt Eigentum des Vermieters – Was tun?

Hat der Mieter einen Teppichboden aus der Mietwohnung entsorgt, die Einbauküche verkauft oder andere im Eigentum des Vermieters stehende Einrichtungsgegenstände aus der Mietwohnung entfernt, haben Vermieter einen Schadensersatzanspruch. Mieter haben kein Recht Eigentum des Vermieters zu entsorgen — egal wie alt es ist und ganz unabhängig von der Frage, ob sie es nutzen. Befindet sich in der Mietwohnung z.B. eine Einbauküche und baut der Mieter diese aus und stellt seine eigene Küche auf, ist er verpflichtet die Einbauküche des Vermieters einzulagern und bei Auszug zurückzubauen. Das gleiche gilt für Fußbodenbeläge, wie Teppiche und Laminatböden, Fenster, Türen, Waschmaschinen oder sonstige elektrische Geräte.

Der nachfolgende Artikel zeigt Vermietern, welche Rechte Sie haben wenn der Mieter ihr Eigentum auf eigene Faust entsorgt.

I. Mieter hat Fürsorgepflicht bzgl. Eigentum des Vermieters

Alle Einrichtungsgegenstände die sich bei Mietvertragsbeginn in der Mietwohnung und mitvermieteten Räumlichkeiten, wie z.B. dem Keller und der Waschküche etc. befinden, gehören dem Vermieter. Dem Mieter obliegt durch den Mietvertrag eine sog. Obhut- und Fürsorgepflicht, vgl. §§ 541, 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 563 c BGB.

Mieter haben dafür zu sorgen, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung und der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände erhalten bleibt. Beschädigungen sind zu vermeiden und Gefahren abzuwenden.

Unter den Begriff der Einrichtungsgegenstände fallen dabei auch Möbel die objektiv keinen Wert mehr haben. Befindet der Mieter also z.B. einen Teppich in der Wohnung als abgenutzt und wertlos und schmeißt diesen weg, verletzt er seine vertragliche Pflicht. Entscheidend ist allein, dass der Vermieter Eigentümer ist und er allein darüber verfügen kann. Der Mieter darf das Eigentum des Vermieters nicht entsorgen — selbst dann, wenn der Mieter es für „Müll“ hält.

II. Vermieter: Anspruch auf Schadensersatz und Kündigung

Entsorgt der Mieter Eigentum des Vermieters, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch. Rechtlich kann er sich dabei auf Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB wegen einer mietvertraglichen Pflichtverletzung berufen, zum anderen auf § 823 Abs. 1 BGB, der bei einer rechtswidrigen Handlung dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Die Entsorgung fremden Eigentums ist rechtswidrig, als sog. verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB.

Wichtig ist, dass der Mieter schuldhaft gehandelt haben muss, also vorsätzlich oder fahrlässig. Erlaubt der Vermieter dem Mieter die vorhandenen Einrichtungsgegenstände zu entsorgen, kann später kein Schadensersatz verlangt werden. Stimmt man also z.B. dem Austausch des alten Teppichbodens durch den Mieter zu und erklärt sich mit der Entsorgung einverstanden, dann besteht kein Schadensersatzanspruch. Wurde nie über eine Entsorgung gesprochen, ist der Mieter verpflichtet ausgebaute Einrichtungsgegenstände einzulagern. Sind diese dann bei Auszug verschwunden haftet der Mieter mit Schadensersatz.

Darüber hinaus kann der Vermieter dem Mieter im äußersten Fall wegen der Verletzung seiner mietvertraglichen Pflicht ordentlich kündigen. Vorausgesetzt ist für die Wirksamkeit allerdings eine vorhergehende erfolglose Abmahnung bzgl. des Fehlverhaltens des Mieters. Ist die Entsorgung des Vermietereigentums ein einmaliger Vorfall, wird das wohl kaum als Kündigungsgrund ausreichen.

III. Berechnung Schadensersatz

Wieviel Schadensersatz der Vermieter bekommt, hängt davon ab, welchen Wert der Einrichtungsgegenstand in dem Zeitpunkt hatte in dem er entsorgt wurde.

Grundsätzlich bekommt man im Wege des Schadensersatzes den sog. Zeitwert ersetzt. Entsorgt der Mieter also z.B. eine Einbauküche des Vermieters, die nur noch einen Wert von 500,00 € hatte, kann der Vermieter auch nicht mehr verlangen. Er darf also nicht den Neuwert ansetzen.

