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Gemeinsamer Mietvertrag: Ausscheiden eines Mieters (Trennung, Scheidung, WG-Auflösung)

Häufig kommt es vor, dass Eheleute, nicht miteinander verheiratete Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag gemeinsam abschließen. Möchte dann nur einer der Mitmieter für sich allein das Mietverhältnis beenden, während der oder die anderen das Mietverhältnis fortsetzen, kann es zu Problemen kommen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und gibt Praxistipps, auf welche Weise Streitigkeiten schon im Vorwege verhindert werden können.

Da es nicht ganz einfach ist, einen Mieter aus einem Mietvertrag ausscheiden zu lassen, ist dieser Artikel interessant für alle verbleibenden Mitmieter, für den ausscheidenden Mieter und natürlich auch für den Vermieter der Mietwohnung.

Beendigung des Mietverhältnisses durch einen von mehreren Mitmietern

Mehrere Mieter sind sog. Gesamtschuldner gem. § 421 BGB. Das bedeutet, dass jeder Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist, die vertraglichen Pflichten wie z.B. die Zahlung der Miete, die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auch die Leistung der Kaution zu erfüllen. Der Vermieter kann die gesamte Leistung von jedem Mieter in voller Höhe verlangen.

Möchte nun ein Ehegatte, Partner oder WG-Mitglied nach einer Trennung o.ä. aus der Wohnung ausziehen, könnte er vom Vermieter weiterhin insbesondere auf Zahlung des Mietzinses in Anspruch genommen werden, wenn er  nicht aus dem Mietverhältnis ausscheidet.

Sind auf der Mieterseite mehrere Personen beteiligt, kann ein Mieter sein Ausscheiden aus dem Mietvertrag jedoch nicht einseitig dadurch bewirken, dass nur er das Mietverhältnis kündigt. Bei einer Mehrheit von Mietern kann das Mietverhältnis durch Kündigung nur dadurch beendet werden, dass alle Mieter den Vertrag kündigen. Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis.

Wichtig: Die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann nur von allen Mietern gemeinsam und gegenüber allen Vermietern erfolgen 

Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es  einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. Alle Beteiligten müssen sich darüber einigen, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird. Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert. Insbesondere, wenn es sich bei dem ausziehenden Mitmieter um einen solventen und zuverlässigen Schuldner handelt, wird der Vermieter diesen nicht so schnell verlieren wollen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, schon frühzeitig eine Vereinbarung mit dem Vermieter und dem Mitmieter herbeizuführen, durch die die Möglichkeit eröffnet wird, zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis auszuscheiden.

Tipp für Mieter: Treffen Sie schon frühzeitig beim Abschluss eines Mietvertrages eine Vereinbarung  mit den Mitmietern und dem Vermieter darüber, dass Sie im Bedarfsfall alleine aus dem Mietvertrag ausscheiden können

Eine entsprechende Vereinbarung könnte wie folgt lauten:

Formulierungsvorschlag

…ist berechtigt, im Falle einer Trennung (ggf. anderes Ereignis bestimmen) alleine aus dem Mietverhältnis auszuscheiden. Das Mietverhältnis wird in diesem Fall alleine mit….fortgesetzt.

Scheidet einer von mehreren Mitmietern alleine aus dem Mietverhältnis aus, ist es außerdem wichtig, eine Regelung über das Schicksal der Kaution herbeizuführen, wenn diese sowohl von dem ausscheidenden als auch von dem in der Wohnung verbleibenden Mieter gezahlt worden ist. Siehe hierzu den Artikel Mietkaution nach Trennung oder Scheidung.

Sonderfall Scheidung

Ein Sonderfall liegt vor, wenn sich Eheleute scheiden lassen. Zwei Fallgestaltungen sind hierbei zu unterscheiden:

Oftmals können sich Eheleute anlässlich einer Scheidung nicht darüber einigen, wer in der gemeinsamen Ehewohnung wohnen bleibt und wer ausziehen wird. In diesem Fall kann ein Ehegatte, der in der Wohnung verbleiben möchte, gem. § 1568a BGB unter bestimmten Umständen in einem Wohnungszuweisungsverfahren eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung überlässt. Ein entsprechender Antrag hat allerdings nur dann Erfolg, wenn ein Ehegatte auf die Nutzung der Wohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.

Wird dem Antrag eines Ehegatten stattgegeben, hat dies zur Folge, dass es keiner Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten und auch nicht mit dem Vermieter über das Ausscheiden des anderen Ehegatten aus dem Mietvertrag bedarf. Entscheidet ein Gericht, dass die Ehewohnung  einem der Ehegatten zu überlassen ist, hat dies für das Mietverhältnis zur Folge, dass mit Rechtskraft der Scheidung der eine Ehegatte aus dem gemeinsamen Mietverhältnis ausscheidet und dieses allein mit dem anderen, durch die gerichtliche Entscheidung begünstigten Ehegatten fortgesetzt wird.

Es kann außerdem Fälle geben, in denen sich zwar die Eheleute einig sind, wer von beiden nach einer Scheidung in der ehemaligen Ehewohnung verbleiben soll, sich der Vermieter aber weigert, einen der Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Unabhängig davon, ob ein Ehegatte auf die Nutzung der Wohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht, kann im Fall einer Einigkeit der Eheleute allein durch die Mitteilung an den Vermieter, dass einem Ehegatten die Wohnung alleine überlassen wird, bewirkt werden, dass das von beiden Ehegatten eingegangene Mietverhältnis mit einem Ehegatten allein fortsetzt wird. Diese Mitteilung macht eine gerichtliche Entscheidung im Wohnungszuweisungsverfahren entbehrlich. Ihre Wirkung entfaltet sie aber ebenfalls erst mit Rechtskraft der Scheidung.

Wichtig ist im Falle einer Mitteilung durch die Ehegatten, dass beide Ehegatten die Erklärung abgeben. Die Erklärung nur eines Ehepartners reicht nicht aus, um die Umgestaltung des Mietverhältnisses zu erreichen. Erforderlich ist zwar nicht, dass eine gemeinsame Erklärung abgeben wird. Ausreichend ist es auch, wenn beide Ehegatten sukzessive getrennte, aber übereinstimmende Erklärungen abgeben. Tun sie dies, tritt die beabsichtigte Wirkung jedoch erst mit Zugang der letzten Erklärung an den Mieter, frühestens aber mit Rechtskraft der Scheidung ein.

Tipp für Mieter:
Achten Sie darauf, dass die Erklärung über die Überlassung der Wohnung an einen Ehegatten anlässlich der Scheidung durch beide Ehegatten erfolgt.

Die Interessen des Vermieters werden weder in einem Wohnungszuweisungsverfahren noch im Rahmen einer einvernehmlichen Entscheidung der Ehegatten über das Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietverhältnis berücksichtigt. Aus diesem Grund sieht das Gesetz für den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht vor. Gem. § 1568a Abs.3 S.2 BGB i.V.m. § 563 Abs.4 BGB kann der Vermieter das nur mit dem einen Ehegatten fortgesetzte Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem Ausscheiden des einen und der Fortsetzung durch den anderen Ehegatten Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Dieses Recht steht ihm allerdings nur zu, wenn in der Person des verbleibenden Ehegatten ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann z.B. vorliegen, wenn es schon zu Zeiten des gemeinsamen Mietverhältnisses Schwierigkeiten mit dem verbleibenden Ehegatten im Verhältnis zum Vermieter oder auch zu Nachbarn gegeben hat und zu befürchten ist, dass diese sich nach einem Auszug des anderen Ehegatten verschlimmern.

Allein die Befürchtung, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte weniger solvent ist als der ausscheidende, stellt jedoch keinen wichtigen Grund dar, der zur Kündigung berechtigt.

Tipp für Vermieter: 

Beachten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht im Falle einer gerichtlichen Wohnungszuweisung oder einer übereinstimmenden Mitteilung über das Ausscheiden eines Mieters durch Ehegatten anlässlich einer Scheidung

Fazit:

Grundsätzlich bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung über das Ausscheiden eines Mitmieters, an der sowohl alle Mitmieter als auch der Vermieter beteiligt sind.

627 Antworten auf "Gemeinsamer Mietvertrag: Ausscheiden eines Mieters (Trennung, Scheidung, WG-Auflösung)"

  • MZ
    22.11.2013 - 11:12 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage:
    ich habe im Dezember 2001 gemeinsam mit meinem damaligen Mann ein Mietvertrag unterschrieben. Ich habe auch die Kaution auf meinen Namen bezahlt.

    Im Dezember 2004 haben wir uns scheiden lassen. Mit meinem Mann haben wir Ehevertrag, so dass bei der Scheidung keiner keinem was schuldig war. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe auch die Kaution liegen lassen. Drauf habe ich kein Anspruch.

    Mein Ex-Mann ist in der Wohnung geblieben und wohnt dort noch heute. Alle Zahlungen für die Wohnung sind dann von ihm übernommen worden. Ich kannte Vermieter und habe mir damals keine Sorgen gemacht. Mittlerweile ist mein Mann Rentner geworden und bezieht auch die Sozialleistungen, da seine Rente nicht ausreichend ist. Er ist alleinstehend und hat keine Erben oder Versorger, wenn er jetzt stirbt oder krank ist – ist allein Sozialamt für ihn zuständig (so kann man eigenes Leben halt leben).

    Jetzt habe ich meine Unterlagen sortiert und habe festgestellt, dass es eventuell sein kann, dass ich noch bei diesem Vertrag in der Haft bin. Ich habe bei der Sparkasse nachgefragt, dass meine Kaution weiter auf meinen Namen läuft. Dieses Geld möchte ich nicht zurückhaben. Es stellte sich auch heraus, dass der ehemalige Vermieter das Haus mit vermieteten Wohnungen verkauft hat.

    Ich habe neue Familie, ein Kind und möchte an der Stelle meine rechtliche Verhältnisse klären:
    Ist es so, dass ich aus dem Mietvertrag nach der Scheidung ausgeschieden bin?
    Kann ich die Kaution auf Namen meines Mannes übertragen?

    • Mietrecht.org
      22.11.2013 - 11:13 Antworten

      Hallo MZ,

      ich habe Ihren Kommentar hierhin kopiert. Bitte lesen Sie den oben stehenden Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marie Lehmann
        18.10.2021 - 21:08 Antworten

        Hallo Herr Hundt.
        Ich habe folgendes Problem: Mein Ehemann und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Wir haben auch noch zwei Kinder unter 10 Jahren. Nun wollen wir uns trennen-leider im Streit. Mein noch Ehemann möchte, durch seinen Anwalt das ich eine gemeinsame Kündigung unterschreibe. Ich möchte mit den Kindern aber hier wohnen bleiben da der kleine hier einen Kindergarten Platz hat und meine große hier seit Anfang an zur Schule geht. Sie sollen ihr gewohntes Umfeld behalten. Nun ist es noch so das unser Vermieter dem auch nicht zustimmt. Seine Wohnungen sind nur für Familien. Aber das sind wir ja trotzdem noch…nur weil ein Mann fehlt??? Er will, sollte wir nicht zusammen die Wohnung verlassen, selbst einen Anwalt einschalten. Alles reden mit dem Vermieter meiner Seits brachte nichts, in seinen Augen sind wir keine Familie mehr. Nun meine frage: Was kann mir im schlimmsten Fall passieren bzw mich erwarten sollte ich hier mit den Kindern weiterhin wohnen bleiben wollen? Kann er da vom sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Habe wir denn keinen Schutz? Mein noch Ehemann will die whg auch nicht verlassen solange er nicht vom Mietvertrag befreit wird (eher Schikane von ihm da er weiß das ich es schwieriger hätte eine whg aufgrund des Hundes zu finden)…
        Mfg und vielen Dank im voraus.
        Marie Lehmann

        • Mietrecht.org
          19.10.2021 - 09:24 Antworten

          Hallo Marie,

          Sie können sich leider nur gemeinsam im Dreieck einigen. Eine Entlassung muss der Vermieter zustimmen, einer Kündigung beide Mieter.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Lisa G.
        11.10.2022 - 15:12 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        ich habe folgendes Problem: Ich bin 2018 mit meiner damaligen Parnterin in eine Mietwohnung eingezogen und wir haben gemeinsam mit dem Vermieter den Vertrag abgeschlossen. Nun haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen, meine Ex-Partnerin ist in der Wohnung verblieben. Jetzt habe ich seit 1 Jahr Streit mit dem ehemaligen Vermieter, weil er mich nicht aus dem Mietvertrag entlässt. Er will, dass meine Ex und ich, also beide, kündigen. Meine Ex will aber in der Wohnung blieben. Jetzt unterschreibt sie die Kündigung nicht.
        Sie hat mir jetzt ein informelles Schreiben vom Mieterschutzverein gegeben, in dem sie bestätigt, dass wir im Innenverhältnis geklärt haben, dass ich sämtliche Rechte und Pflichten an der Wohnung abgebe. Nun meine Frage: Ist dieses Schreiben, wenn es hart auf hart kommt, auch gegenüber dem Vermieter gültig? Und falls nicht, was kann ich in meiner Situation tun? Der Vermieter will den Mietvertrag nicht abändern, sodass nur meine Ex drin stünde und will auch keine Vereinbarungen unterschreiben, dass ich keine Rechte und Pflichten mehr habe. Er will, dass wir beide kündigen, da spielt aber wie gesagt meine Ex nicht mit.
        Ich wäre so dankbar um Hilfe, ich wohne mittlerweile in einer neuen Wohnung und will dieses alte Kapitel endlich abschließen.
        Herzlichen Dank, Lisa

        • Mietrecht.org
          11.10.2022 - 18:39 Antworten

          Hallo Lisa,

          das wird schwierig. Schon die Logik verbietet, dass Ihre Vereinbarung im Innenverhältnis (zwischen den Mietern), Sie aus der Pflicht gegenüber dem Vermieter entlässt. Sie bleiben hier in der Haftung und m.E. führt nur die gemeinsame Kündigung aus der Zwangslage heraus.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Domenic Maier
        14.04.2023 - 08:41 Antworten

        Hallo, ich habe nur eine kleine Frage.
        meine Ex Freundin hat mir einen Zettel vorgelegt das ich aus dem gemeinsamen Mietvertrag austrete. Habe ich unterschrieben an dem Abend unserer Trennung, mega emotional und wusste nicht ganz was ich mache.
        das Ding ist jetzt es ist 7 Tage her, sie versucht mich jetzt aus der Wohnung zu schmeißen, droht mir mit Polizei und will das ich in paar Tagen hier raus bin.

        kann ich noch von dem widerrufsrecht Gebrauch machen für meine unterschrift?

        Ich weiß wirklich nichmehr weiter. die bringt mich noch auf die straße..

        • Mietrecht.org
          16.04.2023 - 11:10 Antworten

          Hallo Domenic,

          um Sie wirksam auf dem Vertrag zu entlassen, brauchen Sie die Zustimmung beider Mieter und der Vermieters.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • Klaus
      10.08.2015 - 11:45 Antworten

      Hallo, meine Lebensgefährtin und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung unterschrieben. Nun haben wir uns getrennt und ich soll (sie möchte es) nun schnellstmöglich (01.09.) ausziehen. Aktuell wohne ich nun bei Verwandten und suche bereits eine eigene Wohnung.
      Die Miete habe ich zur Hälfte diesen Monat auch noch bezahlt.

      Mit dem Vermieter wurde bereits gesprochen, meine Expartnerin möchte in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Ich weiß nun, dass eine schriftlichen Vereinbarung von allen Parteien benötigt wird, bzw. die Kündigung von uns beiden erfolgen muss, damit anschließend meine Expartnerin einen neuen MV mit dem Vermieter machen kann. Der Vermieter ist hierzu auch kooperativ, ihm sei egal von wem die Miete kommt, Hauptsache sie kommt, einen neuen MV würde er dann auch machen.

      Nun sagte meine Expartnerin mir, dass ich aus dem Mietverhältnis nicht einfach rauskommen würde, da eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im MV stehen.
      Würde bedeuten, ich müsste die Hälfte der Miete noch die nächsten 3 Monate bezahlen? obwohl ich dort nicht mehr wohne, keine Abnutzung, keine Kosten durch mich entstehen?
      Sollte ich nun eine neue Wohnung finden, könnte ich mir dies nicht leisten.

      Was ist hier nun zu tun? Muss ich zwingend die 3 Monate einhalten?
      Vielen Dank für die Antwort, VG

      • Mietrecht.org
        10.08.2015 - 16:02 Antworten

        Hallo Klaus,

        in Grunde hat Ihre Ex-Partnerin Recht. Wenn Sie gemeinsam kündigen, müssen Sie die drei Monate einhalten und solang haften sie auch noch gemeinsam. Wenn der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag mit Ihrer Ex-Partnerin abschließt, wäre das allerdings eine nicht wirklich faire Lösung (für Sie). Ich würde an Ihrer Stelle einen Aufhebungsvertrag anstreben, der Sie sofort aus dem Vertrag entlässt. Ihr Druckmittel ist, dass Sie eine Kündigung auch nicht zustimmen müssten.

        Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

      • Susi
        03.05.2019 - 09:11 Antworten

        Hallo. Meine Lage ist etwas komplizierter ich hoffe jedoch, dass jemand eine Antwort für mich parat hat.

        Ich bin vor 3 Jahren mit einer Freundin in eine WG gezogen. Wir hatten beide einen Mietvertrag aber nur sie ist Genossenschaftsmitglied geworden. (Ich habe ihr also meine Anteile überwiesen und sie hat diese insgesamt überwiesen)

        Jetzt – nach meinem Auszug gibt es eine Auseinandersetzung deswegen. Sie wohnt weiterhin in der Wohnung hat jedoch einen neuen Mitbewohner zur Untermiete. Sie ist jetzt also alleinige Hauptmieterin.

        Jetzt das Problem: Der neue Mitbewohner ist jetzt 1,5 Monate drin hat jedoch das Geld noch nicht beisammen. Daher will sie mir mein Geld auch erst überweisen, wenn sie es von ihm hat.
        Mein Problem? Ich bin auf das Geld angewiesen und der Ansicht, dass sie als -jetzt Hauptmieterin und alleinige Mieterin- meine Genossenschaftsanteile zu zahlen hat, da sie das Mitglied der Genossenschaft ist.

        Klärungsversuche haben nichts bewirkt und auch die Bitte beim neuen Mieter Druck zu machen sind nicht durchgedrungen.

        Mein Problem ist, dass ich diese neue Person nicht kenne und ich soll mich darauf verlassen von ihr mein Geld zu bekommen? Obwohl diese Person nicht mal einen Mietvertrag mit der Genossenschaft hat?

        Ich bitte um Hilfe!

    • Naku77
      22.05.2020 - 17:51 Antworten

      Hallo,

      ich habe eine Frage. Ich habe einen gemeinsamen Mietvertrag mit meinem NOCHPartner und möchte mich trennen .
      In dem Mietvertrag wurde unter “Sonstige Vereinbarungen ” folgendes festgehalten und von allen Parteien unterschrieben :
      Im Mietvertrag steht :
      Für den Fall, dass eine Person der Mietpartei den Vertrag für sich kündigt, übernimmt die zweite Person automatisch die Rechte aus diesem Mietvertrag und kann gegenüber der Vermieterin verlangen, den Vertrag ohne inhaltliche Änderung fortzusetzen.

      Kann ich nun mit dieser Vereinbarung für mich selbst kündigen ? Einfach eine Kündigung an die Vermieterin?
      Mit dem Ex ist keine Kommunikation möglich.

      Vielen Dank vorab !

      • Mietrecht.org
        23.05.2020 - 07:38 Antworten

        Hallo Naku77,

        diese Klausel entspricht nicht dem Gedanken des Gesetzgebers. Ob diese Klausel wirksam ist, können Sie hier prüfen lassen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • MS
    28.11.2013 - 14:29 Antworten

    Hallo,

    wie ist das, wenn im Mietvertrag einer Wohngemeinschaft zwar beide Mieter namentlich genannt sind, jedeoch nur eine der beiden (ich) diesen Mietvertrag unterschrieben hat (Vermieter ist Vater der zweiten Mieterin).
    Sehe ich das Richtig, dass ein gültiger Vertrag somit nur zwischen mir und dem Vermieter zustandegekommen ist und ich somit “meinen Teil” allein kündigen kann? (Im Vertrag wurde schriftlich festggehalten, dass die Miete “je zur Hälfte” zu bezahlen ist).

    Viele Grüße

    • Schlabs Tom
      26.08.2022 - 02:34 Antworten

      Hallo,
      ich und meine Freundin haben uns getrennt. Der Mietvertag wurde von uns beiden unterschrieben. Nun zieht sie aus und da ich die Wohnung behalte, möchte ich wissen ob ich auch nach ihrem Auszug in der Kündigungsfrist anspruch auf ein Fortzahlung ihres Anteils der Miete habe. Die Teilung der Monatlichen kosten wurde vorher (vor der Trennung also als Paar) ausgemacht.

      • Mietrecht.org
        26.08.2022 - 05:20 Antworten

        Hallo Tom,

        im Außenverhältnis zum Vermieter, schulden Sie beide gemeinsam die Miete. Im Innenverhältnis wird wohl derjenige die Miete weiter zahlen, der die Wohnung auch nutzt. Das wäre der übliche Weg.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Patricia
    13.12.2013 - 13:17 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einer WG und wir haben einen Mietvertrag, bei dem alle 3 Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind. Jetzt wollen demnächst die anderen beiden Mieter ausziehen und soweit ich den Vermieter verstanden habe muss dann der gesamte Mietvertrag aufgelöst werden. Es wird dann für mich und 2 neue Mieter einen neuen Vertrag geben, in welchem die Kaltmiete um über 50 % erhöht werden soll. Unser Vermieter hat die Erhöhung damit begründet, dass ich, obwohl ich schon seit über 2 Jahren in der Wohnung wohne bei einem komplett neuen Mietvertrag als Neumieterin gelte. Außerdem sind Modernisierungen der Heizung und der Warmwasserversorgung geplant, welche eine Mieterhöhung rechtfertigen.
    Ist eine so starke Erhöhung der Miete wirklich zulässig und gibt es für mich irgendeine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen?

    • Mietrecht.org
      13.12.2013 - 19:28 Antworten

      Hallo Patricia,

      Sie schildern ja offensichtlich keine echte Mieterhöhung sondern den Abschluss eines neuen Mietvertrages. Viel mehr kann ich dazu leider gar nicht schreiben. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Richard G.
    16.12.2013 - 09:08 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem;
    In meiner WG ist das Zusammenleben nicht mehr möglich und es ist ein Streit um die Wohnung entbrannt. Wir sind beide Hauptmieter. Ich habe bereits in der Mietzeit einen Mieterwechsel vorgenommen. Unser Vermieter gab mir mündlich wie auch schriftlich zu verstehen, dass er einer weiteren Vertragsänderung nicht zustimmt. Macht ja auch Sinn und dem füge ich mich gern. Eine gemeinsame Kündigung wurde eingereicht. Die Bestätigung blieb bis jetzt aus. Am Freitag wurde mir ein Nachtrag von meinem Mitbewohner vorgelegt in dem ein neuer Mieter aufgeführt ist. Es ist von einer Verzichtserklärung die Rede. Diese Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben.
    Laut dem Datum handelt es sich um die gemeinsame Kündigung. Kann der Vermieter sich einfach so die Sachen drehen obwohl die Dokumente eindeutig einen andern Sachverhalt daläge?

    Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung um dagegen anzugehen?.

    MfG

    • Mietrecht.org
      17.12.2013 - 10:09 Antworten

      Hallo Richard,

      genzugenommen weiß ich leider nicht, was Inhalt der Verzichtserklärung ist. Ich denke Sie sollten Ihre Fragen im Gespräch mit einem Rechtsanwalt klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patricia
    16.12.2013 - 12:36 Antworten

    Guten Morgen,

    folgendes: Mein Freund und ich sind vor einem halben Jahr zusammen gezogen, jetzt sind wir seit ein paar Tagen getrennt und er zieht aus, ich werde mir auch etwas kleineres und günstigeres suchen müssen, denn alleine kann ich die Miete nicht tragen!

    Jetzt ist das Problem, dass wir einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen Kündigungsschutz von 2 Jahren unterschrieben haben.

