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Mietschulden

Räumungsklage bei Zahlungsverzug – Schritt für Schritt Anleitung für Vermieter

Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs.2 S.1 Nr.3 BGB das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Auch eine ordentliche fristgerechte Kündigung gem. 573 Abs.2 Nr.1 BGB ist möglich, wenn der Verzug mit Mietzahlungen eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt. Hat der Vermieter das Mietverhältnis wirksam gekündigt, zieht der Mieter aber nach wiederholter Aufforderung des Vermieters nicht freiwillig …Artikel jetzt weiter lesen

Kündigung wegen Mietschulden erhalten – Was Mieter jetzt tun können

Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist für den Mieter oft erst einmal ein Schock. Doch anstatt sich tatenlos seinem Schicksal zu fügen, sollte der Mieter die Initiative ergreifen und alles ihm Mögliche tun, um den Fortbestand des Mietverhältnisses zu erreichen. Vor allen Dingen sollten Mieter die Kündigung nicht hinnehmen, ohne sie vorher auf ihre Wirksamkeit überprüft zu haben. Doch auch wenn sich die Kündigung als wirksam erweist, stehen …Artikel jetzt weiter lesen

Kündigung bei Zahlungsverzug abwenden und Mietrückstände heilen

Dass Mieter ihre Miete nicht, nicht vollständig oder nicht pünktlich zahlen, ist keine Seltenheit. Häufig ziehen Vermieter hieraus auch Konsequenzen und sprechen eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus. Die Zahl der Mietverhältnisse, die auch tatsächlich infolge dieser Kündigung beendet wird, entspricht jedoch keinesfalls derjenigen der ausgesprochenen Kündigungen. Der Grund hierfür liegt nicht etwa darin, dass viele Kündigungen unwirksam sind. Die Fortführung auch solcher Mietverhältnisse, dessen Kündigung der Vermieter bei …Artikel jetzt weiter lesen

Dürfen Vermieter bei Mietschulden die Heizung oder den Strom abstellen?

Mieter können ihren Vermietern viel Ärger bereiten, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten verletzen und werden selbst dann vom Gesetz noch sehr umfassend geschützt. Zahlt der Mieter z. B. die Miete nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann der Vermieter ihm nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen kündigen. Hat der Vermieter es geschafft und das Mietverhältnis wirksam beendet, räumt der Mieter aber die Wohnung nicht freiwillig, muss der Vermieter den Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Kündigungsrechte bei Zahlungsverzug des Mieters (ordentliche und außerordentliche Kündigung im Überblick)

Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete oder einer anderen mietvertraglichen Zahlungsforderung in Rückstand, verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt, aus diesem Grund das Mietverhältnis zu kündigen. Je nachdem, welchen Gegenstand die Forderung des Vermieters hat, in welchem Umfang der Zahlungsrückstand vorliegt, über welchen Zeitraum er sich erstreckt und ob ein Verschulden des Mieters vorliegt, stehen dem Vermieter unterschiedliche Kündigungsrechte zu. Das Gesetz …Artikel jetzt weiter lesen

Kaution mit Mietschulden verrechnen – Ein Leitfaden für Vermieter

Mietschulden sind für jeden Vermieter ein sehr leidiges Thema. Ob es während des Mietverhältnisses oder zum Ende ist, wenn Mietzahlungen ausbleiben denkt man als Vermieter zuerst an die Mietkaution. Und das zu Recht, denn mit dieser Mietsicherheit kann der Vermieter die rückständigen Mietzahlungen verrechnen. Für den Vermieter bietet sich damit eine sehr gut Möglichkeit seine Ansprüche schnell und einfach zu befriedigen. Aber wann ist es möglich Mietschulden mit der Mietkaution …Artikel jetzt weiter lesen

Mietrückstand durch (unberechtigte) Mietminderung – Was tun?

Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, ist er sich in der überwiegenden Zahl aller Fälle bewusst, dass er eine Zahlung nicht erbringt, zu der an sich verpflichtet ist. Der Grund für rbellständig oder teilweise unterbleibende Mietzahlungen liegt meistens darin, dass der Mieter einen Zahlungsengpass hat oder die ihm zur Verfügung stehenden Mittel für andere Zwecke verwenden möchte. Es kann aber auch vorkommen, dass der Mieter die …Artikel jetzt weiter lesen

Gemeinsamer Mietvertrag: Mieter haften für Mietrückstände gesamtschuldnerisch

Bei einer Vielzahl von Mietverträgen sind auf der Mieterseite mehrere Personen am Vertrag beteiligt. Eine solche Mietermehrheit kann z. B. entstehen, wenn Ehegatten den Mietvertrag gemeinsam abschließen. Auch die Mitglieder einer Wohngemeinschaft können gemeinsam einen Mietvertrag abschließen. Steht dem Vermieter nur ein Mieter gegenüber, versteht es sich von selbst, dass dieser sämtliche mietvertraglichen Pflichten erfüllen muss und der Vermieter diesem gegenüber seine Rechte ausüben kann, wenn der Mieter seine Pflichten, …Artikel jetzt weiter lesen

Vorlage: Mahnung bei Mietrückständen des Mieters (kostenfreie Muster)

Nutzen Sie unsere kostenfreien Vorlagen für 1. und 2. Mahnung bei Mietrückständen des Mieters. Mieter, die die Miete nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen sind für Vermieter ein großes Ärgernis. Oft steht dem Vermieter ein langer Zeit, Kosten- und Nerven raubender Weg bevor, bis er die Mietzahlung tatsächlich erhält. Am Anfang dieses Weges steht regelmäßig die Aufforderung des Mieters zur Zahlung der rückständigen Miete in Form einer Mahnung. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Zahlungsverzug des Mieters: Abmahnung durch Vermieter erforderlich?

Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Im Vordergrund stehen hierbei in der Regel der Umfang und die Zeitfolge der Mietrückstände. Der nicht minder wichtigen Frage, ob der Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgegangen sein muss, wird daher manchmal nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dieser Beitrag klärt darüber auf, wann der Vermieter, der eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen