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Mieter lässt Handwerker nicht rein – Was tun?

Stehen Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen in einer Mietwohnung an, ist es oft erforderlich, dass der Vermieter Handwerker zur Reparatur in die Wohnung des Mieters schicken muss. Doch nicht jeder Mieter ist damit einverstanden: ein Mieter lässt den Handwerker nicht rein und ein anderer sagt die angesetzten Termine immer wieder ab. Welche Möglichkeiten hat man dann als Vermieter? Kann man den Zutritt der Handwerker zur Mietwohnung erzwingen? Eins steht fest: Der Mieter hat gewisse Duldungspflichten und dazu gehört auch, den Vermieter die anstehenden Reparaturarbeiten durchführen zu lassen.

Erfahren Sie als Vermieter hier was Sie tun können, wenn der Mieter den Handwerker nicht rein lässt.

I. Terminvereinbarung für Handwerker ist Pflicht

Die Vereinbarung eines Termins für den Tag oder den Zeitraum an dem die Handwerker die Mietwohnung besichtigen ist eine Pflicht: Einfach mit den Handwerkern vor der Tür stehen geht nicht! Der Vermieter hat eine Terminankündigung vorzunehmen und die Vereinbarung eines Ersatztermins zu ermöglichen.

1. Zuerst: Ankündigung Handwerkertermin

Der Mieter hat das Recht auf eine Ankündigung des Termins, die ungefähr drei bis 10 Werktage vorher sein sollte. Die Terminankündigung an die Mieter hat für jeden einzelnen Mieter gesondert zu erfolgen: ein allgemeiner Aushang reicht im Streitfalle nicht.

Je nach Grund für das Betreten der Mietwohnung, kann der Zeitraum der zwischen dem Ansetzen eines Termins und dem Zutritt zu liegen hat unterschiedlich sein: Mal ist ein großer Zeitraum und ein Ausweichen auf andere Termine möglich, in anderen Fällen führt jede zeitliche Verzögerung zu weiteren Schäden (z.B. Notfall bei Rohrbruch etc.).

Gründe, um Handwerker in die Mietwohnung zu schicken können vielfältig sein, wie zum Beispiel

  • eine Besichtigung der Mietwohnung, um zu prüfen, welche Instandhaltungen oder Reparaturen vorzunehmen sind (Prüfung der Statik bei Morschen Deckenbalken, Prüfung der Sanitäranlagen und Heizungsanlagen auf Funktion etc., Vermietervorhaben die Mietwohnung zu modernisieren, wie z.B. der Einbau neuer technischer Anlagen; neue Fenster Türen, Prüfung Erweiterungsmöglichkeiten durch Anbau etc.)
  • Reparaturen aller Art im Rahmen der Erhaltung eines wohnlichen Zustandes
  • turnusmäßige Wartung oder Instandhaltung (Heizungszähler etc.)

In diesen Fällen ist regelmäßig mindestens eine Woche vor dem Kommen der Handwerker eine Ankündigung des Termins zu machen. Demgegenüber reicht bei einer dringenden Schadensbeseitigung oder Reparatur (Rohrbruch, Schimmelbeseitigung, Hausschwamm) ein Zeitraum von wenigen Tagen.

Der Handwerkertermin als solches kann tagsüber zu den normalen Werkzeiten angesetzt werden. Berufstätige Mieter müssen dies hinnehmen und können einen solchen Termin regelmäßig nicht mit einem bloßen Verweis auf die Berufstätigkeit absagen (so z.B. AG Berlin- Lichtenberg, Urteil vom 04.05.2014, Az.: 18 C 366/13). Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf Verdienstausfall, für den Tag an dem der Handwerker kommt (BGH VI ZR 98/75). Selbst wenn, ein sehr großer Zeitrahmen für den Termin der Handwerker angeben ist, wie z.B. am „Dienstag den 03.04.2017 zwischen 8:00 und 16:00“, müssen Mieter das regelmäßig akzeptieren. Besonders dann, wenn der Handwerker in mehreren Mietwohnungen und im Mietshaus am selben Tag tätig ist. Im Normalfall ist aber ein Zeitfenster von 2 Stunden üblich.

2. Wenn der Mieter nicht kann: Ersatztermin für Handwerker

Ist es dem Mieter nicht möglich zum angekündigten Termin da zu sein oder dem Handwerker in sonst einer Form den Zutritt zu ermöglichen (z.B. durch Schlüsselübergabe an den Nachbarn etc.), hat er das Recht auf einen Ersatztermin. Ein entsprechender Hinweis an die Mieter sollte bereits in der Ankündigung des Termins erfolgen. Bestenfalls mit dem einer entsprechenden Kontaktnummer und der Möglichkeit den Termin mit dem Handwerker selbst abzustimmen.

Aber: Der Mieter kann die Handwerker nicht auf Kosten des Vermieters bestellen!

Beauftragt ein Mieter einen Handwerker für Reparaturen in der Mietwohnung bleibt er im Zweifel auf den Kosten sitzen. Dies ergibt sich daher, dass der Vermieter die Pflicht zur Übernahme der Instandhaltungen und Reparaturen in der Mietwohnung hat und deshalb auch allein der Entscheidungsträger in diesen Sachen ist. Der Vermieter hat daher allein das Recht zu bestimmen, welcher Handwerker wann für welche Arbeiten zu beauftragen ist. Der Mieter muss bei Schäden immer erst den Vermieter informieren, damit der sich ein Bild machen kann. Die Bestellung eines Handwerkers für Instandhaltungen und Reparaturen muss grundsätzlich mit dem Vermieter abgesprochen werden. Weitere Details hierzu, finden Sie als Vermieter auch in dem Beitrag: “Mieter beauftragt Handwerker – Wer zahlt die Rechnung?“.

3. Handwerker vor verschlossener Tür: Kosten trägt der Mieter

Sagt der Mieter den angekündigten Termin der Handwerker nicht rechtzeitig ab oder vereinbart er einen Ersatztermin muss er die Kosten für die Ausfallzeit der Handwerker tragen, wenn er nicht da ist. Das gilt auch schon für den ersten angesetzten Termin. Der Mieter vernachlässigt nämlich dadurch, dass er den Termin nicht absagt eine mietvertragliche Pflicht. Führt das zu extra Kosten bei dem Vermieter hat er dem Mieter diese Kosten im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten.

II. Verweigerung der Handwerker: Duldungsklage und Kündigung

Weigert sich der Mieter grundlos einen Handwerker in die Mietwohnung zu lassen bleiben dem Vermieter nur zwei Möglichkeiten: Duldungsklage oder Kündigung.

Bei der Duldungsklage kann der Vermieter einen gerichtlichen Titel erwirken, der den Mieter verpflichtet, den Zugang der Handwerker zu ermöglichen und zu dulden. Wenn der Mieter diesen Titel missachtet kann, er versuchen mit weiteren gerichtlichen Zwangsmitteln Druck zu erzeugen. Zutritt kann er aber nicht gegen den Willen des Mieters erwirken.

Der Vermieter hat aber das Recht bereits vor Erhebung einer solchen zu Klage fristlos zu kündigen: wegen Verletzung der mietvertraglichen Duldungspflicht nach § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Missachtung eines gerichtlichen Duldungstitels ist hier nicht vorausgesetzt (BGH, Urteil vom 15.04.15, Az.: VIII ZR 281/13). Entscheidend ist für die Kündigung nur, dass begründet werden kann, warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist: abgewogen werden hier das Vermieterinteresse an der Durchführung der Handwerkerarbeiten und das Mieterinteresse an der Nichtdurchführung und dem Fortbestand des Mietverhältnisses.

Wenn es daher um Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten oder dringende Beseitigung eines Schadens geht, wird das Interesse an der Durchführung der Arbeiten immer überwiegen, denn hier geht es um den Erhalt des Objektes und den wirtschaftlichen Wert.

