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Artikel auf Mietrecht.org

Untervermietung mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher?

Wer untervermietet, will damit in der Regel die eigene Mietbelastung reduzieren. Will der Hauptmieter, der untervermietet, keinen Gewinn erzielen, genügt es, wenn er für die untervermieteten Räumlichkeiten anteilig zur untervermieteten Wohnfläche eine entsprechende Untermiete vereinbart. Das wirtschaftliche Ziel ist damit eigentlich erreicht. Findet sich ein Untermieter, der bereit ist, eine höhere Untermiete zu bezahlen, kann die Untervermietung mit Gewinn den Mieter zusätzlich entlasten. Dabei gilt es aber zu beachten, dass …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung an Feriengäste – Was Mieter wissen müssen

Vermieten Mieter ihre Wohnung an Feriengäste als Untermieter, gilt es einige Gegebenheiten zu beachten. Es sind die Vorteile und Nachteile abzuwägen. Der finanzielle Aspekt allein sollte jedenfalls nicht ausschlaggebend sein. Zur Untervermietung an Feriengäste gibt es sogar eine BGH-Entscheidung. 1. Untervermietung: Erlaubnis durch den Vermieter erforderlich Jede Art von Untervermietung setzt die Erlaubnis des Vermieters als Eigentümer des Objekts voraus. Dieser Erlaubnis wird regelmäßig personenbezogen erteilt. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung: Telefon-, Internet- und Fernsehnutzung

Eine rein praktische Frage. Recht spielt in diesem Fall keine große Rolle. Wer als Untermieter einzieht, will natürlich auch telefonieren und das Internet nutzen. Telefon, Internet und Fernsehen sind heutzutage Standard. Die Parteien müssen in diesen Fällen eine Kostenregelung finden. Nach § 2 Nr. 15 BetrKV sind die Betriebskosten und die Grundgebühren für eine Gemeinschafts-Antennenanlage und eine Kabelverteileranlage umlagefähige Nebenkosten und müssen vom Mieter, also auch dem Untermieter bei entsprechender …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten und Heizkosten bei der Untervermietung

Auch der Untermieter verursacht Nebenkosten, vor allem auch Heizkosten. Im Verhältnis zum Vermieter (Eigentümer) ist der Hauptmieter verpflichtet, sämtliche im Hauptmietvertrag vereinbarten Nebenkosten zu bezahlen. Der Vermieter hat gegen den Untermieter des Mieters keinen Anspruch auf Zahlung irgendwelcher Nebenkosten. Beide stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zueinander. Eine Vertragsbeziehung besteht jeweils nur zwischen dem Vermieter (Eigentümer des Objekts) und Hauptmieter (Hauptmietverhältnis), sowie zwischen Hauptmieter und Untermieter (Untermietverhältnis). 1. Keine Nebenkostenabrechnungspflicht Hauptmieter / Untermieter …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostennachzahlung auf Untermieter aufteilen?

Fordert der Vermieter im Hauptmietverhältnis vom Mieter in der Jahresabrechnung eine Nebenkostennachzahlung, liegt es aus Sicht des Hauptmieters im Verhältnis zum Untermieter nahe, die Nebenkostennachzahlung auch auf den Untermieter aufteilen zu können. Inwieweit dies tatsächlich möglich ist, richtet sich nach den vertraglichen Gegebenheiten. Auch der Untermieter verursacht Nebenkosten, vor allem auch Heizkosten. Im Verhältnis zum Vermieter (Eigentümer) ist zunächst der Hauptmieter allein und ausschließlich verpflichtet, sämtliche im Hauptmietvertrag vereinbarten und …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Bleirohren im Haus

Trinkwasser ist ein essentielles Lebensmittel. Blei ist ein giftiges Schwermetall. Es hat im Trinkwasser nichts zu suchen. Ein Mieter hat daher Anspruch darauf, dass er bleifreies Trinkwasser konsumieren kann. Ist dies nicht der Fall, steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung zu. Ab dem 1.12.2013 dürfen in Wohngebäuden faktisch keine Bleirohre mehr verwendet werden. Die bis dahin geltende Übergangsfrist ist abgelaufen. Findet sich im Trinkwasser eine erhöhte Bleikonzentration, ist diese …Artikel jetzt weiter lesen

Kaution bei Untervermietung – Was muss man beachten?

Vereinbart der Mieter als Hauptmieter mit einem Untermieter ein Untermietverhältnis, tritt er selbst als Vermieter auf. Die Rechtsbeziehung zwischen Hauptmieter und Untermieter ist im Wesentlichen die eines normalen Mietvertrages, wenn auch mit einigen Besonderheiten. Es gelten also die Vorschriften der §§ 535 ff BGB, so auch § 551 BGB, der die Frage der Mietsicherheit (Kaution) regelt. Auch für den Untervermieter besteht das Bedürfnis nach einer Mietsicherheit, so dass ihm unbenommen …Artikel jetzt weiter lesen

Untervermietung ablehnen: So gehen Vermieter vor (mit Muster)

Wenn Sie als Vermieter die vom Mieter gewünschte Untervermietung ablehnen möchten, müssen Sie die Gesetzeslage kennen. Kennen Sie diese nicht, riskieren Sie, dass der Mieter seinen Anspruch einklagt oder vorzeitig kündigt. Vorab ist zu klären, ob der Mieter die ganze Wohnung oder nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte. Je nachdem gilt § 540 BGB (ganze Wohnung) oder § 553 BGB (Teil der Wohnung). Beide Vorschriften haben unterschiedliche Voraussetzungen und …Artikel jetzt weiter lesen

Steuerpflicht? Untervermietung dem Finanzamt melden?

Wer als Mieter einen Teil seines Wohnraums oder die gesamte Wohnung untervermietet, wird im Verhältnis zum Eigentümer und eigenen Vermieter selbst zum Vermieter. Die durch die Untervermietung erzielten Mieterträge stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (siehe Hauptartikel zum Thema) dar. Sie unterliegen wie normale Mieteinnahmen der Steuerpflicht. Die sich daraus eventuell ergehende Steuerlast hängt von der individuellen Gegebenheiten des Mieters/Untervermieter ab. Gemäß § 21 I EStG müssen Einnahmen aus der Vermietung …Artikel jetzt weiter lesen

Entstehen bei der Untervermietung Einkünfte aus Vermietung?

Wer untervermietet, erzielt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Solche Mieteinnahmen unterliegen der Steuerpflicht. Da der Mieter damit zum Vermieter wird, muss er auch Steuern zahlen. Zumindest im Grundsatz. Inwieweit tatsächlich Steuern anfallen, richtet sich nach der individuellen Situation des Vermieters als Steuerpflichtiger. 1. Auch Untermieterträge sind steuerlich relevant Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) gemäß § 21 I …Artikel jetzt weiter lesen