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Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung im Überblick (mit Beispielen)

Wann kann ein Mietverhältnis außerordentlich gekündigt werden?

Diese Frage dürfte sowohl für Mieter als auch für Vermieter interessant sein, denn hier sollten beide Seiten wissen, wann sie prinzipiell die Möglichkeit haben, sich außerordentlich aus der vertraglichen Bindung zu lösen.

Gerade im Bereich der außerordentlichen Kündigungsgründe herrscht oftmals Unsicherheit, wann diese im Einzelfall einschlägig sind. Auch ist im Mietrecht zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu unterscheiden.

In nachfolgendem Artikel finden Sie als Mieter und Vermieter die Fallgruppen der außerordentlichen Kündigung mit Beispielen dokumentiert als Gesamtüberblick:

Allgemeines zur außerordentlichen fristlosen Kündigung:

§ 543 Abs. 1 BGB regelt allgemein, dass ein Mietverhältnis von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden kann. Leider definiert das Gesetz hier das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht explizit. Es heißt im Gesetzestext lediglich, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Fortsetzung des Vertrages muss „unzumutbar“ sein!

Führt die Abwägung der konkreten Umstände und der Interessen beider Parteien dazu, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre, ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Wichtig: im Rahmen der Interessenabwägung sind unter anderem Kriterien wie: Verschulden einer Mietpartei, Dauer der Störung, oder Wiederholungsgefahr mit ausschlaggebend. Handelt es sich bei dem wichtigen Grund um eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten muss gegebenenfalls zuvor abgemahnt werden gem. § 543 Abs. 3 BGB.

§ 569 BGB ergänzt die gesetzlichen Regelungen des § 543 BGB für Mietverhältnisse über Wohnraum.

Fallbeispiele:

Wann können Mieter z.B. außerordentlich fristlos kündigen?

1) Wenn der Gebrauch der Mietsache nicht oder nicht rechtzeitig gewährt wird oder wieder entzogen wird gem. § 543 II Nr. 1 BGB.

Beispiel: Dem Mieter wird eine Schankerlaubnis vom Ordnungsamt nicht erlaubt, weil der Vermieter hierfür aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat(OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.1988, Az: 10 U 177/87).

2) Wenn von der Mietsache erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen für den Mieter ausgehen, z.B. bei starkem Schimmelbefall oder Schadstoffbelastungen (LG Lübeck, Urteil vom 06.11.1997, 14 S 135/97, LG Duisburg, Urteil vom 23.01.2001, Az: 13/23 S 359/00).

3) Starke Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft (LG Hamburg, Urteil vom 21.10.1986, Az: 16 S 32/86; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.1988, Az: 7 S 252/87).

4) Bedrohung oder Beleidigung des Mieters durch den Vermieter oder Personen in seinem Umfeld (LG Hannover, Urteil vom 14.03.2000, Az: 18 S 665/99)

5) Erhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs wie z.B. unzumutbare Raumtemperatur durch Heizungsausfälle im Winter bzw. starker Hitzeentwicklung im Sommer (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998, Az: 24 U 194/96)

Wann können Vermieter z.B. außerordentlich fristlos kündigen?

1) Nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht für den Vermieter ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht erheblich gefährdet, oder unbefugt einem Dritten überlässt.

Beispiel: Der Mieter unterlässt die Vornahme von übernommenen Instandhaltungspflichten der Mietsache, oder kommt seiner Pflicht zur Mängelanzeige nicht nach. Hierdurch droht ein Schaden an der Mietsache zu entstehen.

Wichtig: Die Rechte des Vermieters müssen hierdurch in erheblichem Maße verletzt sein.

2) Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht für den Vermieter ein fristloser Kündigungsgrund, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist,

oder

in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Wichtig: Miete bedeutet in diesem Zusammenhang die Kaltmiete zuzüglich den als Pauschale bzw. als Vorauszahlungen ausgewiesenen Betriebskosten. Gemäß § 569 Abs. III Nr. 1 BGB gilt der Rückstand bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann als nicht unerheblich, wenn er den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt (Ausnahme: bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch). Eine vorherige Abmahnung durch den Vermieter ist nicht erforderlich. Gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 3 BGB kann er die Kündigung sofort aussprechen.

Zahlt der Mieter vor Ausspruch der Kündigung an den Vermieter, oder kann er gegenüber den Mietrückständen aufrechnen und erklärt er gegenüber dem Vermieter eine wirksame Aufrechnung, wird die Kündigung unwirksam gem. § 543 II S. 2 und 3 BGB.

Bei Wohnräumen hat der Mieter gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Möglichkeit, die Kündigung noch in einem Zeitraum von bis zu 2 Monaten nach Rechtshängigkeit einer Räumungsklage dadurch unwirksam zu machen, dass er an den Vermieter die rückständige Miete sowie ggf. eine Entschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB bezahlt. Dies gilt aber nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine aus diesem Grunde unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

3) Nach den Änderungen der diesjährigen Mietrechtsnovelle können Vermieter nunmehr bei Wohnraummietverhältissen außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietkaution in Höhe eines Betrages in Verzug ist, welcher der 2 fachen Monatsmiete entspricht § 569 Abs. 2a BGB.

Wichtig: Die Betriebskostenpauschale, bzw. Vorauszahlungen sind hier gerade bei der Berechnung außeracht zu lassen! Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

Auch hier kann der Mieter durch rechtzeitige Zahlung des Rückstandes sowie ggf. einer Entschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB die Kündigung nachträglich unwirksam machen.

4) Wiederholte und nachhaltige Verletzung der Hausordnung durch den Mieter wenn dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört wird kann ebenfalls zur fristlosen Kündigung führen( Urteil des LG Essen vom 07.02.1002, Az: 10 S 438/01; Urteil des LG Göttingen vom 15.11.1989, Az: 5 S 60/89).

5) Auch ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter z.B. bei teilgewerblicher Nutzung kann u.U. eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn der Charakter zu Wohnzwecken dadurch verändert wird (LG Schwerin vom 04.08.1995, Az: 6 S 96/94)

Zur außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist § 573 d BGB und anderen Sonderkündigungsmöglichkeiten:

Das Gesetz räumt in bestimmten Fällen Mietern bzw. Vermietern weitere Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung bzw. Sonderkündigung ein.

Gemäß § 573 d Abs. 2 BGB ist z.B. die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ( möblierter Wohnraum innerhalb der Vermieterwohnung) spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. Die Vorschriften der §§ 573 und 573 a BGB gelten entsprechend. Gesondert geregelt ist die Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 BGB.

Beispiele für außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist und andere Sonderkündigungen:

1) Treten beim Tod eines Mieters dessen Erben in das Mietverhältnis ein, sind sowohl der Vermieter als auch die Erben des Mieters berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen § 564 BGB.

Wichtig: die Vorschrift gilt nur für Mietverträge über Wohnraum. Für sonstige Mietverhältnisse gilt § 580 BGB. Die Erben sowie der Vermieter haben eine Überlegungsfrist von einem Monat, ob sie von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen gem. § 564 S. 2 BGB. Der Vermieter braucht hier kein berechtigtes Interesse an der Vertragsbeendigung.

Wichtig: § 564 BGB setzt voraus, dass die Erben keine bereits nach §§ 563, 563 a BGB eintrittsberechtigten Personen wie z.B. der Ehepartners, die Kinder oder andere Familienangehörige im Haushalt des verstorbenen Mieters sind, bzw. diese kein Eintrittsrecht ausgeübt haben. Im Fall des §563 BGB muss der Vermieter nämlich gegenüber der eingetretenen Person gerade schon einen wichtigen Grund geltend machen können, wenn er außerordentlich kündigen will § 563 Abs. 4 BGB.

2) Gemäß § 540 Abs. 1 BGB ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist berechtigt, wenn ihm vom Vermieter die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte i.d.R. Untervermietung verweigert wird.

Ausnahme: Der Vermieter hat einen wichtigen Grund die Erlaubnis zu verweigern, welcher in der Person des Untermieters liegt, z.B. begründete Zweifel an der Solvenz des Untermieters.

3) Der Mieter hat ebenfalls gemäß § 561 Abs. 1 S. 1 BGB ein Sonderkündigungsrecht wenn der Vermieter eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung geltend macht ( §§ 558, 559 BGB). Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters über die Erhöhung der Miete das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

4) Dem Mieter steht nach der diesjährigen Mietrechtsreform gemäß dem neu eingefügten § 555 e BGB ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht nach Zugang einer Modernisierungsankündigung durch den Vermieter zu. Gemäß § 555 e Abs. 1 BGB kann der Mieter nach Zugang der Modernisierungsankündigung das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.

5) Dem Erwerber einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung steht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 57 a ZVG zu. Der neue Erwerber tritt in die Rolle des ursprünglichen Vermieters und kann ein bestehendes Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum ersten zulässigen Termin nach dem Zuschlag kündigen. Versäumt er diesen Termin, kann er dieses Sonderkündigungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen. Wichtig: Der Mieter ist dahingehend geschützt, dass der neue Vermieter zur Ausübung der Kündigung unter diesen Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse ( z. B. bei Anmeldung von Eigenbedarf) braucht. Der Mieter kann ebenfalls der Sonderkündigung in Härtefällen widersprechen.

385 Antworten auf "Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung im Überblick (mit Beispielen)"

  • Rebecca
    11.04.2014 - 18:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wüsste gerne, ob das Fehlen einer Belüftungsanlage bei einem innenliegenden Bad ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung ist?

    Ich habe die Wohnung vorher besichtigt, doch das Fehlen der Belüftung ist mir nicht aufgefallen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße,
    Rebecca

    • Mietrecht.org
      12.04.2014 - 16:30 Antworten

      Hallo Rebecca,

      Sie sehen sicherlich schon selbst, das die genannten Beispiel im Artikel deutlich “schlimmer” sind als die fehlende Lüftung im Bad. Im Übrigen wird sich Ihr Vermieter darauf berufen, dass Sie die Situation bereits vor der Anmietung (Besichtigung) kannten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Claudia Landwehr
        19.02.2018 - 19:26 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        meine Frage, darf der Vermieter wissen wo hinziehe? Und darf ich fristlos Kündigen wenn Psychterror, Beleidigungen und vorraustlich Stalking mit in begriffen ist? Ich habe mich von meinem Mann getrennt, habe eine neue Wohnung gefunden und möchte zum 1.3. In die Wohnung einziehen. Mein Vermieter sagt ich muss die Kündigungsfrist einhalten und hätte keinen Grund für eine fristlosen Kündigung. Der Vermieter beleidigt mich, hat mir vor Weihnachten gedroht mich zum 1.1. 18 auf die Straße zu setzen, obwohl ich keine Wohnung in Aussicht hatte. Fragt meinen Noch Ehemann aus, wo ich hinziehe und meinte er wird es schon raus finden. Was kann ich tun?

        Lg Claudia

    • Vicky
      22.04.2015 - 06:26 Antworten

      Hallo Herr Hundt,

      ich bin seit knapp 2 Jahren Mieterin einer 4-Raum-Wohnung. Es gab bereits von Anfang an erhebliche Probleme mit meiner Nachbarin. Sie beleidigt mich fast täglich, wegen Nichtigkeiten: wenn mein Kind schreit, wenn ich die Hausordnung nicht nach ihren Vorstellungen benutze, wenn ich vor der Tür mit meinem Kleinkind (2 Jahre) spiele und noch vieles mehr. Ich habe bereits vor Monaten mit meinem Vermieter darüber gesprochen, dass dies nicht so weiter gehen kann, da sie auch mein Kind angreift. Danach hatte ich ein paar Monate Ruhe vor ihr. Doch seit 2 Monaten geht das Spiel wieder von vorne los. Es ist einfach nicht mehr zumutbar. Sie beleidigt und bedroht mich auf offener Straße, so dass ich den Entschluss gefasst habe zu kündigen.
      Kann ich in diesem Fall Gebrauch von einer außerordentlichen Kündigung machen und bereits vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Mietrecht.org
        22.04.2015 - 11:52 Antworten

        Hallo Vicky,

        die Schwierigkeit ist, dass Sie schon 2 Jahre mit der Situation leben und sich jetzt auf eine “Unzumutbarkeit” berufen wollen. Das passt schlecht zusammen. Ich würde mich an den Vermieter wenden und eine Lösung suchen, bei der Sie den Vermieter bei der Nachmietersuche helfen und so früher ausziehen können.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Vicky
          22.04.2015 - 15:09 Antworten

          Nach dem Gespräch mit meiner Vermieterin letzten Sommer bzgl. dieser Nachbarin, hat sie mich lange in Ruhe gelassen und ich hatte gehofft, dass es so bleibt. Doch vor 2 Monaten begann die Schikane erneut und diesmal aber noch heftiger. Das heißt ich habe mich nicht schon seit 2 Jahren mit der Situation abgefunden, sondern bereits vorher Maßnahmen ergriffen, die allerdings nur kurzzeitig wirksam waren. Und da gibt es trotzdem nicht die Möglichgkeit vorzeitig aus meinen Mietvertrag rauszukommen?

          • Melanie
            30.01.2017 - 11:04

            Hallo Vicky,

            hat sich bei Ihnen etwas ergeben? Wir haben die gleiche Situation und überlegen wie wir früher aus dem Mietvetrag kommen.

            Herzliche Grüße
            Melanie

    • Neumann
      21.04.2021 - 04:42 Antworten

      Hallo,

      Wir haben einen Schädlingsbefall von Kugelkäfern festgestellt, allerdings (noch) nicht in sehr hoher Anzahl. Dennoch habe ich Bedenken bezüglich der Hygiene, da wir ein 4 Monate altes Baby haben.

      Dazu wird der defekte Backofen in der Küche nicht vom Vermieter ersetzt, obwohl es seine Einbauküche ist. Der Backofen ist ein sehr altes Modell und der Thermostat ist kaputt.
      (Ich hatte sogar noch freundlicherweise Angeboten, einen Gebrauchten auf ebay zu holen für 35€. Doch der Vermieter meinte, dass wir den selber zahlen müssten, da der Betrag unter 150€ liegt und das unter Kleinreparaturen fallen würde, was meiner Meinung nach nicht nur völliger Unsinn ist, sondern auch ziemlich frech.

      Dazu kommt, dass häufiger mal kein warmes Wasser kommt. Seit wir vorgestern erwähnt haben dass es gesetzlich geregelt ist, wer den Backofen zu ersetzen hat kommt nun auch kein warmes Wasser mehr. Einen Angestellten des Vermieters haben wir darüber informiert, dieser meinte jedoch lediglich “der Druck passt”.

      Wir haben uns von Anfang an sehr geduldig mit vielerlei Kleinigkeiten dieser Art arrangiert und sind im Gegensatz zu ihm immer sachlich geblieben. Gleich anfangs, als ein Techniker von 1&1 unser Internet nicht freischalten konnte, da die Leitung falsch verlegt/angeschlossen war, meinte der Vermieter, mein Mann wäre “so dumm, den Techniker einfach gehen zu lassen.” Ein weiterer Techniker den wir organisiert hatten, hat das Problem gefunden und behoben, was, wie so vieles, auch Sache des Vermieters gewesen wäre.

      Nebenbei bemerkt zahlen wir immer pünktlich und noch dazu einen sehr hohen Mietpreis wenn man den Zustand der Wohnung bedenkt. Obwohl wir erst vor einem halben Jahr eingezogen sind, sind wir nun zu dem Schluss gelangt, dass wir hier nicht mehr bleiben können.

      Nun ist im Mietvertrag jedoch eine Klausel, die besagt dass beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung bis zum 01.01.2024 verzichten.

      Da ich kein Mensch bin der gerne streitet, insbesondere gerade zur jetzigen Zeit, die ich einfach mit meinem kleinen Sohn genießen möchte, bereitet mir diese Sache großes Unbehagen und nimmt mich sehr mit. Daher hoffe ich sehr, hier schon vorher ausziehen zu können, um nicht noch mehr Streitereien ertragen zu müssen.

      Wie ist hierzu die gesetzliche Lage? Mit einer 3 Monatigen Frist kann ich leben aber 3 Jahre möchte ich das nun wirklich nicht mitmachen. Zumal es doch die 3 schönsten Jahre meines Lebens sein sollten.

      LG und Vielen Dank im Vorraus

      • Mietrecht.org
        21.04.2021 - 08:22 Antworten

        Hallo Frau Neumann,

        sofern der Kündigungsausschluss wirksam vereinbart wurde (Prüfung hier: https://www.mietrecht.org/beratung/kuendigung-moeglich-mieter/) sieht es m.E. schlecht aus. Sie beschreiben unschöne Punkte, die ggf. eine Mietminderung rechtfertigen – aber ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses tatsächlich unzumutbar? Wahrscheinlich eher nicht. Die einvernehmliche Aufhebung es Vertrages mit Zustimmung des Vermieters ist natürlich jederzeit möglich.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Andrea Anderseck
    10.05.2014 - 09:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin seit März Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, bei der die Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt. Nach mündlicher Ankündigung der Mieterhöhung und der Forderung des Mieters nach einem neuen Mietvertrag, habe ich diesen mit dem erhöhten Mietzins erstellt und zugestellt. Gilt dieses als “Erklärung des Vermieters über die Erhöhung” ? Der Mieter hat bis heute den Mietvertrag nicht unterschrieben. Bedeutet dieses automatisch, dass der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht? Habe ich die Möglichkeit, ihm außerordentlich zu kündigen?

    Liebe Grüße,

    Andrea Anderseck

    • Mietrecht.org
      10.05.2014 - 10:57 Antworten

      Hallo Andrea,

      ich weiss leider nicht, warum ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden sollte? Es gibt das Stichwort “Kauf bricht Miete nicht”. Der alte Mietvertrag hat Bestand, als Käuferin treten Sie in den Mietvertrag ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer
    19.06.2014 - 00:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich moechte mich an Sie wenden, da ich einige Probleme mit der jetzigen Wohnsituation habe.
    Seit April lebe ich mit meiner Mitbewohnerin in einer ehemaligen Singlewohnung. Der Vermieter hatte uns jedoch vor dem Einzug versprochen, dass er eine Wand einbauen wuerde, damit jede von uns ihre Privatsphaere haben kann. Dies wurde auch auf haeufige Nachfrage erst bejaht und dann ignoriert bis wir uns damit abgefunden haben. Das gleiche gilt fuer einen Mietvertrag auf den wir lange gedraengt haben, der aber nie vom Vermieter aufgestellt wurde. Die Miete duerfen wir auch nur bar zahlen…
    Nach dem Einzug mussten wir zudem feststellen, dass ein Kindergarten neben dem Haus ist der weder erwaehnt wurde, noch als solcher von aussen direkt erkennbar waere. Von 7-5Uhr ist es fast durchgehend laut.
    Da wir im Dachgeschoss wohnen wird es bei uns schnell sehr warm, uns wurde jedoch versichert, dass das Dach eine gute Isolierung haette und somit nicht ueberhitzen wuerde. Realitaet war jedoch dass wir innerhalb der warmen Tage der letzten Wochen mehrfach ueber 40 Grad in der Wohnung hatten (auch nachts beim Lueften kuehlte es nicht unter 30 Grad) und mussten deshalb bei Freunden unterkommen.
    Wir sind frustriert und moechten nurnoch ein Ende von diesem Albtraum.

  • Max
    08.07.2014 - 19:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich lebe jetzt schon seit dem 1.4.2014 in einer Wohnung in der die Lüftung im Bad fehlt.
    Vor Unterzeichnung des Vertrages wurde ausgemacht dass in binnen von 2 Wochen eine Lüftung eingebaut wird. Erst nach 4 Wochen kam mein Vermieter dann mit einem Luftentfeuchter an.
    Gilt dies als Ersatz weil das Klima im Zimmer ist schrecklich da keine Lüftungsmöglichkeit besteht.
    Auch die Reparatur von Rollläden an einem indoor Fenster wurden versprochen und auch bis jetzt noch nicht gerichtet.
    Zusätzlich will ich noch hinzuzufügen dass das Zimmer im Keller liegt und drei kleine Fenster hat die auf beton schauen also mein Zimmer unter der erde liegt und kein eintritt von licht möglich ist.
    Ist dies überhaupt legal.
    Gekündigt habe ich am 1.6.2014 zum 31.8.2014.
    Ich halte diese umstände nicht mehr aus
    Kann ich fristlos kündigen??

    Liebe Grüße

    Max

  • Markus Jungbluth
    16.07.2014 - 16:21 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn bei einem gemeinsamen Mietvertrag bei nicht Eheleuten, eine Trennung erfolgt und der verlassene Partner immer mit Selbstmord droht, ist dies ein Grund sofort aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen zu werden?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus

  • Anna
    19.07.2014 - 20:07 Antworten

    Guten Abend,

    ich lebe seit 2003 mit meinem besten Freund in einer WG. Alles ist toll, nur langsam möchten wir beide wieder alleine wohnen. Unsere Miete ist für Kölner Innenstadt sehr günstig, da wir damals eine unrenovierte Altbau gefunden haben. Heute sieht die Wohnung viel besser aus, aber der Vermieter hat in den letzten Jahren lediglich ein Fenster (WC) austauschen lassen, da der Rahmen sich verzogen hatte. Nun meine Frage: wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben und mein Freund möchte gerne weiter wohnen bleiben! Ich bin super einverstanden damit, aber befürchte dass der Vermieter ihm jetzt fast 12 Jahre später mit einer Bombenmieterhöhung kommt…. Kann er das machen? Oder mache ich mich unnötige Sorgen?? Ich will ausziehen, aber er ist und bleibt mein bester Freund! DANKE für eine Info!

    • Mietrecht.org
      22.07.2014 - 15:56 Antworten

      Hallo Anna,

      wenn Sie den Mietvertrag zusammen kündigen und dann ein neuer Mietvertrag mit dem einen Mieter geschlossen wird, handelt es sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Neuvermietung.

      Wenn Sie den günstigen Weg gehen wollen, sollten Sie sich vor der Kündigung rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Else
    26.10.2014 - 16:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt –

    ich habe eine vielleicht etwas kniffelige Frage, und weiß nicht, ob Sie mir dabei ein bisschen helfen können. Kurz noch zur Info: zwischen meinem aktuellen Wohnort und dem neuen Wohnort liegen 800 Kilometer….

    Also: Anfang August habe ich eine Wohnung (Altbau, unrenovierter Zustand) kurz besichtigt (der Vormieter hatte nur 15 Minuten Zeit), wollte diese anmieten und habe von der Verwaltung die Zusicherung bekommen, zum 1. Sept. Mieterin zu werden. Die Elektirk müsse zwar gemacht werden, aber da der Vormieter schon zum 18.8. raus ist, sollte das kein Problem darstellen. Ende August erfahre ich auf Nachfrage, dass das mit der Elektrik nun doch etwas länger dauere, Mietbeginn der 1. 10. sein wird, wir aber laut Eigentümer schon zum 15.9. reinkönnen, um unsererseits Renovierungsarbeiten durchführen zu können (wobei sich die Frage stellte, welcher Natur diese Arbeiten sein können, da in der ganzen Wohnung die Wände aufgehackt wurden, um Leitungen unter Putz zu legen).

    Nach mehrmaligem Nachfragen bekomme ich in der ersten Septemberwoche den Mietvertrag, die Nettomiete liegt 500 Euro über der Vormiete, von der Verwaltung wurde uns nach der Besichtigung eine Erhöhung von 200 Euro angekündigt. Auf die Bemerkung, dass eine Mietsteigerung um 50% doch ganz schön hoch sei, bot der Eigentümer an, 50 Cent je Quadratmeter runterzugehen, falls wir uns bereit erklären, die Leitungsschlitze selbst zu verschließen und die Wände entsprechend auszubessern. Wir willigten ein unter der Bedingung, dass die Leitungsschlitze maximal 5 cm breit sein dürfen. Verwaltung und Vermieter willigten ein. Das war am 9. September.

    Am 29. September frage ich zum wiederholten Mal nach dem Mietvertrag, der mir aber nicht sofort zugeschickt werden konnte, weil die Sachbearbeiterin im Urlaub war. Zu diesem Zeitpunkt hat sich der Handwerker, den ich beauftragt hatte, die Leitungsschlitze zu schließen, die Wände wieder herzustellen und die Wohnung zu streichen, die Wohnung angschaut, um einen Kostenvoranschlag abgeben zu können und schickte mir Bilder, die meine schlimmsten Befürchtungen übertrafen. Unsensibel und grob wurden die Wände aufgerissen, ein Ausbessern würde nur in wenigen Räumen möglich sein, in den anderen Räumen müsste komplett die Tapete runter und alles neu gespachtelt werden…. Nach Weiterleitung dieser Bilder wurde mir am 13.10. der Mietvertrag zugeschickt, der als Mietstart den 1.11. vorsah. Am 14.10. fand dann die Wohnungsübergabe statt. Und was ich dort zu Gesicht bekam, war nichts im Vergleich mit den vorab gesehenen Bildern, die schon schlimm waren. Die Wohnung war ungereinigt, überall Baustaub & Dreck, fingerdick auf den Fensterbänken, den Türblättern, auf den Türgriffen, auf dem Boden. Die Leitungsschlitze waren teilweise 20 cm breit und 10 cm tief, an mindestens 5 Stellen (teilweise im Deckenbreich auf 3,80 Höhe) gab es Durchbrüche in das an die Wand grenzende Zimmer. Auch sonst war die Wohnung in einem sehr ungepflegten und runtergewirtschafteten Zustand (Wasserschaden in 3 Zimmern an der Decke, faulige Fensterbretter in der Abstellkammer), vergilbte Türen, wackelige Fensterbeschläge, abblätternde Fensterrahmen & Fußleisten etc.). Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung unrenoviert sei, der Fußboden in schlechtem Zustand und die Wohnung insgesamt sehr schmutzig und die Mieterin (ich) um Reinigung der Wohnung bittet.Der Mitarbeiter der Verwaltung hat sich mehrfach entschuldigt wegen des Zustandes der Wohnung – in seiner Aufregung hat er nicht einmal nach dem Mietvertrag gefragt, den ich zum Übergabetermin mitbringen sollte. Und auch nicht nach dem Nachweis der geleisteten Kaution. Von der Verwaltung wurde mir eine “Beihilfe” zur Reinigung angeboten in Höhe von 200 Euro, verbunden mit dem Hinweis, dass sie auch eine Firma beauftragen könnten, mit der sie oft zusammenarbeiten, allerdings würde diese 450 Euro dafür veranschlagen. Nach Rücksprache mit meinem Handwerker habe ich beschlossen, das den Handwerker machen zu lassen und ihm das Geld dafür zu geben.

    Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir noch immer gewillt, in den sauren Apfel zu beißen und die Mehr-Kosten und den Mehr-Aufwand in Kauf zu nehmen. Auch wenn die Renovierungsleistungen aufgrund des nicht abgesprochenen Zustandes der Wohnung viel größer und umfangreicher ausfallen würden – und mit einer Renovierungszeit von mindestens 3 Wochen zu rechnen sei (so nichts dazwischen kommt). Und wenn man jetzt denkt, viel mehr kann jetzt nicht mehr passieren, der irrt. Es kann. Aufgrund einer Nachfrage beim Elektriker (einer der beiden Sicherungskästen in der Wohnung brummt sehr laut & ich habe gefragt, ob das so sein müsse oder man was dagegen machen könne) erfahre ich vor 1 Woche zufällig, dass es nicht möglich ist, die beiden Durchlauferhitzer, die das warme Wasser für die 2 Bäder liefern, gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. D.h. warmes Wasser gibt es immer nur in einem Bad. Oder anders: ich habe eine Wohnung mit 2 Bädern angemietet, habe de facto aber nur 1. Ja, natürlich kann man sich arrangieren. Das ist nicht das Thema. Aber ich habe mir eine Wohnung mit 2 Bädern gesucht, damit ich mich grade nicht arrangieren muss. Würde ich mich arranigeren wollen, hätte ich ja eine Wohnung mit nur 1 Bad mieten können zu einer günstigeren Miete. Wollte ich aber nicht. Das wäre ungefähr so, als würde ich mir einen Zweitwagen kaufen & mir der Autohändler mitteilt, dass ich jedoch immer nur 1 Motor gleichzeitg nutzen kann….

    Nun ist aus unserer Sicht das Maß voll & ich würde gerne fristlos und ohne Schaden zu nehmen kündigen. Darüber hinaus möchte ich die angefallenen Kosten, die mein Handwerker verursacht hat, ersetzt bekommen – schließlich sind 1/3 der Wände bereits zugespachtelt & wer auch immer die Arbeit dann beendet, hat weniger Aufwand. Fakt ist: am 14.10. hat die Wohungsübergabe stattgefunden, ich habe die Mietkaution hinterlegt, ich habe keinen schriftlichen Vertrag, der Vermieter hat auch keinen schriftlichen Vertrag. Komme ich aus der Nummer raus?

    Ich hoffe, Sie können mir helfen und ich freue mich, von Ihnen zu hören. Danke auf jeden Fall schon jetzt fürs geduldige Lesen meiner doch eher komplexen (und hoffentlich nicht zu wirren) Schilderung.

    Herzlich

    Else

      • Else
        26.10.2014 - 20:02 Antworten

        Ich Dummerchen, ich hatte tatsächlich damit gerechnet, einen nicht offensichtlichen Ratschlag zu bekommen. Dennoch danke für das schnelle Feedback.

        Gruß

        Else

  • Maurice
    29.10.2014 - 11:23 Antworten

    Hallo,
    ist es möglich einen Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ein Mietvertrag ab den 1.11. gilt aber bis zum genannten Datum keine Schlüsselübergabe erfolgt ist bzw. auch am 1.11. kein Schlüssel vorliegt?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      29.10.2014 - 15:49 Antworten

      Hallo Maurice,

      die Antwort finden sich im ersten Beispiel im Artikel. Mehr auch in § 543 II Nr. 1 BGB.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny
    30.10.2014 - 21:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Mutter ist Mieterin einer Wohngenossenschaftswohnung. Übliche Kündigungsfrist: 3 Monate.
    Leider ist sie schon seit Jahren sehr krank und ihr Zustand hat sich in den letzten Monaten zunehmend verschlechtert. Aktuell kann sie die Barriere zur Dusche nicht mehr überschreiten (dies ist seit ca. 2 Wochen so und der Arzt meinte, dies ist und bleibt der aktuelle gesundheitliche Zustand). Nun habe ich eine barrierefreie Wohnung (Betreutes Wohnen) gefunden, diese wäre allerdings bereits ab Dez. 2014 zu beziehen. Kündige ich jetzt die Wohnung (als Vorsorgebevollmächtigte), muss meine Mutter also 2 Monate zweifach Miete zahlen.

    Gibt es die Möglichkeit das bestehende Mietverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen (die genannten wichtigen Gründe greifen alle nicht) oder gelten auch bei diesem Sachverhalt die üblichen Fristen?

    Vielen Dank
    Jenny

  • Claudia Löding
    31.10.2014 - 17:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ist eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei Eigenbedarf möglich,
    wenn die Mieterin trotz fristgerechter Kündigung nach Ende der Mietzeit nicht ausgezogen ist??

    Die Mieterin und ihr Anwalt behaupten vorgetäuschten Eigenbedarf.

    Räumungsklage ist erhoben, aber das Gericht läßt sich Zeit!!!

    Ich wohne nun bei Freunden auf der Couch, da ich mein möbliertes Zimmer räumen mußte.
    Es ist meine einzige Eigentumswohnung in München, und überhaupt meine einzige Wohnung.
    Ich bin bei der Behörde als “ofW”, das heißt “ohne festen Wohnsitz” registriert;
    habe weder Briefkasten noch Telefon noch Internet, nur mein Handy.

    Viele Grüße
    C. Löding

    • Mietrecht.org
      31.10.2014 - 19:38 Antworten

      Hallo Claudia,

      Ihr Problem ist ja nicht die Kündigung, sondern die Räumung. Es macht jetzt keinen Sinn, der einen (berechtigten) Kündigung eine weitere folgen zu lassen. Viel mehr müssen Sie sich um die Räumung der Wohnung bemühnen.

      Mein Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung und die Voraussetzung hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina-Marie
    02.11.2014 - 20:30 Antworten

    Hallo!
    Wir haben einen zwei Jahres-Mietvertrag. Welche Gründe sind rechtskräftig, eher aus dem Vertrag zu kommen?
    Vielen Dank!

