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Mietkaution nicht angelegt: Die Folgen für Mieter und Vermieter

Die Mietkaution ist für den Vermieter Fremdgeld, das heißt, er hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem üblichen Zinssatz für eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Eine andere Anlageform können die Vertragsparteien vereinbaren.

Nach Beendigung ist die Kaution zuzüglich den Zinsen in der Regel wieder an den Mieter auszuzahlen. Die gesetzliche Pflicht des Vermieters, Mietkautionen gesondert anzulegen, ist eine Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 StGB. Das bedeutet für den Vermieter, dass er im Falle der nicht getrennten Anlegung sich wegen Untreue strafbar machen kann.

Vermieterpflicht: Kaution muss angelegt werden

Der Vermieter muss ein Kautionskonto als “offenes Treuhandkonto” führen, um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Vereinfacht bedeutet das, dass im Falle der nicht getrennten Anlegung die Kaution vom Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters nicht geschützt ist.

Mietertipp:

Ist sich der Mieter darüber unsicher, ob „seine“ Kaution vom Zugriff möglicher Gläubiger des Vermieters geschützt ist, kann er noch vor Überweisung der Kaution auch die Nennung eines insolvenzfesten Kontos verlangen, auf die er die Kaution überweisen soll.

Auch hat der Mieter einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).

Nach Ansicht der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 2. 4. 2008 – 5 StR 354/07) bezieht sich die im Gesetz in § 551 Abs. 3 BGB enthaltene Regelung über die Anlage von Mietkautionen jedoch nur auf Wohnraummietverhältnisse.

Vermietertipp:

Dass heißt, die Pflicht, die Kaution vom eigenen Vermögen getrennt anzulegen, gilt nur bei der Wohnraummiete, nicht bei Mietverträgen über gewerblichen Wohnraum.

Mietkaution nicht angelegt: Folgen für Vermieter

Ist die Mietkaution nicht angelegt, entspricht es nicht der gesetzlichen Vorgabe, wenn der Vermieter das Konto auch als Eigenkonto nutzen kann, sich also “Treugut” und “Eigengut” nicht voneinander trennen lassen. Man kann also festhalten, dass der Vermieter die Kaution als Fremdvermögen, von seinem Eigenvermögen trennen muss.

Der in § 266 StGB geforderte Vermögensnachteil könnte darin zu sehen sein, dass der Mieter die besondere Sicherung verliert, die ihm § 551 BGB einräumt. Fraglich ist jedoch, ob die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht automatisch auch zur Folge hat, dass ein entsprechender Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB entstanden ist. Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass sich ein Vermieter, der entgegen den gesetzlichen Vorgaben, die Kaution von seinem eigenen Vermögen nicht getrennt anlegt, sich dann nicht wegen Untreue strafbar macht, wenn er jederzeit bereit und in der Lage ist, die Kaution wieder zurückzuzahlen. Hingegen liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung jedoch dann vor, wenn wegen der finanziellen Lage des Vermieters mit einem Zugriff der Gläubiger zu rechnen ist.

Maßgeblich sind die Vermögensverhältnisse des Vermieters zum Zeitpunkt der Einzahlung der Kaution.

Vermietertipp: Ist jedoch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vermieters erst nach der Einzahlung der Kaution eingetreten, kann auch eine strafbare Untreue durch Unterlassen in Betracht kommen.

Kaution nicht angelegt: Folgen für Mieter

Umstritten ist, ob der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins hat, wenn er den Vermieter zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution aufgefordert hat und dieser dem nicht nachkommt.

Nach einer Ansicht steht dem Mieter ein solches Recht zu. Danach könne der Mieter die Mietzahlung in Höhe der Kaution zuzüglich des ungefähren Betrages der aufgelaufenen Zinsen solange verweigern, bis der Vermieter ihm die ordnungsgemäße Anlage der Kaution nachweist.

Nach anderer Auffassung muss der Mieter den Mietzins solange weiter zahlen, bis er nachweisen kann, dass eine Gefahr für den Verlust der Kaution besteht (z.B. bei Insolvenz des Vermieters). Der Mieter ist hierfür beweispflichtig.

Weiterhin kann dem Mieter ein Schadensersatzanspruch gegen dem Vermieter zustehen, wenn dieser die Kaution nicht  oder zu einem niedrigeren als dem gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz anlegt. Der Schaden des Mieters wäre dann die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten und den gesetzlich vorgeschriebenen Zinseinnahmen.

77 Antworten auf "Mietkaution nicht angelegt: Die Folgen für Mieter und Vermieter"

  • Mario Zemke
    14.02.2016 - 10:44 Antworten

    Schön beschrieben…
    Aber Recht bekommen ist die zweite Sache!
    Der Vermieter meines Sohnes hat 48 Wohneinheiten und legt nie eine Kaution an, gibt es sogar zu.
    Nach einer Klage hat der Vermieter eine Zinsbescheinigung der Bank vorgelegt, welche Zinsen erzielt worden wären.
    Wir wollten höhere Ansprüche, da der Vermieter ja die Kaution verbraten hatte, hätte diese ja auch privat zu höheren Konditionen angelegt haben können (x 48 Kautionen, lohnt sich ja).
    Das Gericht hat 6,92 € Zinsen entsprochen, wie der Vermieter als Beweis von der Bank hätte erzielen können. Das hat das Gericht als Beweis anerkannt.
    Der Erfolg: 82 % Gerichtskosten muss mein Sohn tragen, 6,92 € an Zinsen bekommen 88,– € Gerichtskosten.
    Das ist die tatsächliche Wahrheit, was Vermieter müssen!

    • Mietrecht.org
      14.02.2016 - 19:07 Antworten

      Hallo Mario,

      danke für das teilen Ihrer Erfahrungen. Leider sind die Zinsen für Anlagen und auch Mietkaution so tief wie nie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mario Zemke
        14.02.2016 - 19:14 Antworten

        Darum geht es ja gar nicht.
        Die Klage wurde vor Gericht für Rechtens erklärt. Der Vermieter hat gegen geltendes Recht verstoßen, die Kosten des Verfahrens liegen bei rund 80 % bei meinem Sohn.
        Und trotzdem kann der Vermieter weiter so machen, die 20 % Kosten tun ihm ja nicht weh!