Wichtig ist für die Wirksamkeit der Kündigung, darlegen zu können, dass eine Fortführung des Mietverhältnisses ohne die Durchführung der Handwerkerarbeiten unzumutbar ist, weil…

  • die Arbeiten dringend sind (wobei zu erklären ist: welche Arbeiten das sind und warum diese anstehen)
  • verhältnismäßig geringe / hinzunehmende Beeinträchtigungen für den Mieter entstehen
  • bereits Schäden entstanden sind, weil der Mieter die Handwerker nicht hereinlässt
  • eine weitere Terminverschiebung mit weiteren wirtschaftlichen Schäden beim Vermieter verbunden ist

Liegen all diese Punkte vor, wird für den Vermieter regelmäßig ein erhebliches Interesse an der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten anzunehmen sein, dass bei einer Missachtung der Duldungspflicht des Mieters zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter führt.

III. Fazit: Wer den Handwerker nicht in die Wohnung lässt riskiert Kündigung!

Als Vermieter hat man keine großen Handlungsmöglichkeiten, wenn der Mieter den Zutritt zur Mietwohnung verweigert. Lässt der Mieter die Handwerker nicht rein, ist es nicht möglich den Zutritt zu erzwingen, wenn der Mieter stur ist: Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für den Vermieter hat er allerdings das Recht zu kündigen. Empfehlenswert ist hier den Mieter abzumahnen, wenn es zeitlich möglich ist. Ist dies aussichtslos kann der Vermieter auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Lesen Sie mehr zum Thema der Duldungspflicht des Mieters und dem Zutrittsrecht in die Mietwohnung in dem Beitrag: “Mieter verweigert Besichtigung seiner Wohnung – Was tun als Vermieter?“.

81 Antworten auf "Mieter lässt Handwerker nicht rein – Was tun?"

  • Denise Hesch
    13.06.2019 - 17:08 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage zu dem Thema. Ich bin Mieter und habe meine Wohnung gekündigt.Der Vermieter will mir unbedingt Handwerker in die Wohnung schicken, aber die Wohnung steht nach meinem Auszug ein Monat leer. Muss ich die Handwerker reinlassen? oder kann ich sagen soll sich der Vermieter nach meinem Auszug drum kümmern? Ich arbeite in der Nachtschicht und bin nicht sehr erfreut wenn morgens um 8.00 Uhr bei mir vor der Tür stehen..

    • Mietrecht.org
      13.06.2019 - 19:32 Antworten

      Hallo Denise,

      was für Arbeiten sollten dennoch ausgeführt werden? Neue Tapeten sind vielleicht nicht zumutbar, ein neuer Wasserhahn hingegen schon.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Agnieszka Turulski
        30.03.2020 - 21:59 Antworten

        Der Vermieter hat uns ohne einen Termin einen Gas-Wasser-Installateur geschickt, um unsere Luftfeuchtigkeit zu messen. Nun haben wir eine Rechnung erhalten! Den Widerspruch haben sie abgelehnt. Welche Rechte haben wir?

  • Karin Klawuhn
    24.02.2020 - 09:56 Antworten

    Müssen wir abends noch Handwerker rein lassen? Es geht dabei *nur* um Fliesen die wieder angebracht werden sollen nach einem Wasserschaden.

    • Mietrecht.org
      25.02.2020 - 19:20 Antworten

      Hallo Karin,

      zu üblichen Zeiten sicherlich, nach 20 Uhr für mein Gefühl auf keinen Fall mehr. Lesen Sie sich bei Bedarf bitte in entsprechende Rechtsprechung ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Busch
    05.03.2020 - 20:43 Antworten

    Guten Abend,
    ich habe auch eine Frage. Ich hatte im Oktober 2019 einen Wasserrohrbruch und lebe seitdem auf einer Baustelle. Bad, Küche und Flur sind im Rohbau. Jetzt (März 2020) veranschlagt der Beauftragte des Vermieters (weil dieser nicht Vorort) ständig kurzfristige Termine. Ständig einen Tag vorher bzw ohne Ankündigung. Heute trieb er es auf die Spitze und meinte in einer total genervten Art, dass er sich sonst nen Schüssel von meiner Wohnung nachmachen lässt, wenn mir das zu blöd ist. Des weiteren kommen morgen wieder Handwerker und wenn er mit dem nicht zufrieden ist, was die machen wollen, dann kommt er mit einem anderen Handwerker am Samstag oder Sonntag. Ich habe bislang immer Zutritt gewährt, aber muss ich mir ständig alles gefallen lassen?

    • Mietrecht.org
      09.03.2020 - 10:48 Antworten

      Hallo Susanne,

      Sie müssen Arbeiten im üblichen Maß und mit vertretbarer Ankündigung dulden. Beleidigungen sollten Sie am besten (unter Zeugen) Dokumenten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jacqueline
    16.03.2020 - 17:17 Antworten

    Hallo, wie ist es denn jetzt in der aktuellen Lage. Hier in Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Morgen sollen hier drei Mann in meine und die Wohnungen aller Nachbarn, um Wasser-, Heizungszähler und Rauchmelder auszutauschen. Die Hausverwaltung ist der Meinung, das Leben müsse ja schließlich weitergehen. Ich finde es in der aktuellen Lage absurd. Muss ich sie reinlassen, oder kann ich eine Verschiebung (nicht auf meine Kosten) verlangen?

  • Anna Schuette
    17.04.2020 - 12:51 Antworten

    Hallo, mein Vermieter möchte den Balkon, welcher schon Jahre marode ist ausgerechnet jetzt machen lassen. Ich nutze diesen gar nicht und soll jetzt aber fremde Menschen in meine Wohnung lassen um diesen ausmessen zu lassen. Ich bekomme jetzt schon Panik bei dem Gedanken das jetzt fremde Leute meine Wohnung betreten wo ich nicht weiss mit wem diese Kontakt hatten. Auch habe ich vorweg schon gesagt das wenn überhaupt dies nur mit geeignetem Mundschutz passieren darf. Meine Frage, gehört dies zu einer notwendigen Instandhaltung oder kann ich aufgrund der momentanen Lage den Zutritt verweigern?

  • Eckhard
    05.05.2020 - 23:11 Antworten

    Hallo!

    Wasserschaden – Hausverwaltung wollte in die Wohnung.

    Die Hausverwaltung hat einen Termin mit meinem Mieter abgemacht. Der Mieter hat dann aber nicht aufgemacht. Nun will die Hausverwaltung mir als Eigentümer die Kosten dafür in Rechnung stellen.

    Darf die Hausverwaltung das oder darf sie es sich nur direkt vom Mieter holen? Gibt es hier eine Rechtsgrundlage?

    Danke für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      06.05.2020 - 15:52 Antworten

      Hallo Eckhard,

      Sie sind Vertragspartner der Hausverwaltung. Sie müssen sich ggf. den Schadenersatz beim Mieter einfordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon
    02.06.2020 - 19:14 Antworten

    Guten Tag,

    bei uns will der Vermieter ein Fenster vom Glaser ausmessen lassen. Das dauert ca.10 Minuten.

    Ankündigt wurde am Pfingstmontag, dass der Glaser diesen Freitag oder Donnerstag kommt, ohne Zeitangabe, weil es dem Glaser wohl nicht möglich wäre. Ich empfinde das als zu kurzfristig und zu unpräzise. Man kann doch nicht erwarten, dass man zwei volle Tage zur Verfügung stehen soll, eigentlich ohne das Haus zu verlassen?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      03.06.2020 - 12:30 Antworten

      Hallo Simon,

      bitte Sie um Konkretisierung bzw. machen Sie am besten gleich Alternativvorschläge.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. A. Klatt
    20.06.2020 - 07:23 Antworten

    Ich habe seit zwei Jahren die Gasetagenheizungs-Wartungen, die durch ein Fachbetrieb es Vermieters angekündigt wurden, nicht machen lassen. Mein Vermieter hat mich jedesmal abgemahnt und mich gebeten, einen Wartungstermin mit der Fachfirma zu vereinbaren. Das habe ich bis jetzt nicht gemacht. Was kann jetzt mir passieren?