    Wie ist denn da die Rechtslage, bei lebensveränderten Umständen?

    Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort und Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Patricia

  • Anna
    18.12.2013 - 19:59 Antworten

    Hallo,

    ich stecke ebenfalls in einer etwas problematischen Lage. Ich wohne in einer 2er WG und meine Mitbewohnerin hat sich entschlossen auszuziehen. Sie fühlt sich ihrer Meinung nach “nicht mehr wohl” in der Wohnung. Ich habe sie dazu aufgefordert einen Nachmieter zu suchen, da ich gerne in der Wohnung wohnen bleiben möchte und ich selber keinen Nachmieter suchen kann, da ich mich derzeit im Ausland befinde (die Wohnung aber gleichzeitig noch weiter bezahle). Ein potentieller Nachmieter hat uns Ende August eine Zusage gegeben, woraufhin meine Mitbewohnerin ihre Kündigung eingereicht hat. Der potenzielle Nachmieter ist jedoch abgesprungen. Mein Vermieter hat die Kündigung nicht akzeptiert, da wir den Mietvertrag zusammen unterschrieben haben. Nun erwartet meine Mitbewohnerin von mir, dass ich mit ihr zusammen kündige. Da ich jedoch grade zwei Wohnungen bezahlen muss (eine im Ausland und die WG) kann ich mir nicht die komplette Wohnung leisten. Nun droht sie mir, zu einem Anwalt zu gehen, wenn ich einer gemeinsamen Kündigung nicht zustimme. Desweiteren behauptet sie, dass sie bereits 3 Leuten die Wohnung gezeigt, und somit ihre Pflichten erfüllt habe. Niemand wollte jedoch wirklich einziehen und ich habe auch jedes Mal gesagt, dass die Person einziehen kann, wenn sie mag.
    Meine Frage ist nun: Stimmt es, dass sie die Wohnung nur 3 Leuten zeigen braucht und dann raus ist? Und was kann mir passieren, wenn sie vor Gericht geht?

    Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen.

    Liebe Grüße

  • Michael
    29.12.2013 - 07:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem. Ich bin vor 4 Monaten auf Nachdruck meiner damaligen Freundin in ein Haus Ihrer Eltern gezogen. Der Mietvertrag lautet auf Beide und die Miete wird hälftig gezahlt. Meine Eigentumswohnung habe ich privat weiter vermietet. Jetzt hat sich mich wegen eines Anderen verlassen. Ich suche aktuell eine Wohnung, habe aber gewisse Vorstellungen. Wir bewohnen verschiedene Etagen und teilen uns nur die Küche. Mir wird ständig von Ihr und Ihren Eltern mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten oder schneller gedroht. Welche Gründe kann es hierfür geben, die diese rechtfertigt. Ich bemühe mich um eine neue Wohnung, möchte jedoch eine nach meinen Wünschen finden und kann nicht garantieren in der Frist eine passende zu finden. Wie beurteilen Sie meine Situation, ist es möglich mir wegen Eigenbedarf oder ähnlichem zu kündigen, damit Ihre Tochter das Haus alleine bewohnen kann?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    • Mietrecht.org
      29.12.2013 - 14:43 Antworten

      Hallo Michael,

      ich kann Ihnen dazu leider nur den Tipp geben, dass Sie vielleicht Ihre eigene Eigentumswohnung nutzen sollten und hier die Kündigung wegen Eigenbedarf prüfen sollten.

      Für Ihren Einzelfall sollten Sie sich anwaltlich Hilfe holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    29.12.2013 - 20:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    habe heute lange mit Ihrer Mutter gesprochen, Sie steht voll hinter mir und setzt mir auch keine Frist. Sie ist auch von Ihrer Tochter maßlos enttäuscht! Danke aber für die schnelle Antwort!

    Grüße

  • Liv K
    30.12.2013 - 00:42 Antworten

    Ich wuerde gerne aus meinem WG Vertrag austreten (1.3.2014) um in eine andere Wohnung einzuziehen.
    Weil es keine Vertragskuendigung ist, habe ich im Internet herausgefunden, dass es keiner 3 Monatefrist bedarf.
    Jedoch habe ich auch gesehen, dass es so frueh wie moeglich erfolgen sollte. Meine Mitbewohnerin wuerde sich dann gerne um
    eine Nachmieterin selbst kuemmern.

    Weil unser Vermieter eine sehr schwierige Person ist und wir schon Probleme zuvor mit Kuendigungsdrohungen hatten und er auch nie bereit war unsere Kaution in ein Kautionskonto zu ueberweisen und er sich aufgeregt hat, dass er nie Pleite gehen wuerde etc., gibt es ein paar Befuerchtungen, dass unser Vermieter einfach eine Person von seiner Seite reinsetzt oder den Vertrag seinerseiten kuendigt und uns rausschmeisst oder sagt dass ich in sogar frueher Bescheid geben haette muessen.
    Anscheinend gab es leider solche Umstaende zuvor, dass die verbleibenden WG Mitglieder als sie nicht da waren rausgeschmissen wurden in dem er ihre Sachen in den Keller gestellt hat und dann neue Personen einfach reingesetzt hat.

    Deswegen fragen wir nach wann man den Austritt des Mietvertrags bekanntgeben muss, ob er den Mietvertrag dadurch kuendigen kann und ob er dann die neu einziehende Person nur im Falle von mangelnder Finanzsituation nicht akzeptieren kann und ob er meine Mitbewohnerin zwingen kann mit einer fremden Person zu leben. Auch ob der Ausstieg aus dem Mietvertrag per Post sein muss (Im Mietvertrag steht bei Kuendigung per Post bis zum dritten eines Monats) oder wie zuvor per Email sein daf.

    Ich weiss, dass Sie bestimmt sehr beschaeftigt waeren, jedoch wuerde ich mich auf eine rasche Antwort freuen.

    • Mietrecht.org
      30.12.2013 - 13:38 Antworten

      Hallo Liv,

      die meisten Ihrer Fragen beantworten sich auf dem Artikel. Wenn Sie hier schmal in Ruhe nachlesen, kommen Sie den Antworten sicherlich näher.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bea
    02.01.2014 - 00:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich lebe mit 3 weiteren Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft in der wir alle gleichberechtigte HAuptmieter sind, also alle zusammen einen gemeinsamen Vertrag unterzeichnet haben. Seit einigen Wochen herrscht aus einigen Gründen ein regelrechter Krieg zwischen einer Mitbewohnerin und der Wg.

    Seit nun 2 Monaten (für Dezember und nun auch für Januar) wurde von dieser einen Mitbewohnerin nun keine Miete gezahlt (wir alle zahlen auf ein gemeinsames Konto unseren jeweiligen Anteil an der Gesamtmiete ein und überweisen dann die Gesamtmiete geschlossen an den Vermieter)).

    Um einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter zu entgehen, die ihm nach zweimonatigem Ausstehen der Miete zustünde, haben wir, die übrigen Mitbewohner, nun die Meite der nicht zahlenden Person ausgelegt.

    Meine Frage ist nun: wie können wir uns als Wg dagegen wehren, wenn ein Mitglied seinen Anteil der Gesamtmiete verweigert zu zahlen? Können wir als Mieter sie abmahnen und kündigen? Muss dies von dem eErmieter aus geschehen bzw. ist dies überhaupt möglich?

    Wir sind ratlos ud würden uns über einen Rat sehr freuen, denn wir wollen weder weiter die Miete für die Mitbewohnerin auslegen noch sind wir gewillt auf den schon für sie gezahlten Beträgen sitzen zu bleiben.

    Vielen herzlichen Dank schon einmal!

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      02.01.2014 - 11:22 Antworten

      Hallo Bea,

      dem Vermieter gegenüber haften Sie alle gesamtschuldnerisch. Ich denke Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, um zu klären wie die zahlenden Mitbewohner gegen die Schuldnerin vergehen können. Mal davon abgesehen, dass das Zusammenleben so sicherlich nicht schön ist, wird ein Brief von einem Anwalt die Beziehung wohl noch tiefer stören.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chrissi
    06.01.2014 - 22:10 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe den obigen Artikel aufmerksam gelesen und frage mich, ob es trotzdem Möglichkeiten gibt, aus einem Mietvertrag zu kommen?!?
    Bei mir trägt sich gerade folgendes zu: Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und bin für 12 Monate bei meiner Mutter eingezogen. Ich wurde mit in den Mietvertrag aufgenommen. Nun habe ich vor 3 Monaten fristgerecht gekündigt und meine Mutter hat folgende Antwort erhalten:
    “….leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir einer Entlassung von Frau P., aufgrund ihrer (meiner Mutter) Bonität, nicht zustimmen können.” Das wars. Ich habe mit der Wohnungsgesellschaft telefoniert und mir wurde nur gesagt, dass auch meine Mutter kündigen müsste. Ich fragte, ob meine Mutter danach einen neuen Mietvertrag erhält – die Antwort war eindeutig nein. Ich wohne nun in einem anderen Bundesland mit eigener Wohnung. Habe ich gar keine Möglichkeit aus dem Mietvertrag zu kommen, aber unter der Bedingung, dass meine Mutter in der Wohnung bleiben kann?
    Vielen Dank für ihre Bemühungen.

    Mit freundlichem Gruß,
    Chrissi.

    • Mietrecht.org
      07.01.2014 - 10:56 Antworten

      Hallo Chrissi,

      der Vermieter ist der Meinung, dass Ihre Mutter die Wohnung alleine nicht finanzieren kann und besteht daher auf zwei Vertragspartner. Ich kann dem Artikel leider nicht mehr hinzufügen. Tut mir Leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Havanni
    09.01.2014 - 14:18 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich möchte, als eine von 2 Hauptmietern aus meiner Wg ausziehen, möchte aber dort pro-Forma noch eingie Monate wohnen bleiben, d.h ich werde dem Vermieter erst in einigen Monaten anzeigen, dass ich ausziehen möchte.

    Ich habe vom sog Innen- und Außenverhältnis gehört.

    ICh möchte nun dieses Innenverhältnis mit dem 2. Hauptmieter gestalten. Darin soll vereinbart werden, dass ich alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag an ihn abtrete und er diesem zustimmt und alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis alleinig übernimmt.

    Gibt es dafür Vordruck mit exakten Formulierungen? Gibt es noch etwas dabei zu beachten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      14.01.2014 - 13:39 Antworten

      Hallo Havanni,

      danke für Ihren Kommentar. Leider habe ich dafür keine Vorlage. Wenn Sie eine möglichst treffende Formulierung wünschen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    16.01.2014 - 14:53 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe 3 Jahre mit meinem Freund zusammengewohnt. Nun muss ich aus beruflichen Gründen aus der Wohnung ausziehen. Mein Freund möchte weiterhin dort wohnen bleiben. Wir haben mit den Vermietern gesprochen und sie sind damit einverstanden, dass ein neuer Mieter einzieht und sozusagen eine WG gegründet wird.
    Nun ist es so, dass ich damals nur mündlich übers Telefon gekündigt habe. Die Vermieter meinten, dass sie keine schriftliche Kündigung benötigen. Mein Vater hat damals eine Bürgschaft unterschrieben, die Eltern meines Freundes nicht. Nun haben die Vermieter in den Mietvertrag einfach reingeschrieben, dass Herr XXX einzieht. Sie haben dies aber nicht mit einer neuen Unterschrift versehen. Mir war das zu unsicher, da ich aus dem Mietvertrag ganz raus will und meine Eltern auch aus der Bürgschaft rauswollen (wenn ich ausgezogen bin). Nun habe ich den alten Vertrag eingescannt, die Namen rausgelöscht und die neuen Namen reingeschrieben. Bis jetzt haben die Vermieter noch nicht unterschrieben, aber ich denke, dass das kein Problem sein wird. Meine Frage ist jetzt nur: Die Vermieter haben noch den alten Mietvertrag von mir und meinem Freund. Ist dieser unwirksam, da sie dann ja einen neuen Mietvertrag (mit meinem Freund und neuen Mieter) abgeschlossen haben. Oder bin ich, bzw. meine Eltern trotzdem noch haftbar. Sollte ich rückwirkend noch eine Kündigung hinschicken und diese mir bestätigen lassen?
    Viele Dank für Ihre Hilfe.

    • Jana
      16.01.2014 - 14:58 Antworten

      achja, noch etwas:
      Die Vermieter möchte mir die Kaution nicht auszahlen. (Ich habe sie damals alleine gezahlt). Sie möchte es so regeln, dass ich das Geld von meinem Freund und dem neuen Mieter bekommen soll und sie die Kaution weiterlaufen lässt. Sie hat uns diesbezüglich auch einen Kontoauszug gegeben (wegen der Zinsen). Ich fände dies aus ok, wenn ich nicht die Angst hätte, dass dann weiterhin mein Name bei der Bank vermerkt ist. Sie hat die Kaution nämlich damals unter unser beider Namen eingezahlt. Muss ich mir diesbezüglich Gedanken machen? Würden Sie darauf bestehen, dass sie mir die Kaution auszahlt und neu einzahlt?

      • Mietrecht.org
        16.01.2014 - 15:02 Antworten

        Hallo Jana,

        hier erstmal ein Artikel, der Ihnen in Sachen Kaution weiterhilft: Mietkaution nach Trennung oder Scheidung

        Ich würde mir immer die Kündigung des Mietvertrages oder besser die “Entlassung” schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten richten Sie Ihren Fragen am besten an einen Anwalt.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Jane
    17.01.2014 - 15:56 Antworten

    Guten Tag,

    Ich wohne zurzeit in einer WG und möchte spätestens im Sommer ausziehen.
    Daher habe ich mich bei der Verwaltung informiert.
    Allerdings habe ich nicht alles verstanden was er mir gesagt hat – die zuständige Person ist nicht wirklich ein gesprächiger Mensch, der versuchen würde mir etwas genauer zu erklären – daher frage ich hier nach.
    Der Artikel hat mir schon sehr weitergeholfen.

    Meine Mitbewohnerin ist einverstanden mit meinem Auszug und hat auch bereits eine Nachfolgerin.
    Der Herr von der Verwaltung meinte, dass meine Mitbewohnerin neu als Hauptmieterin eingetragen werden müsse und die Mitbewohnerin als Untermietern – so weit so gut.
    Allerdings hat er immer von einem Formular gesprochen, dass wir einreichen müssen.

    Können Sie mir sagen, ob es dafür spezielle Formulare gibt oder ob ich einfach selbst etwas schriftliches einsenden kann?

    Freundliche Grüsse

    • Mietrecht.org
      19.01.2014 - 12:49 Antworten

      Hallo Jane,

      ich denke jede Verwaltung nutzt hier eigene Formulierungen und Formulare. Ich würde Ihr Anliegen schriftlich äußern oder um das entsprechende “Formular” bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Georg M
    18.01.2014 - 16:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem. Meine Ex-Freundin und ich beziehen gemeinsam eine Wohnung und wir beide haben einen Mietvertrag unterzeichnet. Beide Parteien wollen auf jeden Fall die Wohnung beibehalten und jetzt stelle ich mir die Frage ob der Vermieter einen Hauptmieter vom Mietvertrag enteignen kann?
    Vielen dank schon mal im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Georg M.

  • Maria
    26.01.2014 - 16:28 Antworten

    Hallo,

    ich habe mit meinem damaligen Freund von Okt. 2011-Dez.2011 in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt, in deren Mietvertrag wir auch beide als Mieter standen. Im Dez 2011 haben wir wegen Trennung gekündigt und er hat bis März 2012 noch alleine in der Wohnung gewohnt. Ich habe bis zum Ende der Frist immernoch die Hälfte der Miete gezahlt. Jetzt kam für die letzten 3 Monate, wo er dort allein gewohnt hat, eine Heizkostennachforderung von knapp 300€. Wenn ich aber nachweislich dort nicht mehr gewohnt habe, muss ich dann auch dafür aufkommen?

    Gruß,

    Maria

    • Mietrecht.org
      28.01.2014 - 17:27 Antworten

      Hallo Maria,

      das ist der entscheidende Satz für Sie: “Mehrere Mieter sind sog. Gesamtschuldner gem. § 421 BGB”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hannah
    31.01.2014 - 10:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    da es Probleme in der WG gab, habe ich die Kündigung eingereicht, wohne in der Frist von drei Monaten aber nicht mehr dort. Die Miete zahle ich jetzt noch weiter (Februar ist der letzte Monat), das ist ja auch nicht umgehbar, da kein Nachmieter gefunden wurde.
    Wie sieht es allerdings mit den Nebenkosten aus? Diese werden mit einer meiner Mitbewohnerinnen abgerechnet. Ein Vertrag besteht nicht, aber hat diese einen Anspruch auf das Geld innerhalb der 3 Monate Kündigungsfrist?

    Danke für Ihre Hilfe!

    Hannah

    • Mietrecht.org
      31.01.2014 - 17:41 Antworten

      Hallo Hannah,

      warum sollte der Vermieter die Nebenkosten tragen? Vielmehr werden sich die verbrauchsabhängigen Kosten im besten Fall reduzieren – das würden Sie dann in der Nebenkostenabrechnung merken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hannah
    31.01.2014 - 16:48 Antworten

    Vielleicht ist noch anzumerken, dass ich einen eigenständigen Vertrag hatte. Jede Mitbewohnerin hatte einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.

  • Franziska
    02.02.2014 - 22:33 Antworten

    Hallo!

    ich habe folgendes Problem: ich wohne seit dem vergangenen Jahr mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag, in dem wir beide Hauptmieter sind.
    Auf Grund einer Trennung würde ich gerne das Mietverhältnis beenden, weiß aber, dass ich ohne Zustimmung meines Ex-Freundes gar nicht aus dem Vertrag komme. Leider lässt er gar nicht mit sich reden. Kann ich trotzdem einfach eine Kündigung an die Verwaltung schicken? Setzt diese sich dann mit meinem Ex-Freund in Verbindung? Er wird die Miete alleine nicht zahlen können. Folglich muss auch er raus, er kümmert sich aber um keine andere Wohnung.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    • Mietrecht.org
      03.02.2014 - 18:13 Antworten

      Hallo Franziska,

      die Verwaltung wird Ihnen zurückschreiben, dass eine Kündigung des Mietvertrages von allen Mietern unterschrieben werden muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Stephanie
        15.12.2014 - 09:57 Antworten

        Guten Tag,
        ich habe das gleiche Problem. Bedeutet das nun, dass ich für immer in diesem Mietvertag festhänge auch wenn der Vermieter meinem Austritt aus dem Mietvertag zustimmen würde, nur weil mein Expartner mich an sich binden will, weil er weiß, dass ich mir es nicht leisten kann diese plus eine neue Wohnung zu nehmen?
        Vielen Dank für Ihre Hilfe.

        • Mietrecht.org
          15.12.2014 - 10:06 Antworten

          Hallo Stephanie,

          alle Vertragsparteien müssen einer Änderung zustimmen, richtig. Wenn Sie Ihren Einzelfall prüfen lassen wollen, dann können Sie das hier tun.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Tom
    05.02.2014 - 23:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich wohne seit einigen Monaten mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung zur Untermiete. Da das Zusammenleben aber zu einer Belastung geworden ist, haben wir den Mietvertrag fristgerecht gekündigt und die Kündigung wurde auch schon vom Vermieter akzeptiert. Ich möchte nun bereits vor Ende des Monats ausziehen, während meine Freundin noch den ganzen Monat in der Wohnung bleiben möchte.

    Ist es möglich beispielsweise kurz vor meinem Auszug mit dem Vermieter einen Rundgang durch die Wohnung zu machen, damit dieser sich davon überzeugen kann, dass sich die Wohnung zum Zeitpunkt meines Auszugs noch in tadellosen Zustand befunden hat? Auf diese Weise möchte ich sicher gehen, dass ich nicht für eventuelle Schäden haften muss, die nach meinem Auszug entstanden sind. Meine Freundin ist etwas chaotisch…

    Im Übrigen wird sie einer schriftlichen Vereinbarung über diesen Sachverhalt wohl nicht zustimmen. Kann, falls eine schriftliche Vereinbarung über einen Haftungsausschluss notwendig sein sollte, diese auch ohne ihre Zustimmung gültig sein? Die Kaution hat meine Freundin alleine bezahlt, daher ist dies schon mal kein Problem.

    Im Mietvertrag sind wir beide Hauptmieter.

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      06.02.2014 - 20:01 Antworten

      Hallo Tom,

      Sie könnten den Zustand der Wohnung mit einem unabhängigen Zeugen festhalten. Ob das im Fall der Fälle etwas bringt ist eine anderen Frage.

      Je mehr Mieter desto besser für den Vermieter = jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Günther
    08.02.2014 - 17:17 Antworten

    Das Thema “Kündigung Mietvertrag bei mehreren Parteien” ist ein weites Feld. Dazu habe ich folgende Variante in Kürze: Mietvertrag mit 2 Parteien (nicht verheiratet), eine Partei zieht aus und informiert den Vermieter schriftlich, dass sie ausgezogen sei. Die andere Partei hat weder mitgewirkt noch eine Bestätigung durch den Vermieter erhalten. Nach den von Mietrecht.org vorliegenden Informationen ist diese Kündigung nicht wirksam. Jetzt kommt die Variante. Die Wohnung wurde verkauft und der neue Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf. Die Kündigung wird aber nur an eine Partei versandt. Damit ist die Kündigung aber nicht wirksam, da sie nicht an alle Mieter geschickt wurde.

    Ist das richtig?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      10.02.2014 - 16:49 Antworten

      Hallo Günther,

      eine Kündigung muss immer von allen Vermietern an alle Mieter (und umgekehrt) gerichtet sein. Fragen zu einem spezielle Fall richten Sie allein aus Fragen der Rechtssicherheit am besten an einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerald Helmann
    09.02.2014 - 14:40 Antworten

    Meine Tochter ist seit mehreren Monaten erkrankt, bezieht Krankengeld und lebt in einer Wohngemeinschaft in der beide Hauptmieter sind. Sie möchte schnellstmöglich dort ausziehen und das Mietverhältnis beenden, da die Wohnsituation für sie sehr belastend ist und sie unbedingt aus der Situation heraus möchte.

    Bislang hat meine Tochter vergeblich versucht den Mietpartner zum Gespräch zu bitten. Aktuell ist meine Tochter bei mir untergebracht.

    Welche Möglichkeiten hat sie, aus dem Mietvertrag herauszuscheiden, falls der andere Mietpartner nicht bereit ist, dass Mietverhältnis zu beenden und sich passiv verhält?

  • Matthi S.
    10.02.2014 - 23:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    gerne würde ich in nachfolgendem Fall Ihre fachliche Meinung hören.

    Es ergibt sich folgende Situation: Im April 2011 habe ich mit meiner damaligen Freundin eine gemeinsame Wohnung bezogen (beide im Mietvertrag). Im März 2012 kam es zur Trennung und sie hat die gemeinsame Wohnung verlassen.
    Darüber habe ich meinen Vermieter zwecks Neuberechnung der Nebenkosten mündlich informiert.
    Eine Neuausfertigung des Mietvertrages hat nicht stattgefunden.
    Es besteht auch kein Kontakt mehr zwischen meiner damaligen Freundin und mir.
    Nun möchte ich selbst aus der Wohnung ausziehen, stehe jedoch vor der Problematik des gemeinsamen Mietvertrages.
    Ist es zwangsläufig erforderlich ihre Unterschrift für die Kündigung zu haben oder reicht die mündliche Bekanntgabe die zum damaligen Zeitpunkt an den Vermieter erfolgte?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthi

    • Mietrecht.org
      11.02.2014 - 11:35 Antworten

      Hallo Matthi,

      Ihrer Beschreibung nach zu urteilen, scheint es immer noch einen wirksamen Mietvertrag zwischen Ihnen + Ihrer Freundin und dem Vermieter zu geben.

      Sprechen Sie bei Bedarf bitte mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Matthi S.
        11.02.2014 - 19:02 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
        Nun habe ich mittlerweile den Mietvertrag vorliegen und es ist mir aufgefallen, dass meine damalige Freundin zwar als Mitmieterin angegeben ist, allerdings den Vertrag selbst an keiner Stelle unterzeichnet hat. Ist der Mietvertrag dann nur zwischen mir und dem Vermieter zustande gekommen?
        Mit freundlichen Grüßen
        Matthi S.