  • Marc
    06.03.2016 - 21:38 Antworten

    Guten Abend.
    Derzeit gibt es Streit zwischen mir und meinem Vermieter. Ich habe Ihn schriftlich mit einer zweiwöchigen Frist aufgefordert, das Mietkautionskonto zu zeigen. Gleiches hat der Nachbar von unten auch gemacht. Diesem kam er nicht nach. Bisher sind 6 Wochen vergangen. Es kam bisher keinerlei Reaktion.
    Ich schrieb falls er diesem nicht nachkommt, die Mieten drauf anzurechnen, bis der Betrag davon erreicht ist. Sind sämtliche Mängel in der Wohnung, wo er unter Zeugen sagte er beseitigt diese.
    Er sagt, er zeigt das Kautionskonto erst, wenn meine offenen Mieten bezahlt sind.
    Der Nachbar von unten bekam eine Kopie von seiner Bank. Er wohnt seit dem 1.1.2015 unten, drauf ist der Nachweis das er es erst 14 Monate später eingezahlt hat, sprich am 22.2.16. Oben steht der Name des Vermieters, dahinter direkt Mietkautionskonto. Die Zinsen wurden selber durch ihn ausgerechnet.
    Was kann man nun machen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      06.03.2016 - 21:59 Antworten

      Hallo Marc,

      haben Sie den Mietschulden bei Ihrem Vermieter?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Björn
      29.01.2021 - 09:24 Antworten

      Schon heftig wie manche Mieter das schlechte Mietverhältnis provozieren. So kann man natürlich auch seine Lebenszeit verbringen, in denen man Menschen schaden möchte, die einen Wohnraum zur Verfügung stellen.
      Ich hoffe ich lerne nie Mieter kennen wie Sie.
      Sagen Sie solche Sachen mal wenn Sie eine Wohnung besichtigen zum zukünftigen Vermieter, das Sie ein Nachweis über das Kautionskonto verlangen 🤣. Wird bestimmt lange dauern bis sie einen Vermieter finden der Sie möchte.

      • Gordon
        02.05.2021 - 22:57 Antworten

        Was für eine tolle Sichtweise. Leider gibt es auch viele Vermieter die Ihren Verpflichtungen überhaupt nicht nachkommen. Und wenn ich als Mieter auf meine Rechte plädiere, dann werde ich so wie von Ihnen beschrieben dargestellt. Das ist die typische deutsche Arroganz von Menschen die selber nicht in der Rolle des Mieters stecken. Aber die Zeiten könnten sich auch für Sie ganz schnell ändern. Das wünsche ich Ihnen.

      • Riedesser
        13.05.2021 - 19:04 Antworten

        Das sind gesetzliche Pflichten des Vermieters, keine and ein Haaren herbeigezogenen Forderungen. Im Übrigen kommen auch wieder Zeiten, in denen ein Vermieter froh ist, einen solventen Mieter in der Wohnung zu haben.

        Auch stellt der Vermieter die Wohnung nicht aus Nächstenliebe zur Verfügung, sondern um Rendite zu erzielen für das eingesetzte Kapital.

      • Steffen
        04.02.2022 - 05:43 Antworten

        Ein Nachweis für ein Kautionskonto sollte für einen Vermieter eigentlich eine normale Sache sein, weil man sich in einem Mietverhältnis beidseitig an die Regeln halten sollte und Vertrauen aufbaut. Die Mieter müssen auch eine Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise vorlegen. Daher ist das nicht ungewöhnlich oder “böse”. Es gibt Vermieter, die damit kein Problem haben. Ihre “Drohung” ist unsinnig. Ich zeige auch an der Supermarktkasse den Inhalt meiner Tasche nach mit der ich einkaufe und das ohne Aufforderung durch die Kassierer:in. Wir können ja mal wieder anfangen alle
        miteinander gut und vertrauensvoll umzugehen. Dafür gibt es das Recht, weil es Interessen von zwei Seiten regelt, die beide legitim sind, und daran sollten sich auch beide und nicht nur einseitig halten. Bei meinen bisherigen Vermietern war das kein Problem.

        • Mietrecht.org
          04.02.2022 - 09:42 Antworten

          Hallo Steffen,

          danke für das Teilen Ihrer Meinung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Natascha Wiegand
        22.08.2022 - 14:40 Antworten

        So einen Vermieter wie Sie,will wohl auch keiner haben 🤮🤮🤮

        • michael
          12.01.2023 - 17:17 Antworten

          So eine mieterin wie sie,möchte auch kein vermieter .

  • Heidrun Kaltenböck
    06.05.2016 - 10:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    steht denn einem Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zu, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachweist, dass die Kaution ordnungsgemäß angelegt worden ist?

    Wir haben wegen eines Mietverhältnisses, dass wir fristlos gekündigt haben – es gab leider noch mehr Ungereimtheiten in dem Mietverhältnis (falsche Angabe über Zeit des Leerstandes des Hauses, falsche Angabe von Quadratmeter (Abweichung von über 20%) und Offerte “Erstbezug nach Sanierung”, die sich als komplett falsch herausstellte, da Küche etc. eben bereits mehrere Jahre alt und benutz waren) – und der ehemalige Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück, reagiert nicht auf Mails und erbringt keinerlei Nachweise.

    Der Vermieter akzeptierte die fristlose Kündigung nicht und ging von einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus und behält die Kaution als Mietzahlungen ein (rechtlich glaube ich nicht zulässig). In dieser Zeit, in der wir also eigentlich seiner Meinung nach Zahlungsverpflichtet sind, war der Vermieter mehrfach – somit also unerlaubt in dem Haus, heizte (auf unsere Kosten) und ließ wohl auch Handwerker in das Objekt.

    Gegen den von uns beantragten Mahnbescheid legte er nun jüngst kommentarlos Widerspruch ein.

    Ist eine Klageerhebung sinnvoll?

    Mit freundlichem Gruß
    HEidrun Kaltenböck

    Mit freundlichem Gruß

    • Mietrecht.org
      08.05.2016 - 05:42 Antworten

      Hallo Frau Kaltenböck,

      eine außerordentlich fristlose Kündigung ist die absolut letzte Möglichkeit, wie Sie sich als Mieter dem vertrag anziehen können. Ihre beschriebenen Dinge klingen für mich eher wie kleinere Probleme. Ich würde die Sachlage anwaltlich prüfen lassen – gerade weil der Vermieter den Rechtsweg zu gehen scheint.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Carmen Schöpfl
        16.05.2021 - 11:25 Antworten

        Hallo, unser Vermieter hat die Kaution auch nicht angelegt. Das ist aufgefallen, weil wir unser Mietverhältnis fristgerecht gekündigt haben und er sofort mit Anwalt gedroht hat, falls wir nicht renovieren (wir sind unrenoviert eingezogen) und da bemängelte er, dass wir angeblich nur 1/3 Kaution gezahlt hätten. Wir haben die Zahlung nachgewiesen und einen Nachweis der Anlage gefordert. Jetzt hat er sich für seinen Fehler bei der Anlage entschuldigt und will die Kaution anlegen – zwei Monate vor unserem Auszug. Wir wissen von unseren Vormieter, dass er die Kaution klemmt und er hatte ja auch schon angekündigt, dass er die Wohnung leerstehenden und auf unsere Kosten komplett renovieren lassen will.
        Meine Frage: Kaution in Form der Kaltmiete einbehalten?