    • Mietrecht.org
      20.06.2020 - 19:39 Antworten

      Hallo D. A. Klatt,

      spätestens wenn die Heizung ausfällt oder jemand durch eine mangelhafte Heizung gefährdet wird, haben Sie ggf. ein ernstes und teures Problem.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ahmed
    24.07.2020 - 15:28 Antworten

    Hallo zusammen!

    Mein Mietvertrag läuft Ende 09/2020 aus. Mein Vermieter will, dass ein Handwerker vorbeikommt damit der Kaltwasserzähler ausgetauscht werden soll. Gelegenheit dazu hat dieser schonmal gehabt als die Ablesung durchgeführt wurde. Kann er mich dazu verpflichten, ihn reinzulassen? Ich arbeite bis in den späten Nachmittag. Außerdem zählt das blöde Ding weiterhin zuverlässig meinen Verbrauch. Schließlich will ich im Moment, auch aufgrund von Corona, niemanden in die Wohnung lassen.

    Was also tun?

    • Mietrecht.org
      28.07.2020 - 19:51 Antworten

      Hallo Ahmed,

      unabhängig von Corona müssen müssen Sie solche Arbeiten (logischerweise) dulden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja K.
    14.09.2020 - 15:09 Antworten

    Bei uns im Haus wurden vor der letzten Heizperiode 2019 neue Heizkostenableser installiert. Wir waren nicht anwesend und ein weiterer Termin wurde bisher nie angeboten/gemacht. Also wurden wir auch fehlerhaft abgerechnet(Schätzung). Auf Nachfrage hieß es, die Firma ist erneut beauftragt endlich die Zähler zu installieren. Die Heizperiode beginnt bald und es ist immer noch kein Termin in Sicht. Soll ich den Vermieter mit Fristsetzung anmahnen und darauf hinweisen das wir bei einer erneuten falschen Abrechnung 2020 dann die Miete entsprechend korrigieren werden?

  • Karl
    23.09.2020 - 20:06 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir ziehen am 28.09 aus unserer Wohnung aus. Es ist eine Altbauwohnung. Die Türen und Fensterbänke haben Risse im Lack. Der Vermieter möchte, dass diese für den nächsten Mieter wieder schön gemacht werden. Er bestellt also eine Maler, der schleifen soll und neu lackieren. Wir haben einen Säugling und so wollte ich nicht, dass hier abgeschliffen (Holzstaub) und lackiert (Dämpfe) wird. Ich bat die Malerfirma zu kommen, wenn wir hier nicht mehr wohnen. Sie waren einverstanden. Nun hat der Vermieter gesagt, dass wir sie kommen lassen müssen, wenn wir hier noch wohnen. Heute standen sie vor der Tür. Es wurde geschliffen und lackiert. Alles stinkt und wir müssen unsere Wäsche waschen, das Bett neu beziehen und alles reinigen. Selbst die Maler haben uns aufgrund des Feinstaubes zu diesen Maßnahmen geraten. Ich fühle mich übergangen. Unser Säugling saß die ganze Zeit mittendrin. Kann ich Reinigungskosten fordern?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen!
    A.K.

  • D. A. Klatt
    06.12.2020 - 12:41 Antworten

    Wir (mein Mann und ich, beide 55 und berufstätig) haben durch unseren Vermieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Eine sehr nahe Verwandte des Vermieters, die alt und gebrechlich ist, soll als Mieterin in unsere Wohnung einziehen. Welche Chance haben wir, unsere Mietwohnung doch zu behalten? Auf unseren Widerspruch hin hat der Vermieter beim Amtsgericht Klage auf Räumung eingereicht.

    Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat
    Mit freundlichen Grüßen
    D.A. Klatt

    • Mietrecht.org
      07.12.2020 - 08:10 Antworten

      Hallo D. A. Klatt,

      wenn Sie sich ernsthaft wehren wollen, brauchen Sie vermutlich rechtliche Unterstützung. Ich würde mit der Prüfung der Eigenbedarfskündigung beginnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher Pape
    16.12.2020 - 00:32 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Bemühungen in form der Seiten mietrecht.org.

    Was eigentlich nirgendwo im Netz zu finden ist- auch bei Ihnen bin ich nicht darauf gestoßen, ist ein Hinweis darauf, wie viel Zeit ein Vermieter seinen Handwerkern zu Lasten des Mieters reservieren darf.

    Ich erhielt zur Verlegung einer Glasfaserleitung von erklärtermaßen 0,75 – 1 Stunde Arbeit eine Anforderung als Mieter in der Wohnung bereitzustehen oder dies ggf. Anderen zuzumuten von 5 Stunden.
    Ist das angemessen? Muss das Verhältnis von tatsächlichem Bedarf und Anforderung erläutert werden? Darf ich z.B. auf 3 Stunden bei Terminvereinbarung bestehen?

    Vielen Dank im Voraus
    Christopher Pape

    • Mietrecht.org
      16.12.2020 - 09:34 Antworten

      Hallo Christopher,

      mir ist ein Verhältnis zwischen Arbeitszeit und “blockierter Zeit” nicht bekannt. Es muss sicherlich “angemessen” sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jens
    19.12.2020 - 19:07 Antworten

    Hallo, meine Hausverwaltung hat einen eigenen Handwerkerbetrieb. Die Arbeiter dort führen die Arbeiten schlampig und unmotiviert aus, sind beleidigend und haben mich des öfteren in meiner eigenen Wohnung auch schon angebrüllt. Beschwerden darüber werden von der Hausverwaltung ignoriert. Ich möchte diese Leute nicht mehr in meine Wohnung lassen und erwirken, dass eine externe, seriöse Firma die Arbeiten durchführt. Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich als Mieter?
    Danke und Grüße
    Jens

    • Mietrecht.org
      22.12.2020 - 08:54 Antworten

      Hallo Jens,

      wenn Sie alles sauer dokumentiert und ggf. auch Zeugen haben, würde ich die Hausverwaltung um die Beauftragung anderer Kollegen oder externer Firmen bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Damaris Thum
    11.01.2021 - 17:24 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage.

    Bei uns in der Wohnung mussten die Feuermelder ausgetauscht werden. Ein Handwerker wurde von der Vermieterin beauftragt. Leider konnten wir doch keinen Termin mit ihm ausmachen, da kurzfristig jemand in unserer Wohnung Corona hatte (wir sind eine Wohngemeinschaft) und deshalb die ganze Wohngemeinschaft in Quarantäne war. Wir haben dem Handwerker rechtzeitig abgesagt und mit ihm vereinbart, dass er in ein paar Wochen kommt. Nun hat dieser sich aber nicht mehr gemeldet, so dass wir die Vermieterin erneut kontaktieren mussten. Diese sagt nun, wir hätten ihr Bescheid geben müssen, sie würde die Kosten für eine erneute Anfahrt nicht übernehmen.

    Hat sie Recht? Wir haben ja dem Vermieter Bescheid gesagt und es war mit ihm vereinbart, dass er später kommt.

    Könnten Sie möglichst schnell antworten und dies mit entsprechender Rechtsgrundlage (zuständige Paragraphen) begründen, damit wir diese, falls im Recht, dem Vermieter aufzeigen können?

    Vielen lieben Dank im Voraus

  • André
    17.01.2021 - 21:27 Antworten

    Hallo,
    ich bin Mieter und der Schornsteinfeger hat am Freitag einen Zettel an die Hauseingangstür gehangen das er am Montag kommt. Wie soll man da das bitte mit der Arbeit übers Wochenende klären.

    Muss ich am Montag in der Zeit da sein wenn der Schornsteinfeger kommt?

    • Mietrecht.org
      18.01.2021 - 10:08 Antworten

      Hallo André,

      geben Sie dem Schornsteinfeger und dem Vermieter Bescheid, dass Sie den kurzfristigen Termin nicht wahrnehmen können und bitten Sie um angemessenen zeitlichen Vorlauf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea
    29.01.2021 - 19:28 Antworten

    Hallo,
    ich habe mir bereits viele Foren-Einträge durchgelesen, aber nicht so richtig eine Antwort auf meine Frage gefunden.
    In der Wohnung unter uns ist wohl die Decke unter unserem Bad feucht. Unsere Dusche sah schon als wir einzogen sind etwas skurril und nicht gerade fachmännisch zusammen-gezimmert aus.
    Der Vermieter möchte nun seinen Hausmeister, der im Haus scheinbar Fachmann für alles ist, einen Blick darauf werfen lassen.
    Wir sind damit jedoch nicht einverstanden, da der Hausmeister eine sehr unangenehme Person ist. Nicht nur, dass er bestimmt nicht für diese Tätigkeiten zertifiziert ist, er hat uns beim letzten Mal sogar abfällig behandelt hat und beleidigte.
    Können wir darauf bestehen, dass ein anderer Handwerker gesendet wird und dem Hausmeister den Zutritt verwehren?
    Vielen Dank für jegliche Antwort!
    Beste Grüße

  • Reschke
    30.03.2021 - 09:54 Antworten

    Hallo,

    wir haben ein Schimmelproblem in Küche und Schlafzimmer – eben war der vom Vermieter beauftrage Handwerker da, um die Luftfeuchtigkeit zu messen. Er kam provokant ohne Maske und ich musste ihn mehrmals auffordern, bitte einen MNS anzuziehen (auch als er bereits in der Wohnung war). Nach Prüfung sagte er ganz bestimmt, dass seine Mitarbeiter keine Maske tragen werden. Wir wiesen ihn aber auf die aktuellen Hygieneschutzbestimmungen hin und zudem auf unser Hausrecht. Nach längerer Diskussion verabschiedete er sich damit, dass er uns dann viel Glück bei der Suche nach einem anderen Handwerker wünsche. Die Bewertung seines Benehmens klammere ich hier aus. Ich würde gerne wissen, wie in solch einem Fall gehandelt wird.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Reschke

    • Mietrecht.org
      30.03.2021 - 16:35 Antworten

      Hallo Herr Reschke,

      dokumentieren Sie alles bestmöglich und informieren Sie Ihren Vermieter entsprechend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G.S.
    02.06.2021 - 13:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der Mieter verzögert die Instandsetzung eines Risses in einer Innenwand durch den Vermieter mit dem Wunsch nach einem Gutachter. Der Vermieter hält die Begutachtung durch einen Gutachter für überflüssig.
    Der Mieter macht nun keinen Termin zur Instandsetzung aus, da er vorher einen Gutachter kommen lassen will.
    Muss der Vermieter das dulden? Er verweigert die Reparatur ja nicht, sondern verzögert sie lediglich.

    Viele Grüße

    G.S.

    • Mietrecht.org
      02.06.2021 - 15:01 Antworten

      Hallo G.S.,

      es obliegt m.E. ausschließlich dem Vermieter, Instandhaltungen vorzunehmen. Um die fachgerechte Ausführung darf sich gerne die Vermieter Sorgen machen und kann selbst entscheiden, ob er die Arbeiten mit einem Gutachter abstimmt oder auf eigenes Risiko vorgeht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • V.M
    24.07.2021 - 02:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Seit Dezember 2020 haben wir einen lieben Mieter der seine Miete für eine gewerbliche Immobilie nicht zahlt.
    Er wurde schon mehr Mals abgemahnt und auch schon im Mai fristlos gekündigt. Eigentlich war alles abgemacht das er den Laden bis zum 31.07.2021 verlässt.
    Heute der Schlag ins Gesicht lacht der uns ins Gesicht und meint ihr bekommt mich hier nicht weg.
    Aber der nächste Mieter hat den Vertrag schon unterschrieben und die Bauarbeiten zur Kernsarnierung fangen im August.2021 an da er den Laden komplett runtergewirtschaftet hat und uns nix anderes übrig bleibt außer zu renovieren.!!
    Er wird keine Firma rein lassen das war sein letztes Wort
    Auf die Schreiben vom Anwalt ist er die letzten Monate auch nicht eingegangen.
    Mehrere Abmahnungen hat er auch schon von der Hausverwaltung erhalten weil die sogar im Laden schlafen obwohl das strengstens verboten ist.
    Laut anderen Mietern hat er nicht mal einen festen Wohnsitz.
    Was können wir jetzt tun

    Mit freundlichen Grüßen V.M

  • Maik Seeliger
    12.08.2021 - 09:53 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt
    Meine Vermietung hat sich bei mir gemeldet, dass ein Wasserschaden in der Wohnung unter mir besteht.
    Ich habe der Vermietung Stand heute Donnerstag 12.08.21 die gesamte nächste Woche ab 15 Uhr als Zeitraum eingeräumt, was verweigert wurde, da die Handwerker früher kommen wollen.
    Jetzt droht man mir mit Strafe wenn ich niemanden abstelle, der Vormittags im Haus die Handwerker reinlässt.
    Ist das überhaupt rechtens?

    Freundliche Grüße.

    • Mietrecht.org
      12.08.2021 - 10:28 Antworten

      Hallo Maik,

      wie schnell Sie reagieren müssen, hängt sicher vom Umfang des Wasserschadens ab. Stellen Sie sich vor, dass Wasser läuft noch mehrere Tage in die Wohnung unter Ihnen. Wenn es irgendwie denkbar ist, würde ich den Zugang vor dem Wochenende ermöglichen.

      Zur Uhrzeit: Es hilft tatsächlich wenig, wenn ein Handwerker der um 7 Uhr mit seiner Arbeit beginnt, kurz vor Feierabend (15 Uhr) auf eine neue Baustelle kommt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eileen Zabel
    12.10.2021 - 15:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    es gab in unserem Mehrfamilienhaus einen durch den Mieter verschuldeten Wasserschaden. Die Wassermenge war so groß, dass nun seit mehr als einem halben Jahr die Trocknungsfirma durch Messungen bestätigt hat, dass mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt werden müssen.
    Der Mieter ist ein Rollstuhlfahrer und muss dadurch in eine andere Wohnung, Kurzzeitpflege, oder sonstiges für drei Wochen ausweichen, da er sich durch die Schläuche der Geräte nicht mehr bewegen könnte. Nun weigert er sich, wie oben beschrieben, bereits seit fast sechs Monaten aus der Wohnung ausuziehen, sodass das Wasser aus den Wänden und dem Boden gezogen werden kann. In wie weit bereits eine Schimmelbildung erfolgt ist konnte mir die Trocknungsfirma ohne vorherige Probenentnahme einer Wand nicht sagen.

    Wie kann ich verfahren?

    Liebe Grüße
    Eileen Zabel

    • Mietrecht.org
      12.10.2021 - 15:41 Antworten

      Hallo Eileen,

      ich verstehe nicht genau, warum in sechs Monaten noch keine Lösung gefunden wurde. Einvernehmlich ist immer am besten. Machen Sie es dem Mieter so einfach wie möglich. Weisen Sie auf die Gesundheitsgefahr hin. Wenden Sie sich ggf. an das Gesundheitsamt. Sprechen Sie ggf. Pfleger oder Betreuer des Mieters an. Als letztes würde ich versuchen den rechtlichen Weg über einen Anwalt zu gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fuchs
    26.10.2021 - 13:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Wir haben zufällig rausgefunden, dass in meinem Haus einige Wohnungen nicht legal gebaut wurden.
    Das Bauamt fordert nun Bauzeichnungen an.

    Ein Mieter wird die Architekten nicht in die Wohnung lassen, da bin ich mir sehr absolut sicher.

    Letzte Woche hat er auch durch Abwesenheit geglänzt als die Sanitärfirma für einen formell angekündigten Termin kam.

