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Nebenkosten und Heizkosten bei der Untervermietung

Auch der Untermieter verursacht Nebenkosten, vor allem auch Heizkosten. Im Verhältnis zum Vermieter (Eigentümer) ist der Hauptmieter verpflichtet, sämtliche im Hauptmietvertrag vereinbarten Nebenkosten zu bezahlen.

Der Vermieter hat gegen den Untermieter des Mieters keinen Anspruch auf Zahlung irgendwelcher Nebenkosten. Beide stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zueinander.

Eine Vertragsbeziehung besteht jeweils nur zwischen dem Vermieter (Eigentümer des Objekts) und Hauptmieter (Hauptmietverhältnis), sowie zwischen Hauptmieter und Untermieter (Untermietverhältnis).

1. Keine Nebenkostenabrechnungspflicht Hauptmieter / Untermieter

Im Untermietverhältnis ist der Hauptmieter (Untervermieter) nicht verpflichtet, gegenüber seinem Untermieter die Nebenkosten abzurechnen. Wenn er dennoch Nebenkosten abrechnen will, kann er dies bei entsprechender Vereinbarung natürlich dennoch tun. Warum dies so ist, lässt sich aus dem Gesetz entnehmen, aber auch wegen der Umstände nachvollziehen.

2. Möglichkeiten der Abrechnung der Nebenkosten und Heizkosten

2.1. Untervermietung der gesamten Wohnung

Soweit der Hauptmieter dem Untermieter die gesamte Wohnung zur Verfügung stellt, kann er die im Hauptmietverhältnis vereinbarte Nebenkostenregelung problemlos auf den Untermieter übertragen. Da der Untermieter die gesamte Wohnung nutzt, ist es sachgerecht, wenn er auch sämtliche Nebenkosten trägt. Dann kann der Hauptmieter auch die vom Vermieter erteilte Jahresnebenkostenabrechnung 1:1 an den Untermieter weiterreichen.

2.2. Untervermietung einzelner Räumlichkeiten

Werden nur einzelne Räumlichkeiten untervermietet, hat der Hauptmieter hat drei Möglichkeiten, die Nebenkosten und Heizkosten mit seinem Untermieter abzurechnen.

2.2.1. Warmmiete/Inklusivmiete

Er kann eine Warmmiete = Inklusivmiete vereinbaren. Bei der Vereinbarung einer Warmmiete gelten sämtliche Nebenkosten als mit der Miete bezahlt. Auch die Heizkosten sind eingeschlossen. In diesem Fall trägt der Hauptmieter das Risiko, dass der Untermieter unter Umständen einen hohen Energieverbrauch hat. Außerdem kann er die ihm selbst von seinem Vermieter möglicherweise berechneten Verbrauchs- und Preissteigerungen nicht an den Untermieter weiter belasten. Wollte der Hauptmieter selbst gegenüber dem Untermieter verbrauchsabhängig abrechnen, wäre der organisatorische Aufwand für eine individuelle Verbrauchsabrechnung sehr hoch. Das Gesetz erlaubt deshalb im Zweifamilienwohnhaus und im Untermietverhältnis die Vereinbarung einer Warmmiete. Im Einzelnen: Nach § 2 HeizkostenV ist der Vermieter in einem Zweifamilienwohnhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt, nicht verpflichtet, die Energiekosten des Mieters verbrauchsabhängig abzurechnen. Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung ist nicht verpflichtend. Gleiches gilt im Untermietverhältnis. Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten ist lediglich in Mehrfamilienwohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen verpflichtend. Der Grund für diese Ausnahmeregelung besteht darin, dass bei Zweifamilienhäusern der Aufwand für die Installation von Messeinrichtungen, die Ablesung des Verbrauchs und die Abrechnung der Nebenkosten unverhältnismäßig hoch wäre und dem Vermieter vom Aufwand her nicht zugemutet werden kann. Diese Situation ist im Untermietverhältnis vergleichbar. Auch hier wäre es dem Hauptmieter als Vermieter nicht zuzumuten, eigens zur Erfassung des Energieverbrauchs des Untermieters Messeinrichtungen zu installieren, den Verbrauch ablesen zu lassen und die Energiekosten individuell nach dem Verbrauch des Untermieters abzurechnen. Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass sich die untervermieteten Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen befinden. Maßgebend ist allein das Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. In die gleiche Richtung zielt auch § 11 HeizkostenV. Danach ist der Heizkostenverordnung nicht auf Räume anzuwenden, bei denen das „Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs und die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist“. Insbesondere trifft dies auch für untervermietete Einzelzimmer zu (Schmid Handbuch der Mietnebenkosten RN.6069).

2.2.2 . Kaltmiete mit Nebenkostenpauschale

Ungeachtet dessen kann der Hauptmieter mit seinem Untermieter natürlich auch eine Kaltmiete nebst einer Nebenkostenpauschale vereinbaren, die sämtliche Nebenkosten und auch die Heizkosten abdeckt. Im Ergebnis kommt es auf das Gleiche heraus, als wenn eine Warmmiete vereinbart werden würde. Ein Vorteil besteht vielleicht darin, dass der Hauptmieter bei entsprechender Vereinbarung die Betriebskostenpauschale gegenüber seinem Untermieter problemlos erhöhen kann, wenn er seinerseits durch den eigenen Vermieter mit höheren Betriebskosten belastet wird. Der Untermieter weiß genau, welche Nebenkosten anfallen und hat eher ein Interesse an einem sparsamen Umgang im Energieverbrauch, als wenn eine Warmmiete vereinbart ist.

