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Nebenkosten bis zum Auszug oder bis zum Mietvertragsende zahlen?

Die Nebenkosten zahlt man regelmäßig zusammen mit der Miete. Doch, was ist, wenn man eigentlich gar keine Nebenkosten mehr verbraucht, weil man schon vor Mietvertragsende auszieht? Nicht wenige Mieter ziehen bereits aus ihrer alten Mietwohnung aus, obwohl der Mietvertrag noch weiterläuft. Das macht ja auch Sinn, denn der Umzug in eine neue Wohnung, die neue Wohnungsübergabe und eventuelle Reparaturen in der alten Wohnung sind ja nicht über Nacht erledigt. Die Frage, die sich vielen Mietern dann aber stellt, ist ob man für die nun leerstehende alte Mietwohnung noch dieselbe Miete zahlen muss, wie zu der Zeit, als man noch darin gewohnt hat. Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja, muss man.

Warum das so ist und warum sie am Ende doch nicht dieselben Nebenkosten zahlen, wie für die bewohnte Zeit, zeigt der nachfolgende Artikel.

I. Nebenkosten sind unabhängig vom Auszug

Grundsätzlich sind die monatlichen Nebenkosten entsprechend der Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag zu zahlen. Die Zahlungspflicht für die Nebenkosten erstreckt sich dabei immer auf die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Das bedeutet, es ist egal wie oft und wann die Wohnung tatsächlich bewohnt ist oder leer steht. Monatlich ist immer die gleiche vereinbarte Nebenkostensumme zu bezahlen.

Würde man sich nur mal vorstellen, dass tatsächlich der Auszug von der Nebenkostenzahlung befreit, müsste man ja theoretisch auch schon weniger Nebenkosten zahlen, wenn man mal übers Wochenende nicht da ist oder verreist. Das ist aber nicht der Fall.

II. Ausgleich der Leerstandszeit bei der Nebenkostenabrechnung

Da in 90 % aller Standardmietverträge geregelt ist, dass der Mieter monatliche Vorauszahlung auf die tatsächlich verbrauchten Nebenkosten zu leisten hat, bekommt er meist die zu viel gezahlten Kosten mit der Jahresabrechnung zurück. Denn bei der Nebenkostenvorauszahlung, zahlt der Mieter nämlich pro Monat einen Nebenkostenbetrag im Voraus, der die höchstwahrscheinlich auch anfallenden Kosten abdecken soll. Am Jahresende wird die Summe der Vorauszahlungen und der tatsächlich angefallenen Kosten dann verglichen und die Differenz korrigiert. Das ist dann die sogenannte Nebenkostenabrechnung. Je nachdem zu welchen Gunsten sich die Differenz ergibt, erhält der Mieter eine Guthabens-Erstattung oder der Vermieter einen Anspruch auf Nebenkostennachzahlung.

Somit zahlt der Mieter nur die tatsächlich angefallenen Nebenkosten und erhält im Ergebnis, auch die Kosten wiedererstattet, die er trotz frühzeitigem Auszug noch gezahlt hat.

III. Kein Ausgleich bei Nebenkostenpauschalen

Mieter, die eine Nebenkostenpauschale oder eine verbrauchsunabhängige Warmmiete zahlen erhalten keinen Ausgleich für die Zeit, in der die Mietwohnung schon leer steht. Zwar verringert sich selbstverständlich auch deren Nebenkostenverbrauch auf nahezu Null, wenn sie vor Mietvertragsende ausziehen, die Zahlung der Nebenkosten ist hier aber unabhängig vom Verbrauch. Man kann sich als Mieter dann nicht darauf berufen, dass man schon gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat, denn die Zahlungspflicht endet erst mit Mietvertragsende.

40 Antworten auf "Nebenkosten bis zum Auszug oder bis zum Mietvertragsende zahlen?"

  • Sabine
    08.01.2020 - 10:10 Antworten

    Hallo
    muss ich auch nach Wohnungsübergabe die Nebenkosten weiterzahlen? Er verschiebt mich nämlich ständig und ich sehe darin keinen Grund?! (Die Miete ist klar, solange der Vertrag läuft.)

    Zusätzlich hat er mir einen Monat dran gehängt, da er mir erst Mitte Dez. auf meine Kündigung geantwortet hat.
    Habe sie mündlich im Nov. gekündigt und auch zwei Tage später eingereicht (allerdings ohne Einschreiben, er wohnt direkt nebenan) der Vertrag läuft eigentlich bis ende Februar aber seiner Meinung nach noch bis ende März.