  • Irina
    13.11.2014 - 17:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich möchte Sie bitten meine Kündigung sich durchzulesen. Reicht das um eine fristlose Kündigung zu fordern?
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Kündigung erfolgt, dadurch, dass es in dem Mehrfamilienhaus am ——– in ———-, —————- ein Brand gegeben hat und die Wohnung im —-Obergeschoss links zur Zeit nicht bewohnbar ist. Zur Zeit kann man das Haus nur auf eigene Gefahr betreten. Am –.11.14 wird bei mir der Kaiserschnitt durchgeführt ,der Kaiserschnitttermin steht schon fest und ich müsste dann in eine rauchbefallene Wohnung mit einem Säugling leben, wenn es überhaupt in der Zeit von 2 Wochen wieder betretbar ist. Für den Säugling , als auch für meinen Sohn, der 5 Jahre alt ist, kann es, wegen dem starken Rauchbefall in der Wohnung, zu ernsthaften Beeinträchtigungen der Gesundheit auch nachfolgend führen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      17.11.2014 - 08:47 Antworten

      Hallo Irina,

      ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob Sie sich zu 100% richtig verhalten, da ich die einzelnen Gegebenheiten nicht kenne und nicht einschätzen kann. Ich würde Ihnen die Einschätzung durch einen Anwalt empfehlen: Kündigung möglich? (für Mieter)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angie
    01.12.2014 - 14:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    heute morgen erreichte mich ein Anruf der Hausverwaltung, dass es einen erheblichen Wasserschaden in den darunterliegenden Wohnungen gegeben habe, welcher mein Mieter zu verantworten habe, da im Bad (es handelt sich hier um ein 1-Zimmer-Appartement mit Bad) der Heizkörper von der Wand gerissen wurde. Mein Mieter hielt es nicht für nötig, mich als Vermieter zu informieren. Zudem hat er den Hausmeister und den Installateur beleidigt und muss sich nach Aussagen unmöglich benommen haben. Vor ca. zwei Monaten gab es auch schon Ärger wegen den Mietzahlungen. Bin ich als Vermieter berechtigt fristlos zu kündigen?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Alexandra
    04.12.2014 - 16:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere Geschichte ist ein Wenig komplexer, darum versuche ich die Kurzform:

    Mein 9-jähriger Sohn hat hochgradiges AD(H)S mit einer Bindungsstörung. Unsere Tochter ist mittlerweile 19 Monate alt. Als wir vor zwei Jahren in die EG-Wohnung eingezogen sind, hatten wir nicht damit gerechnet, dass sich ein Durchgangszimmer der beiden Kinderzimmer als Problem darstellen würde. Die beiden Kinder stören sich nicht nur gegenseitig in ihrer Privatsphäre, sondern die Kinderzimmer liegen auch noch direkt neben der Wohnungs- bzw. gegenüberliegenden Haustür. Das Haus ist mit 3 Parteien sehr hellhörig und die Haustür wird meistens so dermaßen zugeknallt, dass bei uns die Wände wackeln. Dass es auch leise geht, beweist mein Mann täglich, wenn er morgens als Erster das Haus verlässt. Außerdem lässt unsere Nachbarin uns täglich im Hausflur oder im Hof lauthals daran teilhaben, wenn sie wieder einmal mit ihrem Sohn schimpft.

    Des Weiteren befindet sich auf unserem Nachbarsgrundstück eine riesige Baustelle. Nachdem unsere Nachbarin verstorben ist, haben ihr Sohn und die Enkel damit begonnen, einen Teil des Hauses abzureißen. Es wird eine private Autowerkstatt betrieben, die ziemlichen Lärm mit sich bringt. Wenn tagsüber keine Reifen oder Ähnliches gewechselt werden, dann laufen alle von 19 bis 23 Uhr mit Halogentaschenlampen im Hof herum und leuchten uns sogar in die Küche. Außerdem werden derzeit Renovierungsarbeiten mit lauter Musik in der o. g. Uhrzeit durchgeführt. Die Polizei zu rufen nützt gar Nichts, weil denen nur der Stinkefinger gezeigt wird, nachdem die sich umgedreht haben. Beide Enkel haben einen dermaßenen Geltungsdrang, dass sie mit Vollgas (der Eine mit dem Auto, der Andere mit der Motocross-Maschine) auf den Hof drauf und herunter fahren. Und das ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was uns noch blüht, wenn der Älteste erst einmal im Haus seiner Oma eingezogen ist.

    Sind das Gründe genug, um eine außerordentliche Kündigung auszuspreche?

    Freundliche Grüße
    Alexandra

    • Mietrecht.org
      04.12.2014 - 20:01 Antworten

      Hallo Alexandra,

      das sind alles unschöne Punkte, die Sie zu eine ordentlichen Kündigung veranlassen sollten. Das die Kündigungsfrist hingegen für Sie nicht zumutbar ist, denke ich persönlich in diesem Fall nicht.

      Lassen Sie den Fall gerne hier anwaltlich prüfen, vielleicht liege ich Falsch mit meinem Eindruck: Kündigung möglich? (für Mieter)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerd Buske
    04.12.2014 - 17:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!
    Mein Mieter ist mit 2 Mieten in Verzug. Kann ich ihm eine Abmahnung schicken und auf die
    “Außerordentliche Kündigung” hinweisen?
    Herzliche Grüße
    Gerd Buske

    • Mietrecht.org
      04.12.2014 - 19:55 Antworten

      Hallo Gerd,

      es spricht nichts gegen eine Abmahnung. Sie sollten nur aufpassen, das Sie in dieser Situation nicht mehr Zeit als nötig verlieren. Ich möchte Ihnen hier unser neues E-Book “Ihr Mieter zahlt nicht? – So bekommen Sie Ihre Wohnung zurück!” empfehlen.

      Der Ratgeber klärt Sie umfassend zur Situation und zu Ihren Rechten auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • anna
    06.12.2014 - 21:16 Antworten

    Schönen guten Abend,
    mein Partner wurde von der Bundeswehr in ein anderes Bundesland versetzt. Allerdings läuft der jetzige Mietvertrag bis Mai 2015. Mein Mann ist aber nun schon seit Juli nur am wochenende(wegen der Versetzung) zu Hause. Es ist eine schwere Situation für unsere kleine Familie. Gibt es auch eine Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen?
    Viele Liebe grüße Anna

  • Jenny 1991
    07.12.2014 - 02:52 Antworten

    Hallo, ich habe eine echt dringende Frage!
    Seid April wohne ich in einer zwei Zimmer Wohnung und jetzt in den Wintermonaten ist die Heizung ausgefallen wir haben 10 Grad Raumtemperatur und kein warm Wasser. Trotz anrufen beim Vermieter hat sich seid zwei Wochen nix getan.
    Ich könnte ab Januar eine neue Wohnung beziehen, jetzt weiß ich nicht wie ich so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus komme.
    Könnte ich denn mit Angaben der Mängel meinen Vertrag fristlos kündigen?
    LG Jenny

    • Mietrecht.org
      08.12.2014 - 07:47 Antworten

      Hallo Jenny,

      schildern Sie hier Ihre Problematik und Sie werden erfahren, ob und unter welschen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung möglich ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    20.12.2014 - 17:47 Antworten

    Guten Abend,

    Ich habe eine dringende Frage! Mein Partner und ich haben im Oktober den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben soweit die Kaution und die erste Miete bezahlt! Der Mietvertrag läuft ab 01.01.2015!
    Nun ist uns beim Aufbau der ersten Möbel mehrfach aufgefallten, das ein Mieter im Haus Bassgitarre spielt und leider auch in einer Laustärke die das wohnen für uns untragbar macht! Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde dem Mieter letzte Woche eine Abmahnung zugestellt!
    Leider hat der betreffende Mieter heute wieder gespielt und deshalb haben wir uns entschieden diese Wohnung nicht zu beziehen! Vor allem um Stress und Ärger aus dem Weg zu gehen, da Recherchen zu diesem Mieter leider ergeben haben das er bereits seit Jahre in diesem Haus E-Bass spielt. Da wir im Februar Nachwuchs erwarten können wir diesen Stress nicht gebrauchen!
    Nun meine Frage können wir vor Mietbeginn kündigen zum 01.01.15 und gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung? Auf welche Gesetze könne wir uns beziehen?
    Viele Grüße Nicole

    • Mietrecht.org
      21.12.2014 - 10:26 Antworten

      Hallo Nicole,

      unter “Fallbeispiele” sehen Sie, wann eine außerordentlich fristlose Kündigung durch den Mieter von Gerichten bestätig wurde. Ob Ihr Fall ausreicht ist nicht klar zu beantworten. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie die Möglichkeit der Kündigung hier einschätzen lassen: Kündigung möglich? (für Mieter)

      Ansonsten gibt es jederzeit die Möglichkeit mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    11.01.2015 - 17:42 Antworten

    Hallo,

    ich lebe seit knapp 2 Jahren mit meinem Freund in einer 3-Raumwohnung. Bereits letztes Jahr im Winter 2013 haben wir mit bekommen, dass sich an einer Wand (Hausaußenwand) in der Schlafstube Schimmel gebildet hat.

    Dies teilten wir unserem privaten Vermieter telefonisch mit, worauf er uns mitteilte, dass er sich schnellstmöglich darum kümmern werde.

    Trotz mehrmaliger Aufforderung unternahm der Vermieter nichts. In den wärmeren Monaten ist der Schimmel dann wieder komplett zurück gegangen.

    Beim Aufräumen in diesem Winter 2014 zogen wir unsere Kommode und unser Bett vor und um Gottes Willen der Schimmel war Riesen groß. Wir haben noch ein Zimmer was an der Außenwand liegt. Das ist unsere Küche und auch dort haben wir unsere Schränke vor gezogen.

    Auch dort war der Schimmel Riesen groß. Ausmaße von 1m x 20cm und noch größer.

    Dieses haben wir Ende Dezember 2014 wieder unseren Vermieter mitgeteilt. Aber eigentlich wollen wir hier nur noch raus. Bisher kam auch noch keine weitere Reaktion des Vermieters.

    Kann hier eine außerordentliche Kündigung erfolgen?

    P.S. Von der Vormieterin haben wir erfahren, dass Sie genau an der gleichen Wand Schimmel hatte und der Vermieter auch nichts dagegen unternahm. Darauf erfolgte der Auszug.

    Vielen lieben Dank!

    • Mietrecht.org
      12.01.2015 - 11:59 Antworten

      Hallo Anna,

      ich sehe grundsätzlich einige Schwierigkeiten. Sie wussten ja bereits, dass es Probleme mit Schimmel an der Wand gibt. Der Vermieter wird Ihnen sagen, dass Sie die Möbel nicht bis an die Wand hätten stellen dürfen. Zudem hätten Sie das Problem im Blick behalten müssen. Ich denke eine außerordentliche Kündigung birgt Ihnen nur Probleme. Ich würde die Wohnung fristgerecht kündigen und versuchen halbwegs friedlich auseinander zu gehen. Prüfen Sie lieber die Möglichkeit der Mietminderung wegen Schimmel und/oder lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra
    14.01.2015 - 22:49 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich bin derzeit in einen verzwickten Lage, da ich zwecks meines Berufs umziehen muss.
    Jedoch hat mein Vermieter die Klausel im Vertrag, dass beide Parteien auf eine ordentliche Kündigung verzichten. Mein Vertrag würde noch bis August laufen, ich muss jedoch zum März umziehen.

    Gibt es eine Möglichkeit frühzeitig aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

    Mankos an meinem Vermieter, er schaltet nachts die Heizungen aus und hat seit einem halben Jahr unseren Briefkasten nicht repariert. Könnten das Gründe sein zur fristlosen Kündigung?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Alexandra

  • Iris
    20.01.2015 - 18:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Mutter 80 J., wohnt seit ca. 2 Jahren in einem Mietshaus, 1.Etage. Im Erdgeschoss befindet sich eine Metzgerei so wie eine Bäckerei. Morgens um 6.00 ist die Nacht für meine Mutter vorbei.
    Das Mietshaus ist sehr schlecht isoliert. Das Treppenhaus offen, d.h. wenn die Angestellten Ihre Brot und Wurstkisten an das Geländer knallen schallt es im ganzen Haus. Das gequake der Angestellten, ist schlimmer als in jedem Hühnerstall.
    Seit 1 1,5 Jahren führen wir mit den Hauseigentümern Gespräche, mit der Bitte den Hausflur zu isolieren. Den Eigentümer ist dieses Problem auch bewusst und bekannt. Es passiert aber nichts.
    Ich habe große sorgen um meine Mutter, da dies auch auf Ihren jetzigen Gesundheitszustand zurück führt. Ich habe mir nun vor genommen, den Eigentümern eine Mietminderung mit zu teilen, bis die Probleme gelöst sind. Darf ich das?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Yannika
    21.01.2015 - 08:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Mann und ich sind vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen, in der uns (nach ca. 2 Wochen) Schimmelbefall der Schlafzimmerwand aufgefallen ist. Wir haben dies dem vermieter gemeldet, dieser reagierte allerdings nur bedingt (mit dem “Tipp” keine Möbel vor die besagte Stelle zu stellen).
    Wir behandelten den Schimmel mit SchimmelEx. Leider kan er immerwieder durch. Das Haus wurde ca. 1950 erbaut und hat sehr undichte Fenster. Das Silikon um die Fenster herum ist ebenfalls von starkem Schimmel befallen.
    Ich leide an sehr starkem Asthma und Neurodermitis, welche seit dem Einzug in die Wohnung noch extremere Ausmaßen angenommen hat. Ich habe mir dies auch von meinem behandelnen Arzt attestieren lassen. Wir wohnen inzwischen bei Verwandten, da ein weiteres Wohnen in den befallenen Räumen eine Gefahr für meine Gesundheit darstellen würde. Wir reichten nun eine außerordentliche Kündigung ein, nachdem unser Vermieter sich den Schimmel selbst angesehen hat (nach erneuter Aufforderung unsererseits) und ihn mit “Schimmelhemmender Farbe” überstrichen hat.
    Wir haben jetzt seine Antwort auf unser Kündigungsschrieben erhalten, in welchem er uns mitteilt, dass er unsere außerodrentliche Kündigung nicht akzeptiert und uns zu dem Kündigungsfristgerechten Termin (in 3 Monaten) aus dem Mietvertrag entlässt.

    Meine Frage nun an Sie: Sind wir im Recht mit der außerordentlichen Kündigung oder müssen wir uns seiner Entscheidung beugen?

    Vielen Dank im Voraus und Lieben Gruß!

    • Mietrecht.org
      21.01.2015 - 15:14 Antworten

      Hallo Yannika,

      ich kann hier leider nicht beurteilen, ob Sie im Recht sind oder nicht. Man kann für Ihre Position und für die Position des Vermieter argumentieren. Ich würde Ihnen raten, dass Sie die Kündigung hier überprüfen lassen: https://www.mietrecht.org/beratung/kuendigung-moeglich-mieter/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    11.02.2015 - 14:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe einiges an Ärger mit dem Vermieter jetzt. Wir wohnen seit Nov. 2005 in der 2 Raum Wohnung und es gab nie Probleme.

    Vor 3 Jahren (Winter) fing es dann an, dass wir in der Küche einen Schimmelfleck hatten. Das hatten wir auch gemeldet. Naja dann kamm der Maler und hat da lediglich ein Chlorhaltiges Schimmelmittel 2 mal draufgesprüht. Dann wurde noch das leidige Thema lüften und heizen durchgekaut, denn wir wären Schuld,

    Danach im Winter hatten wir wieder Schimmel in der Küche und im Schlafzimmer (Außenwand). Das haben wir dann beseitigt mit Chlormittel, denn zum Vermieter gehen hätte nicht geholfen, denn da wäre es wieder unsere Schuld gewesen. Naja.

    Jetzt 2014 im Winter kam es wieder zu extremer Schimmelbildung in der Küche (Außenwände). Leider jetzt auch im Wohnzimmer (2x Außenwände) und an beiden ist da jetzt was. Naja Sohn des Vermieters wohnt über uns und der hat das wohl gesehen. Ich habe jetzt nochmals Chlorzeug gekauft und eingesprüht. Ist auch schon fast alles in der Küche weg und es war Pechschwarz vorher. Im Wohnzimmer ist nur noch über der Balkontür minimal was zu sehen.

    Gestern kam dann Vermieter mit seinem Sohn und hat meinen Lebensgefährten als er nach Hause kam überrumpelt und sich Zutritt zur Wohnung verschafft. Dann haben die Bilder von den Schimmel und den Tieren gemacht. Wir haben einmal 2 Meerschweinchen und noch 17 eigene Ratten (2 sind derzeit in einem kleineren Käfig extra und der Rest verteilt sich auf 2 größere Aluminiumschränke beschränken. Im Flur sind derzeit noch Vermittlungstiere die ich kurzfristig vor 2 Monaten von ner Freundin übernommen hatte, da diese dringend ins Krankenhaus musste und sich derzeit auch noch in der Reha ist. Das wird aber leider auch noch 2-3 Monate dauern. Wenn Interessenten da sind werden diese nach und nach aussziehen.

    Der Sohn des Vermieters hat dann meinen Freund nur noch angeschnauzt und laut geworden Tiere müssen weg und nur noch 1 oder 2 Stück. Der Vermieter hat dann nur gesagt, dass wir nochmals drüber reden wegen der Anzahl, aber mein Freund kam auch gar nicht dazu ihm mitzuteilen, dass die im Flur nicht ewig bleiben würden.

    Wir müssen jetzt die Wohnung renovieren usw, Wir möchten dieses Jahr eh ausziehen, aber ich wollte wissen ob es Rechtens ist wenn er ohne Vorankündigung in die Wohnung kommt und dann ohne einverständnis Fotos macht. Dazu muss ich noch sagen, dass nur ICH mit Namen im Mietvertrag stehe und nicht mein Freund. Zudem ist Haustierhaltung gernerell erlaubt.

    Liebe Grüße

    Sandra

    • Mietrecht.org
      11.02.2015 - 15:07 Antworten

      Hallo Sandra,

      danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich Ihnen nicht wirklich helfen. Sie haben den Vermieter ja in die Wohnung gelassen, auch wenn Sie sich überrumpelt fühlen. Die Tierhaltung darf auch bei Kleintieren nicht ausarten. Aber auch nicht kommt es immer auf den Einzelfall an. Schreiben Sie Ihren Vermieter doch einen Brief, in dem Sie mitteilen, dass Sie beim nächsten Mal um eine Vorankündigung für eine Besichtigung bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie
    15.02.2015 - 15:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    folgende Situation:

    Ich werde von einem meiner Nachbarn (gleiches Haus, er wohnt im EG, ich im 1. Stock) massiv beleidigt und mir wird mit Mord gedroht, dazu werde ich bei jeglicher Gelegenheit öffentlich denunziert. Das geht bishin zu regelrechtem Rufmord.
    Ich traue mich noch nichteinmal alleine in den Waschkeller unseres Hauses!
    Ich sprach besagte Situation bei meinem Vermieter persönlich an, doch bis heute ist keine Änderung geschweigedenn Besserung erfolgt und auf meine Bitte hin, mir zu helfen, kam ein schlichtes “Hmm.” als Antwort.
    Daher meine Frage:
    Steht es mir zu, eine außerordentliche, fristlose Kündigung an meinen Vermieter zu schicken?

    Viele Grüße

    Melanie

  • Henri
    19.02.2015 - 00:03 Antworten

    Lieber Herr Hundt,
    ich lebe in einer kleinen 1-Zimmer Wohnung und hatte kurz vor Weihnachten 2014 Wassereinbruch im Bad, kam von der Wohnung über mir, die Wohnung stand damals leer. Ein Installateur kam und drehte oben den Haupthahn zu. Am 2.1.2015 trofte es wieder von meiner Decke, jemand hatte den Haupthan wieder aufgedreht und so leckte das Waschbecken gemütlich wieder weiter. Wasser kam im Bad und die Wohnzimmerwand herunter. (Vor knapp einem Jahr war schon mal wegen eines Strangbruchs Wasser von der Decke gelaufen. – 3x in einem Jahr) Wir haben jetzt den 18.02. und ich habe seit einer Woche zwei Maschienen in der winzigen Wohnung, die Luft ansaugen und heiße Luft durch Rohre, die im Flur und Bad verteilt sind, um die Wohnung zu trocknen. Weil ein noch größerer Schaden, der durch einen Rohrriss festgestellt worden ist, muss ein Strang noch sarniert werden und so wie das aussieht wird es noch sicher einen Monat dauern, ehe die Reparaturen vollendet werden. Das heißt, Teil des Wohnzimmers muss taperziert werden, teil des Flurs auch, dann muss das Bad noch gestrichen und vorher neue Kacheln eingebaut werden. Also meine Mietsache ist eigentlich eine Baustelle seit dem 24.12.2014.

    Jetzt habe ich aber eine Wohnung gefunden, die ich ab 01.03 beziehen könnte.
    Ich bin gesundheitlich eingeschränkt und zu 60% Schwerbehindert.
    Wie stehen meine Chancen für eine außerordentliche Kündigung?

    Danke im voraus.
    H.Stern

    • Mietrecht.org
      19.02.2015 - 10:00 Antworten

      Hallo Henri,

      versuchen Sie einen Mietaufhebungsvertrag zuschließen, das ist mein bester Tipp dazu.

      Der Vermieter könnte bei einer Kündigung wie folgt argumentieren: Entweder ist Ihre Wohnung seit dem 24.12.2014 unbewohnbar und Sie kündigen deshalb außerordentlich oder Sie bleiben in der Wohnung und leben mit den Arbeiten und mindern ggf. die Miete.

      Außerordentlich zu kündigen, weil es Ihnen gerade passt und Sie eine Wohnung gefunden haben, ist zumindest ein Stück weit unglaubwürdig und macht Sie angreifbar.

      Im Zweifel sollten Sie das Recht auf die außerordentlich fristlose Kündigung hier prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    22.02.2015 - 00:25 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    im Sommer letzten Jahres begann ich, mir eine neue Wohnung zu suchen, da es sich mit Dauerlärm verschiedenster Art von verschiedenen Nachbarn schlecht leben und arbeiten lässt.

    Im September fand ich dann die passende. In mehreren Gesprächen, die teilweise mit zeugen durchgeführt worden sind, versicherte der dortige Vermieter mir, das ich ruhige angenehme Nachbarn haben werde. Ich erzählte ihm auch mehrmals, das ich vorgeschädigt bin wegen Lärmbelästigung laute Elektromusik etc.

    Er versicherte mir nochmals, das es am neuen Wohnort derartiges nicht gibt. Ich unterschrieb den Mietvertrag. Am 06.12. 2015 Zog ichdann ein. Seitdem werde ich permanent täglich von der Mieterin unter mir mit Musik und anderem Partylärm belästigt.

    Nach mehrmaligen Beschwerden inklusive Lärmprotokoll bekam sie die fristlose Kündigung. Sie Zug noch freiwillig aus. Ich dachte, OK bis zur Räumung muss ich es wohl aushalten.

    Nebenbei habe ich ermitteln können, das sie im Sommer letzten Jahres schon einmal eine Abmahnung bekommen hatte deswegen und auch der Vormieter meiner Wohnung und eine Mieterin aus dem Vorderhaus mit ihrer Familie ausgezogen ist wegen Ihr. Andere Mieter beschwerten sich auch.

    Das Problem der Lärmbelästigung durch die Mieterin war also vor Abschluss meines Mietvertrages bekannt. Der Mieterin erzählte er damals, das es nicht stören würde, wenn sie feiert.

    Mir hingegen erzählte er, das es dort ruhig sei und es keine Störungen durch Lärm der Mieter gäbe. Nur aufgrund seiner Aussage unterschrieb ich den Mietvertrag.

    Vor zwei Tagen hat sich herausgestellt, das die fristlose Kündigung zurück genommen wurde und sie dort wohnen bleiben kann. Dies erfuhr ich von einem dritten. Der Vermieter hielt es nicht für nötig, mir das mitzuteilen.

    Momentan bin ich krank, da durch den Lärm es immer wieder zu Schlafstörungen und Herzrasen kommt. Ich möchte meinen Job nicht verlieren und suche mir nun eine neue Wohnung. Deswegen möchte ich schnellstmöglich kündigen.

    Ich sehe es als Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen, wenn der Vermieter sagt, es ist ruhig, obwohl ein Lärmproblem bekannt war.

    Was kann ich jetzt unternehmen. Ich werde durch den erneuten Umzug kosten haben, die ich mir sehr gern von denen wiederholen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sandra

    • Mietrecht.org
      22.02.2015 - 10:59 Antworten

      Hallo Sandra,

      danke für Ihren Beitrag. Alleine weil Sie schon längere Zeit gestört werden, wird es jetzt sicherlich schwierig, sich auf eine Unbewohnbarkeit zu berufen. Ich würde empfehlen, dass Sie die Möglichkeit der (vorzeitigen) Kündigung hier prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian
    04.03.2015 - 16:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich wohne in einer Anbauwohnung des Hauses meines Vermieters. Ich habe den Mietvertrag nur bekommen da dies ein Bekannter von mir ist der “Fremde Mieter” nicht wünscht aus dem Grund das der Zugang über sein Privatgrundstück erfolgt. Daher habe ich nicht die Möglichkeit “Unterzuvermieten” was mir das beenden des Mietvertrags vor Ablauf der Gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, auch im Mietvertrag vereinbart, deutlich erschwert. Kann ich in dieser Situation, wo mir Privilegien des Grundrechts vorbehalten werden von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Thomas R.
    22.03.2015 - 01:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben seit einem halben Jahr ein Einfamilienhaus gemietet.

    Da nun das Nachbarshaus meiner Schwiegereltern verkauft wird, würden wir diesen Haus gerne kaufen und den Mietvertrag kündigen.

    Im Mietvertrag steht allerdings: “Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für die Mieter ausgeschlossen.”

    Gibt es da legale Möglichkeiten dennoch aus dem Mietvertrag heraus zu kommen?

    MfG,

    Thomas R.

  • Patrick Vogt
    30.03.2015 - 12:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich würde demnächst gerne mit meiner Freundin zusammenziehen.
    Allerdings hab ich damals mit meinem Vermieter eine Vereinbarung im Mietvertrag auf Kündigungsverzicht bis Ende 2016 getroffen.
    Meine aktuelle Wohnung ist leider für zwei Personen zu klein.
    Gibt es da eine Möglichkeit noch vor Ende 2016 aus diesem Vertrag “auszusteigen”?

    Viele Grüße,

    Patrick Vogt

  • Elisabeth Fabianski
    31.03.2015 - 20:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Mein Vater ist am 20 März gestorben. Meine Frage ist ob gibt’s eine sondern Kündigung für 1 Monat. Dankeschön.

  • Steffen
    08.04.2015 - 09:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kündigung meiner Mietwohnung: wir haben in dem Mietvertrag einen Kündigungsverzicht bis Mitte 2016 vereinbart. Nun haben meine Frau und ich in der Zwischenzeit eine Immobilie von einem Bauträger erworben. Die Fertigstellung war erst für Mitte 2016 geplant, also ziemlich genau zur Beendigung des Mindestmietzeitraums der Wohnung. Jedoch deutet sich jetzt an, dass das Haus wesentlich früher (Ende 2015) fertig gestellt wird. Daraus resultierend fallen für uns neben der Miete noch wesentlich früher höhere Zins-und Tilgungszahlungen aus dem Immobiliendarlehen an. Ergibt sich hieraus eine Kündigungsoption für uns? Uns wäre daran gelegen, dem Vermieter nicht auf die Füße zu treten. Andererseits hatte er bei Vertragsschluss angemerkt, dass er ungern Mieter hätte, die sich bereits nach einer Eigenimmobilie umschauen. Daher wurde der Kündigungsverzicht vereinbart.
    Haben Sie eine Meinung hierzu?

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Steffen

    • Mietrecht.org
      09.04.2015 - 07:26 Antworten

      Hallo Steffen,

      meine Meinung dazu ist: was hat Ihr Vermieter mit Ihrer Tilgung / mit Ihren Zinsen zu tun? Nichts, genau. Sie können hier nicht vertragsbrüchig werden, nur weil Sie andere Verpflichtungen eingegangen sind. Suchen Sie am besten eine einvernehmliche Lösung. Oder lassen Sie den Kündigungsausschluss hier auf Wirksamkeit prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin
    21.05.2015 - 21:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Mein Freund und ich mieten seit Januar diesen Jahres eine Wohnung in Düsseldorf. Während die Wohnung bei der Besichtigung noch toll war, mussten wir mittlerweile leider feststellen, dass das “Drumherum” leider gar nicht so toll ist. Soll heissen: seit wir hier eingezogen sind, ist noch kein einziges Wochenende vergangen, an dem nicht an beiden Tagen gebohrt wurde. Auch vor Feiertagen mach der Nachbar keinen Halt und teilweise wird auch unter der Woche abends gebohrt. Wir konnten also bisher kein einziges lärmfreies Wochenende hier verbringen, was besonders ärgerlich ist, da ich gerade die Wochenenden benötige um für mein Abendstudium zu lernen. Ich führe bereits ein Lärmprotokoll und habe im letzten Monat auch die Miete gemindert. Hinzu kommt seit einigen Wochen noch, das ein teilweise unerträglicher Fäkalgestank aus den Leitungen steigt. Weitere kleinere Probleme haben wir auch noch aber die sind nur nebensächlich.

    Nun haben wir eine Wohnung gefunden, die wir gerne anmieten möchten aber gemäß unserem MV wurde eine ordentliche Kündigung für ein Jahr ausgeschlossen. Der Vermieter möchte uns hier auch nicht entgegen kommen sondern lässt nun lediglich mal den gestank untersuchen. In Sachen Lärm wurde uns gesagt, das da nunmal nicht viel gemacht werden kann.

    Daher meine Frage: berechtigen mich die oben genannten Punkte zu einer fristlosen Kündigung? Wenn ja, wie gehe ich hier am besten vor?

    Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen.

    Vielen Dank und
    Mit freundlichen Grüßen
    Catherine Clermont

    • Mietrecht.org
      23.05.2015 - 12:16 Antworten

      Hallo Catherine,

      die Ausführungen klingen für mich nicht nach einer Begründung für eine außerordentliche Kündigung. Zumal sich der Vermieter (teilweise) zu kümmern scheint.

      Lassen Sie lieber den Kündigungsausschluss und die Möglichkeit der vorzeitigen ordentlichen Kündigung hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ndaanvciyd
    14.06.2015 - 15:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Angenommen ich finde in einer anderen Stadt einen neuen Job. Ist es möglich eine fristlose Kündigung (auch unter der Möglichkeit sich mit dem Vermieter auf eine solche zu einigen) zu erwirken um nicht 3 Monate lang 2 Wohnungen bezahlen zu müssen.

    Vielen dank im Voraus und mit freundlichen Grüssen

    Ndaanvciyd

    • Mietrecht.org
      16.06.2015 - 17:57 Antworten

      Hallo Ndaanvciyd,

      warum sollte der Vermieter einen Nachteil erleiden, weil Sie den Job wechseln? Schließen Sie einen Mietaufhebungsvertrag oder suchen Sie einen Nachmieter. Das wären realistische Ansätze.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ndaanvciyd
        17.06.2015 - 18:06 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die Antwort, ich wusste garnicht dass es Aufhebungsverträge auch für Mietverträge gibt.
        Nun hab ich aber noch ein Paar Frage dazu, und zwar ob der Vermieter verpfichtet ist den Aufhebungsvertrag zu akzeptieren und ob ich ihm als “Ausgleich”die Kaution überlassen kann ?