          • Nikola TufegdzicMittler
            07.04.2022 - 08:29

            Sehr geehrter Herr Hundt,

            ich wohne in meiner bisherigen Wohnung seit 11 Jahren. Vor drei Monaten ist die Wohnung neben mir frei geworden und meine Vermieterin hat mich kontaktiert, um mich um Erlaubnis einer Vergrößerung meiner Wohnung gebeten. Konkret, es sind durch ein Durchbruch ein Zimmer mit knapp 20qm dazugekommen. Nach Beendigung der Umbauten hatte ich um eine Ergänzung des bisherigen Mietvertrags gebeten. Dem ist sie nachgekommen mit der entsprechenden höheren Mietanpassung. Dabei hat sie auch eine Aufstockung, meiner schon vor 11 Jahren gezahlten, Mietkaution aufgeführt.

            Ist dies rechtens?

            Mit freundlichen Grüßen
            Nikola T. M.

          • Mietrecht.org
            07.04.2022 - 09:56

            Hallo Nikola,

            ein Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten Kaution verlangen. Bei Mietvertragsabschluss. Weniger ist natürlich jederzeit möglich. D.h., es ist rechtens, wenn sie es vereinbaren. Vereinbaren Sie es nicht, bleibt die Kaution wie sie ist.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Sandra Grassmann
            13.11.2023 - 12:21

            Hallo Herr Hundt,
            ich habe 2010, in einem Dreifamilienhaus, eine nicht renovierte Wohnung bezogen. Mir wurde damals eine Monatsmiete erlassen. Die Kaltmiete belief sich auf 235€ bei einer Wohnung von 75m². Vom Vormieter gab es noch offene Bohrlöcher etc. Mit der Summe sollte ich die Renovierungskosten ausgleichen. Was nicht annähernd zur Kaltmiete ausreichte. Ich habe auch eine Kaution von 500€ hinterlegt welche korrekt angelegt wurde.
            Nun wurde das Haus Anfang Oktober verkauft und die ehemalige Vermieterin zahlte die Kaution inkl. der Zinsen auf mein Konto ein.
            Mit den neuen Eigentümern hatten wir bereits vereinbart das wir Ende November 2023 ausziehen werden. Dennoch bestehen die neuen Eigentümer auf die Kaution von 500€. Die Schlüsselübergabe erfolgt bereits am kommenden Samstag 18.12.2023. Nun stellt sich die Frage ob der neue Eigentümer die Kaution noch einfordern darf. Die Miete wurde im November auf das Mietkonto überwiesen. Von mir wurde auf ein Insolvenzfestes Mieterkonto hingewiesen das angeblich in Bearbeitung wäre.
            Würde mich über eine Einschätzung freuen.
            MfG Sandra

  • Jasmin
    25.05.2016 - 09:40 Antworten

    Wie ist das bei Untervermietung? Ich bin untervermietet und bin mir nicht sicher das meine Vermieterin (die gleichzeitig meine Mitbewohnerin und die Hauptmiterin ist) die Kaution richtig angelegt hat. Nun um genau zu sein hat sie schon ziemlich deutlich gesagt, dass sie das Geld IHREN Vermietern gegeben hat und die haben gesagt das sie das Geld, natürlicherweise, nicht an mich auszahlen werden wenn ich in zwei Monaten ausziehe. Da meine Vermieterin nicht ebsonders viel Geld hat, kann ich mich nicht darauf verlassen das ich das Geld wiederbekomme, besonders auch weil wir kein schriftlichen Mietvertrag haben und ich mich auf ihr Wort alleine nicht verlassen kann. Kann ich die Miete einbehalten? Ich hatte ihr vor zwei Wochen per Schreiben eine Aufforderung gegeben das sie mir einen Nachweis wegen der Kaution geben soll und sie hat sich strikt geweigert mir einen zu besorgen. Darf ich also die Miete einbehalten?
    Mit freundlichem Gruß

  • Pose
    25.05.2016 - 10:49 Antworten

    Hallo,
    Wenn man nach einem Nachweis verlangt, den der Vermieter (handelt um eine Untervermietung) nicht nachkommt, hat man das Recht die Miete einzubehalten bis der Untervermieter dem nachkommt? Da ich nicht einmal weiß was der Untervermieter verdient bei jeder Frage immer nur ausweicht und die Miete bei einem Untermietverhältnis ziemlich hoch ist, mache ich mir dementsprechend Sorgen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Andrea Osman
    02.06.2016 - 07:23 Antworten

    Hallo,
    gibt es einen gesetzlich festgelegten Zeitraum, in dem der Vermieter die erhaltene Kaution anlegen muss, bzw. wann muss er spätestens den Nachweis bringen über das Treuhandkonto?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      02.06.2016 - 13:42 Antworten

      Hallo Andrea,

      eine feste Frist ist mir nicht bekannt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elsa Hammel
    09.06.2016 - 08:37 Antworten

    Hallo,

    bei mir verweigert der Vermieter auch die Herausgabe des Nachweises über die Kaution. Zudem hat sich rausgestellt das wir ziviel gezahlt haben m nämlich drei Bruttokaltmieten, weiter habe ich noch Ansprüche gegen den Vermieter, denen er auch nicht nachkommt, dafür aber ständig auf unserem Grundstück rumturnt.

    Leider sagt Staatsanwalt ständig es wäre alles Zivilrecht, auch Drohungen usw. Was kann man noch tun? Wir suchen zwar nach einem neuen zu Hause, aber derzeit ist der Markt nicht so besonders.

    Darf ich Miete einbehalten bis er seinen zahlungspflichtig und dem Nachweis nachgekommen ist und kann ich Verlagen Zuviel gezahlte Kaution umgehend auszuzahlen?