IV. Geltendmachung

Entsorgt der Mieter Eigentum des Vermieters kann der Vermieter in dem Moment in der davon erfährt Schadensersatz verlangen. Das kann durch ein einfaches Schreiben und bei Weigerung auch im Wege einer Schadensersatzklage durchgesetzt werden.

Wird erst bei Auszug festgestellt, dass Einrichtungsgegenstände in der Mietwohnung fehlen kann der Vermieter seinen Schadensersatzanspruch mit der Kaution verrechnen. Deckt diese Summe die Schadensersatzforderung nicht ist der Restbetrag separat einzufordern.

V. Fazit und Zusammenfassung

Möbel, Elektroeinrichtungen und sonstige Einrichtungsgegenstände, die bereits bei Mietbeginn in der Wohnung vorhanden sind, zählen regelmäßig zum Eigentum des Vermieters und gelten als mitvermietet. Mieter dürfen das Eigentum des Vermieters nicht ohne dessen Zustimmung entsorgen. Mieter die das nicht beachten sind gegenüber ihrem Vermieter schadensersatzpflichtig.

25 Antworten auf "Mieter entsorgt Eigentum des Vermieters – Was tun?"

  • Lena
    02.08.2022 - 16:00 Antworten

    Hallo! Falls den Mieter ein Herd (Eigentum des Vermieters) entsorgt hat, kann die Hausverwaltung als Schadenersatz die kosten für ein neues Herd vordern?
    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      02.08.2022 - 17:28 Antworten

      Hallo Lena,

      der Mieter muss natürlich Ersatz besorgen bzw. eine Ausgleichszahlung leisten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Robert Kuhlee
        03.01.2023 - 15:56 Antworten

        Hallo,
        Kann vom Vermieter die Entsorgung/ der Abbau einer 20J. alten abgenutzten Einbauküche, die bei Einzug bereits vorhanden war und nicht mit vermietet wurde, sondern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wurde, verlangt werden, damit vom Mieter eine neue modernen Standards entsprechenden Küche eingebaut werden kann? Wer müsste die Kosten für Abbau und Entsorgung der alten Küche tragen?

        Danke & VG

        • Mietrecht.org
          04.01.2023 - 00:08 Antworten

          Hallo Robert,

          so wird man das m.E. nicht “durchdrücken” können. Solche besonderen Konstellationen löst am besten per individueller Vereinbarung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Nicole Thomson
    30.08.2022 - 09:36 Antworten

    Hallo.

    Wir haben die Wohnung mit Möbeln übernommen und durften entsorgen, was wir nicht brauchen. Wir ziehen aufgrund Eigenbedarfskündigung nun aus. Übrig geblieben ist u. a. ein Sofa, Doppelbett, Tisch, Stühle, einige Gardinen – da diese im Besitz des Vermieters waren, können wir diese dort lassen, oder müssen wir alles entsorgen?

    • Mietrecht.org
      30.08.2022 - 20:56 Antworten

      Hallo Nicole,

      entscheidend ist die Vereinbarung. Haben Sie die Möbel geschenkt bekommen, stehen Sie nun in der Pflicht der Entsorgung. Gehören die Möbel dem Vermieter, müssen diese in der Wohnung verbleiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hilde Zöllner
    05.12.2022 - 13:01 Antworten

    Ich hatte eine möblierte 1-Zi-Wohnung vermietet. Der Mieter hat nach 6 Monaten eine größere Wohnung gefunden und gekündigt. Nach Auszug habe ich festgestellt, dass Möbel, Bett, Wollteppich und Gartenmöbel, sowie Geschirr, Tisch- und Bettwäsche fehlten. Bei der Übergabe war ich sowas von überrumpelt dass ich der Rückzahlung einer Teilkaution zugestimmt habe. Kann man trotzdem was tun? Meine Strafanzeige wegen Unterschlagung wurde seitens der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
    H. Zöllner

    • Mietrecht.org
      05.12.2022 - 16:19 Antworten

      Hallo Hilde,

      haben Sie ein Übergabeprotokoll angefertigt? Die Vereinbarungen dort sind bindend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • John
    16.05.2023 - 09:33 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine möbelierte Wohnung gemietet, jedoch steht im Mietverhältnis nichts über die Möbel. Jetzt ist an der Küchenplatte etwas Kalkspuren und ein Teilbereich ist gerissen, dafür sollen wir aufkommen, gilt auch hier der Zeitwert? Zudem haben wir uns mündlich verständigt, dass wir die Couch entsorgen durften, jetzt sagt sie beim Auszug, dass sie keine Couch mehr hat und wir an einer neuen Couch doch eine Kostenbeteiligung leisten können, leider haben wir nichts schriftliches. Wie kann ich hier vorgehen?