        Mit freundlichen Grüssen

        Ndaanvciyd

        • Mietrecht.org
          18.06.2015 - 09:45 Antworten

          Hallo Ndaanvciyd,

          natürlich muss der Vermieter keinen Aufhebungsvertrag akzeptieren, dieser basiert immer auf einem Einvernehmen. Was Sie als Verhandlungsmasse anbieten ist Ihnen überlassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Michel
    17.06.2015 - 14:06 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich befinde mich grade in der Situation, dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einen anderen Landkreis ziehen muss. Da ich so schnell wie möglich in die andere Stadt ziehen muss aufgrund von Therapieplätzen und anderen Ärtzlichen Einrichtungen, wollte ich zum 1.8.15 oder 1.9.15 umziehen.
    Als ich rücksprache mit meinem Vermieter gehalten habe, meinte er das ich erst ab 1.10.15 ausziehen kann, ausser ich habe einen Nachmieter. Leider ist der neue Vermieter nicht gewillt die Wohnung bis zum 1.10.15 ohne einen Mieter zu halten. Das ein Wohnungswechsel beführwortet wird, ist vom Arzt mit einem Athest bestätigt wurden. Kann ich in diesem Fall eine auserordentliche Kündigung einreichen?

    Danke im Vorraus

    MfG

    • Mietrecht.org
      18.06.2015 - 09:47 Antworten

      Hallo Michel,

      warum soll der Vermieter einen Nachteil erleiden? Suchen Sie doch einen Nachmieter und sorgen so für Zufriedenheit auf allen Seiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Allie
    24.06.2015 - 16:20 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bin Untermieterin in einer WG und würde gerne zum 01.07.2015 außerordentlich kündigen.
    Der Grund für diese kurzfristige Entscheidung ist der, dass ich am Sonntag, den 21.06.2015, nachdem ich von einer Party nach Hause kam, nicht in die Wohnung reinkonnte.
    Die Mitbewohner haben absichtlich den Schlüssel von innen stecken lassen, so dass man von außen nicht reinkommt. Auf die Türklingel wurde nicht reagiert. Von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr stand ich draußen, erst nach 5 Stunden wurde endlich aufgemacht.
    Zudem gibt es extreme Lärmbelästigung. Spät abends, nach 12 Uhr wird noch laut Musik gehört oder gekreischt, so dass ich nur schwer und spät einschlafen kann.
    Ich bin nicht bereit dieses Verhalten weiterhin zu dulden und will ausziehen.
    Ist es denn möglich für mich in diesem kurzen Zeitraum noch außerordentlich zu kündigen und auszuziehen?

    Liebe Grüße!

  • Jule
    25.06.2015 - 22:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Folgendes ist unser Fall:

    Wir sind seit nunmehr fast drei Jahren mieter einer Wohnung in der unmittelbaren Stadt. Bereits als unsere kleine Tochter geboren wurde vor knapp zweieinhalb Jahren im tiefen Winter, funktionierte hier nur eine Heizung. Nach zahlreichen besuchen von gas-wasser-Installateuren und keinerlei Ergebnis steht nun fest: Es gibt einen baufehler im heizsystem, welches nicht behoben werden kann. Wir müssen im Winter stets jede Woche die heizungen komplett durchspülen, was wir laut installateur eigentlich gar nicht dürften aber es blieb uns nichts anderes übrig. Zu dem kommt, dass wir neben einem großen Supermarkt mit PET-pressmaschine, einem Bahnhof, einem schienenstellwerk und einer Hauptstraße mit schwerlasterverkehr wohnen und die gläser klirren. Es ist lautstärkemäßig nicht möglich hier auf dem Dachboden (dg-Wohnung) im Sommer zu lüften. Außerdem ist in den Kellerräumen Rattenbefall und Hochwasserproblematik. Unsere Dielen ziehen durch sie zwischenräume, sodass selbst bei geschlossenem Fenster ein zug entsteht.

    Da wir momentan leider vom Amt abhängig sind, wurde uns erst jetzt ein Umzug in eine neue Wohnung genehmigt. Da ich schwanger bin und wir auf eine passende Wohnung gewartet haben, steht jetzt zurr frage, ob wir unserem vermieter nun fristlos kündigen können. Wir halten es hier weder nervlich noch praktisch weiterhin für eine weitere Jahreszeit aus. Ist es also nach ihrer einschätzung möglich?

    Mfg Jule

    • Mietrecht.org
      26.06.2015 - 07:54 Antworten

      Hallo Jule,

      in meinen Augen wird es alleine deshalb schwierig fristlos zu kündigen, weil Sie die Dinge schon über Jahre “hinnehmen”. Kündigen Sie fristgerecht und ersparen Sie sich lange und aufwendigen Auseinandersetzungen.

      Ein Anwalt kann Sie zu Ihrem Einzelfall sicher auch beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thorsten K.
    06.07.2015 - 23:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter wollte einen neuen Mietvertrag, als ich mich weigerte diesen zu unterschreiben (über 100€ mehr pro Monat) kündigte er mir wegen “Eigenbedarf”.
    Daraufhin habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und wollte einen Aufhebungsvertrag. Er weigerte sich den zu unterschreiben und verlangte das ich meine 3. monatige Kündigungsfrist einhalte.
    Mir blieb dann nichts anderes übrig als zu tun was er verlangte.
    Ich glaube er will die 3 Monate Leerstand nutzen, um die Wohnung wieder fertig zu machen, um sie schnellstmöglich wieder zu vermieten.
    Im Mietvertrag steht Wohnung mit Einbauküche…
    Als ich ca. 4 Wochen nachdem ich ausgezogen bin mal wieder in die Wohnung kam, war die Küche weg. Es war auch keine neue da, nichmal aufgeräumt, sondern einfach nur die Küche ausgebaut und alles stehen und liegen lassen.
    Er hatte sie verkauft, und die Käufer anschließen in meine Wohnung gelassen (Er hat einen Ersatzschlüssel) damit sie die Küche abbauen können.
    Das alles erfolgte ohne mein Wissen, und natürlich ohne mein Einverständnis.
    Ist das ein Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung, oder muß ich vorher abmahnen?
    Die Wohnung ist zwar leer, aber ich muß ja immerhin noch weiter Miete bezahlen…

    MfG
    Thorsten

  • Lenny
    09.07.2015 - 20:32 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Folgendes ist passiert :)

    1. Mietvertrag am 27.04.2015 unterschrieben. Mietbeginn 01.07.2015

    2. Mietvertrag am 08.05.2015 gekündigt da anders überlegt und dem Vermieter mitgeteilt, dass ich im Falle nicht Weitervermietung zum 01.07.2015 die Wohnung evntl. an Wochenenden nutzen werde.

    3. Seit dem kein Kontakt von ihm oder mir zu einander erfolgte.

    Meine FRAGEN:

    4. Der Vermieter behauptet, dass ich 3 Monate zahlen muss und dass die gesetzliche Kündigungsfrist erst ab Mitbeginn leuft. Wie ich bereits hier gelesen habe, das stimmt nicht – da keine besondere Vereibarung getroffen wurde. Richtig?

    4. Im Vertrag zu der Mietsache (Vertragsgegenstand) steht “ein Gartenanteil”, dass aber zum 1.07.2015 nicht fertig ist. Als ich das gesehen habe – schickte ich dem Vermieter die fristlose Kündigung. Diese lehnte er ab, und sagte aufeinmal, dass der Garten nicht fertig ist, weil der nach unseren Wünschen gestalten sein sollte und weil ich mich nicht gemeldet habe. Momentan ist da einfach ein Stück Wald mit Bäumen an einem Hügel. Vor dem Anmieten wurde mir mündlich zugesichert, dass da paar Bäume weggereumt werden und eine gerade Fläche geschaffen inkl. Treppen – denn jetzt ist es schwer da hoch zu kommen.

    Wer hat hier Recht? :)

    p.s. im Vertrag steht dass keine mündliche oder andere Vereinbarungen getroffen wurden.

    Vielen Dank im Voraus

    Lenny

  • Sarah
    18.08.2015 - 09:13 Antworten

    Guten Tag,

    durch eine Trennung mit meinem Lebensgefährten steht ein Auszug aus unserer jetzigen Wohnung an. Wir suchen nun vergeblich nach einem Nachmieter. In der letzten Woche haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, es geht um folgendes:
    Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich. Jedoch ist nun auch noch der Fall eingetroffen, das ich im letzten Monat zum 01.09.2015 gekündigt wurde und somit meinen Arbeitsplatz verliere. Lt. §2 im Mietvertrag steht ein für mich jetzt wichtiger Punkt da. “Wenn der Mieter die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss, wenn also die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuteten würde, wie zb: Verlust des Arbeitsplatzes, aus beruflichen Gründen den Umzug uin eine andere Stadt erforderlich macht, eine schwere Erkrankung oder die Aufnahme in ein Alten-, Pflegeheim – kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen.”

    Mein Ex Lebensgefährter und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag und nachdem wir das Gespräch gesucht haben, teilte uns der Vermieter mit, das dann mein Ex Lebensgefährter für die Miete komplett aufkommen muss. Dies wäre natürlich ein Schock, denn eine Miete von mehr als 1000€ wäre so alleine nicht tragbar. Dies ist jedoch nirgens schriftlich festgehalten, noch nicht einmal im Mietvertrag, das war nur eine mündliche Aussage.
    Er sagte, das wir solange dort wohnen müssen, bis wir einen Nachmieter gefunden haben und wenn es noch 1 Jahr dauert.

    Kann ich eine außerordentliche Kündigung schreiben? Sind dann wir beide aus dem Mietvertrag nach den 3 Monaten Kündigungsfrist? Was sind meine Rechte?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dazu helfen könntet, ich verzweifel da ein wenig!!

    • Mietrecht.org
      18.08.2015 - 09:56 Antworten

      Hallo Sarah,

      der Vermieter steht auf dem Standpunkt, dass nur ein Mieter von einer Härte betroffen ist, aber eben nicht beide. Ob diese Aussage so haltbar ist, würde ich auf jeden Fall rechtlich bewerten lassen. Zum Beispiel hier. Nach einer Prüfung wissen Sie, ob Sie einfach kündigen können oder an den Kündigungsverzicht gebunden sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Franziska
    28.08.2015 - 23:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe am 1.12.2014 einen Gewerbemietvertrag über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen. Jetzt ist im Ort ein Haus zu verkaufen das wir gerne erwerben möchten, da ich unten die Praxis betreiben möchte und wir oben vermieten wollen.
    Mein Mann wird das Haus kaufen und unten an mich vermieten, da ich finanziell nicht berücksichtigt werden kann.
    Komme ich mit einer außerordentlichen Kündigung aus dem Mietvertrag heraus?
    Durch Erwerb einer Immobilie oder unzumutbare Doppelbelastung der Miete?

    Liebe Grüße
    Franziska

    • Mietrecht.org
      29.08.2015 - 11:03 Antworten

      Hallo Franziska,

      warum gehen Sie eine unzumutbare Doppelbelastung und den Kauf einer Immobilie ein (und das auch noch freiwillig)? Warum sollte Ihr Vermieter darunter einen Nachteil erleiden, dass Sie Ihre Geschäftsräume wenige Monate nach Mietvertragsabschluss verlegen möchten?

      Sie merken schon, beides sind keine guten Argumente. Lassen Sie den Vertrag vielleicht auf Fehler oder Lücken prüfen, die eine vorzeige Kündigung ermöglichen, das ist mein einziger Tipp.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Emine
    29.08.2015 - 00:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit gut einem Jahr in einer 1 Zimmer Wohnung und bin in den Ferien und Wochenenden oft bei meiner Mutter zu Besuch.
    Nachdem mein Urlaub sich auf eine Woche gezogen hat, blieb ich 7 Tage bei meiner Mutter aber als ich wie immer zu meine Wohnung zurückkehrte um meine Post zu entleeren und die Tür aufschloß, überkam mich ein starker, seltsamer Geruch und die Wohnung stand teilweise unter Wasser. Ein möglicher Wasserschaden im WC war die Ursache und sowohl das Bad, der Flur und die Hälfte des Wohnzimmers war verwüstet. Es lag undefinierbarer Dreck auf dem Boden, die Wohnung war wegen des gesundheitsschädlichen Geruchs unbetretbar trotz Lüftung und die Toilette war teilweise dahin. Die Möbel waren ebenso vom Geruch betroffen sowie die ganze Küche.
    Desweiteren fiel im Winter oft die Heizung aus und es kam schon mal zu einem Wasserschaden.
    Weil die Wohnung momentan unbewohnbar ist wegen des unaushaltbaren Geruchs wollte ich hiermit fragen ob eine fristlose Kündigung durchgehen würde? Zumal das der Gestank an den Wänden, Möbel und Teppichen haftet und hinzu Insekten angelockt werden ist es nicht mehr möglich dort zu wohnen. Trotz tagerlanger Lüftung verschwindet der Geruch nicht und meines Erachtens ist es so gut wie unmöglich die Wohnung wieder in seinen alten Zustand zu bringen.

    Ich würde mich freuen wenn Ihr mir dazu helfen könntet.

    • Mietrecht.org
      29.08.2015 - 11:01 Antworten

      Hallo Emine,

      ein Mangel rechtfertig eine Mietminderung (vielleicht sogar zu 100%). Ob eine Kündigung möglich ist, könnten Sie hier prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie Mischak
    31.08.2015 - 22:38 Antworten

    Hallo Herr Hund, wir wohnen seit fast einem Jahr in dieser Wohnung. Seit knapp einer Woche gibt es ärger mit unseren Nachbarn. Beleidigungen und gepolter an unserer Wohnungstür habe unserer 5 jährigen Tochter ziemlich angst eingejagt sodass sie nicht mehr in ihrem Bett schlafen möchte und wieder einnässt. Ausserdem hat sie Angst das der zu uns in die Wohnung kommt oder sie ihm im Treppenhaus begegnet. Die Vermieterin meinte nur wir sollen ihm aus dem weg gehen. Jetzt müssen wir für das Wohlergehen unserer Tochter ausziehen. Besteht da die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?
    LG Melanie

  • Hannah
    05.09.2015 - 11:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich möchte eine Wohnung mieten und in dem Mietvertrag steht, dass wir 24 Monate nicht ordentlich kündigen dürfen. Ich fange jetzt an zu studieren, aber wenn mir das Studium nicht liegt und ich dann was anderes, wo anders studieren möchte, wäre das ein Grund außerordentlich zu kündigen?

  • Patrick
    28.09.2015 - 12:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe im letzten Jahr mit meiner Freundin zusammen einen Mietvertrag abgeschlossen, der eine 2 jährige Mindestlaufzeit beinhaltet. Wohnung 4-5 Zimmer 123qm. Nun ist es so, dass wir aus der Wohnung raus möchten. Zum 01.11.2015. Berufsbedingt hat sich das Geld ein wenig reduziert und auch sonst müssten wir beide voll arbeiten gehen, wodurch unser Sohn sehr zu kurz kommt.
    Die Vermieterin hatte uns seinerzeit gefragt, ob wir uns 2 Jahre binden möchten. Wir haben gezögert und Sie hat dann gesagt: “Es ist schon schön wegen der Abnutzung die durch Ümzüge entsteht. Aber wenn es bei Ihnen finanziell eng wird, dann kommen Sie sofort aus dem Vertrag raus. Es hat ja niemand etwas davon, wenn der eine die Miete nicht zahlen kann und der andere die Miete nicht bekommt.” Doof wie wir sind haben wir gedacht Ihr Wort reicht uns und wir machen das. Wie das immer so ist, nun weiss Sie von nichts mehr und wir haben nichts schriftlich.
    Wir haben von Ihr schriftlich, dass wir bei Vorlage eines solventen Mieters übergangslos aus dem Vertrag herauskommen.
    Mittlerweile haben wir 5 Parteien gestellt. Die eine hat Sie abgelehnt, weil 3 Kinder im Haushalt sind. Die andere weil es 3 Rumänen sind und nicht gut deutsch sprechen. 2 Parteien bekommen Zuschüsse vom Amt. Abgelehnt. Die bis dato letzte Partei sind 5 Personen mit einem Nettoeinkommen von 4200€. Abgelehnt. Sie möchte, wenn es nach Ihr ginge max. 2 Personen in der Wohnung haben. Es ist aber nunmal eine große Wohnung für eine Familie.
    Unsere Vermieterin ist seit der Kündigung für uns nur noch xtrem schwerst zu erreichen. Telefonisch schonmal gar nicht. Immer nur das Band. Man spricht drauf. Keine Rückmeldung. Auf EMails sehr sehr sporadisch und dann geht die nie auf irgendwelche Fragen etc ein. Man wird bei Ihr vorstellig in den Bürozeiten. Nie da.
    Wir haben bei uns seid 8 Wochen stetig Besucher und Interessenten, aber auf Grund der Wohnungsgröße ist die Anzahl auch recht überschaubar.
    Es ist für uns eine Belastung und wir können ab dem 01.11. die Miete nicht mehr zahlen.
    Wir kommen uns verraten und verkauft vor. Sie straft uns mit Nichtachtung ab und alle die wir vorschlagen per Mieterselbstauskunft werden abgelehnt. Ohne Begründung. Zumindest bis auf die beiden ersten genannten Fälle.
    Wir sind langsam mit unserem Latein am Ende, denn mehr als Interessenten finden und vorschlagen können wir auch nicht.
    Langsam verzweifeln wir. Wir wollen das vernünftig klären, aber das ist mit dieser Person einfach nicht machbar.
    Vielleicht haben Sie ja einen Rat für uns.
    Ich werde morgen erstmal zum Mieterbund gehen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    MfG

    Patrick v. Deyn

  • Wendy
    02.10.2015 - 16:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe aufgrund meine schulischen Ausbildung recht kurzfristig und auf den ersten Blick eine gute WG gefunden und wohne in dieser nun seit etwa drei Wochen. Das Mietverhältnis geht bis zum 31.05.2017. Da ich mich aber nun nicht sonderlich gut mit meinen Mitbewohnern verstehe (aufgrund von Lärmbelästigung nach 22:00 uhr oder einer defizite an Hygiene in der gemeinsamen Küche) und auch die ganze Wohnung nicht ganz schimmelfrei ist würde ich gerne verfrüht aus der Wohnung ausziehen und eine Neue suchen da ich sonst auch meine schulische Leistung früher oder später gefährdet sehe (Schlafmangel, Konzentrationsstörung). Gibt es eine Möglichkeit für außerordentliche Kündigung oder reichen solche Argumente nicht?

    • Mietrecht.org
      02.10.2015 - 18:19 Antworten

      Hallo Wendy,

      ohne die genauen Formulierungen im Mietvertrag zu kennen, wird niemand die Kündiiungsmöglichkeit einschätzen können. Hier ein Angebot, das für Sie passt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    13.12.2015 - 16:18 Antworten

    Moin Herr Hundt,
    ich habe ein Problem. Mein Vermiter hat aus einer 3er Wg eine 4er Wg gemacht ohne mich darüber zu inforieren. Das Ganze ist natürlich nur eine 3 Zimmer Wohnung mit kleiner Küche sowie nur einem Bad. Das dies für 4 Leute zu klein ist muss ich wohl nicht weiter ausführen. Vertraglich bin ich aber ein Jahr an dieses Mietverhältnis gebunden. Nun ist meine frage ob ich außerordentlich Kündigen kann oder ob der Vermieter hier am längeren Hebel sitzt? Desweitern fallen laut Mietvertrag eine Gebühr bei vorzeitiger Kündigung in Höhe vn 100€ an. Bin ich verpflichtet diese zu Zahlen?

    • Mietrecht.org
      14.12.2015 - 13:49 Antworten

      Hallo Alex,

      ich weiss leider nicht, wie Ihre Mietverträge aussehen und wo die 4. Person überhaupt wohnt. Ich vermute Sie haben separate Verträge pro Zimmer und ein Zimmer wurde nun an ein Paar vermietet. Ich kann Sie nur bitten den Vertrag und die Kündigungsmöglichkeit hier prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eric
    03.01.2016 - 21:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einer Erdgeschosswohnung mit Garten, darüber der Balkon der Obermieter die von Beginn an (ca. halbes Jahr) nur Ärger machen. Es fing mit zerbrochenen Gläsern auf meiner Terrasse an. Es wurde Bier runter geschüttet.
    Jedes Wochenende wird gefeiert (laute Musik und herumgetrampel) bis in die Morgenstunden.Das ist auch schon den anderen Nachbarn aufgefallen.
    Ich habe oben geklingelt und versucht die Sache auf normalen Wege zu klären.
    Doch letztes Wochenende war der Super-Gau, einer von den Assis hat sich über dem Balkon übergeben. Die Reinigung der Scheiben und Terrasse blieb an mir hängen.
    Es wurden alle Geschehnisse mit Fotos festgehaltenen.
    Jetzt reicht es mir und ich werde den Vermieter informieren.
    Kann der Vermieter daraufhin eine fristlose Kündigung ansetzen?
    Könnte man für solche Sachen Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten?

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      04.01.2016 - 12:07 Antworten

      Hallo Eric,

      wenn Sie in Ihrer Wohnqualität beeinträchtigt sind, sollten Sie über eine Mietminderung nachdenken. Das erhöht den Druck auf den Vermieter. Eine außerordentliche Kündigung ist für die Vermieter in der Regel sehr schwer durchsetzbar. Wie Sie zivilrechtlich gegen die Nachbarn vorgehen könnten, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabrina
    06.01.2016 - 07:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    aufgrund eines Arbeitswechsel in eine andere Stadt muss ich meine Wohnung in Duisburg vorzeitig aufgeben .
    Ich hätte zum Zeitpunkt noch eine 9 monatige Laufzeit des Mietvertrages.
    Ich habe dem Vermieter die Situation geschildert und außerordentlich gekündigt jedoch hat er dieses abgelehnt!
    Wenn ich die Wohnubg weiter halten muss bin ich gezwungen den neuen Job aufzugeben und drohe Gefahr in die Arbeitslosigkeit zu geraten.

    Gibt es keinerlei Möglichkeit aus dem Mietvertrag vorzeitig raus zu kommen ?

    Lg Sabriba

  • simone
    20.01.2016 - 23:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich werde dieses Jahr heiraten und zu meinem Verlobten in die USA übersiedeln. Die früheste ordentliche Kündigung ist allerdings laut Vertrag erst zum 30.09.2018 möglich. Ist eine außerordentliche Kündigung unter diesem Umstand möglich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Simone

    • Mietrecht.org
      21.01.2016 - 02:12 Antworten

      Hallo Simone,

      Ihr Vermieter wird Sie fragen, warum Sie denn einen so langen Vertrag abschließen, wenn Sie andere private Pläne haben? Was ich damit sagen will, Ihr Vermieter kann nichts für Ihre Pläne oder Planänderungen. Ihre Rettung könnte eine unwirksamer Kündigungsausschluss sein, lassen die die Klausel z.B. hier prüfen: Kündigung möglich? (für Mieter).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • simone
        21.01.2016 - 07:41 Antworten

        Guten Morgen Herr Hundt,

        zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war mein Plan min. die nächsten 3 Jahre in der Stadt wohnen zu bleiben. Diese haben sich erst nach Vertragsabschluss geändert sodass damals weder ich, noch meine Vermieter wissen oder erahnen konnten, dass sich meine privaten Pläne ändern würden. So spielt eben ab und zu das Leben.
        Eventuell werde ich meine Vermieter zuerst persönlich darauf ansprechen und sehen was sich machen lässt.

        MfG

        Simone Behrmann

        • Mietrecht.org
          21.01.2016 - 08:56 Antworten

          Hallo Simone,

          ja, so ist es manchmal. Ein Mietaufhebungsvertrag nach einer Gespräch wäre sicher eine gute Lösung.

          Viel Erfolg

          Dennis Hundt

  • Dr.Michael Spies von Büllesheim
    24.01.2016 - 22:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wäre ihnen dankbar , wenn sie mir folgende Frage zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses einer gewerblich genutzten Wohnung (Kleintierpraxis) beantworten könnten.

    Kann der seit 1.1.2016 über 5 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag einer gewerblichen Wohnung zur Betreibung einer Kleintierpraxis im Falle einer Erkrankung , die die Ausübung meines Berufes als Tierarzt nicht mehr ermöglicht, außerordentlich gekündigt werden. Die Wohnung ist zum Betreiben einer Kleintierpraxis , im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten , vermiertet.
    Die vereinbarte ordentliche Kündigingzeit ist auf 5 Jahre mit einer Kündigungszeit von 1 Jahr festgesetzt.
    Die Wohnung wurde mit Datum vom 1.1.206 an einen neuen Eigentümer verkauft. Mit der Vorbesitzer bestand ein Mietvertrag dieser Wohnung seit 1.5.2005.

    Vielen Dank für ihre Bemühungen

    mit freundlichen Grüßen

    Dr.M.Spies von Büllesheim

    • Mietrecht.org
      25.01.2016 - 02:46 Antworten

      Hallo Herr Spies von Büllesheim,

      ohne den Mietvertrag genauestens zu prüfen, wird niemand die Kündigungsmöglichkeit einschätzen können. Ich würde mich an Ihrer Stelle an einen Anwalt wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zukunft
    09.02.2016 - 16:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt, kann eine Wohnung gekündigt werden wenn sich nur ein Mieter wegen Lärm beschwert obwohl man zu den genannten Zeiten leise war. Muss bei der Kündigung das Lärmprotokol dabei sein?

    • Mietrecht.org
      10.02.2016 - 04:35 Antworten

      Hallo Frau Zukunft,

      ich weiss leider nicht genau, aus welche Position Sie schreiben. Aber grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Lärm nicht ohne weiteres umzusetzen. Der Vermieter muss und wird zuvor auf die entsprechenden Mieter zukommen (Stichwort Abmahnung).

      Lassen Sie Ihren Einzelfall bei Bedarf rechtlich von einem Anwalt bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim Lammek
    16.02.2016 - 12:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zum Thema “Außerordentliche Kündigung”, da ich meinen Punkt nirgends finden kann – oder ihn falsch gesucht habe.

    Wir möchten eine Wohnung anmieten, die teuer ist, aber von uns beiden (Doppelverdiener, keine Kinder) zurzeit gut bezahlt werden kann.

    Die Miete wäre aber definitiv zu hoch, wenn der Hauptverdiener ausfällt, z.B. durch Arbeitslosigkeit. Gilt der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein berufsbedingter Wechsel in eine andere Stadt nicht auch als außerordentlicher Kündigungsgrund?

    Zurzeit sollen wir uns vertraglich für 2 Jahre verpflichten, was auch – sofern keine unvorhersehbaren Dinge eintreten – kein Problem sein sollte.

    Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort.

    Herzliche Grüße
    Tim Lammek

    • Mietrecht.org
      16.02.2016 - 20:11 Antworten

      Hallo Tim,

      warum wollen Sie denn überhaupt einen Mietvertrag abschließen, an dessen Vereinbarungen Sie sich im Zweifelsfall nicht halten können? Warum soll der Vermieter die Geschädigte sein, wenn Sie umziehen oder Ihren Job wechseln?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heinrich
    27.02.2016 - 23:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    kann ich meinen Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung mir gegenüber zwingen, indem ich sage, ich vermiete die Wohnung jetzt unter? Ich nehme an, er duldet keinen Untermieter.
    Ich habe im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt und sehe es nicht ein, 2 der 3 Monate noch zu zahlen. Leider verbietet es der Vermieter, dass ich schon zum 1.4. einen Nachmieter anwerbe, der für mich ab dann übernehmen könnte. Aus mir unerklärlichen Gründen, sucht der Vermieter nun selbst zum 1.6. (also, wenn ich komplett raus bin) einen Nachmieter. Das bringt mir dann auch nichts.

    • Mietrecht.org
      28.02.2016 - 01:50 Antworten

      Hallo Heinrich,

      es gibt einfach keine rechtliche Grundlage für Ihren Wunsch, den Vertrag vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden zu wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Heinrich
        28.02.2016 - 09:30 Antworten

        Gibt es denn bestimmte Bedingungen, zu denen der Vermieter einen Untermieter akzeptieren muss?

  • Monika
    07.03.2016 - 15:44 Antworten

    Hallo!

    Ich wäre dankbar für eine Antwort.
    In der Wohnung, die wir gemietet haben, gibt es keine Möglichkeiten Internet oder Fernsehen zu benutzen, weil die Leitungen zu alt sind.
    Es hat sich herausgestellt als der Techniker von der Internetfirma da war um das Internet anzuschliessen.
    Obwohl wir schon zwei mal mündlich und ein mal schriftlich die Verwaltung darum gebeten haben, einen Elektriker rauszuschicken, ist bis heute nichts passiert.
    Wir sind schon seit Monaten ohne Internet und möchten so schnell wie nur möglich aus der Wohnung raus, weil es keine Aussicht gibt, dass sich was ändert.
    Können wir frislos kündigen?

  • Stefanie
    29.03.2016 - 12:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe am 26.03.2016 von der Stadtwerke Bochum ein Schreiben erhalten, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass der Vermieter (eine GbR) sowohl Strom als auch Wasser über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt hat. Dies wurde jedoch über die Nebenkosten monatlich von mir gezahlt (mitsamt der Müllentsorgung etc.).
    Die Stadtwerke teilten mir nun mit, dass zum 06.04.2016 die Allgemeinversorgung abgestellt wird. Da ich einen separaten Vertrag mit der Stadtwerke (Gas und Strom) für meine Wohnung habe, betrifft diese Abstellung der Allgemeinversorgung das Treppenhaus-, Keller- und Durchgangslicht (zur Haustür) und die Wasserversorgung. Es soll zum 06.04.2016 nun eine Wassernotversorgung im Keller (der jedoch kein Licht mehr haben wird) eingerichtet werden. Zudem vermute ich, dass dann auch meine Klingel und der Türdrücker nicht mehr funktionieren werden.
    Die Hausgemeinschaft hat die Möglichkeit mit der Stadtwerke nun einen gesonderten Vertrag zu schließen, um weiterhin die Allgemeinversorgung zu sichern. Da es sich aber um zwei zusammengelegte Wohnhäuser handelt (das habe ich bei den Stadtwerken in Erfahrung gebracht), die u.a. auch das Durchgangslicht zu den Haustüren teilen, müssten sich 24 Wohnparteien über das Abschließen dieses Vertrages einigen. Bei der Stadtwerke wurde mir mitgeteilt, dass bei einer derart hohen Anzahl von Mietern erfahrungsgemäß kaum eine Möglichkeit besteht eine solche Einigung zu treffen.

    Meine Frage ist also nun, ob dieser Grund bereits für eine außerordentliche fristlose Kündigung ausreicht.

    Ich danke Ihnen schon mal im Voraus für Ihre Mühe!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefanie

    • Mietrecht.org
      29.03.2016 - 13:25 Antworten

      Hallo Stefanie,

      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich kann Ihnen hier leider nicht das “Ok” für die Kündigung geben. Ich kann Ihnen daher nur diese Prüfung hier nahelegen.

      Ich wünsche alles Gute – vielleicht löst sich die Situation ja noch auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • mertens
    29.04.2016 - 20:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    gerne wüsste ich Ihren Rat zu folgender Sache.

    Ein Freund von mir hat eine Wohnung bezogen mit einer vertraglichen Bindung von 2 Jahren.
    Nach Ablauf der 2 Jahre geht das Mietverhältnis in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit über.

    Er sagte mir, dass er immer den Aufzug in der Wohnung hört, welcher direkt neben seinem Schlafraum fährt und sei dadurch so sehr gestört, dass er nicht schlafen kann.

    Nun möchte er dringend ausziehen.
    Ich sehe hier nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags und ggf zur außerordentlichen Kündigung mit oder ohne gesetzlicher Frist.

    Was würden sie in dem Fall raten ?

    vielen Dank im Voraus

    • Mietrecht.org
      30.04.2016 - 06:14 Antworten

      Hallo Herr Mertens,

      ich würde den Vermieter um Einsicht und um einen Mietaufhebungsvertrag bitten. Das es einen Aufzug im Haus gibt, war dem Mieter sicher bei Abschluss des Vertrages bekannt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anton
    02.05.2016 - 22:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Tochter, die ca 1 Stunde von mir entfernt bei ihrer Mutter lebt, kann ich aus arbeitstechnischen Gründen nur am Wochenende besuchen. Ich würde sie gerne auch unter der Woche sehen und möchte in die Nähe ziehen.

    Reicht der Grund zur außerordentlich Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anton

    • Mietrecht.org
      03.05.2016 - 07:45 Antworten

      Hallo Anton,

      was kann den Ihr Vermieter für diese Situation? In meinen Augen gar nichts und alleine deshalb kann er daraus auch keinen Nachteil erfahren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Götzendorfer
    10.05.2016 - 09:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit 3 Monaten in einer Genossenschafts-Mietwohnung der WSG. Kurz nach dem Einzug bildeten sich große dunkle Blasen auf den Wänden und Schimmel- Wasserrohrbruch in der Wand. Wand und Boden waren komplett mit Wasser vollgesaugt, 1 Woche später haben sie die Wandt weggerissen und 3 Wochen so gelassen, dann kam ein Installateur, reparierte das Rohr und baute Trocknungsgeräte auf, die seit dem den Staub und Dreck durch die ganze Wohnung blasen. Da ich seit meiner Kindheit an Asthma und an einer starken Stauballergie leide ist es für mich unmöglich dort zu leben, mein Zustand hat sich soweit verschlechtert das ich Nachts bis zu 7 mal wach werde weil ich an Atemnot leide. Meine Frage dazu wie kann ich Fristlos kündigen bzw. welche §-en kann ich in der Kündigung anführen? Gibt es eine Vorlage für solch ein schreiben?

    Herzlichen Dank im Vorraus
    Jessica

    • Mietrecht.org
      11.05.2016 - 02:28 Antworten

      Hallo Jessica,

      eine Vorlage habe ich nicht für Sie, aber einen Auszug auf dem Artikel oben: “2) Wenn von der Mietsache erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen für den Mieter ausgehen, z.B. bei starkem Schimmelbefall oder Schadstoffbelastungen (LG Lübeck, Urteil vom 06.11.1997, 14 S 135/97, LG Duisburg, Urteil vom 23.01.2001, Az: 13/23 S 359/00).”

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ann-Kathrin Holland -Jopp
    23.05.2016 - 18:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Wir wohnen seit Oktober 2015 in einer Mietwohnung . Im Dezember 2015 haben wir einen Wasserschaden an die zuständige Immobilienfirma.(diese arbeitet stellvertretend für den Vermieter ) weitergegeben . Bis heute (23.05.2016) kamen lediglich ein paar Sachverständiger vorbei um den Schaden zu begutachten . Mittlerweile hat sich der Schaden drastisch verschlimmert (Schimmel, der Boden im Badezimmer welcher mit Kunststoffbelag ausgelegt ist wellt sich bereits) und da unsere “normale” Raumtemperatur ca. 23-25 °C beträgt, gehen wir davon aus das diese Umstände auf Dauer sehr Gesundheitsgefährdend für uns sein könnten. Nun wollen wir ausziehen!. Besteht für uns die Möglichkeit einer Kündigung mit Verkürzung der Kündigungsfrist (nur 1 Monat statt 3) ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe !

  • Sabine Mahieu
    24.05.2016 - 23:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    hier wieder eine besonders individuelle Frage:
    Ich wohne in einer 45qm Maisonette Dachgeschoss Wohnung. Die Treppe, die zu meinem Schlafzimmer führt, ist eine sogenannte Spartreppe. Die eine Seite der Treppe führt an der Wand entlang und hat ein Geländer, die Seite die zum offenen Raum, keines. Dieser Zustand alleine ist schon sehr gefährlich.
    Nun kommt hinzu dass das vorhandene Geländer extrem locker ist und auch die Treppe selbst stark wackelt.
    Diesen Zustand habe ich schon bei Einzug (01.09.2008) bemängelt und mir wurde zugesagt, dass die Treppe repariert wird. Dies ist bis heute nicht geschehen, und über die Jahre hat sich der Zustand natürlich nicht verbessert, im Gegenteil. In der Zwischenzeit habe ich schon selbst notdürftig eine Panele unter die Treppe verbaut und das Geländer mit Panzerband verklebt.
    Unfälle sind leider nicht ausgeblieben und wiederholen sich ständig!
    Seit ca. 2 Jahren kürze ich deshalb die Miete (5%).
    Die Vermieterin war auch schon mehrmals vor Ort (zuletzt Januar 2016) und hat mir wieder zugesichert, dass die Treppe repariert wird. Dies geschieht aber nicht, und wird es wahrscheinlich nach all den Jahren auch nicht mehr.
    Nun habe ich die Möglichkeit eine Wohnung zum 01.06.2016 zu beziehen (ja das ist sehr sehr kurzfristig).
    Wie ist da nun die rechtliche Lage einer fristlosen Kündigung?

    Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen, vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

    • Mietrecht.org
      25.05.2016 - 15:29 Antworten

      Hallo Sabine,

      ich würde mir einfach die Frage stellen, warum Sie 7 1/2 Jahre mit dem Problem leben konnten, es jetzt aber nicht mehr 3 Monate aushalten? (Es ist einfach nicht schlüssig und so wird auch Ihr Vermieter argumentieren)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verona Miller
    29.05.2016 - 19:45 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    im Januar bekam ich ein Mieterhöhungsschreiben, dass ich so nicht akzeptieren wollte.
    Im Februar sendete ich einen Brief zur Teilzustimmung der Mieterhöhung.
    Diese wurde in einem Schreiben im April abgelehnt.
    Nun droht der Anwalt mit Gerichtsbeschluss. Am Freitag erhielt er meine Zustimmung der Mieterhöhung.
    Kann ich mir, trotz dem 1. Eingang zur Forderung im Januar und der Bestätigung zur Mieterhöhung, das Sonderkündigungsgesetz zu Nutzen machen und nun auf den 31.07.16 kündigen?
    Oder muss ich Augfrund Ablauf der Überlegungsfrist auf die 3 monatige Kündigungsfrist Rücksicht nehmen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung hierzu.

    Beste Grüße Verona Miller

    • Mietrecht.org
      29.05.2016 - 22:43 Antworten

      Hallo Verona,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde Sie bitten, dass Sie den gesamten zeitlichen Verlauf (mit allen Schreiben) von einem Anwalt sichten lassen. Dieser kann Ihnen verlässlich sagen, zu wann Sie kündigen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica
    30.05.2016 - 14:36 Antworten

    Guten Tag,
    Wir haben vor einigen Monaten ein Haus zur Miete bezogen. Der Vertrag wurde nach 575 BGB geschlossen. Der Vermieter wollte die Möglichkeit haben das Mietverhältnis binnen eines Jahres zu kündigen falls es Probleme mit uns gibt. Jetzt hat sich leider der Fall ergeben das mein Mann 350 Kilometer weit weg arbeitet und wir noch vor Ablauf eines Jahres ausziehen müssen. Kann ich jetzt einfach kündigen?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      30.05.2016 - 16:19 Antworten

      Hallo Jessica,

      ich gehe davon aus, dass Sie in dem Vertrag auf Ihre Kündigungsmöglichkeit verzichtet haben, richtig? Wenn dem so ist, sollten Sie die Wirksamkeit des Zeitmietvertrages prüfen lassen – vielleicht ergibt sich durch einen Fehler die Unwirksamkeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    07.06.2016 - 16:33 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag in dem ich mich verpflichtet habe die Wohnung 1 Jahr zu mieten.
    Jedoch wusste ich vorher nicht das die Wand zur Nachbarwohnung sehr, sehr dünn ist und ich vom Schlafzimmer aus meine Nachbarn duschen höre,sie beim Toilettengang höre und den Text ihrer Musik verstehe.Grade wenn ich zum Frühdienst muss und deswegen eher schlafen gehe,ist dies sehr stressig.

    Ist dies ein Grund für eine Ausserordentliche Kündigung?
    Wenn ja,wer legt das fest?

    Danke und beste Grüsse,

    Christian

    • Mietrecht.org
      07.06.2016 - 18:19 Antworten

      Hallo Christian,

      ich kann Ihnen leider nur raten, die Klausel zum Kündigungsausschluss rechtlich prüfen zu lassen. Die Frage ist in meinen Augen eher, ob Sie fristgerecht kündigen können. Wohngeräusche müssen in meinen Augen schon extrem sein, um außerordentlich zu kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonuc
    09.06.2016 - 12:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    ich bin am 01.05.2016 als Untermieter zu einer Wohngemeinschaft eingezogen (3er WG). Am nächsten Tag (02.05) sagte mir der Hauptmieter (also mein Vermieter), dass er eine neue Wohnung gefunden hat und so schnell wie möglich ausziehen will.

    Er hat auf die Schnelle für sein Zimmer jemanden gefunden und den Hauptmietvertrag gekündigt (zum 31.08.2016).

    Der neue Mitbewohner kam am Sonntag, den 15.05. Ein paar Tage später hatte mir der andere Mitbewohner auch gesagt, dass er eine andere Wohnung gefunden hat. Sie fand dann auch auf die Schnelle jemanden für Ihr Zimmer.

    Schließlich fühle ich mich von dem Hauptmieter betrügen. Wenn ich wüsste, dass er die Wohnung sofort kündigen wird, hätte ich dieses Zimmer (möbiliert) nicht übernommen.

    Außerdem konnte ich bei der Áuswahl der neuen Mitbewohner nicht mitwirken und jetzt muss ich die ganze Nacht ihre laute Telefongespräche hören. (beide Mitbewohner sind extrem laut am Telefon).

    Wir müssen die Wohnung Ende August abgeben. Die Wohnung ist sehr ungepflegt und ich bin mir sicher, dass beim Umzug viele Schaden verursacht wird und ich kann sogar meine Kaution nicht vollständig zurückbekommen, obwohl ich erst seit kurzem hier wohne.

    Meine Frage ist:

    Darf ich meinen Untermietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ich zum 01.07 oder zum 15.07 eine neue Wohnung finde ?

    Danke und viele Grüße
    Bünyamin Sonuc

    • Mietrecht.org
      10.06.2016 - 11:02 Antworten

      Hallo Bünyamin,

      ich kann Ihnen hier leider nicht mit Ja oder Nein antworten. Die Situation ist unschön und ich kann Sie gut verstehen. Ihr Hauptmieter hat aber das Recht den Vertrag zu kündigen und wegen den Ruhestörungen Ihrer Mitmieter könnten Sie vielleicht über eine Mietminderung nachdenken. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Georg David Gänge
    23.06.2016 - 20:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hund,

    besten Dank für diesen Service!

    Mein Vermieter hat sich vor 6 Wochen unerlaubt Zutritt zu meiner Wohnung verschafft, weil er davon ausging, ich hätte Gäste bei mir, was er nicht duldet. Der Vermieter hat meiner Meinung nach Hausfriedensbruch begangen. Ich fühle mich in meiner Wohnung nicht mehr wohl, da ich damit rechne, dass der Vermieter täglich einfach in der Wohnung stehen kann.

    Ich vermute, dass ich zur fristlosen Kündigung greifen kann. Worauf muss ich hierbei achten? Ich habe herausgefunden, dass der Grund zur Frl. Kündigung explizit genannt werden muss. Was muss ich darüber hinaus noch beachten? Muss ich den Vermieter parallel anzeigen, um meine Kündigung wirksam zu machen?

    Für Ihre schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Besten Gruß
    Anonym

    • Mietrecht.org
      24.06.2016 - 07:31 Antworten

      Hallo Georg David,

      ich kann Ihnen hier leider nicht umfassend schreiben, wie Sie genau vorgehen sollten. Bitte lassen Sie diese Arbeit ggf. von einem Anwalt erledigen. Sie können z.B. dieses Angebot nutzen: Kündigung möglich? (für Mieter)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Josi W.
    07.07.2016 - 13:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    momentan ist es so, dass ich noch im Ausbildungsverhältnis bin. Ab dem 01.08.2016 werde ich eine Beschäftigungsstelle annehmen. Mein Problem ist nun folgendes:

    Ich erhalte zur Zeit mehrere Zusagen und es sind noch nicht alle Fristen abgelaufen, sodass ich mir gern zum Schluss das Beste heraussuchen möchte. Ich würde gern nach Stendal ziehen und muss auch bis nächste Woche den Mietvertrag für eine Wohnung dort unterschreiben. Was ist, wenn ich dann doch eine Stelle in Berlin wahrnehme…..kann ich die Wohnung dann außerordentlich kündigen, da die Strecke ja unzumutbar wäre….?

    • Mietrecht.org
      08.07.2016 - 08:13 Antworten

      Hallo Josi,

      was könnte Ihr Vermieter dafür, wenn Sie eine Wohnung mieten, dann aber doch in eine anderen Stadt ziehen wollen / müssen?

      Ich denke es wäre das klügste, wenn Sie eine Wohnung erst dann anmieten, wenn Sie wissen, wo Sie hinziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anni
    13.07.2016 - 19:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne zusammen mit zwei anderen Mädchen in einer Wohngemeinschaft und wir haben einige Probleme in unsere Wohnung.
    Und zwar wurde unsere Wohnung eigentlich vor Einzug kernsaniert aber das nicht ordentlich genug. Die Fliesen auf dem Boden wurden nicht auf Kante verlegt und der Boden ist uneben. Man stolpert sehr leicht oder bekommt die Türen nicht richtig auf. Dann hatten wir einen Wasserschaden und in dem Zimmer war die letzten Monate ein sehr großes Loch, welches nach mehrfachen darum bitten verschlossen worden ist. Dann riecht es im Hausflur sehr stark nach Drogen (Gras) und der Müll liegt im Hof herum und es riecht wirklich unangenehm. Vor kurzem wurde unsere Waschmaschine von 30 auf 90 gestellt und die Wäsche konnten wir wegschmeißen. Gestern wurde unsere Maschine sogar umgeschmissen. Und das klingelschild wird auch ständig abgerissen. Eines der Mädchen wohnt jetzt schon seit zwei Monate hier und hat mehrfach darum gebeten, dass der Vermieter ihr eine Meldebescheinigung aushändigt und es passiert einfach nichts. Die aufgetreten Mängel haben wir bereits unserem Vermieter gemeldet und auf leere Versprechungen können wir nicht mehr warten. Ist es für uns möglich eine fristlose Kündigung anzumelden? Wäre nett wenn sie uns die Frage beantworten könnten.

    • Mietrecht.org
      14.07.2016 - 08:10 Antworten

      Hallo Anni,

      es ist schwierig zu sagen, ob diese einzelnen Punkte in der Summe genügen, um eine außerordentlich fristlose Kündigung auszusprechen. Ich kann Sie nur bitten, dass Sie Ihre Sachlage hier anwaltlich prüfen lassen.

      Tut mir Leid, dass ich Ihnen hier keinen konkreteren Tipp geben kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felix
    21.07.2016 - 13:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    aus beruflichen Gründen habe ich einen Mietvertrag in einem 300km entfernten Ort unterschrieben. Da die neue Anstellung unerwartet kurzfristig nun zu platzen droht (von Arbeitgeberseite her), steht im Raum, ob sich der Mietvertrag der neuen Wohnung trotz Verstreichen der zwei Wochen nach Unterschrift aus besonderem Grund noch kündigen lässt. Angemerkt sei, dass einzig die neue Arbeitsstelle Grund für diesen Umzug wäre. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Felix

    • Mietrecht.org
      21.07.2016 - 13:36 Antworten

      Hallo Felix,

      die Frage ist: Was kann Ihr Vermieter dafür, dass Sie die Wohnung nicht mehr beziehen wollen/können? Ich würde in so einem Fall immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden (Stichwort: Mietaufhebungsvertrag)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    21.07.2016 - 17:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich lebe in einer 3 er Studenten-WG. Zwei von uns – beide Hauptmieterinnen – haben je eine Untermieterin, da wir durch das Studium immer drei Monate nur in der WG sind und die nächsten drei Monate unsere Untermieterinnen. Das Verhältnis zu meiner Untermieterin war immer freundschaftlich, da sie in meinem Zimmer – mit meinen Möbeln – wohnt, war mir das immer sehr wichtig. Leider ist das Verhältnis komplett gekippt. Der Vertrag ist befristet, aber es handelt sich um ein möbliertes Zimmer. Also kann ich ihr nur außerordentlich kündigen und mich beispielsweise darauf berufen, dass sie laut Zeugen, Dritte in meinem Zimmer hat schlafen lassen?
    Im Vertrag steht nur “Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde.” Den zweiten Satz “Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden,” haben wir durchgestrichen.

    Vielen Dank

    Laura

  • Martina G.
    21.07.2016 - 20:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin im Oktober in die jetzige Wohnung gezogen die gegenüber von meiner alten Wohnung liegt. Es ist der selbe Vermieter. Die alte Wohnung bewohnte ich damals mit meinem Freund und als er auszog konnte ich die Miete von knapp 900€ nicht aufbringen. Ich wurde arbeitslos und schließlich Harzt 4 Empfängerin somit wurde meine Miete nicht übernommen. Ich habe lange gesucht aber da ich Haustiere habe war es schwer etwas zu finden. In meiner Notlage bin ich in die kleinere “günstigerer” Wohnung gezogen. Da ich noch Mietschulden bzw. Schulden von der Nachzahlung der alten Wohnung hatten habe ich mit dem Vermieter ausgemacht im Mietvertrag festgehalten, dass ich diese mit 200€ monatlich abbezahle da ich neue Arbeit gefunden habe. Es steht ebenfalls im Mietvertrag das wenn ich in Verzug mit den 200€ komme er mir 2 Zimmer der Wohnung schließt und ich nur noch in 1 Zimmer mit Küche und Bad wohnen kann mit meinen Haustieren.
    Jetzt bin ich wieder Arbeitsuchend geworden und kann diese 200€ von meinen 360€ Harzt 4 nicht bezahlen.
    Kann mein Vermieter das von mir verlangen und kann er mir die Wohnung sofort verkleinern?!
    Ich hoffe auf eine Hilfreiche Antwort von Ihnen.
    Vielen Dank, lg….

    • Mietrecht.org
      22.07.2016 - 08:12 Antworten

      Hallo Martina,

      ich kann die möglicherweise individualvertraglichen Reglungen Ihres Mietvertrages leider nicht beurteilen. Ich würde Ihnen empfehlen, dass die den Mietvertrag anwaltlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jaq G.
    31.07.2016 - 22:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserem Mietvertrag ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum 30.10.2016 zulässig.
    Jetzt ist es so, dass die Wohnung in Berlin ist und wir wegen unserem Studium in eine andere
    Stadt ziehen. Das Studium beginnt schon im September.
    Zählt der Umzug wegen eines Studium als außerordentliche Kündigung?
    In gewisser Weise ist es ja wie aus beruflichen Gründen.

    Beste Grüße

    Jaq

    • Mietrecht.org
      01.08.2016 - 06:50 Antworten

      Hallo Jaq,

      Sie sollten sich fragen, was Ihr Vermieter mit dem Studienbeginn zu tun hat? Ich würde eher versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, z.B. über einen Nachmieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schefter
    01.08.2016 - 10:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Mir wurde meine Wohnung gekündigt. Mein Sohn ist physisch krank und ist nachts
    Öfter sehr laut. Ist das rechtens?

  • Sarah
    01.08.2016 - 11:05 Antworten

    Hallo!

    Ich lebe derzeit in einer Wohngemeinschaft. in welcher der Vermieter eine Kündigung des einzelnen Mieters ausschließt. Ein Auszug ohne Fortzahlung der Miete kann nur durch einen Nachmieter gewährleistet werden.
    Nun ist es so, dass ich vor knapp 1 Monat erfahren habe, dass ich schwanger bin und daher nicht in einer WG leben kann.

    Nun meine Frage: Falls ich keinen Nachmieter finde, kann ich in diesem Fall außerordentlich kündigen?

    Viele Grüße,
    Sarah

      • Sarah Hummig
        02.08.2016 - 11:46 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
        Diesen Artikel kenne ich bereits. Aus diesem geht leider nicht hervor, ob sich ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer WG rechtfertigt. Können Sie mir darüber etwas sagen?

        Viele Grüße,
        Sarah

        • Mietrecht.org
          02.08.2016 - 17:31 Antworten

          Hallo Sarah,

          die Unterschiede zwischen einer Einzimmerwohnung (zum Beispiel) und eine WG können ja durchaus fließend sein. Ich würde an Ihrer Stelle nach entsprechender (WG) Rechtsprechung suchen oder mich dazu rechtlich beraten lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Daniel
    09.08.2016 - 07:45 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich würde mich sehr über eine Antwort auf eine Frage über mein momentanes Problem freuen.

    Letztes Jahr sind wir ( 2er wg) in eine Zweizimmerwohnung mit befristeten Vertrag bis 1.10.2016 gezogen und sind momentan schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Nun hat mir heute mein Vermieter mitgeteilt (mit dem wir den Vertrag geschlossen haben) das er eine fristlose Kündigung für unsere Räumlichkeiten erhalten habe da die Benachrichtigung an die Hausverwaltung,von der er die Wohnung welche er an uns untervermietet hat, über einen untermietvertrag (mit mir) zu spät erfolgt sei. Nun ist meine Frage was das konkret für mich/uns heißt? Stehe ich nun auf der Straße oder wie lange habe ich Rechtlich Zeit mir etwas Neues zu suchen? Was wäre die geschickteste Handlung jetzt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

    • Mietrecht.org
      09.08.2016 - 17:27 Antworten

      Hallo Daniel,

      ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Sie haben einen (Unter)Mietvertrag mir Ihrem Vermieter. was dieser wiederum mit seinem Vermieter macht, ist in erster Linie seine Sache.

      Nehmen Sie zusätzlich Einblick in Ihren Vertrag – was ist dort für einen solchen Fall vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Schmidt
    10.08.2016 - 17:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei mir besteht momentan folgende Situation:

    Ich habe einen Mietvertrag, bei dem ich zwei Jahre auf das Kündigungsrecht verzichte (steht in meinem Mietvertrag). Vorher habe ich in dem selben Haus in einer anderen Wohnung gewohnt, d.h. insgesamt wohne ich jetzt schon 4 Jahre in diesem Haus. In meiner aktuellen Wohnung wohne ich seit dem 1.1.2015, und kann demnach erst nach Ablauf von 2 Jahren + 3 Monate Kündigungsfrist kündigen.

    Vor 2 Monaten haben mein Expartner (der nicht bei mir wohnt) getrennt, und ich habe massive Drohungen erhalten, die ich bei der Polizei auch zur Anzeige gebracht habe (Anzeige liegt schriftlich als Beweis vor).

    Ich möchte gerne umziehen, da ich aus Angst nicht mehr in meiner Wohnung wohnen kann, und es für mich eine sehr große psysische Belastung darstellt.

    Kann ich dies als Grund angeben, damit ich nicht mehr bis zum 31.3.2017 an diese Wohnung gebunden bin?

    Selbstverständlich würde ich solange in der Wohnung wohnen bleiben, bis ich meinem Vermieter einen Nachmieter vorgestellt habe, der den Anforderungen meines Vermieters entspricht, und den Mietvertrag unterschreiben würde?

    Oder muss ich hier trotzdem bis zum 31.3.2017 in meiner Wohnung wohnen bleiben?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Michaela

    • Mietrecht.org
      11.08.2016 - 10:38 Antworten

      Hallo Michaela,

      danke für Ihren Beitrag. Die Frage dabei ist, was kann Ihr Vermieter für die “psychischen Belastungen” und würden diese sich einstellen, wenn Sie umziehen.

      Ich würde an Ihrer Stelle erstmal die einvernehmliche Lösung über einen Nachmieter ansprechen. In der Regel würd der Vermieter nichts dagegen haben, Sie zu entlassen, wenn ein passender Nachmieter gefunden wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    18.08.2016 - 06:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Wir haben unser Mietverhältnis (Wohnung) fristgerecht zum 01.11. gekündigt, da es uns nicht weiter möglich ist mit unserer Vermieterin unter einem Dach zu wohnen. Ständig werden wir beobachtet, bevormundet oder es wird sich über alles erdenkliche beschwert. Seit dem wir gekündigt haben, werden wir nun ständig durch irgendwelche Umbau/ Erneuerungsmaßnahmen belästigt.
    Fenster streichen, Garten umgraben (der uns zur alleinigen Nutzung zusteht), Geländer der Terrasse streichen und und und. Ist es uns möglich aufgrund des unwiderruflich zerrütteten Verhältnisses zusätzlich außerordentlich zu kündigen, und wenn ja – zu welchem Datum?

    Lieben Dank und liebe Grüße

    J. B

    • Mietrecht.org
      18.08.2016 - 08:47 Antworten

      Hallo Jasmin,

      ein angespanntes und schwieriges Verhältnis zum Vermieter wird m.M. nach nicht genügen, um außerordentlich (fristlos) zu kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tamara
    24.08.2016 - 14:18 Antworten

    Hallo,

    wir, mein Freund und ich, wohnen seit 1 Jahr in einer sehr schönen Wohnung. Seit nem halben Jahr werden wir von den Nachbarn über uns ständig beleidigt. Unser Vermieter weiß darüber auch bescheid. Nun kam es vor kurzem zu einem Vorfall. DIe Nachbarin über uns hat meinen Freund körperlich Verletzt, dieser hat es auch zur Anzeige gebracht und Zivielrechtlich soll es auch verfolgt werden. Wir haben nun Angst aus unserer Wohnung oder in unsere Wohnung hineinzugehen. Es ist für uns unzumutbar weiter dort zu wohnen.
    Wäre dies ein Grund für eine fristlose Kündigung?

  • Julia
    24.08.2016 - 19:20 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    Ratsuchend hier folgendes Szenario:

    Altbauwohnung an sich superschön und top Lage, ABER: die Tapeten/Putz blättert ab seitdem neue Kunststofffenster in 2 Räumen sind. Allgemein ist die Wohnung nicht im besten Zustand. Kann ich fristlos aus dem Mietvertrag raus?

    Danke im Voraus!

    • Mietrecht.org
      26.08.2016 - 10:17 Antworten

      Hallo Julia,

      es kommt auf den Einzelfall und das Ausmaß an. Wurden die Fenster in der letzten Woche eingebaut und nun rieselt es täglich von der Wand, ist die Sache anderes zu werten, als wenn die Modernisierung vor 6 Monaten erfolgt und Sie seither mit dem Mangel leben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christiane
    29.08.2016 - 18:51 Antworten

    Guten Tag,
    zu Anfang des Jahres bin ich in eine Altbauwohnung aus den circa 60er Jahren gezogen. Es hat sich herausgestellt, dass diese extrem helhörig ist – sprich ich höre die elektrische Zahnbürste des Nachbarn von oben, sowie jeden seiner Schritte. Ich dachte zuerst ich werde mich schon daran gewöhnen, aber die persönlichen Geräusche sind einfach nicht vergleichbar mit z.B. Zuggeräuschen, Strassengeräuschen etc. Diese werden durch die neuen Fester sehr gut gedämt. Jetzt habe ich etwas passendes neues gefunden. Kann ich jetzt nach circa 8 Monaten ausserordentlich Kündigungen? Welche Nachweise, Argumentationen müsste man erbringen?

    Danke im voraus.

    • Mietrecht.org
      30.08.2016 - 06:56 Antworten

      Hallo Christiane,

      eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen “Hellhörigkeit” nach 8 Monaten Wohndauer halte ich für unrealistisch. Im Zweifel sollten Sie dazu anwaltlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sofie
    05.09.2016 - 12:25 Antworten

    Hallo,
    wir möchten eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Der Grund: Seit ca 8 Wochen ist unser Abflußrohr verstopft. Wir haben den Vermieter gebeten Abhilfe zu schaffen. Nichts geschah. Nach mehreren SMS Nachrichten unsererseits wurde nicht reagiert. Nach dem Anruf meines Mannes, dass sich das Problem noch nicht gelöst und wir auch mit Abflußreiniger nichts ausrichten können, legte er mitten im Gespräch auf. Die schriftliche Aufforderung unsererseits an ihn kam mit dem Vermerk: Nicht zustellbar! zurück. Wir können ihn nicht mehr erreichen, weder schriftlich noch mündlich. Wir haben es satt, unser Geschirr im Badezimmer abzuwaschen und möchten ohne Einhaltung der Kündigungsfrist eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Ist das rechtlich in Ordnung oder was müssen wir beachten. Eine Mietminderung haben wir nicht vorgenommen.

    • Mietrecht.org
      05.09.2016 - 17:15 Antworten

      Hallo Sofie,

      ob Sie kündigen können, sollten Sie anwaltlich einschätzen lassen, z.b. hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Franziska
    11.09.2016 - 15:33 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit August 2016 in einer WG. Diese besteht aus 4 Personen: einem jungen Mädchen und der Vermieterin mit ihrem Verlobten. Wir nutzen alles gemeinsam. Allerdings sind die Nutzungen für das junge Mädchen und mich sehr stark eingeschränkt. Wir dürfen in der Küche nur ein kleines Regal nutzen (was wir uns teilen müssen) und im Bad auch nur sehr wenig. Im Flur darf nichts von uns stehen und auch ansonsten sollte wenn möglich nichts von uns rum stehen, außer in unserem Zimmer. Dann gab es bereits bei meinem Einzug ein Problem, angeblich hätte ich das Haus sehr unordentlich und dreckig verlassen und sie haben sich sehr darüber aufgeregt. Nach einem klärendem Gespräch schien das Thema abgehakt zu sein, zumindest laut dem Verlobten der Vermieterin. Dann, nach ca. 2 Wochen, ohne jegliche Anmeldung haben sie mir eine Mahnung deswegen geschrieben und zudem mich für Sachen beschuldigt, die ich nicht getan habe oder z.B. einmal die Wäsche in der Waschmaschine vergessen usw.. Seitdem benehmen sie sich sehr merkwürdig und scheinen alles zu kontrollieren was ich mache oder tue. Wie gesagt wohne ich mit ihnen zusammen. Der Verlobte meiner Vermieterin ist jeden Tag fast ununterbrochen zu Hause und beobachtet mich und immer wenn etwas nicht nach “ihrer Nase” geht kommt er zu mir und sagt mir dieses. Dinge, die sie mir vor Einzug versprochen haben wurden zudem nicht eingehalten. Für mich ist es ein ziemlicher Vertrauensbruch wie sie sich verhalten und sie lassen auch nicht mit sich reden. Ist es hier möglich eine außerordentliche Kündigung zu schreiben? Für mich ist es mittlerweile auch eine psychische Belastung, da ich nicht die Möglichkeit habe, mich wohl zu fühlen, sondern einem Dauerstress dort ausgesetzt bin.

    • Mietrecht.org
      12.09.2016 - 09:47 Antworten

      Hallo Franziska,

      im Zweifel könnten Sie Ihre Sachlage rechtlich prüfen lassen. Ich persönliche halte “ein Gefühl beobachtet und kontrolliert zu werden” nicht für einen außerordentlich fristlosen Kündigungsgrund.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iwan
    27.11.2016 - 22:15 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne jetzt seit 2 Jahren in meiner Wohnung. Als ich hier eingezogen bin war eine Wand im Wohnzimmer nass. Der Schaden wurde behoben und erstmal war alles gut. Nach einiger Zeit ist die Wand das 2. Mal nass geworden. Gleiches Spiel, wurde behoben. Jetzt ist die Wand das dritte mal nass und ich habe die Lust verloren hier weiter zu wohnen. Jetzt ist die Frage ob man die ausserordentliche Kündigung benutzen kann um sofort ausziehen zu können oder ich die 3 Monate warten muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    Iwan

    • Mietrecht.org
      28.11.2016 - 11:23 Antworten

      Hallo Iwan,

      lesen Sie am besten diesen Teil im Artikel: “Die Fortsetzung des Vertrages muss „unzumutbar“ sein!”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne
    29.11.2016 - 14:01 Antworten

    Hallo,
    wir sind vor wenigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen.
    Die Vermieter durften – da es ein Neubau ist und einiges nicht abgeschlossen ist – mit unserer Zustimmung einen Schlüssel behalten.Wir wurden die erste Woche noch über Handwerker besuche informiert/gefragt ob das i.O. wäre.Ab da wurde unsere Wohnung regelmäßig während unserer Arbeitszeit durch Vermieter und/oder Dritte betreten ohne uns zu informieren.
    Die Wohnung wurde seitens Vermieter Bekannten usw. vorgeführt (Lichter angelassen, elektr. Rollädenschalter nicht ausgeschaltet). Da wir durch die Bauphase regelmäßig saugen/putzen fallen Matschspuren od. ähnl. sofort auf. In einem Schreiben baten wir um Unterlassung und um vorherige Absprache. Das Schreiben wurde ignoriert, wir erhielten daraufhin einen Besuch der Vermieter und eine Kündigung (ohne Grund, nicht unterschrieben). Auf die Bitte, die Wohnung zu verlassen wurde man ausgelacht “Mein Haus, kann machen was ich will”. Nach mehrmaliger Aufforderung und Androhung dass wir die Polizei rufen verließen sie endlich die Wohnung. Der Ersatzschlüssel wurde trotz mehrmaligen Aufforderungen nicht herausgegeben, wir haben das Türschloss gewechselt. Zitat “Ohne richterlichen Beschluss gibts den net, der Schlüssel ist unser Eigentum.” Als dann mit der Leiter über den Balkon eingestiegen wurde hat es uns gelangt und wir haben die Vermieter nochmals ermahnt. Daraufhin wurde ich massiv beleidigt, was mich komplett aus der Bahn geworfen hat. Solche Sprüche will ich nicht ausprechen oder schreiben.
    Aktuell gehen wir den Vermietern so weit es geht aus dem Weg und zahlen normal unsere Miete weiter. Wenn ich nicht Hallo sage brüllt mein Vermieter die ganze Straße zusammen und ruft meinen Namen lauthals. In wenigen Tagen ziehen wir aus. Fristlos.