    Danke

    • Mietrecht.org
      09.06.2016 - 08:58 Antworten

      Hallo Elsa,

      leider kann ich Ihnen nur den Tipp geben, dass Sie sich dazu rechtlichen Rat von einem Anwalt holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    28.06.2016 - 14:09 Antworten

    Hallo,
    Ich habe bei meinem Vermieter einen Nachweis verlangt dem sie nicht nachgekommen ist. Ich habe ihr also mitgeteilt das ich die miete nicht zahle bis sie dem nachkommt. Jetzt droht sie mir die miete einzuklagen und das Wohnungstürschloß auf meine Kosten auszutauschen wenn ich die Miete nicht zahle. Darf sie das? Ich habe vom Anwalt gesagt bekommen das ich einen Anspruch auf den Nachweis habe und demnach darf ich die Miete doch einbehalten wenn sie dies nicht erbringt. Würde sie bei einer Klage durchkommen wenn ich die Miete nicht zahle?

    • Mietrecht.org
      28.06.2016 - 15:34 Antworten

      Hallo Jasmin,

      wenn Sie sich bereits rechtlich haben beraten lassen, würde ich auf die individuelle Beratung des Anwalts vertrauen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chris Wenda
    08.07.2016 - 21:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt, wir sind 10 Jahre davon ausgegangen, dass unser Vermieter eine Kaution in Höhe von 1000 € sinnvoll angelegt hat. Erst jetzt, beim Auszug, wurde offengelegt, dass die Kaution gar nicht angelegt wurde. Welche Möglichkeiten habe ich, die entgangenen Zinsen zu bekommen, und wären rechtliche Schritte möglich oder ratsam?

    • Mietrecht.org
      09.07.2016 - 09:23 Antworten

      Hallo Chris,

      um genau diese Frage geht es oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver G.
    13.07.2016 - 14:14 Antworten

    Hallo,

    ich bin seit Juli Vermieter und versuche verzweifelt seit zwei Wochen eine Bank zu finden die überhaupt ein Mietkautionssparbuch für Vermieter anbietet!!! Bei allen Banken (Diba, Postbank, Commerzbank, DeutscheBank), welche ich angerufen und im Internet geprüft habe gibt es so ein Konto nur für die Mieter! Kennt jemand eine Bank die so etwas überhaupt noch macht?

    Viele Grüße, Oliver

    • Mietrecht.org
      13.07.2016 - 17:41 Antworten

      Hallo Oliver,

      die Hausbank München hat sich (auch) auf Mietkautionen spezialisiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • M
      21.03.2018 - 01:46 Antworten

      Die DKB hat ein sogenanntes Vermieterpaket.
      Dort kann man per Knopfdruck ein Einzelmietkautionskonto anlegen.
      Es ist kostenlos und für Privatkunden.
      Wir sind sehr zufrieden, seitdem wir damit arbeiten.

      Viele Grüße

  • Hannelore Stampfel
    14.07.2016 - 11:29 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem:
    seit April 2006 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung.
    Nun hat die aktuelle Hausverwaltung reklamiert dass ich seinerzeit keine Kaution gezahlt hätte und ich solle diese jetzt zahlen oder beweisen das ich doch gezahlt habe.
    Ich habe daraufhin meinen Überweisungsträger + meinen Kontoauszug in Kopie vorgelegt.
    Die Hausverwaltung behauptet aber weiter es gäbe keinen Geldeingang.
    Was kann oder muß ich noch tun ??

    • Mietrecht.org
      14.07.2016 - 14:45 Antworten

      Hallo Hannelore,

      mehr können Sie in meinen Augen nicht tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • king
    30.01.2017 - 19:40 Antworten

    Hallo,
    Ich habe mal die hierzu passende Frage:
    Wenn ein Vermieter mit mehreren Häusern und je ca. 9 Mietparteien die Kautionen auf ein Konto tatsächlich anlegt, kann er dann alle Kautionen auf ein Gesamtkonto anlegen oder muss er für jeden Mieter ein Extrakautionskonto anlegen?
    Denn wenn er nur ein Gesamtkonto für alle Mieter anlegt, dann möchte ich mal sehen, wenn man dann die Zinsen korrekt da herausrechnen will, wenn man z.B. schon 10 Jahre dort wohnt?
    Mein VM weigert sich im übrigen auch strikt einen Nachweis vorzulegen und ich vermute, dass er nur einen Teil-Betrag, wenn überhaupt angelegt hat.
    Mit freundlichen Grüssen

  • Peter N.
    20.05.2017 - 21:58 Antworten

    Hallo,
    Ich bin Vermieter einer Wohnung und habe die Kaution einfach auf ein neues Girokonto eingezahlt. Allerdings das Geld für Reparaturen am Haus verwendet und schlichtweg vergessen es wieder auf das Konto zu packen. War mir nicht bewusst dass das Geld extra angelegt werden muss,nur dass ich den Mietern bei Auszug die Kaution wieder zurückgeben muss. Jetzt ziehen die Mieter aus und verlangen die Kaution inklusive Zinsen zurück. Ich nehme mal an sie bestehen dann auch auf einen Nachweis. Was kann ich nun tun?Wie verzinse ich die Kaution und wie kann ich ihnen einen Nachweis geben?bzw. Was passiert wenn ich ich ehrlich zugebe,es nicht extra angelegt zu haben?
    Vielen Dank schon mal .
    Liebe Grüße,
    Peter N.

    • Martina
      05.05.2023 - 07:08 Antworten

      Hallo und guten Tag,

      das würde mich auch interessieren!

      Ich habe vor Jahren eine Wohnung vermietet und (mit wenig Fachkenntnis) immetr im Glauben gelebt ich lege die Mietkaution meiner Mieterin richtig an, wenn ich die auf ein separates Sparkonto einzahle.
      Ich dachte, das wäre “getrennt von meinem Vermögen”.
      Wie kann ich das jetzt ordnungsgemäß berichtigen? Das belastet mich wirklich. Ich will es ja ordentlich machen und angelegt ist es ja und die Zinsen kommen immer aufs Sparkonto.

      Viele Grüße

      • Mietrecht.org
        05.05.2023 - 21:13 Antworten

        Hallo Martina,

        recherchieren Sie nach einem “Mietkautionskonto”. Es gibt spezielle Banken dafür.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • mona
    26.06.2017 - 08:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin letztes Jahr Mitte November in die neue Wohnung gezogen. Hab allerdings vor diesen September wieder auszuziehen.
    Zwischen mir und meinem Vermieter wurde mündlich vereinbart, dass ich die Kaution selbst auf einem Kautionskonto anlegen sollte, ihm dann den Nachweis gebe, dass er weis, dass das Geld für ihn, falls nötig erreichbar wäre.
    Im Vertrag allerdings steht die ganz Normale Klausel, dass die Kaution in Höhe von … € von mir an den Vermieter geleistet werden muss und er die Kaution dann eben auf ein separates Konto für eben solche Zwecke anlegen muss.

    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich versäumt habe die Kaution wie mündlich besprochen auf ein Konto einzuzahlen. Mein Vermieter hat sich auch nie mehr danach erkundigt. Muss ich jetzt befürchten, dass er die Kaution noch nach verlangt? Schließlich bin ich meiner Pflicht der Zahlung nicht nachgekommen. Andererseits würde mir das Geld (mehr oder weniger) ja jetzt zum Auszug im September wieder zustehen… Schäden wurden von mir in der Wohnung nachweislich nicht verursacht!

    Mit was für Folgen habe ich jetzt zu rechnen?

    • Mietrecht.org
      26.06.2017 - 15:08 Antworten

      Hallo Mona,

      sprechen Sie Ihren Vermieter doch offen auf das Problem an und finden Sie eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Werner
    18.10.2017 - 13:22 Antworten

    Hallo, mein Vater hat 2016 eine Wohnung bezogen und, wie im Mietvertrag enthalten 2 Monatsmieten Kaution bezahlt. Jetzt haben wir den Mietvertrag gekündigt und wollten die Kaution zurück. Der Vermieter fordert einen Nachweis über die Zahlung der Kaution, den mein Vater nicht erbringen kann. Wir haben nur die angegebene Kontonummer für die Einzahlung der Kaution und die ordnungsgemäße Anwicklung bei Vertragsbeginn durch die Maklerfirma. Wie kann mein Vater an seine Kaution kommen?
    Viele Dank und viele Grüße

  • Stefan Willms
    27.10.2017 - 09:43 Antworten

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage:

    nachdem wir nach 7 Jahre als Mieter aus unserer Wohnung ausgezogen sind haben wir nun die Mietkaution zurückbekommen. Die Mietkaution betrug 1190 €. Die Zinsen (ca. 20 €) waren viel geringer als wir uns errechnet und erwartet haben (ca. 100 €). Auf Nachfrage haben wir vom Vermieter (eine Immobiliengesellschaft) eine Aufstellung bekommen wie sich die Zinsen über den Zeitraum der 7 Jahre entwickelt haben. Als Berechnungsgrundlage wurde die Zinsentwicklung eines Mietkautionssparbuchs verwendet. Aber es gab keins Nachweis, wie das geld angelegt war. Ich glaube aber nicht, dass die Gesellschaft das Geld so angelegt hatte. Meine Frage: Ist der Vermieter auch im Nachhinein noch verpflichtet mir offenzulegen, wie das Geld wirklich angelegt war? Also z.B. Kontoauszug, Kontoart,, Bankinstitut, damit ich die Zinsen Schwarz auf Weiss ersehen kann und nicht auf eine eigene Berechnung des Vermieters vertrauen muss?

    • Mietrecht.org
      27.10.2017 - 11:51 Antworten

      Hallo Stefan,

      bei seriösen Hausverwaltungen bekommen Sie sogar jährliche ein Aufstellung über die Zinsen. Hierauf wird ja auch Abgeltungssteuer fällig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny
    21.01.2018 - 08:40 Antworten

    Guten Tag,

    nach Einzug in die Wohnung stellten wir viele erhebliche Mängel fest, wir teilten der Vermieterin mit, dass wir die Kaution einbehalten würden bis diese beseitigt wären statt die Miete zu kürzen. War sie mit einverstanden.
    2 Monate später – keine Mängel beseitigt – teilte uns unsere Vermieterin mit, dass sie jetzt die Kaution benötige, da sie die Heizungen machen lassen müsste und sie das Geld bräuchte, sie lebe ja schließlich ausschließlich von den Mieteinnahmen und sie hätte kein Geld mehr. Wir sagten, dass wir die Kaution nicht bezahlen würden, da wir wüssten, dass sie diese nicht anlegen sondern veruntreuen würde.
    Jetzt hat sie uns die Wohnung wegen Nichtzahlung der Kaution gekündigt. Welche Möglichkeiten haben wir? Wenn wir jetzt die Kaution zahlen, wissen wir, dass sie “verbraten” und nicht angelegt werden wird.
    Danke!

    • Mietrecht.org
      22.01.2018 - 10:01 Antworten

      Hallo Jenny,

      verweisen Sie die Vermieterin auf Ihre schriftliche Zustimmung, dass Sie die Kaution erst nach Mangelbehebung zahlen werden / müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fred
    02.04.2018 - 10:02 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich vermiete (als Hauptmieter) seit 6 Jahren ein Zimmer in einer Wohnung unter (in der ich auch selbst wohne). Das mit dem Anlegen der Kaution, meines Untermieters habe ich total übersehen. Kaution liegt Bar zuhause im Safe.
    Was kann ich nachträglich zur jetzigen Einzahlung auf ein Konto, noch zusätzlich tun um bei einer Kündigung und Rückerstattung durch den Untermieter, keine Probleme zu erhalten? ( Klärung mit dem Untermieter nicht möglich, da kein gutes Verhältnis)

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      02.04.2018 - 15:34 Antworten

      Hallo Fred,

      Sie können die entgangenen Zinsen erstatten – mehr können Sie rückwirkend nicht machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jooonas
    28.04.2018 - 20:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit einer mit einer Freundin und habe eine Kaution im Rahmen eines Untermietvertrages (Sie ist die Hauptmieterin, Ich bin der Untermieter) an sie überwiesen. Jetzt habe ich das Problem, dass ich glaube, dass sie trotz der vertraglichen Vereinbarung zur Anlage der Kaution („getrennt vom übrigen Vermögen, zu gängigem Zins“) das Geld auf ihrem Privatkonto belassen und bereits ausgegeben hat. Ein herumliegender Kontoauszug weißt ein negatives Saldo von -1.200,- € auf diesem Konto auf.

    Nun ist es im Mietrecht meines Wissens nach so, dass ein Mieter von einem Vermieter einen Nachweis der treuhändereschen Anlage der Kaution verlagen kann und gesetzt den Fall dieser kann keinen Nachweis erbringen, zur Einbehaltung der Miete bis zur höhe der bezahlten Kaution berechtigt ist.

    Meine Frage: Gilt dieses Recht auch in einem Untermietverhältnis? Also bin ich berechtigt, nach Aufforderung zum Nachweis der Anlage meiner Mietkaution, die Miete bis zur Höhe der hinterlegten Kaution einzubehalten?

    Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.

