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Renovierungskosten von der Kaution abziehen? Erlaubt?

Die Kaution, als finanzielle Sicherheit, soll dazu dienen, dass für den Fall, wenn –  in der Regel – nach dem Ende des Mietverhältnisses und nach dem Auszug des Mieters noch weitere Kosten entstehen, der Mieter sich hieraus befriedigen kann.

In vielen Fällen besteht Unstimmigkeit zwischen den Mietvertragsparteien darüber, ob der Vermieter berechtigt, von dem Mieter die Renovierungsarbeiten zu verlangen und für den Fall der Nichtvornahme die Kaution einzubehalten. Nichts desto trotz, darf der Vermieter nicht für jede unterbliebene Renovierungsarbeit die Kaution einbehalten.

Gründe für die Inanspruchnahme der Kaution

Da der Vermieter natürlich nicht beliebig über die Mietkaution verfügen darf, muss er berechtigte Gründe für die Inanspruchnahme der Kaution haben. Die Gründe für den Einbehalt der Kaution können vielfältig sein. Eine andere Frage ist hingegen, ob und in wieweit der Vermieter berechtigt ist, die Kaution in Anspruch zu nehmen.

Für die Inanspruchnahme der Kaution ist die Beendigung des Mietverhältnisses keine zwingende Voraussetzung. Jedoch ist die Befriedigung aus der Kaution während des Mietverhältnisses an strengere Voraussetzungen geknüpft. Eine Inanspruchnahme der Kaution während der Mietzeit ist nämlich nur wegen unstreitiger, rechtskräftig festgestellter oder offensichtlich begründeter Forderungen zulässig.

Wichtiger Vermietertipp:

Hat der Vermieter Zweifel an der Begründetheit der Kaution, sollte er sich an Mietervereine wenden oder alternativ sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Vor Inanspruchnahme der Kaution sollte der Vermieter prüfen, ob der Mieter eine grundsätzliche Zahlungspflicht bestreitet, oder sich tatsächlich nur im Zahlungsverzug befindet. Wird die Zahlungsverpflichtung auch nach einer Mahnung vom Mieter nicht bestritten, kann der Vermieter wegen seiner Forderungen auf die geleistete Kaution zurückgreifen.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter die Kaution nach Ende der Mietzeit in Anspruch nehmen will. Stellt der Vermieter fest, dass die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden ist, sollte er dem Mieter – möglichst schriftlich mit Zugangsbeweis – eine Frist setzen, innerhalb welcher der Mieter die Mängel beheben soll (§ 281 Abs. 1 BGB). Hierbei sollten die Mängel detailliert beschrieben werden. Die Frist sollte „angemessen“ sein. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht. Je nach Einzelfall können einige Tag, aber auch einige Wochen ausreichend sein. Das heisst also, dass die bemessene Frist je nach Umständen für beide Seiten der Billigkeit entsprechen sollte.

Renovierungskosten stellen häufigen Grund da

Nicht selten stellen unterbliebene Renovierungsarbeiten durch den Mieter einen Grund für den Vermieter dar, die Kaution (teilweise) einzubehalten.

Oft bedeutet dies in der Praxis für den Vermieter, dass dieser die Kaution zunächst nicht zurückzahlen wird. Vielmehr wird die Kaution einbehalten, bis alle zu erledigenden Renovierungsarbeiten durchgeführt sind. Wenn nicht absehbar ist, welche Kosten das verursachen wird, kann der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten. Sollten jedoch die Kosten für die Renovierungsarbeiten schon fest stehen, so darf der Vermieter die Kaution nur zum Teil einbehalten.

Mieter sollen prüfen: Renovierung muss wirksam vereinbart sein

In der Regel wird dem dem Mieter die Pflicht zur Durchführung von Renovierungen auferlegt wird. Solche Renovierungsarbeiten muss der Mieter jedoch nur durchführen, wenn eine wirksame Schönheitsreparatur- oder Renovierungsklausel enthalten ist.

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 05.04.2006 – VIII ZR 163/05, BGH, Versäumnisurteil vom 12.09.2007 – VIII ZR 316/06) sind  Vereinbarungen, die Mieter zu (End-) Renovierungen verpflichten, häufig unwirksam.

Eine Pflicht zu Renovierungen für den Mieter kann es nur geben, wenn diesbezügliche Vereinbarungen im Mietvertrag wirksam sind. Sind solche Vereinbarungen hingegen unwirksam, kann es folgerichtig auch keine Grundlage für den Vermieter geben, wegen unterbliebener Renovierungsarbeiten die Kaution einzubehalten.