    Vorher hat er eine andere Wohnung im Haus bewohnt und mir die Haustürschlüssel für die Zentralschließanlage nicht wiedergegeben. Jetzt muss ich die Schließanlage für ca. € 600,00 erneuern. Ihm dieses in Rechnung zu stellen wird keinen Sinn machen, da er dann irgendwelche „Zeugen“ nennen wird die ihm die Rückgabe bestätigen werden.

    Weiter zahlt der Mieter auch seit Oktober keine Miete mehr mit der Begründung für seine Wohnung hätte eine andere Person Nutznießrecht und besagte Person würde ihm die Wohnung zur entgeltfrei zur Verfügung stellen. Was er natürlich nicht beweisen kann weil es völliger Unsinn ist.

    Das Mietverhältnis (Zeitmietvetrag) endet am 31.12.2021 und die Miete beträgt nur € 110,00. Deshalb macht es aus meiner Sicht nicht viel Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten.

    Das Bauamt hat mir eine Frist zur Einreichung der Bauzeichnungen bis 31.12.2021 gesetzt hat.

    Aus diesem Grund MÜSSEN die Architekten unbedingt in die Räumlichkeiten des betreffenden Mieters.

    Allerdings wird der Mieter die Architekten nicht reinlassen und dann bekomme ich richtig Probleme mit dem Bauamt, welches schon 2x eine Fristverlängerung gewährt hat, weil ich keinen Architekten gefunden habe.

    Meine Frage lautet nun:

    Was kann und darf ich rechtlich machen, dass der Zutritt am 09.11.2021 gewährt wird?
    Darf ich mir einfach Zutritt verschaffen?

    Ich danke Ihnen herzlich für eine Antwort.

    Es grüßt freundlich

  • Tom
    21.11.2021 - 01:07 Antworten

    Hallo mietrecht.org,
    wieviele Einzeltermine pro Jahr sind dem Mieter eigentlich zuzumuten?
    Beispiel: Im März werden die Heizungzähler getauscht, im Juni müssen die Rauchmelder geprüft und ggf. getauscht werden.
    Im September soll eine Wasserprobe zwecks Prüfung der Wasserqualität entnommen werden. Ach und im November soll dann die Wasseruhr abgelesen und ggf. getauscht werden.
    Das sind vier Tage im Jahr und somit im Zweifel auch vier Tage Urlaub, die für den Mieter zu nehmen sind.

    • Mietrecht.org
      21.11.2021 - 13:03 Antworten

      Hallo Tom,

      sicherlich nicht schön, aber m.E. eher noch im zumutbaren Bereich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Gruber
    15.12.2021 - 11:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    heute, 15.12.21 um ca. 10 Uhr wird mir vom Vemieter per whatsapp mitgeteilt, dass am 16.12.21/13.30 Uhr der Chef einer Heizungsfrima zu uns in die Wohnung will um die Räume auszumessen. Hintergrund: eine Förderung für eine neue Heizungsanlage, das “Angebot” der Heizungsfirma muss noch in 2021 eingereicht werden um ggf. eine Förderung zu bekommen.
    Die Heizung in diesem ländlichen Gebäude ist alt und war das auch schon in 2018 als wir im Sommer einzogen. Die Wohnung war damals schon eine Baustelle, wurde von uns hergerichtet, z. T. mit Hilfe seitens des Vermieters. Wir bekommen also erneut eine Baustelle wenn die kpl. Heizung rauskommt einschl. der Heizkörper. Hätte durchaus auch schon in 2018 passieren können, das Haus ist Bj. 1870 sowas, die Heizung entsprechend alt. Jetzt sollen wir funktionieren und auf Zuruf Handwerker (wie hier zum Räume ausmessen es gibt keine Wohnungspläne mehr!!!) parat stehen. Wie lange vorher muss ein Handwerker angekündigt werden bzw. müssen wir für das Räume ausmessen Zutritt gewähren? Bitte um Info. Gerade sind wir als Mieter ziemlich angefressen, hier im Dorf meinen die wirklich das funktioniert so das handling.
    Danke und Grüße,

    • Mietrecht.org
      16.12.2021 - 09:51 Antworten

      Hallo D. Gruber,

      als Mieter müssen Sie eine geplante Instandhaltung oder Modernisierung dulden und auch unterstützen. Unterstützen meint hier im ersten Schritt, dass sie Zugang zur Wohnung gewähren (zum Beispiel zum Vermessen). Der Vermieter muss Ihnen ein Handwerkerbessuch mit einer angemessenen Frist ankündigen. Ein Tag ist mit Sicherheit zu kurz, mehrere Tage sollten es sein vielleicht sogar ein bis zwei Wochen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • D. Gruber
        16.12.2021 - 14:00 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich Fristsetzung haben Sie mir sehr weitergeholfen :-)

        Viele Grüße,
        D. Gruber

  • Christina R
    20.12.2021 - 17:20 Antworten

    Guten Tag,

    die Wohnungsgesellschaft hat mir die Anfahrt von Handwerkerterminen in Rechnung gestellt, die mit mir nicht besprochen wurden.
    Man muss dazu sagen, dass der Dienstleister für mehrere Kunden in die Stadt gefahren ist und sich die Anfahrt schon deshalb für ihn wirtschaftlich gelohnt hat.

    Ich habe die Ankündigungen im Briefkasten nicht lesen können, da ich als Studentin wegen der Online-Lehre nicht in der Wohnung und am Hochschulstandort gewohnt habe.
    Wegen der Corona-Pandemie fanden Monate lang keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort statt. Dort befindet sich auch meine Wohnung. Zudem habe ich ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums in einer anderen Stadt ableisten müssen.
    Die Wohnungsgesellschaft hat mich sonst auch telefonisch oder per E-Mail kontaktiert. In diesem Fall nicht. Ich habe einen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich über die Termine nicht in Kenntnis gesetzt war und man mich telefonisch und per E-Mail nicht kontaktiert hat, obwohl drei Mal keine Resonanz auf die postalischen Schreiben kam. Eine Kulanzregelung hat die Wohnungsgesellschaft abgelehnt.

    Bin ich verpflichtet, die ca. 50 Euro zu überweisen? Für mich ist das als Studentin und Praktikantin ein hoher Betrag.

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage und freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      21.12.2021 - 14:00 Antworten

      Hallo Christina,

      Handwerker oder auch Abrechnungsdienstleister koordinieren die Termine meist alleine, ohne Hilfe der Hausverwaltung. Sie stehen in der Pflicht, sich um die Belange bezüglich ihrer Wohnung zu kümmern. D.h. zum Beispiel den Briefkasten regelmäßig leeren oder auch regelmäßig lüften. Das sie nicht vor Ort waren und dafür aus Ihrer Sicht auch gute Gründe haben, spielt in meinen Augen keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martha
    09.02.2022 - 11:47 Antworten

    Hallo, darf ich als Mieter den Einlass von Handwerkern verweigern, bis mir die Hausverwaltung eine Ersatzwohnung stellt oder die Zusage erteilt, dass sie die Differenz für ein Hotel oder anderes Apartment übernimmt? Die Hausverwaltung stellt sich hier quer, obwohl die Wohnung für zwei Monate auf Grund nicht vorhandener sanitärer Anlagen nicht bewohnbar ist. Ich würde sie so gerne unter Druck setzen. Ich hatte dem Termin nur zugestimmt, weil sie mündlich erst eine Zusage erteilt hatten, die sie nun doch wieder zurückgenommen haben. Laut ihnen steht mir nur 100% Mietminderung zu. Da sie nun aber etwaige Zusatzkosten nicht übernehmen wollen und ich bisher nichts im preislich gleichen Rahmen gefunden habe, habe ich jetzt im Grunde genommen keine Ersatzwohnung. Eigentlich ist es mir erst möglich auszuziehen, wenn ich eine bezahlbare Ersatzwohnung oder Kostenzusage ihrerseits habe. Wobei sie meiner Meinung nach dazu verpflichtet sind, den Mehraufwand zu tragen.