    Nun will er die Miete um 80,- erhöhen was meiner Nachmieterin stinkt (verständlicherweise) es könnte sein das sie dann nicht einzieht muss ich dann bis ende März Zahlen?
    Ich wohne seit dem 13.12. nicht mehr dort.
    Danke

    • Mietrecht.org
      08.01.2020 - 11:40 Antworten

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich schulden Sie bis zum Mietvertragsende die Warmmiete. Also die Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Frau Milke
      29.07.2023 - 20:38 Antworten

      Hallo Herr Hundt,

      Ich hatte mit einem Mieter eine Betriebskostenpauschale vereinbart. Dieser hat die Wohnung so gut wie mit genutzt. Dann keine Miete gezahlt und die Wohnung nach meiner außerordentlichen Kündigung erst 5 Monate später geräumt. Jetzt ist er der Meinung, er würde den Betrag der Pauschale mit zahlen müssen. Ich mache die Miete + Pauschale bis Räumung der Wohnung geltend. Wie sehen Sie das?

      • Mietrecht.org
        30.07.2023 - 09:52 Antworten

        Hallo Frau Milke,

        Sie meinen vermutlich, dass der Mieter die Wohnung so gute wie “nie” genutzt hat. Das spielt bei der Pauschale keine Rolle. Der Mieter muss die Warmmiete zahlen, unabhängig von dem genauen Nutzungsverhalten.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Andi
    10.03.2020 - 20:41 Antworten

    Hallo,

    meine ehemalige Vermieterin möchte mir verbrauchssbhängige Betriebskosten für meine alte Wohnung berechnen, für Gartenpflege und „erhöhten Reinigungsaufwand für einen neu verlegten Teppich im Treppenhaus. Jetzt ist es aber so, dass zum Zeitpunkt meines Einzugs weder der Garten angelegt war, noch der Teppich verlegt und war. Ich habe verstanden, dass die verbrauchssbhängigen Nebenkosten zu X/12 entsprechend des Auszugs zu zahlen sind. Sowohl Garten als auch Teppich waren ja aber erst mal Anschaffungen. Wie sieht es damit aus?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      10.03.2020 - 20:49 Antworten

      Hallo Andi,

      weder die Anschaffung eines Teppichs noch die Neuanlage eines Gartens sind über die Nebenkosten umlegbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Rodolfo Santa Olalla
        06.04.2023 - 13:39 Antworten

        Hallo!
        Ich ziehe fristgerecht zum 30.05. aus der Wohnung und zahle bis dahin KM+NK.
        Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Ich bekomme die NK-Abrechnung i. d. r. im Juni des Folgejahres.

        Muss ich bis dahin auf die Abrechnung warten?

        Wie verhält es sich mit Gutschrift oder Nachzahlung? Werden diese zwischen mir und dem Vermiter bzw Nachmieter aufgeteilt?

        • Mietrecht.org
          06.04.2023 - 15:35 Antworten

          Hallo Rodolfo,

          die Nebenkostenabrechnung 2023 werden Sie dann vermutlich im Sommer 2024 erhalten. Sie tragen nur die Nebenkosten bis zu Ihrem Auszug.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Peter Schulte
    22.09.2020 - 13:22 Antworten

    Hallo,
    vorzeitiger Auszug (2Monate), personenzahlabhängige Verbrauchskosten (zB Wasser), frühzeitige Mitteilung an Vermieter.

    Personenzahlabhängige NK will der Vermieter trotzdem für diese 2 Monate Leerstand mit 3 Personen abrechnen, obwohl nachweislich bereits 100 km verzogen und! umgemeldet.

    Er begründet es mit der Möglichkeit der Nutzung.

    Meiner Meinung nach müssen 2 Monate mit 0 Personen gerechnet werden. Richtig?