An dieser Stelle ist den Vertragsparteien unbedingt zu raten, die entsprechenden Renovierungsklauseln durch einen Rechtsanwalt anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüfen zu lassen, bevor seitens des Mieters grundlos vorschnell renoviert wird oder Vermieter zu forsch Forderungen nach Renovierungsarbeiten erhebt.

Oft sind Renovierungsklauseln beispielsweise dann unwirksam, wenn im Mietvertrag beispielsweise Wörter wie “mindestens” oder “spätestens” in Bezug auf eine Frist stehen. Hierbei handelt es sich um sogenannte starre Fristen.

56 Antworten auf "Renovierungskosten von der Kaution abziehen? Erlaubt?"

  • Pohle
    19.01.2014 - 12:29 Antworten

    Hallo,

    muss meiner ehemaliger Vermieter mich vorher schriftlich über meine Nebenkostenabrechnung informieren, bevor er sie von der einbehaltenen Mietkaution abziehen darf?

    Danke für eure Hilfe !!!
    LG Aline

    • Mietrecht.org
      19.01.2014 - 12:53 Antworten

      Hallo Aline,

      nach §556 BGB muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung natürlich zugestellt werden. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin und/oder holen Sie sich Unterstützung von einem Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nana
    12.02.2014 - 00:02 Antworten

    Hallo,
    darf mein ehemaliger Vermieter mehr Geld von mir verlangen als ich Kaution hinterlegt habe? Also kann er behaupten die Kaution reicht nicht aus und von mir dann noch mehr verlangen? Speziell in Bezug auf Schimmelbekämpfung.

    Danke

  • Anna
    11.04.2014 - 10:33 Antworten

    Hallo, ich habe folgende Frage:
    Mein alter Vermieter will mir meine Kaution nicht zurückzahlen. Die Schlüsselübergabe war am 26.05.2013, mit einem Wohgnungsübergabeprotokoll (zwei Freundinnen als Zeugen anwesend) , wo die Mängel aufgelistet worden sind. Zusätzlich hatte ich ein paar Möbelstücke in der Wohnung (mit Einverständnis des Vermieters), die gerne von dem nächsten Mieter abgekauft werden könnten. Am 02.04.2014 habe ich meinen Vermieter bezüglich der Kaution angeschrieben und nun kam als Antwort, dass er die gesamte Kaution, zusätzlich das Einkommen vom Verkauf der Möbeln einbehalten werde, da zusätzlich Mängel vorgefunden worden sind, die nicht im Protokoll aufgelistet sind.
    Zusätzliche Mängel:
    – Brandflecken im Wohnzimmer (ist mir nicht bekannt)
    – ausgebrochene Ecken am Laminat (auch nicht bekannt)
    – 3 defekte Griffe in der Küche (einer ist mir bekannt, aber die anderen nicht. Zudem war es eine alte Küche)
    – Tür der Spüle ist gerissen (????)
    – Grunddesinfektion der Küche (???)
    – Steckdosen drößtenteils innen verknastert (???)
    – laienhaftes Überstreichen der Schimmelflecken (ich hab die Wohnung nicht gestrichen und das Schimmelproblem war der Grund, warum ich ausgezogen bin. Hatten auch deswegen einen Anwalt eingeschaltet gehabt, da die Vormieterin auch Schimmelprobleme hatte und es somit klar stand, dass es nicht von mir verursacht worden ist. Leider hatte ich keinen Erfolg gehabt)
    – Schimmel an Fenstern und deren Ecken, es ist unheimlich zeitaufwendig diesen zu entfernen
    – Beschläge der nagelneuen Wohnungseingangstür zerkratzt (ich habe mit meinem Freund ca. 25 Monate in der Wohnung gewohnt)
    Innenputz beschädigt im Wohnzimmer
    – im Bad Fliesen mitgestrichen (ich habe die Wohnung nicht gestrichen, weder beim Einzug, noch beim Auszug)
    – Klippmechanismus des Badezimmerfensters durch falsche Bedienung irreparabel zerstört, Fachmann hat mehrfach versucht, es zu reparieren
    Diese Mängel würden den Wert der Kaution plus die zurückgelassenen Möbelstücke bei weitem übersteigen und daher würde der Vermieter keine Zahlung leisten. Und würde sich vorbehalten, darüber hinaus Schadensanforderungen zu stellen.

    Hat der Vermieter diese Rechte und kann er im nachnein Mängel auflisten, obwohl er ein Wohnungsübergabeprotokoll geführt hat?

    Viele Grüße
    Anna

  • Iris
    04.05.2014 - 11:00 Antworten

    Hallo. Kann meine Vermieterin die Kaution einbehalten dafür dass der Rasen nicht gemäht ist und die Fenster nicht geputzt sind? Als wir einzogen gab es überhaupt kein Ubergabeprotokoll. Sie hat uns was in die Hand gedrückt und wir haben es selbst ausgefüllt. Sie hat uns dumm angemacht wieso wir jeden mist reinschreiben! Wenn die Fenster nicht geputzt sind soll ich sie halt putzen und wenn die Steckdosen ausgebrochen sind sollen wir sie eben austauschen. Sie hat von uns damals ein bereinigtes Protokoll verlangt und wir waren so dumm das zu machen. Nach 2 jahren nun sind wir ausgezogen und jetzt kam sie mit Makler und Nachmietern und hat genau solche Sachen aufgeschrieben bei denen sie uns damals angemault hat. Darf sie bei solchen Gründen die Kaution einbehalten? Oder kann ich ihr nun auch sagen dass die Nachmieter eben auch einen Lappen haben um die Fenster zu putzen? Übrigens sind da am 1.mai schon neue Mieter eingezogen.

    • Mietrecht.org
      10.05.2014 - 11:47 Antworten

      Hallo Iris,

      die einbehaltenen Kaution muss grundsätzlich zu dem Mangel passen. Ob die von Ihnen genannten Punkte überhaupt einen Mangel darstellen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen. Eins kann ich Ihnen schon verraten: Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriela
    21.01.2016 - 09:28 Antworten

    Hallo zusammen..
    in meinem Mietvertrag steht das ich bei einem Auszug die Wohnung in einem renovierten Zustand zu verlassen hätte. Als ich dort einzog habe ich die Wohnung so übernommen wie sie war. (nicht frisch renoviert) Kaution ist hinterlegt. Können die Vermieter verlangen das ich die komplette Wohnung weiss streiche oder dann die Kaution einbehalten wenn ich es nicht tue?

    • Anja
      02.12.2020 - 13:03 Antworten

      Guten Tag,

      Ich habe eine Frage und zwar wird gerade darüber spekuliert wieviel und inwieweit eine Kaution einbehalten werden kann… Angrblich aus renovierungstechnischen Gründen dabei handelt es sich um zwei ausgespachtelte Löcher die auch angestrichen worden sind und einem Riss im Waschbecken der mithilfe eines dafür bestimmten Reparatursets wieder intakt gebracht worden beide Reparatur wurden von mir als Mieter und Leihe an den Wohnung getätigt da eine Reparaturklausel im Mietvertrag enthalten ist. Nun heißt es aber die Renovationen sollen nochmals aufgefrischt oder ersetzt werden(Waschbecken) auf meine Kosten. Darf der Vermieter das? Und wenn nicht wie kann man sich dagegen wehren?

      LG Anja

      • Mietrecht.org
        03.12.2020 - 08:29 Antworten

        Hallo Anja,

        ich kann die Ausführung der Renovierung / Reparatur leider nicht beurteilen. Ich befürchte jedoch, dass ein Waschbecken kaum angemessen repariert werden kann.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Tom G.
    03.02.2016 - 11:13 Antworten

    Hallo,

    meine Freundin zieht bald in eine WG ein, jedoch ist mir der Mietvertrag sehr suspekt. Zum einen gibt es in diesem Mietvertrag eine Klausel zur automatischen Verlängerung des Vertrages wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Frist gekündigt wird (Ist seit 2001 nicht mehr zulässig in Mietwohnungen). Zum anderen werden laut Mietvertrag 30€ an Reinigungskosten von der Kaution bei Auszug einbehalten. Ist das rechtens?
    Danke für die Hilfe.
    LG

    • Mietrecht.org
      05.02.2016 - 03:50 Antworten

      Hallo Tom,

      es scheint sich nicht um einen klassischen Wohnungsmietvertrag zu handeln, sondern vielleicht um möbliertes Wohnen oder um Untermiete? Lassen Sie die einzelnen Klauseln am besten anwaltlich prüfen. Ansonsten ist ein ungutes gefühlt vielleicht auch ein Zeichen, dort nicht einzuziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Enno E.
    03.03.2016 - 19:45 Antworten

    Hallo,
    ich muß die Frage vom Tom zum Teil nochmal aufgreifen:

    In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung, was sich ja auch gehört, sauber übergeben werden soll. Zusätzlich werden aber €100,00 von der Kaution für Reinigungskosten pauschal einbehalten.
    Ist das legitim?

    • Mietrecht.org
      04.03.2016 - 00:10 Antworten

      Hallo Enno,

      ich vermurte stark, dass die Klausel (vor allem in Kombination) unwirksam ist. Lassen Sie diese im Zweifel rechtlich prüfen, befragen Sie einen Anwalt oder suchen Sie nach entsprechender Rechtsprechung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Rottmann
    08.03.2016 - 14:53 Antworten

    Hallo!
    Wir haben bereits einen Anwalt allerdings ist dieser gerade in New York! Wir haben schon seit 1,5 Jahren einen Rechtsstreit mit den Eigentümern (wir wohnen in Miete) Der Gerichtstermin war vor 2 Wochen und Ende März bekommen wir Bescheid ob wir gewonnen haben (unser Anwalt geht stark davon aus, da das Haus starke Baumängel aufweist, was durch Zeugen beim Gericht bestätigt wurde)
    Frage: Gestern Abend war ein Besichtigungstermin zwecks Weitervermietung durch den Eigentümer. Die Interessenten fragten meinen Mann, warum wir ausziehen worauf er EHRLICH die Baumängel schilderte. Die Eigentümerin ist völlig ausgerastet und meinte nun, dass wir die Kaution (iHv 6000€ ) deswegen nicht zurück bekämen?! Darf Sie das? Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun und wir müssen doch die neuen “Mieter” schützen und ehrlich sagen warum wir ausziehen…
    Herzlichen Dank für ein kurzes Feedback!

    • Mietrecht.org
      08.03.2016 - 15:24 Antworten

      Hallo Susanne,

      ich würde an Ihrer Stelle Ihren Anwalt bitten, Ihnen aufzuzeigen, wie Sie sich am sinnvollsten verhalten sollten. Ich kann Ihnen da leider nicht bei der Einschätzung der Lage helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Moni
    22.06.2016 - 05:50 Antworten

    Darf der Vermieter mir für die Umstellung des Vertrages und Werbekosten in Rechnung stellen und von der Kaution abziehen, wenn ich mit gegenseitigem Einverständnis vorzeitig aus dem Vertrag ausstrete? Im Mietvertrag sind 3 Jahre mindestmietzeit festgelegt aber kein Wort darüber an welche Bedingungen eine vorzeitige Kündigung gebunden ist.

    • Mietrecht.org
      22.06.2016 - 06:43 Antworten

      Hallo Moni,

      in einem Mietaufhebungsvertrag könnten Sie z.B. auch eine Art Vertragsstrafe für das vorzeige Mietvertragende definieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    14.11.2016 - 21:37 Antworten

    Als ich damals in meine Wg eingezogen bin, war mein Zimmer unrenoviert- ich habe dort 1,5 Jahre gelebt und das Zimmer so belassen, wie ich es beim Einzug vorgefunden habe. Nun bin ich ausgezogen und meine Nachmieterin verlangt, dass die Kosten, die sie für die Renovierung aufbringen musste, von der Kaution abgezogen werden. Die Kaution wir bei uns immer vom neuen Mieter an den Vormieter überwiesen.. Hat sie das Recht dazu, oder kann ich auf die ursprüngliche Kaution beharren, die ich ja damals auch für den gleichen Zimmerzustand bezahlt habe?
    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      15.11.2016 - 14:01 Antworten

      Hallo Lena,

      Sie sollten sich mit dem Thema Schönheitsreparaturen beschäftigen. Ich kann an dieser Stelle leider nicht so weit ausholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alice
    15.03.2018 - 04:04 Antworten

    Hallo,

    Ich hab eine neue Wohnung und sie ist echt schön, aber meine Vermieterin zieht im Jahr 100€ von der Kaution ab für Maler arbeiten.
    Ist das denn rechtens?

    Liebe Grüße
    Alice

    • Mietrecht.org
      15.03.2018 - 08:20 Antworten

      Hallo Alice,

      lesen Sie gerne nochmals den Artikel oben. Dieses Vorgehen der Vermieter ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unzulässig. Wenn überhaupt als individuelle Vereinbarung denkbar. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernd Sagolla
    03.08.2018 - 12:01 Antworten

    Hallo,

    wir haben folgende Situation: Fristgerecht gekündigt, Abnahmeprotokoll wurde mit 1x Mangel erstellt (Wasserflecken im Parkett) was sich aber wahrscheinlich erübrigen wird da die Vermieterin unter Zeugen ausgesagt hat das sie die Bodenbeläge eh abschleifen und neu lakieren lassen wird auf eigene Kosten.

    Nun hat sich im Nachgang aber herausgestellt das in der Duschwanne am Abfluß der Deckel fehlt. Da es sich bei der Abflußgarnitur aber nicht um ein Markenprodukt handelt (wofür man eine Abdeckung nachkaufen könnte) will die Vermieterin nun die Fliesen am Sockel abschlagen lassen um eine neue Abflußgarnitur einbauen zu lassen und uns diese Kosten von der Kaution abziehen! Auch wenn die Abdeckung in der Tat wärend unseres 12-jährigen Mietverhältnisses abhanden gekommen ist, halten wird dies für mehr als unverhältnismäßig, müssen wir uns das gefallen lassen?

    mfg
    Bernd Sagolla

  • Fuhrmann Holger
    07.12.2018 - 12:28 Antworten

    Hallo,
    nun wurde bei dem Auszug eines Mieters eine Verschmutzung an einem Linoleom Boden festgestellt.
    Boden wurde selten begangen (3Stock mehr Lagerfläche), aber ist zum jetzigen Zeitpunkt schon ca. 18 Jahre alt.
    Die Verschmutzung konnte ohne die Oberfläche komplett zu beschädiden nicht entfernt werden.
    Darf man für diesen Fall anteilig einen Austausch vom Vormieter verlangen?

    MFG
    Holger Fuhrmann

    • Mietrecht.org
      10.12.2018 - 11:43 Antworten

      Hallo Holger,

      wo befindet sich der Boden, in einer Wohnung?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel
    11.12.2018 - 13:02 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine WG-eine Mitbewohnerin hat eine Tür beschädigt.
    (Tür geht nicht zu, leichter Schaden an der angeschlagenen Seite der Tür. Sie hat was eingeklemmt)
    Diese Mitbewohnerin zieht jetzt aus.

    Wie muss ich mich bei der Kaution verhalten?
    Darf ich die den kleineren Teil der Reparatur selber durchführen und das dann in Rechnung stellen?
    Es ist meiner Meinung nach wenig Aufwand die Tür soweit zu richten, dass man sie wieder schließen kann.
    Den Schaden an der Tür kann man nicht beheben, da bräuchte es eine neue Tür.

    Sie streitet aber zudem ab, für den Schaden verantwortlich zu sein…

    Bitte um Hilfe.

  • eve
    18.02.2021 - 21:17 Antworten

    Hallo,

    1. wenn im Mietvertrag steht die Wohnung muss im vorgefundenen Zustand wieder so hinterlassen werden (Wände weiß), sie aber unrenoviert übernommen wird, heißt das dann, dass bei Auszug wieder alles weiß gestrichen werden muss etc., auch nach 30 Jahren Wohnungszeit?
    2. Wie verhält es sich, wenn die Renovierungskosten die hinterlassene Kaution übersteigen? Können diese Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden, wenn bereits die Kaution komplett einbehalten wurde?

    Danke.

  • vanesssa
    08.06.2021 - 16:25 Antworten

    Hallo,

    ich bin aus meiner alten Wohnung nach 2 Jahren ausgezogen,ich habe die Wohnung “renoviert übernommen”. Laut MV bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.

    Ich habe zum Auszug alle Dübellöcher entfernt und gefüllt. Außerdem habe ich die Küche, Wohnzimmer und das Büro gestrichen, da es dort ein Flecken gab. Den Rest der Wohnung habe ich dabei belassen weil es keine Gebrauchsspuren gab und es aussah wie beim Einzug.

    Im Übergabeprotokoll wurde als Mangel festgestellt, dass nicht gestrichen wurde. Das entspricht natürlcih der Wahrheit, es gab auch keinen Bedarf zu streichen.

    Mein Vermieter meinte ich müsse die Wohnung komplett streichen, da ich sie renoviert übernommen habe und einen Kostenvoranschlag eines Malers einholen damit nach dem Auszug meiner Nachmieter (Mindestmietlaufzeit: 2 Jahre) gestrichen werden kann.

    Gibt es hierzu BGH Urteile die ich nutzen kann?

    Vielen Dank!

  • Nadine
    31.01.2022 - 13:24 Antworten

    Guten Tag,

    wenn in einem ungefließten Bad Wasserflecken an einer Wand entstehen, nach 1-jähriger Wohnzeit und normaler Bad-Nutzung (kein Fenster im Bad), darf die Vermieterin einfach auf eigene Hand renovieren lassen und über 450 € von der Kaution abziehen, obwohl dies nirgendwo im Mietvertrag steht und die Badwand einfach nicht für solch ein Bad geeignet ist?