2.2.3. Kaltmiete mit individueller Abrechnung der Nebenkosten und Heizkosten

a. Technische Situation verhindert Abrechnung

Scheut der Hauptmieter vor der Vereinbarung einer Warmmiete oder einer Nebenkostenpauschale zurück oder besteht der Untermieter auf einer verbrauchsabhängigen Energiekostenabrechnung, muss der Hauptmieter in der Lage sein, den Energieverbrauch des Untermieters durch geeignete Messeinrichtungen zu erfassen. Dies kann in Bezug auf die Heizkosten beispielsweise dadurch geschehen, dass an den Heizkörpern in den untervermieteten Räumlichkeiten Verdunstungsröhrchen angebracht sind, deren Messungen gesondert zu erfassen und abzurechnen sind. Der dadurch bedingte erhöhte Abrechnungsaufwand kann dem Untermieter in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist der Hauptmieter vorab verpflichtet, dem eigenen Vermieter den dafür maßgeblichen Aufwand in der eigenen Nebenkostenabrechnung vorab zu bezahlen. Schwierig wird es bei der Warmwasseraufbereitung. Werden Badezimmer und Küche gemeinsam genutzt, ist die getrennte Erfassung des Verbrauchs technisch kaum möglich. Auch der Kaltwasserverbrauch ist faktisch nicht zu erfassen.

b. Abrechnung nach der Wohnfläche oder Personenzahl

Will der Hauptmieter das ökologische und ökonomische Verbrauchsbewusstsein des Untermieters motivieren, ohne dessen Energieverbrauch anhand entsprechender Erfassungsgeräte individuell abzurechnen, besteht eine praktikable Möglichkeit darin, den Energieverbrauch des Untermieters anteilig auf die Wohnfläche des Untermieters abzustellen und danach abzurechnen. Aber auch dann kann es zu Ungerechtigkeiten kommen, da der tatsächliche Energieverbrauch, insbesondere soweit Räume gemeinschaftlich genutzt werden, nicht unbedingt sachgerecht erfasst werden kann. Insoweit kann ein prozentualer Zuschlag vereinbart werden. Alternativ kann als Umlegungsmaßstab auch auf die Personenzahl in der Wohnung abgestellt werden.

3. Hauptvermieter steht nicht im Vertragsverhältnis zum Untermieter

Wenn überhaupt, sind also die Nebenkosten und Heizkosten bei einer Untervermietung nur durch den Hauptmieter gegenüber dem Untermieter im Untermietverhältnis abzurechnen. Der Hauptvermieter braucht in der Nebenkostenabrechnung für das Hauptmietverhältnis das Untermietverhältnis nicht gesondert abzurechnen, da der Untermieter zum Hauptvermieter nicht in einem Vertragsverhältnis steht. Der Hauptvermieter hat auch keinen Anspruch gegen den Untermieter auf Zahlung von Nebenkosten. Die vertragliche Beziehung des Untermieters regelt sich ausschließlich im Untermietverhältnis (Hauptmieter – Untermieter). In einem Mehrfamilienhaus, das kein Zweifamilienwohnhaus ist, muss der Hauptvermieter den Energieverbrauch seines Hauptmieters entsprechend der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abrechnen. Für den Restanteil gilt ein im Mietvertrag zu vereinbarender Umlageschlüssel. Allerdings hat die Nebenkostenabrechnung, die der Hauptvermieter dem Hauptmieter erteilt, im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter keine unmittelbare Bedeutung. Sie gibt dem Hauptmieter lediglich eine Orientierungshilfe über den Nebenkostenaufwand. Wie er diesen Aufwand an den Untermieter weitergibt, bestimmt sich nach den Vereinbarungen im Untermietverhältnis (Warmmiete, individuelle Abrechnung).

68 Antworten auf "Nebenkosten und Heizkosten bei der Untervermietung"

  • Philipp
    05.01.2015 - 20:31 Antworten

    Hallo,

    welche Klausel könnte ich in einem Untermietvertrag anbringen (also einem Vertrag zwischen mir, dem Hauptmieter und dem Untermieter), um die Übernahme der Nebenkostenabrechnung- und Nachzahlung durch den Untermieter wasserdicht zu machen?

    Danke & Gruß,

    Philipp

    • Mietrecht.org
      06.01.2015 - 12:16 Antworten

      Hallo Philipp,

      ich kann Ihnen hier leider keine wasserdichte Formulierung liefern. Lassen Sie sich dazu am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon Brinkmann
    08.01.2015 - 21:41 Antworten

    Wenn in einem Untermietvertrag eine Miete inkl. Heizung, Strom, Gas, Wasser angeführt ist und keine zusätzlichen Punkte eine Nebenkostenabrechnung betreffend angefügt sind, ist dann der Untermieter verpflichtet einen möglichen Mehrverbrauch von Strom, Gas oder Wasser zu bezahlen?

    LG Simon

    • Mietrecht.org
      09.01.2015 - 13:34 Antworten

      Hallo Simon,

      wenn keine Vorauszahlung und Abrechnung vereinbart ist, dann sehe ich keine wirkliche Möglichkeit Mehrkosten vom Untermieter zu verlangen. Lassen Sie den Mietvertrag bitte bei Bedarf anwaltlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    09.07.2015 - 13:45 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich war Untermieter und habe eine Nebenkostenpauschale im Untermietvertrag vereinbart.

    Nach meiner Kündigung stehen meine gemieteten Räumlichkeiten nun leer. Bin ich dennoch für die Dauer der Kündigungsfrist zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet?

    Desweiteren plant die Hauptmieterin meine Räumlichkeiten vor Ende der Kündigungsfrist für eigene Zwecke zu nutzen. Da es sich in meinem Verständnis um meine Räume handelt, wüßte ich gerne, ob sie das darf und wenn nicht: Was sind meine Möglichkeiten wenn sie es dennoch tut (Mietminderung?)?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort von dir freuen.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      09.07.2015 - 20:19 Antworten

      Hallo Thomas,

      solange das Mietverhältnis besteht müssen Sie die volle Mieter – also inkl. der Nebenkosten zahlen. Ebenso dürfen Sie während des bestehenden Mietverhältnis über die Räum verfügen und z.B. eine andere Nutzung untersagen oder unter bestimmten Bedingungen genehmigen (z.B. Mieterlass).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    15.07.2015 - 20:06 Antworten

    Hallo,

    ich bin Mitte 2013 ins Ausland und habe meine damalige Wohnung bis Mitte 2014 untervermietet. Damals habe ich mit meinem Untermieter leider keine Warmmiete vereinbart (aus Unwissenheit), sondern Kaltmiete + Nebenkosten. Es gibt eine hohe Rückzahlung: für das Jahr 2013 habe ich ihm diese anteilig überwiesen, 2014 noch nicht. Habe ich das recht diese selbst einzubehalten oder muss ich das an ihn abtreten?