  • Daniela
    12.02.2014 - 17:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Mietverhältnisses welches ich vor 3 Jahren mit meinem damaligen Freund eingegangen bin. Ich bin jetzt schon über ein Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und konnte meinem Ex-Freund lange Zeit nicht davon überzeugen meine Kündigung zu unterschreiben. Nun hat er sich entschlossen auch aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung auszuziehen und wir beide konnten die Kündigung zum 31.01. unterschreiben. Diese Kündigung wurde uns auch von dem Vermieter zum 31.01. bestätigt. Bezüglich des Übergabetermines konnte ich meinen EX-Freund erst in der letzten Januarwoche erreichen, wo er mir mitteilte, dass er sich mit dem Vermieter geeinigt hat, das er noch einen Monat länger in der Wohnung bleiben kann. Hierzu habe ich nichts unterschrieben. Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass ein neuer Mietvertrag zwischen dem Vermieter und meinem Ex-Freund zustande gekommen ist und ich somit aus dem Mietverhältnis ordnungsgemäß raus bin?

    Vielen Dank.

    Daniela

    • Mietrecht.org
      13.02.2014 - 19:01 Antworten

      Hallo Daniela,

      ja, man darf wohl annehmen, dass ein neues Vertrag zustand gekommen ist. Im Zweifel: Anwalt (oder den Vermieter) fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone
    12.02.2014 - 23:32 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren informativen Artikel. Ich möchte Ihnen gerne meine Situation schildern und hoffe, dass Sie mir optimistische Empfehlungen mit auf den Weg geben können.

    Folgender Hintergrund: Ich bin mit meinem damaligen Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen, deren Mietvertrag wir auch gemeinsam unterschrieben haben. Im November letzten Jahres habe ich mich von ihm getrennt und ihm zu dem Zeitpunkt mitgeteilt, dass ich auch aus der Wohnung ausziehen möchte. Auf meine Frage, ob er ebenfalls ausziehen wolle und wir deshalb die Wohnung gemeinsam kündigen, hat er mit einem klaren “Nein” geantwortet. Er hat mir gesagt, dass er in der Wohnung bleiben wolle. Ich habe ihm daraufhin nochmals meine Kündigungsabsicht bekräftigt.

    Diese Situation habe ich meinem Vermieter mitgeteilt. Wir sind so verblieben, dass ich meine Kündigung mit 3-monatiger Frist, d.h. zum 28.02.2014 einreiche, was ich auch getan habe. Der Vermieter hatte vorab geprüft, inwieweit der Exfreund als alleiniger solventer Mieter in Frage käme, was okay war. Mündlich vereinbart zwischen Vermieter und uns zwei Mietern war, dass wir zum Zeitpunkt meines Auszugs den Mietvertrag auf den Exfreund überschreiben. Ich habe (weil die gemeinsame Wohnsituation untragbar war) wie wild nach einer eigenen neuen Wohnung in der Stadt gesucht. Nahezu erfolglos, jetzt habe ich aus der Not heraus, einen Strohhalm gegriffen und eine (überteuerte) Wohnung (aber endlich was eigenes) ab 15. Februar 2014 angemietet.

    Mein Vermieter hat nun wie besprochen, den auf den Ex-Partner allein überschriebenen neuen Mietvertrag gültig ab 01.03.2014 aufgesetzt, an diesen weitergeleitet und um eine Unterschrift gebeten. Mein Ex-Partner hat mir heute mitgeteilt, dass er diesen nicht unterschreibt. Er habe seine Meinung zu damals geändert und möchte nun auch nicht mehr in der Wohnung bleiben! Dadurch habe meine Kündigung seiner Meinung nach keine Gültigkeit mehr. Stattdessen will er (wohl) jetzt gemeinsam mit mir die Wohnung kündigen. Ist das rechtens? Kann es wirklich sein, dass ich noch mindestens die nächsten 3 Monate weiterhin für eine nicht genutzte Wohnung zu zahlen habe obwohl ich parallel bereits jetzt fast das Doppelte meiner bisherigen Miete für meine neue Wohnung zahle?

    Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar,
    viele Grüße

    • Mietrecht.org
      13.02.2014 - 19:00 Antworten

      Hallo Simone,

      leider kann und darf ich Sie zu den Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund nicht beraten. Ich würde Ihnen empfehlen einen Anwalt zu fragen, in wie weit die mündlichen Absprachen bindend und beweisbar sind.

      Ansonsten haben Sie es sicherlich gelesen, alle Mieter und der Vermieter sitzen in einem Boot und sollten für eine erfolgreiche Lösung in die gleiche Richtung laufen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes S..
    24.02.2014 - 13:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Tochter wohnt seit Jahren in einer 4er- WG, hat jetzt andernorts eine Arbeitsstelle gefunden, einen Nachmieter benannt und ihren Mietvertrag fristgemäß gekündigt, was vom Vermieter nicht akzeptiert wird. Er teilt mit, dass auch alle weiteren Mieter kündigen müssten (der Mietvertrag ist vor Jahren von allen unterschrieben), was diese nicht machen, da sie ihrerseits ihre Wohnung nicht aufgeben wollen.
    Denkt man diese Rechtsposition zu Ende, würde das bedeuten, dass meine Tochter das Mietverhältnis nicht beenden kann, sie bis ans Ende aller Tage für eine Wohnung Miete zahlen müsste, die sie längst nicht mehr bewohnt. Oder umgekehrt, dass die Mit-Mieter ihre Wohnung verlassen müssten, weil ein Dritter sich beruflich und damit wohnungsmäßig verändert.
    Diese Regelung ist doch sittenwidrig. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, das Mietverhältnis zu beenden.
    Schöne Grüße

    • Mietrecht.org
      24.02.2014 - 16:56 Antworten

      Hallo Johannes,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikel oben verweisen. Sprechen Sie über Ihre individuelle Situation am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Antonio E.
    26.02.2014 - 19:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt, sehr interessante Seite.
    Trotzdem eine Frage zum Zeitmietvertrag.Nach neuem Recht kann er ja auch sehr langfristig abgeschlossen werden.Ich möchte mein Haus vermieten, da ich überwiegend im Ausland bin- über Zeitmietvertrag:
    Es gibt ja dann kein Kündigungsrecht außer die Sonderkündigungsrechte. Ist mir fast alles klar, aber es ist dann wohl also so wie ich las, wenn ein Ehepartner (auch Vertragspartner) stirbt, tritt der andere in den Vertrag ein, aber hat ein Sonderkündigungsrecht? Kann man einen Zeitmietvertrag auch auf Lebenszeit der Mieter abschließen.
    Danke

    • Mietrecht.org
      03.03.2014 - 12:13 Antworten

      Hallo Antonio,

      gerade wenn Ihnen die Rechtslage nicht ganz klar ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen um einen Individualmietvertrag (Konditionen werden verhandelt) rechtssicher abzuschließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lila
    26.02.2014 - 20:19 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich bin vor einigen Monaten relativ spontan in eine 3er-WG gezogen und habe ein Dokument meiner Vormieterin an den Vermieter unterschrieben, quasi eine Art Zimmer-Übernahme-Dokument.

    Darin stand, dass sie ihren Vertrag hiermit kündigt und schon eine Nachmieterin – mich – gefunden hat. Dann bat sie den Vermieter, ihren Namen aus dem Vertrag zu nehmen und stattdessen meinen hineinzuschreiben. Dass ich ihr die Teil-Kaution überweise wurde dem Vermieter auch in dem Dokument mitgeteilt. Das Dokument wurde von den beiden anderen Mitbewohnern, meiner Vormieterin und mir unterschrieben.

    Ich hatte damit gerechnet danach von dem Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meinem Namen darin zugeschickt zu bekommen, um diesen dann zu unterschreiben. Dieser kam allerdings nie. Er hat also meinen Namen in den Vertrag geschrieben – wie es das Dokument besagte – aber unterschrieben habe ich nie.

    Meine Frage lautet: Ist der Vertrag gültig, wenn ich ein Dokument unterschrieben habe, das den Vermieter darum bittet, meinen Namen in den Vertrag zu schreiben, ich diesen dann aber nie unterschrieben habe? Es ist besonders wichtig, weil ich zum 1.3. ausziehe aus der WG und nicht weiß, ob ich die Miete weiterzahlen muss, bis ich einen Nachmieter für mich gefunden habe – oder nicht.

    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße.

    • Mietrecht.org
      03.03.2014 - 12:11 Antworten

      Hallo Lila,

      leider kann ich Ihnen hier keine konkrete Hilfe anbieten. Sie sollten alle Dokumente rechtlich prüfen lassen, um eine verbindliche Aussage zu bekommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirk Radszat
    01.03.2014 - 19:32 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    nach Trennung von meiner Frau bin ich vor 4 Jahren ausgezogen, sie mit den drei gemeinsamen Kindern verblieben. Vor zwei Jahren Scheidung. Letztes Jahr kam es zur Räumungsklage, weil die Dame nicht zahlte, trotz Hartz 4. Klage abgewiesen und vom Jobcenter übernommen. Gerichtskosten zahle ich zur Hälfte—Juhu! Nun wohnen aber noch immer zwei Kinder bei ihr und ich will vermeiden, dass diese durch ihr beschriebenes “Sonderkündigungsrecht des Vermieters” demnächst aus der Whg. fliegen. Was kann, bzw. muss ich machen? Das Jobcenter zahlt ihre Miete mittlerweile direkt an die HV. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, Schlupflöcher, Bestimmungen oder ähnliches?
    Vielen Dank im Voraus und Respekt vor ihrem Engament.

    Schönes Wochenende

    • Mietrecht.org
      03.03.2014 - 12:08 Antworten

      Hallo Dirk,

      wenn das Mietkonto ausgeglichen ist, gibt es aktuell wohl keinen Grund zur Annahme, das der Vermieter kündigt. Je nachdem wie sich die Dinge entwickeln würde ich Ihnen eine rechtliche Beratung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina D.
    03.03.2014 - 11:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und seine Lebensgefährtin haben sich getrennt, er ist schon ausgezogen.Nun will Sie ihn nicht aus dem Mietvertrag rauslassen, weil sie eine Mieterhöhung von 580 auf 835 Euro erwartet. In der Wohnung lebt sie nun aber schon mit ihrem neuen Lebensgefährten. Die Hausverwaltung sagte mir am Telefon, dass ein komplett neuer Vertrag geschlossen wird (inkl. Mieterhöhung) wenn der alte Partner aus dem Vertrag ausscheidet und der neue eintritt. Ist das rechtens? Eine Mieterin würde doch im Vertrag bleiben.

    Danke im Voraus und viele Grüße

    Tina

    • Mietrecht.org
      03.03.2014 - 12:06 Antworten

      Hallo Tina,

      die Hausverwaltung stimmt einem Mietaufhebungsvertrag nur zu, wenn ein neues Mietvertrag geschlossen wird, unter neuen Voraussetzungen. So sieht die Realität aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lew
    05.03.2014 - 04:40 Antworten

    Hallo Her Hundt,
    soll das heißen, dass ich für immer zahlen muss und nie wieder aus dem Vertrag raus komme?? Wir haben Beide ( meine Freundin und ich ) unterschrieben. Jetzt nach der Trennung sagt sie es ist ihr egal- sie unterschreibt nichts und bleibt auch dort wohnen. Gibt es keine Möglichkeit da raus zu kommen?? Bin ich für immer gebunden dies zu zahlen?? Das kann doch nicht sein
    Danke im Voraus
    Christoph

  • Lisa
    08.03.2014 - 13:43 Antworten

    Hallo, guten Tag Herr Hundt,

    ich finde Ihre Artikel sehr interessant und hilfreich. Zu meinem Problem habe ich aber leider keine Lösung gefunden. Mein Freund und ich haben zusammen einen Zeitmietvertrag geschlossen, der zu Ende April 2014 gekündigt ist. Ich bin Dezember 2012 ausgezogen, habe aber Miete und Betriebskosten für 2013 zu 1/2 weiter bezahlt. Nun die Frage, wie es sich mit den Betriebskosten verhält. Diese wurden 2013 allein von meinem Ex-Freund verbraucht. Daher müsste er doch die Betriebskosten eigentlich allein tragen, oder? Kann ich meine Vorauszahlungen von ihm zurück verlangen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Lisa

    • Mietrecht.org
      11.03.2014 - 08:19 Antworten

      Hallo Lisa,

      dem Vermieter gegenüber schulden alle Mieter die Miete gesamtschuldnerisch. Was Sie im “Innenverhältnis” mit Ihren Ex-Freund vereinbart haben, kann ich leider nicht bewerten. Richten Sie Ihre Fragen am besten an einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Olga
    10.03.2014 - 09:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Problem ist folgendes: ich hatte eine gemeinsame Wohnung mit meinem Exfreund, den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben. Ich bin letztes Jahr im Oktober nach unserer Trennung aus der Wohnung gezogen. Ich habe telefonisch meine Vermieterin über meinen Auszug informiert, sie wollte sich nach Abspache mit ihrem Anwalt bei mir melden. Das hat sie nicht getan. einen Monat später habe ich meinen Austrag aus dem Mietvertrag schriftlich bei ihr und meinem Expartner verlangt. Meine Vermieterin legt es jetzt als offizielle Kündigung aus und verlangt von mir mich an die gesetztliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu halten. Aber ein Mietverhältnis können doch nur beide Mietpartner kündigen oder? Vor allem hat mein Expartner gar nicht vor aus der Wohnung auszuziehen. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Zudem verlangt mein Expartner von mir die Miete, obwohl wir mündlich ganz andere Dinge vereinbart .- Muss ich im Falle einer Zahlung die Warmmiete zur Hälfte bezahlen oder die Kaltmiete?
    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      11.03.2014 - 08:14 Antworten

      Hallo Olga,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikel verweisen. Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht auf die vereinbarte Kaltmiete + Nebenkosten (so wie es auch im Mietvertrag vereinbart wurde).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mirjana Junghans
    12.03.2014 - 10:32 Antworten

    Hallo,
    ich habe da ein großes Problem.
    Mein Freund und ich haben uns grade friusch getrennt und stehen beide im Mietvertrag.
    ich möchte aus der Wohnung ausziehen und natürlich alles richtig machen.

    meine Frage ist nun:

    Muss ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten?
    Musss ich an die Hausverwaltung eine Kündigung schreiben?

    Danke für die antworten.

    Viele Grüsse

    Mirjana Junghans

    • Mietrecht.org
      13.03.2014 - 08:23 Antworten

      Hallo Mirjana,

      kündigen könnten Sie nur zusammen mit Ihrem Ex-Frenud und da müssen Sie natürlich die Kündigungsfrist einhalten. Alleine können Sie nur mit Einverständnis des Vermieters und Ihres Ex-Freundes aus dem Vertrag ausschreiten. Lesen Sie am besten den Artikel nochmals in Ruhe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. K.
    17.03.2014 - 20:10 Antworten

    Danke für den hilfreichen Artikel. Ich möchte gern eine Situation schildern, die darin nicht geklärt wird:
    Person A möchte aus einer WG austreten, alle Bewohner sind Hauptmieter. Es wird eine Nachfolgerin B gefunden und alle Beteiligten (neue und alte WG-Bewohner, Vermieter) stimmen einer schriftlichen Änderung zum Mietvertrag zu, wonach A “mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis ausscheidet”, B tritt dafür ein. (Der ursprüngliche Mietvertrag bleibt gültig)
    [Zur Begleichung von evtl. Nebenkosten wurde auf dem gemeinsamen WG-Konto ein finanzieller “Puffer” hinterlassen, dies wurde mündlich zwischen den Bewohnern vereinbart.]
    Nach Erhalt der NK-Abrechnung fordern die aktuellen Bewohner nun eine anteilige Zahlung von Person A für den Zeitraum, in dem diese dort gewohnt hat. Die mündliche Abmachung wird geleugnet.
    Der Vermieter fordert sein Geld lediglich von der aktuellen WG-Besetzung. Aber wie sieht es mit (zivilrechtlichen?) Ansprüchen der Bewohner gegen Person A aus?
    Vielen Dank im Voraus,
    Micha

    • Mietrecht.org
      19.03.2014 - 12:43 Antworten

      Hallo Micha,

      ich kann und darf Sie hier zu Ihrem Einzelfall nicht rechtlich beraten. Sofern es um Beträge geht, die einen Streit rechtfertigen, sollten Sie einen Anwalt fragen.

      Ein Tipp: Die Sache liegt ja anscheinend so, dass der ausgeschiedene Mieter etwas möchte und daher die Initiative ergreifen wird / muss. Wenn die Summe den Aufwand nicht lohnt, verläuft es sich vielleicht im Sande.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea
    18.03.2014 - 21:07 Antworten

    Hallo.
    Wir leben seit Anfang des Jahres in Scheidung, (eingetragene Lebenspartnerschaft), ich habe bereits seit mehreren Jahren alleine mit den Kindern in der jetzigen Wohnung gelebt, meine Noch-Frau ist zugezogen. Der Vermieter sagte, das wir beide eine Austrittserklärung unterschreiben müssen. Nun haben wir beide (in Anwesenheit des Vermieters) unterschrieben, das sie aus dem Mietvertrag austritt zum 28.2. Ich bleibe mit den Kindern hier wohnen. Vom Vermieter gab es bis jetzt noch kein Schreiben, worin dies bestätigt wurde. Ab wann ist dieser Austritt rechtskräftig?

    • Mietrecht.org
      19.03.2014 - 12:39 Antworten

      Hallo Andrea,

      ohne die Vereinbarung zu kennen, kann ich Ihnen leider nicht helfen. In der Regel wird am in einer solchen Austrottsvereinbarung ein Daut festlegen, zu dem die Person auf dem Mietvertrag entlassen wird. Ähnlich wie bei einem Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heidi
    19.03.2014 - 17:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgende Frage:
    Mein Ex-Freund und ich hatten eine gemeinsame Wohnung (beide Hauptmieter).
    Nun soll statt meiner ein Freund oder eine Freundin meines Ex – quasi an meiner Stelle – in den Mietvertrag aufgenommen werden, so dass ich endlich ausscheiden kann.
    Kann der Vermieter auf einen neuen Vertrag und somit auch auf eine weit höhere Miete bestehen oder muss er dem Zuzug eines neuen Lebenspartners quasi zustimmen und den bestehenden Vertrag entsprechend abändern?
    An der Anzahl der Personen in der Wohnung ändert sich ja nichts.
    Vielen vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort und
    herzlche Grüße
    Heidi

    • Mietrecht.org
      20.03.2014 - 10:46 Antworten

      Hallo Heidi,

      in erster Linie möchten Sie ja, dass der Mietvertrag aufgelöst wird und dann folglich eine neues Vertrag entsteht. Wenn Sie einen Mieter aufnehmen wollen, spricht man eher von Untervermietung. Eine Untervermietung hätte zur Folge, dass Sie weiterhin im Vertrag bleiben. Das möchten Sie wiederum nicht. Kurz um: Wenn eine neues Vertrag geschlossen wird, können auch anderen Konditionen vereinbart werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ernest
    24.03.2014 - 20:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe den Artikel und sämtliche Frage sowie Ihre Antworten durchforstet und fand meinen Problemfall wohl am ehesten im letzten Kommentar wieder, doch schlauer bin ich leider noch nicht.
    Deshalb hoffe ich, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Aufgrund familiärer Probleme bzw. eines Krankheitsfalls zieht meine Freundin & Mitbewohnerin wieder zurück zu ihrer Familie (in eine andere Stadt).
    Wir haben hier in Berlin seit 1,5 Jahren gemeinsam eine Wohnung angemietet
    und dabei auch beide den Mietvertrag unterschrieben.

    Da ich aufgrund meines Studiums definitiv hier bleibe und aus verschiedenen Gründen im Idealfall in der Wohnung bleiben möchte, war nun der Plan einen Mieterwechsel vorzunehmen.
    Sie zieht aus und es sind bereits zwei (solvente) Kanidaten zur Nachfolge gefunden,
    die gerne bereits zum Monatswechsel hin einziehen würden.

    Sprich: aus einer Paar-Wohnung sollte eine 3-Mann-WG werden.

    Dies habe ich mit sämtlichen Hintergründen der Hausverwaltung vor rund zwei Wochen mitgeteilt.
    Diese wollte Rücksprache mit dem Vermieter/Eigentümer halten um mir schnellstmöglich Rückmeldung zu geben.
    Dies wurde aber versäumt und trotz mehrmaliger Nachfrage – der zuständige Sachbearbeiter der Hausverwaltung hatte die Informationen vom Vermieter/Eigentümer bereits erhalten, jeodch nicht weitergegeben – bekam ich erst heute, nachdem ich erneut mehrmals hinterher telefonierte, einen neuen Informationsstand:

    Der Vermieter lehnt eine WG-Gründung strikt ab.
    Angeführt wurden dafür folgende Gründe:

    – Verwaltungsaufwand
    – grundsätzlichere, persönliche Ablehnung eines WG-Verhältnisses (aufgrund von z.B. Befürchtung von gestückelter Mietzahlungen)

    Daraufhin schlug ich vor, sämtlichen Unnahnehmlichkeiten vorzubeugen, wie bspw. für die Mietzahlung einen Dauerauftrag von einem eigens eingerichteten Konto zu erstellen.

    Allerdings verweigert der Vermieter bzw. die Hausverwaltung jegliche Gesprächsbereitschaft.

    Ich habe folgendes Urteil gefunden:

    “OLG Hamm
    vom 3.03.1983
    Az. 4 REMiet 9/82)
    Der Bundesgerichtshof nahm zum berechtigten Interesse eines Mieters an der Untervermietung zwecks WG-Gründung Stellung und legte dar, dass ein solches Interesse bereits dann vorliegt und mithin die Zustimmung des Vermieters verlangt werden kann, wenn er aus persönlichen Gründen eine dauerhafte WG mit Dritten bilden möchte. Der Vermieter kann nur dann widersprechen, wenn die vermietete Wohnung durch die WG überbelegt wäre und der Untermieter für ihn unzumutbar wäre.”

    Dies erweckt in mir den Eindruck, dass diese grundsätzliche Weigerung seitens der HV/des Vermieters rechtlich nicht zulässig ist.

    Die Wohnung besitzt 4 Zimmer, womit eine 3-Mann-WG definitiv keiner Überbelegung gleich käme.
    Ohnehin ist die Wohnung sehr groß und entsprechend hoch ist der Mietpreis (weshalb auch die Zahlung der Gesamtmiete für den nun eintretenden Fall der regulären 3 Monate Kündigungsfrist für mich alleine kam tragbar ist), weshalb die Überlegung dies zukünftig durch 3 Köpfe zu teilen eine ökonomische war.
    Von dieser Seite aus betrachtet hätte eine zukünftige Mietzahlung eine höhere Sicherheit, weil sie entsprechend von 3 Mietern getragen würde (welche ihre Solvenz natürlich durch die üblichen Nachweise wie Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheit etc. bestätigen würden)

    Meine Kernfrage zum Sachverhalt: Gibt es für mich/uns irgendeinen Handlungspielraum diese WG umzusetzen, da der Vermieter unter den gegebenen Umständen nicht ablehnen darf?

    Oder bleibt mir nur der (schwer machbare) schnellstmögliche Aus-/Umzug?
    (Von der Frage, ob man mit einer solch “mieterfreundlichen” Handhabe der HV/Vermieterseite auch zukünftig etwas zu tun haben möchte, mal abgesehen… – ich wohnte schon in knapp ein Dutzend Wohnverhältnissen unterschiedlichster Art, zu einer solchen Problematik, dass sich von Vermieterseite derart quer gestellt wird, kam es jedoch nie. Offenbar herrschen auf dem Berliner Wohnungsmarkt andere Sitten?)

    Ich möchte mich im voraus bereits vielmals für Ihre Hilfe bedanken!