    Im Mietvertrag steht ebenfalls dass die Wände selbst nachgestrichen werden dürfen, die Vermieterin wollte hier jedoch unbedingt professionelle Handwerker, darf sie das dann einfach so in Rechnung stellen?

    Vielen Dank vorab!

    • Mietrecht.org
      02.02.2022 - 07:33 Antworten

      Hallo Nadine,

      grundsätzlich können Mieter Schönheitsreparaturen auch alleine ausführen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthess Matthias
    21.06.2022 - 12:33 Antworten

    Meine Vermieterin will 3 Wochen nach erfolgreicher Übergabe jetzt das ich mich an der Rechnung beteiligen soll von Badfugen und Festerfugenausbesserung

  • Karsten
    01.08.2022 - 13:45 Antworten

    Guten Tag,
    die Vermieter haben nach unserem Auszug Schäden am Parkett festgestellt, welches auf unsere Kosten ausgebessert wurde. So weit, so normal.

    Nun kommt jedoch eine weitere Forderung ins Haus: Da unsere Nachmieter die Zimmer, in denen die Arbeiten durchgeführt wurden, natürlich zwischenzeitlich mit Möbel bestückt hatten, sollen wir nun 125,-€ an ein Entrümpelungsunternehmen bezahlen (bzw es wird von der Kaution einbehalten), welches diese Möbel aus den Zimmern entfernt und nach den Arbeiten wieder dort aufgebaut hat.

    Vielleicht weiß jemand, ob es zulässig ist, diesen Posten von unserer Kaution einzubehalten. Meines Erachtens nach zählt das nicht zu normalen Renovierungsarbeiten.

    Mfg

    • Mietrecht.org
      01.08.2022 - 14:40 Antworten

      Hallo Karsten,

      Sie sollten zum Thema Schadenersatz recherchieren. Eine andere Frage: wer sollte in Ihren Augen für die Kosten aufkommen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Antonia
    09.08.2022 - 23:48 Antworten

    Ich bin in eine renovierte Wohnung eingezogen.in dem Mietvertrag wurde handschriftlich ergänzt, dass ich nach dem Verhältnis alle Wände in weiß streichen soll. Nach dem Mietverhältnis habe ichsüchtig nicht getan, woraufhin mein Vermieter eine Firma beauftragt hat dies zu tun. Nun hat er mir die Kosten von der Kaution abgezogenen.

    Welche Rechte habe ich?

  • Alexander Eckhoff
    11.10.2022 - 17:43 Antworten

    Moin moin,

    bei der Wohnungsübergabe meiner Mieterin wurde eine deutliche Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch in der Wohnung festgestellt. Rauchen war laut Mietvertrag im gesamten Gebäudekomplex untersagt. Ist es rechtens, wenn ich der Mieterin die Kosten der Renovierung ( Malerarbeiten) in Rechnung stelle?

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Eckhoff

  • Paul Kunkelt
    23.11.2022 - 20:04 Antworten

    Guten Abend,

    unsere Mieter sind ausgezogen und wir haben ein Übergabeprotokoll geschrieben, in denen keine Beanstandung festgestellt wurden. Nun haben wir jedoch nachträglich Renovierungsmägel feststellen müssen (Decken wurden nicht gestrichen, Wände nur teilweise und nur über vergipsten Bohrlöchern) gestrichen). Grund für das nicht festellen bei Übergabe mit dem Mieter waren schlechte Lichtverhältnisse. Gibt es für uns als Vermieter noch eine Möglichkeit, diese Mängel vom Mieter beheben zu lassen. Auf Nachfrage weigert er sich und besteht auf das Übergabeprotokoll.

    Vielen Dank, Paul Kunkelt

      • Paul Kunkelt
        24.11.2022 - 18:00 Antworten

        Hallo Dennis,

        haben Sie vielen Dank für die Mühe und den verlinkten Artikel. Das habe ich befürchtet.

        Vielen Dank und Gruß, Paul

  • Dominic
    29.01.2023 - 21:53 Antworten

    Hallo,

    wir haben wegen einer Mieterhöhung gekündigt. Die Wohnung wurde dann mit 50€ weniger warm Miete inseriert. Es wurde genauso inseriert wie wir die Wohnung weiter mieten sollten (alle Nebenkosten usw. gleich)
    Wir wurden darüber nicht informiert, dass sich etwas an der Miete geändert hat. Ist das so rechtens oder hätten wir informiert werden müssen? Wir hätten ja nun auch die Kündigung aufgrund dessen zurückziehen können.