    • Mietrecht.org
      16.07.2015 - 18:19 Antworten

      Hallo Julia,

      wenn Sie die Abrechnung der Vorauszahlungen vereinbart haben, sind Sie logischerweise dazu auch (vertraglich) verpflichtet. Es ist ja auch nur fair, denn der Untermieter hat offensichtlich nicht so viele Nebenkosten verbraucht – sofern es das beeinflussen konnte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    16.08.2015 - 23:20 Antworten

    Hallo,

    wenn eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde und bis zum Ende des Mietverhältnisses diese pauschale nicht angepasst wurde, darf der Vermieter dann noch im Nachhinein die Pauschale anpassen und Nachzahlungen verlangen? Wenn ja wie lange ist er dazu berechtigt?

    Bspw. ein Untermietverhältnis in der Mitte des Jahres (Mai-Juli). Die Endabrechnung für Strom kommt am Jahresende. Darf dann der Hauptmieter mir als Untermieter dann im Januar nächsten Jahres noch rückwirkend eine erhöhte Pauschale für die Dauer meines Mietverhältnisses in Rechnung stellen?

    Viele Grüße
    Matthias

    • Mietrecht.org
      17.08.2015 - 08:14 Antworten

      Hallo Matthias,

      über eine vereinbarte Pauschale wird nach “§ 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten” überhaupt nicht abgerechnet. Deshalb heisst es ja auch Pauschale und nicht Vorauszahlung (auf die später zu ermittelnden tatsächlichen Kosten).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    27.10.2015 - 14:22 Antworten

    Hallo!
    In meinem Untermietvertrag steht: “Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt 300€. Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten”.

    Nach meinem Auszug verlangt der Hauptmieter von mir nun Beteiligung an Kosten für Strom, Gas und Internet. Er hätte vergessen, diese Kosten in der monatlichen Miete zu berücksichtigen. Bei Vertragsschluss haben wir über diese Positionen nicht geredet, ich war der Meinung, die 300€ wären eine Inklusivmiete. Stimmt das?

    Viele liebe Grüße,
    Max

    • Mietrecht.org
      27.10.2015 - 17:53 Antworten

      Hallo Max,

      die Formulierung ist zumindest unklar. In der Regel wird eine undeutliche Formulierung im Mietvertrag durch gerechte zu Gunsten des Mieters ausgelegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • ralf richter
    09.01.2016 - 01:15 Antworten

    Ich bin Untermieter in 2-ZImmer-Wohnung mit Untermietvertrag. Jetzt kam eine Erhöhung Stromkosten, die wir uns 50-50 teilen. Ich habe dazu einen Zettel von meinem Mitbewohner und Vermieter erhalten, jedoch ohne eine Kopie der originalen Abrechnung vom Energieversorger.

    Meine Frage: Kann ich einen Nachweis über die Preiserhöhung verlangen und muss diese mir gezeigt werden? Sonst kann sich mein Mitbewohner ja theoretisch ein schönes Taschengeld hinzuverdienen, denn diesen Zettel kontrolliert ja im Prinzip niemand. Gleiche Frage gilt auch für Mieterhöhungen usw. Im Untermietvertrag steht, dass wir Nachzahlungen und Rückerstattungen jeweils zur Hälfte tragen.

    Danke für die Infos und vG, ralf

    • Alexandru
      05.11.2022 - 23:59 Antworten

      Hallo ,
      ich wohne in eine Wohnung seit Februar 2019 als Untervermieter. Hauptvermieter ist meine Arbeitgeber. Ich zahle Miete bei meine Arbeitgeber. Bis jetzt habe ich nocht nicht Betriebskostenabrechnung bekommen. In Juli habe ich die Betriebskostenabrechnung bekommen für 2021 . Aber trotzdem habe ich für 2019 und 2020 nichts bekommen, wieso habe ich nur für 2021 bekommen. Und für 2021 war Nachzahlung. Für 2019 und 2020 könnte ich Guthaben haben und meinen Arbeitgeber hat mein Guthaben behalten ? Deswegen habe ich kein Betriebskostenabrechnung für 2019 und 2020 ?Vielen Dank
      M.F..G Alex

      • Mietrecht.org
        06.11.2022 - 22:29 Antworten

        Hallo Alexandru,

        fordern Sie die Nebenkostenabrechnungen 2019 und 2020 an.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Timbo
    19.01.2016 - 11:05 Antworten

    Hallo,

    ein Untermieter hat für wenige Monate monatlich pauschal einen Betrag bezahlt.
    Laut Mietvertrag sind in der Pauschale Wasser, Heizung, Internet und Nebenkosten enthalten.
    Es gibt eine Klausel, die besagt, dass der Untermieter auf den Verbrauch achten soll (keine genauen Angaben in kWh o.ä.). In dem Vertrag wird nur die Vermietung eines Zimmers erwähnt, das Bad wurde im Einverständnis mit genutzt.

    Nun hat der Hauptmieter eine Abrechnung seines Energieversorgers bekommen, die unverhältnismäßig hoch zu sein scheint und will diese im Nachhinein anteilig an den Untermieter übertragen (Abrechnungszeitraum stimmt in etwa mit Dauer des Untermietverhältnis überein).

    Es handelt sich hier Ihrem Artikel nach um eine Inklusivmiete und daher dürfte kein Anspruch bestehen. Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    • Mietrecht.org
      19.01.2016 - 13:19 Antworten

      Hallo Timbo,

      es sind offensichtlich keine Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart über die abgerechnet werden müsste.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    27.07.2016 - 23:22 Antworten

    Hallo,

    Ich hatte eine Untermieterin, mit welcher ich keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen habe. Sie war lediglich angemeldet bei meiner Wohnungsgesellschaft als untermieterin. Wir haben vereinbart alle Kosten 50-50 aufzuteilen & so sind wir auch verfahren, als sich Nebenkosten veränderten oder wir nachzahlen mussten. Nun wohne ich seit 3 Monaten nicht mehr dort & habe eine Rechnung über eine Nachzahlung der Heizkosten erhalten. Meine alte Mitbewohnerin sagte mir schon im voraus bei unserem letzten Kontakt über Srromnachzahlungen dass sie die Heizung nicht zahlen werde, da ich zu viel geheizt hätte und sie in ihrem Zimmer garnicht sie zahle nur die gemeinschaftlichen Räume & möchte eine Aufzählung des Verbrauchs. Sie hat mich indes überall gesperrt sodass sich jetzt auch sehr schwer ein Kontakt aufstellen lässt. Was kann ich tun ? Ist sie mir zur Zahlung verpflichtet ?