    Danke und Gruß
    Peter Schulte

    • Mietrecht.org
      22.09.2020 - 15:02 Antworten

      Hallo Peter,

      grundsätzlich zahlen Sie die Nebenkosten mit dem vereinbarten Schlüssel bis zum Ende des Mietvertrages. Wenn Sie zwei Personen als ausgezogen melden, könnte man argumentieren, dass nur mit einer Person abgerechnet wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stamm
    02.12.2020 - 20:10 Antworten

    Guten Abend,
    ich bin in 8/19 ausgezogen und danach wurden die Gartenarbeiten durchgeführt (Hecke schneiden, Rasen vertikutieren usw.). Muss ich diese Kosten zu 8/12 tragen oder gar nicht, weil ich bereits ausgezogen war? Danke! MfG

    • Mietrecht.org
      02.12.2020 - 20:41 Antworten

      Hallo Frau Stamm,

      zeitanteilig, also zu 8/12tel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Stamm
        02.12.2020 - 21:17 Antworten

        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Und ich hatte gehofft, diese Kosten nicht mehr tragen zu müssen, schade. MfG

  • Stamm
    02.12.2020 - 22:29 Antworten

    Hallo, kurze Frage noch, ich habe gelesen, dass der Vermieter nach Leistungsprinzip oder Abflussprinzip berechnen kann. Hätte ich da doch evtl. eine Chance die Gartenarbeiten nicht zu zahlen? Danke !

  • Andrea
    06.05.2021 - 08:42 Antworten

    Hallo,
    micht interessiert was mit den Mietnebenkosten passiert, wenn der Mietvertrag zum 31.12. gekündigt wurde, die Übergabe der Schlüssel im beiderseitigen Einverständnis aber erst eine Woche später stattfindet. Die Räume wurden nach dem 31.12. nicht mehr betreten. Können für die 7 Tage Nebenkosten berechnet werden, ob wohl der Vertrag bereits nicht mehr gültig ist?

      • Andrea
        10.05.2021 - 08:35 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        danke Ihnen für die Hilfestellung. Allerdings fällt hier die Schlüsselrückgabe VOR Ende des gekündigten Mietvertrages. Was gilt aber, wenn die Parteien verienbart haben, dass sie die Schlüsselübergabe erst NACH Ende des Mietverhältnisses vereinbaren? Darf der Vermieter dann noch Mietnebenkosten für die Zeit nach Vertragsende fordern, obwohl das Mietobjekt in dieser Zeit nicht betreten wurde?
        Viele Grüße
        Andrea

        • Sandra
          05.11.2021 - 22:03 Antworten

          Hallo Andrea,

          das würde mich auch interessieren, haben Sie mittlerweile eine Antwort dazu?

  • Lea
    15.07.2021 - 14:07 Antworten

    Guten Tag,
    Ich bin in meiner Wohngemeinschaft am 01.04. ausgezogen. Daraufhin wurde eine Nebenkostenabrechnung gemacht, auf die eine Erhöhung der Nebenkosten folgte (hohe Nachzahlung erhalten). Mein Mietvertrag geht jedoch noch bis zum 01.07. Die Nachzahlung übernehme ich natürlich, allerdings stellt sich mir die Frage ob ich für die Monate in der ich nicht mehr in der Wohnung wohne, aber mein Mietvertrag noch läuft, ich die zusätzlichen Nebenkosten (die aufgrund der Nachzahlung jetzt monatlich hinzukommen) noch zusätzlich zu der ursprünglichen Warmmiete bezahlen muss.
    Bin sehr dankbar über eine Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen!

    • Mietrecht.org
      16.07.2021 - 07:42 Antworten

      Hallo Lea,

      Sie zahlen die vollen Nebenkosten inkl. möglicher Nachzahlung bis zum Ende des Mietvertrages.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    08.08.2021 - 17:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich vermiete eine Wohnung, der aktuelle Vertrag läuft seit dem 01.02.2020. Die Wohnungsübergabe fand aber bereits im Dezember 2019 statt, das Wohnungsübergabeprotokoll ist auf den 20.12.2019 datiert. Miete wurde für diesen Zeitraum nicht entrichtet. Wer muss die Nebenkosten für den Januar 2020 tragen? Vielen Dank für eine Einschätzung!

