Die alljährliche Nebenkostenabrechnung kann sowohl vom Eigentümer selber als auch von einer darauf spezialisierten Firma erstellt werden. Möchte sich der Vermieter/ Eigentümer nicht mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beschäftigen, so erteilt er einen Auftrag zur Erstellung der Abrechnung an eine Abrechnungsfirma, welche diesen Abrechnungsservice anbietet. Dabei werden die relevanten Daten der Verbrauchseinheiten und der kalten Nebenkosten an die Firma übergeben, welche daraus eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Die Beauftragung erfolgt somit über …Artikel jetzt weiter lesen
Umlegbare Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung
Die alljährliche Nebenkostenabrechnung bringt immer wieder die Frage mit sich, was kann der Vermieter auf den Mieter umlegen und welche Kosten muss der Vermieter selber tragen. Aufschluss über diese Frage gibt die Betriebskostenverordnung, wobei in § 1 BetrKV festgehalten ist, dass Betriebskosten Kosten sind, welche dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks …Artikel jetzt weiter lesen
Nicht umlegbare Nebenkosten – Die Liste für Mieter und Vermieter
Die jährliche Betriebskostenabrechnung bringt für den Mieter sowie den Vermieter immer wieder die Frage auf, welche über das Jahr verteilte Kosten können mittels der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden und welche Kosten sind davon ausgeschlossen. Im Folgenden soll aufgelistet werden, welche Kosten nicht umgelegt werden können. Als Grundsatz gilt: Grundsätzlich können alle Kosten, welche einen wiederkehrenden Charakter haben auf den Mieter umgelegt werden, wobei diese Definition zu ungenau ist und …Artikel jetzt weiter lesen
Widerspruchsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Der Vermieter ist bei vermietetem Wohnraum dazu verpflichtet, einmal jährlich über die Betriebskosten abzurechnen. Der Mieter erhält somit einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung, in welcher über sämtliche Kosten des Hauses abgerechnet wird. Diese Betriebskostenabrechnungen sollten vom Mieter jeweils gründlich überprüft werden, denn im Allgemeinen wird geschätzt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch ist und damit den Mieter ungerechtfertigt benachteiligt. Ein Mieter hat ein Recht darauf, eine ordnungsgemäße Abrechnung über die geleisteten …Artikel jetzt weiter lesen
Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Nach dem Ablauf eines Abrechnungszeitraums erwartet ein Mieter die Nebenkostenabrechnung. Aber wie lange muss er warten? Wie viel Zeit kann sich der Vermieter mit der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung nehmen? Die zentrale Frage dreht sich dabei um die Problematik der Abrechnungsfrist. Mit dieser wird die Frist bezeichnet, innerhalb derer der Vermieter nach Ablauf des Abrechnungszeitraums dem Mieter eine Abrechnung vorlegen muss. Aber wie lang ist diese Frist? Diese Frage soll der …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung prüfen: Checkliste für Mieter
Nach dem Erhalt einer Nebenkostenabrechnung hat der Mieter das Recht diese Abrechnung zunächst auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Es sind dabei vielerlei Eckpunkte zu beachten, wobei bereits bei den formellen Dingen häufig Fehler unterlaufen. Der Mieter kann dabei selber bereits viele Dinge einer Nebenkostenabrechnung anhand der nachfolgenden Checkliste überprüfen. Wir haben eine tabellarische Checkliste für Mieter (und Vermieter) zum Überprüfen der Nebenkostenabrechnung erstellt. Vermeiden Sie als Vermieter Fehler bei den nachfolgenden …Artikel jetzt weiter lesen
Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten entstehen grundsätzlich für die Versorgung oder Bewirtschaftung eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Besteht dieses aus mehreren Einheiten, die von unterschiedlichen Mietern genutzt werden, müssen die Nebenkosten angemessen auf die verschiedenen Mietparteien verteilt werden, sofern diese nach ihren Mietverträgen zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet sind. Welche Mietpartei welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat, hängt davon ab, welcher Verteilerschlüssel zur Anwendung kommt. Das Gesetz enthält einige Vorschriften zur Verteilung …Artikel jetzt weiter lesen
Untervermietung an Familie, Freund oder Freundin
Will der Mieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, sofern er den Wunsch zur Untervermietung mit einem berechtigten Interesse begründen kann. Ohne ein solches berechtigtes Interesse darf der Vermieter die Untervermietung verweigern. Deshalb muss der Mieter den Vermieter immer um Erlaubnis fragen, bevor er untervermietet. Der Mieter muss berücksichtigen, dass der Vermieter grundsätzlich nur verpflichtet ist, die im Mietvertrag bezeichneten …Artikel jetzt weiter lesen
Berechtigtes Interesse zur Untervermietung notwendig?
Die Frage, ob zur Untervermietung ein berechtigtes Interesse notwendig ist, stellt sich nur, wenn der Hauptmieter einen Teil seiner Wohnung an einen Dritten untervermieten möchte. Dann ist § 553 BGB die maßgebliche Vorschrift im Gesetz. Will der Hauptmieter hingegen seine ganze Wohnung an einen Dritten vermieten, ist § 540 einschlägig. Dann kommt es auf ein berechtigtes Interesse nicht an. In diesem Fall kann der Vermieter den Wunsch des Hauptmieters zu …Artikel jetzt weiter lesen
Hat der Mieter einen Anspruch auf Untervermietung?
Grundsätzlich dürfen in einer vermieteten Wohnung nur diejenigen Personen wohnen, die im Mietvertrag als Mieter bezeichnet sind. In diesen Personenkreis sind auch ohne namentliche Benennung der Ehepartner, die Kinder und nächste Angehörige einbezogen. Es handelt sich dabei um den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Will der Mieter über diesen Personenkreis hinaus eine weitere Person in die Wohnung aufnehmen, bewegt er sich über den vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache hinaus. Da es dem …Artikel jetzt weiter lesen