    • Mietrecht.org
      09.02.2022 - 16:51 Antworten

      Hallo Martha,

      “Wobei sie meiner Meinung nach dazu verpflichtet sind, den Mehraufwand zu tragen.” Genau das ist die entscheidende Frage. Worauf stützen Sie Ihre Annahme?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sunny
    10.05.2022 - 04:46 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein etwas merkwürdiges Problem.

    Mein VM versuchte mich vor ca. zwei Wochen telefonisch zu erreichen, bat um RR zu einer bestimmten Uhrzeit, er wolle einen Termin vereinbaren.

    Ohne jedwede nähere Auskünfte wurde ich nach zwei Tagen unter Druck gesetzt, der, so ich ihn nicht zurückriefe, er die Polizei verständigen werde…

    Daraufhin war es unter einer Art diffusen Droh- und Nötigungssituation (mal unabhängig von der Sache) natürlich schwierig ohne Gesichtsverlust darauf zu reagieren… Ich habe ich mich erstmal kurz informiert und bin zu dem Schluß gekommen, daß ohne jegliche Ankündigung solche Vorhaben (was auch immer genau gemeint war; ggf. Türöffnung…?) wohl eher Hausfriedenbruch sein würden und habe somit eine Brief vorbereitet, den er dann an der Tür vorgefunden hätte mit Hinweis darauf und bitte einer Grundbennenung und Terminwunsch. Nach nervenzehrendem Abwarten passierte nichts….!

    Ich erwartete also Post, da er vermutlich mir nun etwas Ankündigen würde. Erst passierte nichts.

    Erst heute Abend, 9.5.22, meldete er sich wieder in ähnlicher Weise per sms. Nun mit etwas mehr Infos, aber immernoch ungenau. Ein Techniker solle Wartungsarbeiten durchführen. (welche immernoch nicht genauer benannt wurden…auch nicht, wieviel Personen überhaupt erscheinen oder wie lange ich mich darauf einstellen müßte…) Wenn ich mich nicht bis 10h dazu äußerte, würde er die Tür auf meine Kosten öffnen lassen, um die Arbeiten durchführen zu lassen… Es geht also immernoch um das Erzwingen eines RR, um eben einen Termin zu vereinbaren und nicht, wie überall steht, eine Ankündigung samt Terminankündigung, wie das eigentlich üblich ist. (Jetzt, nach zwie Wochen, wo er mir schon lange etwas hätte ankündigen können/müssen, drängt er natürlich auf Dringlichkeit… Allerdings liegt ja Gefahr in Verzug hier sicher nicht mehr vor…)

    Dürfte er eine Öffnung durchführen? Ich denke eher nicht, oder? (Leider muß man natürlich auch auf widerrechtlichen Handel gefasst sein, was ja allein schon sehr unangenehm wäre…) Wieviel Vorankündigung darf ich hier erwarten? Mind. 24 Stunden? Und wie rehnet man das überhaupt beim Briefeinwurf? Und wie verhält sich das mit dieser sms – Kommunikation. Kann ich verlangen, daß er mir eine Brief oder mail schreibt? Ich finde es auf einem Privathandy auch störend, abends um 20h solche sms´ zu erhalten…

    (Ich wollte es nicht unbedingt am tel. besprechen, normalerweise kommt ja meist was Schriftliches und dann waren die massive unter Drucksetzten, die spartanischen Informationen selbstverständlich ein weiteres Problem, was es extrem erschwert, vernünftig darauf zu reagieren, selbst, wenn man nur schriebe, er solle bitte xxx oder xxx… Es folgt ja doch der “Wenn – Dann” – Drohung”…)

    • Mietrecht.org
      10.05.2022 - 08:00 Antworten

      Hallo Sunny,

      danke für Ihren Beitrag. Vielleicht ist die Situation unnötig kompliziert geworden, ein einfacher Rückruf hätte vielleicht Situation entspannt und der Vermieter hätte erklären können, was für ein Anliegen ist. Jetzt ist es etwas verfahren. Vielleicht springen Sie über ihren Schatten und rufen einfach zurück? Bitten Sie in ein paar Tagen schriftlich darum, dass der Vermieter sich möglichst schriftlich kontaktieren möge und nicht per Anruf oder SMS.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sunny
    18.05.2022 - 01:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    danke für Ihre schnelle Antwort.

    Ja, Sie haben Recht. Nachdem die Sache ins Leere gelaufen war,
    hatte ich auch das Gefühl, daß danach schon eher ein Zeitpunkt zum Melden gewesen wäre. (Allerdings ist das trotzdem krass und ich fand es nicht angemessen! Und es kostet echt Nerven, sowas auszuhalten…)

    Naja, ich habe aus div. Gründe dann abgewartet und ging davon aus, daß er ja von sich aus Auskunft geben wird müssen.

    Hat er dann Tage später tw., wieder per sms (Techniker wolle Wartung (n. näher erläutert) vornehmen…), mit ähnlicher Androhung, er würde, so ich mich nicht bis 10h am nächsten Tag dazu äußere, sich auf meine Kosten Zugang verschaffen, um diese Vornehmen zu lassen…

    Daraufhin habe ich ihm dann eine email geschrieben und um eine offizielle (schrift.) Ankündigung gebeten, mit genauer Info, was wann geschehen soll, Terminwunsch, ich um Masken etc. bitte und nochmal darauf hingewiesen, daß er Informationspflichtig ist und ich davon ausgehe, daß Termine mind. 24 Std. vorher angekündigt werden müssen oder sogar länger und erst nach Nichtwahrnehmung o.ä. bestenfalls mit gerichtl. Beschluss so vorgegangen werden könnte, wie er es vorhatte…

    Tja, seither habe ich nicht mehr gehört… Rätselhaft.

    • Mietrecht.org
      18.05.2022 - 07:48 Antworten

      Hallo Sunny,

      ich hoffe Sie finden wieder eine Weg für eine vernünftige Kommunikation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ole
    15.06.2022 - 16:22 Antworten

    Hallo,

    folgende Situation: ich habe meine Wohnung zum 1. August gekündigt. Ich bin auch schon zum Großteil in meine neue Wohnung (über 200km entfernt) umgezogen und bin kaum noch in meiner alten Wohnung.

    Nun rief mich heute mein Vermieter, von der alten Wohnung, ganz aufgeregt an und meinte, es stehen Handwerker vor der Tür die an die Heizungen müssen und nicht in meine Wohnung kommen.
    Ich wusste von nichts und als ich vorletztes Wochenende zu Pfingsten das letzte mal dort war, war auch keine Ankündigung angebracht oder im Briefkasten. Auch meine Bekannten die in der nähe Wohnen und jetzt da noch ab und an mal rein schauen bis ich die Wohnung abgebe, meinten, ihnen sei auch nichts aufgefallen. Die meinten aber auch, sie wären seit Pfingsten auch noch nicht wieder dort gewesen und hätten das jetzt auch erst die Tage wieder gemacht.
    Meine Vermieter beharren aber drauf das es mittels Aushang an der Haustür und formloses Einwurfschreiben lang genug angekündigt war und bestehen nun drauf das ich die Mehrkosten übernehmen soll, weil die Handwerker ihre Arbeiten nicht durchführen können und nun nen 2. mal anrücken müssen.

    2 Fragen dazu:
    Gibt es da Fristen und Formen die bei solchen Ankündigungen eingehalten werden müssen?
    und anhand dessen
    Können solche Kosten in dem Fall einfach an mich weitergegeben werden?