  • Lulu
    11.12.2016 - 05:00 Antworten

    Hallo,

    ich muss meine Wohnung studienbedingt untervermieten und habe gelesen, dass es sinnvoll ist, eine Nebenkostenpauschale zu vereinbaren. Zählt dazu auch Strom? Auf was genau achte ich da? Wie genau funktioniert das? Wie muss ich mir das an einem konkreten Beispiel vorstellen? Heißt das monatlich ein bestimmter Betrag, den der Untermieter zu zahlen hat? Muss ich, wenn es sich herausstellt, dass ein Überschuss gezahlt wurde, diesen zurückzahlen oder wie funktioniert das?

    Vielen Dank

  • Christine K.
    16.01.2017 - 10:16 Antworten

    Hallo,

    im Falle der Vereinbarung einer Inklusivmiete: Kann ich Mehrkosten verlangen, welche z.B. durch die Nutzung des Telefons entstehen vom Untermieter dennoch verlangen?
    Beispiel: Es besteht eine Flatrate, welche monatlich 20€ kostet und es wird vereinbart, dass es in diesem Rahmen auch zu benutzen ist. Sollte der Untermieter z.B. dennoch ins beispielsweise ins Ausland telefonieren und es enständen dadurch Kosten, welche die 20€ überschreiten, kann ich diese dann verlangen?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      16.01.2017 - 13:28 Antworten

      Hallo Christine,

      ich würde es genauso im Mietvertrag vereinbaren, wie Sie es beschrieben haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • T.H.
    27.01.2017 - 08:54 Antworten

    Folgender Fall:

    Ich wohne zur Untermiete in einem Einfamilienhaus. Die Hauptmieter (meine Mitbewohner) sind für alle Nebenkosten selbst zuständig. In meinem Untermietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale angegeben.
    Die Heizung und das Warmwasser werden über einen Gastank betrieben.

    Vor ein paar Tagen ist einem der Hauptmieter aufgefallen, nachdem schon die Heizung nicht mehr lief und es auch kein Warmwasser mehr gab, dass der Gastank komplett leer ist. Die Temperatur im gesamten Haus ist rapide gefallen. Mein Zimmer hat nach der letzten Messung eine Temperatur von unter 10 °C erreicht. Ein Tag später wurde neues Gas bestellt, welches knapp eine Woche später geliefert werden soll.

    Die Hauptmieter wollen nun die Kosten für das erneute Auffüllen des Gastanks auf alle, also auch auf mich (Untermiete mit Nebenkostenpauschale) umlegen. Ich bin der Meinung, dass die Kosten dafür doch bereits über die Nebenkostenpauschale gedeckt sein müssten. Dürfen die das also einfach und dürfen die Hauptmieter die Nebenkostenpauschale erhöhen, obwohl in deren Hauptmietvertrag sich nichts ändert? Wer so extrem falsch kalkuliert ist doch selbst Schuld oder etwa nicht?

    Zudem steht noch im Raum, ob ich die Miete für die eine Woche kürzen darf, da mein Zimmer nicht bewohnbar (unter 10 °C) ist und es auch kein Warmwasser mehr gibt. Momentan wohne ich aufgrund der Umstände nicht dort und warte auf die Gaslieferung.

    Auf die Versorgung durch einen Gastank wurde ich bei Mietbeginn auch nicht hingewiesen, sodass ich selbst natürlich nicht auf irgendeine Art von Füllstandsanzeige oder Ähnliches geachtet habe. In dem Fall sind doch die Hauptmieter für die Versorgung zuständig.

    Hoffentlich könnt ihr meine Fragen beantworten.

    Vielen Dank schon mal!

  • F.M.
    14.02.2017 - 21:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgende Situation: Wir sind 4 Personen in einer WG, also 1 Hauptmieter und 3 Untermieter. Die Untermieter zahlen eine Nebenkostenpauschale, die sehr hoch zu sein scheint. Es besteht der Verdacht, dass der Hauptmieter seine Nebenkosten an die Untermieter weiterleitet, sodass er selbst keine Betriebskosten zahlt. Darf der Hauptmieter seine Nebenkosten an die Untermieter in Form einer Nebenkostenpauschale aufschlagen??

    Vielen Dank und beste Grüße,

    F.M.

    • Mietrecht.org
      15.02.2017 - 08:11 Antworten

      Hallo F.M.,

      mein Tipp: recherchieren Sie zur Senkung / Erhöhung einer Nebenkostenpauschale.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • F.M.
        15.02.2017 - 13:38 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihren Hinweis.

        Ich habe dazu bereits mehrere Tage recherchiert und leider keine geeignete Informationen gefunden. Für mich ist nicht interessant, ob der Hauptmieter den Preis für die Nebenkostenpauschale, die die Untermieter bezahlen, erhöhen oder senken darf, sondern ob er seine eigenen Nebenkosten auf die Untermieter umlegen kann.

        Beste Grüße.

        F.M.

        • Mietrecht.org
          15.02.2017 - 14:04 Antworten

          Hallo F.M.,

          in meinen Augen ist die Frage absolut relevant und auf Ihr Problem zutreffend. Sie zahlen ggf. eine zu hohe Pauschale, nennen es aber “ich zahl die Nebenkosten für den Hauptmieter mit” -> das ist so ziemlich das Gleiche.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • F.M.
            16.02.2017 - 11:12

            Sehr geehrter Herr Hundt,

            wenn ich im Internet bereits Informationen dazu gefunden hätte, hätte ich nicht hier im Forum um Hilfe gebeten. Die wenigen, verfügbaren Infos handeln Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Hauptmieter, zwischen Hauptmieter und Untermieter ist meinen Recherchen nach nichts, wenig oder nur Unzutreffendes für meinen Fall vorhanden. Sollten Sie noch weitere Informationen für mich haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

            Beste Grüße,

            F.M.

  • Michael Hamackers
    22.03.2017 - 14:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mit einem Freund einen Untermietvertrag geschlossen. Vertraglich festgelegt ist eine Kaltmiete plus Nebenkosten. Nun habe ich ihm wegen Eigenbedarf des Zimmers zu Ende April gekündigt. Mitlerweile ist die Abrechnung von Strom und Gas gekommen und ich soll 600 Euro nachzahlen. Kann ich meinen Untermieter an den Kosten beteiligen, weil er ja Strom und Gas verbraucht hat? In der Zeit da er bei mir wohnt hat sich laut Energieversorger der Verbrauch verdreifacht. Dieses ist auch vom Versorger dokumentiert worden.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    MfG

    Michael H.