    MfG

    Susanne

    • Mietrecht.org
      29.11.2016 - 18:28 Antworten

      Hallo Susanne,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carlos W. Anding
    14.12.2016 - 00:00 Antworten

    Guten Tag,

    wir – verheiratet – , aus dem Ausland kommend, haben aus beruflichen Gründen zum 01.10.2015 einen unbefristeten Mietvertrag, mit 2-jährigem Verzicht auf eine Kündigung, unterschrieben. Im Frühjahr 2017 werde ich durch meine Arbeitgeber nach England versetzt.

    Unsere Frage: Können wir die Wohnung außerordentlich kündigen? Ich bin kein Beamter oder dem Militär angehörend.
    Meine Frau ist nicht berufstätig.

    Danke im Voraus.

    Mit besten Grüßen

    Carlos

    • Mietrecht.org
      14.12.2016 - 17:43 Antworten

      Hallo Carlos,

      die Gegenfrage des Vermieter lautet, warum schließen Sie einen Zweijahresvertrag ab und wollen sich dann nicht an die Vereinbarung halten. Bitte lassen Sie die Kündigungsmöglichkeit ggf. hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bozena
    22.12.2016 - 10:52 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Eigentumswohnung und damit mein Hauptwohnsitz in Berlin. Aus beruflichen Gründen bin ich in Hamburg tätig und habe hier eine kleine 1-Zimmer Wohnung als Zweitwohnsitz seit dem 01.01.2016 gemietet. In dem Mietvertrag steht es, der Mietverhältnis darf bis zum 30.11.2017 nicht gekündigt werden.Danach gibt es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jetzt wurde die Firma verkauft in der ich in Hamburg angestellt bin und wegen Restrukturierung wird meine Stelle mir gekündigt. So werde ich mich in Berlin arbeitslos melden da dort mein Hauptwohnsitz. Kann ich in dieser Situation meine Wohnung in Hamburg außerordentlich Kündigen oder muss ich während der Arbeitslosigkeit doch die Miete weiterzahlen?

  • Julchen
    11.01.2017 - 20:02 Antworten

    Guten Tag!

    Ich bin für ein Studium weggezogen und möchte das Studium beenden, da ich gemerkt habe,dass ich mich dafür nicht eigne.leider kann ich vertraglich meine Wohnung erstmals zum 31.08.17 kündigen. Einzug war der 16.09.16

    Im Vertrag steht: Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Die Vertragsparteien sind sich darüber einig,dass das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages für jeden Vertragspartner jedoch erstmals zum 31.08.17 möglich ist. Nicht von dieser abrede betroffen ist das recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

    Ist es für mich möglich,vorher aus dem Vertrag zu kommen? Aufgrund des Studienabbruchs?

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    J.

  • Katharine Kunze
    18.01.2017 - 17:49 Antworten

    Guten Abend!

    Ich bin seit dem 01.01.2017 in eine kleine 2 Zimmer Wohnung gezogen.
    Im Mietvertrag steht das beide Parteien wechselseitig für 1 Jahr auf ihr Recht zur Kündigung verzichten.
    Von dem Verzicht bleibt aber die außerordentliche Kündigung aus wichtigen Grund und die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

    Nun zu meiner Frage.
    Ich habe vor zwei Wochen erfahren das ich Schwanger bin und muss deshalb in eine größere Wohnung ziehen. Gibt es denn bei einer außerordentlichen Kündigung mit wichtigen Grund eine Frist die man einhalten muss oder kann man die mit dem Vermieter ausmachen?

    Viele Grüße

    Katharine

    • Mietrecht.org
      18.01.2017 - 18:09 Antworten

      Hallo Katharine,

      wie kommen Sie darauf, dass eine Schwangerschaft eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde? Mein Tipp: finden Sie mit Ihren Vermieter eine einvernehmliche Lösung über einen Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Timm W.
    31.01.2017 - 22:05 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    Mit großem Interesse habe ich die Beiträge gelesen, allerdings keine klare Antwort auf meinen, sehr individuellen Fall, gefunden.

    Hintergrundinformation: ich bewohne eine Keller Wohnung und im Oktober bzw. nun im Januar hat mein Vermieter einen Anbau ans Schlafzimmer angekündigt, welcher die zwei Fenster im Schlafzimmer verdecken – und nur durch Oberlichter zwecks Lichtspende “ergänzt” werden sollen.
    Ich habe meinen Mietvertrag daraufhin ordentlich zum 30.04. gekündigt (Frist von 3 Monaten).
    Der Mietvertrag meiner neuen Wohnung beginnt bereits zum 01.02.. Nun habe ich für den Rest der Mietlaufzeit zwecks Verhinderung der doppel-Belastung einen potentiellen Zwischenmieter gefunden. Eine solche Zwischenmiete hat mein noch Vermieter allerdings abgelehnt, ohne einen Grund zu nennen.

    Meine Frage daher: besteht ein außerordentlichen Kündigungsrecht (fristlos oder geringeren Laufzeit als 3 Monate) aufgrund der angekündigten “Modernisierung”/Umbau oder ein Kündigungsrecht aufgrund der Nicht-gegebenen Zustimmung für die Untervermietung?

    Ich bedanke mich im Voraus.
    Mit besten Grüßen,
    Timm W.

    • Mietrecht.org
      01.02.2017 - 11:10 Antworten

      Hallo Timm,

      ich kann an dieser Stele leider nicht all zu weit ausholen. Recherchieren Sie am besten konkret zu Ihren Fragen oder lassen Sie Ihre Möglichkeit der Kündigung hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eddie E.
    29.03.2017 - 22:50 Antworten

    Hallo,

    ich bin Student und wohne zurzeit in einem Untermieterverhältnis mit einer anderen Person. Ich habe dort ein Zimmer gemietet und hatte nun vor ca 3-4 Wochen ein Problem mit meinem Mitbewohner/ Vermieter. In den Semesterferine bin ich am 24.02.2017 nach Hause gefahren (liegt ca. 300km von meinem Studienort entfernt). Am Freitag Abend schreibt mir mein Vermieter ich solle meine Zimmertüre aufschließen, dass der Heizungsableser hinein könne, wenn ich dies nicht bis um 10 Uhr morgens am Samstag, den 25.02 täte würde er mir die Türe aufbrechen. Ich möchte hier anmerken, dass ich von ihm nie von einer solchen Inspektions erfahren oder unterichtet wurde.

    Am nächsten Tag ( Sonntag, den 26.02.2017) teilte er mir mit, dass er an einem weiteren zusammenwohnen nicht interessiert sei. Daraufhin habe ich eine ordentliche Kündigung eingereicht, da ich diesen Zustand nicht mehr weiter ertragen wollte. Er hat der Kündigung zugestimmt. In der darauffolgenden Woche bin ich schließlich zu meiner Wohnung gefahren und es hat sich herausgestellt, dass er das Zimmer aufgebrochen hat. Nach diesem Vorgang hatte ich mit ihm eine Unterredung und wir einigten uns darauf, dass einen Nachmieter sucht um die Mietzeit evtl. zu kürzen. (7.03.2017)

    Nun habe ich bis zum 21.03 nichts von ihm gehört, nichts von der jetzigen Lage, nichts von der Lage im Nachmietersuchprozess. Daraufhin habe ich ihm mehrer Nachrichten geschrieben was den nun der Stand zur Zeit sei und ihn mehrfach aufgefordert mich zu Kontaktieren. Da hier auf meine Nachrichten nicht geantwortet wurde, schickte ich im am 24.03 postialisch eine außerordenliche fristlose Kündigung zu um das Mietverhältnis bereits am 31.03 zu kündigen. ( Straftat liegt vor: Hausfriedensbruch wie bereits oben beschrieben und auch der Vorsatzt ist durch Nachrichten belegt).
    Nun hat er sich bei mir gemeldet und aktzeptiert die frsitlose Kündigung nicht und pocht auf die davor ausgesprochene ordentliche Kündigung.

    Kann mir jemand helfen? ich weiß echt nicht mehr weiter.

    Danke bereirts im Vorraus

    Ich habe unterdessen ein neues Zimmer gefunden

  • Flo
    02.04.2017 - 18:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Freundin und ich haben Anfang März eine Wohnung zusammen bezogen. Im Vertrag wurde eine Sperrfrist für ordentliche Kündigungen von 12 Monaten fixiert. Wobei der Vermieter in diesem Zusammenhang sofort versicherte, dass die bei guten Gründen natürlich keinen Bestand habe. Man habe die Klausel nur inkludiert, damit Mieter die Wohnung nicht intentional als Zwischenstation nutzen.

    Nun hat sich folgendes ereignet: zum Einen hat mein Vater gleich mehrere Schlaganfälle erlitten und wird als Pflegefall nach Hause kommen. Zum Anderen wird der Arbeitsvertrag meiner Freundin in ein paar Monaten nicht verlängert werden.

    Dies stellt uns vor dieses Problem: Ich muss nach Hause ziehen (über 100km von unserem jetzigen Wohnort zum Wohnort meiner Eltern), um meiner Mutter mit meinem Vater zu helfen. Meine Freundin kann und will die Wohnung natürlich nicht alleine finanzieren – schon gar nicht, wenn sie womöglich arbeitslos wird. Sie würde entweder mit zu mir ziehen oder zu sich nach Hause (mehrere hundert km entfernt).

    Wie ist unsere Verhandlungsposition? Wie bereits erwähnt haben wir ein eher warmherziges und wohlwollendes/engagiertes, älteres Vermieter-Ehepaar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich arg querstellen. Nichtsdestotrotz, wie gehen wir die Sache am Sinnvollsten an? Schließlich möchte ich frühzeitig den Vermieter informieren, jedoch wird zumindest meine Freundin noch 1,2 Monate hier wohnen bleiben. Natürlich besteht für sie die Möglichkeit einen neuen Job zu suchen. Diesen wird sie aber dann bei sich oder in der Nähe meiner Eltern finden wollen, da sie an unserem aktuellen Wohnort ohne mich nichts mehr hält.

    Wann kann man mit einer außerordentlichen Kündigung verfahren und wann mit einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist? Kann es dann sogar sein, dass der Vermieter uns dann eher früher als später raushaben möchte?

    Wie ist rein gesetzlich unsere Verhandlungsposition?

    Vielen Dank.

  • Janine P.
    07.04.2017 - 23:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe 3 Probleme:
    1. mein – vor einem guten Dreiviertel Jahr eingezogner – Nachbar und ich haben uns ständig in den Haaren wegen der Parkplatzsituation
    2. ich habe den Job gewechselt und verdient nur noch knapp die Hälfte, was es für mich fast untragbar macht die Wohnung zu behalten.
    3. ich habe meiner Vermieterin bisher 4 nachmieter vorgeschlagen und die lehnt jeden nach und nach ab, bzw. wartet so lange mit dem entscheidet bis diese bereits eine andere Wohnung haben. Den einen lehnte sie sogar mit den Worten “nee, der geht net” ab!
    Ich weiß nicht weiter, ich bin langsam echt fertig, da es extrem anstrengend ist überhaupt jemand zu finden der in ihr Auswahlkriterium fällt. Bei 500€ warm will sie jemand mit einem Nettoeinkommen von 1600€ und wenn ich jemand finde der passt wird er trotzdem abgelehnt.
    Langen denn die ersten 2 Gründe aus um außerordentlich zu kündigen? Ich mache fast nur noch Schulden wegen dieser Miete. Da ich nur noch knapp 100€ im Monat habe um mich selbst zu versorgen.

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      10.04.2017 - 13:07 Antworten

      Hallo Janine,

      die Lösung ist in meinen Augen die ordentliche Kündigung mit dreimonatiger Frist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel R.
    17.04.2017 - 07:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Frau und ich sind im Dezember 2015 in eine 3-Zimmer-Wohnung (3-Parteien-Haus) eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits kommuniziert, das eine Erweiterung der Wohnung im Jahr 2016 stattfinden soll. (Entwurfspläne etc. wurden uns beim Einbau schon vorgelegt). Somit sind wir unter der Prämisse der zeitnahen Erweiterung eingezogen, auch mit dem Wissen, das die Wohnung für einen wahrscheinlich einmonatigen Zeitraum nicht bewohnbar sein wird.

    Die Baugenehmigung ist nun bereits seit mind. 05-2016 beim LBK. Auf Rückfragen beim Vermieter werden wir darauf vertröstet, das wir Rückmeldung bekommen, sobald die Behörde die Genehmigung bearbeitet hat. Allerdings ist es offensichtlich, das der “älterer Vermieter” grundsätzlich Probleme hat, zeitnah Anliegen der Mieter zu bearbeiten. Auch im Gespräch mit den Mietern hat er mehrfach erwähnt, das die “bösen Behörden” andauernd noch Unterlagen von Ihm einfordern.

    Vermutlich wird der Umbau dieses Jahr genau in die Geburt unseres Kindes fallen. Der Vermieter ist darüber informiert, hält aber an seinen Plänen fest.

    Hierzu zwei Fragen:

    Reicht das nach “1) Wenn der Gebrauch der Mietsache nicht oder nicht rechtzeitig gewährt wird oder wieder entzogen wird gem. § 543 II Nr. 1 BGB.” für eine außerordentliche Kündigung, da der Umbau noch nicht stattgefunden hat?

    Können wir die Modernisierungsmaßnahmen nach der Anküdigung wegen Schwangerschaft bzw. Geburt mit Hilfe eines Härtefallantrags blockieren. Wie wird hier die Unversehrtheit des Säuglings bewertet, der in eine komplett umgebaute und frisch renovierte Wohnung einziehen soll, in der es diverse Ausdampfungen von Baustoffen etc. geben wird, die wir nicht einmal kennen werden. Kann ich den Vermieter auf Vorlage aller eingesetzen Stoffe verpflichten? Ganz zu schweigen von der Tatsache, das wir für einen unbekannten Zeitraum mit dem Säugling in ein Hotel ziehen müssten.

    Ok, das waren dann doch mehr als zwei Fragen ;-).

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Frohe Ostern!

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel R.

    • Mietrecht.org
      19.04.2017 - 10:40 Antworten

      Hallo Daniel,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur raten, Ihren Einzelfall und vor allem die genaue mietvertragliche Vereinbarung anwaltlich prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja
    25.04.2017 - 15:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt, auch ich hätte eine Frage.
    Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr. Der Mietbeginn war der 15.4.17. Ich habe die Wohnung auch bei einem Besichtigungstermin grob in Augenschein genommen. Um einen Schlüsselübergabetermin zu bekommen musste ich die Kaution sowie die Hälfte der Monatsmiete (15.4.17 war Mietbeginn ) erst bezahlen und den Mietvertrag unterschreiben und an den Vermieter zurück senden. Nun kam der Tag der Schlüsselübergabe. Dieser war 5 Tage vor Mietbeginn. Da fiel mir dann einiges auf, was ich bei der groben in Augenschein nahme der Wohnung nicht sehen konnte. Es gehen in der gesamten Wohnung kein einziger Aussenrollo ordentlich auf oder zu. Die Klospülumg ist defekt. Schimmelbefall im Schlafzimmer über der Bodenleiste sowie in dem Kinderzimmer wo der Rollladen Schacht ist, ist es komplett 2 cm breit ca offen nach außen. Ich war schockiert denn natürlich habe ich nicht bei Besichtigungstermin gesehen da ich ja da nicht die Klospülumg betätige oder die Rollladen auf und zu mache. Auch im Haus selbst ( 6 Parteien Haus ) ist es dreckig obwohl im Mietvertrag drin steht man muss im Wechsel mit dem Nachbar Hausordnung machen. Da wurde definitiv seit Jahren nicht geputzt. Ich habe dem Vermieter dies auch alles so noch vor Mietbeginn per Einschreiben schickt mit der Bitte um einen Rücktritt des Mietvertrages. Habe ich denn da eine Chance? Bin natürlich so nicht am 15.4. 17 in diese Wohnung gezogen. Bitte um Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    Anja

  • Erkan Uzun
    26.04.2017 - 15:01 Antworten

    Hallo mietrecht.org,

    Ich habe ein Mieter, der aus dem Ausland kommt. Am 01.03. fing der Mietvertrag an, nun möchte der Mieter wieder kündigen (zum 30.04), weil er wieder in sein Heimatland zurückkehren möchte. Nun meine Frage, ist eine Auswanderung ein Grund für die – nicht – Einhaltung der Kündigungsfrist? Darf ich dann trotzdem als Vermieter auf meine Frist bestehen?

    Vielen Dank schonmal !
    Viele Grüße
    E. Uzun

    • Mietrecht.org
      29.04.2017 - 15:53 Antworten

      Hallo Erkan,

      ein Umzug in ein anderes Land ist in meinen Augen kein außerordentlich fristloser Kündigungsgrund.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susi Tettenborn
    01.05.2017 - 19:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgende Situation: Ich bin im November 2016 mit dem Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert worden. Man hat COPD 4 diagnostiziert. Im November dieses Jahres bewohnen wir seit 20 Jahren ein Haus zur Miete. Bei Renovierungsarbeiten, wurde Schimmel hinter einer Wand – Vertäfelung entdeckt. Es wurde versucht von einem Maler zu beseitigen, bei Außentemperaturen von 14° minus wurden bei der Außenwand – Innenseite 3° minus gemessen, und das, obwohl die Heizung im Winter auf 2 stand.
    Wir haben den Raum 2 Tage voll aufgeheizt, dann wurde der Maler tätig…der Maler meinte, es würde nichts bringen…da müsste eine ordentliche Dämmung von außen vorgenommen werden.
    Der Vermieter sagt uns, wir müssten mehr lüften. Sicherlich ist uns klar, das eine tägliche Stoßbelüftung richtig ist. Wie sieht die Rechtslage aus, vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen?
    Besten Dank im Voraus
    Susi

  • S. Mühlberger
    05.05.2017 - 13:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    kann mein Vermieter obwohl ich die Heizkostenabrechnung von 2015 noch nicht erhalten habe, mir deshalb außerordentlich kündigen? Das Problem, es wird für 2014 und 2015 (2014 habe ich bar bez., kann aber den Beleg nicht finden) eine Forderung von 992€ für rückständige Heizkosten gefordert. Ich wohne in dieser Wohnung seit 24 Jahren.

  • Denise
    16.05.2017 - 21:51 Antworten

    Guten Abend,

    Wir würden unsere Wohnung gerne kündigen, und schnellst möglich raus kommen aus dem Vertrag. Eine neue Wohnung haben wir bereits gefunden.
    Wir wohnen in einem sechs Parteien Haus, Unter uns wohnt der Miteigentümer des Hauses. Dieser bringt sehr viel Unruhe rein. Er hört immer laut Techno Musik Mitten in der Nacht, schreit rum und droht den Leuten das er sie raus wirft, teilweise sogar beleidigend. Es wurde auch schon mehrmals die Polizei gerufen ebenso ist ein Lärmprotokoll erstellt worden, da dies doch sehr häufig vorkommt. Das Ganze ging ab September los, seit Januar haben wir die Miete gemindert.
    Nun ist meine Frage welche Kündigungsgrund angegeben werden soll, Beleidigung oder Ruhestörung? Gibt es dazu auch eine Vorlage?

    Viele Grüße Denise

  • feliksverkauft@arcor.de
    18.05.2017 - 12:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Sie geben vielen Leute tolle Ratschläge, ich hoffe Sie helfen mir auch :-)

    Zu meiner Wohnsituation, ich wohne quasi mit meinem Vermieter in einer WG. Bad und Toilette teilen wir, eine Küchenzeile habe ich separat für mich. In meinem Mietvertrag stand drin, dass ich eine Küche mit nutzen darf, nun habe ich an meiner Küchenzeile, weder einen Wasseranschluss, noch ein Spülbecken. Ich muss in der Badewanne abspülen.

    Das wäre insgesamt noch das kleinste Übel. Gestern hatten wir uns ziemlich in den Haaren und er war alles andere, als sachlich und durchgehend vorwurfsvoll. Ich habe trotz allem versucht auf der objektiven Ebene mit ihm zu kommunizieren, jedoch ist er auch sehr uneinsichtig, weicht kein Stück von seinem Punkt ab und fühlt sich dabei total im Recht.
    Dazu muss man sagen, er ist Mitte/Ende 40 und ich bin 21 Jahre alt, jedoch berechtigt ihn das noch Lange nicht, so respektlos mit mir zu reden.

    Vor gestern habe ich was gewaschen und danach bzw währenddessen hat die Waschmaschine wohl den Geist aufgegeben. Nun ist es schon eine ziemlich alte Waschmaschine gewesen und diese hatte er gebraucht von Freunden abgekauft – wie alt sie ist, weiß er auch nicht, jedoch haben Waschmaschine ja auch nur eine gewisse Lebensdauer. Ich habe jedenfalls bloß normal Wäsche gewaschen und keine Steine in die Waschmaschine getan oder irgendwas getan, was die Waschmaschine hätte beschädigen können. In seinen Augen bin trzd ich Schuld. Er wollte deswegen, dass ich mich am Kauf einer neuen gebrauchten Waschmaschine beteilige. Aber das sehe ich nicht ein, denn a) ist er als Vermieter dafür zusständig und b) wohne ich dort insgesamt nur 5 Monate und werde sicherlich in keine langfristige Investition einer Waschmaschine investieren. Ich wohne dort ja auch erst seit einem Jahr, also habe ich an der kaputten Maschine auch keine großen Verbrauchsspuren hinterlassen etc.

    Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Er hat mich in dem Gespräch durchgängig und super unsachlich fertig gemacht. Anstatt, dass er einfach vorher mal das Gespräch mit mir gesucht hätte und sich alles dann nicht so hoch geschaukelt hätte. Zudem war vieles nicht berechtigt und/oder aus Missverständnissen entstanden, weil nie den direkten Weg der Kommunikation gesucht hat und alles nur so verstanden hat, wie er es wollte. Man kann mit ihm wirklich nicht vernünftig reden.

    Jedenfalls fühlte ich mich von Anfang an dort nicht wohl, aber wollte es dann wenigstens versuchen, weil ich ja auch nicht so lange dort wohne. Jetzt bin ich aber einem Punkt angekommen, an dem ich für mich einfach sage, dass es einfach nicht geht.

    Reichen diese Anhäufungen von Gründen, um eine fristlose Kündigung einzureichen?

    Ich bin sehr dankbar um jeden helfenden Ratschlag!

    Viele Grüße
    Lina

  • Johannes
    27.05.2017 - 10:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem: Auf Grund eines unumgänglichen Arbeitswechsels von Görlitz nach Dresden (ca 100 km) musste ich den erst im Oktober 2016 abgeschlossenen Mietvertrag wieder kündigen. Allerdings wird auf Grund der verordneten 2 jährigen Mindestmietdauer die Kündigung erst Ende September 2018 wirksam. Somit bin ich für die Organisation eines Nachmieters verantwortlich. Es ist nun aber leider so, dass es bis dato keinerlei Interessenten für die Wohnung gibt.

    Ich erhalte dazu derzeitig Hartz IV. Das Jobcenter schrieb mir, dass ich bis Juni eine andere Wohnung finden solle, da meine jetzige die Vorschriften und Auflagen des Jobcenters maßgebend überschreiten.

    Sind nun beide dieser Gegebenheiten, sprich der Druck vom Amt und mein Arbeitsortwechsel Grund genug für eine außerordentliche und evtl. auch fristlose Kündigung?

    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    Johannes

    • Johannes
      27.05.2017 - 10:44 Antworten

      Die Wohnung wurde noch vor der Antragstellung auf Hartz IV bezogen. Ich war von Oktober 2016 bis März 2017 noch Student

  • Janine
    03.06.2017 - 07:21 Antworten

    Guten Tag! Könnte ich als Mieterin auch außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter die Nebenkosten gar nicht erst abrechnet? Er ist doch dazu verpflichtet oder täusche ich mich da? Ich warte mittlerweile auf die Abrechnung der letzten zwei Jahre :(

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
    LG, Janine

  • Vera
    17.06.2017 - 23:26 Antworten

    Schönen guten Abend,

    Mein Mann und ich möchten eine fristlose Kündigung unserer Vermieterin aussprechen. Seit zweieinhalb Jahren wohnt unter uns eine Familie die von Beginn an sehr laut war. Unter uns wohnen die Eltern mit ihren vier Kindern. Zwei Kinder sind im Alter von zwei Jahren und fünf Jahren. Die beiden anderen sind schon im Teenageralter.
    Mein Problem besteht darin, dass ich von zuhause aus arbeite. In der Woche mache ich drei Tage homeoffice mit den Telefon und Computer. Seit die Familie unten wohn werden am Tag ca. mindestens 30-50 mal die Türen geknallt. Es wird auf dem Laminatfußboden mit Rollern und bobycars gefahren. Zudem, wenn die Kinder draußen spielen, ist es kein normales spielen mit lachen, toben, Fußball u.s.w. Das Spielen der Kinder besteht zu 90% aus extremen lauten rumgekreische.
    Durch diese Lautstärke muss ich wärend meiner Arbeitszeit imme alle Fenster geschlossen halten, damit ich nicht unangenehm gestört werde, und das bei 30 Grad im Sommer in einer Dachwohnung. Zudem haben die Nachbarn unter uns ständig einen Alkoholiker zu Besuch der 2-4 mal in der Woche bei denen auf der Terrasse sitzt und sich bis kurz in die Besinnungslosigkeit vor den kleinen Kindern trinkt. Letzte Woche beleidigte er sogar meinen Mann als Scheiß Kanacke in seinem Suff. Die Nachbarn haben dieses Verhalten nicht unterbunden. Darauf habe ich mich das erste mal in den zwei Jahren, wo diese Leute in unser Haus eingezogen sind, schriftlich bei meiner Vermieterin beschwert. Sie hat den Mietern unter uns jetzt eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt zukommen lassen, aber seit dem ist alles noch viel schlimmer geworden. Es fängt an, dass ich meiner Arbeit nicht mehr konzentriert nachgehen kann und meine eigene Familie nur noch gestresst und gereizt ist. Deshalb suchen wir seit längerem eine neue Wohnung, da hier absolut keine Lebensqualität mehr herrscht. Steht mir in diesem Fall eine fristlose Kündigung zu sobald ich eine Wohnung gefunden habe? Wir hatten auch schon persönlich das Gespräch zu den Nachbarn gesucht, aber ohne Erfolg. Sobald der Bekannte von unseren Nachbarn wieder sturtzbetrunken ist und ich oben Besuch habe und mich mit meinen Gästen raus setzen möchte, hört man von unten nur Gegröle, rumröpsen und andere wiederliche Körperausdünstungen, was ich meinem Besuch nicht zumuten möchte, genauso wenig mir und meiner Familie. Ich lade schon seit einem Jahr weder Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen ein da dies einfach nur noch beschämend für mich ist. Meine Vermieterin weis über diese Situation auch schon seit zwei Jahren Bescheid, aber wirklich etwas unternommen hat sie nicht.

    Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen.

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus

    • Mietrecht.org
      18.06.2017 - 08:12 Antworten

      Hallo Vera,

      ich sehe das Grundproblem, dass Sie schon lange mit den Mängeln leben. Wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist, dann hätten Sie in meinen Augen schon längst kündigen müssen.

      Lassen Sie sich bitte im Zweifel beraten: https://www.mietrecht.org/beratung/kuendigung-moeglich-mieter/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fiona Mayer
    07.07.2017 - 21:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    hoffentlich können Sie mir weiterhelfen bzw einen Anstoß in die richtige Richtung geben!

    Seit einem Jahr wohne ich in einer Mietswohnung. Es gefällt mir sehr gut.

    Allerdings hat der Vermieter (Rentner) allen Anschein nach mittlerweile ein kleines Alkoholproblem und macht seine Frau alle paar Wochen abends rund. Ich habe das jetzt schon 4-5 mal mitbekommen, da es so laut ist, dass ich es bis in meine Wohnung höre. (3. OG). Dabei hat er auch schon gedroht, sie zu schlagen.

    Vor zwei Wochen hat er das erste mal angefangen, anzügliche Witze zu machen, und hat mich, als wir in der Wohnung etwas repariert haben, auch frei heraus auf meine Figur und vorallem die Oberweite angesprochen. Ich weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll. Am liebsten würde ich direkt ausziehen. In meiner Wohnung fühle ich mich pudelwohl, die Situation mit meinem Vermieter aber ist für mich so nicht tragbar.

    Wäre dieses Verhalten ein Grund, vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen? Bekomme ich trotzdem meine Kaution zurück? Ich weiß gerade wirklich nicht, was ich machen soll..

    Vielen Dank für ihren Rat!!

  • Manu
    13.07.2017 - 21:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind Eigentümer einer kleiner vermieteten Wohnung. Die Wohnung wurde bereits vermietet übernommen. Jedoch wurde der Mietvertrag erst im Nachgang auf unser Drängen von der Hausverwaltung mit dem Mieter gemacht. Wir haben den Vertrag vorher nie gesehen und auch nicht unterzeichnet.

    Wir wollen das Objekt nun verkaufen und der Käufer möchte die Wohnung selbst nutzen.
    Der Käufer würde somit dann den Mietvertrag übernehmen und dann wegen Eigenbedarf kündigen. Richtig?

    Wir haben jetzt jedoch festgestellt, dass im Mietvertrag ein Verzicht auf eine ordentliche Kündigung für die Dauer von 60 Monaten vereinbart ist. Gilt das auch bei Verkauf?

    Ich Danke vorab für Ihre Hilfe.

    Liebe Grüße
    Manu

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:36 Antworten

      Hallo Manu,

      ein potenzieller Käufer – tritt genauso wie Sie – mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin Hamann
    29.07.2017 - 20:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich dachte, meine Traumwohnung gefunden zu haben. Abseits von allem Trubel, 4 Zimmer (100 qm), Haustiere erlaubt, riesen Balkon. Alles perfekt.
    Jetzt wohne ich nicht ganz ein Monat hier und musste bereits 2 Zimmer wieder räumen. Grund hierfür ist die Luftfeuchtigkeit (Schlafzimmer durchschnittlich 74%, Büro/Gästezimmer 92%). Im Esszimmer und Wohnzimmer ist die Luftfeuchtigkeit meistens um die 60-65%. Meine Kleidung und alles andere in der Wohnung ist ständig feucht.
    Natürlich lüfte ich regelmäßig.
    Ein bestellter Handwerker meint, dass man nichts gegen die Feuchtigkeit machen kann, da diese vom Keller kommt. Meine Vermieterin meinte, dass ich einen Ölradiator aufstellen soll und mal ordentlich durchlüften muss. Das würde reichen. Im Fachhandel riet man mir dazu, einen, ok vier bis fünf, Bautrockner, mindestens eine Woche durchgehend laufenzulassen, was aber nur kurzfristig eine normale Luftfeuchtigkeit schafft, da der Grund der Feuchtigkeit nicht behoben wird.

    Habe ich das Recht, auf fristlose Kündigung?

    Ich will hier raus, bevor alle meine Sachen anfangen, zu schimmeln…

    Vielen Dank vorab und viele Grüße

    Jasmin Hamann

    • Mietrecht.org
      30.07.2017 - 08:19 Antworten

      Hallo Jasmin,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne leider nicht die Situation vor Ort – z.B. wie die Feuchtigkeit vom Keller zu Ihnen kommen soll. Sie sollten nach entsprechenden Urteilen (Kündigung bei hoher Luftfeuchtigkeit) suchen oder das Ganze im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan Gierke
    08.08.2017 - 13:19 Antworten

    Hallo

    Vielen Dank für den informativen Artikel.
    Eine kleine Nachfrage habe ich dennoch.
    Mein Vermieter verkauft demnächst das Haus in dem ich wohne.
    Der Käufer, also der neue Eigentümer, möchte das Haus ohne den Mieter, also mich übernehmen. Das wird wohl auch vertraglich so festgehalten zwischen den beiden Parteien.
    Mein Vermieter muss mir also kündigen.
    Ich bin sehr verunschert, dachte aber, das ein Hausverkauf kein rechtmäßiger Kündigungsgrund ist.

    Viele Grüße
    Stefan

    • Mietrecht.org
      08.08.2017 - 15:57 Antworten

      Hallo Stefan,

      ist es i.d.R. auch nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Wappler
    14.08.2017 - 18:08 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Freund und ich wohnen sein über 2 Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. In den letzten 6 Monaten wurde hier 5 mal in die Keller eingebrochen. Wir waren zum Glück nicht direkt betroffen, machen uns jetzt jedoch Sorgen wie lange es noch dauert ehe die Einbrecher bei uns in der Wohnung stehen. Wäre das ein Grund außerordentlich fristlos zu kündigen oder müssen wir die 3 monatige Frist einhalten?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Jennifer & Fabio

    • Mietrecht.org
      15.08.2017 - 08:49 Antworten

      Hallo Jennifer,

      aus Einbrüchen innerhalb von zwei Jahren(!) in anderen Kellern(!) eine konkrete Gefahr für Ihr Wohnung herzuleiten halte ich für etwas “abenteuerlich”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dilaranur
    15.08.2017 - 12:21 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt ,
    ich hätte eine Frage.
    Ich bin Vermieter und habe meine Wohnung vermietet.
    Im Mietvertrag habe ich mit meinem Mieter vereinbart ,dass er die Kaution in Höhe einer 3 Monatsmiete vollständig 4 Monate später nach Beginn des Mietverhältnisses zahlt.

    Er hat allerdings nicht vollständig gezahlt sondern eine geringe Anzahl zurückbehalten aufgrund einer Schimmelbildung( den er selbst nicht verursacht hat ) in der Wohnung.Daraufhin habe ich eine Mietminderung gemacht. Doch er verweigert trotzdem Rest Betrag der Kaution geringer als ein Monats Miete zu zahlen,weil der Schimmel immer noch da ist.

    Ich möchte ihn gerne außerordentlich fristlos kündigen weil er meine Kaution nicht vollständig gezahlt hat. Ist das möglich ?Ist dieses Klausel in voller Höhe aufeinmal zu zahlen von mir wirksam oder unwirksam ?

    Vielen Dank im Voraus

    Dilaranur

  • Willi
    30.08.2017 - 11:49 Antworten

    Guten Tag, wir haben ein Problem mit unserem neuen Mieter. Er bewohnt erst seit einigen Monaten unsere Mietwohnung. Nun hat er schriftlich eine Sonderkündigung aufgrund von Arbeitsplatzwechsel zum 30.09. geschickt. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darf er die 3 monatigen Kündigungsfrist umgehen?

    • Mietrecht.org
      31.08.2017 - 15:04 Antworten

      Hallo Willi,

      ich wüsste nicht, was Sie als Vermieter mit dem Jobwechsel des Mieters zu tun haben sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uwe Schwarzin
    31.08.2017 - 15:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Mutter ist 77 Jahre, Pflegestufe 1 und kann sich jetzt nach mehreren Krankenhausaufenthalten nicht mehr selbst versorgen und der gesamte Bewegungsapparat ist in einem sehr schlechtem Zustand. Sie ist seit gestern in einem Seniorenheim in dem sie auch in Zukunft wohnen wird.

    Sie wurde bis jetzt von einer Pflege betreut, was aber nicht mehr reicht.

    Kann meine mutter den Mietvertrag außerordentlich kündigen und mit welchen Fristen ??

    Vielen Dank im Voraus für ihre Unterstützung

    MfG Uwe Schwarzin

  • Thomax
    31.08.2017 - 17:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    da Deutsch nicht meine Muttersprache ist, habe ich nicht alles richtig verstanden.
    Mein Vermieter hatte mit mir einen ersten Befristeten Mietvertrag auf Dauer von 2 Jahren unterschrieben. Danach, noch einen Zweiten auf Dauer von 3 Jahren (bis 2018). Ein Jahr früher hat er uns gekündigt. Grund? “Eigenbedarf und große Umbauarbeiten”. Umbauarbeiten die schon vor einem Jahr langsam angefangen hatten.
    Kündigung kam rechtzeitig 3 Monate vorher. Das würde ich als unwirksame Kündigung verstehen, oder?

    Jedoch auf dem Vertrag steht noch “Fristloser Kündigung: Jede Vertragspartner ist zur Fristloser Kündigung nach Maßgabe von § 543 BGB berechtigt”. Mir ist nun nicht klar, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.
    Falls ja, wäre es sinnvoll Schadenersatz geltend zu machen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Lukas Landmann
    20.09.2017 - 12:36 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Ich bin Student und lebe in einem Studentenwohnheim einer Wohnungsbaugenossenschaft. Aufgrund eines eher kurzfristigen Studienwechsels muss ich den Standort wechseln und möglichst zeitnah aus meinem Mietvertrag austreten. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, läuft mein Vertrag automatisch bis zum 01.09.2018. Die einzige Möglichkeit (so wurde es mir mitgeteilt) ist es, einen Nachmieter zu finden.
    Zwei Bedingungen, um die Wohnung zu erlangen, waren: Beitritt in die Genossenschaft (damit verbundener Erwerb von Genossenschaftsanteilen), sowie eine Bescheinigung für meinen Studentenstatus.
    Gibt es eine Möglichkeit mich aus dem Vertrag vor dem 01.09.2018 rauszuwinden?

    Vielen dank für Ihrer Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas Landmann

  • Beatrix Brosche
    25.09.2017 - 20:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe ein großes Problem mit dem Nachmieter
    Vom Amt aus muss ich umziehen weil die Wohnung für mich und meinen Sohn zu groß ist. Ich hatte vor langer Zeit schon einen Nachmieter gefunden und haben dies auch persönlich beim Vermieter angesprochen.Der mir mitteilte das ich die Wohnung mindestens 1 Woche vorher kündigen brauch, da ein Nachmieter vorhanden ist.
    Ich fragte mehrmals bei den Nachmietern nach ob es dabei bleibt und ich mich 100% darauf verlassen kann das sie die Wohnung auch nehmen (erst vor 2 Wochen hatte ich nochmals nachgefragt). die Antwort war die gleiche, ja darauf kannst du dich verlassen. Nun habe ich eine neue passende Wohnung gefunden und den neuen Mietvertrag zum 01.11.2017 unterschrieben habe und die Umzugsfirma schon bestellt ist.
    . Dies teilte ich den Nachmietern mit und als Antwort kam, wir können Ihre Wohnung nicht nehmen, da wir eine andere größere Anschaffung haben.
    Nun habe ich das Problem, das ich auf 2 Wohnungen sitze und die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss (da ich ja eine Wohnung kündigen muss).
    Ich kann aber die Miete für 2 Wohnungen nicht aufbringen. Kann ich diese bei den Nachmietern geltend machen oder bleibe ich auf diesen Kosten sitzen? Es heißt ja immer, ein mündlicher Vertrag gilt wie ein schriftlicher. Was ist da wirklich dran mit dieser Aussage?
    Ich brauche dringend Hilfe, da ich nicht weiter weiss.

    Vielen Dank im Voraus
    Beatrix

    • Mietrecht.org
      27.09.2017 - 09:13 Antworten

      Hallo Beatrix,

      solche Punkte sollten Sie allein aus Beweisgründen immer schriftlich mit dem Vermieter und dem Nachmieter vereinbaren. Hier sehen Sie auch schon der Unterschied zum mündlichen Vertrag, die Beweisbarkeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Thiveßen
    13.10.2017 - 15:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zum Thema außerordentliche Kündigung.
    Ich vermiete ein kleines freistehendes Haus. An diesem Haus befand sich ein Schuppen (der nachträglich angebaut wurde), den wir im Sommer weggerissen haben. Dadurch fehlte an einem kleinen Stück (ca. 1,5) die Regenrinne. Ich bat meinen Mieter mit Bescheid zu geben, falls Feuchtigkeit Durch die Wand kommt, dann würde ich mich darum kümmern.

    Nun ist er ausgezogen und hat noch einen laufenden Mietvertrag, weigert sich aber die ausstehenden Mieten zu zahlen, da er Schimmel in der Wohnung hat (an besagter Stelle; hinter der Haustüre im Windfang des Hauses. mehr wirklich nicht). Uns ist der Schimmel nie aufgefallen, wenn wir beim Ihm zu besuch waren, da er im Flur hinter der Türe nicht sichtbar ist und er auch nie ein Wort darüber gesagt hat.

    Nun sagt er, nach seinem Auszug, dass er ein Sonderkündigungsrecht hat wegen dem Schimmel.

    Zusätzlich hatten wir Ihm erzählt, dass wir erstmal schauen, was wir in Zukunft mit dem Haus machen wollen. Abreißen/ Sanieren, Ferienwohnung. Wir sind uns da noch nicht sicher.
    Er sagt nun, dass auch das in von den 3 Monaten Kündigungsfrist entbindet, aber das ist doch Falsch oder?

    Nun meine Fragen.
    Hat er ein Sonderkündigungsrecht, bei einem Schimmelfleck von ca 2qm im Hausflur, der nie erwähnt wurde?
    Muss man keine Miete mehr zahlen, wenn das Haus nach Ablauf der Frist leer stehen bleibt?

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
    Ich habe schon sehr viel nachgelesen, finde aber überwiegend Hilfe für Mieter. Aber auch manchmal sind die Vermieter die guten, die vollkommen Hilflos sind….

    Liebe Grüße

    Sabine

    • Mietrecht.org
      14.10.2017 - 11:49 Antworten

      Hallo Sabine,

      m.E. hätte erstmal eine Mängelanzeige erfolgen müssen, dann ggf. eine Mietminderung. Wenn Sie sich selbst im Mietrecht nicht auskennen, würde ich Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuel
    29.10.2017 - 11:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    und zwar habe ich den Fall, dass ich eigentlich mit meiner Partnerin (wir stehen beide im Mietvertrag) für den 15.01.2018 eine Wohnung gemietet haben. Da wir nun leider getrennte wege gehen und ich mir die Wohnung alleine nicht leisten kann, (und es ausgeschlossen ist mit ihr gemeinsam dort einzuziehen) wollte ich fragen, ob in diesem Fall ein recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht.

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Manuel

    • Mietrecht.org
      30.10.2017 - 09:41 Antworten

      Hallo Manuel,

      ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen einer Trennung der Mieter gibt es nicht, nein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonja
    14.12.2017 - 13:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Meine Mieterin hat über mehrere Perioden die Miete nicht bezahlt. Wir haben dann ein Schuldanerkenntnis gemacht welches sie unterschrieben hat. Nun hat sie normal gekündigt und ist mir damit zuvor gekommen. Ich wollte ihr ausserordentlich kündigen damit sie früher raus gehen und nicht erst nach der normalen Kündigungsfrist. Kann ich ihr trotzdem noch ausserordentlich kündigen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Freundliche Grüsse
    Sonja

    • Mietrecht.org
      14.12.2017 - 20:43 Antworten

      Hallo Sonja,

      es wäre ja schlimm, wenn eine Kündigung eines Vertragspartners, die Kündigung des anderes Vertragspartner blockieren könnte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sonja
        16.12.2017 - 09:10 Antworten

        Hallo Herr Hundt

        Danke für Ihre Rückmeldung. Was meinen Sie genau damit? Dadurch dass der Mieter nicht regelmässig gezahlt hat und das Schuldanerkenntnis unterschrieben hat müsste ich doch ein paar Rechte haben, oder nicht?
        Vielen Dank nochmal und freundliche Grüsse
        Sonja

        • Mietrecht.org
          16.12.2017 - 10:43 Antworten

          Hallo Sonja,

          wenn Sie als Vermieter fristlos kündigen können, dann steht eine Kündigung des Mieters Ihrer Kündigung nicht im Weg. Lassen Sie im Zweifel anwaltlich bewerten, ob eine Kündigung durch Sie möglich ist.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Sonja
            16.12.2017 - 11:30

            Hallo Herr Hundt

            Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

            Schönes Wochenende und freundliche Grüsse
            Sonja

  • Alexander
    07.01.2018 - 19:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei mir hat sich kurzfristig ergeben, dass ich ein neues Arbeitsverhältnis in einer ca. 500 km entfernten Stadt annehme. Zur Folge hätte es, dass ich zwei Monatsmieten für eine leerstehende Wohnung bezahlen müsste. Gibt es für diesen Fall u. U. Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung? Auch wenn ich die Antwort dafür erahne, würde ich gerne Ihre Meinung dazu wissen.
    Vielen Dank.

    VG
    Alexander

    • Mietrecht.org
      08.01.2018 - 08:47 Antworten

      Hallo Alexander,

      Ihnen entsteht durch Ihren Jobwechsel ein “Schaden” – aus welchem Grund sollte der Vermieter diesen “Schaden” jetzt übernehmen? Sprechen Sie lieber mit dem Vermieter, ggf. können Sie einen Nachmieter stellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helmut Ihm
    16.01.2018 - 16:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Sohn hat eine Wohnung in einem alten Fachwerkhaus gemietet. Jetzt in der Winterzeit schimmelt es an zwei Aussenwänden obwohl korrekt gelüftet wird. Was für mich aber noch viel schlimmer ist ist, dass das Dach an der Schornsteineinfassung undicht ist und bei den jetzigen Regenfällen das Wasser an der Schornsteinwand heruntersickert und sich der Lehm im Badezimmer auflöst. Der vom Vermieter bestellte Handwerker meinte, dass der Schaden erst nach völliger Austrocknung behoben werden könnte. Das Badezimmer ist fast nicht zu Nutzen da man Angst haben muss das der Putz von Wand und Decke abfällt. Da der Schaden nicht innerhalb 14 Tagen zu Beheben ist, möchte ich Nachfragen ob das eine fristlos Kündigung rechtfertigt.

    Viele Grüße

    Helmut

    • Mietrecht.org
      16.01.2018 - 17:14 Antworten

      Hallo Helmut,

      ich denke in solchen einem Fall sollte der Mieter erstmal über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Helmut Ihm
        16.01.2018 - 17:44 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        der Handwerker sagte, dass man die Reparatur erst nach völliger Austrocknung durchführen könne weil es eine Lehmdecke sei. Eine völlige Austrocknung, dauert nach meiner Einschätzung mindesten bis Anfang-Mitte Mai sofern es trocken bleibt.

        Viele Grüße

        Helmut

        • Mietrecht.org
          16.01.2018 - 19:06 Antworten

          Hallo Helmut,

          der Trocknungsprozess trifft auf nahezu alle Wasserschäden zu.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Helmut Ihm
            17.01.2018 - 15:58

            Aber beim Betreten des Badezimmers muss man Angst haben, dass der Lehm von Wänden und Decke fällt da er total, auf Grund der Wetterlage, durchnässt ist und im Moment auch keine Besserung des Wetters abzusehen ist. Nach meiner Einschätzung ist es nicht zumutbar das weiter in dem übelriechenden Bad die tägliche Körperpflege durchgeführt werden soll. Selbst eine Mietminderung würde den Zustand nicht verbessern.

          • Mietrecht.org
            17.01.2018 - 22:17

            Hallo Helmut,

            ich verstehe Ihre Lage. Bitte lassen Sie die Sache bei Bedarf anwaltlich bewerten. Eine Mietminderung verbessert den Zustand (leider) nie.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Christin
    19.01.2018 - 14:31 Antworten

    Unser mehrstöckiges Wohnhaus (80 Parteien) wird nun schon seit fast zwei Jahren renoviert. Nun wurde mir von einem der Bauarbeiter mitgeteilt, dass in einigen Monaten meine Wohnung an der Reihe wäre. Nachricht vom Vermieter gab es keine und laut Mietvertrag besteht eine einjährige Kündigungsfrist. Jedoch habe ich nun schon von einigen Mietern des Gebäudes gehört, dass sie einfach einen Brief erhalten haben in dem stand sie hätten die Wohnung binnen vier Wochen zu räumen. Ist das rechtens?

  • Mareike
    12.02.2018 - 15:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne nun schon seit fast siebeneinhalb Jahren in einer Wohngemeinschaft mit einer weiteren Person. Als der Mietvertrag unterschrieben wurde, teilte uns der Vermieter mündlich mit, dass der Kellerraum in Ordnung gebracht würde und der Balkon einen Boden erhalten würde. Leider hat unser Vermieter sich weder um Keller, noch um den Balkon gekümmert.

    Hinzu kommt, dass seit etwa einem Jahr die Lärmbelästigung von oben (durch ein Kleinkind) stark zugenommen hat und ich mich innerhalb der Wohnung nicht mehr ungestört bewegen kann, weil das Kind durch die Wohnung rennt, trampelt und auch schreit. Ich leide momentan an einer posttraumatischen Belastungsstörung und dieser Umstand nimmt mir jegliche Sicherheit. Leider sieht der entsprechende Vermieter (nicht mein eigener Vermieter; dieser weiß nichts von den Umständen) keinen Handlungsbedarf und auch der Mieter selbst ist nicht gewillt irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, die die Lärmbelästigung minimieren könnten.

    Zudem zeiht es bei uns durch alle Fenster, da diese nicht richtig eingestellt wurden und eine Dämmung zwischen Fenster und Wand nicht stattgefunden hat. Unseren Vermieter haben wir darüber in Kenntnis gesetzt, dieser ließ uns durch eine Nachbarin jedoch nur Schaumklebeband zukommen und hielt die Sache dann für erledigt.

    Mittlerweile habe ich eine neue Wohnung gefunden und frage mich, ob ich aufgrund dieser Umstände eine außerordentliche Kündigung erwirken kann.

    Können Sie mir diese Frage beantworten?

    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      12.02.2018 - 17:22 Antworten

      Hallo Mareike,

      in so einen Fall können Sie über eine Mietminderung nachdenken – eine außerordentlich fristlose Kündigung sehe ich persönlich nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Gonzalez
    15.02.2018 - 12:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    eine Bekannte, die ich betreue, ist vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Vertraglich wurde ein 12-monatiger beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart. Die Mieterin wurde nun mehrfach von ihrem Freund mit dem Leben bedroht. Sie ist momentan in einem Frauenhaus in einer anderen Stadt untergebracht und sie traut sich nicht mehr in die Stadt der Wohnung zurück. Eine Anzeige wurde erstattet. Sind diese Umstände ausreichend für eine außerordentliche Kündigung?

    Besten Dank und viele Grüße

    Martin Gonzalez

  • Paula Linz
    27.02.2018 - 14:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne in einer 3er WG und bin einer der 2 Hauptmieter. Wir sind an einen 2 Jahres Vertrag gebunden der erst im Oktober ausläuft. Wir haben letztes Jahr eine Nachzahlung von 260 € für 2 Monate gehabt. Wir haben jetzt erst bemerkt das mein Fenster du das des 2. Hauptmieter undicht sind. Ich muss den ganzen Tag heizen damit ich nicht friere. Nachts kühlt mein Zimmer so aus das ich unter meiner Decke zitter. Frage, wie kommen wir hier raus ? Ist das ausreichend für eine außerordentliche Kündigung ? Wir haben schon bamme vor der nächsten Nachzahlung. Wir sind Schüler und Studenten wir haben noch keine idee wie wir die Nachzahlung bewältigen sollen. Außer noch ein 2. Job und Geld leihen von der Familie aber das ist eigendlich auch nicht möglich.
    Unsere Vermieterin Meinte es sei halt kein Energiesparhaus und sie würde die Kälte auch bemerken (sie lebt im UG).
    Vielen Dank schon mal im voraus!

    Liebe Grüße Paula

    • Mietrecht.org
      27.02.2018 - 17:14 Antworten

      Hallo Paula,

      der kurze Weg führt über die Prüfung des Kündigungsausschlusses. Ist dieser unwirksam, können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Der lange Weg führt über eine Mängelmeldung (sofern überhaupt ein Mangel vorliegt) zu einer eventuellen Mietminderung (was auch immer sich aus dieser Situation dann ergeben könnte). Belesen Sie sich am besten zu beiden Themen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vivien
    14.03.2018 - 09:52 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,

    ich bin seit dem 01.01.2018 Mieterin einer 2 Zimmer Wohnung im 2 OG. Anfang Januar wurden bei mir bereits die Fenster eingestellt, da ich bereits im Januar Wasser in der Wohnung stehen hatte ( da habe ich noch nicht in der Wohnung gelebt). Nun habe ich erhebliche Probleme mit undichten Fenstern, der Hausverwaltung renne ich schon seit ca. 2 Monaten hinterher, das Sie sich doch endlich um die Fenster kümmern sollen. Die Fenster sind undicht, es zieht erheblich im Wohnzimmer und vom Schlafzimmer wollen wir gar nicht erst reden. Letzten Donnerstag (08.03.2018) haben ich dann der Hausverwaltung geschrieben, das wenn Sie sich bis heute (14.03.2018) nicht mit mir in Verbindung setzen und einen Termin ausmachen, ich ab 01.04.2018 die Miete um 5% mindern werde. Jetzt gehe ich mir am Samstag eine neue Wohnung angucken, die bereits zum 01.05.2018 zu vermieten wäre. Meine Frage an Sie, komme ich mit den o.g. Gründen eher aus dem Mietvertrag raus?

    Liebe Grüße

    Vivien

    • Mietrecht.org
      14.03.2018 - 13:07 Antworten

      Hallo Vivien,

      ich kenne die Situation vor Ort nicht – aber undichte, vielleicht alte Fenster – rechtfertigen in meinen Augen i.d.R. keine außerordentlich fristlose Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irene
    22.03.2018 - 11:25 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    der Vermieter einer Wohnung, für die ich mich interessiere, teilt mir mit, dass eine Mindestmietzeit von einem Jahr besteht.

    Meine Frage: Wäre eine berufliche Veränderung (neue Arbeitsstelle liegt in beträchtlicher Entfernung zur Wohnort) ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestmietzeit?

    Viele Grüße
    Irene

    • Mietrecht.org
      22.03.2018 - 13:30 Antworten

      Hallo Irene,

      wenn Sie fürchten Ihren Job wechseln zu müssen, würde ich diesen Mietvertrag so nicht unterschreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vesna Vucicevic
    27.03.2018 - 08:00 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt

    Ich habe von meiner Verwaltung die Nachricht erhalten, dass Sie die Verträge meinem Nachmieter zugesandt haben, die aber noch nicht retourniert sind. Also eigentlich habe ich somit einen Nachmieter gefunden, für meine ausserterminliche Kündigung. Ich habe meiner Verwaltung auch bereits berichtet, dass ich bis zum 15.4 meine Wohnung abgeben kann, da die Nachmieter gerne Mitte des Monats einziehen möchten. Bin ich nun aus meinem Mietvertrag entlassen da ich ja die Zusage per Mail erhalten habe, obwohl die Mietverträge vom Nachmieter noch nicht retourniert wurden, und somit auch die Möglichkeit besteht, dass sie sich zurückziehen?

    • Mietrecht.org
      27.03.2018 - 14:42 Antworten

      Hallo Vesna,

      ein Vertrag entsteht erst, wenn beide Parteien sich einverstanden erklären – kurz: es fehlt offensichtlich noch die Unterschrift des Nachmieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf Menke
    30.03.2018 - 08:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    der Mietvertrag ist mit einer Frist von 24 Monaten belegt, in dem Mieter und Vermieter keine ordentliches Kündigungsrecht haben. Nun ist der Mieter, der in der Wohnung allein lebt, gesundheitlich so angeschlagen, dass derzeit ein selbständiges bewältigen der Tagesnotwendigkeiten nicht möglich sind und er im Rahmen seiner Familie an einem deutlich entfernten Wohnort betreut und versorgt wird.
    In diesem Zeitfenster hat der Vermieter sich ohne Einwilligung des Mieters – so im Mietvertrag geregelt – zutritt zu der Wohnung verschafft. Als Grund wurde die Aktivierung des Rauchmelders angegeben, die jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht funktionsfähig in der Wohnung installiert war. Daraufhin hat er sich ein zweites Mal widerrechtlich Zugang verschafft, einen Rauchmelder installiert, um den ersten Zugang zu rechtfertigen und im Zuge des zweiten Zuganges den in der Wohnung bei Mietantritt bereits vorhandenen Router (AVM FritzBox) an sich genommen.
    Meine Frage, ist dieser in aller Kürze dargestellte Sachverhalt ausreichend, um ein außerordentliches Kündigungsrecht (fristlos) von seinen des Mieters zu rechtfertigen.

  • Marry
    20.04.2018 - 11:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    leider ist mein Auszugstermin gleichzeitig mein Entbindungstermin (befristeter Mietvertrag). Falls es zu keiner Einigung mit dem Vermieter kommt, wie stehen meine zumutbaren Möglichkeiten vorzeitiger zu kündigen?

    VG
    Marry

  • JJF von Sandrart
    22.04.2018 - 09:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    als Bundesbediensteter habe ich in Berlin eine Pendlerwohnung angemietet, in der Annahme, dass mein Verbleib auf dem Dienstposten auf bis zu zwei Jahre (gem. Verfügung) dauern würde. Nun werde ich bereits nach 6 Monaten auf einen neuen Dienstposten in einer anderen Stadt (Niedersachsen) versetzt. Mein Mitvertrag (auf unbestimmte Zeit, Mietbeginn 01.11.2017) enthält die den Passus ” Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis frühestens nach 12 Monaten von beiden Vertragsparteien, somit frühestens zum 31.10.2018 mit gesetzlicher Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.”

    Meine Absicht ist die Wohnung mit Wirkung zum 31.07.2018 aufgrund Versetzung außerordentlich zu kündigen. Meine Frage: Gilt eine Versetzung als außerordentlicher Kündigungsgrund?

    Gruß und Dank,
    Joachim

  • Tim Reichenbach
    24.04.2018 - 07:54 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Meine Frau und ich wohnen seit 2 1/2 Jahren in unserer Wohnung. Ich selber bin Schichtarbeiter mit Früh / Spätschicht im Wochen wechsel. Meine Frau ist Softwareentwickler und macht nebenbei noch ein Fernstudium. Nun zu unserem Anliegen. Seit ungefähr 2 Jahren haben wir große Probleme mit unseren Untermietern, diese Leute schreien sich Tag und Nacht an, sie haben im Allgemeinen einen sehr lauten Ton. Vor einem Jahr bekamen sie ein Baby was auch sehr unnatürlich viel Schreit und Weint. Nun erwarten sie ein 2. Baby, dies möchten und können uns das nicht mehr antun. Wir finden beiden keinen Schlaf, worunter die Arbeit und die Psyche leidet. Das sind für uns unzumutbare Umstände und die Wohnqualität ist hier in keinster Weise mehr gegeben. Versuche wie ein Lärmschutzprotokoll werden von der Wohnungsgesellschaft abgewendet, mit den Worten “aus Sozial adäquaten Gründen”.

    Wie ist es uns möglich eine Außerordentliche Kündigung einzureichen?

    Mit besten Gruß
    Tim

    • Mietrecht.org
      25.04.2018 - 15:20 Antworten

      Hallo Tim,

      eine Kündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Frist scheidet m.E. schon deshalb aus, weil Sie mit der Situation schon seit zwei Jahren leben. Vielleicht kommt eher eine Mietminderung in Betracht?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul Hoffmann
    17.05.2018 - 20:59 Antworten

    Mein Problem ist etwas länger.
    Ich habe zum ersten Juni 2017 in Erfurt ein neues Arbeitsverhältnis angenommen, 2 Wochen im Hotel.
    zum 15 Juni eine Wohnung angemietet mit Kündigungsverzicht Klausel von 18 Monaten.
    Ich selber hatte aber nur einen Arbeitsvertrag von 9 Monaten, das lag der Wohnungsverwaltung/Makler und Mieter vor.
    Ich selber bin somit auch direkt auf Arbeitssuche in der Umgebung von Erfurt gegangen und Deutschlandweit um nicht Arbeitslos zu werden.
    Ich bekam zum 1.12.2017 ein Stellenangebot in Troisdorf/Köln das ich dann auch annahm und nach Köln umgezogen bin.
    Ebenfalls habe ich den Mieter einen Nachmieter Angeboten, dieser hat in der Firma in Erfurt neu angefangen, mit dengleichen Vertrag nur neuer, Gehalt, und privater Lebenssituation. Ebenfalls wurden auch alle Unterlagen von ihm den Vermieter übergeben, Schufa, Arbeitsvertrag, Mieter Selbstauskunft etc.
    Dieser Nachmieter wurde vom Vermieter abgelehnt.
    Ich hatte den Nachmieter Angeboten die Gesetztlichen Mindestfristen zu erfüllen oder einen zumutbaren Nachmieter anzubieten.
    Zumutbarer Nachmieter wurde oben gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
    Gesetzliche Mindestfristen wurde erfüllt durch Mietzahlung eines Monats und der Kaution die bei dem Vermieter geblieben ist.

    Ich hatte mehrere Schriftwechsel mit der Hausverwaltung/Mieter bezüglich Lösungsfindung. Es gab kein Verleichsangebot lediglich die Forderung die Miete weiter zu zahlen, was ich nicht getan habe. Und der Forderung einen Makler zu beauftragen den sie bestimmen.
    Aktuell habe ich den zweiten Brief des Anwalts der Hausverwaltung bekommen, mit der Forderung die offenen Beträge zu begleichen ohne einer Vertragsauflösung.
    Mehrmalige Angebote der Schlüßel Übergabe wurden verweigert, Bitten um zumutbare Gegenvorschläge wurden nicht beantwortet.

    Frage ist gibt es hier für ähnliche Fälle gewonnene Prozeße als Referenz mit aktuellen Gesetzestext ?
    Weil ich gehe davon aus das es hier zu einem Gerichtsprozeß kommen wird. Obwohl der Vermieter die Möglichkeit hatte
    mit Gewinn (Nachmieter), oder akzeptieren der Gesetzlichen Mindestregelung und anschließender Neuvermietung hätte rauskommen können, anstatt einen Prozeß anzustreben.

    Außerdem habe ich mehrmals Angeboten meinen Finanzen offenzulegen, um zu Beweisen das ich mir eine Doppelt Belastung nicht leisten kann.

    Mich interessieren hier Deutsche Referenz Urteile mit ähnlichen Hintergrund die gewonnen wurden seitens des Mieters.

    Bezogen auf Treu und Glaube, Zumutbarkeit etc.

    • Mietrecht.org
      18.05.2018 - 07:40 Antworten

      Hallo Paul,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nur raten, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick Seiler
    01.06.2018 - 11:51 Antworten

    Hallo Herr Hund,

    Meine Freundin und ich sind seit dem 1.März 2018 in eine 3 Zimmer Wohnung im Keller gezogen. Vor ca. einer Woche gab es so einen heftigen Regenschauer, das unser ganzes Esszimmer mit Wasser vollgelaufen ist. Der Vermieter hat uns jetzt einen Bautrockner in den Raum gestellt der jetzt Tag und Nacht läuft und Lärm macht bzw. auch die Raumtemperatur unerträglich macht. Dazu kommt jetzt noch das wir jetzt überall im Laminat Bohrlöcher haben damit die Feuchtigkeit mit Schläuchen herausgezogen wird. In unserem Mietvertrag steht wir sind 18 Monate an die Wohnung gebunden. Der Vermieter hat uns aber gesagt das die Wohnung schon öfters vollgelaufen ist. Aber das hat er uns erst gesagt als es passiert ist. Ist der Vertrag jetzt kündbar? Da er uns ja die Tatsache verschwiegen hat das die Wohnung öfters schon mit Wasser vollgelaufen ist.

    Danke im Vorraus

  • Heike Damian
    23.06.2018 - 12:28 Antworten

    Sehr geehrter H. Hundt,

    ich bin vor 4 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Laut Mietvertrag wurde eine Vereinbarung getroffen, dass beide Parteien auf ihr Recht zur Kündigung vor Ablauf von 2 Jahren verzichten. Ausgenommen davon sind laut Vertrag das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist.