    Ich habe mich erstmal im Internet schlau gemacht und normalerweise ist dies ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgesetzt. Ist das richtig? Sollte ich einen Anwalt fragen?

    LG

    • Mietrecht.org
      30.01.2023 - 06:39 Antworten

      Hallo Dominic,

      als erstes hätte ich geprüft, ob die Mieterhöhung überhaupt möglich war (Stichwort Ortsüblichkeit). Falls ja: ggf. kündigen, falls nein: Mieterhöhung zurückweisen. Ich sehe jetzt nach Ihrer Kündigung keinen wirklichen Spielraum. Zu welcher Mieterhöhe die Wohnung. nun angeboten wird spielt m.E. keine Rolle. Eventuell sollten Sie mit dem Vermieter ins Gespräch gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    28.04.2023 - 12:55 Antworten

    Hallo,
    Meine Untermieterin hat einen Fleck an der Wand verursacht, weswegen das Zimmer gestrichen werden muss und sie hat eine Steckdose aus der Wand gerissen, so dass die gesamte Halterung neu gemacht werden muss + verputzt werden muss.
    Ich kann diese zwei Dinge mit meinem Cousin erledigen, jedoch stellt sich mir die Frage, ob ich nicht lieber jemanden Engagieren, da ich sonst keine Rechnung habe.
    Nach Abzug der Fahrtkosten, Materialkosten und Stunden komme ich auf den vollen Kautionsbetrag. Darf ich den, auch ohne Rechnung aber mit dieser Begründung einbehalten? Sollte ich dafür ein Schreiben aufsetzen mit der Begründung und meine ehemalige Untermieterin darauf unterschreiben lassen (zur Absicherung?)
    Vielen Dank für die Hilfe. Eine Ziemlich doofe Situation…

    • Mietrecht.org
      28.04.2023 - 19:59 Antworten

      Hallo Claudia,

      in Idealfall vereinbaren Sie einvernehmlich, dass Sie den Schaden für X Euro der Kautionssumme selbst beheben. Andernfalls müssen Sie Ihre Kosten natürlich nachweisen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie
    01.10.2023 - 15:06 Antworten

    Hallo

    Unser ehemaliger Vermieter hat die komplette Kaution einbehalten, da er uns vorwürft, für die Schäden des Laminatfußbodens verantwortlich zu sein.
    Dies vermerkte er auch auf dem Übergabeprotokoll, welches wir – beeinflusst durch ihn – auch unterschrieben. Die Schäden zeigten wir bereits damals etwa drei bis vier Wochen nach Einzug an. Die Wohnung war damals neu, also Erstbezug.
    Ausgezogen sind wir im Februar 2022. Schlüsselübergabe fand am 23. Februar 2022 statt.
    Jetzt flatterte die Nebenkostenabrechnung in Höhe von knapp 90,-€ ins Haus, welcher wir nicht nachkommen wollen und werden.
    Ist sein Handeln mit der Kaution rechtmäßig?
    Was kann uns schlimmstenfalls passieren, wenn wir seine Forderung für die Nachzahlung nicht nachkommen?

    Danke im Voraus und viele Grüße
    Melanie

    • Mietrecht.org
      02.10.2023 - 12:07 Antworten

      Hallo Melanie,

      warum wollen Sie die Nebenkostennachzahlung nicht ausgleichen? Ich habe das Gefühl, Sie bringen hier Dinge zusammen, die separat betrachtet werden müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Melanie
        02.10.2023 - 13:59 Antworten

        Hallo und Danke für die Antwort.
        Wir wollen der Nachzahlung nicht nachkommen, da wir zum Einen das Gefühl haben, dass damit etwas nicht stimmt (90,-€ für sechs Wochen Miete!) und weil er zum Anderen unsere Kation einbehalten hat, welche bei knapp 800,-€ lag.
        Wir glauben, dass er dies nicht durfte, da er dieses Geld zum Renovieren des Laminatfußbodens verwendet hat und wir für die Schäden nicht verantwortlich sind, auch wenn er das behauptet.