    Beste Grüße
    Julia

  • Svenja
    09.07.2022 - 19:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich hätte auch eine Frage. Meine Wohnung ist offiziell zum 30.06.2002 gekündigt. Da die Nebenkostenabrechnung immer erst zum Ende des Folgejahres kommt (hier also erst Ende Dezember 2023) muss ich noch gut 1,5 Jahre darauf warten. Was ich mich nun frage: aktuell explodieren die Gaspreise. Dadurch, dass ich in 2022 quasi nie in der Wohnung war, waren alle Heizungszähler auf 0,00. Was passiert, wenn der Vermieter für das Haus nun beispielsweise im kommende November / Dezember 2022 noch sehr hohe Gaskosten hat? Muss ich diese dann anteilig zu 6/12 noch Mit tragen, obwohl ich bereits im Juni ausgezogen bin und die hohen Preise und der Verbrauch erst im November / Dezember (also nach meinem Auszug) angefallen sind?
    …Oder wenn der Vermieter sich vielleicht sogar entscheidet (nur als simples Beispiel) im November von Gas auf Heizöl umzustellen und alles im Haus umbaut: Müsste ich sowas dann auch mittragen, obwohl ich schon seit Monaten nicht mehr im Mietverhältnis stehe, es aber noch im Jahr 2022 passiert?
    Ich bin bei beidem nicht sicher, da die „Grundkosten“ bei Heizung und Warmwasser über die qm Zahl der Wohnung ausgewiesen werden. Somit habe ich Bedenken. Bei Verbrauchskosten sind die Heizungszähler ja auf 0,00, so dass zumindest bei den Verbrauchskosten nichts sein dürfte. Danke und viele Grüße, Svenja

    • Mietrecht.org
      10.07.2022 - 11:33 Antworten

      Hallo Svenj,

      auch wenn Sie keinen Verbrauch hatten, kommen Sie um die Grundkosten für Ihren Nutzungszeitraum nicht herum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Svenja
        10.07.2022 - 17:15 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        Vielen Dank. Aber wären die Grundkosten dann nur bis 30.06., oder tatsächlich bis 31.12. (Abrechnungszeitraum) zu tragen, obwohl ich die Wohnung schon zu Juni gekündigt habe?
        Könnten also auch Grundkosten aus z.B. kommenden November noch auf mich umgelegt werden, obwohl ich die Wohnung seit Juli nicht mehr angemietet habe?
        Danke und viele Grüße

  • HOtt
    14.07.2022 - 14:12 Antworten

    Moin Herr Hundt,
    ich habe einen Mietvetrag unterschrieben und kann die Wohnung aus privaten Gründen nun nicht beziehen. Ich habe die Wohnung nun vor(!) der Wohnungsübergabe gekündigt. Die Miete muss ich ja ggf. nun für August, September und Oktober zahlen.

    Die Miete setzt sich (Beispielhaft) aus 1200€ Grundmiete, 200€ Betriebskosten und 150€ Heizungs- und Warmwasserkosten zusammen. Betriebskosten und Heizungs- und Warmwasserkosten sind als Betriebskostenvorauszahlung vereinbar.

    Muss ich die Heizungs- und Warmwasserkosten auch bezahlen, obwohl gar keine Wohnungsübergabe stattfindet?

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    H.O.

    • Mietrecht.org
      14.07.2022 - 19:55 Antworten

      Hallo HOtt,

      Sie sind an die Verpflichtungen des Mietvertrages gebunden, ja. Sie sollte genau aufpassen, wie Sie mit dem Vermieter verbleiben. Eine Ausweg für Sie könnte sein, dass der Vermieter zuvor anderweitig vermietet. Ich frage mich, warum es zu einer Übergabe kommen soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander
    13.12.2022 - 16:53 Antworten

    Hallo, ich bin am 30.09.2022 aus der alten Wohnung ausgezogen und habe aktuell noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 zugestellt bekommen. Wenn ich die Nebenkostenabrechnung erst 2023 erhalte, bin ich dann noch verpflichtet eine eventuelle Nachzahlung zu bezahlen ?

    • Mietrecht.org
      13.12.2022 - 17:24 Antworten

      Hallo Alexander,

      das sehen Sie grundsätzlich richtig. Stellen Sie sicher, dass dem Vermieter Ihre neue Anschrift bekannt ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingmar Stolzenburg
    22.12.2022 - 07:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin am 30.06.2021 ausgezogen und haben letzte Woche die dazugehörige Nebenkostenabrechnung erhalten. Alle Kosten werden hier anteilsmäßig, also mit 6/12 berechnet, außer die Kosten für die Müllabführ. Dieser Betrag wird als Festbetrag auf alle Mieter gleich umgelegt. Ich muss also für das ganze Jahr zahlen. Ist das so korrekt ? Meiner Meinung nach müsste auch dieser Betrag anteilsmäßig berechnet werden, oder ?