    Nun ist es der Fall, dass ich selbst seit Bezug der Wohnung durch schlechte, sehr staubige Luftverhältnisse unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leide. Dieser Fakt wird auch von anderen Hausbewohnern bestätigt. Können wir uns hier auf das außerordentliche Recht auf Kündigung berufen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ( ärztliches Attest,…).

    Vielen Dank im Voraus!

  • Düring
    10.07.2018 - 10:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bin seit ca. 4 Wochen gehbehindert (Amputation) aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ich wohne im Souterrain und kann die Treppen zum Ausgang nicht benutzen, bin somit nicht fähig die Wohnanlage eigenständig zu verlassen. Jetzt habe ich die Möglichkeit, eine behindertengerechte Wohnung zu bekommen. Der Vermieter besteht aber auf die dreimonatige Kündigungsfrist. Ist dieses rechtens, oder greift da für mich ein Sonderkündigungsrecht, weil ich die Wohnung nicht im vollen Umfang nutzen kann?

    Danke im Voraus und beste Grüße

    • Mietrecht.org
      10.07.2018 - 16:00 Antworten

      Hallo Herr Düring,

      Ihre Lage ist tragisch. Ich sehe den Vermieter trotzdem nicht in der Pflicht, dadurch einen möglichen (finanziellen) Nachteil hinzunehmen. Sprechen Sie mit dem Vermieter und bitten Sie um eine Aufhebung des Vertrages, wenn Sie einen Nachmieter gefunden haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah
    17.07.2018 - 08:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich und mein Mann haben vor ein paar Wochen eine 2 Zimmer Wohnung gekauft, die schon seit einem Jahr vermietet wurde und im Mietvertrag steht ein Kündigungverzicht von Mieter und Vermieter bis zum Ende Juni 2019 .
    Wir wohnen selbst zur Zeit in einer 1Zimmer Mietwohnung. Ich bin Schwanger und unser baby wird in 5 Monaten zur Welt kommen. Wir dürfen mit unserem Kind nicht mehr in unserer Mietwohnung wohnen. Daher möchte ich Ihnen fragen ob es ein Kündigungrecht für den bisherigen Mietvertrag unserer Eigentumswohnung gibt?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sarah

  • M. K.
    07.08.2018 - 13:49 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Folgende Situation (Vermietersicht): Mitvertraglich festgehalten kann eine ordentliche Kündigung erst 2020 erfolgen. Der Mieter verstösst regelmässig gegen die Hausordnung und belästigt die anderen Mieter im Haus massivst durch anonyme Schreiben mit Drohungen, Beleidigungen, Schikane, etc.

    Meine Frage: Kann nach einer bereits schriftlich erfolgten ordentlichen Kündigung (2020), aufgrund der obigen Gründe eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Grunde erfolgen?

    Ich bedanke mich bereits im Vorraus für den fachkompetenten Rat.

    Mit freundlichstebn Grüssen!

  • Sebastian
    29.08.2018 - 17:42 Antworten

    Hallo,

    kann ich als Mieter kündigen, wenn der Eigentümer meiner Mietwohnung wechselt?

    Besten Gruß

    Sebastian

    • Mietrecht.org
      30.08.2018 - 10:07 Antworten

      Hallo Sebastian,

      sofern Sie keinen Kündigungsverzicht vereinbart haben, können Sie jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anas
    09.09.2018 - 23:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Mietvertrag dauert 24 Monaten und ich kann ihn ordentlichen nicht Kündigen vor dieser Zeit! Die Wohnung liegt im 2. Obergeschoß und es gibt keinen Aufzug. Mein Knie muss operiert werden und ich kann nicht die Treppe mehr benutzen! Ist es ein wichtiger Grund für außerordentlichen Kündigung?

    Viele Grüße

    Anas

    • Mietrecht.org
      10.09.2018 - 06:43 Antworten

      Hallo Anas,

      lassen Sie Ihre Sachlage z.B. hier rechtlich prüfen. Ich würde in so einen Fall immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Um die Kündigungsfrist kämen Sie auch bei einem unbefristeten Mietverhältnis nicht herum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirmeier
    13.09.2018 - 12:46 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn ein nachweislich defekter Verschluss im Waschbecken, dazu ein Sprung und eine Badewanne die beim reinsetzen bedächtig knarrt bei jeder Bewegung vorhanden, sowie Tauben auch nach mehrmaligen Säubern weiterhin im Balkon nisten und Neste bauen, ist dass dann eine gesundheitliche Gefährdung des Mieters?

    Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen im Voraus dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Dirmeier

  • Andrea Ragetsberger
    26.09.2018 - 03:58 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich mit folgendem Fall an Sie:

    zwar ist mir klar, dass kein Sonderkündigungsrecht durch Trennung besteht – die gänzliche Kündigung des Mietverhältnisses ist auch nicht vorgesehen – jedoch informiere ich mich für eine Freundin die derzeit mit ihrem Ex-Partner wohnt.

    Die Situation gestaltet sich so: man hat sich vor gut 2 Monaten getrennt – teilt sich nun unfreiwillig die Räumlichkeiten, da ein Kündigungsverzicht bis Mitte 2019 gilt.

    Keiner möchte ausziehen, jedoch ist sie Bürgin, Rechnungsträgerin aller Kosten und trägt auch großteils die Mietkosten, da er diese teilweise nicht erbringen kann (immerhin ist sie Bürgin).

    Dazu erweist sich das Zusammenleben als unzumutbar – er legt sich zum schlafen in ihr Bett, verdreckt die Wohnung, hat alles in Kartons auf, blockiert so den Flur und ebenso ein ganzes Zimmer mit Gerümpel. Er greift in ihre Privatsphäre ein (z.B. Taschen durchwühlen) und so verliert die Wohnung jede Funktion als sicheren, privaten Rückzugsort.

    Hat meine Freundin nun irgendwelche Rechte die sie geltend machen kann um ihren Ex-Partner aus dem Mietverhältnis zu bekommen? (beide sind als Hauptmieter eingetragen)
    Kommt unter solchen Umständen gar ein Sonderkündigungsrecht Zustande? Zumindest für sie als Vertragspartei?

    Gibt es die Möglichkeit ihren Ex-Partner gemeinsam mit der Vermieterin aus dem Mietverhältnis auszuschließen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße
    Andrea Ragetsberger

  • Sven Hinner
    14.11.2018 - 14:17 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem.

    ich und meine jetzt Ex-Lebensgefährtin leben zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Sind somit auch beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt.
    Dennoch kann und möchte ich mit der Person nicht mehr in einem Haushalt leben. Daher meine frage habe ich hier das recht auf eine Außerordentliche Kündigung?

    Danke vorab für IHre hilfe und Ihren Rat.

  • Manuela Seidler
    27.11.2018 - 22:16 Antworten

    Guten Tag,
    wir haben folgendes Problem. Meine Kollegin und ich haben im September 2017 ein Wohnung in einem sehr alten Haus bezogen, und umfunktioniert zur Gesundheitspraxis/Entspannungs- u. Bewegungsstudio, sehr viel Geld hineingesteckt für die Renovierung. Im Laufe der Zeit mussten wir leider feststellen, das die Gemäuer irgendwie sehr kalt und feucht bleiben. (Der Vermieter sagte uns damals, die Bauarbeiter hätten im Keller eine Überschwemmung veranstaltet – trocknet wieder weg). Ist aber nicht so. Aus den Wänden im Keller, indem sich auch unsere Toilette für Teilnehmer und Patienten befindet, mal davon abgesehen, dass es wirklich verdammt alt ist und auch so ausieht, kommt “Salzpeter” gekrümelt und nicht wenig, sodass das weiße Pulver auf dem Boden gut zu sehen ist. Dann bekommen wir die Gemäuer auch nicht wirklich warm. Die Heizungsanlage hat bestimmt ein Alter von 25-30 Jahren. Früher befand sich in diesem Gemäuern ein Schwimmbad. Jetzt haben wir zum Glück neue Räumlichkeiten gefunden. Als Gesundheitspraxis ist das eigendlich überhaupt nicht haltbar. Wir möchten natürlich so schnell wie möglich raus und wollten einen Monat vorzeitig aus dem Mietvertrag. (Gründe sind genug vorhanden). Alle Räumlichkeiten riechen muffig, das zieht sich auch in die Praxisräume und in den Tanzsaal. Eine Teilnehmerin musste meinen Kurs verlassen, weil ihre Lymphknoten angeschwollen sind in diesen Räumen. Wir haben es nicht raus bekommen. Alles was wir versucht haben, bringt nichts. Unsere Entfeuchter sind aber alle voll. Wie können wir jetzt unseren Vermieter dazubringen, dass er uns diesen einen Monat vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Der Vermieter streitet alles. Hat aber schon eine neue Anzeige aufgegeben und bietet es als Lagerräume an. Haben wir irgendetwas in der Hand, bei dieser Sachlage, um ihn dazu zu zwingen, uns vorzeitig zu aus dem Vertrag zu entlassen. Ich wollte jetzt nicht das Gesundheitsamt einschalten, wegen einem Monat. Nachher habe ich die vielleicht ständig an der …..muss nicht sein. Uns laufen die Teilnehmer davon, wegen Kälte und Feuchtigkeit. Auf einen Tippe, was wir machen könnten, wären wir sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Manuela Seidler

    • Mietrecht.org
      28.11.2018 - 08:19 Antworten

      Hallo Manuela,

      ich kann Ihnen leider nur raten, dass Sie Ihren Gewerbemietvertrag und die vorzeitige Kündigungsmöglichkeit von einem Anwalt rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna Wolf
    29.11.2018 - 12:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Meine Großeltern (96 &92 Jahre) wohnen seit 4 Jahren in einer Wohnung. Durch die Erhöhung der pflegestufe ist es notwendig geworden, dass beide leider ins Heim gehen werden. Wir haben nun kurzfristig einen Platz für beide bekommen. Ist dies ein vorzeitiger Kündigungsgrund? Wir haben kein Interesse noch 3 Monate weiter die Miete zu bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Karin
    04.12.2018 - 18:44 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich bin arbeitslos und besuche zurzeit eine geförderte Weiterbildung, die Mitte Dezember 2018 endet. Im Anschluss möchte ich mich um eine Arbeitsstelle bzw. bezahlte Praktikumsstelle bewerben.

    Habe ich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bei eventueller Aussicht auf eine Stelle, sollte sich diese in einer anderen Stadt befinden, oder muss ich diese dann ablehnen und weiterhin in Hartz4-Bezug bleiben? (Ein Kontaktieren des Vermieters zwecks Genehmigung zur Untervermietung wird nicht möglich sein, da sich dieser weigert, seine Privatadresse weiterzugeben. Der Mietvertrag ist noch 7 Monate bindend).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Karin

  • Silviu
    16.12.2018 - 20:43 Antworten

    Ich muss im nächsten Monat in die gemietete Wohnung einziehen.
    Mein Vermieter will mein Recht, die Kaution innerhalb von 3 Monaten zu zahlen, nicht respektieren und das hat mich an ihm zweifeln lassen. Aus diesem Grund und weil ich noch weiß, wo ich wohnen soll, bin ich unentschlossen, in die neue Wohnung einzutreten.

    Mein Vermieter sagte, dass ich die Kaution zahlen sollte, bevor ich in die Wohnung einziehe, aber nachdem ich weiß, wo ich wohnen soll (zwei weitere Monate), frage ich mich, ob die nächste Situation möglich ist: die Zahlung der Monatsmiete für Januar und Februar, aber nicht die Kaution, bis ich beschlossen werde, in diese Wohnung einzuziehen.
    Falls ich die Schlüssel nicht habe und nur die Miete bezahle, kann ich die Kaution später bezahlen?

  • Michael
    18.01.2019 - 11:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    aus beruflichen Gründen ziehe ich ca. 400 km weg in eine andere Stadt. Stellt dies einen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung dar?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Sandra Rob
    12.02.2019 - 11:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ist eine außerordentliche Kündigung von gewerblich genutzten Räumen (Büro) aus gesundheitlich schwerwiegenden Gründen möglich oder weil es unabdingbar ist, einen engen Familienangehörigen pflegen zu müssen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      12.02.2019 - 15:43 Antworten

      Hallo Frau Rob,

      ich denke das sieht eher schlecht aus. Persönliches spielt im (Gewerbe)Mietrecht in der Regel keine Rolle. Bitte Sie im Zweifel um Mietaufhebung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • julia
    09.05.2019 - 20:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    ich habe eine Frage wegen einer fristlosen Kündigung meiner Mietwohnung. Mein Vermieter hat mich fristlos gekündigt wegen einer Gewerbeanmeldung in meiner Mietwohnung, ohne vorheriege Abmahnung. Ich habe in meiner Mietwohnung nur den Briefkasten verwendet, da in meinem gesondert angemieteten Büro (andere Adresse) kein Breifkasten vorhanden ist. Ich habe gleich nach der fristlosen Kündigung das Gewerbe umgemeldet (effektiv war es nur 2 Wochen in meiner Wohnung angemeldet). Die Wohnung wurde nie als Gewerbe genutzt und es gab auch sonst keinerlei Veränderungen dazu in der Wohnung o.ä. (keine Kunden oder Lieferungen) nur ein Schild am Briefkasten für Post.
    Ist dies eine gerechtfertigte Kündigung? Sie wollen nun Räumungsklage erheben, wenn ich nicht innerhalb der 2 Wochenfrist, die sie mir gegeben haben, ausziehe. Ansonsten habe ich mir in den 7 Jahren, die ich hier wohne nie etwas zu schulden kommen lassen.

    Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.

    Lieben Gruß, Julia

  • Wolf
    23.07.2019 - 07:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Rückfrage zur Außerordentlichen Kündigung. Gegebenheit:
    Mein Mann und ich befinden uns in einem Mitverhältnis seit über 6 Jahren. Unser Vermieter hat Anfang des Jahres versucht, das Miethaus zu verkaufen. Wir haben lediglich durch Zufall durch das Internet davon erfahren. Erst nachdem wir Ihn direkt darauf angesprochen haben, hat er es uns bestätigt, dass er beabsichtigt das Haus langfristig zu verkaufen. Er erklärte uns bei den letzten Treffen immer, es gäbe auch einen Interessenten, der dann Eigenbedarf anmelden würde und mit dem er im Herbst “alles fest” machen möchte. Seitdem wir wissen, dass es verkauft werden soll, suchen mein Mann und ich eine andere Wohnung. Jetzt haben wir die Möglichkeit, eine zum 01.09.2019 beziehen zu können. (Der zukünftige Vermieter lässt keinen späteren Einzugstermin zu.) Seitdem es bekannt ist, dass wir dort raus müssen fühlen wir uns dort nicht mehr wohl. Das Gefühl von Sicherheit und „zu Hause sein“ ist verschwunden. Jedoch konnten wir nicht zuvor kündigen, da wir eben keine andere Wohnung gefunden haben. Zudem kommt, dass Reparaturarbeiten im Haus und am Haus durchgeführt werden müssten, die dem Vermieter bekannt sind und laut seiner Aussage auch immer „bald“ erfolgen, jedoch nie passieren.
    Eine finanzielle Doppelbelastung ist für uns nicht machbar. Haben wir eine Möglichkeit, mit einer Außerordentlichen Kündigung den Mietvertrag zu kündigen?
    Ich habe mehrfach versucht, unseren Vermieter zu erreichen um es mit Ihm zu besprechen, jedoch bekomme ich aktuell nur die Mailbox und selbst wenn ich drauf spreche keinen Rückruf.
    Mit freundlichem Gruß
    A. Wolf

    • Mietrecht.org
      24.07.2019 - 09:37 Antworten

      Hallo Frau Wolf,

      ich sehe keine Möglichkeit, außerhalb der ordentlichen Kündigung den Mietvertrag zu beenden. Einzige Idee: schließen Sie mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Wolf
        24.07.2019 - 14:23 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
        Ich werde es damit versuchen!

        LG
        A. Wolf

  • Elwira
    10.10.2019 - 14:17 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe einen befristeten Untermietvertrag geschlossen. Dieser ist befristet auf die Dauer eines ebenfalls befristeten Beschäftigungsverhältnisses, was ich am Wohnort eingegangen bin. Daneben kann der Untermietvertrag binnen Monatsfrist gekündigt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis unerwarteterweise zeitiger endet.

    Möbel der Untervermieterin (eine juristische Person) befinden sich in der Wohnung, sie selbst ist aber nicht in der Wohnung oder im Haus sesshaft.

    Es gibt ein paar kleinere Mängel in der Wohnung, die bei meinem Einzug hätten behoben werden sein sollen, aber aus meiner Sicht störend, aber nicht schwerwiegend sind. Zusätzlich gab es beim Einzug keine Abnahme oder ein Ablesen der Zählerstände. Zuletzt hat die Untervermieterin die Reparatur von defekten Einrichtungsgegenständen, die ihr gehören, abgelehnt und mit Verweis auf den Untermietvertrag gefordert, dass ich die als Untermieterin auf eigene Kosten (Kleinreparatur mit anteiliger Kostenübernahme der Mieterin) durchzuführen habe. Daraufhin verwies ich die Untervermieterin auf die Rechtslage, dass ich eine solche Vornahmeklausel, die zudem im Untermietvertrag nach meinem Dafürhalten nicht eindeutig als solche erkennbar ist, ungültig ist. Zudem bezweifle ich mit Blick auf die Kostenübernahme, dass der vorhandene Schaden rechtlich unter eine Kleinreparatur fällt. Die Untervermieterin verweist darauf, dass sie keine Zeit habe, sich um solche Sachen zu kümmern.

    In der Folge habe ich den Untermietvertrag ordentlich gekündigt. Die Untervermieterin hat darauf bislang nicht reagiert.

    Mich würde interessieren, ob die Befristung rechtmäßig ist, und abhängig davon, wie meine Kündigung einzuschätzen ist, und welche Schritte Sie ggf. vorschlagen würden, um das Mietverhältnis mit entsprechender Frist zur Wohnungssuche zu beenden oder eine Reparatur der Gegenstände zu erreichen.

    Elwira

  • Carlo
    16.10.2019 - 13:49 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe folgende Situation. Vor ein paar Wochen war die Kripo bei uns im Haus und hat die Wohnung des Vermieters durchsucht und 8kg Haschisch gefunden. Jetzt ist er erstmal bei der Polizei und ich kann ihn auch nicht erreichen.
    Ich würde gerne schnell aus der Wohnung ausziehen, da ich nicht bei jemanden wohnen möchte, der mit Drogen nebenbei sein Geld verdient und auch nicht möchte, das solche Leute bei uns im Haus verkehren.
    Wäre dies ein “unzumutbarer” Grund?

    • Mietrecht.org
      21.10.2019 - 09:53 Antworten

      Hallo Carlo,

      ob Sie aus diesem Grund die Kündigungsfrist verkürzen bzw. umgehen können, sollen Sie anhand von bestehender Rechtsprechung einschätzen (lassen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Britta Jansen
    13.04.2020 - 14:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe ein Haus mit Anbau im Garten vermietet. Das Dach des Anbaus musste im Februar erneuert werden. Mit Zustimmung meiner Mieter wurde mit den Baumaßnahmen begonnen und das Gerüst aufgestellt. Als der Dachdecker einige Tage später weiter arbeiten wollte, waren meine Mieter verreist und das Gartentürchen verschlossen. Da meine Mieter ja von den Baumaßnahmen wussten, habe ich dem Dachdecker kurzerhand Zuritt verschafft und bin davon ausgegangen, dass meine Mieter dafür Verständnis haben würden, denn unser Verhältnis war bis dahin unkompliziert und freundlich.
    Leider weit gefehlt. Meine Mieter werteten das als Hausfriedensbruch und haben aus diesem Grund außerordentlich fristlos gekündigt. Und vermutlich haben sie recht – ich hätte das Grundstück wahrscheinlich nicht ohne deren Einwilligung betreten dürfen. Aber ich war ja nicht im Haus, sondern nur im Garten, um die Bauarbeiten fertigstellen zu lassen.
    Reicht der Umstand, dass ich eigenmächtig das Gartentürchen geöffnet habe, für eine ausserordentliche fristlose Kündigung aus? Das war ein einmaliges Versäumnis und sicher nicht korrekt aber ist es meinen Mietern darum nicht zuzumuten, eine ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten?

    Für Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Jansen

  • Ali
    02.05.2020 - 04:04 Antworten

    Ich habe eine Frage zur Kündigung meines Mietvertrags unter außergewöhnlichen Umständen:

    Wenn ich das Land verlassen habe und in mein Heimatland zurückgekehrt bin, aber aufgrund der globalen Koronapandemie der Flughafen in meinem Land geschlossen ist und ich in Monaten nicht zurückkehren kann, kann ich meinen Vertrag legal beenden?

    Beachten Sie Folgendes:

    1. Ich habe den Vermieter vor dem Betreten des neuen Mont informiert und alles in einer E-Mail erklärt

    2. Meine Sachen werden von jemandem entfernt, dem ich eine Vollmacht gegeben habe

    3. Mein Vertrag endet Ende Juli

    4. Ich wusste nicht, dass ich nicht zurückkehren kann

    5. Ich bin Mitte März abgereist und habe die Miete im April aus gutem Glauben bezahlt.

    Was ist mein gesetzliches Recht als Mieter?

    Vielen Dank

  • Margareta Auster
    25.07.2020 - 13:37 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe zusammen mit meinem Mann eine Wohnung gemietet.
    Vermietet wurde uns die Wohnung ohne Hinweis, dass unterhalb unserer Wohnung ein Gewerbebetrieb, der mit Maschinen arbeitet, die Lärm verursachen, ist.
    Ein Verweis an die Vermieterin brachte zum Vorschein, dass dies zulässig sei, es sich um ein Mischgebiet hier handele.
    Bedingt durch diesen Lärm, auch andere nicht bekannte Lärmquellen, haben zu gesundheitlichen Problemen geführt.
    Dazu kommt, dass mein Mann mich verlassen hat, ich mit meiner Mütterrente nicht leben (die monatliche Miete nicht bezahlen) kann.
    Ich habe auf Anraten meines Arztes und in Anbetracht der finanziellen Probleme die Vermieterin um sofortige Auflösung des Vertrages gebeten, da ich die Miete nicht alleine aufbringen kann.
    Mein Mann weigert sich, für die Miete einen Beitrag zu leisten oder komplett dafür aufzukommen, was auch schwer für ihn werden wird, muss auch er eine Miete zahlen und für mich, wie auch für ihn, zum alltäglichen Leben (Krankenkasse, Versicherungsbeiträge und auch zum Leben) Geld aufbringen.
    Dann unterliegen beide unter der Armutsgrenze!
    Wie sollte ich mich verhalten?
    Kann die Vermieterin mich zwingen, die monatliche Miete zu zahlen, von was?
    Steht mir in diesen Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?
    Für eine Antwort bedanke ich mich.
    Meggie

    • Mietrecht.org
      28.07.2020 - 19:47 Antworten

      Hallo Margareta,

      private und finanzielle Probleme rechtfertigen keine fristlose und außerordentliche Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim
    03.08.2020 - 13:13 Antworten

    Guten Tag,
    ich bewohne derzeit alleine eine 1-Zimmer-Wohnung. Ich habe einen Mietvertrag bei dem der früheste Kündigungszeitpunkt auf Juni 2021 festgelegt ist. Meine Freundin ist schwanger und wir wollen logischerweise zwecks Erziehung usw. zusammen mit unserem Kind wohnen. Unsere beiden Wohnungen sind zu klein für 3 Personen. Rechtfertigt der Fakt das sie schwanger ist, eine außerordentliche Kündigung? Wir wollen uns gerne was neues suchen.
    Liebe Grüße
    Tim

  • Silke
    29.09.2020 - 13:44 Antworten

    Guten Tag,
    ein Bekannter von mir wohnte in einer gemieteten Wohnung, ist noch offiziell der Mieter.
    Er ist auf Grund seines Gesundheitszustandes nun in eine therapeutische Einrichtung auf unabsehbare Zeit gezogen. Gleichzeitig wird das Haus, in dem sich die Wohnung befindet seit diesem Monat zum Verkauf angeboten.

    Meine Frage ist nun, ob mein Bekannter trotzdem die gesetzliche Kündigungsfirst einhalten muß oder er außerordentlich kündigen kann.

    Er kann es sich nicht leisten für weitere 2 Monate Miete zu zahlen.

    Vielen Dank

  • Michaela
    17.10.2020 - 18:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hab ein ganz speziellen Fall, ich hoffe das Sie mir da eventuell etwas weiter helfen können.

    Ich wohne mit meiner Mutter zusammen (Berlin). Stehe selbst mit meinem Namen aber nicht im Mietvertrag. Sie hat nun leider spontan das Land verlassen und ich selbst kann die Wohnung nicht alleine finanzieren. Habe auch keinen Kontakt mehr zu Ihr.
    Somit wäre es nicht in meinen Interessen den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

    Wäre es in dem Falle eine außerordentliche Kündigung von rechtens?

    Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für die Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michaela

    • Mietrecht.org
      18.10.2020 - 14:48 Antworten

      Hallo Michaela,

      als Mitbewohnerin haben sie keine Handlungsmöglichkeiten. Nur die Vertragsparteien (Mieter und Vermieter) können kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luca Schulze
    22.10.2020 - 12:53 Antworten

    Hallo,

    bei Schließung des Mietvertrages wurde uns gesagt, dass ein Internetanschluss vorhanden ist und wir ohne Probleme Internet bekommen können. Es hat sich aber nach Technikerterminen herausgestellt, dass die Wohnung nicht angeschlossen ist und es auch in der nächsten Zeit nicht zu einem Anschluss kommen kann. Da wir im Moment durch Corona auf Internet angewiesen sind würden wir gerne ab Anfang Dezember ausziehen, da wir eine Wohnung gefunden haben die ab dem Zeitpunkt frei ist und in welcher wir einen Internetanschluss haben. Ist es möglich den fehlenden Internetanschluss der uns aber versprochen wurde als außerordentlichen Kümdigungsgrund zu nennen und so die 3 monatige Kündigungsfrist zu umgehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Luca Schulze

      • Isabel Müller
        01.12.2020 - 17:19 Antworten

        Hallo,

        Wie sieht die Lage denn aus, wenn die eigene Mutter plötzlich auf Pflege angewiesen ist und man diese Aufgabe übernehmen muss. Die Mutter lebt 300 km weit weg von meinem aktuellen Wohnort, die einzige Möglichkeit ist also meine jetzige Wohnung zu kündigen. Ist dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

        Viele Grüße
        Isabel

        • Mietrecht.org
          03.12.2020 - 08:35 Antworten

          Hallo Isabel,

          das ist leider kein Grund. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und suchen Sie ggf. einen Nachmieter.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Lisa
    25.12.2020 - 13:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben aufgrund vorheriger mündlicher Zusagen unseres Vermieters zur Verkürzung der Kündigungsfrist, einen neuen Mietvertrag zu Mitte Januar unterschrieben. Seine Aussagen beinhalteten auch, dass er direkt im Anschluss an unseren Auszug Renovierungsarbeiten durchführt und ein Familienmitglied von ihm einzieht. Nun tritt der Fall mit der Renovierung und seinem Nachmieter doch nicht ein und er lässt sich höchstens darauf ein, uns mit einer 2- Monats Kündigungsfrist zu entlassen.

    Nun entstehen mir als eingetragener Mieterin enorme Mehrkosten dadurch für 1,5 Monate doppelt Miete zahlen zu müssen. Habe ich eine Chance auf außerordentliche Kündigung aufgrund seiner mündlichen Zusagen unter Zeugen? Hinzu kommt, dass wir eine größere Wohnung aufgrund von Nachwuchs benötigen und uns deshalb auf seine Aussagen verlassen haben.
    Danke für eine Antwort.
    Viele Grüße,
    Lisa

  • Maria
    28.02.2021 - 11:53 Antworten

    Hallo,
    wir müssen 2 Jahre ins Ausland umziehen und wir möchten unsere Wohnung untervermieten. Leider hat uns der Vermieter per E-Mail gesagt, dass wir nicht untervermieten durfen.
    Was würde passieren, wenn wir trotzdem die Wohnung untervermieten würden?
    In dem Fall, dass wir die Wohnung verlassen würden, wie viele Monaten hätten wir? Die normale drei Monate Kündigungsfrist? Wie könnten wir das Thema mit dem neue Mieter(nach der Untervermietung) handeln? Es gibt immer die Risiko, dass sie auch plötzlich die Wohnung verlassen müssen oder?
    Danke für die Hilfe

    • Mietrecht.org
      28.02.2021 - 13:56 Antworten

      Hallo Maria,

      lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Ablehnung anwaltlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Polat
    15.03.2021 - 10:19 Antworten

    Hallo,

    mein Mieter ( in meiner DG- Wohnung, wohne drunter) den ich wegen nächtliche Ruhestörung abgemahnt hatte, stand vorgestern machts um vier an meiner Tür, klopfte Wild an der Tür.
    Wir haben schon länger ein Problem mit der Heizung, hatten das am Mittag schon besprochen, das ich eine ordentliche Firma beauftrage.
    Er schrie herum, drohte mir “sonst mache ich ganz andere Sachen”, solle das Problem “jetzt” lösen.

