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Modernisierung

Modernisierung: Duldung(spflicht) durch Mieter und die Ausnahmen

Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Ihm obliegt eine Erhaltungspflicht (§ 535 BGB). Und diese Verpflichtung überhaupt erfüllen zu können, muss der Vermieter die Mietsache fortlaufend instandhalten und instandsetzen. Demgemäß muss der Mieter zwangsläufig die zur Erhaltung der Mietsache notwendigen Maßnahmen des Vermieters dulden. Da Baumaßnahmen für den Mieter oft mit erheblichen Beeinträchtigungen einhergehen, versucht das Gesetz, den entstehenden Interessenkonflikt unter Berücksichtigung …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierung: Balkon(anbau) – Kostenumlage, Berechnung und Mieterhöhung

Balkone steigern den Gebrauchsvorteil und Wohnwert einer Wohnung. Modernisiert der Vermieter den Balkon, hat er den Werterhalt und die Wertsteigerung seines Immobilieneigentums zum Ziel. Der Mieter profitiert von der Verbesserung des Wohnkomforts, die aber auch mit den Unannehmlichkeiten der Baumaßnahme einhergehen kann. Das Gesetz verpflichtet den Mieter, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§ 555d I BGB). Nur in Ausnahmefällen (Härtefall § 555d II BGB) kann der Mieter der Modernisierungsmaßnahme widersprechen. Das Recht …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierung: Bad – Umlage, Berechnung und Mieterhöhung (mit Beispiel)

Es liegt in der Entscheidungsfreiheit des Vermieters, ob er das Bad in der Wohnung seiner Mieter modernisieren lässt oder nicht. Modernisierung bedeutet für den Vermieter Werterhalt und Wertsteigerung seines Immobilieneigentums. Für den Mieter bedeutet Modernisierung eine Verbesserung des Wohnkomforts, die aber auch mit den Unannehmlichkeiten der Baumaßnahme einhergeht. Mieter sind verpflichtet Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§ 555d I BGB). Nur in Ausnahmefällen (Härtefall § 555d II BGB) kann der Mieter der …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierung: Aufzug – Umlage, Berechnungsbeispiel und Mieterhöhung

Soweit der Mieter mietvertraglich verpflichtet ist, sich an den Betriebskosten für einen Aufzug zu beteiligen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er auch an den anlässlich der Modernisierung des Aufzugs entstehenden Kosten des Vermieters beteiligt werden kann. Das Recht der Mieterhöhung bei Modernisierung richtet sich nach § 559 I BGB. Auch der Mieter im Erdgeschoss  kann kostenpflichtig sein. Zunächst ist der Begriff der Modernisierung rechtlich vom Sprachgebrauch zu unterscheiden. Wird der …Artikel jetzt weiter lesen

Erdgeschossmieter: Umlage der Modernisierungskosten für einen Fahrstuhl?

Grundsatz: Gemäß § 559 I BGB kann der Vermieter seine Modernisierungsaufwendungen um bis zu 11 Prozent auf die jährliche Kaltmiete aufschlagen. Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen (§ 559 II BGB). Echte Modernisierungsmaßnahmen sind dabei von Erhaltungsmaßnahmen, modernisierenden Erhaltungsmaßnahmen und einer baulichen Veränderung abzugrenzen. Wir zeigen in diesem Artikel, die die Kosten eines neuen Aufzuges im Falle einer Modernisierung auf Erdgeschossmieter …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierungsankündigung: Inhalt + Muster

Eine Modernisierungsankündigung ist Form und Frist gebunden (§ 555c I 1 BGB). Ist die Modernisierungsankündigung fehlerhaft, braucht der Mieter zumindest die Innenrenovierung seiner Wohnung nicht zu dulden. Außerdem kann der Vermieter die mit der Modernisierung meist verbundene Mieterhöhung erst mit einer zeitlichen Verzögerung umsetzen. Wir erklären hier, welchen Anforderungen an einer Modernisierungsankündigung bestehen und welche Inhalte zwingend in das Schreiben müssen. Zudem haben wir ein exemplarisches Muster für eine Modernisierungsankündigung erstellt. Dieses …Artikel jetzt weiter lesen

Ankündigung einer Modernisierung: 10 Tipps + Vorlage

Will ein Immobilieneigentümer seine vermietete Immobilie modernisieren, muss er die vom Gesetz vorgegebene Form und Frist berücksichtigen. Das Gesetz spricht von der „Modernisierungsankündigung“ (§ 555c I 1 BGB). Ist die Ankündigung einer Modernisierung fehlerhaft, bestraft ihn das Gesetz. Der Mieter braucht zumindest die Innenrenovierung seiner Wohnung nicht zu dulden. Außerdem kann der Vermieter die mit der Modernisierung meist verbundene Mieterhöhung erst mit einer erheblich zeitlichen Verzögerung umsetzen. In diesem Beitrag haben …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierung der Fenster – Umlage, Berechnungsbeispiel und Mieterhöhung

Der Vermieter kann nach einer Modernisierungsmaßnahme die Miete erhöhen (§ 559 BGB). Ganz so einfach ist die Sache jedoch nicht. Der Austausch alter Fenster gegen moderne Fenster kann eine Maßnahme der Instandhaltung/Instandsetzung oder eine modernisierende Instandhaltung oder eine Modernisierung sein. Die Abgrenzung der Maßnahmen hat höchst unterschiedliche finanzielle Konsequenzen für den Mieter. Dabei sind die aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu berücksichtigen. Bei der Modernisierung von Fenstern ist zu unterscheiden, …Artikel jetzt weiter lesen

Beispiele für umlegbare Modernisierungen

Nicht alles, was der Vermieter baulich veranlasst, ist eine Modernisierung. Fehlen die dafür maßgeblichen Voraussetzungen, braucht der Mieter auch keine Mieterhöhung zu akzeptieren. Der Gesetzgeber hat in § 555b BGB das Thema „Modernisierung“ im Wege der Mietrechtsreform im Jahre 2013 neu geregelt. Die Vorschrift erfasst nunmehr sieben Fälle von Modernisierungsmaßnahmen. Alle anderen Maßnahmen braucht der Mieter nicht als Modernisierungsmaßnahme zu billigen. Zusätzlich ist zwischen umlegbaren und nicht umlegbaren Modernisierungsmaßnahmen zu …Artikel jetzt weiter lesen

Modernisierung nicht (oder zu spät) angekündigt – Die Folgen für die Mieterhöhung

Immobilien sind nicht für die Ewigkeit gebaut. Sie bedürfen der fortdauernden Unterhaltung und Modernisierung. Andernfalls sind sie kaum vermietbar. Will der Vermieter modernisieren, muss er die vom Gesetz vorgegebene Form und Frist berücksichtigen. Das Gesetz spricht von der „Modernisierungsankündigung“ (§ 555c I 1 BGB). Fehler bestraft das Gesetz damit, dass die mit der Modernisierung meist verbundene Mieterhöhung erst mit einer zeitlichen Verzögerung umgesetzt werden kann.  1. Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen …Artikel jetzt weiter lesen