    Jonas

    • Mietrecht.org
      29.04.2018 - 17:44 Antworten

      Hallo Jonas,

      grundsätzlich betrifft das Mietrecht auch Untermietverhältnisse.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Salo
    26.07.2018 - 12:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Bin vor knapp einem Jahr aus der Wohnung fristgerecht ausgezogen (30.08.2017). Aufgrund struktureller Umstände, hat die Abschlussrechnung bis letzten April gedauert. Nachdem abgesprochen worden war, dass die Abschlussrechnung von der Mietkaution abgezogen werden soll und der Restbetrag auf mein Konto überweisen werden soll, habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten. Nach Abklärung mit der Bank, konnte ich feststellen, dass nie der Mietkautionsbetrag, den ich damals nachweislich bar bezahlt habe, auf das Konto eingezahlt worden war.

    Jetzt sagt mir die jetzige Verwaltung (hat in der Zwischenzeit 2x gewechselt) ich solle mich gedulden, bis der Rechtsstreit mit der damaligen Verwaltung, da man jetzt nicht weiss, wo das Geld ist, still gelegt ist.

    Da ich auch nach dem 30.08.2018, nach der Frist von einem Jahr, nicht von der Bank den Betrag anfordern kann, wie soll ich da am besten jetzt vorgehen? Lohnt sich ein Rechtsweg?

    Danke dir für deine Antwort im Voraus.

  • Gabriele G.
    07.10.2018 - 12:20 Antworten

    Sehr geerter Herr Hundt,

    mein Fall ist etwas kompliziert. Ich vermute, dass mein Vermieter / alte Hausverwaltung kein separates Sparkonto auf meinen Namen für meine gezahlte Mietkaution eingerichtet hat. Ich war damals von Dresden nach Karlsruhe umgezogen. Die Mietkaution habe ich damals, auf das im Mietvertrag verankerte Konto, an die – alte – Hausverwaltung (bis 2003) via Überweisungsträger (3 Monatskaltmieten) getätigt, noch bevor ich nach Karlsruhe (01/2000) umgezogen war. Der Mietvertrag lag mir bereits vor (Postweg) und war schon unterschrieben. Ich hatte also nur den Kontoauszug als Nachweis. Den unterschriebenen Mietvertrag hat mein damaliger Lebensgefährte der alten Hausverwaltung in Karlsruhe persönlich übergeben. Die Zahlung der Mietkaution hat die alte Hausverwaltung jedoch – nicht – im Mietvertrag verankert bzw. bestätigt, wie ich jetzt feststellen musste. Damals habe ich es nicht besser gewusst, leider. Jetzt, nach 18 Jahren, habe ich von der – neuen – Hausverwaltung (ein Rechtsanwalt, Mietrecht) ein Schreiben – bezüglich Mietkaution – bekommen. Ich war fassungslos, als ich das Schreiben gelesen habe.
    Darin heißt es, … Zitat: ” Bei der Überprüfung meiner Mietakte haben wir festgestellt, dass diese keinen Hinweis enthält, ob, wann und in welcher Weise Sie oder ihr ehemaliger Lebensgefährte die im Mietvertrag vom 20.12.1999/11.01.2000 vereinbarte Mietsicherheit in Höhe von ……. (3 Kaltmieten a Summe….. in DM) geleistet haben. Der Kautionsbetrag entspricht heute …… €. Daher bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung und Vorlage eines Nachweises (z.B. Kopie einer Quittung oder einer Überweisung, ect.).
    Ihrer Nachricht bis 15.10.2018 entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Herr Rechtsanwalt” … Zitat Ende

    Daraufhin habe ich mich – direkt mit dem Vermieter (alte Leute) – in Verbindung gesetzt, ob er von dem Vorgang der Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt worden ist. Er/sie wusste sofort Bescheid und bestätige: ” Das sei ein ganz normaler Vorgang” und verwies mich im Zuge dessen wieder an die Hausverwaltung.

    Im Zuge dessen setzte ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung und bestätigte ihm, dass ich nach 18 Jahren keinen Kontoauszug von der Mietkaution von 1999/2000 mehr zur Verfügung sowie meine Bank in Dresden diese Kontoauszüge nicht mehr aufbringen kann (nur 10 Jahre). Des Weiteren machte ich ihn darauf aufmerksam, dass die alte Hausverwaltung ein separates Sparkonto für die Mietkaution hätte anlegen müssen, worauf – ich keinen Einfluss – habe. Wir sind soweit verblieben, dass er sich nun mit der alten Hausverwaltung schriftlich in Verbindung setzt.

    Herr Hundt, meiner Ansicht nach hat die damalige Hausverwaltung 2 Fehler gemacht. Ich sehe sie in der Pflicht (lt.Gesetz), da sie weder den Vermerk in meinem Mietvertrag gemacht hat (Bestätigung der Zahlung), noch eventuell ein separates Sparkonto angelegt hat.
    Hätte ich es damals besser gewusst, dann hätte ich den Kontoauszug aufbewahrt !
    Zudem müsste es die Hausverwaltung / Herr Rechtsanwalt (Fachgebiet Mietrecht) es am besten wissen !!

    Herr Hundt, aktuell kann ich nur abwarten was die alte Hausverwaltung der neuen Hausverwaltung mitteilt und ob sie den Kontoauszug von 1999/2000 noch zur Verfügung hat.

    Herr Hundt, meine Fragen wären nun:
    – “Wie sollte ich mich weiterhin verhalten ? ” und ….
    ” Ist die alte Hausverwaltung in der Pficht zu beweisen, dass die Mietkaution gezahlt und angelegt worden ist?

    Zum Abschluss möchte ich Sie noch davon in Kenntnis setzen, dass die neue Hausverwaltung, nach Aussagen vieler Mieter und dem Hausmeister, sehr unangenehm und schwer zu händeln ist.

    Vielen Dank im voraus.

    Beste und freundliche Grüße

    Gabriele

    • Mietrecht.org
      08.10.2018 - 06:21 Antworten

      Hallo Gabriele,

      ich kann Ihnen hier leider nicht wirklich helfen. In der Tat gehört ein Nachweis zur Zahlung der Mietkaution in den Mietvertrag oder in eine Zahlungsbestätigung. Diese Unterlagen sollten Mietern und Vermieters vorliegen.

      Dieser Artikel ist für die nützlich: Mietkaution: Quittung verloren

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Gabriele G.
        08.10.2018 - 14:05 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ich habe noch einmal 3 Fragen an Sie, bezüglich “Quittung verloren” – gezahlte Mietkaution, vor 18 Jahren.

        Kann mir der Vermieter jetzt die Wohnung kündigen ? Es ist schließlich mein Geld !

        Kann er die damals gezahlte Mietkaution erneut einfordern ?

        Und…. kann er gegen mich (gerichtlich) vorgehen, wenn ich die Mitekaution verweigere erneut zu bezahlen ?