    Mit besten Grüßen,
    Ernest

  • Sahin
    05.04.2014 - 21:40 Antworten

    Schönen guten Abend,

    unsere Sache ist etwas kompliziert. Unsere Mietwohnung wurde an ein Ehepaar vermietet allerdings ist der Ehemann der Vertragsinhaber ohne die Frau.
    Nun sind beide getrennt der Ehemann ist ausgezogen und hat auch gekündigt. Die Frau will allerdings nicht ausziehen aber auch die Miete nicht zahlen.
    Die Frau ist momentan in Elternzeit weil sie eine 1 jährige Tochter haben. Das bedeutet das die Frau auch kein Einkommen hat.

    Wie sieht hier denn die Rechtslage aus. Wie müssen wir vorangehen.

    • Mietrecht.org
      08.04.2014 - 13:37 Antworten

      Hallo Sahin,

      bitten Sie Ihren Mieter (den Mann) um vertragsgemäße Übergabe der Räume. Schließlich ist der Ehemann Ihr Vertragspartner / Mieter. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • andreas
    06.04.2014 - 12:07 Antworten

    Einen guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne schon seit vielen Jahren in meiner über 90 m² großen Wohnung. Mit meinem damaligen Vermieter habe ich mich im Grunde immer einvernehmlich geeinigt, es gibt so gut wie keine schriftlichen Vorgänge. Nachdem die Wohnung zu zweit angemietet wurde, ist der damalige Mitbewohner überraschend und aus beruflichen Gründen nach wenigen Monaten ausgezogen. Das habe ich dem Vermieter natürlich mitgeteilt und seitdem lief jeglicher Schriftverkehr, alle Abbuchungen, Nebenkostenabrechnungen, Nachforderungen usw. über meine Person. Aus wirtschaftlichen Gründen hatte ich immer wieder ein Zimmer untervermietet. Da dies häufiger der Fall war und z. B. das Auswechseln der Namensschilder zu lästig wurde und ich immer sehr streng bei der Auswahl meiner Mitbewohner war, habe ich dem Vermieter vorgeschlagen, durchweg NK für 2 Personen zu zahlen -egal ob ich auch Monate alleine wohnte (und zahlte)- dafür musste ich ihm nicht jedes Mal um Erlaubnis fragen. Da manche Untermieter nur für 1-2 Monate suchten, habe ich sogar auf Abschluss eines Untermietvertrages verzichtet.Das letzte Untermietverhältnis, was einige Jahre dauerte, wurde 2 Monate vor Verkauf der Immobilie abgeschlossen. Dem neuen Vermieter ist jetzt nach über 3 Jahren aufgefallen, dass im Mietvertrag ein anderer Name steht, als der meiner jetzigen Mitbewohnerin, die im nächsten Monat ausziehen will. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen: Muss ich mir nun die Erlaubnis des neuen Vermieters einholen oder genügt eine Information? Kann er einen Zuschlag für die Untervermietng verlangen, obwohl die Wohnung für zwei Personen ausgelegt ist? Oder -da sie ja keine kostenlose Rechtsberatung geben geben sollen- gilt die Vereinbarung mit dem alten Vermieter bezügl. Untervermietung auch für den neuen Eigentümer?

    • Mietrecht.org
      08.04.2014 - 13:50 Antworten

      Hallo Andreas,

      danke für Ihren Beitrag. Grundsätzlich können Verträge (oder auch z.B. eine Zustimmung zur Untermiete) auch mündlich geschlossen werden. Sie ahnen es bereits, hier stellt sich immer die Frage der Beweisbarkeit.

      Sie haben sich hier auf Mietrecht.org sicher schon umgesehen, ich möchte Ihnen dennoch mir zwei Links weiterhelfen:

      Wichtige Urteile zur Untervermietung (Wohnung oder Zimmer) Hier geht es auch um den Untermietzuschlag.

      Untervermietung – Ratgeber zum Untermietvertrag

      Ansonsten kann es natürlich sinnvoll sein, den neuen Vermieter auf den Stand der Dinge zu bringen. Wir haben Sie die Dinge bislang mit dem Vermieter abgestimmt? Wer wohnt derzeit in Ihrer Wohnung? Mich als Vermieter würden diese Punkte interessieren.

      Und Sie haben Recht, für eine Rechtsberatung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden (z.B. über die Rufnummer oben in der Navigation).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Keßler
    14.04.2014 - 11:59 Antworten

    Hallo,
    ich habe mit meinem Freund einen gemeinsamen befristeten Mietvertrag bis 31.07.2014. Jetzt haben wir uns getrennt aber ich möchte in der Wohnung bleiben. Ich habe dem Vermieter schriflich mitgeteilt das mein Ex-Partner aus dem Mietvertrag gestrichen werden kann und ich ihn übernehme ab 01.08.2014. Jetzt hat mir aber mein Ex- Freund angekündigt das er ab Mai keinerlei Miete mehr bezahlt weil er bereits in eine andere Wohnung gezogen ist. Ich kann aber momentan nicht die ganze Miete aufbringen,wie kann ich mich jetzt verhalten und darf er das überhaupt,er steht ja noch bis 31.07.2014 im Mietvertrag ?
    Sollte ich jetzt die Miete irgendwie zusammenbringen kann ich dann darauf bestehen die gesamte hinterlegte Kaution zu bekommen als Ausgleich für die nichtgezahlte Miete ?

    Vielen Dank

    MfG

    • Mietrecht.org
      15.04.2014 - 11:06 Antworten

      Hallo Frau Keßler,

      Sie haften dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch (siehe Artikel). Hier noch ein Link zum Thema Kaution für Sie: Mietkaution nach Trennung oder Scheidung

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mia-Malaika Lange
    16.04.2014 - 08:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich wohne derzeit in einer 3er-WG, wobei meine beiden Mitbewohner zum 1.4.14., also fristgerecht zum 30.6.14. gekündigt haben. Wir haben alle einen eigenen Mietvertrag, welcher unser jeweiliges Zimmer und die Gemeinschaftsräume beinhaltet.
    Die Vermieterin schickte mir daraufhin ein Schreiben, dass sie die Wohnung nicht mehr als WG vermieten möchte und Ich die Wohnung entweder komplett mieten könnte (was mir als Student nicht möglich ist) oder ebenfalls zum 30.6.14. kündigen muss. Das habe Ich daraufhin getan – was aus heutiger Sicht glaube ich ein Fehler war. Denn nun habe Ich eine schöne Wohnung gefunden, welche zum 1.5. frei wird, leider ist es mir aber finanziell nicht möglich mehrfach Miete zu zahlen. Besteht eine Möglichkeit nun schon zum 1.5. auszuziehen? Immerhin bekam Ich von der Vermieterin ein Schreiben in welchem Sie mich “heraushaben” möchte.

    Ich hoffe Sie können mir helfen,

    MfG

    Mia-Malaika Lange

    • Mietrecht.org
      16.04.2014 - 09:00 Antworten

      Hallo Mia-Malaika,

      einfach auf Bitte der Vermieterin zu kündigen war bestimmt nicht die beste Idee, richtig. Damit man die Situation bewerten kann, sollten Sie Mietvertrag, das Vermieterschreiben und Ihre Kündigung rechtlich prüfen lassen.

      Ansonsten hier noch ein interessanter Antikel-Tipp für Sie: Rücknahme: Kündigung eines Mietvertrages zurückziehen – Geht das?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    27.04.2014 - 21:10 Antworten

    Hey,

    ich habe ebenfalls ein kleines Problem. Ich wohne in eine 3-Raum-Wohnung in einer 2er WG.
    Wir sind beide Hauptmieter. Jetzt möchte ich eigentlich den Mietvertrag zeitnah kündigen. Doch ich denke mein Mitbewohner möchte dies nicht. Jetzt besteht ja die Möglichkeit das ich auf Kulanz des Vermieters meinen Mietvertrag von zum Beispiel der Freundin meines Mitbewohners übernehmen lasse.
    Doch was ist wenn sich der Vermieter weigert, und sich mein Mitbewohner ebenfalls weigert und mich nicht aus der Wohnung lässt.
    Das kann doch nicht sein das ich dann quasi darin “gefangen” bin?

    Gruß

    • Mietrecht.org
      28.04.2014 - 14:15 Antworten

      Hallo Sebastian,

      “gefangen” bescheint die Lange wohl recht zutreffend. Suchen Sie die einvernehmliche Einigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    18.05.2014 - 18:02 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor einem Jahr mit meinem Partner (nun Ex) zusammen in eine Wohnung gezogen. Wir beide sind im Mietvertrag gleichberechtigt. Ich möchte die Wohnung gern behalten und das ist für ihn auch ok. Er sucht sich eine neue. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass es für den Vermieter kein Problem ist, ihn aus dem Vertrag zu entlassen.
    Für mich stellt sich aber nun die Frage der Kaution, die wir anfangs zu gleichen Teilen an den Vermieter gezahlt haben. Muss sich der Vermieter die Wohnung anschauen und dann sagen, ob er einen Teil der Kaution einbehält? Muss ein Gutachten erstellt werden? Oder habe ich im Zweifel Pech und muss am Ende meiner Mietzeit alle Mängel selber tragen?
    Des Weiteren steht im Vertrag, dass wir die Wohnung bei Auszug renovieren müssen und zudem alle 3 Jahre Küche, Bad und Toilette und alle 5 Jahre alle übrigen Räume. Wie kann ich die Kosten für die Abnutzung im letzten Jahr unseres gemeinsamen Zusammenwohnens hier in einem Betrag festmachen? Es sind im letzten Jahr definitiv einige Abnutzungsspuren entstanden, die einer normalen Nutzung entsprechen.

    Vielen Dank.

    Julia

  • Thomas
    20.05.2014 - 13:13 Antworten

    Hallo,
    ich bin noch Mieter einer Wohnung in der ich schon lange nicht mehr wohne mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin und damit gesamtschuldnerisch haftbar und auch schon einmal auf Zahlung von Nebenkosten verklagt worden. Da habe ich Beratungshilfe vom Amtsgericht bewilligt bekommen ebenso um zu versuchen den Vertrag einvernehmlich mit dem Vermieter aufzuheben. Aus gesundheitlichen Gründen beziehe ich SGBII und befinde mich in Privatinsolvenz. Niemand möchte mir (SGBII Amt, Amtsgericht) aber eine aktive Klage auf Basis Wegfall der Geschäftsgrundlage finanzieren. Dieses hat mir der Anwalt empfohlen. Welche Möglichkeiten habe ich noch mich dieses Vertrages zu entledigen?
    Danke
    Thomas

    • Mietrecht.org
      21.05.2014 - 16:39 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für Ihren Kommentar. Wenn Sie bereits mit einem Anwalt in Kontakt stehen, würde ich mich an Ihrer Stelle auch dort nach anderen Wegen erkundigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • kakaojoe
    25.05.2014 - 04:13 Antworten

    Hallo,
    Ich bin vor kurzem aus einer 3er WG ausgezogen in der alle 3 Personen Hauptmieter sind. Ein Nachmieter wurde gefunden. Wie in ihrem Text, ist es zu einer “Vereinbarung” zwischen den jeweiligen Mietern und der Vermietung/Verwaltung gekommen. Diese Vereinbarung lief “mündlich” ab. Bin ich jetzt rechtlich abgesichert bzw. überhaupt aus dem Mietvetrag raus? Geht das überhaupt mündlich? Ich möchte mich gerne rechtlich absichern.

    Gruß

    • Mietrecht.org
      28.05.2014 - 10:34 Antworten

      Hallo Kakaojoe,

      Beweissicherheit bekommen Sie natürlich eher mit einer schriftlichen Vereinbarung. Aber das haben Sie sicherlich schon geahnt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lenski
    26.05.2014 - 13:21 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich möchte gern wissen, ob bei Ausscheiden eines Mieters, der Vermieter berechtigt ist, den neuen Einzelmietvertrag schlechter als den Altvertrag zu stellen, oder ob man auf die alten Bedingungen (die besser sind) bestehen kann.
    Außerdem möchte ich wissen, ob der Vermieter darauf bestehen kann bei Ersatz eines Teppichs (aus Altersgründen) in Laminat zu wechseln, wenn ich die Wohnung mit Teppich gemietet habe und auch nur Teppich wieder haben möchte.

    Vielen Dank im Voraus
    S. Lenski

    • Mietrecht.org
      28.05.2014 - 10:33 Antworten

      Hallo Lenski,

      wenn ein Mieter ausscheidet, dann kann der Vermieter seine Zustimmung sicherlich von einer Bedingung abhängig machen. Wenn Sie diese Bedingung nicht akzeptieren, wird der Vermieter dem Mieterwechsel im Zweifel nicht zustimmen.

      Zum Teppichwechsel sollten Sie nach passender Rechtsprechung recherchieren oder sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • FuNNy
    27.05.2014 - 08:10 Antworten

    Hallo ihr Lieben,

    vielleicht kann mir einer von euch helfen.
    Ich wohne in einer zweier Wg, lebe jetzt schon seit knapp drei Wochen nicht mehr dort und habe sie nun gekündigt.
    Meine Mitbewohnerin möchte die Wohnung wahrscheinlich übernehmen.
    Ich halte nun die Kündigungsfrist von drei Monaten ein, wollte aber gerne wissen wie es in dem Fall mit den Nebenkosten aussieht da von meiner Seite keinerlei Verbrauch mehr stattfindet, muss ich diese auch in voller Höhe zahlen?
    Allerdings wird nun auch eine Nebenkostenabrechnung gemacht die nur den Mai noch einschließt.

    Schonmal ein liebes “danke schön” im vorraus! :-)

    Liebe Grüße FuNNy

    • Mietrecht.org
      28.05.2014 - 10:28 Antworten

      Hallo FuNNy,

      wenn Sie einen Mietvertrag kündigen und vor dem Kündigungszeitpunkt ausziehen, dann müssen Sie dennoch bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Miete und auch die Nebenkosten zahlen. Allerdings handelt es sich ja um eine Nebenkostenvorauszahlung, über die einmal im Jahr abgerechnet wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    04.06.2014 - 16:30 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe mich gerade versucht auf Ihrer Homepage zu belesen, was auch- aufgrund der ausführlichen Erklärungen zu den verschiedenen Themen- gut geklappt hat. Allerdings bleibt mir dennoch eine Frage, zu der es vielleicht eine simple Antwort gibt.

    Der Sachverhalt ist wie folgt:
    Mein Partner und ich mieteten vor knapp einem Jahr gemeinsam eine Wohnung an. Mein Partner ist Angestellter, ich wiederum bin Studentin. Nun hat unser Vermieter mit uns im Mietvertrag einen gegenseitigen Kündigungsverzicht von 36 Monaten vereinbart. Diesen Zeitraum werde ich nicht einhalten können, da ich aufgrund meines fortschreitenden Studiums in eine andere Stadt ziehen muss.
    Nach einer BGH Entscheidung vom 15.07.2009 kann ein solcher Kündigungsverzicht für Studenten ggf. unwirksam sein.
    Das Problem, das sich mir nun stellt, ist, dass mein Partner und ich als Gesamtschuldner auftreten; Ist eine Kündigung meinerseits auf der Grundlage des BGH Urteils in dieser Konstellation dann überhaupt im Rahmen des möglichen, oder müsste mein Partner als Vollverdiener so oder so aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung für mich aufkommen?

    Ich hoffe Sie können mir einen Tipp geben, nachdem ich seit Stunden Bücher wälze..
    Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      10.06.2014 - 14:47 Antworten

      Hallo Lena,

      Sie sind ja schon wunderbar im Thema – sehr gut. Sie merken, dass das Thema entsprechend komplex ist. Ich kann Ihnen nur einen Tipp geben. Nutzen Sie unser Angebot, die Kündigungsmöglichkeit anwaltlich prüfen zu lassen. Die Anwältin leistet wirklich einen spitzen Service und Sie haben einen Einschätzung, mit der Sie auch etwas angefangen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dotschja
    05.06.2014 - 13:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem:
    ich wohne in einer 2er WG mit gemeinsamen Mietvertrag. Das WG Leben ist mittlerweile unerträglich und nun haben wir am 01.06. fristgemäß beide zum 31.08. gekündigt. Da ich jedoch die Möglichkeit habe bereits zum 01.07. in eine andere Wohnung zu ziehen, würde ich dies gerne tun, da für mich das Leben in der jetzigen WG absolut furchtbar ist und kein angenehmes Wohnen ermöglicht. Streit, Schikane, etc. stehen an der Tagesordnung. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Kann ich bereits zum 01.07. ausziehen und für die restlichen 2 Monate des Mietvertrages mir einen Untermieter suchen? Falls der Vermieter mir keinen Untermieter erlaubt und ich mich dem aber wiedersetze und trotzdem einen Untermieter einziehen lasse, können dann rechtliche Strafen auf mich zukommen? Im Mietvertrag steht, dass ich die Erlaubnis zur Untermiete vom Vermieter brauche, von Strafen ist jedoch nicht die Rede. Und gekündigt habe ich ja bereits. Oder gebe es noch eine andere Alternative schnellstmöglich aus der Wohnung auszuziehen? Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung durch den Mieter?
    Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen!
    Danke!

  • Carmen
    17.06.2014 - 21:58 Antworten

    Hallo,

    Auch ich habe bis jetzt hier keine Antwort auf meine Situation gefunden.
    Mein Lebensgefährte teilte mir von einen auf den anderen Tag mit, dass er die Trennung möchte. Genau nachdem er aus der Privatinsolvenz war und sich selber finanzieren kann. Er verlangt die sofortige Zustimmung zur Kündigung der gemeinsamen Wohnung. Jetzt steh ich hier mit 3 Kindern , die noch in Ausbildung sind und zahlreichen Zahlungsverpflichtungen (natürlich auf meinen Namen, da er ja in Insolvenz war) . Keinerlei Rücklagen und einem Job, in dem ich nicht viel verdiene. Das heißt;ich brauch einen zusätzlichen Job muss wenigstens Rücklagen für den Auszug haben und natürlich eine Wohnung finden, die bezahlbar ist. Welche Rechte habe ICH, die Nicht der sofortigen Kündigung zustimmen KANN? Geht eine Klage, in der die Zustimmung von mir erzwungen werden kann , schnell,oder kann ich einige Monate rausschlagen. ? Er ist ja fein aus der Sache raus…

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      18.06.2014 - 13:31 Antworten

      Hallo Carmen,

      wenn Sie die Wohnung nicht kündigen wollen, sollten Sie der Kündigung nicht zustimmen und auf einen Konsens hinwirken (z.B. Kündigung in X Monaten). Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebille
    21.06.2014 - 10:39 Antworten

    Im Artikel ist die Rede von einer Beendigung des Mietverhältnis eines Mitmietres, wenn der andere das Mietverhältnis fortsetzten möchte. Ich habe aber noch keine Antwort darauft gefunden, ob es möglich ist einseitig das gesamte Mietverhältnis zu kündigen.

    Die Situation ist folgende: Ich ziehe mit meinem Freund zusammen und wir wollen bereits eine Klausel zur einseitigen Kündigung aufnehmen, das Problem ist, dass meine Eltern als Solidarhafter eingetragen sind und natürlich nicht mehr haften wollen, falls nur mein Freund in der Wohnung bleibt und ich nicht, wie kann man das lösen.

    Wir sind beide noch Studenten und die Haftung ist notwendig, da wir beide noch kein Einkommen haben, also ein weiterer Punkt ist noch, falls ich ausscheide aus dem Mietverhältnis und mit mir meine Eltern als haftende, kann dann mein Freund das Mietverhältnis überhaupt weiterführen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Sarah
      29.07.2019 - 21:21 Antworten

      Sehr geehrter Herr Hundt,

      habe ich auch eine 3 montägige Kündigungsfrist, wenn ich mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag herausstreichen lassen möchte?
      Oder gilt die 3 monatige Frist nur bei Kündigung?

      Liebe Grüße

      Sarah

      • Mietrecht.org
        06.08.2019 - 11:12 Antworten

        Hallo Sarah,

        eine Aufhebung oder Entlassung können Sie jederzeit einvernehmlich vereinbaren.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Feli KERN
    01.07.2014 - 17:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Nachdem der damalige Freund meiner Töchter aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war hat sie als allein Mieter alle Kosten im Einvernehmen mit der Vermieterin übernommen. Sie würde heute gerne einen neuen Mietvertrag abschließen. Zu ihrem Exfreund hat sie keinen Kontakt mehr und deshalb auch keine ADRESSE. Die Frage gibt es eine Verjährung des ehemaligen Mietvertrages?
    Oder bleibt sie für immer und ewig an diesen Vertrag gebunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Feli Kern

    • Mietrecht.org
      03.07.2014 - 15:23 Antworten

      Hallo Feli,

      ich würde sagen, die Entscheidung liegt eher bei der Vermieterin. Diese hat ja einen Vertrag mit zwei Personen und muss rechtlich korrekt handelt. Wenn Sie einen friedliche Lösung mit der Vermieterin hinbekommen, wunderbar. Ansonsten sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um eine Lösung zu erarbeiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melina
    02.07.2014 - 12:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    letztes Wochenende bin ich in meine neue WG gezogen (3er-WG). Die WG wurde vor einem halben Jahr gegründet und alle drei Mieter haben den Hauptvertrag unterschrieben. Zwei von ihnen sind nun ausgezogen und die Verbliebende hat sich nun mich und noch eine andere Person als Nachmieter ausgesucht. Gestern war der Vermieter hier und anstatt einen neuen Mietvertrag mit zu bringen (wie wir es alle erwartet hatten) meinte er nur er hätte keine Ahnung wie das nun funktioniert bzw. ob und wie man den Mietvertrag jetzt umschreiben kann. Wie müssen wir jetzt weiter vor gehen? Muss der erste Vertrag wirklich von allen (obwohl ja eine Person noch in der Wohnung wohnen bleibt) gekündigt werden oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Der Vermieter meinte nur es gäbe ab August (?) eine neue Regelung bezüglich der Miete usw. und deshalb wäre es für alle das Beste wenn man den alten Vertrag einfach nur ändert und die neuen Mieter hinzufügt. Er ist sich aber nicht sicher ob das rechtlich korrekt ist.
    Wie Sie sehen ist hier alles etwas chaotisch und ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll, da ich nun in einer Wohnung wohne ohne bisher einen Vertrag unterschrieben zu haben.

    Hoffentlich können Sie uns helfen.

    Freundliche Grüße
    Melina

    • Mietrecht.org
      03.07.2014 - 15:24 Antworten

      Hallo Melina,

      in der Praxis werden WG-Bewohnen einvernehmlich aus einem Mietvertrag entlassen und neue WG-Bewohner hinzugefügt. Dieses Vorgehen regelt man z.B. in einem Mietaufhebungsvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hanni
    24.07.2014 - 23:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es geht bei mir um die Trennung meiner Mieter.
    Das Paar hat sich vor vier Wochen getrennt. Vor drei Wochen bekam ich eine Kündigung der Frau, dass sie zum31.07.14 auszieht. Grundsätzlich ist es doch so, dass nur beide gemeinsam das Mietverhältnis auflösen können. Die Frau hat mir Ihre neue Adresse leider nicht mitgeteilt. An welche Adresse soll ich mein Schreiben richten? Wie soll ich jetzt darauf reagieren? Hätten Sie mir vielleicht ein Formulierungsvorschlag?

    Die Situation ist so, dass sich ihr Expartner derzeit in einer Anstalt für psychisch Kranke aufhält und für mich auch nicht erreichbar ist. Keiner weiß, wann der Mann wieder in seiner Wohnung auftaucht. Welches Schreiben soll ich ihm zukommen lassen, was die Kündigung der Frau betrifft?

    Würde mich freuen, wen Sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank!

    Freundliche Grüße
    Hanni

    • Mietrecht.org
      25.07.2014 - 10:21 Antworten

      Hallo Hanni,

      ich würde ein Schreiben an die Mieter schicken, dass eine Kündigung nur durch beide Mietparteien möglich ist. Wenn Sie den Mann als alleinigen Mieter akzeptieren möchten, würde ich das über einen Mietaufhebungsvertrag regeln.

      Wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen, würde ich mich an Ihrer Stelle an einen Anwalt wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Basti
    02.09.2014 - 18:16 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne in einer Zweier WG. Gab streit und ich möchte ausziehen.
    Nur stehen wir beide als Hauptmieter im Mietvertrag und wie ich das verstanden hab, können wir nur gemeinsam Kündigen.