    • Mietrecht.org
      22.03.2017 - 15:48 Antworten

      Hallo Michael,

      eine Nebenkostenabrechnung ist nur denkbar, wenn eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Michael Hamackers
        22.03.2017 - 16:29 Antworten

        Das haben wir. Er zahlt am monatsanfang die Kaltmiete plus eine Nebenkostenvorauszahlung

  • Katharina
    11.05.2017 - 06:39 Antworten

    Hallo,

    ich hatte letztes Jahr eine Zwischenmieterin in meinem Zimmer als ich im Ausland war. Im Mietvertrag habe ich geschrieben, dass die monatliche Miete inkl. Nebekosten xx beträgt. Ich habe es auch weder Nebenkostenpauschale noch -vorauszahlung genannt.
    Nun hat sie jedoch ca. 6 Wochen davon nicht alleine in dem Zimmer gewohnt sondern mit ihrem Freund, was in keinster Weise so abgesprochen war. Als nun die Nebenkostenabrechnung kam, kam heraus dass sie 242 eur mehr verbraucht hat als sie vorausgezahlt hat. Zur Festlegung dienen hier Zähler an den Heizkörpern. Nun weigert sie sich jedoch die Nachzahlung zu tilgen. Inwieweit kann ich das nun geltend machen? Ich habe ja Bilder mit Datum der Zählerstände.

    • Mietrecht.org
      11.05.2017 - 18:11 Antworten

      Hallo Katharina,

      Sie haben offensichtlich keinen Vorauszahlung vereinbart.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. P.
    03.07.2017 - 08:30 Antworten

    Moin Moin, ich habe eine Frage zur Untervermietung eines möblierten Zimmers. Ein Freund befindet sich in einer sozialen Notsituation und ich möchte ihn für eine Weile ein Zimmer untervermieten. Er hat ein Einkommen von 450 € im Monat und möchte einen §5 Schein beantragen. Dafür braucht er natürlich auch eine Meldebestätigung vom Amt.
    Wenn ich ihn jetzt bei meiner Wohnungsgenossenschaft anmelde und ihm ein möbliertes Zimmer mit kompletter Nutzung des restlichen Wohnraums (Küche, Bad, Balkon, Wohnzimmer ,Keller und Dachboden sowie Nutzung aller Geräte (Waschmaschine, Spülmaschine, Tv ect.)) zur verfügung stelle, wie gestalte ich dann die Höhe der Untermiete und deren Nebenkosten und wer bezahlt dafür? Kann er mit dem Untermietvertrag auch eine Bedürftigkeit (§5 Schein) beim Amt anmelden?
    Meine Warmmiete beträgt 570 €.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. P.

  • Julia Bauereiss
    05.07.2017 - 10:59 Antworten

    Hallo,

    Ich habe einen Untermietvertrag in dem die Kaltmiete 325 Euro monatl. beträgt.
    Dann ist eine Nebenkostenvorauszahlung von 85 Euro monatl. vereinbart.

    Meine Frage: Sind damit auch Heiz und Stromkosten gemeint? Ich hatte es so verstanden, doch der Mieter möchte jetzt die normalen monatl. Abschläge extra haben…
    Wie verhält sich das rechtlich, wenn das Wort warmmiete nicht explizit im Vertrag vorkommt, bzw. die Nebenkosten nicht weiter definiert sind?!

    Vielen Dank

  • Anna Schmitz
    22.02.2018 - 14:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet, da ich aber oft beruflich länger abwesend bin hat mein Vermieter das Zimmer weitervermietet bzw. untervermietet. Muss ich dann auch noch Miete zahlen? Er verlangt von mir nämlich auch noch eine monatliche Teilzahlung.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Mietrecht.org
      22.02.2018 - 18:51 Antworten

      Hallo Anna,

      Ihre Mietsache kann ohne Ihre Zustimmung nicht weiter untervermietet werden. Sie sind Besitzer des Zimmers.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina S.
    23.05.2018 - 09:23 Antworten

    Hallo Dennis,

    bei einer Nebenkostenpauschale habe ich (als Hauptmieter) keine Chance noch zusätzliche Kosten von meinem Untermieter anzufordern, oder?
    Ich habe für den Zeitraum von 6 Monaten eine Nachzahlung über 800€ Kalt-/Warmwasser und Heizungsstrom bekommen, zusätzlich dazu eine 180€ Stromrechnung.

    Ich wusste, dass sie mit ihrem Freund einzieht, vertraglich wird aber nur von ihr gesprochen.

    Vielen Dank und Grüße
    Nina Schäfer

  • Jan M.
    01.07.2018 - 13:05 Antworten

    Hallo,

    ich vermiete in meiner Miets-Wohnung ein Zimmer unter.
    Wir haben den Hauptmietvetrag gekündigt. Im Untermietervetrag steht drinnen, dass der Untermietervertrag längstens besteht, solange der Hauptmietvertrag besteht. Also endet zur selben Zeit auch der Untermietervertrag.

    Übernehmen wollte der Untermieter die Wohnung nicht. Die Nebenkostenabrechnngen knüpfen sich ebenfalls an der Hauptmietverrtag. Darf ich einen Teil der Kaution des Untermieters einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung kommt? Ich befürchte ansonsten, dass ich auf den geamten kosten sitzen bleibe. Aufgesteilt wird die Nebenkostenabrehchnung durch die Anzahl in der Wohnng lebenden Personen.

    Danke und Grüße aus Düsseldorf
    Jan

    • Mietrecht.org
      01.07.2018 - 16:33 Antworten

      Hallo Jan,

      für Sie als Vermieter gelten die gleichen Regeln wie für alle Vermieter. Der Einbehalt eines Teils der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung ist i.d.R. legitim.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jan
        01.07.2018 - 19:59 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        eine Frage noch.

        Der Untermieter hat das Zimmer vor 2 Jahren frisch renoviert übernommen.
        Wie muss er das Zimmer wieder an mich übergeben? Muss er streichen und putzen?
        Und wenn er streichen müsste und es nicht macht, was kann ich da machen?