        • Mietrecht.org
          02.10.2023 - 20:21 Antworten

          Hallo Melanie,

          wenn Sie der Verrechnung mit der Kaution zugestimmt haben, sieht es diesbezüglich schlecht aus. Wenn Sie eine Wohnung nur zum Winter bewohnen (Januar / Februar) kommt es regelmäßig zu größeren Nachzahlungen, da die (ausgleichenden) Vorauszahlungen aus dem Sommermonaten (ohne Heizkosten) fehlen. Nehmen Sie im Zweifel Belegeinsicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Brigitte Geisler
    09.10.2023 - 10:51 Antworten

    Habe eine Frage:
    Meine Freundin ist 89 Jahre alt. Bei Ihr war im Wohnzimmer ein Fenster morsch und bei Regen ist bei Ihr Wasser eingedrungen, das Sie mehrere Schüsseln drunter stellen musste um das Wasser aufzufangen. Sie reklamierte das beim Vermieter. Der meinte, es reicht aus, wenn man es mit Kitt ab dichtet. Meine Freundin hat darauf geantwortet, dann sucht sich das Wasser einen anderen Weg und der Vermieter meinte er habe kein Geld für ein neues Fenster. Da meine Vermieterin Ruhe haben wollte, sagte Sie er solle das Geld von der Kaution verwenden, da Sie nicht immer Schuessel drunter stellen wollte.
    Darf der Vermieter wenn er kein Geld zum renovieren hat, einfach so das Geld von der Kaution verwenden ?
    Außerdem hat er jetzt die Wohnung an seinen Sohn übergeben, da der Vermieter kein Geld hat.
    Wie ist das geregelt, von wem bekommt Sie jetzt das Geld von der Kaution zurück ?
    Meine Freundin ist mit der ganzen Sache überfordert, Ihr Mann ist kurz vor dem Einzug 2005 an Krebs verstorben. Sie hat keinen von der Familie mehr und auch keine Kinder. Deshalb Versuche ich Ihr zu helfen, soweit ich kann.
    Gruß
    Brigitte Geisler
    PS.:
    Kostet die Beratung was ?

  • Stephan Spiegelberg
    30.10.2023 - 11:41 Antworten

    Schönen guten Tag Herr Hundt,

    meine Frage bezieht sich auf das Einbehalten von Teilen der Mietkaution.
    Ende Februar wurde die Mietsache fristgemäß gekündigt und es folgte eine Begehung mit einem Angestellten der Hausverwaltung, der im Protokoll zu den einzelnen Räumlichkeiten alle Zimmer und deren Zustand begutachtet hat und an den jeweiligen Kontroll-Kästchen “In Ordnung” seine Häkchen gemacht hat – ausnahmslos.

    Angefügt ans Protokoll sind Fotos von einem verunreinigten Türrrahmen, dem Zustand des Parkettbodens und der Küchen-Fliesen (ein nicht versiegelter Granit-Boden) dazu handschriftlich der Vermerk:

    “Granitboden Küche mit Verfärbung. Parkett abgenutzt. Klärung
    Türrahmen mit Stift bemalt. Klärung. Glas bei Einzug Küche.”

    Nach 6 Monaten und 2 Wochen hatten wir von der Hausverwaltung bislang nichts gehört, keinerlei Schreiben erhalten, geschweige denn eine Klärung der im Protokoll festgehaltenen Punkt die ich oben aufgeführt habe oder gar eine Überweisung der Kaution. Wir haben daher mehrfach darum gebeten, die Kaution zurückzubezahlen – nach zwei Woche vermeldet die Verwaltung, man sei mit der Abrechnung befasst und melde sich in Kürze. Drei Wochen später kam dann die “Rechnung” in der uns mitgeteilt wurde, dass man knapp 500,-€ einbehalten, wegen der Flecken auf dem unversiegelten Granitboden und des verunreinigten Türrahmens – beigefügt, kommentarlos 2 Handwerkerrechnungen.

    Nun meine Frage: Ist DAS rechtens? Laut meinen Informationen müsste einem ausgezogenen Mieter die Chance eingeräumt werden, etwaige beanstandete Mängel in einer gewissen Frist zu beheben oder sich mit dem Vermieter über eine Schadenssumme zu einigen, die man bereit ist dafür zu bezahlen.

    Wie gesagt: seit dem Termin zur Übergabe, wurde uns lediglich das Protokoll zugeschickt, ansonsten hat KEIN Kontakt stattgefunden. Ferner sieht das BGB – soweit für mich ersichtlich – in §548 eine Verjährungsfrist von Ansprüchen für Vermieter nach 6 Monaten – und die wurden hier deutlich überschritten.

    Ich freue mich auf eine Einschätzung und verbleibe mit verzweifelten Grüßen,

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