        Schon mal vielen Dank im voraus…

        Beste Grüße

        Gabriele G.

  • Johannes
    26.01.2019 - 18:14 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Mieterin hat gekündigt und bei der Wohnungsübergabe habe ich einen Wasserschaden auf dem vor 2 Jahren gelegten Laminatboden festgestellt und die Badezimmrtür mit Gewalt fast gespalten. Ihre Haftpflichtversicherung hat den Wasserrschaden übernommen, die beschädigte Tür jedoch nicht mit der Begründung,daß die Tür schon 20 Jahre alt ist.
    Ich habe die Tür reparieren lassen. Nach langer Überlegung habe ich den Rechnungsbetrag geteilt: Den Preis für eine neue Tür (samt MwSt) habe ich beglichen, die Arbeitskosten (samt MwSt) habe ich von der Kaution abgezogen. Nun hat mir die Mieterin einen Anwalt aufs Hals geschickt und will die ganze Kaution zurück.
    Meiner Meinung nach bin ich im Recht und hätte dem Mädel sogar den ganzen Betrag für die Türrepartatur von der Kaution abziehen können.

    Nicht nur die Mieter haben das Leben manchmal schwer, aber auch die Vermieter.
    Diese Mieterin war eine Katastrophe.

    Schöne Grüße
    Johannes

    • Mietrecht.org
      28.01.2019 - 13:54 Antworten

      Hallo Johannes,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne die Einzelheiten nicht und weiss nicht, was Sie im Protokoll vermerkt haben. Für mich klingt die Situation nach einem typischen Schaden, den der Mieter bei Verursachung begleichen muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    16.04.2019 - 20:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hätte mal zwei generelle Fragen an Sie bezüglich der Anlage einer Mietkaution:

    1.) Wer ist denn “final” aus juristischer Sicht verantwortlich für die Anlage der Mietkaution? Der Vermieter oder der Mieter? Muss der Vermieter mitteilen, wie er die Kaution angelegt haben möchte oder ist das Sache des Mieters und kann dieser über die Anlageform frei entscheiden?

    2.) Wie zuvor erwähnt, hat unser Vermieter bis heute nicht benannt, wie er die Kaution angelegt haben möchte. Der ganze “Anlageprozess” war somit “on hold” und nun fordert dieser nach mittlerweile 4,5 Jahren von uns einen Nachweis über die Anlage der Kaution an bzw. möchte den Kautionsbetrag im Falle der Nichtanlage unsererseits überwiesen haben. Der Betrag liegt bis heute auf unserem Girokonto (ohne Verpfändungserklärung) bereit, wurde aber nie im Sinne einer Kaution angelegt. Hat der Vermieter überhaupt noch das Recht, die Mietkaution einzufordern oder ist das Ganze mittlerweile verjährt?

    Im Vorfeld schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Diana
    18.08.2020 - 22:19 Antworten

    Hallo, wir liegen ebenfalls im Klinsch mit unserem Vermieter. Wie wir erfahren haben, hat der schon bei etlichen Mietern vor uns die Kaution geprellt. Dem wollten wir entgegenwirken. Man hat uns gesagt, wir können ihn auffordern, uns dieses Kautionskonto zu zeigen. Sollte er das nicht tun oder keines angelegt haben, können wir die Kaltmiete einbehalten, bis die Kautionshöhe erreicht ist. Weil so unsere Kaution nicht mehr sicher für uns hinterlegt wäre. Das wären zwei Kaltmieten. Ende Oktober ziehen wir aus.
    Somit hätten wir unsere Kaution wieder. Geht das so einfach oder kann er das anfechten?

  • Peter
    17.09.2020 - 00:33 Antworten

    Hallo, Herr Hundt!

    Mein Vermieter (Wohnungsgesellschaft) hat ohne meines Wissens und Zustimmung meine Mietkaution von
    ein Kautionskonto auf ein anderes Kautionskonto überschrieben.
    Es fand aber kein Eigentümer Wechsel statt.

    Ist das zulässig?

    • Mietrecht.org
      17.09.2020 - 20:14 Antworten

      Hallo Peter,

      aufgrund von Kontoführungsgebühren ist bei Kautionskonten einiges im Umbruch. Wichtig ist nur, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elfriede Streitwieser
    22.02.2022 - 19:24 Antworten

    Hallo,

    über die Mieter-Kommentare komme ich langsam ins Lächeln.
    Ich bin Vermieterin von 9 möblierten Mini-1-Zi-Wohnungen und wohne selbst in diesem Haus seit über 30 Jahren.
    Selbstverständlich hatte und habe ich immer die Kautionen sofort für jeden Mieter einzeln bei der Haus&Grund-Bank angelegt. Nachdem diese Bank auf einmal für diese Kautionskonten Gebühren verlangte, habe ich alle Konten – auch das “Hauskonto”, wo alle Mieten und Zahlungen ein- und ausliefen, gekündigt und sowohl das Hauskonto und alle Kautionskonten bei einer anderen Bank eröffnet. Mal sehen, wie lange das dort klappt.

    Frage an alle unzufriedenen Mieter: Wie komme ich als Vermieter dazu, jährlich für Kautionen auf den Kautionskonten Gebühren zu zahlen, und die Zinsen streicht der Mieter ein?

    • Mietrecht.org
      22.02.2022 - 20:06 Antworten

      Hallo Elfriede,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit (Hausbank München verlangt Gebühren und will scheinbar Kautionen loswerden).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Elfriede Streitwieser
        25.10.2022 - 23:39 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ich sehe das auch so, verstehe aber nicht warum!
        Schließlich wird der Bank dauerhaft und zur Zeit fast kostenlos Geld zu ihrer Verwendung zur Verfügung gestellt.

        Dazu hätte ich bitte noch eine Frage:
        In einem Beitrag hier las ich erstmals, dass es auch in Ordnung sei, die Kautionen auf dem eigenen
        Girokonto zu belassen wenn man nachweisen kann, dass die Kautions-Auszahlungen jederzeit
        gedeckt sind. Ist das wirklich richtig so?
        Möblierte Mietverhältnisse dauern meist nicht so sehr lange, und das ewige hin und her mit den Kautionen ist schon ziemlich nervig. Jetzt ist auch noch folgendes passiert: Ich erhalte die volle Kaution vom Mieter meist in bar bei Mietvertragsunterzeichnung (bis zu 3 Monate vor Mietbeginn), habe für diese Mieterin sofort ein Kautionskonto angelegt und den Betrag überwiesen. Dieses Kautionskonto wurde abgelehnt, da von dieser Dame “bisher” keine Zahlungen eingegangen seien und die Kaution wurde auf mein Girokonto zurück überwiesen. Also lag die Kaution gut 3 Monate trotzdem auf meinem Girokonto.
        Geld habe ich immer mehr als genug am Giro, trotz der Kautionskonten, damit auch mein Sohn
        darauf zugreifen kann, falls ich abwesend sein sollte und eine größere Reparatur ( z. B.
        Dacherneuerung durch Stürme od. dgl. – und bei möblierten Wohnungen weiß man nie was alles ausgetauscht werden muss, da total vergammelt) nötig werden sollten. Heizung ist sowieso neu.