    Das Problem ist meine Mitbewohnerin möchte die Kündigung nicht unterschreiben und weigert sich.
    Was kann ich noch tun…ich fühle mich Gefangen in der Wohnung!

    Gruß Basti

    • Mietrecht.org
      03.09.2014 - 17:10 Antworten

      Hallo Basti,

      suchen Sie mit Ihrer Mitbewohnerin und dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung. So könnten Sie z.B. einen Nachmieter suchen und diesen als Kompromiss in den Mietvertrag eintreten lassen (einvernehmlich mit allen Parteien).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa M.
    05.09.2014 - 18:46 Antworten

    Hallo

    Ich wohnen seit 01.01.14 mit einen Bekannten zusammmen. Mittlerweile ist es so dass ich einen Freund habe und gerne mit dem zusammen ziehen möchte.

    Mein derzeitiger Mitbewohner ist nicht in Stande mit mir ein richtiges Gespräch zu führen ob er die Wohnung alleine übernimmt oder auch auszieht.

    Ich habe versucht mit den Vermietern zu reden. Die könnten mir nicht wirklich weiter helfen und meinten ich soll mit den Eigentümern der Wohnung reden. Die waren leider schlecht zu erreichen. Hab jetzt eine Mail mit dem Kündigungsschreiben an die Geschickt.

    Ich soll nämlich bis Mitte nächste Woche der neuen Wohnung fix zusagen.

    Hab ich das so halbwegs richtig gemacht oder muss ich mich auf was gefasst machen?
    Und wie ist das jz mit der Kaution?

    Bitte um schnelle Antwort und danke schon mal

    • Mietrecht.org
      05.09.2014 - 19:21 Antworten

      Hallo Lisa,

      wie Sie oben im Artikel gelesen haben, können Sie einen Mietvertrag n´mit zwo Hauptmietern nur mit der Zustimmung aller Hauptmieter kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lisa M.
        05.09.2014 - 19:36 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort. Die Eigentümer haben mir gesagt, wenn er die Wohnung übernimmt, muss ich nicht mal die 3-Monatsfrist einhalten.

        Aber er redet ja nicht anständig mit mir. Und ich sag mal, ich hab ja das Recht mir selber auszusuchen wo und mit wem ich wohne. Er kann mich ja nicht gefangen halten.

  • Hanna
    10.10.2014 - 11:50 Antworten

    Hallo,

    ich stecke noch in einem Mietvertrag für eine Wohnung in der ich seit einem Jahr nicht mehr wohne (Zwei Hauptmieter). Mein alter Mitbewohner, der nun alleine darin wohnt hat eine Kündigung des Vermieters bekommen, da er gewünschte Besichtigungstermine nicht eingehalten hat und auf Abmahnungen etc. nicht reagierte. Er möchte in den Widerspruch gehen. Mir kommt die Kündigung allerdings ganz recht und ich akzeptiere diese. Was passiert nun? Ohne meine Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig, oder? Was ist nun gültig? Besteht die Kündigung oder gilt der Widerspruch (ohne meine Zustimmung!)

    Viele Grüsse,

    Hanna

    • Mietrecht.org
      10.10.2014 - 12:11 Antworten

      Hallo Hanna,

      ich würde empfehlen, dass die die Problematik im Rahmen dieser Prüfung checken lassen. Damit bekommen Sie eine anwaltliche Aussage, auf die Sie sich stützen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Hanna
        13.10.2014 - 18:54 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ich kann nicht kündigen, da nur beide Parteien kündigen können.
        Der Vermieter hat uns gekündigt. Ich akzeptiere die Kündigung. Mein ehemaliger Mitbewohner nicht. Was passiert wenn er nun nicht auszieht und so Kosten entstehen? Muss ich diese mittragen obwohl ich die Kündigung akzeptiere?

        Gruß,

        Hanna

  • Lukää
    14.10.2014 - 12:25 Antworten

    Hallo ich habe folgendes Problem,

    ich bin aus einer WG in der wir alle als Hauptmieter vermerkt sind ausgezogen, und möchte den Mietvertrag meinerseits Kündigen. Dies ist in Einvernehmung mit meinen
    anderen Mitbewohnern, jedoch nicht mit dem Vermieter. Dieser möchte einen neuen Mietvertrag aufsetzten, indem die Miete und Nebenkosten höher sein sollen.
    Zudem soll das recht auf eine Kündigung für ein weiteres Jahr verwehrt bleiben.
    Nun stimmen diesem Sachverhalt verständlicher weise meine Mitbewohner nicht zu, da sie zu alten – günstigeren – Konditionen weiter Wohnen wollen.

    Ich sitzt genau Zwischen den Parteien und möchte nur aus dem Vertragsverhältnis austreten. Ich wohne bereits längere Zeit nicht mehr dort und bin auch umgemeldet und empfinde es als Zumutung weiter im Vertrag bestehen zu bleiben. Was kann ich machen? ist es Rechtens, das der Vermieter solche Auflagen stellen darf?

    • Mietrecht.org
      14.10.2014 - 18:26 Antworten

      Hallo Lukää,

      Ihr Vermieter kann Sie nicht an einer Kündigung hindern, muss aber auch keinen neuen Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern abschließen. So ist die Situation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susu
    14.10.2014 - 12:54 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einer 2er WG, nun möchte ich gerne dort mit meinem Freund zusammen wohnen. Mein jetziger Mitbewohner ist damit einverstanden und würde die Wohnung verlassen.
    Jetzt fragen wir uns nur, ob der Vermieter die Miete erhöhen darf? Der Mietvertrag müsste umgeändert werden, weil mein Freund dann auch als Mieter drin stehen möchte. Wäre das dann ein neuer Vertrag und eine eventuelle Mieterhöhung zulässig?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      14.10.2014 - 18:24 Antworten

      Hallo Susu,

      in meinen Augen entsteht ein neuer Vertrag, mit (möglichen) neuen Konditionen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva Pavai
    18.10.2014 - 09:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe mit meinem Mann gemeinsam vor zwei Jahren einen Mietvertrag abgeschlossen. Bald werde ich mich von ihm trennen, in zwei Wochen ziehe ich mit unseren Kindern aus. Wie kann ich aus dem Mietvertrag austreten?

    Vielen Dank

    Eva

    • Mietrecht.org
      18.10.2014 - 17:58 Antworten

      Hallo Eva,

      ich kann Ihnen hier leider nicht mehr Infos geben, als Sie im Artikel gelesen haben. Mein Tipp: Lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    23.10.2014 - 23:28 Antworten

    Ich habe vor ungefähr 37 Jahre (1977), als 19 jähriges Mädchen einen Mietvertrag unterschrieben mit meinem ­jetzigen ex-Mann für eine Mietwohnung in Wien. Nach der Scheidung (Einvernehmen) vor 26 Jahre (1988) ist vereinbart dass mein ­ex-Mann dort wohnen bleibt und das ich auf die Wohnung verzichte. Ich bin damals ausgezogen und er hat mir zugesagt, dass er die Hausverwaltung diesbezüglich informieren würde. Ich selber bin seitdem anderswo gemeldet und habe seit über 20 Jahre keinen Kontakt mehr gehabt mit meinem ex-Mann.

    Jetzt klagt der Hausbesitzer und Hausverwaltung auf Nichtnutzung von dieser Wohnung und will meinen ex-Mann dort angeblich kündigen. Die Miete wird zwar jeden Monat bezahlt aber es gibt offenbar ein anderes Problem: er ist nicht auffindbar! Er wird deshalb in dieser Sache vertreten durch einen Abwesenheitskurator.

    Mein Problem ist, dass ich aufgeführt bin als Mitangeklagte, weil ich noch immer in diesem 38 Jahre alten Mietvertrag stehe. Offenbar hat mein ex-Mann sich damals nicht, trotz Zusage, mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt das er jetzt alleine dort weiter wohnt laut rechtskräftige Scheidungsvereinbarung. Ich verstehe jetzt aber erst das ich mich damals persönlich hätte austragen müssen was ich leider nicht getan habe.

    Laut Rechtsberatung kann ich nichts dagegen tun? Huh? Stimmt das wirklich?

    • Mietrecht.org
      24.10.2014 - 12:31 Antworten

      Hallo Johanna,

      wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen haben, sollten Sie auf die Aussagen vertrauen. Im Zweifel könnten Sie einen zweiten Anwalt zu Ihrem Anliegend befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    25.10.2014 - 10:36 Antworten

    Sicherlich vertraue ich die Aussage von meinem Anwalt, trotzdem, es kann doch nicht wahr sein dass ich jetzt herangezogen werde für all Kosten (Prozesskosten, Anwaltskosten, Räumung etc) trotz Scheidungs-vergleich von 1988, was eindeutig besagt das ihm die Ehewohnung verbleibt und das ich die Wohnung geräumt zu übergeben habe (ist ja damals (1988) auch passiert) (Scheidung was im Einvernehmen). Ich bin trotzdem angeblich noch immer Hauptmieter! Huh?

    Vielen Dank!

  • Tine
    27.10.2014 - 11:41 Antworten

    Hallo, ich hab ein ”schönes Problem”
    Und zwar habe ich mit meinem Exfreund in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt, wir standen auch beide im Mietvertrag, die damaligen Genossenschaftsanteile (ähnlich wie Kaution) habe ich in voller Höhe bezahlt, jedoch steht er in dieser Vereinbarung drin, da ich zu diesem Zeitpunkt noch Azubi war und der Vermieter es nicht gern sah, leider steht darin auch, dass bei Rückzahlung nur er es ausgehändigt bekommt, ich kann jedoch nachweisen (Dauerauftrag/Kontoauszüge) das ich diese in voller Höhe bezahlt habe!

    Habe ich Anspruch auf mein Geld oder ist es aussichtslos?

    • Mietrecht.org
      27.10.2014 - 18:08 Antworten

      Hallo Tine,

      ich würde mich an den Ex-Freund wenden, die Zahlung nachweisen und im Rückzahlung des Teils bitten. Wenn das nicht hilft, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Boerner
    27.10.2014 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Schwester meiner Freundin hat sich jetzt kurzfristig, aber endgültig von Ihrem Lebenspartner getrennt und ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nun haben beide den Mietvertrag unterschrieben und es ist davon auszugehen, da sich ihr ehemaliger Lebenspartner, da er eine sehr kindische und jähzornige Lebenshaltung hat, nun unter allen Mitteln sträuben wird einer gemeinsamen Kündigung zuzustimmen und evtl. sogar anfängt die Wohnung zu verwüsten. Das Türschloss hat er bereits eigenmächtig ausgetauscht. Hinzu kommt, dass er von Hartz IV lebt und somit nichts zu verlieren hat. Bisher wurde die Miete komplett von Ihr beglichen.

    Wie sollte man sich nun weiter verhalten?
    1.) Bezahlt man nur noch die halbe Miete und verweist für die Restschuld auf den Ex oder welche praktikable Lösung besteht, da das Amt ja bei genereller Zahlungseinstellung eh am längeren Hebel sitzt?
    2.) Sollte man mit dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verabreden, damit der jetzige Wohnungszustand festgehalten werden kann und evtl. Tobsuchtsanfälle des Ex unmittelbar auf Ihn zurückfallen?
    3.) Gibt es für die Schwester meiner Freundin keine Möglichkeit aus dem Mietvertrag auszuscheiden, außer evtl. den Mieter um eine seinerseitige Kündigung zu bitten?

    Viele Grüße und schönen Dank!

    • Mietrecht.org
      27.10.2014 - 18:12 Antworten

      Hallo Frau Boerner,

      hier einige Hinweise für Sie:

      1. Beide Mieter haften gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann jeweils für die gesamte Miete an einen der Vertragspartner herantreten. In der Regel wird er sich den zahlungskräftigsten aussuchen.

      2. Selbst wenn Sie den Zustand festhalten, ändert das nichts an der Haftung gegenüber dem Vermieter.

      3. Hier kann ich leider nur auf den Artikel verweisen.

      Hier ein Tipp zur Prüfung der Kündigungsmöglichkeit: Kündigung möglich? (für Mieter).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana M.
    28.10.2014 - 11:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meinem Fall geht es um zwei Hauptmieter. Einer hat vor Monaten mündlich bekundet, dass er mit seiner Freundin zusammenziehen will.
    Da der andere Hauptmieter unter gar keinen Umständen kündigen wird, wurde nun empfohlen ein Schreiben aufzusetzen in dem des ausziehende Mieter auf sein Wohnrecht verzichtet und alle Rechte und Pflichten die aus dem Mietvertrag entstehen abtreten wird.
    Dazu habe ich zwei Fragen:

    1. Wie “sicher” ist das im allgemeinen?
    Wenn der verbleibende Mieter die Miete irgendwann nicht mehr zahlen kann, kommt der Vermieter dann doch wieder auf den bereits ausgezogenen Mieter zu um seinen Anteil zu erhalten?

    2. Angenommen der ausgezogene Mieter steht anschließend in zwei Mietverträgen: 1. Der Vertrag in dem er alle Rechte/Pflichten abgetreten hat und 2. Jetzt Hauptmieter eines anderen Vertrages in der gleichen Stadt. Hat der Mieter dann zwei Wohnsitze und muss somit Zweitwohnsteuer zahlen?

    Ich freue mich über Ihre Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Jana

    • Mietrecht.org
      28.10.2014 - 14:54 Antworten

      Hallo Jana,

      Sie merken, der zweite Mieter sollte rechtssicher und mit der Zustimmung aller drei Parteien das Mietverhältnis verlassen. Sonst kann man darauf warten, dass es in X Jahren zu Problemen kommt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    29.10.2014 - 16:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    habe folgendes Problem.
    Ich bin mit meiner Ex-Freundin vor knapp 2 Monaten zusammen gezogen. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben (auch stehen wir beide in diesem Mietvertrag drin). Nun sind wir getrennt und ich möchte die Kündigung der Wohnung so schnell wie möglich. Sie leider nicht. Ihre Begründung liegt darin, dass Sie jetzt im Moment nichts passendes für sich findet. Sprich eine geeignete Wohnung die Sie für angemessen findet. Die andere Begründung ist jene, dass Sie jetzt nicht gleich wieder “zügeln” möchte.

    Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich eine schnelle Kündigung des Vertrags erreichen kann?

    Vielen Dank
    Gruss Max

    • Mietrecht.org
      30.10.2014 - 10:23 Antworten

      Hallo Max,

      Sie könnten Ihre Ex-Freundin und den Vermieter bitten, Sie aus dem Mietvertrag zu entlassen. Das ist in meinen Augen die naheliegendste Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina S.
    29.10.2014 - 21:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich lebe mit meinem Sohn (sieben Jahre alt) seit 5 Jahren mit einem Mann (Kind ist nicht von ihm) in einer eheähnlichen Beziehung in einer gemeinsam gemieteten Wohnung. Jetzt wollen wir uns trennen und sind uns nicht einig, wer in der Wohnung bleibt und wer ausziehen muss. Den Artikel mit dem Wohnungszuweisungsverfahren von geschiedenen Eheleuten habe ich gelesen. Gilt dies auch für eine eheähnliche Beziehung? Was für Rechte habe ich sonst als Mutti mit einem Kind? Ist ein Prozess denn wirklich notwendig? Wer wird voraussichtlich die Verfahrenskosten (bei einer im Voraus versuchten friedlichen Einigung) des Prozesses tragen? Muss dem, der das Wohnungszuweisungsverfahren verloren hat, aktiv bei der Wohnungssuche geholfen und sogar finanziell vom Prozessgewinner unterstützt werden?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Marina S.

    • Mietrecht.org
      30.10.2014 - 10:30 Antworten

      Hallo Marina,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihren Unsicherheit und die Fragen verstehen, muss Sie aber zur Beratung an einen Anwalt verweisen. Dieser kann die Situation von A bis Z beleuchten und einschätzen.

      Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Landlord
    30.10.2014 - 03:06 Antworten

    Als Vermieter wird man auch hier offensichtlich immer noch als “Landlord” betrachtet.
    Man ist als Vermieter sowieso immer der Dumme – diese Erfahrung musste ich leider mehrfach während meiner Vermietungen machen (Mietnomade hinterlässt einen Schaden über 10.000 DM – also ca. 5.000 Euro, da nichts zu holen ist, bleibt der Verlust bei mir. Mieter lüften nicht und mindern die Miete wg. Schimmelbefall – wobei dieses Problem bei vorigen Mietern nicht aufgetreten ist, Mieter bezahlen die Nebenkostenabrechnungen nicht, heizen “wie die Blöden”, dadurch steigen meine Hausgeldvorauszahlungen ggü der Hausverwaltung ins Überdimensionale, und so weiter.)
    Es sind langwierige Gerichtsverfahren erforderlich, die im allgemeinen mit einem Vergleich enden – auf Wunsch der jeweiligen Richter.
    Ich habe nie ausgerechnet, wie viel mich meine Wohnung und die Vermietung gekostet hat, da mich die Konfrontation mit den Verlusten nur noch mehr frustrieren würde. Ein Verkauf mit Mietern würde noch mehr Verluste generieren, also muss ich warten…
    So, wie mir, geht es Heerscharen von Wohnungseigentümern. Wer es sich leisten kann, vermietet nicht mehr. So generiert der Gesetzgeber einen künstlichen Wohnungsmangel.
    Vor 20 Jahren, als ich die Wohnung gekauft hatte, hieß es, eine Wohnung sei DIE Altersvorsorge. Pfeifendeckel!
    Soll doch der Bund, sollen die Gemeinden Wohnungen bauen und sich dann – aber mit den gleichen gesetzlichen Beeinträchtigungen wie private Vermieter – mit der so fürchterlich rentablen Vermietung reich rechnen. Wenn die Vermietung doch ein soo lukratives Geschäft ist, dass man die Vermieter melken kann, wo’s nur geht! Von den neueren Renovierungszwängen mal noch ganz zu schweigen.
    Ich wäre jedenfalls froh, wenn ich diese “Schrottimmobilie” endlich los wäre.

  • Anne B.
    04.11.2014 - 11:45 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    mein damaliger Freund und ich wohnten in einer Wohnung mit gemeinsam unterschriebenen Mievertrag. Bei der Trennung entließ er mich aus unserem gemeinsamen Mietverhältnis, womit auch die Vermietung einverstanden war.

    Wir vereinbarten, dass er gleich zum Folgemonat die Wohnung alleine übernehmen würde und alle anfallenden Kosten selber trage. So zahlte ich auch keine Miete mehr. Ich überließ ihm die von mir gestellte Kaution mit dem Hintergedanken, er würde dieses Geld, wenn er es denn tatsächlich bei einem Auszug ausgezahlt bekommen würde, nutzen, um auch Kosten, die durch mich entstanden sind (Betriebskosten) zu begleichen.
    Nun, ein Jahr später ist er selbst aus der Wohnung ausgezogen, hat die Kaution ausgezahlt bekommen. Er will mir aber weis machen, ich hätte mich damals an die gesetzlich Kündigungsfrist von 3 Monaten halten müssen und meine Kaution sei dafür (3 Monatsmieten) draufgegangen. Er fordert, dass ich mich an den damaligen Betriebskosten beteilige, was kein Problem ist, nur möchte ich, dass er dafür das Kautionsgeld verwendet. Wer liegt in diesem Fall richtig? Er oder ich?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Anne

    • Mietrecht.org
      05.11.2014 - 11:31 Antworten

      Hallo Anne,

      ich hoffe Sie haben die Änderung im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Ich würde mich an Ihrer Stelle auf die Fakten beziehen, die Sie bei Ihrem Ausscheiden aus dem Vertrag vereinbart haben. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Adrian
    04.11.2014 - 17:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein bester Freund und ich bewohnen aktuell noch eine 3er WG, in der jeder Hauptmieter ist. Wir wollen demnächst ausziehen und müssen ja kündigen. Da die dritte Partei nicht ausziehen möchte, wird er sich gegen eine gemeinsame Kündigung stellen. Nun könnten wir ja nach § 723 BGB im Innenverhältnis die GbR aufkündigen. Wie genau geschieht das? Reicht da das mündliche Ausprechen oder müssen wir ihm das schriftlich innerhalb der WG zustellen? Wenn er sich dann weigert, bleibt uns wohl nur der Weg vor das Gericht. Wie ginge das dann von statten? Was passiertm, wenn er seine Unterschrift nicht unter die Kündigung setzen möchte?

    Das Verhältnis ist sehr angespannt und neue Nachmieter kommen nicht in Frage, da dies bereits an der dritten person scheiterte.

    Vielen dank für Ihre Antwort!

  • Key
    24.11.2014 - 14:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mir aufmerksam einige Artikel und Kommentare durchgelesen, bisher konnte mir auch einige Antworten weiterhelfen, doch alles Fragen wurden mir noch nicht beantwortet.

    Zu meinem Anliegen: mein Freund zucht momentan dringend nach einer Wohung, da der Gedanke vorhanden ist evtl. mal hinzu zu ziehen, war ich bei allen Besichtigungen dabei. Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden, hier besteht aber der Vermieter darauf, dass beide Parteien unterschreiben. Mir persönlich bereitet das etwas Bauchschmerzen, da wir nun doch noch nicht so lange zusammen sind um so eine gewichtige Entscheidung zu treffen. Doch “wir” wollen diese Wohnung aber unbedingt haben.

    Meine erste Frage konnte schon teils beantwortet werden, “kann ich einfach aus dem Mietverhältnis ausscheiden” -> hier würde ich den Vermieter bei Beginn bitten den Mietvertrag mit einer Klausel zu versehen (wie im Artikel beschrieben). -> heißt das aber, dass nur eine Partei, sprich ich, einfach so raus kann? Oder auch er?

    Und wie ist es, wenn ich noch in meiner jetzigen eigenen Wohnung wohne und diese noch für eine Weil beibehalten möchte (Mietvertrag läuft nur auf mich), kann ich dann überhaupt einen zweiten Mietvertrag unterschreiben?

    Vielen Dank für die Antwort!
    Grüße

    • Mietrecht.org
      25.11.2014 - 05:03 Antworten

      Hallo Key,

      wenn Sie (nur) Ihr mögliches Ausscheiden vertraglich vereinbaren wollen, dann sollten Sie das auch so vereinbaren. Aber: das läuft dem Wunsch des Vermieters zuwider und ich vermutet, darauf wird er sich kaum einlassen.

      In der Praxis treten häufig Eltern mit in den Mietvertrag des Kindes ein. Welche folgen ein zweiter Mietvertrag hat, kann ich an dieser Stelle nicht erläutern (Stichwort Zweitwohnsitz?).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Key
        25.11.2014 - 11:58 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vorerst vielen Dank für die Antwort!

        Und Sie hatten Recht, der Vermieter ist nicht darauf eingegangen.

        Nun, da ich nicht vor habe mich für einen Zweitwohnsitz anzumelden, sollte es doch eigentlich kein Problem bereiten? Ich vermute, dass ich hierzu einen Rechtsanwalt kontaktieren sollte.

        Vielen Dank & viele Grüße

  • gabriele
    27.11.2014 - 10:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.
    Mein Lebensgefährte und ich möchten dass die von und beiden angemietete Wohung auf mich alleine umgeschrieben wird. Als mein Partner bei unseremVermieter nachfragte wurde dies ohne Begründung abgelehnt. Da ich ein sehr sicheres Einkommen habe und von der Höhe her weit über dem Durchschnitt liege,(< 2500,€) verstehe ich das Verhalten unseres Vermieters nicht, zumal wir diese Wohung mit sehr viel Eigenleistung erheblich Wertgesteigert haben ( Dies war alles abgesprochen)
    gibt es eine Möglichkeit die Umschreibung zu verlangen?
    Für einen praktischen Rat wäre ich dankbar.

    • Mietrecht.org
      27.11.2014 - 14:48 Antworten

      Hallo Gabriele,

      ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen im Artikel verweisen. Tut mir leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica
    04.12.2014 - 14:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich lebe in einer 4er WG. Es gibt keinen Mietvertrag, weder zwischen Vermieter und WG oder unter den einzelnen Bewohnern.
    Die Kaltmiete + Nebenkosten zahlt jeder einzeln an den Vermieter. Strom etc. zahlt einer der Bewohner und wird geteilt.