    Danke für ihre Hilfe und beste Grüße
    Ingmar

    • Mietrecht.org
      22.12.2022 - 09:20 Antworten

      Hallo Ingmar,

      richtig, im Normalfall werden auf die Kosten für die Müllabfuhr zeitanteilig umgelegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Monika Schmidt
    27.12.2022 - 14:44 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Es geht um eine Wohnung die

    -vom 1.1.21 bis 24.1.21 voll genutzt

    -vom 23.2..21 bis 15,3. erneut benutzt effektive Nutzung weniger als 74 Tage

    -rechtzeitig zum 1. 6. 21 gekündigt wurde , die ganze Zeit wurde die volle Miete 597.,26€ incl. NK von 102,26€ monatalich bezahlt

    Die Nutzung der Wohnung bis Mietvertragsende wären 151 Tage

    Kann der Vermieter 151 Tage NK von uns velangen fürGrundkosten Für Heizung und Warmwasser sowie Feuerversicherung, Gartenarbeit, Grundsteuer, Kanalgebühr, Müllabfuhr, Gebäudehaftpflicht, Treppenhausreinigung, Kaltwasser, Regen-…….

    Nach seiner NKabrechnung ergibt sich eine Nachzahlung von 189.-€

    Letztes Jahr wo die Wohnung 365 Tage genutzt wurde Hatten wir eine NK Abrechnung von 209.-€

    Das kann doch nicht stimmen!!!!? Vielen Dank für eine Antwort

    • Mietrecht.org
      27.12.2022 - 19:08 Antworten

      Hallo Monika,

      Ihre persönliche Anwesenheit hat nicht unbedingt Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung. Primär nur bei Heizung und Wasser.

      Aus der Ferne lässt sich die Sachlage nicht beurteilen. Ich würde eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin B
    21.06.2023 - 09:15 Antworten

    Hallo,

    Ich ziehe zum Wochenende aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Partner aus.
    Unser Mietvertrag läuft aber noch bis zum 30.09. und er verbleibt danach weiterhin in der Wohnung.
    Bin ich verpflichtet ihm dennoch weiterhin die hälte der Nebenkosten zu zahlen oder kann ich diese aufgrund meines vorherigen auszuges einstellen?

    • Mietrecht.org
      21.06.2023 - 14:29 Antworten

      Hallo Jasmin,

      gemeinsame Mieter haften gemeinsam für die Miete, für die Nebenkosten und auch für Schäden in der Wohnung. Ob Sie früher ausziehen, spielt im Vertragsverhältnis zum Vermieter keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra Rickert
    27.08.2023 - 16:38 Antworten

    Hallo ich bin seid 1.2.2022 aus meiner alten Wohnung ausgezogen hab auch ordentlich gekündigt und gestern bekomme ich ein Brief von einer Betriebskostenabrechnung von 2022 von über 900 Euro obwohl ich 1jahr und 7 monate da nicht mehr wohne ist das rechtens?

    • Mietrecht.org
      27.08.2023 - 21:12 Antworten

      Hallo Sandra,

      unabhängig von Ihrem Auszug, muss der Vermieter über das Kalenderjahr 2022 bis Ende 2023 abrechnen. Die Frist passt folglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hanna
    29.08.2023 - 14:21 Antworten

    Hallo,
    Ich habe auch eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung und der Mietkaution.
    Wir haben eine Mietwohnung fristgerecht gekündigt.

    Frage 1: Der Vermieter hat nach Kündigung die Nebenkostenvorauszahlung für den letzten Monat, den wir in der Wohnung wohnen angehoben. Also sprich die letzte Monatsmiete hat er nochmal erhöht. Darf er das machen?

    Frage 2: Der Vermieter möchte einen sehr hohen Betrag der Mietkaution einbehalten, zur Deckung der bevorstehenden Nebenkostenabrechnung. Die Mietkaution haben 2.500€ betragen und er möchte 900€ einbehalten. Wir finden das viel zu hoch. Ist das überhaupt sein Recht eine abstrakte Summe X einzubehalten? Er argumentiert mit den steigenden Nebenkosten.

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus

    • Mietrecht.org
      29.08.2023 - 17:24 Antworten

      Hallo Hanna,

      i.d.R. kann er Vermieter die Vorauszahlungen nur nach einer Nebenkostenabrechnung anpassen. Ich denke 900 Euro Kautionseinbehalt ist bei der Energielage des letzten Winters nicht unrealistisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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