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Untervermietung

Untervermietung: Telefon-, Internet- und Fernsehnutzung

Eine rein praktische Frage. Recht spielt in diesem Fall keine große Rolle. Wer als Untermieter einzieht, will natürlich auch telefonieren und das Internet nutzen. Telefon, Internet und Fernsehen sind heutzutage Standard. Die Parteien müssen in diesen Fällen eine Kostenregelung finden. Nach § 2 Nr. 15 BetrKV sind die Betriebskosten und die Grundgebühren für eine Gemeinschafts-Antennenanlage und eine Kabelverteileranlage umlagefähige Nebenkosten und müssen vom Mieter, also auch dem Untermieter bei entsprechender …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten und Heizkosten bei der Untervermietung

Auch der Untermieter verursacht Nebenkosten, vor allem auch Heizkosten. Im Verhältnis zum Vermieter (Eigentümer) ist der Hauptmieter verpflichtet, sämtliche im Hauptmietvertrag vereinbarten Nebenkosten zu bezahlen. Der Vermieter hat gegen den Untermieter des Mieters keinen Anspruch auf Zahlung irgendwelcher Nebenkosten. Beide stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zueinander. Eine Vertragsbeziehung besteht jeweils nur zwischen dem Vermieter (Eigentümer des Objekts) und Hauptmieter (Hauptmietverhältnis), sowie zwischen Hauptmieter und Untermieter (Untermietverhältnis). 1. Keine Nebenkostenabrechnungspflicht Hauptmieter / Untermieter …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostennachzahlung auf Untermieter aufteilen?

Fordert der Vermieter im Hauptmietverhältnis vom Mieter in der Jahresabrechnung eine Nebenkostennachzahlung, liegt es aus Sicht des Hauptmieters im Verhältnis zum Untermieter nahe, die Nebenkostennachzahlung auch auf den Untermieter aufteilen zu können. Inwieweit dies tatsächlich möglich ist, richtet sich nach den vertraglichen Gegebenheiten. Auch der Untermieter verursacht Nebenkosten, vor allem auch Heizkosten. Im Verhältnis zum Vermieter (Eigentümer) ist zunächst der Hauptmieter allein und ausschließlich verpflichtet, sämtliche im Hauptmietvertrag vereinbarten und …Artikel jetzt weiter lesen

Kaution bei Untervermietung – Was muss man beachten?

Vereinbart der Mieter als Hauptmieter mit einem Untermieter ein Untermietverhältnis, tritt er selbst als Vermieter auf. Die Rechtsbeziehung zwischen Hauptmieter und Untermieter ist im Wesentlichen die eines normalen Mietvertrages, wenn auch mit einigen Besonderheiten. Es gelten also die Vorschriften der §§ 535 ff BGB, so auch § 551 BGB, der die Frage der Mietsicherheit (Kaution) regelt. Auch für den Untervermieter besteht das Bedürfnis nach einer Mietsicherheit, so dass ihm unbenommen …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung ablehnen: So gehen Vermieter vor (mit Muster)

Wenn Sie als Vermieter die vom Mieter gewünschte Untervermietung ablehnen möchten, müssen Sie die Gesetzeslage kennen. Kennen Sie diese nicht, riskieren Sie, dass der Mieter seinen Anspruch einklagt oder vorzeitig kündigt. Vorab ist zu klären, ob der Mieter die ganze Wohnung oder nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte. Je nachdem gilt § 540 BGB (ganze Wohnung) oder § 553 BGB (Teil der Wohnung). Beide Vorschriften haben unterschiedliche Voraussetzungen und …Artikel jetzt weiter lesen

Steuerpflicht? Untervermietung dem Finanzamt melden?

Wer als Mieter einen Teil seines Wohnraums oder die gesamte Wohnung untervermietet, wird im Verhältnis zum Eigentümer und eigenen Vermieter selbst zum Vermieter. Die durch die Untervermietung erzielten Mieterträge stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (siehe Hauptartikel zum Thema) dar. Sie unterliegen wie normale Mieteinnahmen der Steuerpflicht. Die sich daraus eventuell ergehende Steuerlast hängt von der individuellen Gegebenheiten des Mieters/Untervermieter ab. Gemäß § 21 I EStG müssen Einnahmen aus der Vermietung …Artikel jetzt weiter lesen

Entstehen bei der Untervermietung Einkünfte aus Vermietung?

Wer untervermietet, erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Solche Mieteinnahmen unterliegen der Steuerpflicht. Da der Mieter damit zum Vermieter wird, muss er auch Steuern zahlen. Zumindest im Grundsatz. Inwieweit tatsächlich Steuern anfallen, richtet sich nach der individuellen Situation des Vermieters als Steuerpflichtiger. 1. Auch Untermieterträge sind steuerlich relevant Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) gemäß § 21 I …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung an Familie, Freund oder Freundin

Will der Mieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, sofern er den Wunsch zur Untervermietung mit einem berechtigten Interesse begründen kann. Ohne ein solches berechtigtes Interesse darf der Vermieter die Untervermietung verweigern. Deshalb muss der Mieter den Vermieter immer um Erlaubnis fragen, bevor er untervermietet. Der Mieter muss berücksichtigen, dass der Vermieter grundsätzlich nur verpflichtet ist, die im Mietvertrag bezeichneten …Artikel jetzt weiter lesen

Berechtigtes Interesse zur Untervermietung notwendig?

Die Frage, ob zur Untervermietung ein berechtigtes Interesse notwendig ist, stellt sich nur, wenn der Hauptmieter einen Teil seiner Wohnung an einen Dritten untervermieten möchte. Dann ist § 553 BGB die maßgebliche Vorschrift im Gesetz. Will der Hauptmieter hingegen seine ganze Wohnung an einen Dritten vermieten, ist § 540 einschlägig. Dann kommt es auf ein berechtigtes Interesse nicht an. In diesem Fall kann der Vermieter den Wunsch des Hauptmieters zu …Artikel jetzt weiter lesen

Hat der Mieter einen Anspruch auf Untervermietung?

Grundsätzlich dürfen in einer vermieteten Wohnung nur diejenigen Personen wohnen, die im Mietvertrag als Mieter bezeichnet sind. In diesen Personenkreis sind auch ohne namentliche Benennung der Ehepartner, die Kinder und nächste Angehörige einbezogen. Es handelt sich dabei um den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Will der Mieter über diesen Personenkreis hinaus eine weitere Person in die Wohnung aufnehmen, bewegt er sich über den vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache hinaus. Da es dem …Artikel jetzt weiter lesen