        Der Untermietervertrag knüpft sich hier an den Hauptmietvertrag. In dem steht, dass ich bei Auszug die Wohnung gestrichen übergeben muss.
        Leider weigert sich der Untermieter zu streichen.

        Viele Grüße und Danke
        Jan

  • Tobias Langenbacher
    07.07.2018 - 18:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit einem Untermietvertrag und den resultierenden Nebenkosten. Laut Mietvertrag sind 50€ Nebenkosten zu entrichten. Es gibt keinen Hinweis auf Vorauszahlung oder Pauschalkosten. Es steht lediglich eine Klausel darin, dass im Falle der Wasser- und Stromverbrauch 10% über der Abrechnung von 2017 liegt, die Mehrkosten 50/50 geteilt werden.
    Nun ist dieser Fall eingetreten und plötzlich werden die Nebenkosten in 25€ Strom/Wasser und 25€ für Müll, Hausmeister etc. aufgeteilt. Laut Abrechnung müssen wir nun einen Betrag von über 300€ für Wasser und Strom nachzahlen. Ist das rechtens? Sind wir zur Zahlung dieser Mehrkosten verpflichtet?

    Viele Grüße
    Tobias

    • Mietrecht.org
      09.07.2018 - 13:32 Antworten

      Hallo Tobias,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie leider nur bitten, dass Sie Ihren Vertrag (die Klausel) individuell prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paula Sophie
    25.07.2018 - 13:45 Antworten

    Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Ich habe eine Wohnung die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt untervermietet wird.
    Der Untermieter wird bis zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung bleiben und danach wird die Wohnung an eine ganz neue Partei vermietet.
    Mein Untermieter möchte nun, dass ich meinen Strom- und Gasvertrag kündige, damit er sich selber neue Verträge für diesen Zeitraum abschließen kann. Ist das möglich? Kann man das so einfach machen?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Paula

  • Björn
    07.08.2018 - 08:14 Antworten

    Hallo,

    ich war für 6 Monate Untermieter einer Whg. Die Whg wurde vom Hauptmieter zu 100% an mich vermietet. Der Eigentümer wusste das ich dort wohne und ich war auch dort gemeldet. Dann stellte sich heraus, dass die Wohnung nur zu 50% untervermietet werden durfte – welches der Hauptmieter sogar nachweisslich wusste – daraufhin folge eine fristlose Kündigung des Eigentümers an den Hauptmieter und ich musste innerhalb von 2 Wochen aus der Whg, was zum Glück insoweit für mich Ok war, als ich bereits eine andere Whg gefunden habe. Nun wird mir eine Gas-Rechnung in voller Höhe vom Hauptvermieter in Rechnung gestellt und darauf gedrängt sie sofort zu Zahlen. Im Untermietvertrag ist dieser Punkt nicht aufgeführt. Strom zahlte ich selbst. Meine Frage ist: Bin ich verpflichtet den Gesamten Gasrechnungsbetrag zu Zahlen? Sollte ich max. 50% Zahlen oder ist aufgrund des illegalen Mietvertrags seitens des Hauptmieters überhaupt zulässig mir diesen Betrag in Rechnung zu stellen? Vielen Dank für eine kurze Antwort dazu.

    • Mietrecht.org
      07.08.2018 - 10:01 Antworten

      Hallo Björn,

      grundsätzlich können von (Unter)Vermieter nur die Nebenkosten umgelegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • mb
    13.04.2019 - 10:22 Antworten

    Guten Tag!

    Ist es rechtens, dass ein Vermieter (in diesem Fall gleichzeitig Eigentümer), der die von ihm bewohnte
    Wohnung mit zwei Untermietern teilt, die anfallenden Energiekosten (Wasser, Strom, Gas) allein von diesen tragen lässt?
    In meinem Untermietvertrag steht, dass diese verbrauchsabhängig abgerechnet werden und zu 50% von mir zu tragen sind. Allerdings waren bei Schließung des Vertrages nur der Vermieter und ich Bewohner, so dass die Formulierung in Ordnung schien, auch wenn ich wusste, dass ein zweiter Unternmieter gesucht wurde.
    Nach meinem Auszug habe ich jetzt die Abrechnungen über die Energiekosten von August 2017 – März 2019 erhalten, in denen nur meine Vorauszahlungen und die des anderen Untermieters berücksichtigt wurden. Der Vermieter beruft sich auf den Schlüssel im Mietvertrag und das solche Abrechnungen nie gerecht seien…

    Ich hoffe, Sie könne mir weiterhelfen und bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    mb

  • Sabrina
    20.05.2019 - 08:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung bei einer Untervermietung. Der Untermieter hat die gesamte Wohnung bewohnt. Beide Mietverträge (Haupt- und Untervermietung) sind seit ca. 1.5 Jahren beendet, nun kam vom Untermieter ein Brief, dass er Formfehler an der NK-Abrechnung gefunden hat und diese ungültig ist (Das stimmt leider, hier werde ich wohl auf meine Nachzahlung aus der NK-Abrechnung verzichten müssen). Außerdem zweifelt er (im Nachhinein, ohne dass er nachgemessen haben könnte) die Wohnungsgröße an, er spricht von 42 statt 60 qm und möchte entsprechend Miete zurück. Hier habe ich ihn aufgefordert, mir nachzuweisen, wann bzw. wie er die Wohnungsgröße ermittelt hat, da der Mieter hier doch verpflichtet ist, zu messen und nicht einfach ohne Grund die Größe anzweifeln kann, oder?. Ich selbst habe dieselbe Größe wie er im Hauptmietvertrag stehen und kann im Nachhinein nicht nachvollziehen, wie groß die Wohnung tatsächlich war.