    Grüße

    Ole

      • Ole
        15.06.2022 - 19:37 Antworten

        Hallo,

        vielen dank für die schnelle Antwort.
        Das mit den 10 – 14 Tagen ist schon mal gut zu wissen. Die wurden hier scheinbar wohl nicht eingehalten, sonst hätte ich ich am Pfingstwochenende die Info gehabt und hätte mich dann dort abgestimmt oder den Termin verschoben falls möglich.
        Obwohl das sich scheinbar bei mir auch nicht “nur” um einen Ablesetermin handelt sondern auch um andere Wartungsarbeiten die an den Zählern und der gesamten Heizungsanlage des Hauses, wo anscheinend auch das gesamte Wasser vom Haus abgelassen werden musste. So zumindest hab ich das verstanden als ich mit meinem Vermieter telefoniert habe.
        Weis nicht ob das eine Rolle spielt.

        Die haben deswegen bei mir jetzt den ganzen tag Telefonterror gemacht ehe ich meinen Bekannten mit nem Schlüssel erreicht hab der sich dann mit den Vermieter abstimmen kann damit die die Tage in meine Wohnung kommen.

        Wenn da ne Rechnung ins Haus flattern sollte die mich auffordert irgendwelche Mehrkosten zu zahlen werde ich mir mal direkt juristische Beratung suchen.

        Vielen Dank schon mal

        Grüße

        Ole

  • Tina
    28.06.2022 - 13:23 Antworten

    Hallo,

    im vergangenen Jahr gab es kurz aufeinander folgend drei Wassereinbrüche im Keller. Ich habe als Mieterin großen Einsatz gezeigt, um den Schaden in Grenzen zu halten. Diese Eigenleistung sollte von der Versicherung meiner Vermieterin ausgeglichen werden, allerdings wurden die Posten “Begleitung von Handwerkern”, insgesamt 30 Stunden, nicht berücksichtigt. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um einfaches Tür auf machen und reinlassen, sondern der Schadenhergang musste jedes Mal wieder erläutert werden, da unterschiedliche Firmen beauftragt wurden, zudem war der Fall kompliziert (zunächst nicht lokalisierbarer Rohrbruch in einem Altbaukeller, das defekte Rohr wurde nur aufgrund meines Wissens um die komplette Sachlage gefunden), meine Anwesenheit war aus den unterschiedlichsten Gründen jedes Mal erforderlich. Da der von der Versicherung zu erwartenden Betrag mit einem Corona bedingten Aufschub der Mietzahlungen verrechnet wurde, verlangt meine Vermieterin nun von mir, die Differenz zwischen dem erwarteten Schadensausgleich und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag zu zahlen. Meine Frage: Entsprechen 30 Stunden Zeiteinsatz des Mieters dem üblichen Rahmen? Und: wäre es nicht die Pflicht des Vermieters, mich für meinen überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz zu entschädigen, unabhängig davon, ob die Versicherung ihm das erstattet oder nicht? Schließlich habe ich durch meinen Einsatz ihr Eigentum vor größerem Schaden bewahrt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

  • Ben
    22.08.2022 - 06:08 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe folgende Situation.

    Meine Vermieterin hat mir eine Rechnung weitergeleitet, von einer Haustechnik Firma
    (2x Anfahrtskosten ,2x Techniker etc).

    Durch hören und sagen hab ich mitbekommen das es einen Heizungsrohr Schaden gibt und man deswegen unangemeldet bei mir geklingelt hat 1 mal. Danach habe ich den Hausmeister angerufen und er hat mir das Bestätigt. Also hab ich gesagt…Gut okay kommt morgen vorbei ( Er und der Techniker), am selben Tag hab ich meiner Vermieterin bescheid gegeben. Dann hat sich die Firma gemeldet telefonisch, und wollte einen Termin vereinbaren…..Ich habe gesagt das es diese Woche überhaupt nicht geht, Firma sagte: dann rufen sie nächste Woche noch mal an……gesagt getan. Wollte einen Termin vereinbaren aber es flatterte eine Klage herein die nichts mit dem Fall zu tun hat. Ich Firma Angerufen bescheid gesagt das es nichts wird, Firma sagte: okay melden sie sich im laufe der Woche. Hab mich dann Freitags gemeldet und einen Termin für Dienstags ausgemacht. Dann bekomme ich eine Nachricht von der Vermieterin das ich diese Rechnung zahlen soll die oben Beschrieben ist ( wie ihnen bereits mitgeteilt worden ist hat ihr Mieter Herr……Trotz Terminvereibarung 2 mal der Firma nicht wahrgenommen bzw Zutritt verweigert).
    Ich habe keine Termine vereinbart bis auf Dienstag. Jetzt stell ich mir die frage muss ich zahlen. Und kann ich von meiner Vermieterin verlangen das sich die nächsten Handwerker Telefonisch bei mir melden, wir Telefonisch einen Termin vereinbaren und das dann auch noch Schriftlich. Weil mir wird ja auch vorgeworfen das es Termine gegeben hat von denen ich überhaupt nichts weiß/wusste?

    MfG

    • Mietrecht.org
      22.08.2022 - 08:14 Antworten

      Hallo Ben,

      schildern Sie Ihre Situation und weisen Sie darauf hin, dass Sie keine Termine vereinbart bzw. versäumt haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rafik Azimov
    26.08.2022 - 13:02 Antworten

    Guten Tag,
    Nach Vergleich des Amtsgerichts verpflichtet sich mein Eigentümer u.a. meine Badewanne entweder durch eine neue Akrylbadewanne zu ersetzen, oder vorhandene Badewanne mit einer intakten Emaillebeschichtung zu versehen.
    Der Eigentümer schickte für den Kostenvoranschlag einen Handwerker der kein Fachmann für Wanne Beschichtung ist. Handwerker sagte, er werde die Badewanne mit einem Zweikomponentenlack (schnelltrocknend) mit einer Rolle streichen. Ich erwiderte, dass ich eine solche Reparatur nicht wünsche. So werden selbst Kratzer am Auto nicht übermalt. Ich habe festgestellt, dass Badewannen – beschichten und Fliesenlegen gehören überhaupt nicht zum Leistungsumfang dieser Firma! Darüber habe ich meinen Anwalt benachrichtigt und er den Eigentürmer.
    Es ist drei Monate vergangen und der Eigentümer schickt mir schriftlichen Termin mit dem gleichen Handwerker. Aber gleichzeitig, so mein Anwalt, muss ich ihn reinlassen, damit er arbeitet. Was soll ich tun? Bitte helfen sie mir!

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Azimov

    • Mietrecht.org
      26.08.2022 - 19:40 Antworten

      Hallo Rafik,

      ob gepfuscht wurde, wissen Sie leider erst im Nachhinein. Halten Sie sich am besten an die Empfehlungen Ihres Anwalts.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • jutta kraff
    31.08.2022 - 12:19 Antworten

    Hallo,

    hätte da mal eine Frage. Habe meine Mieter mehrfach schon seit letztem Jahr aufgefordert einen für sie passenden Termin mit dem Heizungsbauer zu vereinbaren um die notwendige Wartung der Ölheizung durchzuführen. Sie kamen immer wieder mit ausreden. Habe vor 2 Wochen nochmal schrifltich sie dazu aufgefordert ohne Reaktion.
    Kann ich in solch einem Fall fristlos kündigen?

    Viele Grüße
    Jutta Kraff

    • Mietrecht.org
      31.08.2022 - 19:26 Antworten

      Hallo Jutta,

      das wird meine Erachtens nicht für eine Kündigung genügen. Vielleicht wären eine Abmahnung oder noch besser zwei Terminvorschläge vom Handwerker die Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pascal Kirchberg
    31.08.2022 - 13:51 Antworten

    Mein Vermieter kündigt nie Handwerker an und wenn ich nicht zuhause bin verschafft er sich über den Zweitschlüssel den er nicht rausgeben will Zutritt zur Wohnung. Was kann ich dagegen tun außer das Schloss auszutauschen?