    Kann ich den sofort kündigen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Nancy Schmidt
    25.05.2021 - 21:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Wir wohnen in einem Mietshaus mit 6 Wohnparteien und 2 Geschäften.
    Letztes Jahr zog ein ca 50-60 jähriger Mann in eine Dachgeschoss Whg ein. Bei Einzug sah ich Ihn das erste Mal und hatte schon ein ungutes Gefühl. (Er hatte blau unterlaufene Augen, die sehr nach einer Prügelei aussahen)
    Das ungute Gefühl bestätigte sich leider in den letzten 2 Monaten.
    Er rief täglich die Polizei wegen irgendwelchen Lärmbelästigungen an, dann schickte er willkürlich den Rettungsdienst zu uns, mit der Aussage, es würde uns nicht gut gehen, was gar nicht stimmte. Er zeigte uns an, wir hätten von Ihm Sachen aus dem Keller entwedet…eskaliert ist es, indem er uns die Wohnungstüre das erste Mal eintrat – Grund, wir würden Ihm folgen, stalken etc. Wir kennen diesen Mann überhaupt nicht. All das bekam mein 5jähriger Sohn mit und hat seitdem Probleme, weshalb ich auch einen Arzt aufsuchen musste. Es stellte sich heraus, das der Mann psychisch sehr krank ist und wohl auch einen Betreuer hat und auch Tabletten nimmt. Die Polizei kam und auch das Ordnungsamt, die Ihn dann mitgenommen haben. Er war dann für 2,5 Wochen in einer Klinik. Er kam zurück ins Haus, 2 Tage Ruhe und das Spektakel fing von vorne an. Polizei mehrere Male wieder vor Ort, weil er Sie rief. Eskalation letzte Woche…Unser Nachbar, der gerade mit seiner 8 jährigenTochter zur Wohnung hochging, drohte er Schläge an, die Tochter bekam alles mit. Uns trat er wieder die Tür ein, demolierte die Briefkästen, schrie auf der Straße rum, er würde uns im Haus alle abstechen, Zeugen haben dies u.a auch zur Anzeige gebracht. Von unserer Nachbarin hat er das Auto rundum mit dem Schlüssel zerkratzt. Ende vom Lied, das Ordnungsamt hat Ihn vor 10 Tagen wieder mitgenommen. Er kam wieder in eine Klinik, die er aber am letzten Freitag verlassen hat. Wir haben alle Angst.
    Unser Vermieter hatte ihm nach den ersten Zwischenfällen eine sofortige Kündigung ausgesprochen zum 15.05.2021.
    Erwähnen muss ich, das wir in extremer Angst leben und ich und mein Sohn seit 7 Wochen nicht mehr in unserer Wohnung leben können.
    Wir fragen uns, was noch alles passieren muss, eh uns allen geholfen wird und wir wieder normal leben können. Hinzu kommt die Belastung nicht nach Hause zu können.
    Jetzt geht es weiter zur Räumungsklage seitens des Vermieters. Er kann nicht sagen, wann diese letztendlich greift und der kranke Mensch aus dem Haus kommt.
    Haben jetzt eine Wohnung ab dem 01.07 gefunden da ein Wohnen dort nicht mehr möglich ist auf Grund der Vorfälle.
    Meine Frage, liegt hier schon ein Grund vor, dass ich fristlos zum 30.06 kündigen kann?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      26.05.2021 - 11:35 Antworten

      Hallo Nancy,

      für eine außerordentlich fristlose Kündigung muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein. M.E. wäre eine Mietminderung und/oder eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages die bessere Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Pannu
    14.06.2021 - 23:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Im folgenden geht es um das arbeitsbedingte WG Zimmer meines Mannes:
    Als mein Mann über einen Monat lang aus seinem WG Zimmer abwesend war und der Vermieter das wusste, stellte der Vermieter dieses ohne sein Wissen oder Einverständnis einer dritten Person zur Verfügung, die ihm fremd ist, ich bezeichne diese Person hier als Hr. Mustermann.
    Dies fand mein Mann heraus, als er vor einer Woche am Montagabend zurückkehrte und Hr. Mustermann ohne Vorwarnung schlafend in seinem Bett vorfand und seine Mitbewohner ihm mitteilten, dass der Vermieter dies vor ein paar Tagen veranlasst hatte. Da mein Mann den Vermieter nicht mehr erreichen konnte, war er gezwungen, bei einem Freund zu übernachten und befindet sich seitdem bei ihm.
    Hr. Mustermann wohnt immer noch in seinem Zimmer, für das mein Mann bereits Miete zahlt.
    Sämtliche Klärungsversuche, die am nächsten Morgen begannen, waren wenig erfolgreich, da der Vermieter auf das Hauptproblem (Und zwar, dass er unbefugt das Zimmer betreten hat und einer dritten Person zur Verfügung stellt, ohne meinen Mann zu informieren) nicht wirklich eingeht, bzw. bereits sich widersprechende Erklärungen dafür abgegeben hat, die dies und dass mein Mann nicht informiert wurde, nicht entschuldigen.
    Zudem fühlt mein Mann sich sehr ausgenutzt, da ihm in einem klärenden Gespräch mit dem Vermieter zunächst das Gefühl vermittelt wurde, dass Hr. Mustermann sonst auf der Straße schlafen müsste. Weshalb er anschließend zustimmte, dass Hr. Mustermann noch ein paar Tage länger in seinem Zimmer bleibt und er durch eine kleine Summe entschädigt wird. In einem späteren Gespräch mit Hr. Mustermann und auch zuvor mit einem Mitbewohner der WG, ohne Einfluss seitens des Vermieters, nannten die beiden unabhängig voneinander einen völlig anderen Grund als der Vermieter, warum Hr. Mustermann in dem Zimmer wohnt. Der Vermieter behauptete zunächst meinem Mann dadurch helfen zu wollen und auch Herrn Mustermann.
    Der Vermieter nutzte kurzgesagt zunächst die Gutmütigkeit meines Mannes aus, der bereit war, die Situation ohne sofortige Maßnahmen seinerseits zu klären.
    Nachdem mein Mann von der Sichtweise von Hr. Mustermann erfuhr, sprach er den Vermieter darauf an und vor allem erneut auf die Tatsache, dass der Vermieter sich selbst und Hr. Mustermann unbefugten Zutritt zu dem Zimmer meines Mannes verschaffte und Hr. Mustermann dort einquartierte. Hierauf weicht der Vermieter stets aus und geht nur auf Aspekte des Problems ein, die mit seinem Hausfriedensbruch nichts zu tun haben.
    Zuletzt gab der Vermieter Hr. Mustermann die Schuld an allem, jedoch besteht das Problem natürlich nicht mit Hr. Mustermann, denn der wäre ohne Absprache und Hilfe des Vermieters nicht in der Lage gewesen, dass Zimmer zu nutzen.

    Kurz gesagt, ist seitens meines Mannes das Vetrauen stark gebrochen, dass er keinesfalls noch einen weiteren Tag dort wohnen möchte und das Mietverhältniss zu diesem Vermieter keinesfalls weiter führen kann. Und sich zudem in solchen Zuständen auch nicht sicher und wohl fühlt und eine fristlose Kündigung einreichen will.
    Welche Frist wäre in dem Fall also rechtens, dass der Vermieter sich und anderen unbefugt Zutritt verschafft und anschließend fragwürdig auf den Mieter eingeht, wenn dieser diese Situation klären möchte? Das ganze ist seit letztem Montag passiert.

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Pannu

  • A.Kuschnik
    22.09.2021 - 17:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Wir , eine 7 köpfige Familie aus Hannover bewohnen seit knapp 14 Jahren eine 3 Zimmerwohnung mit 60 qm. Wir sind damals mit 2 Kindern eingezogen und im laufe der Jahre sind noch 3 Kinder dazu gekommen. Seit Jahren sind wir auf Wohnungssuche um uns räumlich zu vergrössern ,doch leider ohne Erfolg. Jetzt hätten wir die Möglichkeit in eine 4 Zimmerwohnung mit 116 qm zu ziehen (was wir uns finanziell auch leisten können ) und meine Frage ist ob ich als Mieter auch von einer ausserordentlichen Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist oder sogar Kündigung zum Ende des Monats gebrauch machen können?
    Ich weiß auch das nach unserem Auszug die Wohnung auf jedenfall saniert wird , da es mit den zwei Wohnungen unter uns auch so gemacht wurde.
    Ich hoffe auf baldige Antwort.
    MfG A.Kuschnik

    • Mietrecht.org
      23.09.2021 - 07:57 Antworten

      Hallo A.Kuschnik,

      ich sehe keine Möglichkeit, den Vertrag aus den o.g. Gründen vorzeitig zu beenden. Der Beste Weg geht über einen Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    17.11.2021 - 18:18 Antworten

    Guten Abend,

    ich würde gerne eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten tätigen. Zu diesem Zeitpunkt kann ich in eine neue Wohnung ziehen.
    Grund dafür ist, dass mein Vermieter ohne mein Wissen einen Generalschlüssel zum Haus mit allen Wohnungen einbehalten hat. Diesen Schlüssel hat er außerdem mehrfach an Dritt-Firmen für Handwerksarbeiten herausgegeben. Im Frühjahr stand dann plötzlich ein Handwerker in meiner Wohnung, der sich in der Etage vertan hatte. Im Nachgang habe ich erfahren, dass es bei 2 weiteren Mietern auch bereits so passiert war.
    Ich habe sofort den Vermieter zur Rede gestellt und das Schloss wurde auf seine Kosten am Tag ausgetauscht (glücklicherweise).
    Mehrfache Mails und SMS (6Stück) mit Aufforderung zur Stellungnahme und Erklärung wurden im Nachgang jedoch vollkommen ignoriert und nicht beantwortet.
    Meine Frage: Berechtigt mich der “Hausfriedensbruch” auch jetzt noch zu einer außerordentlichen Kündigung bei der ich 2 Monate als reduzierte Frist verlange oder muss ich wohl oder übel noch einen weiteren Monate Miete zahlen?

    VIelen Dank!

    • Mietrecht.org
      17.11.2021 - 22:09 Antworten

      Hallo Jana,

      wenn der (wirklich gravierende) Mangel beseitigt ist, sehe ich keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn Sie die Lage genau betrachten, möchten Sie nicht außerordentlich kündigen, sondern vielleicht eher das Mietverhältnis zu Ihren Wunschdatum beenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg Schumacher
    24.01.2022 - 22:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ein Mieter unseres voll möblierten Nichtraucher-Zimmers hält sich leider weder an die Hausordnung,noch an die Nichtraucher-Vereinbarung, hat Teile der Möbel entsorgt und es ist jede Woche Polizei oder Ordnungsamt wegen Lärmbelästigung bei uns. Nun hat er ordentlich zum 31.4. gekündigt, lässt aber keine Interessenten zur Besichtigung ins Zimmer. Morgen soll ein Rolladenbauer den von ihm beschädigten Antrieb austauschen,,der Mieter hat aber schon gedroht, diesen auch nicht reinzulassen.
    Er wurde außerdem zahlreich abgemahnt

    1. was kann ich bez Interessenten und Handwerker tun, oder bin ich dem Mieter „ausgeliefert“?
    2. Wenn ich jetzt dem Mieter zusätzlich fristlos kündige, wie lange darf der Mieter wohnen bleiben und muss ich bis zu seinem Auszug auf Renovierung warten, oder kann das schon vorher passieren?

  • Thomas Klenzi
    05.02.2022 - 09:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.

    Ich bin Mieter einer Wohnung in Hamburg. Mit meinem Vermieter habe ich mich nie gut verstanden. Da meine Freundin jetzt ein Auslandssemester absolviert, habe ich ein Zimmer der Wohnung untervermietet. Von meinem Vermieter habe ich die fristlose Kündigung mit einer Frist von drei Wochen erhalten.

    Mir ist klar, dass ich gegen den Mietvertrag verstoßen habe. Mir ist auch klar, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Meine Frage ist allerdings, ob eine Frist von drei Wochen in einer Stadt wie Hamburg gerechtfertigt und ausreichend ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Klenzi

    • Mietrecht.org
      06.02.2022 - 12:41 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für Ihren Beitrag. Eine schwierige Situation. Wenn es nach Ihren Gedanken geht, ist die fristlose Kündigung in angespannten Wohnungsmärkten garnicht möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Klenzi
    07.02.2022 - 16:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich verstehe ich Antwort leider nicht. Ich zweifele die Kündigung nicht an. Mir geht es nur um den Zeitraum von drei Wochen. Diesen Zeitraum halte ich für nicht tragbar.

    MfG

    Thomas

    • Mietrecht.org
      07.02.2022 - 16:45 Antworten

      Hallo Thomas,

      die Frage ist, welche Frist sollten Ihrer Meinung nach angemessen sein? Die Wohnungssuche ist in angespannten Märkten immer schwer. Das was mein Gedanke.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eric
    03.03.2022 - 01:58 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe vor ein paar Tagen eine Eigenbedarfskündigung von meinem Vermieter erhalten. Diese ist schriftlich, fristgerecht und begründet erfolgt. In dem Kündigungsschreiben wurde Arbeitslosigkeit und mangelndes Einkommen als Grund für den Umstieg auf meine Mietwohnung angegeben. Da ich jedoch ein paar Fragen an den Vermieter hatte, fand heute ein Gespräch mit diesem statt. In diesem Gespräch stellte sich heraus, dass der Vermieter noch Eigentümer von zwei weiteren Wohnungen ist. In einer dieser Wohnungen ist er momentan jedoch auch noch wohnhaft. Zudem lässt sich im Internet herausfinden, dass der Vermieter selbstständig als Energieberater tätig ist. Jetzt stellt sich mir die Frage, stellt es noch ein für die Eigenbedarfskündigung berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 II BGB dar, wenn der Vermieter angibt mangelndes Einkommen zu haben und arbeitslos zu sein, obwohl er noch Einkünfte aus zwei bzw. noch drei unterschiedlichen Wohnungen zu verzeichnen hat und selbstständig tätig ist. Da mir das Ganze außerdem aufgrund von vielen Widersprüchlichen Aussagen des Vermieters sehr suspekt erscheint stelle ich mir noch die Frage, dürfte ich einen Nachweis der Kündigung des ehemaligen Arbeitgebers des Vermieters als Nachweis für dessen Arbeitslosigkeit verlangen?
    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eric

    • Mietrecht.org
      03.03.2022 - 06:31 Antworten

      Hallo Eric,

      danke für Ihren Beitrag. In der Tat stehen ein paar Fragen im Raum. Sie können natürlich beim Vermieter nachfragen, allerdings muss dieser sich m.E. nicht auf Detailfragen einlassen. Diese Punkte werden dann bei Gericht geprüft. Vermietete Wohnungen die noch abgezahlt werden, müssen nicht unbedingt für Einkommen sorgen, ebenso kann eine nebenberufliche Selbständigkeit nur einen sehr kleinen Teil zum Einkommen beitragen. Kurz: Sie können mit Ihren Vermutungen richtig liegen, müssen es aber nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffen Zingler
    06.04.2022 - 19:31 Antworten

    Moin Herr Hundt,

    meine Tochter lebt in einer WG im 9. Stockwerk. Jedes Mitglied der WG hat den Mietvertrag unterschrieben.
    Seit Montag 04.04. ist der Fahrstuhl defekt. Der Vermieter hat angekündigt, dass der Fahrstuhl bis zum 20.05. nicht verfügbar ist.
    Der Mietvertrag hat einer Mindestlaufzeit von einem Jahr, erst danach kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden (Auszug wäre dann 01.10.)
    Meine Tochter möchte nun früher aus dem Mietvertrag raus, daher die Überlegung außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist den Vertrag zu beenden,

    Sehen Sie hier eine aussichtsreiche Möglichkeit?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Steffen Zingler

    • Mietrecht.org
      06.04.2022 - 21:00 Antworten

      Hallo Steffen,

      ich denke nicht an die Kündigung, sondern eher an eine Mietminderung. Suchen Sie auch Rechtsprechung, ggf. ist die Kündigung unter gewissen Umständen möglich (ich denke z.B. an Rollstuhlfahrer). Vielleicht ist auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eli
    17.07.2022 - 11:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe 10/21 einen Mietvertrag mit einer Mindestdauer von 2 Jahren abgeschlossen, was zu dem Zeitpunkt für mich kein Problem war. Nun hat sich 07/21 ergeben, dass ich eine Eigentumswohnung in der gleichen Stadt erworben habe, in die ich natürlich noch dieses Jahr einziehen möchte und nicht doppelte Kosten bis 10/23 tragen möchte. Der Kauf der Eigentumswohnung war zum Mietvertragsabschluss 10/21 nicht geplant und ich wollte wissen, ob hier das Recht zur ausserordentlichen Kündigung greifen könnte.
    Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben bevor ich das Thema mit meinem derzeitigen Vermieter anspreche.
    Mit freundlichen Grüssen,
    Eli

    • Mietrecht.org
      17.07.2022 - 16:37 Antworten

      Hallo Eli,

      Ihr beschriebener Fall gibt Ihnen kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sie müssen eine einvernehmliche Lösung finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Marz
    27.08.2022 - 16:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt ,

    Wir haben eine 2 Raumwohnung mit 52 qm. Mein Stiefsohn ist zu uns gezogen, Da die Wohnung 3 Personen nun zu klein ist. Wollte ich gerne einmal wissen ob ich eine außerordentliche Kündigung bzw Fristlose Kündigung gelten machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin

    • Mietrecht.org
      28.08.2022 - 14:36 Antworten

      Hallo Martin,

      nein, das ist nicht möglich. Sie sind an die dreimonatige Frist gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Intschert
    06.05.2023 - 20:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne seit 6 Jahren in einer Wohnsiedlung mit 72 WE. Seit letztem Jahr wurde uns das Wasser 5 mal abgedreht, da der Vermieter die Abschlagszahlungen nicht leistet. Lt. Gemeinde schuldet er nicht nur das Wassergeld sondern auch die Grundsteuer. Hinzu kommt, dass wir die Netto Miete als Abtretung an eine andere Bank zahlen.
    Mieter beschweren sich über die maroden Wasserleitungen, weil das Wasser rostig und nicht trinkbar ist.
    Allen Mietern stellt sich die Frage: ob nicht auch noch andere Pflichten wie Heizung – Müllabfuhr vernachlässigt werden.
    Der Vermieter steht demnach in Vorinsolvent. Aktenz. vom Sept. 22.
    Besteht die Möglichkeit hier ausserordentlich zu kündigen? Was kann man machen sollte es zur Versteigerung kommen sollte?

    Mit freundlichen Grüssen
    H. Intschert

    • Mietrecht.org
      06.05.2023 - 21:02 Antworten

      Hallo H. Intschert,

      eine Insolvenz des Vermieters kann m.E. keine außerordentlich fristlose Kündigung rechtfertigen. Abgestelltes Wasser oder eine Heizung die für längere Zeit und wiederholt nicht fundiert m.E. hingegen schon. Sie sollten also eher die Mängel / Einschränkungen in den Blick nehmen und nach passender Rechtsprechung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mark
    07.06.2023 - 15:23 Antworten

    Außerordentliche Kündigung mit Kaution?

    Kann ich meine Kaution zurückverlangen, wenn ich meine Wohnung ohne Vorwarnung wegen Nichtbewohnbarkeit / unsicherer Bewohnbarkeit (, ohne Beachtung der Kündigungsfrist) für
    Erhebliche Beeinträchtigungen (Küchenabfluss funktioniert nach vielen Reklamationen nicht mehr)

    • Mietrecht.org
      08.06.2023 - 14:19 Antworten

      Hallo Mark,

      ein verstopfter/nicht funktionierender Küchenabfluss ist m.E. kein Grund für eine außerordentlich fristlose Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    21.06.2023 - 12:04 Antworten

    Hallo,

    ich wohne nun seid 3 Jahren in einer WG mit einem Kumpel in dem Elternhaus von ihm.
    Jetzt möchte ich aus der Wohnung raus, weil ich seid 3 Jahren nur für ihn am aufräumen bin und ständig hinterherputze. Außerdem war im ersten Jahr die Heizung kaputt während der Heizperiode und ich musste eine ordentliche Stange geld bezahlen obwohl ich ncihts damit zutun habe. Jetzt habe ich auch noch schimmelbefall im Badezimmer und an sich ist die ganze Wohnung eine Baustelle. Außerdem war ich massiv krank über mehrer Wochen mit Erbrechen, schmerzen und Durchfall, diagnose schwere pankreatitis wo der Arzt sagt das das von den ganzen stress in der Wohnung kommen kann.

    Jetzt weigert sich meione vermieterin den vertrag aufzulösen. Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      21.06.2023 - 14:28 Antworten

      Hallo Stefan,

      sofern sie keine feste Vertragslaufzeit vereinbart haben, steht Ihnen die Kündigung frei. Lesen Sie im Vertrag nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    21.06.2023 - 14:37 Antworten

    Danke für die schnelle Antwort, Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.

    Ich zitiere mal aus dem Mietvertrag:
    Ist die Wohnung nicht zum vorübergehenden Gebrauch gemietet, beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Moante, wenn seit der Überlassung des Wohnunraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergengen sind, 9 Monatem wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

    Meine Frage ist, kann ich den Vertrag aufgruund der Umstände fristlos kündigen?

    • Mietrecht.org
      21.06.2023 - 14:45 Antworten

      Hallo Stefan,

      ich gehe davon aus, dass Sie mit der gesetzlichen Frist (als Mieter immer drei Monate) kündigen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felix
    28.08.2023 - 12:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Hallo Mietrecht.Org – Team,

    am 15.08. habe ich einen Untermietvertrag für eine möblierte Wohnung zum 01.09. unterschrieben.
    Als ich am 25.08. (in Absprache mit dem Vermieter) erste Sachen in die Wohnung bringen wollte, habe ich festgestellt, dass diese verdreckt und schmutzig ist.
    Bei der Besichtigung waren noch private Gegenstände vom Vermieter in der Wohnung, sodass mir der Dreck nicht gleich aufgefallen ist. Zudem sagte der Vermieter, dass „noch einiges in der Wohnung gemacht werden müsste.“
    Zur Einordnung: ich spreche nicht über ein bisschen Staub auf dem Boden. In den Ecken befinden sich Staub- und Spinnweben, die bestimmt schon seit Jahren nicht entfernt wurden. Die Badewanne ist mit einem Film bedeckt, sämtliche Oberflächen und auch Innenräume des Kleiderschrankes sind mit Staub bedeckt, auf Polstern und Stühlen liegen Krümel und Haare, die Bodenleisten sind verspritzt und klebrig, in der Küche habe ich ein Fach vorgefunden, in dem alte Lebensmittel (Müsli, Mehl, Tee…) zusammen mit anderen Gegenständen einfach reingestopft wurden, an verschiedenen Stellen liegen wahllose Gegenstände (=alte Mascara, Papiermüll, Spanngurt..), das Plastik-Abtropfsieb in der Küche ist voll von eingetrocknetem Dreck/Essensresten, in Spüle, Kühlschrank und Gefrierfach befinden sich eingetrocknete Lebensmitte-Flecken. Mit anderen Worten: Die Wohnung ist, mit Verlaub, versifft.
    Alles in allem ist die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand. Dies habe ich mit Fotos dokumentiert.

    Ich kontaktierte daraufhin noch vor Ort den Vermieter und wies auf den Zustand hin.
    Der Vermieter zeigte sich verwundert „so werden Wohnungen nun mal übergeben und beim Auszug hätte man andere Dinge im Kopf als zu putzen“. Außerdem sagte der Vermieter, dass er die Wohnung nicht bis zum 01.09. sauber macht und ich „wegen 40 qm nicht so ein Theater machen solle“.
    Ich möchte in diese Wohnung nicht einziehen und bin (ohne Sachen von mir einzuräumen) wieder gefahren.
    Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

    Zu einem habe ich den Vermieter gesagt, dass ich die Abnahme der Wohnung in diesem Zustand verweigere. Zur Erklärung: Der Vermieter wollte keine persönliche Übergabe sondern hat mir den Schlüssel lediglich im Hausflur hinterlegt.
    Zum anderen habe ich ihm eine einvernehmliche Vertragsauflösung angeboten. Beides wollte er nicht hören.

    Nun möchte ich außerordentlich kündigen.
    1. Möglichkeit:
    Der Zustand der Wohnung ist unzumutbar und durch die Ankündigung, dass der Vermieter die Wohnung nicht mehr saubermacht, entfällt das setzen einer Mangelbehebungsfrist.
    Ist das so möglich?

    2. Möglichkeit:
    Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich einen Schlüssel für die Wohnung bekomme. Der Vermieter hat allerdings selbst noch einen Schlüssel für sich, ohne mich danach ausdrücklich zu fragen oder hinzuweisen. Ich denke, das ist auch ein Grund oder?

    Vielleicht können Sie mir ja helfen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Felix

    • Mietrecht.org
      28.08.2023 - 13:09 Antworten

      Hallo Felix,

      eine unsaubere Wohnung rechtfertig m.E. keine außerordentliche (fristlose) Kündigung. Auch eine verschmutze und/oder nicht renovierte Wohnung kann vermietet werden.

      Zum Thema “einbehaltener Schlüssel” sollten Sie nochmals separat recherchieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Felix
        28.08.2023 - 13:58 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die schnelle Rückmeldung.
        Dann würde ich mich dem Thema Zweitschlüssel beim Vermieter widmen. Es bedarf hier eines ausdrücklichen Einverständnis des Mieters. Ist dieses ihrer Meinung nach gegeben, mit der Mitteilung im Vertrag, dass dem Mieter nur ein Schlüssel ausgehändigt wird?

        vielen Dank und viele Grüße
        Felix

        • Mietrecht.org
          28.08.2023 - 17:18 Antworten

          Hallo Felix,

          ich habe das Gefühl, dass Sie sich aufgrund einer verschmutzten Wohnung in eine ungünstige Situation manövriert haben.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Snoops
    14.11.2023 - 15:17 Antworten

    Sehr Geehrte Damen und Herren,
    Ich bin Anfang des Monats in eine Wohnung mit alten Wasserschaden gezogen. Alt deshalb, weil dieser behoben werden sollte bevor wir eingezogen sind. Die ist allerdings nicht ordnungsgemäß geschehen. Einen Nachweis über die Fach und sachgerechte Durchführung möchte der Vermieter auch nicht bringen. Die Raumluft ist unzumutbar und es gibt Wasserflecke und Salzausblühungen an vielen stellen in der Wohnung. Der Vermieter stellt sich quer und möchte nur Putz und Malerarbeiten vom Hausmeister ausführen lassen während wir noch drin wohnen. Uns belastet das alles so sehr das wir eigentlich nur raus wollen und uns stellt sich die Frage ob wir nun fristlos kündigen können, da uns zu einen eine Wohnung versprochen wurde die in Ordnung ist jedoch der Wasserschaden nie richtig behoben wurde und zum anderen unsere Gesundheit auf dem spiel steht.

    Was sind unsere Rechte?

    MfG

    • Mietrecht.org
      15.11.2023 - 07:16 Antworten

      Hallo Snoops,

      ich würde an Ihre Stelle dringend die Möglichkeit der Mietminderung und/oder der außerordentlichen Kündigung klären. Heben Sie den Vertrag im Zweifel einvernehmlich mit dem Vermieter auf oder lassen Sie sich zur einseitigen Kündigung rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Snoops
        15.11.2023 - 10:12 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Rückantwort Herr Hundt,

        eine außerordentliche Kündigung wäre für uns eine Lösung falls wir kurzfristig eine neue Wohnung finden, dies ist hier in Lüneburg/Hamburg zwar schwierig könnte aber zufällig passieren. Es wäre uns sehr recht, dass wir uns mit der ganzen Situation nicht mehr befassen müssen, weil wir dazu psychisch zurzeit nicht ausgelastet sind. Wir haben nur Angst das uns dann sogar noch die Verwaltung hinterher rennt und weitere Miete verlangt, dazu besitzen sie noch unsere Kaution von über 4000€ was eigentlich unsere gesamten Ersparnisse darstellen. Würden wir allerdings die Chance verstreichen lassen, dass wir z.B. zu Beginn Dezember eine andere Wohnung anmieten können, kann es passieren das es wieder sehr lange dauern würde etwas passendes zu finden was für uns allein seelisch unzumutbar ist.

        Mir wurde heute morgen erneut oberflächlich per Mail geantwortet und wieder erzählt man, dass der Putz runter muss, wieder soll dies mal nebenbei geschehen. Nun wird mir schon fast damit gedroht, dass wenn ich keinen baldigen Termin mache und sich der Schaden verschlimmert ich mich ggf. mit verantwortlich machen werde.

        Mir fehlen einfach nur die Worte. Soll ich nun einen Rückruf bevorzugen und ein Kreuzverhör veranschlagen und fragen warum auf meine Nachrichten nicht eingegangen wird und diese nur oberflächlich behandelt werden. Oder soll ich zurückschreiben und eine Ersatz Wohnung fordern damit dann die “Putzarbeiten” des Hausmeisters/Handwerker stattfinden (welches Vorgehen für mich bei diesem Schaden eigentlich unverständlich ist).

        Ich weiß gerade nicht so richtig weiter und mich belastet das psychisch sehr und eigentlich muss ich auch selbst auf meine eigene Arbeit konzentrieren was zurzeit gar nicht möglich ist und die Lebensqualität meiner Frau und mir mächtig einschränkt.

        Einen Telefontermin mit dem Mieterschutzbund habe ich leider erst am 23.11.

        Können Sie mir einen Ratschlag mit auf dem Weg geben?

        Viele Grüße
        Snoops

        • Mietrecht.org
          15.11.2023 - 13:30 Antworten

          Hallo Snoops,

          ich kann Ihnen aufgrund der Komplexität per Kommentar nicht wirklich helfen. Ich würde mich an Ihre Stelle bestmöglich auf den Beratungstermin am 23.11. vorbereiten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Marcel
    15.11.2023 - 16:20 Antworten

    Wir (meine Freundin und ich) hatten Anfang April dieses Jahres einen Mietvertrag für die nächsten zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten unterzeichnet, aber später beschwerte sich die Vermieterin häufig über verschiedene Dinge, wie zum Beispiel, dass wir ihre alten Eltern, die im Erdgeschoss wohnten, störten (Indem wir Stimmen erzeugen, als würden wir etwas auf den Boden fallen lassen, nachts laut reden/gehen oder sogar tagsüber einige Maschinen bedienen). Sie wurde sogar persönlich wütend auf mich und meine Freundin und drohte uns, dass sie den Vertrag kündigen würde, wenn das so weitergeht, und manchmal kommt sie an einem beliebigen Tag vorbei und beschwert sich, dass wir das Haus mit einem Staubsauger putzen und sagt, es sei zu laut. Im Oktober schrieb sie uns ein Abmahnungsschreiben, in dem sie all diese Probleme darlegte und sagte, dass wir ausziehen können, wann immer wir wollen, und dass sie unseren Mietvertrag nicht mehr verlängern wird. Dann habe ich sie persönlich angerufen und ihr mitgeteilt, dass wir versuchen werden, im November auszuziehen und ob es für sie in Ordnung ist, wenn wir das tun, da sie im Abmahnungsschreiben erwähnt hat, dass sie einverstanden ist, und wir haben die Kündigung am 7.10. für den 1. November geschrieben. Sie hat dem zugestimmt und alles war in Ordnung. Aber heute haben wir einen Post von ihr bekommen, in dem steht, dass wir die nächsten drei Monatsmieten zahlen müssen, sonst gibt sie die Kaution nicht zurück. Sie hat das vorher nie erwähnt, weil wir sonst noch drei Monate geblieben wären, da wir beide Studenten sind und sie nun möchte, dass wir Miete zahlen. Auch nachdem wir ausgezogen waren, sagte sie, dass sie ab dem 1. November einziehen wird, damit sie sich um ihre Eltern kümmern kann, wofür sie uns sogar zwei Tage vor der Schlüsselrückgabe die Schlüssel abgenommen hat. Meine Frage ist: Hat sie das Recht, von uns die Zahlung zu verlangen?

      • Silvia
        22.11.2023 - 20:03 Antworten

        Eine Mieterin verweigert seit 3 Jahren trotz mehrfacher Mahnung den Zutritt zur Wartung der Gastherme. Die aktuelle Mahnung mit Aufforderung zur Vereinbarung eines.Termins per Einwurf-Einschreiben wurde ungeöffnet dem Vermieter zurückgeschickt. Der Schornsteinfeger vermutet Gefahr in Verzug. Ist eine fristlose Kündigung möglich?

        • Mietrecht.org
          23.11.2023 - 07:53 Antworten

          Hallo Silvia,

          danke für Ihren Beitrag. Wenn Sie schon seit drei Jahren an diesem Thema dran sind und noch keine Lösung gefunden haben, würde ich Ihnen auf jeden Fall eine rechtliche Beratung und gegebenenfalls Hilfe bei der Umsetzung der Kündigung empfehlen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Kristina
    05.12.2023 - 18:55 Antworten

    Guten Abend,
    meine Mutter ist vor 3 Tagen verstorben und wir müssen die Wohnung außerordentlich Kündigen. Der Vermieter verlangt von uns die Frist von 3 Monaten. Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen, sodass wir zum 1.1. aus dem Mietvertrag raus sind und nicht noch 3 Monatsmieten zahlen müssen?

    • Mietrecht.org
      06.12.2023 - 13:30 Antworten

      Hallo Kristina,

      bitten Sie den Vermieter, den Vertrag vorzeitig und einvernehmlich aufzuheben. Suchen Sie gegebenenfalls einen Nachmieter, der die Wohnung zum 1. Januar 2024 übernimmt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne
    18.01.2024 - 09:15 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem:
    ich habe eine EG-Wohnung vermietet, eigentlich im gedachten im Rahmen einer WG mit oben genutzten anderen WG-Räumen. Vermietete Quadratmeter sind im Mietvertrag nicht genannt, da ich sie selbst gar nicht kenne und auch andere Dinge die im Mietvertrag nicht geregelt sind gestattet sind, wie z.B. Nutzung des Backofens in der Küche im OG / Gartennutzung o.ä.. Die Wohnung wurde sozusagen als “Paket” wie gesehen gemietet. Ein Hund durfte auch mit einziehen.
    Es hat sich nun in der Wohnung Schimmel gebildet. Vorher gab es keinerlei Feuchtigkeitsprobleme dort nachweislich! Plötzlich kommt ein Brief vom Anwalt der Mieterin:
    rückwirkenden Mietminderung von Mietbeginn an um 50%, da die Deckenhöhe exakt 2 Meter umfasst. Von diesen 50% der Gesamtmiete noch einmal eine Kürzung um 50% mit der Begründung das Schimmelproblem hätte schon immer bestanden. Wie ist das einzuordnen? Ich bin relativ ratlos…
    Viele Grüße
    Susanne

    • Mietrecht.org
      19.01.2024 - 08:27 Antworten

      Hallo Anna,

      es geht zum einen um das Thema Wohnfläche und die Berücksichtigung der Deckenhöhe und um das Thema Schimmel, dass zur Mietminderung berechtigen kann. Ich würde Ihnen dringend raten, dass Sie sich ebenso rechtlichen Rat einholen, damit Sie mit der Mieterin bzw. deren Anwalt auf Augenhöhe Kommunizieren können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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