    Jetzt fordert er (wohl um sich so einen Nachweis für die Wohnfläche erschleichen zu können, da er ja nicht messen kann) eine Wohnflächenberechnung um die Verteilung der Nebenkosten nachvollziehen zu können. Die Frage ist, hat er ein Recht darauf?
    Und wie ist hier die rechtliche Situation? Mir “gehört” in dem Sinne nur die eine Wohnung – mit dem restlichen Haus habe ich und damit der Untermieter nichts zu tun. Also müsste doch – rein logisch – für die anteilige Verteilung der NK nicht das Gebäude, sondern nur die Wohnung als Berechnungsgröße dienen. Ich habe ja keine Daten von und keinen Einfluss auf das Restgebäude. Im Untermietvertrag war zwar eine NK-Abrechnung vereinbart, aber kein Verteilungsschlüssel spezifiziert. Daher wird wohl “anteilig die Wohnfläche” als Berechnungsgrundlage gelten. Bezogen auf die Wohnung hat der Untermieter ANTEILIG die Gesamte Wohnung gemietet und müsste – wieder, rein logisch – anteilig die NK der gesamten Wohnung bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Größe der Wohnung. Ich weiß leider nicht, wie die Rechtslage hier ist. Es sollte in dem Fall ja egal sein, ob er 60 qm von 60 qm bewohnt, oder 42 qm von 42 qm.

    Vielen Dank für ihre Hilfe,
    Mit freundlichen Grüßen, Sabrina

    • Mietrecht.org
      21.05.2019 - 08:05 Antworten

      Hallo Sabrina,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier zu Ihren vielen und komplexen Fragen leider nicht per Kommentar helfen. Bitte lassen Sie sich in der Sache rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sabrina
        21.05.2019 - 13:57 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für ihre Antwort.

        Vielleicht können sie mir zumindest in einem Punkt helfen: Hat ein Mieter grundsätzlich das Recht, eine Wohnflächenberechnung einzufordern, um eine Nebenkostenabrechnung zu prüfen?

  • Marc Bönig
    04.10.2019 - 01:35 Antworten

    Hallo,

    ich hab auch eine Frage zu den Nebenkosten im Untermietvertrag. In meinem Fall bin ich der Hauptmieter und habe 1 Zimmer untervermietet.

    Die Kaltmiete wird mit 180€ angegeben.

    Zu den Nebenkosten gibt es 2 Absätze. Einmal den Absatz der Nebenkostenvorauszahlung dort habe ich die in meinem Mietvertrag mit dem Vermieter angegebenen Betriebskosten anteilig aufgeführt.
    Sie betragen 40€

    Nachfolgend gibt es den Absatz der Nebenkostenpauschale. Dort habe ich die Strom&Gas Kosten anteilig aufgeführt.
    Sie betragen 80€

    In Summe habe ich eine Miete von 300€ angegeben.

    Mein Mitbewohner zieht jetzt nach knapp einem Jahr aus und sagt: die Aufstellung ist nicht rechtens, da sowohl Nebenkostenvorrauszahlung als auch Nebenkostenpauschale verlangt werden. Er verlangt nun eine Abrechnung der Strom und Gas Kosten. Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet? Habe ich evtl. einen Formfehler gemacht (da ich beide Positionen in einer hätte angeben müssen) und macht mich das rechtlich angreifbar?

    ( Für mich hat das damals Sinn gemacht, die Betriebskosten die ein fester Preis vom Vermieter sind als Vorauszahlung aufzuführen und Strom&Gas auf die ich beim Verbrauch keinen Einfluss habe und monatlich an den Energieversorger zahle, als Pauschale)

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Zeit.
    Mit freundlichen Grüßen

    Marc

    • Mietrecht.org
      08.10.2019 - 08:56 Antworten

      Hallo Marc,

      im Zweifel gehen Unstimmigkeiten immer zu Gunsten des Mieters aus. Eine umgekehrte Vereinbarung hätte ebenso Sinn macht. Über die teuren Heizkosten wird je nach Verbrauch abgerechnet. Die verbrauchsunabhängigen Kosten – die sich eh kaum verändern – als Pauschale. Nur mal als Idee.

      Geben Sie in der Sache nach oder lassen Sie die Klausel prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wichert
    15.11.2019 - 00:19 Antworten

    Hallo und guten Abend,
    ich zahle kanpp 1.600€ für meine Wohnung. Zur Kostenersparnis habe ich meine Tochter als Untermieterin mit Kind unter 8 jahren aufgenommen. Nun verlangt meine Vermieterin jedoch 380€ mehr an Vorauszahlungen. Ist eine derartige Mieterhöhung rechtlich einwandfrei? Nur dann würde mir das ja nichts nützen, denn die neuen Vorauszahlungen decken bis auf 100€ ja schon die Mieteinnahmen, die ich durch sie erhalte.Die Grundmiete hat sich nicht geändert.
    Kann man dagegen wirksam Widerspruch einlegen, denn begründet war die Erhöhung nicht. Es ist meinerseits nur eine Vermutung.

  • Enrico Engel
    29.05.2020 - 17:57 Antworten

    Hallo, wir wollen ein Haus anmieten, das auch gewerbliche Nutzung durch Dritte ermöglicht.
    Der Eigentümer möchte nichts mit dem Untermieter zu tun haben, das sollen wir als Hauptmieter alles selbst regeln. Derzeit besteht keine Möglichkeit die Medien (strom, wasser, Ölheizung) Verbrauchsgerecht aufzuschlüsseln. Der Eigentümer möchte von uns die Gesamtmiete für sas ganze Haus bekommen.
    Die Miete für den Untermietvertrag wäre für uns nur ein durchlaufender Posten.
    Welche Gefahren bestehen für uns durch diese Konstellation ? Vielen Dank und MfG

  • Claudia
    15.10.2020 - 05:59 Antworten

    Guten Tag, wo finde ich die rechtliche Grundlage zu Punkt 2.1?
    Vielen Dank.

  • Sara
    26.04.2022 - 18:26 Antworten

    Hallo!
    Ich wohne seit kaum 2 Monaten in einer WG (3 untermieter, 1 Hauptmieter). Bei meinem Einzug wurde eine Miete von 280€ vereinbart, alles inkludiert, (internet strom usw.) leider ohne Mietvertrag, nur verbal.
    Jetzt hat der Hauptmieter gesagt dass die Energiekosten steigen werden und die Miete deshalb teurer wird.