    Welches Vertragsverhältnis liegt hier vor?, Hat jeder Bewohner seinen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter und haftet so nicht für seine Mitbewohner?

    Kann der Vermieter bei einem Auszug eines Mieters eine Neuvermietung unterbinden?

    Wäre super wenn Sie mir hier helfen können.

    Vielen Dank vorab,

    Jessica Völker

    • Mietrecht.org
      04.12.2014 - 20:05 Antworten

      Hallo Jessica,

      wer hat Ihnen Ihr Zimmer gezeigt? Ihnen die Konditionen genannt? Sie Anzeige geschaltet? Den Schlüssel übergeben? Das sind in einem Augen alles Punkte, die den Vertragspartner ausfindig machen sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jessica
        05.12.2014 - 08:59 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat der vorherige Mitbewohner gemacht der ausgezogen ist.

        Wenn nun jemand auszieht und sich kein neuer Nachmieter findet, bin ich dann für die Miete haftbar? Eine 3 monatige Kündigungsfrist muss der Bewohner der auszieht trotz fehlendem Vertrag einhalten, richtig?

        gruß

        Jessica

  • Clara
    09.12.2014 - 18:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben folgendes Problem: Vor knapp einem Jahr bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich Rücksprache mit dem Vermieter, der auf spätere Nachfrage dem Verbleib meines Partners und Übernahme als alleiniger Mieter in der Wohnung mündlich zugestimmt hat.
    Da ich aus dem Vertrag ausscheiden möchte, haben wir – wieder nur auf Nachfrage – einen neuen Vertrag (identisch, mit nur einem Mieter) bekommen. Dazu ein Schreiben, dass wir einen Umschreibegebühr von knapp 180 Euro zahlen sollen. (Eine Ausfertigungsgebühr wurde auch bei Einzug verlangt.) Unabhängig von diesem Problem – nach meinen Recherchen nicht zulässig – frage ich mich: Ist der alte Mietvertrag dann überhaupt aufgelöst (es gab keine formelle Kündigung, kein Schreiben), wenn der neue unterschrieben wäre?

    Erlischt eine Bürgschaft mit meinem Ausscheiden – die ich formell nur meiner Vertragspartei zugestimmt habe (Vermerk auf dem Formular, welches vom Vermieter unterschrieben wurde – wohlwissend, dass ich bzw. der Bürge gesamtschuldnerisch haften) automatisch mit Vertragsende? Oder muss diese gekündigt werden?

    Ich hoffe, Sie können mir die Frage beantworten. Vielen Dank & viele Grüße – Clara

    • Mietrecht.org
      10.12.2014 - 10:42 Antworten

      Hallo Clara,

      ich würde vermuten, dass die Kündigung konkludent – durch schlüssiges Handeln – vollzogen wurde. Alle Vertragsparteien wollten das selbe Ziel erreichen. Nun gibt es seit einem Jahr einen neuen Vertrag. Wenn es keinen wirklich konkreten Anlass gibt, würde ich das Vertragende nicht in Frage stellen. Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, lassen Sie den Fall hier im Rahmen des Angebots prüfen.

      Wenn kein Vertrag mehr besteht, gibt es auch keinen Grundlage mehr für die Bürgschaft. Diese ist ja in aller Regel an einen bestimmten Mietvertrag geknüpft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marius
    18.12.2014 - 10:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für den tollen Artikel.
    Ich habe ein paar Fragen. Wir wohnen in einer 3er WG und sind alle drei Hauptmieter.
    Mein einer Mitbewohner, unsere Vermieterin und ich möchten nun, dass der dritte Mieter auszieht. Gründe dafür sind enorme WG-Probleme, regelmäßig zu spät gezahlte Miete und durch ihn verursachten Schimmel in der Wohnung.
    1. Der Plan ist, dass wir alle drei als Mieter zusammen kündigen und wir dann wieder in den Mietvertrag aufgenommen werden- jedoch könnte sich die oben genannte dritte Person weigern zu kündigen, richtig?
    2. Hat die Vermieterin irgendwelche Rechte ihm (oder notfalls uns allen) zu küdigen?
    3. Notfalls würden wir auch aus der Wohnung ausziehen (nicht zur Freude der Mieterin), aber auch da könnte sich der dritte Mieter querstellen da wir alle drei den Mietvertrag kündigen müssen, oder?
    4. Haben wir irgendeine Chance irgendwie aus dieser Zwickmühle rauszukommen?

    Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße

    Marius Epp

    • Mietrecht.org
      18.12.2014 - 11:34 Antworten

      Hallo Marius,

      es ist schwierig. Sie haben die Lage richtig erfasst. Die Vermieterin kann Ihnen allen Kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzug vorliegen.

      Da es allen beteiligen offensichtlich keinen Spaß macht, würde ich versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem 3. Mieter zu finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanna
    19.12.2014 - 09:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich möchte aus einem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden und mein Mitbewohner, der die Mietwohnung ganz übernimmt, als auch die Vermieter sind einverstanden.
    Gibt es ein Formblatt oder spezielle Formulierung für eine solche Vereinbarung, die dann dem ursprünglichen Mietvertrag, der auf uns beide lautet, hinzugefügt wird oder muss der Mietvertrag neu aufgesetzt werden für den einzelnen verbleibenden Mieter?

    Viele Grüße, Susanna

    • Mietrecht.org
      19.12.2014 - 17:32 Antworten

      Hallo Susanna,

      ich denke es genügt ein Schriftstück aus dem hervorgeht, wer den Mietvertrag verlässt und wer Vertragspartner bleibt. Auf dieser Vereinbarung sollten dann alle Beteiligten unterschreiben. Alternativ kann auch ein neuer Vertrag aufgesetzt und der alte einvernehmlich aufgelöst werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela
    07.01.2015 - 00:03 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    seit letztem Jahr sind wir im Besitz einer Whg die wir vermietet haben.

    Seit November bekommen wir sehr unregelmäßig die Miete bezahlt. Die Mieterin hat lebt im Moment in Scheidung. Seitdem also ihr Mann ausgezogen ist, hat sie Schwierigkeiten mit der Zahlung. Sie selber bezieht ihr Geld vom Jobcenter und besitzt ein P-Konto. Außerdem hat sie Kinder.

    Was kann ich tun, damit ich meine Miete 1. regelmäßig erhalte und 2. pünktlich bekomme.

    Im Moment befindet sie sich wieder im Verzug. Ihre Aussage: wir sollen es von der Kaution abziehen. Dieses machen wir sehr ungerne 1. Ist es fest angelegt und 2. befinden sich in der Whg Mängel die von Ihr bzw. von ihrem Mann zugefügt worden sind wie Whg Türe eingetreten, durch nicht richtiges Lüften hat sich Schimmel gebildet.

    Was können wir dagegen tun?

  • Peter
    23.01.2015 - 12:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    folgendes Problem.
    Meine Frau und ich sind seid dem 14.6.2013 verheiratet. Im August 2012 trennte Sie sich von ihrem Ex-Freund mit dem sie eine gemeinsame Wohnung hatte. Beide im Mietvertrag.
    Ebenfalls hatte Sie ab diesen Zeitpunkt keinen Zugang mehr zu dieser Wohnung. ( Schlössertausch ect. )
    Somit konnte Sie auch keine Post mehr in Empfang nehmen.
    Von dem Vermieter ging damals wohl ein Aufhebungsvertrag an den Ex-Lebenspartner sowie auch an meine Frau. Bekam SIe nur nie da Sie keinen Zugang mehr hatte und keine Post weitergegeben wurde.
    Dabei ist auch das ganze bis heute untergangen das Sie noch in dem Mietvertrag steckt.
    Nun haben wir mit dem Vermieter bereits gesprochen und nochmals einen Aufhebungsvertrag zugeschickt bekommen.
    Diesen unterschreibt nun allerdings der Ex-Lebenspartner nicht.
    Ich habe mit meiner Frau selbst eine Eigentumswohnung und Sie lebt nun auch seid 2 1/2 Jahren nicht mehr bei ihm.
    Was können wir tun?
    P.S. er hatte wohl auch Mietrückstände von knapp 10000€. Diese hat er zum Glück denke ich für uns beglichen.

    Grüße
    Peter

    • Mietrecht.org
      27.01.2015 - 07:49 Antworten

      Hallo Peter,

      ich kann Ihrer Frau bei solch einer verzwickten Situation nur raten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann alle Eckdaten bewerten und mögliche Lösungen aufzeigen. Klar ist, die Situation sollte zeitnah aufgelöst werden, sonst schweben noch für Jahre Haftungsrisiken aus dem Mietvertrag über Ihrer Frau.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Theresa
    29.01.2015 - 13:29 Antworten

    Hallo,
    ich wohne seit 2013 mit 3 Freunden in einer 4er WG.
    Nun möchte eine Mitbewohnerin ausziehen. Sie hat sich bereits um eine Nachmieterin gekümmert.
    Von unseren Vermietern haben wir ein “Änderung zum Mietvertag”-Formular bekommen dass alle unterschreiben mussten, darauf ist vermerkt wer aus dem Vertrag ausscheidet und wer neu eintritt.
    Sämtliche Dokumente wie Bürgschaft und Selbstauskunft habe ich von der neuen Mieterin eingeholt und an den Vermieter geschickt.
    Nun möchte der Vermieter für die Ausstellung des Formulars eine Gebühr von 90€.
    Meine Frage ist nun, ist diese Gebühr überhaupt zulässig? Läuft das nicht unter Verwaltungsgebühr die nicht vom Mieter zu übernehmen ist?
    Wir haben bereits beim Einzug eine Bearbeitungsgebühr bezahlt, war dies ebenfalls rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    viele Grüße
    Theresa

    • Mietrecht.org
      30.01.2015 - 14:03 Antworten

      Hallo Theresa,

      ich will nicht beurteilen, ob die Gebühr in Ordnung ist oder nicht. Aus der Praxis kann ich sagen, dass es immer wieder ein Aufwand für die Verwaltung / für den Vermieter darstellt, einen WG-Mieterwechsel durchzuführen. Sie wissen ja, dass der Vermieter dem Mieterwechsel nicht unbedingt zustimmen muss.

      Daher würde ich die Gebühr unter “so ist es eben” verbuchen. Viele Vermieter würden einem Wechsel bestimmt nicht so unkompliziert zustimmen.

      Wie gesagt, dass ist meine persönliche Sicht aus der Praxis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Theresa
        02.02.2015 - 15:10 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Antwort :)
        man weiß einfach als Laie oft nicht was man glauben soll bzw was denn nun rechtlich in Ordnung ist, da man auch im Internet überall widersprüchliche Dinge liest. Wir nehmen die Gebühr einfach mal so hin :)

        Viele Grüße,
        Theresa

  • Max
    02.02.2015 - 14:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich stecke derzeit in einem Mietvertrag mit 2 Hauptmietern drin. Ein Hauptmieter möchte nun die WG verlassen und wir haben gemeinsam eine Kündigung mit der Bitte aufgesetzt, Hauptmieter A aus dem Mietvertrag ausscheiden zu lassen und Hauptmieter B im Mietvertrag stehen zu lassen.
    Der Kündigungszeitraum wurde von beiden Mietern mit 3 Monaten festgelegt.
    Das wurde soweit auch von der Hausverwaltung akzeptiert.
    Nun steht der Mieter, welcher in der Wohnung bleiben will in der Pflicht, einen Nachweis zu erbringen, dass er alleine für die Wohnung aufkommen kann.

    Folgende Frage: Wenn die Kündigung des einen Mieters A zum Zeitpunkt x akzeptiert wird und der Mieter B nicht alleine für das laufende Mietverhältnis aufkommen kann, endet somit auch das Mietverhältnis von Mieter B zum selbigen Zeitpunkt?
    Denn die Hausverwaltung wird ja niemanden den Vertag fortführen lassen, der ein zu geringes Einkommen hat.

    Viele Grüße

    Max

    • Mietrecht.org
      02.02.2015 - 16:03 Antworten

      Hallo Max,

      Mieter A und B können nur gemeinsam kündigen. Wenn die Hausverwaltung bestätigt, das der Mietvertrag (nach der Kündigung) mit B fortgesetzt wird, sprechen wir wohl von einer Art Entlassung von A. Wenn die Hausverwaltung die Kündigung als ganzes bestätiget, muss B sich jetzt um einen neuen Mietvertrag (mit der Hausverwaltung) bemühen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lotte
    03.02.2015 - 23:46 Antworten

    Hallo.

    Ich habe mit einer zweiten Person zusammen eine Wohnung gemietet. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
    Nun musste ich aber ausziehen.

    Da ich noch einige Sachen in der Wohnung habe und ich diese demnächst holen wollte, habe ich bisher darauf verzichtet mich aus dem Vertrag streichen zu lassen. Damit mir der Zugang zur Wohnung nicht verboten werden kann.

    Jetzt habe ich erfahren dass ich ohne mein Wissen schon aus dem Mietvertrag gestrichen wurde. Mein ehemaliger Mitbewohner ist nun alleiniger Mieter.
    Darf mich der Vermieter, ohne mein Einverständnis einfach so aus dem Vertrag streichen?

    • Mietrecht.org
      04.02.2015 - 09:18 Antworten

      Hallo Lotte,

      das darf er natürlich nicht. Ein Vertragspartner kann von den anderen nicht einfach aus dem Vertrag gestrichen werden. Zeigen Sie dem Vermieter Ihren Mietvertrag und fragen Sie, wieso er den Vertrag einfach ändert? Sie haben Ihren Vertrag und haben damit den Beleg, dass Sie noch Mieterin sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dr. Kutscher
    02.03.2015 - 22:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Der Artikel ist meiner Suche zufolge der passendste zu meiner Frage. Es geht mir aber um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch den Vermieter an nur einen der beiden Mieter innerhalb eines Mietvertrages (– beide Mieter haben den Mietvertrag unterschrieben). Aus dem Artikel geht hervor, der Vermieter kann nur beiden kündigen.
    Tatsächlich hat er, in der Absicht, nur einem der zwei Mieter zu kündigen, die Kündigung an diesen adressiert mit den Worten, er kündige DEN BESTEHENDEN Mietvertrag (in Großbuchstaben von mir gesetzt) mit drei Monaten Kündigungsfrist. Darüber, dass der andere Mieter sich mit dem Vemieter einig ist, dass er dort weiter wohnt und Miete zahlt, besteht kein Zweifel. Nun meine Frage(n):
    Ist die Kündigung, wenngleich nicht so beabsichtigt, und auch ohne den zweiten Mieter zu informieren, nun tatsächlich für beide Mieter gültig? Ist sie womöglich gänzlich ungültig?
    Im ersten Fall würde der zweite versehentlich gekündigte Mieter nun also ohne gültigen Mietvertrag weiter in der Wohnung wohnen. Im zweiten Fall wäre der Vermieter dem vermeintlich gekündigten Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Sehe ich das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen,
    A. Kutscher

    • Mietrecht.org
      03.03.2015 - 08:58 Antworten

      Hallo Herr Kutscher,

      die Kündigung ist unwirksam, da diesen allen Mietern gegenüber ausgesprochen werden muss. Um einen Mieter zu entlassen, würde sich ein Mietaufhebungsvertrag zwischen allen drei Parteien anbieten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dr. Kutscher
        04.03.2015 - 02:03 Antworten

        Danke für die wichtigste Auskunft, Herr Hundt. Sie hat mir sehr geholfen. Danke auch für den Hinweis auf den Aufhebungsvertrag.
        Können Sie noch etwas sagen zum Schadensersatz des Vermieters gegenüber dem vermeintlich gekündigten Mieter sagen? Ich habe mehrfach gelesen, dass dies der Fall sei. Allerdings ist das bekannte Beispiel die unwirksame Eigenbedarfskündigung. Ich denke bei Schadensersatz daran, dass der Mieter Kosten z.B. für die Suche und Anmietung einer neuen Wohnung – höhere Miete, Provision – sowie Umzugskosten für seine Möbel hat(te). Wenn ja, wonach richtet sich der Schadensersatzanspruch, in welchem Umfang besteht er?
        Allerdings bin ich unsicher, ob die Schadensersatzverpflichtung hier greift, da man auch argumentieren könnte, dass der Mieter von der Unwirksamkeit der Kündigung hätte wissen müssen.

        • Mietrecht.org
          04.03.2015 - 10:51 Antworten

          Hallo Herr Kutscher,

          das klingt für mich so, als wenn der Vermieter in eine Falle gelockt werden soll. Sprechen Sie doch einfach offen mit allen Beteiligen über die Sachlage und finden Sie eine gute Lösung für alle. Zu eventuellen Ansprüchen gegenüber des Vermieters sollten Sie mit einem Anwalt sprechen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Dr. Kutscher
    04.03.2015 - 17:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Eigentlich hielt ich meine Ausführungen für transparent. Entschuldigen Sie, wenn das einen anderen Eindruck gemacht hat. Ich selbst bin auf der Seite der Vermieterpartei. Der Mieter hat durch die vermeintliche Kündigung in der Tat einen gewissen finanziellen/materiellen Schaden erlitten. Natürlich ist der jetzt daran interessiert, wenn es rechtens ist, den Vermieter an seinen Kosten zu beteiligen; schließlich trage der Vermieter die Verantwortung für den Schaden, so dessen Argumentation. Ein offenes Gespräch ist zwischen den Parteien derzeit nicht denkbar. Der Hintergrund der Kpndigung ist die ständige Bemängelung an der Wohnung durch den Mieter. Bevor ein großer Rechtsstreit angeht, möchten wir wissen, wie überhaupt der Sachverhalt rechtlich einzuordnen ist. Das ist der Hintergrund der Frage.

  • SF
    08.03.2015 - 20:47 Antworten

    Hallo.

    Ich möchte das mein Ex Partner die Wohnung verlässt.
    Wir haben den Mietvertrag damals zusammen unterschrieben da der Vermieter dies so wollte.
    Nun haben wir uns getrennt und da ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe (Miete, Kaution, Strom ect.) sehe ich es als meine Wohnung und möchte das Er die Wohnung verlässt. Er könnte sich die Wohnung nicht mal leisten alleine falls ich aus der Wohnung weg gehen müsste.
    Ich habe meine Vermieter informiert und der hat mir ein Dokument zum unterschreiben zugesandt und im Dokument geht es darum das mein Ex Partner auf die Kaution verzichtet und der Mietvertrag nur noch auf mich laufen wird. Aber mein Ex Partner möchte dies nun nicht unterschreiben.
    Was kann ich tun?

  • Dr. Heinrich
    09.03.2015 - 01:59 Antworten

    Ich bin noch Student. Eigentlich um Geld zu sparen und ein bisschen zur Ruhe zu kommen, bin ich aus meiner alten Wohnung in eine auch recht schöne, vom Preis her gleichteure Wohnung gezogen. Wir haben also eine WG gegründet. Der Einzug ist etwa einen Monat her. Nach so kurzer Zeit nun hat sich unsere Freundschaft ziehmlich verändert. Es gab sehr viel Streit. Bei allem was mit Geld zu tun hatte, sollte ich mehr Zahlen. Wir sind an einem Punkt an dem wir beide sagen, dass einer von uns wieder ausziehen muss und obwohl sie im Juli mit ihrer Ausbildung fertig ist und es für sie auch ein Vorteil wäre sich für die Zeit danach auch in anderen Gegenden zu bewerben, zB im Umkreis ihrer Eltern, möchte sie dass ich ausziehe.
    Der Vermieter hat von Anfang an gesagt, dass er keine WG möchte und auch keinen Mieter wo das Geld vom Landratsamt kommt(Bafög bei Freundin). Nun war sie bei ihm aber hingegangen und hatte mich als ihren Freund vorgestellt. Wir stehen beide als Mieter im Mietvertrag drinne. Sie möchte nun zum Vermieter gehen und sagen, dass sie und ich uns getrennt hätten und fragen ob sie ihren “neuen Freund” in den Mietvertrag aufnehmen könnte. Der “neue Freund” wäre dann ein Freund von ihr aus ihrer Ausbildung.
    Nun, wäre es für mich ok, wenn ich jetzt sofort eine neue Wohnung finden würde und nicht in einer extrem stressigen Lage wäre. Außerdem stehe ich noch im Vertrag drinne und sie will mich auch nicht raus lassen, außer wenn der Vermieter dem neuen Mieter Zusagen würde. Und da unser Vertrag ja bereits auf einer Lüge aufgebaut hat, hat sie nun Angst zum Vermieter zu gehen und es ihm zu gestehen. Ich würde ansonsten auch vorschlagen, dass ich unseren Mietvertrag zum Sommer kündige und danach die Wohnung mit einem neuen Mietvertrag alleine übernehme. Und sie die Wohnung dann verlässt. Da ich noch längere Zeit hier studieren werde, ich mir die Wohnung leisten kann und wirklich nicht nochmal vorhabe eine Art WG einzugehen, denke ich auch dass ich bessere Chancen beim Vermieter haben werde als sie.
    Laut Vertrag kann ein Mieter alleine den Mietvertrag kündigen. Wäre es denn rechtlich verboten, wenn ich den gemeinsamen Mietvertrag jetzt kündige. Um darauffolgenden einen neuen Vertrag mit dem Vermieter zu unterzeichnen. Ganz unabhängig davon, dass das WG Leben bis zu ihrem Auszug dann noch horrormäßiger wäre.

    • Mietrecht.org
      09.03.2015 - 09:45 Antworten

      Hallo Dr. Heinrich,

      was soll ich sagen, finden Sie eine Einigung mit der alle Beteiligen leben können und seien Sie ehrlich zum Vermieter. Ob Sie den Mietvertrag tatsächlich alleine kündigen können und diese Klausel wirksam ist, könnten Sie hier prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J Meier
    23.03.2015 - 15:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mir den Artikel durchgelesen aber noch Fragen.

    Meine Mitbewohnerin hat Ende Dez 2014 überraschend zu Ende März 2015 gekündigt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Sie hat allerdings alleine gegenüber den Vermietern gekündigt, mit dem Vermerk: dass das Mietverhältnis mit mir weiter geführt wird. Ich habe dies nicht unterschrieben und es gibt auch keine Vereinbarung zwischen ihr und mir. (Unwissenheit auf allen Seiten)

    Da ich nicht ausziehen wollte, habe ich versucht einen Nachmieter zu finden. Das hat alles nicht geklappt und ich habe nun zu Ende April kündigen müssen. Ein Teil der Kaution haben die Vermieter ihr bereits ausgezahlt.

    Meine Frage ist nun, ist Ihre Kündigung wirksam? Oder wird diese erst mit meiner Kündigung wirksam?
    Oder ist die Wohnung rechtlich gesehen nicht gekündigt? (weil jeweils immer nur eine Person gekündigt hat?)

    Wenn ihre Kündigung nicht wirksam ist, ist sie dann auch für die Miete April verantwortlich?

    LG Meier

    • Mietrecht.org
      23.03.2015 - 16:03 Antworten

      Hallo Frau Meier,

      eine Mietpartei alleine kann nicht kündigen. Beide Mieter haften gesamtschuldinerisch, auch für die kommenden Mieten. Und dies solange, wie das Mietverhälnis besteht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dauermieter
    25.03.2015 - 18:47 Antworten

    Hallo,
    diesen Fall habe ich noch nicht gefunden:

    A lebt seit Jahren in einer Wohnung, B ist kürzlich ohne Vertrag (Vermieter wurde informiert) zugezogen. Nun würde B gerne ebenfalls Mieter werden.
    Kann A sich bei einer Trennung darauf berufen, die Wohnung bereits länger zu bewohnen und somit B zum Auszug zwingen? Eine Klausel zur einseitigen Fortführung des verbleibenden Mieters im neuen Vertrag vorausgesetzt.
    Ist der zweite Mieter über eine Anlage zum ursprünglichen Vertrag aufzunehmen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Mietrecht.org
      26.03.2015 - 08:22 Antworten

      Hallo Dauermieter,

      wenn A im Streitfall bleiben will, sollten Sie das möglichst als Individualvereinbarung im Dreieck (beide Mieter und Vermieter) schriftlich festhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    21.04.2015 - 08:36 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe bereits die Artikel nach einer Antwort auf meine Frage durchstöbert und bin nicht fündig geworden.