  • Nicole Hruschka
    08.02.2023 - 15:49 Antworten

    Guten Tag,

    aufgrund eines Abwasserschaden im Erdgeschoss unseres Mehrfamilienhauses wird das Abwasserrohr ausgetauscht. Aufgrund des Vorfalls ist es vorgesehen, dass das Rohr vom Keller über das Erdgeschoß bis zum Boden des ersten Stock ausgetauscht wird um auch anderen Schäden vorzubeugen. Der Mieter im ersten Stock weigert sich Stemmarbeiten und den Austausch des Rohres vornehmen zu lassen. Er begründet dies mit dem davorstehenden Schrank. Dieser würde beim Vorrücken für die Arbeiten kaputt gehen. Als Vermieter ist es für mich eine einmalige Chance das Rohr auszutauschen. Zudem finde ich das Argument nicht haltbar. Mein Angebot, dass der Schrank ersetzt wird sofern er kaputt ist lehnt er ab. Was habe ich für Möglichkeit ihn zu überzeugen?
    MfG

    • Mietrecht.org
      08.02.2023 - 20:18 Antworten

      Hallo Nicole,

      der Mieter muss die Arbeiten dulden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kevin
    13.06.2023 - 10:11 Antworten

    Guten Tag,
    ich hätte hier mal eine Frage aus Sicht des Vermieters:
    Eine von mir beauftragte Firma hat direkt einen Termin mit dem Mieter für Nacharbeiten in der Wohnung nach einer größeren Baumaßnahme durch die WEG gemacht. Absprache telefonisch, Vorlaufzeit ca. 1 Woche.
    Der Termin für 08:00 Uhr morgens wird vom Mieter am Vorabend um 22:30 Uhr via WhatsApp bei der Firma abgesagt. Begründung: Übenahme einer Arbeitsschicht für einen erkrankten Kollegen. Der Mieter bietet zwar den folgenden Tag als Ausweichtermin an, aber die Firma kann den eigentlichen Termin durch die kurzfristige Absage nicht anderweitig einsetzen.
    Daraufhin hat die Firma als kleiner Betrieb die Zusammenarbeit mit mir eingestellt und ich muss nun wieder versuchen eine andere Firma für die Arbeiten zu finden, was kaum möglich ist.
    Ist dieser Fall so zu sehen, wie eine Verweigerung des Zutritts?
    Hätte eine Abmahnung hier Erfolg?
    Es ist leider nicht das erste Mal, dass es bei diesem Mieter Probleme mit Terminen gibt…

    MfG

    • Mietrecht.org
      19.06.2023 - 12:49 Antworten

      Hallo Kevin,

      ich befürchte, ohne ein konkretes Muster zu erkennen, sind Ihnen als Vermieter die Hände gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    24.07.2023 - 23:21 Antworten

    Guten Tag,
    habe wegen einem defekten Wasserzähler und Rauchmelder einen Handwerker eingefordert, die Verwaltung hatte aber zunächst eine veraltete Mobilnummer von mir weitergegeben, aber bei mir nachgefragt und darauf die korrekte Nummer weitergeleitet, der Handwerker hätte mich kontaktieren können. Nachdem dies nicht geschehen ist, habe ich bei der Verwaltung nachgefragt und es hieß, sie hätten zwei Termine vereinbart, ich sei aber nicht zu Hause gewesen und müsse selbst einen Termin vereinbaren. Kurze Zeit später kam eine Terminankündigung per sms und ich ging davon aus, das Problem sei geklärt worden. Aber eine Woche nach der Reparatur meldete sich die Verwaltung, die Eigentümerin sei nicht bereit für die ersten beiden Termine zu bezahlen, denn sie habe die korrekte Nummer vor den Terminen weitergeben und ich solle es ihr erstatten. Daraufhin habe ich am 19.07.2023 der Verwaltung per Email zum dritten Mal erklärt, dass ich nicht kontaktiert wurde und somit die Handwerkerfirma schuldig ist. Darauf kam bisher keine Reaktion. Wie sollte ich mich nun verhalten?
    Vielen Dank für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias

    • Mietrecht.org
      25.07.2023 - 08:55 Antworten

      Hallo Tobias,

      als Mieter würde ich Kontakt zur Handwerksfirma aufnehmen und direkt einen Termin vereinbaren und zeitgleich das Missverständnis aufklären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Diego
    07.11.2023 - 12:47 Antworten

    Wie sieht es denn eigentlich beim umgekehrten Fall aus? Die Handwerksfirma/der Vermieter kündigt per Aushang an, dass Handwerker kommen, um in allen Wohnungen Rauchwarnmelder anzubringen. Alle halten sich in ihren Wohnungen in dem angekündigten 2-Stunden-Zeitfenster bereit. Die Handwerker parken offensichtlich im Hof, aber zum angekündigten Termin kommt niemand. Alle Aushänge im Haus sind wieder ab, keine Info im Briefkasten oder anderweitig per Mail vom Vermieter usw., das Fahrzeug der Handwerker ist wieder weg und alle arbeitstätigen Mieter waren umsonst zu dem Termin zu Hause.

    Kann ich irgendwelche Ansprüche für Arbeitsausfall, Reisekosten, weil ich für die zwei Stunden von der Arbeitsstelle nach Hause gefahren bin, etc. geltend machen? Hat das Versäumnis des Vermieters/Handwerkers, die angekündigten Arbeiten durchzuführen bzw. mich über den Ausfall des Termins rechtzeitig zu unterrichten, irgendwelche Auswirkungen auf künftige Terminankündigungen seitens des Vermieters in der selben Sache?

    • Mietrecht.org
      07.11.2023 - 14:55 Antworten

      Hallo Diego,

      in der Praxis sieht es wohl schlecht aus. Eventuelle Schadenersatzansprüche sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Diego
        09.11.2023 - 14:17 Antworten

        Danke für die kurze Einschätzung!

  • MS
    13.05.2024 - 14:02 Antworten

    Hallo,

    nach einem Wasserschaden im Keller (offenes Treppenhaus, ein Zimmer bewohnt) im November 2023 möchte der Vermieter nun umfassend Sanieren. ca. 10Tage. Putz in einer Höhe von 1m, Sockelleisten und Fußleisten entfernen. Schimmel an einer Wand entfernen. Beschädigte Fließen durch Bohrung für Trocknungsgeräte austauschen. Putz neu anbringen, gesamten Keller Streichen.
    Wir haben bereits gekündigt und werden in 8 Wochen zum 15. ausziehen. Unserer Meinung nach ist dort genügend Zeit die Arbeiten zu erledigen. Eine Anschlussvermietung wäre ja bei 3 Monaten Kündigungszeit eh erst zum 01.08.2024 und somit fast 6 Wochen Zeit den Schaden zu beheben. Der Keller wäre dann leer.
    Wir arbeiten beide im Homeoffice. Der Vermieter hat kein Verständnis. Was können wir tun?

    • Mietrecht.org
      13.05.2024 - 20:15 Antworten

      Hallo MS,

      schwierig, insbesondere wenn Folgeschäden bei einer späteren Schadenbehebung entstehen könnten. Es kommt auf den Einzelfall an. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MB
    19.05.2024 - 13:57 Antworten

    Meine Mieter haben einer Badrenovierung zugestimmt. Während dieser Zeit versiegelten sie den angrenzenden Raum. Leider mussten die Bauarbeiter den Raum für einige Minuten betreten, um ein Heizungsrohr wieder anzubringen.
    Die Mieter ärgerten sich darüber und über einige Staubschäden und waren äußerst unhöflich und aggressiv gegenüber den Bauarbeitern (sie filmten sie sogar unerlaubt), so dass die Bauarbeiter gehen mussten. Jetzt ist das Bad nicht fertig und sie verweigern, dass die Firma zurückkommt, um einige Elemente (etwa 2 Tage Arbeit) fertigzustellen.
    Ich habe vorgeschlagen, für 5 Tage ein Hotel zu nehmen und persönlich vor Ort zu sein, aber sie weigern sich. Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      19.05.2024 - 16:57 Antworten

      Hallo MB,

      zeigen Sie sich großzügig und verweisen Sie auf die Mitwirkungspflicht der Mieter und prüfen Sie ggf. Schadenersatzansprüche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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