    • Mietrecht.org
      16.05.2023 - 16:38 Antworten

      Hallo John,

      recherchieren Sie nach “Neu für Alt”. Beweisbar sind i.d.R. nur schriftlichen Vereinbarungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia
    09.06.2023 - 19:31 Antworten

    Moin, danke für den informativen Text.
    Situation: Mieter entwendet Gegenstände die vom Vermieter angeschafft wurden (Spühlbecken, Wasserhahn, Fußleisten und alten Teppichboden). Nun müsste er dies in Form von Schadensersatz begleichen (sofern ich es richtig verstanden habe). Wie berechnet sich die Summe? Die Anschaffungen sind alle ca.15 Jahre alt, wie errechnet sich hier eine Summe, die man dem Mieter dann am Ende wirklich in Rechnung stellen kann?
    Außerdem bot dieser an, diese Dinge selbst zu beschaffen, kann/sollte man sich darauf einlassen oder lieber selbst passendes Inventar wählen und ihm die Kosten mitteilen?

    Viele Grüße!

    • Mietrecht.org
      09.06.2023 - 20:38 Antworten

      Hallo Saskia,

      recherchieren Sie nach “neu für alt”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    22.06.2023 - 01:52 Antworten

    Meine Mutter vermietet Wohnungen mit Einbauküchen und im Januar sind dort welche eingezogen in einer Wohnung und sind nun aber wieder ausgezogen und haben aber die Einbauküche mitgenommen?

    Haben sie sich Strafbar gemacht? – Und können die dafür belangt werden?

  • Tobias Held
    13.07.2023 - 13:34 Antworten

    Guten Tag,

    Wir haben eine Frage. Wir wohnen in einer Mietwohnung und bei uns im Haus Wohnen Mietnormaden. Unsere Vermieter hat denen ein Verbot ausgesprochen, das sie im Hof nicht mehr Grillen dürfen und auch das Gewächshaus nicht mehr nutzen dürfen. Gestern Abend Habe ich gesehen und diese auch gefilmt das die Mietnormaden etwas entwendet haben was den Vermieter gehört hat. wir haben unseren Vermieter informiert mit dem Videomaterial. Heute Morgen hat er geschrieben das wir die Polizei einschalten sollen da wir eine Vollmacht vom Vermieter haben. Was können wir tun?

    • Mietrecht.org
      16.07.2023 - 20:35 Antworten

      Hallo Tobias,

      Sie haben getan, was Sie tun konnten. Alles andere überlassen Sie dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rosemarie Hallerbach
    28.07.2023 - 12:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Vermieterin hat Ottomane sowie eine Couchgarnitur entsorgt!
    Da ich Rentnerin bin habe ich leider nicht die Möglichkeit mir einen Anwalt zu nehmen, wie kann ich bitte vorgehen?

    Beste Grüße
    Rosemarie Hallerbach

    Vielen Dank im Vorau.

    • Mietrecht.org
      28.07.2023 - 13:14 Antworten

      Hallo Rosemarie,

      zum besseren Verständnis: wie hat die Vermieterin die Möbel aus ihrer Wohnung entwendet?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tilman
    20.11.2023 - 20:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zu meiner Mietwohnung gehört eine billige Einbauküche. Sie enthielt bei Einzug Kühlschrank und eine Uraltelektrokochplatte mit Ofen. Eine ebenfalls vorhandene Spülmaschine gehörte dem Vorgänger und ich habe sie von ihm abgelöst. Nach ca. zwei Jahren war sie kaputt und ich habe eine neue gekauft. Die Elektrokochplatte und den Ofen habe ich nach Absprache mit dem Vermieter auf meine Kosten durch ein Induktionsfeld und einen höherwertigen Ofen ersetzt. In einem Mieterhöhungsschreiben werden nun Spülmaschine und Induktionsfeld/Ofen mit ca. € 65 als Mietanteil aufgeführt. Darf der Vermieter das?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      21.11.2023 - 16:01 Antworten