    Mein Fall ist wie folgt:
    Meine Freundin und ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Wir haben uns nun getrennt. Sie will ausziehen und ich will wohnen bleiben. Der Mietvertrag läuft auf beide Personen. Bisher weiß ich, dass beide Mieter den Vertrag miteinander kündigen müssen. Das ist insofern kein Problem, das würden wir beide machen.

    Meine Frage ist:
    Der Vertrag wird von beiden Seiten gekündigt, ich will aber weiterhin in der Wohnung bleiben, kann der Vermieter mich zwingen, dass ich auch ausziehe und ich nicht alleine wohnen bleiben kann? Die Mietkosten kann ich vollständig übernehmen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Alex

    • Mietrecht.org
      21.04.2015 - 09:04 Antworten

      Hallo Alex,

      nach der (gemeinsamen) Kündigung müssen Sie einen neuen Mietvertrag schließen. Dazu brauchen Sie natürlich auch den Willen des Vermieters. Es wäre nicht unüblich, wenn Sie im Anschluss neue Konditionen im Vertrag haben = es wird vielleicht teurer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alex
        21.04.2015 - 09:20 Antworten

        Ok gut, die eventuell schlechteren Konditionen wären für mich hinnehmbar.

        Es geht mir um die Klärung, ob der Vermieter den neuen Vertrag mit mir als alleinigen Mieter verweigern kann und ich auch ausziehen muss.

        • Mietrecht.org
          21.04.2015 - 17:49 Antworten

          Hallo Alex,

          ja, es ist denkbar, dass der Vermieter keinen neuen Vertrag mit Ihnen schließen möchte.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Juli
    28.04.2015 - 13:21 Antworten

    Hallo,

    vielleicht können Sie mir auch weiterhelfen? Bei mir scheidet ebenfalls ein Mitmieter aus dem Vertrag aus. Der Vermieter möchte das nun nutzen um die Wohnung neu auf dem Markt anzubieten und möglicherweise die Miete zu erhöhen. Ich möchte aber gerne dort wohnen bleiben. Habe ich denn keinerlei Vorrecht auf die Wohnung? Ich wäre ja bereit einen neuen Mietvertrag einzugehen.

    Viele Grüße
    Juli

    • Mietrecht.org
      28.04.2015 - 16:21 Antworten

      Hallo Juli,

      wenn Sie gemeinsam kündigen, haben Sie kein Recht auf einen neuen Vertrag. Wenn Sie bleiben wollen, sollten Sie den einen Mieter aus dem Vertrag entlassen oder einen Mietaufhebungsvertrag mit entsprechender Regelung treffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    18.05.2015 - 19:39 Antworten

    Hallo,,
    vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit 2 weiteren Personen, meine Mitbewohnerin und ich verstehen uns sehr gut, doch mit dem 3. Mitbewohner haben wir leider unsere Probleme. Er hält sich nicht an unsere internen Vereinbarungen, ist Rücksichtslos und dreckig. Die Konfrontationen, die deswegen schon aufkamen, haben mit der Zeit auch das komplette Verhältnis zu ihm zerstört. Vor ein paar Monaten haben wir ihn dann höflich darauf hingewiesen, dass es vielleicht besser wäre, wenn er sich eventuell etwas anderes sucht, da das ja auf Dauer auch kein schöner Zustand ist.
    Das lehnte er aber trotzig ab, das Problem bei der Sache ist nun leider, dass wir alle 3 als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag stehen.. gibt es da irgendein Schlupfloch, wie wir ihn “loswerden” können? Es ist mittlerweile einfach nicht mehr erträglich.

    • Mietrecht.org
      18.05.2015 - 19:45 Antworten

      Hallo Katharina,

      mit dem Mietvertrag haben Sie sich leider “zusammengekettet”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger Sommerfeld
    20.05.2015 - 15:06 Antworten

    Sehr geehrter Hundt

    Folgende Situation hat sich, leider, ergeben.

    Mein Sohn und Ehefrau haben gemeinsam einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen.
    Die Ehe ist total zerrüttet und seine Ehefrau hat meinen Sohn aufgefordert die Wohnung zu verlassen.
    Seine Ehefrau hat einen Anwalt eingeschaltet der mit einem Wohnungszuweisungsverfahren gedroht hat.
    Mein Sohn ist nun aus der Wohnung ausgezogen und wohnt bei uns, seinen Eltern.
    Muss mein Sohn, der die Miete bezahlt hat, für die Wohnung weiter Miete bezahlen wenn er, formlos, den Vermieter von seinem Auszug aus der Wohnung in Kenntnis setzt.
    Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar

    Mit freundlichen Grüssen

    Holger Sommerfeld

    • Mietrecht.org
      23.05.2015 - 12:08 Antworten

      Hallo Holger,

      Ihr Sohn steht im Mietvertrag und haftet für alle Eventualitäten, die sich ergeben können. Er sollte darauf hinarbeiten, dass es offiziell auf dem Vertrag entlassen wird und sich ggf. rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Na
    28.05.2015 - 15:24 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: in einer 3er WG zieht eine Person aus. Der Mietvertrag insgesamt ist schon 9 Jahre alt und die Miete aufrund des Alters vom Mietvertrag günstig. In diesen 9 Jahren gab es immer Mieterwechsel. Dazu wurde immer eine Änderung zum Mietvertrag verwendet. Nun soll jedoch plötzlich mit den verbleibenden zwei Mietern (bzw. dann inkl. des neuen dritten) ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.
    Ist das Rechtens? Wie gesagt, es hat all die Jahre immer alles super geklappt. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung aufgrund unserer geringen Miete die Gunst der Stunde jetzt nutz um die Miete deutlich zu erhöhen. Darf die Verwaltung das einfach so machen?

    Viele liebe Grüße
    Na

    • Mietrecht.org
      29.05.2015 - 09:31 Antworten

      Hallo Na,

      schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob die Verwaltung / der Vermieter verpflichtet ist einem Mieterwechsel zu ermöglichen. Wenn ein neuer Mietvertrag geschlossen wird, spricht man nicht von einer Mieterhöhung, daher gibt es dann auch keinen besonderen Mieterschutz (wie bei einer normalen Mieterhöhung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • JJen
    29.05.2015 - 08:58 Antworten

    Hallo,
    ich hätte eine Frage und zwar geht es um meinen Freund und seine frühere WG. Vor 4 Monate ist sein früherer Mitbewohner ausgezogen und hatte nach dem die Schlüsselübergabe war immer noch nicht seine ganzen Möbel aus der Wohnung geholt, mein Freund hat Ihm immer wieder gesagt bitte hol deine restlichen Möbel ab und sein Ex-WG Bewohner hat oft auf diese Nachrichten nicht reagiert oder kam zu den Terminvereinbarten treffen nicht. Jetzt nach 4 Monaten hat mein Freund diese Möbel entsorgt und plötzlich hat sich sein Ex-WG Bewohner gemeldet er möchte seine Möbel haben.
    Beide haben weder was schriftlich damals festgehalten noch sonst irgendetwas vereinbart.

    Wie sieht denn jetzt die Rechtslage für meinen Freund aus (sein Ex-WG Bewohner möchte seinen Anwalt einschalten) ??

    Liebe Grüße

  • Abiramie K*
    17.06.2015 - 14:50 Antworten

    Guten Tag,
    Auch ich hätte eine Frage.
    Gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten auch bei einer bloßen Entlassung einer Mietpartei?
    Derzeit wohne ich in einer 2er WG, wobei beide Parteien als Hauptmieter, also gesamtschuldnerisch haften.
    Am 16.06. fordete meine Mitbewohnerin (folgend M genannt) eine Mietvertragsentlassung zum 30.06 also binnen 2 Wochen.
    Sowohl der Vermieter als auch ich akzeptieren eine Entlassung erst zum 30.09, also nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für einen Mietvertrag. M ist jedoch der Meinung jederzeit ausziehen zu können.
    Ist es rechtens die Erteilung der Zustimmung für die Entlassung aus dem Mietvertrag zu verweigern?
    Da es für mich unmöglich ist, innerhalb von 2 Wochen einen geeigneten Nachmieter zu finden, wäre ich ansonsten verpflichtet ihren Mietanteil, den wir im Innenverhältnis auf 50% der Gesamtmiete beschränkt haben, ebenfalls zu zahlen, was für mich finanziell jedoch nicht möglich ist.
    Zudem sollte doch auch für die Mietparteien eine gesetzliche Regelung vorliegen, die auch das Vertrauen der Mietpartei, ähnlich wie die des Vermieters durch die ordentliche Kündigungsfrist, schützt.

    Ich hoffe auf eine zügige Rückmeldung.

    • Mietrecht.org
      18.06.2015 - 09:50 Antworten

      Hallo Abiramie,

      alle Parteien (Sie, der zweite Mieter und der Vermieter) müssen der Entlassung zustimmen. Den Zeitpunkt der Entlassung können Sie “im Dreieck” aushandeln.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MatthewG
    25.06.2015 - 19:39 Antworten

    Hallo,
    habe folgendes Problem.
    Habe mit meiner Ex-Partnerin einen Mietvertrag zusammen abgeschlossen.
    Wir sind seit kurzer Zeit getrennt und ich möchte die Wohnung so schnell wie möglich räumen…
    SIe ist damit einverstanden, würde evt. sogar eine Vereinbarung zum Mieterwechsel bzw. eine Verzichtserklärung unterschreiben, das ich zum nächst möglichen Termin aus dem Vetrag kommen würde und sie dann alles übernimmt..

    Das 1.Problem ist aber leider, das sich der Vermieter wohl nicht darauf einlassen wird und nur wir beide zusammen die Wohnung auch kündigen können…

    Das 2.Problem ist, das wenn dies passiert sie einen Umzug machen müsste, den sie finanziell und logistisch gar nicht auf die Reihe bekommen würde. Außerdem haben wir zusammen einen 1 Jahr alten Sohn den es dann auch noch aus seiner gewohnten Umgebung reißen würde…
    Rein theoretisch könnte ich wahrscheinlich mit einem Anwalt usw. auch allein aus dem Mietvertrag mit Fristsetzung usw. an die zweite Mietpartei.. was ich aber aufgrund meines Sohnes nie machen würde.

    Sie ist in der Lage die Wohnung auch allein zu finanzieren was den Vermieter aber nicht sonderlich interessiert. Habe mir auch schon die Mühe gemacht die Härtefall Gesetzte nach BGB 574 mal anzuschauen,. Alles schwierig und kompliziert und Auslegungssache.
    Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit die ich übersehen habe außer über einen Anwalt zu gehen?

    MfG
    M.G.

    • Mietrecht.org
      25.06.2015 - 21:47 Antworten

      Hallo Matthew,

      wenn der Vermieter zwei Vertragspartner als Sicherheit behalten möchte, dann ist das in meinen Augen zumindest einigermaßen nachvollziehbar.

      Ich würde es nochmals beim Vermieter versuchen oder gemeinsam kündigen und Ihrer Partnerin beim Umzug helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg Niederauer
    08.07.2015 - 21:55 Antworten

    Frage:

    Ich möchte mit meiner Lebensgefährtin zusammen ziehen. Sie lebt in Scheidung und das Trennungsjahr ist in ein paar Tagen vollendet. Ihr Exman ist aus der Mietwohnung ausgezogen, ohne zu kündigen oder mit dem Vermieter zu reden. In dem Mietvertrag sind zwei Mieter erlaubt. Jetzt möchte ich mit der Freundin zusammen ziehen. Wir haben den Vermieter informiert, aber keine Stellungsnahme erhalten. Kann ich jetzt einfach einziehen?

    MfG

    Jörg

    • Mietrecht.org
      09.07.2015 - 20:30 Antworten

      Hallo Jörg,

      Sie sollten den Ex-Mann, Ihre Partnerin, den Vermieter ins Boot holen und zu viert eine Vertragsänderung bewirken. Der Ex-Mann geht raus und Sie gehen dafür rein in den Vertrag. Das ist die beste und langfristig sicherste Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sven
    18.07.2015 - 13:24 Antworten

    Hallo,

    ich befinde mich gerade in der folgenden Misere: ich versuche meine Wohngemeinschaft vorzeitig zu verlassen sprich vorm Ablauf der 3 monatigen Kündigungsfrist. Der Vermieter bestätigte mir, dass dies möglich ist, wenn ein direkter Nachmieter vorhanden ist. Nach etlichen Besichtigungen und Vorstellungsgesprächen haben sich diverse potentielle Nachmieter gefunden. Das Problem liegt darin, dass meine 2 Mitbewohner sich über die Nachmieter unschlüssig sind und das ganze etwas schludern lassen. Meiner Meinung nach habe ich meinen Teil soweit erfüllt “sprich ich habe mich um einen Nachmieter gekümmert”. Wir wohnen jetztzeitig in einer 3er WG mit 2 Mietverträgen. Die eine Person steht in seinem Mietvertrag seperat von uns. Ich und der zweite Mitbewohner stehen gemeinsam in einem Mietvertrag. Da es für mich hilfreich wäre meine Kaution vorzeitig zum 1.8 zu bekommen und aus den folgenden Mietkosten der nächsten 3 Monate entfliehen, frage ich euch ob es möglich wäre dies so hin zu bekommen.

    mfg Sven

    • Mietrecht.org
      19.07.2015 - 07:21 Antworten

      Hallo Sven,

      für eine Mieterwechsel (im Mietvertrag) brauchen Sie leider nicht nur das ok des Vermieters, sondern auch des zweiten Mieters im Vertrag. Alle Vertragspartner müssen der Änderung zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    21.07.2015 - 13:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Ich bin (war) einer der 2 Hauptmieter einer 2er WG. Mit dem 2. Hauptmieter, dem Vermieter sowie dem potentiellen Nachfolger wurde eine Vereinbarung zum Mieterwechsel zum 1.8. erstellt. Diese wurde von mir, dem Vermieter und dem Nachfolger unterschrieben. Der zweite Hauptmieter befindet sich z.Z. im Urlaub, hat aber per email sein Einverständnis zu der Vereinbarung an mich und den Vermieter bekundet! Ich habe mittlerweile (nach Unterschrift des Nachfolgers) eine neue Wohnung gemietet die ich ab 1.8. beziehen werde.

    Der Nachfolger hat nun überraschenderweise bekundet, dass er zum 1.8. nicht aus seinem bestehenden Mietvertrag rauskommt.

    Ich befürchte, dass er die Vereinbarung nun als ungültig erklären will, weil nicht alle Parteien unterschrieben haben. Evtl wird sich der zweite Hauptmieter nicht mehr zur Unterschrift bereit erklären.

    Ist die Vereinbarung zum Mieterwechsel gültig, auch wenn eine Unterschrift noch fehlt?

    • Mietrecht.org
      21.07.2015 - 15:24 Antworten

      Hallo Christian,

      das Vorgehen ist zumindest unglücklich. Ich kann Ihnen hier leider nichts zu Wirksamkeit der einzelnen Vereinbarungen unter den Vertragsparteien schreiben. Befragen Sie zu Ihrem konkreten Einzelfall besser einen Anwalt.

      Aber grundsätzlich haben Sie die Situation treffend beschrieben, alle Vertragspartner müssen dem Mieterwechsel zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angelina T.
    26.07.2015 - 19:32 Antworten

    Hallo,
    ich habe zusammen mit meinem Ex-Freund in einer Wohnung gewohnt. Wir beide standen auch im Mietvertrag.
    Im November 2014 bin ich in eine neue Wohnung gezogen, weil wir uns getrennt haben. Den Mietvertrag haben wir aber erst zum März 2014 ändern lassen, da wir mündlich vereinbart hatten, dass er die Miete ab November 2014 selber übernimmt und so war es auch.
    Nun braucht er wohl Geld und fordert (mit Anwalt!) die Hälfte der Kaltmiete von November 2014 – März 2015 von mir. Doch nachweislich habe ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt und er hat auch niemals irgendwelches Geld für die Miete von mir gefordert.
    Kommt er mit dieser miesen Nummer durch oder kann ich irgendetwas gegen diese Lüge tun? Ich weiß der zu spät umgestellt Mietvertrag steht auf seiner Seite… :(
    Danke für Hilfe & LG, Angelina

    • Mietrecht.org
      27.07.2015 - 20:29 Antworten

      Hallo Angelina,

      bitte lassen Sie den individuellen Fall anwaltlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dalia
    15.08.2015 - 15:16 Antworten

    Hallo Dennis, Hallo alle,

    Ich habe den folgenden dringenden Fall und hoffe auf einen Tipp:

    Ich teile meiner Wohnung mit meiner Schwester auf. Wir beiden stehen in Mietvertrag als Hauptmieter. Aus beruflichen Gründen muss ich in einer anderen Stadt für 6 Monaten ausziehen. Meine Schwester möchte in diesem Zeitraum ihren in Ehemann, welcher im Ausland lebte, in der Wohnung aufnehmen.

    Meine Frage, darf ich meine Schwester meinen eignen Wohnungsanteil für diesen Zeitraum untermieten, so dass sie am Ende die gesamt miete zahlt (50% als Hauptmieterin und 50% als Untermieterin) ? brauche ich eine Zustimmung von den Vermieter? Falls ja, warum? denn meine Schwester ist selbst als Hauptmieterin eingetragen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      17.08.2015 - 08:26 Antworten

      Hallo Dalia,

      ganz allgemein gehalten, würde ich den Vermieter über die Situation informieren, denn dieser möchte sicher gerne wissen, wer in seiner Wohnung lebt. In meinen Augen sollte es aber keine Probleme geben. Mehr auch unter: Untervermietung an Familie, Freund oder Freundin

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marc
    16.08.2015 - 13:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Freundin bewohnt eine eigene Mietwohnung, die sie vor einigen Jahren mit ihrem damaligen Freund zusammen gemietet hat(gemeinsamer Mietvertrag). Dieser Herr hat sich aber vor langer Zeit aus dem Staub gemacht und sie alleine in der Wohnung zurückgelassen, ohne das der Vertrag geändert wurde. Nun wollte sie den Vertrag kündigen, um zu mir zu ziehen. Das ist aber nicht möglich, da die Wohnungsgesellschaft eben die Einwilligung des o.g. Mitmieters braucht. Nun besteht aber das Problem, dieser Herr ist nicht mehr auffindbar. Wir haben schon alles versucht, was in unserer Macht liegt- Fehlanzeige!
    Es muss doch eine Möglichkeit geben, das sie den Vertrag kündigen kann? Dazu muss ich noch sagen, das meine Freundin laut dem Mietvertrag “nur” Mitmieterin ist. Die Objektbezeichnung läuft immernoch auf seinen Namen. Sämtliche Änderungsversuche in der Vergangenheit, den Mietvertrag auf ihren Namen zu ändern, blieben ebenfalls erfolglos.
    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichem Gruss
    Marc

    • Mietrecht.org
      17.08.2015 - 08:24 Antworten

      Hallo Marc,

      in der Praxis wird eine Kündigung in so einem Fall auch mal mit einem Mieter durchgeführt. Denn auch der Vermieter hat nichts davon, wenn zum Beispiel der zweite Mieter eine Mieterhöhung nicht zustimmen kann, weil dieser verschwunden ist. Das ist rechtlich so natürlich nicht korrekt und Sie brauchen den guten Willen des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oswald
    29.09.2015 - 21:37 Antworten

    Hallo,
    meine frühere Lebensgefährtin ist bereits vor einem halben Jahr aus dem Haus mit gemeinsamen MV ausgezogen mit einer einseitigen Kündigung. Ich wollte nicht ausziehen und habe somit auch nicht gekündigt. Daraufhin wurde ich aufgefordert, das Haus spätestens Ende des Jahres zu räumen. Da das Verhältnis zum Vermieter dann nicht mehr funktionierte, habe ich trotz fehlender Kündigung eine andere Wohnung angenommen und ziehe nächsten Monat um.
    Meine Frage:
    Wenn mich der Vermieter auffordert, das gemietete Objekt zu räumen und keine Fortsetzung des Mietverhältnisse wünscht, darf ich das Haus ohne Kündigung räumen?
    Gilt die Aufforderung zum Räumen als Kündigung von Seiten der Vermieters?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    MfG Oswald

    • Mietrecht.org
      30.09.2015 - 08:25 Antworten

      Hallo Oswald,

      eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen. Ich denke das klärt Ihre Frage schon.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lara
    08.10.2015 - 00:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich habe folgendes Problem: ich bin damals in die Wohnung meines Mannes gezogen und wir haben mit dem Vermieter eine Mietvertragserweiterung geschlossen, dass ich zusammen mit meinem Mann (und Hund, den er ausnahmsweise gestattete) die Wohnung nutzen darf. In dieser Erweiterung wurde ich nicht ausdrücklich als gleichberechtigt erwähnt, ich musste keine Kaution zahlen und der Vermieter erhielt weiterhin von meinem Mann den gesamten Mietbetrag. Ich bin im original Mietvertrag desweiteren nicht namentlich erwähnt. Nun wollen wir uns scheiden lassen und ich möchte schnellstmöglich aus der Wohnung, da mir mein Mann u.a. mit verschiedenen Dingen droht und mich häufig beleidigt. Meine Frage(n): wie verhält sich das Kündigunsrecht allgemein bei solchen Mietvertragseweiterungen? Und ist ein fristlose Kündigung bzw Aufhebung diese Erweiterung auf Grund von Unzumutbarkeit möglich?
    Mein Mann möchte übrigens weiter in der Wohnung leben.
    Vielen Dank im voraus.

    • Mietrecht.org
      08.10.2015 - 14:19 Antworten

      Hallo Lara,

      ohne Ihre Vereinbarung zu kennen, kann Ihnen niemand sagen, ob Sie Mieterin geworden sind oder nicht. Mein Tipp, lassen Sie Ihre Kündigungsmöglichkeit hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bilal
    20.10.2015 - 18:57 Antworten

    Hallo,

    wie sieht aus, wenn 2 Personen in einem Mietvertrag stehen, aber nun einer der Personen ausziehen möchte und der andere aber in der Wohnung bleiben möchte. Kann der Vermieter den Neuvertrag von der Person die in der Wohnung bleiben möchte ablehnen und damit diese Person aus dem Wohnung vertreiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Bilal

    • Mietrecht.org
      21.10.2015 - 15:39 Antworten

      Hallo Bilal,

      es gibt sicher Vermieter, sie bewusst einen Mietvertrag mit zwei Personen abschließen (größere Sicherheit) und keinen Vertrag mit nur einem verbleiben Mieter wünschen (geringeres Einkommen, keine zweite haftende Person als Sicherheit).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    21.10.2015 - 13:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe mit meinem damaligen Lebensgefährten gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen. Seit einiger Zeit sind wir getrennt. Ich möchte alleine in der Wohnung bleiben, womit der Vermieter auch einverstanden wäre. Da mein Exfreund kein Einkommen hat, weigert er sich, einseitig zu kündigen und zieht einfach nicht aus. Der Vermieter ist nicht damit einverstanden, mich einseitig aus dem Vertrag zu entlassen, weil mein Ex kein Geld hat, die Miete allein zu bezahlen. Jetzt zahle ich seit Monaten allein die Miete und muss mit jemandem zusammenleben, mit dem ich nicht zusammen leben möchte. Gibt es eine Möglichkeit, ihn zum Auszug zu zwingen?

    • Mietrecht.org
      21.10.2015 - 15:35 Antworten

      Hallo Jana,

      eine schwierige Situation, die man bei Abschluss des Vertrages wohl nicht ahnen konnte. Ich würde mich an Ihrer Stelle dazu rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    21.10.2015 - 18:08 Antworten

    Ich wohne seit 2002 mit meinen Kinder in einer Wohnung, in die ich damals zusammen mit meinem (inzwischen Ex-) Mann gezogen bin. Wir stehen noch immer beide im Mietvertrag, obwohl die Scheidung schon 2011 war. Inzwischen habe ich eine Lebensgefährtin, die auch offiziell an meine Vermieterin gemeldet ist.
    Wenn wir nun im Einverständnis aller, meinen Ex-Mann aus dem Mietvertrag rausnehmen uns meine Freundin aufnehmen, ändert sich dann für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von Seiten der Vermieterin aus? Ich bin, so lange wie der Vertrag nun schon läuft, ja nur mit 9 Monaten Kündigungsfrist von der Vermieterseite aus zu kündigen. Wie muss das in dem Vertrag formuliert sein, damit ich dann nicht plötzlich innerhalb von drei Monaten kündbar bin?

