Die Nebenkosten zahlt man regelmäßig zusammen mit der Miete. Doch, was ist, wenn man eigentlich gar keine Nebenkosten mehr verbraucht, weil man schon vor Mietvertragsende auszieht? Nicht wenige Mieter ziehen bereits aus ihrer alten Mietwohnung aus, obwohl der Mietvertrag noch weiterläuft. Das macht ja auch Sinn, denn der Umzug in eine neue Wohnung, die neue Wohnungsübergabe und eventuelle Reparaturen in der alten Wohnung sind ja nicht über Nacht erledigt. Die Frage, die sich vielen Mietern dann aber stellt, ist ob man für die nun leerstehende alte Mietwohnung noch dieselbe Miete zahlen muss, wie zu der Zeit, als man noch darin gewohnt hat. Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja, muss man.
Warum das so ist und warum sie am Ende doch nicht dieselben Nebenkosten zahlen, wie für die bewohnte Zeit, zeigt der nachfolgende Artikel.
Inhalt: Bis wann Nebenkosten zahlen?
I. Nebenkosten sind unabhängig vom Auszug
II. Ausgleich der Leerstandszeit bei der Nebenkostenabrechnung
I. Nebenkosten sind unabhängig vom Auszug
Grundsätzlich sind die monatlichen Nebenkosten entsprechend der Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag zu zahlen. Die Zahlungspflicht für die Nebenkosten erstreckt sich dabei immer auf die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Das bedeutet, es ist egal wie oft und wann die Wohnung tatsächlich bewohnt ist oder leer steht. Monatlich ist immer die gleiche vereinbarte Nebenkostensumme zu bezahlen.
Würde man sich nur mal vorstellen, dass tatsächlich der Auszug von der Nebenkostenzahlung befreit, müsste man ja theoretisch auch schon weniger Nebenkosten zahlen, wenn man mal übers Wochenende nicht da ist oder verreist. Das ist aber nicht der Fall.
II. Ausgleich der Leerstandszeit bei der Nebenkostenabrechnung
Somit zahlt der Mieter nur die tatsächlich angefallenen Nebenkosten und erhält im Ergebnis, auch die Kosten wiedererstattet, die er trotz frühzeitigem Auszug noch gezahlt hat.
III. Kein Ausgleich bei Nebenkostenpauschalen
Mieter, die eine Nebenkostenpauschale oder eine verbrauchsunabhängige Warmmiete zahlen erhalten keinen Ausgleich für die Zeit, in der die Mietwohnung schon leer steht. Zwar verringert sich selbstverständlich auch deren Nebenkostenverbrauch auf nahezu Null, wenn sie vor Mietvertragsende ausziehen, die Zahlung der Nebenkosten ist hier aber unabhängig vom Verbrauch. Man kann sich als Mieter dann nicht darauf berufen, dass man schon gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat, denn die Zahlungspflicht endet erst mit Mietvertragsende.
08.01.2020 - 10:10
Hallo
muss ich auch nach Wohnungsübergabe die Nebenkosten weiterzahlen? Er verschiebt mich nämlich ständig und ich sehe darin keinen Grund?! (Die Miete ist klar, solange der Vertrag läuft.)
Zusätzlich hat er mir einen Monat dran gehängt, da er mir erst Mitte Dez. auf meine Kündigung geantwortet hat.
Habe sie mündlich im Nov. gekündigt und auch zwei Tage später eingereicht (allerdings ohne Einschreiben, er wohnt direkt nebenan) der Vertrag läuft eigentlich bis ende Februar aber seiner Meinung nach noch bis ende März.
Nun will er die Miete um 80,- erhöhen was meiner Nachmieterin stinkt (verständlicherweise) es könnte sein das sie dann nicht einzieht muss ich dann bis ende März Zahlen?
Ich wohne seit dem 13.12. nicht mehr dort.
Danke
08.01.2020 - 11:40
Hallo Sabine,
grundsätzlich schulden Sie bis zum Mietvertragsende die Warmmiete. Also die Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10.03.2020 - 20:41
Hallo,
meine ehemalige Vermieterin möchte mir verbrauchssbhängige Betriebskosten für meine alte Wohnung berechnen, für Gartenpflege und „erhöhten Reinigungsaufwand für einen neu verlegten Teppich im Treppenhaus. Jetzt ist es aber so, dass zum Zeitpunkt meines Einzugs weder der Garten angelegt war, noch der Teppich verlegt und war. Ich habe verstanden, dass die verbrauchssbhängigen Nebenkosten zu X/12 entsprechend des Auszugs zu zahlen sind. Sowohl Garten als auch Teppich waren ja aber erst mal Anschaffungen. Wie sieht es damit aus?
Vielen Dank
10.03.2020 - 20:49
Hallo Andi,
weder die Anschaffung eines Teppichs noch die Neuanlage eines Gartens sind über die Nebenkosten umlegbar.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.09.2020 - 13:22
Hallo,
vorzeitiger Auszug (2Monate), personenzahlabhängige Verbrauchskosten (zB Wasser), frühzeitige Mitteilung an Vermieter.
Personenzahlabhängige NK will der Vermieter trotzdem für diese 2 Monate Leerstand mit 3 Personen abrechnen, obwohl nachweislich bereits 100 km verzogen und! umgemeldet.
Er begründet es mit der Möglichkeit der Nutzung.
Meiner Meinung nach müssen 2 Monate mit 0 Personen gerechnet werden. Richtig?
Danke und Gruß
Peter Schulte
22.09.2020 - 15:02
Hallo Peter,
grundsätzlich zahlen Sie die Nebenkosten mit dem vereinbarten Schlüssel bis zum Ende des Mietvertrages. Wenn Sie zwei Personen als ausgezogen melden, könnte man argumentieren, dass nur mit einer Person abgerechnet wird.
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.12.2020 - 20:10
Guten Abend,
ich bin in 8/19 ausgezogen und danach wurden die Gartenarbeiten durchgeführt (Hecke schneiden, Rasen vertikutieren usw.). Muss ich diese Kosten zu 8/12 tragen oder gar nicht, weil ich bereits ausgezogen war? Danke! MfG
02.12.2020 - 20:41
Hallo Frau Stamm,
zeitanteilig, also zu 8/12tel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.12.2020 - 21:17
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Und ich hatte gehofft, diese Kosten nicht mehr tragen zu müssen, schade. MfG
02.12.2020 - 22:29
Hallo, kurze Frage noch, ich habe gelesen, dass der Vermieter nach Leistungsprinzip oder Abflussprinzip berechnen kann. Hätte ich da doch evtl. eine Chance die Gartenarbeiten nicht zu zahlen? Danke !
06.05.2021 - 08:42
Hallo,
micht interessiert was mit den Mietnebenkosten passiert, wenn der Mietvertrag zum 31.12. gekündigt wurde, die Übergabe der Schlüssel im beiderseitigen Einverständnis aber erst eine Woche später stattfindet. Die Räume wurden nach dem 31.12. nicht mehr betreten. Können für die 7 Tage Nebenkosten berechnet werden, ob wohl der Vertrag bereits nicht mehr gültig ist?
06.05.2021 - 11:46
Hallo Andrea,
hier eine Hilfe: Schlüsselübergabe vor Mietanfang oder vor Mietende – Was beachten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
10.05.2021 - 08:35
Hallo Herr Hundt,
danke Ihnen für die Hilfestellung. Allerdings fällt hier die Schlüsselrückgabe VOR Ende des gekündigten Mietvertrages. Was gilt aber, wenn die Parteien verienbart haben, dass sie die Schlüsselübergabe erst NACH Ende des Mietverhältnisses vereinbaren? Darf der Vermieter dann noch Mietnebenkosten für die Zeit nach Vertragsende fordern, obwohl das Mietobjekt in dieser Zeit nicht betreten wurde?
Viele Grüße
Andrea
05.11.2021 - 22:03
Hallo Andrea,
das würde mich auch interessieren, haben Sie mittlerweile eine Antwort dazu?
15.07.2021 - 14:07
Guten Tag,
Ich bin in meiner Wohngemeinschaft am 01.04. ausgezogen. Daraufhin wurde eine Nebenkostenabrechnung gemacht, auf die eine Erhöhung der Nebenkosten folgte (hohe Nachzahlung erhalten). Mein Mietvertrag geht jedoch noch bis zum 01.07. Die Nachzahlung übernehme ich natürlich, allerdings stellt sich mir die Frage ob ich für die Monate in der ich nicht mehr in der Wohnung wohne, aber mein Mietvertrag noch läuft, ich die zusätzlichen Nebenkosten (die aufgrund der Nachzahlung jetzt monatlich hinzukommen) noch zusätzlich zu der ursprünglichen Warmmiete bezahlen muss.
Bin sehr dankbar über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen!
16.07.2021 - 07:42
Hallo Lea,
Sie zahlen die vollen Nebenkosten inkl. möglicher Nachzahlung bis zum Ende des Mietvertrages.
Viele Grüße
Dennis Hundt
08.08.2021 - 17:00
Hallo Herr Hundt,
ich vermiete eine Wohnung, der aktuelle Vertrag läuft seit dem 01.02.2020. Die Wohnungsübergabe fand aber bereits im Dezember 2019 statt, das Wohnungsübergabeprotokoll ist auf den 20.12.2019 datiert. Miete wurde für diesen Zeitraum nicht entrichtet. Wer muss die Nebenkosten für den Januar 2020 tragen? Vielen Dank für eine Einschätzung!
Beste Grüße
Julia
09.08.2021 - 08:16
Hallo Julia,
was haben Sie vereinbart?
Hier eine Hilfe: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/einzug-vor-oder-nach-mietvertragsbeginn/
Viele Grüße
Dennis Hundt
20.08.2021 - 08:54
Herzlichen Dank Herr Hundt! Ich werde mit den Mietern sprechen und einen Vorschlag machen.