    Darf er die Miete so einfach erhöhen? Nach nur 2 Monaten?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Jörg
    01.05.2022 - 23:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich (Mieter) habe meine gesamte Wohnung in Absprache mit der Vermieterin/Eigentümerin
    letztes Jahr für 6 Monate befristet untervermietet.
    Neben der Grundmiete habe ich für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung mit der Umtermieterin vereinbart, für die weiteren Betriebskosten (ebenfalls. Ein Absatz legt fest, dass die Betriebs- und Nebenkosten letztlich entsprechend des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden.
    Nun sind durch diese Vereinbarungen die Kosten für den Strom nicht genannt und auch nicht durch die Vorauszahlungen abgedeckt gewesen (etwa 30 €/Monat).
    Dazu wurde, wie ja auch in meinem eigenen Mietvertrag gegenüber der Eigentümerin nichts festgelegt, da ich einen eigenen Vertrag mit einem Versorger habe. Hätte ich das regeln müssen?

    Logischerweise habe ich in den 6 Monaten der Untermiete keinen Strom verbraucht.
    Tatsächlicher Nutznießer bzw. Verbraucher ist natürlich die Untermieterin. Kann ich ihr die Kosten für die Monate, die sie hier gewohnt hat in Rechnung stellen?
    Ich würde jedenfalls ungern auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings habe ich natürlich einen Vertrag mit dem Stromversorger, der auf meinen Namen läuft.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      02.05.2022 - 09:35 Antworten

      Hallo Jörg,

      danke für Ihren Beitrag. Ich denke es ist ein Unterschied, ob eine Wohnung regulär an einen Mieter vermietet wird und dieser z.B. das Gas nicht beim Versorger anmeldet und der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben soll. Ihr Untermieter konnte keinen Strom anmelden, da Sie (auf Zeit und) möbliert und bezugsfertig untervermietet haben. Ich würde davon ausgehen, dass Sie Stromkosten inkludiert waren. Ich denke Sie hätten die Umlage und Abrechnung vereinbaren müssen. Lassen Sie den Vertrag bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna Kron
    22.05.2022 - 18:48 Antworten

    Hallo,
    Ich habe 5 Monate zur Untermiete gewohnt, die Miete war als Inklusivmiete vereinbart. In meinem Vertrag wurden folgende absätze:
    1. Die Monatliche Miete beträgt 650€ Euro
    2. Sämtliche anfallenden umlagefähigen Betriebskosten sind mit der vorgenannten Miete abgegolten
    3. … die Mietsicherheit ist nach Beendigung des Untermietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache abzurechnen und an die Untermieterin zurückzugeben, sobald ünersehbar ist, dass der Hauptmieter keine Ansprüche aus dem Untermietverhältnis zustehen. Wenn nach Beendigung des Untermietverhältnisses eine Betriebskostennachforderung zu erwarten ist, darf die Hauptmieterin bis zum Ablauf der ihr zustehenden Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes die Mietkaution in der Höhe einbehalten, die zur Sicherung ihrer Nachforderungsansprüche angemessen ist.
    Nun hat sie 400€ meine Kaution einbehalten, um auf Abrechnung (sie hat nicht beantwortet was für Abrechnungen) zu warten. Bei meinem Einzug wurden jedoch keine Zählerstände oder ähnliches notiert.
    Hat sie das Recht das Geld einzubehalten und Nachzahlungen von mir zu verlangen? Sie beruft sich auf Punkt 3.
    Falls Sie nicht das Recht dazu hat, wie kann ich vorgehen um mein Geld zu bekommen? Sie zieht selbst aus, sodass ich ab nächstem Monat ihre Adresse nicht mehr kenne.
    Vielen Dank und viele Grüße

    • Mietrecht.org
      23.05.2022 - 12:01 Antworten

      Hallo Anna,

      die beiden Vereinbarungen im Mietvertrag widersprechen sich. Auf Grundlage der Vereinbarungen sehe ich keine Möglichkeit über die Nebenkosten per Nebenkostenabrechnung abzurechnen.

      Lassen Sie den Vertrag bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Hier noch eine Hilfe: Vermieter oder Hausverwaltung zahlt Kaution nicht zurück

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • NM
    19.08.2022 - 16:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ein Sonderfall: Darf der Versorgungsvertrag über Gas und Strom und der Hauptmieter einer Wohnung voneinander abweichen? Konkret geht es um die Übernahme einer Wohnung inkl. neuem Mietvertrag. Der Versorger besteht darauf, den bestehenden Vertrag (mit dem jetzigen Hauptmieter) nicht umschreiben zu können, sondern will einen neuen Vertrag abschließen (deutlich teurer). Dürfte der “alte” Hauptmieter weiter Vertragsnehmer für Versorgungsleistungen sein, selbst wenn er kein Mieter mehr ist und an anderer Stelle gemeldet?

    • Mietrecht.org
      19.08.2022 - 16:40 Antworten

      Hallo NM,

      Sie beschreiben einen Normalfall. Ein neuer Mieter zieht ein und schließt einen neuen Vertrag für seine Gas-Etagenheizung beim Gasversorger ab. Gleiches gilt für den Stromversorger. Das Handeln des Versorgers ist absolut schlüssig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea-Celine Bauer
    21.11.2023 - 19:16 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einem mir sehr dringlichen Anliegen.

    Am 01.01.2022 bin ich mit einer Bekannten und ihrem Sohn (zu diesem Zeitpunkt war er 16 Jahre alt) zusammen in eine Wohnung gezogen.
    Diese hat sie alleine als Hauptmieterin gemietet und der Mietvertrag wurde auch nur von ihr unterschrieben.
    Die gesamte Warmmiete betrug 660€, davon habe ich 350€ monatlich gezahlt. Vereinbart wurde mündlich: Die Hälfte der Warmmiete. Ein schriftlicher Vertrag wurde weder mit ihr noch mit dem Vermieter aufgesetzt.
    Am 01.03.2022 bin ich aufgrund von Streitigkeiten ausgezogen und habe mich ca. 3 Wochen später auch umgemeldet.
    Am 01.06.2022 ist sie selbst ebenfalls aus der Wohnung ausgezogen.
    Heute, den 21.11.2023, hat sie sich bei mir gemeldet, dass sie eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 1000€ von dem damaligen Vermieter bekommen hat.
    Nun verlangt sie von mir meinen Anteil, in dem Zeitraum wo ich dort gewohnt habe, zu bezahlen. Allerdings habe ich ihr monatlich über die Hälfte der Warmmiete bezahlt.
    Nun möchte sie zum Anwalt gehen, damit dieser meinen Anteil einfordert.

    Ich weiß nicht, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll, ob ich einen Beitrag zahlen muss oder nicht.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

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