        Wenn Sie mir bestätigen könnten, dass ich auch die Kautionen bei nachweislich dauerhafter ausreichender Deckung auf dem Girokonto dauerhaft lassen könnte, wäre ich sehr froh.
        Vielleicht gibt es dazu auch ein Urteil mit Aktenzeichen?

        Vielen herzlichen Dank im Voraus!
        Ihre
        Elfriede Streitwieser

        • Mietrecht.org
          26.10.2022 - 13:40 Antworten

          Hallo Elfriede,

          danke für Ihren Beitrag. Das kann ich Ihnen leider nicht bestätigen. Helfen Sie mir, wo haben Sie das gelesen?

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Martina
            05.05.2023 - 07:14

            Also ich habe das auch so bei ihnen gelesen. Sie haben geschrieben:

            “Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass sich ein Vermieter, der entgegen den gesetzlichen Vorgaben, die Kaution von seinem eigenen Vermögen nicht getrennt anlegt, sich dann nicht wegen Untreue strafbar macht, wenn er jederzeit bereit und in der Lage ist, die Kaution wieder zurückzuzahlen. Hingegen liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung jedoch dann vor, wenn wegen der finanziellen Lage des Vermieters mit einem Zugriff der Gläubiger zu rechnen ist.”

  • David Topping
    25.07.2022 - 13:22 Antworten

    Hallo,

    Ich bin im August 2021 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und warte auf meine Kaution zurück.
    Die Nebenkostenabrechnung erhielt ich im Dezember 2021 mit einem Schreiben, dass er die Nebenkostenabrechnung für 2021 im Februar 2022 machen würde. Das ist bis heute noch nie passiert, immer wenn ich ihn kontaktiere schiebt er es auf den nächsten Monat. Außerdem ist mir aufgefallen, dass er auf der Gasrechnung die ganze Summe mit Grundkosten als Jahresverbrauch verwendet und noch 180 Grundkosten obendrauf gesetzt hat.
    Ich wollte fragen, ob ich irgendetwas tun kann?

    MfG
    David Topping

    • Mietrecht.org
      25.07.2022 - 17:36 Antworten

      Hallo David,

      die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2021 muss der Vermieter bis Ende 2022 zustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt darf er einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaus-D.Meier
    13.09.2022 - 11:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Zum Mietbeginn schickt der Vermieter seine Freundin und den Mieter zur Sparkasse ein Kautionskonto einzurichten. Nach den Formalitäten wird auch die Kaution eingezahlt.

    Da der Mieter im Moment mit dem Vermieter im Streit (Räumungsklage) liegt, sieht er sich seine Mietunterlagen noch einmal genauer an. Zu seinem Erstaunen stellt der Mieter fest, das das Mietkautionskonto auf den Namen der Freundin läuft. Der Mietvertrag ist auf den Vermieter angelegt.

    Da tun sich Untiefen auf, die da Untreue und Urkundenfälschung/Betrug sein könnten. Wie kommen jetzt die Beteiligten aus der Nummer raus?

    Vielen Dank im Vorraus
    MfG

  • Ute Böhmler
    06.04.2023 - 18:37 Antworten

    Hallo Herr Hund,
    diesmal eine recht verzwickte Frage zur Mietkaution.
    Vermieter hat die Kaution Nicht getrennt von seinem Vermögen auf einem Tagegeldkonto einbezahlt.
    Der Vermieter ist verstorben, die Wohnung war mit Nießbrauch an eine Tochter überschrieben.
    Meine Frage: Ist die Mietkaution in diesem besonderen Fall nun Teil des Erbnachlass, und steht damit der Erbengemeinschaft zu (vergleichbar wie im Fall der Insolvenz des Vermieters, bei dem eine nicht vom Vermögen getrennte Kaution unter das Insolvenzrecht fällt) oder ist die Mietkaution nun der Tochter des verstorbenen Vermieters zu überlassen die aufgrund des Nießbrauch Erbin dieser Wohnung wurde.
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
    und viele Grüße
    Ute Böhmler

    • Mietrecht.org
      07.04.2023 - 16:10 Antworten

      Hallo Ute,

      ich kann Ihnen bei der Frage leider nicht helfen. Bitte lassen Sie sich nach Möglichkeit rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Schumann
    06.08.2023 - 20:25 Antworten

    Legt ein Vermieter die Kaution nicht auf ein separates mietkautionstreuhandkonto macht er sich der Untreue verdächtig.

    Nun sind die Zinsen auf mietkautionskonten um den Faktor 100 kleiner als die auf einem normalen Tagesgeldkonten.

    Könnte man nicht auch argumentieren, das dies ebenfalls eine Veruntreung darstellt? Oder gehört es nicht zur Vertragsfreiheit der Parteien, das Risiko der Insolvenz des Vermieters in Kauf zu nehmen und dafür höhere Zinsen auf die Kaution zu kassieren?

    Die bgh Rechtssprechung zum Insolvenzschutz stammt ja noch aus einer Zeit, da auch auf normalem Tagesgeld keine zinsen gezahlt wurden

  • Lutz Spilker
    04.04.2024 - 14:45 Antworten

    Hallo zusammen,

    auf etlichen Portalseiten, so auch hier, ist zu lesen, was Vermieter müssen, und selbst der Hinweis zum jeweiligen Paragraph fehlt nie.

    Das ist wirklich nur die eine Seite, denn wo bleiben die Konsequenzen bei der Nichteinhaltung dieser Pflicht? Hier sind die Lücken gewaltig und die Vermieter kichern sich ins Fäustchen.

    Welche Strafen drohen, wenn keine Wirtschaftskosten abgerechnet werden, keine Mietkautionen regelrecht angelegt werden etc.?

    Hier fühlt sich der Bürger im Stich gelassen und die Gerichte urteilen in diesen Fällen obendrein noch (ohne dubio) pro reo.

    • Mietrecht.org
      04.04.2024 - 18:47 Antworten

      Hallo Lutz,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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