      Hallo Tilman,

      Ausstattungsmerkmale, die sie selbst als Mieter in die Mietwohnung einbringen, kann der Vermieter nicht als eigene Ausstattung und damit Wohnwert erhöhend anbringen. Recherchieren Sie dazu, dass eine vom Mieter selbst eingebaute Gas-Etagenheizung (im Austausch gegen eine Ofenheizung) vom Vermieter nicht als Merkmal für eine Mieterhöhung angeführt werden kann. Dieser Vergleich passt ganz gut zu ihrem Fall.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hedda
    22.02.2024 - 16:56 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Im April 2022 bin ich in meine Mietwohnung gezogen.
    Der Vermieter hat mir die darin befindliche Einbauküche für 2.000,00 Euro verkauft.
    Wie ich jetzt erst heraus fand, war die Küche zu dem Zeitpunkt 9 Jahre alt. Eine nicht so hochwertige Ikea-Küche mit Einbaugeräten, ohne Eckkarussell, mit 1 Hängeschrank, mit Kühlschrank, L-Form, etwa 5,00 Meter.
    Meine Vormieterin hat bei ihrem Auszug 1.500,00 Euro für Einbauküche, Möbel und Kleininventar von meinem Vermieter erhalten.
    Hat mich mein Vermieter nicht komplett abgezockt und kann ich da noch was dagegen tun?
    Ich möchte wieder ausziehen, noch dieses Jahr, da meine Wohnraumfläche nicht stimmt, die Nebenkostenabrechnung falsch sind und er mir Belegeinsicht verwehrt und gerade erst die Miete erhöht hat, obwohl sie dem Mietspiegel entspricht. Er meinte, er würde mir alles zum Zeitpunkt wieder abkaufen. Dann ist die Küche 11 Jahre alt und eigentlich doch nichts mehr wert ?

    Grüße
    Hedda Iversen

    • Mietrecht.org
      22.02.2024 - 17:18 Antworten

      Hallo Hedda,

      sicher kein so gutes Gefühl, aber “komplett abgezockt” würde ich nicht sagen. Das ist m.E. noch unter “normalem Spielraum” zu verstehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mairim
    25.02.2024 - 03:47 Antworten

    Hallo,

    die Mieter meiner Eltern, die grad am Ausziehen sind, haben ungefragt die Esszimmer-Möbel sowie Garderobenmöbel (alles Massiv-Holz) aus der Wohnung raus gerissen und entsorgt. War zwar schon alt, aber meine Eltern hätten dem nie zugestimmt.
    Außerdem haben sie in der Wohnung ungefragt eine neue Wand aufgestellt.
    Zudem haben sie auch Türen mit tapeziert. Die Wohnung war vorher nie tapeziert. Meine Eltern mögen keine Tapeten, schon gar nicht an Türen.
    Meine Eltern hatten lediglich mündlich einer Renovierung des Bades zugestimmt.
    Meiner Meinung nach sind sie da zu weit gegangen.
    Was kann man machen?

    Viele Grüße

    Mairim

    • Mietrecht.org
      25.02.2024 - 16:28 Antworten

      Hallo Mairim,

      Eigentum des Vermieters (Möbel) dürfen Mieter nicht ohne Vereinbarung entsorgen und machen sich m.E. schadenersatzpflichtig. Optische Renovierungen obliegen dem Mieter – bei Auszug muss der vertragsgemäße Zustand wieder hergestellt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna B.
    29.02.2024 - 22:53 Antworten

    Hallo,

    Die Einbauküche in meiner Wohnung ist Bestandteil des Mietvertrags und mittlerweile 25 Jahre alt. Hat ihren Zeitwert also längst verloren. Mein Vermieter hat meinen Vorschlag zur Anschaffung einer neuen Küche (auf meine Kosten und ohne Mietminderung) und Entsorgung der alten Küche (auf seine Kosten) abgelehnt.

    Ich möchte nun die Vermieterküche abbauen und trocken einlagern (obwohl ich bezweifle, dass sie den Auf- und Abbau überlebt). Brauche ich dafür explizit die Erlaubnis des Vermieters? Oder kann ich das machen, ohne das schriftliche OK des Vermieters zu haben? Kann der Vermieter den Rückbau der Vermieterküche verlangen, selbst wenn ich nicht ausziehe?

    Danke vielmals
    Anna B.

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