    • Mietrecht.org
      22.10.2015 - 09:33 Antworten

      Hallo Tanja,

      der Mietvertrag sollte bestehen belieben, Ihr Ex Mann entlassen werden und die neue Mieterin aufgenommen werden. Die Gefahr der Veränderung der Kündigungsfrist haben Sie nur bei einem neuen Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susi
    27.10.2015 - 13:24 Antworten

    Sehr geehrter Herrr Hundt,

    ich wohne seit fast 3 Jahren alleine mit meinem Kind in der Wohnung, die ich mit meinem Ex gemeinsam angemietet hatte. Wir stehen also beide noch im Mietvertrag. Miete bezahle ich seit dieser Zeit allein. Mein Ex hat eine neue Wohnung. Nun würde ich gern den Vertrag allein haben, also ihn aus dem Vertrag raushaben. Vom Vermieter habe ich schon von dem gütlichen Aufhebungsvertrag gehört, den alle drei Parteien unterschreiben müssen. Jetzt mein Problem: Ich befürchte, dass mein Ex dem nicht zustimmen wird. Er hat bei der damaligen Trennung mal gesagt, dass er sich die Option offen halten möchte, dass, falls ich mal aus der Wohnung ausziehe, er dort dann wieder einziehen kann. Zur Erklärung, wir reden von einer 3-Zimmer-Whg, die sehr preiswert ist. Er wohnt aktuell in einer kleineren 2-Zimmer-Wohnung. Dieser Wunsch ist aufgrund seiner mehrere-10-Tausend-Euro-hohen Schulden auch verständlich. Wie kann ich ihn in diesem Fall doch zur Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag überreden. Gibt es quasi rechtliche Drohmittel? Kann ich zum Beispiel damit drohen, dass er dann zukünftig die Hälfte der Miete bezahlen muss oder anderes. Ich brauche einfach ein paar Argumente, um ihn davon zu überzeugen, dass es auch für ihn das Beste ist, wenn er aus dem Mietvertrag geht.

    Danke im Vorfeld und liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      27.10.2015 - 17:51 Antworten

      Hallo Susi,

      das Problem ist, für ihn ist es nicht das Beste auf dem Vertrag zu gehen. Jemand der aufgrund seiner Schulden nichts mehr zu verlieren hat, ist vieles vielleicht auch ein bisschen egal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Rüdiger
      18.01.2016 - 15:04 Antworten

      Hallo,

      wenn Du die Miete nicht mehr zahlen kannst und in Verzug gerätst, dann kann der Vermieter derzeit genauso wie Dich auch Deinen Ex zur Zahlung auffordern und sogar gegen ihn klagen. Auch für Schäden oder jegliche andere Zahlungsverpflichtungen (Nebenkosten etc.) haftet er genauso wie Du. Das ist doch ein gutes Argument, finde ich.

  • Mario Michaelis
    03.11.2015 - 12:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich lebe seit über einem Jahr nicht mehr mit meiner Ex Freundin zusammen in der gemeinsam gemieteten Wohnung.
    Ich bat Sie mehrfach mit mir zusammen zur Wohnungsveraltung zu gehen damit ich aus dem Mietvertrag heraus komme.Dies wird und wurde immer abgelehnt. Auch die Hausverwaltung lehnte meine Bitte ab, mit der Begründung das meine Expartnerin nicht zustimmt. Sie wohnt noch in der Wohnung und zählt auch immer ihre Miete.Alles was ich möchte, ist das ich aus dem Vertrag komme. Was kann ich noch tun? Wenn sie jetzt irgend ein Mist baut mit der Wohnung bin ich mit dran obwohl ich dort nicht mehr wohne?

    • Mietrecht.org
      08.11.2015 - 10:26 Antworten

      Hallo Mario,

      es ist sehr schwieg, ich kann dem langen und ausführlichen Artikel oben leider nicht viel hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sw
    03.11.2015 - 12:59 Antworten

    Guten Tag zusammen, ich hoffe, dass meine Frage nicht in irgendeiner Form schon in dem Forum beantwortet wurde.
    Meine Frage lautet: Meine Frau und ich haben uns im März 2015 getrennt. Nun haben wir als unverheiratete den Mietvertrag beide unterschrieben und stehen darüber hinaus auch gemeinsam im Mietvertrag. Ich hoffte, dass sich das Thema wohnen ohne große Probleme regeln lässt. Nun ist allerdings mittlerweile fast ein dreiviertel Jahr vergangen und meine Frau macht nicht den Anschein die Wohnung zu kündigen. Welche Möglichkeiten gibt es bzw habe ich trotzdem aus dem Mietvertrag auszuscheiden. Vielen Dank im vorraus. MfG sw

    • Mietrecht.org
      08.11.2015 - 10:27 Antworten

      Hallo Sw,

      ich würde ihnen raten eine Vereinbarung im Dreieck zu schließen und Sie aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dazu müssen haben alle Beteiligten zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johan
    11.11.2015 - 19:15 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    derzeit bewohnen ich mit meinem Mitbewohner eine WG. Wir sind beide Hauptmieter. Nun möchte er ausziehen und ich die Wohnung allein übernehmen. Wenn ich allein Mieter werden wollen würde, bräuchten wir ja einen neuen Vertrag, der Vermieter müsste zustimmen und die neue Miete wäre wesentlich höher.
    Nun wäre es für meinen Mitbewohner völlig in Ordnung im Mietvertrag zu bleiben (ich zahle dann die Miete allein). Abgesehen davon, dass mein Mitbewohner weiter haften muss usw.:
    – Sehen Sie bei dieser Lösung ein Problem gegenüber dem Vermieter?
    – Haben wir gegenüber dem Vermieter eine Informationspflicht das mein Mb auszieht?
    – Hat der Vermieter ein Sonderkündigungs- oder Vetorecht, wenn ein Hauptmieter auszieht (ohne den Vertrag ändern zu wollen)?
    Wie erwähnt, es kommt kein neuer Mitbewohner dazu.

    Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße,
    Johan

    • Mietrecht.org
      12.11.2015 - 06:33 Antworten

      Hallo Johan,

      ich persönlich würde den Vermieter informieren, dass Sie ab sofort alleine in der Wohnung wohnen und Ihr aktueller Mitbewohner als “stiller Mieter” erhalten bleibt. Alternativ würde ich den Vermieter bitten, den aktuellen Mietvertrag zu erhalten und einen Mieter per Nachtrag auf dem Vertrag zu entlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Johan
        14.11.2015 - 15:15 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Nur damit es für mich eindeutig ist: Aus dem Fakt, dass der Mitbewohner auszieht aber stiller Mieter bleiben will, ergibt sich für den Vermieter kein gesondertes Kündigungsrecht, richtig?

        Herzliche Grüße, Johan

  • Jörg
    30.11.2015 - 10:39 Antworten

    Hallo, ich bin vor vier Jahren von meiner Exfrau geschieden worden. Dummerweise habe ich vergessen, mich auch aus dem Mietvertrag der Ehe-Wohnung heraus zu kündigen, was gemäss § 1568a Abs 3 Nr 1 BGB. ja geht, ohne dass der Mietvertrag aufgelöst werden muss.
    Nun möchte ich (vier Jahre nach der Scheidung) gerne aus diesem Mietvertrag heraus, ohne dass der Vermieter meiner Ex-Frau kündigen kann (das würde er nämlich sehr gerne tun). Ist das auch jetzt noch möglich?
    Vielen Dank
    Jörg

  • Bernd
    30.11.2015 - 12:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem:
    Meine Exfrau und ich hatten 1996 eine Wohnung gemietet und wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Ich bin 2010 einvernehmlich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, seit 2013 getrennt und meine Exfrau wohnt mit unseren 3 Kindern immer noch in der Mietwohnung. Probleme mit den Mietzahlungen gibt (und gab) es noch nie.
    Da ich quasi ein neues leben angefangen habe, möchte ich auch das Kapitel “gemeinsame Mietwohnung” abschliessen.
    Deshalb habe ich schriftlich (per Einwurfeinschreiben) beim Vermitter den “Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag”, der von meiner Exfrau und mir unterzeichnet wurde, eingereicht. Der Vermieter hat jetzt mit dem Argument, daß der Mietvertrag auf “vertrauensbasis” abgeschlossen wurde, die Entlassung leider verweigert. Meine Frage: Ist dies rechtens, bzw. wie komme ich trotzdem schnellst möglichst aus dem Mietvertrag raus?
    Anmerkung: Eine gemeinsame Kündigung wäre keine Option, da der Vermieter aufgrund einer Auseinandersetzung vor 2 Jahren definitiv nicht mehr an meine Exfrau vermieten würde (alleinerziehend mit jetzt 4 Kindern). Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Ganz herzlichen Dank im Voraus!
    Bernd

    • Mietrecht.org
      01.12.2015 - 02:20 Antworten

      Hallo Bernd,

      Sie bringen es ja im Grunde auf den Punkt, der Vermieter möchte die doppelte Sicherheit von zwei Mietern. Ich kann Sie leider zur Beurteilung nur auf den umfassenden Artikel oben verweisen oder zur Beratung an einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Körkemeyer
    12.01.2016 - 11:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe Ihren Artikel gelesen aber es steht leider nicht drin was ich suche. Gerne schildere ich Ihnen kurz mein Problem:
    Mein Ex-Freund und ich haben vor ca. drei Jahren gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben und nun trennen wir uns. Wir beide möchten in der Wohnung bleiben aber bei mir ist es so, dass ich von zuhause aus arbeite, d.h. dass ich mein Büro zuhause habe und nicht so flexibel bin wie er.

    Habe ich dadurch bessere Möglichkeiten in meiner Wohnung zu bleiben?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Grüße und vielen Dank im Voraus,

    Silvia

    • Mietrecht.org
      13.01.2016 - 02:28 Antworten

      Hallo Silvia,

      Ihr Freund könnte argumentieren, das Sie flexibler sind, weil Sie von überall aus arbeiten können, er hingegen auf einen guten Weg zur Arbeit angewiesen ist. Ich will damit nur sagen, dass es keinesfalls in jeder Betrachtung liegen muss, dass es für Sie schwieriger ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rüdiger
    18.01.2016 - 14:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wenn ich ursprünglich mit meiner Freundin einen gemeinsamen Mietvertrag hatte, diese dann aber ausgezogen ist und ich einen neuen Mietvertrag für mich allein bekommen habe, wie sieht es dann mit der Renovierungspflicht aus? Ich hab die übliche Fristenregelung im Vertrag (nicht starr, also wohl wirksam), aber es erfolgte ja keine neue offizielle Wohnungsübergabe mit Protokoll, meine Ex ist halt ausgezogen. Der (jetzige) Mietvertrag weist die Wohnung auch nicht als renoviert aus. Ursprünglich wurde uns die Wohnung schon renoviert übergeben mit Protokoll, aber eben nicht bei Abschluss meines Einzel-Mietvertrages. Spielt der alte Mietvertrag dann überhaupt noch eine Rolle?

  • Ulrike Jagolski
    25.01.2016 - 21:05 Antworten

    Guten Abend, mein Sohn und seine Lebensgefährtin haben sich einvernehmlich getrennt, sie haben noch eine zwei jährige Tochter die bei ihrer Mutter wohnen bleibt in der, vorher, gemeinsamen Wohnung. Seine Ex-Freundin will diese behalten.
    Mein Sohn ist ausgezogen und nun möchte er aus dem Mietvertrag gelöscht werden. Diesen haben beide, als sie ja noch glücklich zusammen waren, gemeinsam unterschrieben und einen 4 Jährigen Vertrag mit dem Vermieter gemacht.
    Nun will der Vermieter meinen Sohn nicht aus dem Mietverhältnis entlassen. Dieser hat aber eine neue Wohnung in Aussicht.
    Was kann er tun? Seine Ex-Freundin hat dem Vermieter gesagt das sie sonst kein Wohngeld für sich und die kleine allein berechnet bekommt weil er ja noch mit im Vertrag bleibt. Der Vermieter glaubt nicht das sie von der Wohngeldstelle was bekommt und bleibt deswegen stur und entlässt meinen Sohn nicht aus dem Mietverhältnis, erst wenn sie ihm das schwarz auf weiß beweisen würde das ihr was zusteht und sie was bekommt!
    Wir sind nun ein bisschen ratlos. :-( liebe Grüße Ulrike

    • Mietrecht.org
      26.01.2016 - 07:52 Antworten

      Hallo Ulrike,

      warum holt die Lebensgefährtin nicht die schriftlich Info ein, dass Sie Wohngeld bekommen wird? Dann würde sich der Vermieter vielleicht leichter tun, eine Vertragspartei zu entlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulrike
    26.01.2016 - 10:55 Antworten

    Guten morgen Dennis!
    das habe ich ihr auch geraten, wenn der Vermieter dann aber immer immer noch auf stur stellt, er ist sehr alt, eben vom anderen Schlag, kann man da dann vorher was machen, es sind noch 3 Jahre von den 4 Jahren. :-/ Danke im Voraus für die Antwort! ;-)

  • Frank Schulte
    27.01.2016 - 18:08 Antworten

    Hallo,

    mein Exehepartner ist Ende Mai 2014 aus dem Mietvertrag per gemeinsamer Erklärung ausgeschieden. Nun kommt die Nebenkostenabrechnung für die Periode 01.02.2014 bis 31.01.2015 und die Rechnung geht nur an mich.
    Es ist mir klar das wir vorher gesamtschuldnerisch gehaftet haben und nach dem Auszug ich alleine hafte. Es ist mir auch klar das ich vom Expartner entsprechend die Nebenkosten für die Monate 02/03/04 und 05 2014 fordern kann.
    Nur wie soll ich das anstellen. Der Vermieter hat keine Zwischenablesung vorgenommen und ich bin der Meinung das er dazu nach § 9 Heizkostenverordnung verpflichtet gewesen wäre.

    Wie gehe ich jetzt hier am besten vor ?

    • Mietrecht.org
      27.01.2016 - 23:04 Antworten

      Hallo Frank,

      in Ihren Fall scheint kein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden zu sein. Aus Sicht des Vermieters erfolgt dann auch keine Zwischenablesung. Vielleicht finden Sie eine Möglichkeit, die Kosten nach Monaten aufzuteilen oder nutzen Sie Gradtagszahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Schulte
    28.01.2016 - 06:49 Antworten

    Hallo Dennis,

    nur noch einmal zum Verständnis für mich. Es gibt keinen neuen Mietvertrag aber ein Mieter ist aus dem Vertrag ausgeschieden. Hätte der Vermieter da nicht doch eine Zwischenablesung machen müssen. Das er keine Zwischenabrechnung machen muss ist ja klar aber ich als Mieter kann die vorhandenen Verbrauchszähler ja gar nicht auswerten.

    • Mietrecht.org
      29.01.2016 - 07:46 Antworten

      Hallo Frank,

      für den Vermieter hat sich (fast) nichts geändert – in meinen Augen Bedarf es keinen Zwischenablösung (die Ihnen im Übrigen ohne Zwischenabrechnung nichts nutzt). Bei Bedarf sollten Sie sich dazu aber rechtlich von einem Anwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Sellin
    03.02.2016 - 19:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich pflege aktuell meine Mutter (höchste Pflegestufe) in der Wohnung wie sie mit meinem Vater im Mietvertrag steht. Er “haust” auch noch in der Wohnung.
    Ich habe die komplette Vollmacht / Verfügung von meiner Mutter.
    Die Pflege ist mir in der Wohnung (aus verschiedenen auch schwerwiegenden Gründen) nicht mehr möglich und daher will ich sie gern da raus haben (Pflegeheim oder Private Pflege).
    Mein Vater stimmt leider nicht zu, das wir gemeinsam den Mietvertrag kündigen und er allein einen neuen bekommt. Die Wohngesellschaft weigert sich aktuell auch.
    Gibt es den in einem solchen Sonderfall eine Möglichkeit ?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      05.02.2016 - 03:57 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich kann Ihnen hier leider nicht sagen, ob es entsprechende Rechtsprechung gibt, die Ihnen hilft. Lassen Sie die Kündigungsmöglichkeit hier prüfen. Das ist der beste Tipp, den ich für Sie habe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karolina
    04.02.2016 - 18:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!

    Eine Freundin wohnt mit ihrem Freund in einer Wohnung zusammen. Sie möchte sich trennen und ausziehen…
    Der Mietvertrag läuft auf den Freund, nur dieser ist Namentlich im MV genannt. Sie hat aber am Ende des Vertrages mit unterschrieben. Nun stellt sich die Frage ob sie einfach ausziehen kann, oder ob beide Parteien kündigen müssen (was in diesem Fall nicht so einfach wird)?
    Viele Grüße und vielen Dank

  • Markus Jansen
    20.02.2016 - 12:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin vor fünf Jahren aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, vor vier Jahren war die Scheidung. Nun habe ich festgestellt, dass ich im damaligen Chaos den gemeinsamen Mietvertrag vergessen habe. Meine Ex wohnt mit unserem Sohn noch in der Wohnung und will da auch nicht ausziehen oder einer Änderungskündigung zustimmen. Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit, als Geschiedener trotzdem aus diesem Mietvertrag heraus zu kommen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Mietrecht.org
      22.02.2016 - 03:04 Antworten

      Hallo Markus,

      ich kann Sie leider nur auf den Teil zur Scheidung oben im Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • André
    11.03.2016 - 12:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel.

    Ich muss gerade erleben, dass ich zu dem Klassikerfall des Mitmieters gehöre, der Jahre später Kosten übernehmen soll, weil die damalige Partnerin — gemeinsamer Mietvertrag — die Miete nicht mehr zahlt. Jetzt steht eine Räumungsklage bevor. Wir werden beide verklagt (es besteht kein Kontakt mehr zur damaligen Partnerin). Ich bewohne die Wohnung seit über 7 Jahren nicht mehr und drohe dennoch, auf den Kosten sitzenzubleiben.

    Das Besondere hierbei: Der Vermieter, mit dem wir damals den Vertrag gemacht hatten, ist vor einigen Jahren verstorben. Er hatte laut Ex-Partnerin eindeutig mündlich die Erklärung abgegeben, dass er einverstanden bin, dass ich aus dem Mietvertrag entlassen werde.

    Nach seinem Tod wurde das Haus zweimal verkauft, mittlerweile ist eine zweite Hausverwaltung eingesetzt. Und seit dem zweiten Verkauf steht mein Name plötzlich wieder am Klingelschild und ich werde jetzt belangt.

    Post habe ich nie bekommen. Auch keine sonstigen Informationen mehr.

    Wie verhält sich das mit der mündlichen Erklärung eines Vermieters, der dann stirbt und offenbar (schlimmstenfalls) keine schriftliche Erklärung hinterlassen hat? Bin ich dann doch wieder im Mietvertrag? Das kann doch eigentlich nicht sein.

    Freundliche Grüße,
    André

    • Mietrecht.org
      11.03.2016 - 13:04 Antworten

      Hallo André,

      eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – in meinen Augen ist es ähnlich bei einer Entlassung einer Mietvertragspartei aus dem Vertrag. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass Sie entlassen wurden. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an einen Anwalt zur Beratung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Roberto Kluth
    12.03.2016 - 07:19 Antworten

    Hallo liebes Mietrechtteam,

    ein befreundetes, verheiratetes Paar von mir hat sich getrennt. Sie haben Beide Ihr Mietverhältnis beim Vermieter gekündigt und der Mann hat die mündliche Zusage, dass er einen alleinigen neuen Mietvertrag bekommt. Nun will ihm der Vermieter aber doch keinen neuen geben, darf er das so einfach?!?

    Freundliche Grüsse
    Robert

    • Mietrecht.org
      13.03.2016 - 01:25 Antworten

      Hallo Roberto,

      um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist es besser, einen Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen und den Vertrag mit der anderen Partei weiterlaufen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mieterin
    16.03.2016 - 17:01 Antworten

    Ich habe mit meinem Freund zusammen eine Wohnung gemietet (beide sind Mieter, haben also unterschrieben, die Miete zahle jedoch komplett ich). Nun will ich nach einem langen Streit, dass er auszieht. Er könnte die Wohnung alleine nicht halten, ich jedoch schon. Welche Möglichkeiten habe ich hier, wenn er partout nicht gehen will?

  • Linda
    20.03.2016 - 22:33 Antworten

    Guten Tag

    Ich habe vor einem Jahr ein WG-Zimmer bezogen. Nun wollen meine beiden Mitbewohnerinnen ausziehen und ich möchte in der Wohnung bleiben, mit 2 neuen Mitbewohnern. Da meine jetzigen Mitbewohnerinnen schon fünf Jahre in der Wohnung wohnen, möchte ich nicht einfach als Hauptmieterin überschrieben werden, ohne das geklärt ist, wer für allfällige Schäden, die möglicherweise noch vor meiner Zeit in der WG entstanden sind, aufkommt. Kann ich die Wohnung dem Vermieter zur Prüfung “abgeben” (mit zwei Leeren Zimmern und meinem Möblierten) und wieder neu übernehmen?

    Liebe Grüsse

    • Mietrecht.org
      20.03.2016 - 23:13 Antworten

      Hallo Linda,

      das sicherste wäre eine Kündigung mit Abnahme und neuer Mietvertragsabschluss mit Übergabe an Sie. Dann können sich aber auch schnell die Mietkonditionen zu Ihrem Nachteil verändern (es kann teuerer werden).

      Wollen Sie den überhaupt, dass die aktuelle Mieterin alles renoviert? Wahrscheinlich nicht, oder?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Linda
        21.03.2016 - 10:28 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht mir eigentlich nur darum, dass falls ich in einem Jahr ausziehen möchte, nicht an Kosten hängen bleibe, die von meinen Vermieterinnen verursacht worden sind (bsp. Schäden…)

        Liebe Grüsse

  • Claudia Baden
    21.03.2016 - 11:10 Antworten

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage, ich habe mich von meinem noch Ehemann getrennt. Ich möchte aber nun nicht mehr mit ihm unter einem Dach leben, im Mietvertrag stehen wir beide. Kann ich den Vermieter ansprechen das er mich frühzeitig aus dem Vertrag erlassen kann? Ich habe nämlich keine Lust doppelt Miete zu bezahlen. Da mein noch Ehemann nicht ausziehen möchte.

    Liebe grüße

    • Mietrecht.org
      22.03.2016 - 03:52 Antworten

      Hallo Claudia,

      bitte den Artikel oben gründlich lesen, dort werden Ihre ragen geklärt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sylvia Pahlke
    08.04.2016 - 07:14 Antworten

    Hallo,

    ich habe recht schwierige Verhältnisse und hoffe ich kann verständlich machen worum es mir geht. Ich habe gemeinsam mit meinem Mann 2010 ein Haus angemieten. Jetzt befinden wir uns im TRennungsjahr und müssen beide aus dem Haus ausziehen, weil der Vermieter es verkaufen möchte. Ich habe mit 5 KIndern ein neues Haus gefunden und möchte jetzt alsbald ausziehen. Mein Mann jedoch hat noch keine Wohnung gefunden und ist nicht gewillt den MV mit mir gemeinsam zu kündigen.
    Muss ich jetzt wirklich bis er ausgezogen ist die MIete weiterhin zur Hälfte mittragen?
    und wenn ja bezieht sich das auf die Kaltmiete oder Warmmiete?

    Vielen Dank für eine Antwort.
    Liebe Grüße

  • Stephan Sprang
    15.04.2016 - 19:16 Antworten

    Hallo,

    meine Exfrau und ich haben uns bereits 1999 getrennt. Sie verblieb mit den 3 Kindern in der gemeinsamen Wohnung. 2010 haben wir uns Scheiden lassen. Sie lebt noch immer mit dem Jüngsten (20) in der Wohnung, ich bin wieder Verheiratet und habe mit meiner Frau eine eigene Wohnung. Wie komme ich jetzt aus dem alten Mietvertrag raus? Ich möchte nicht nach mehr als 15 Jahren noch für die Wohnung verantwortlich sein!

    Liebe Grüße
    Stephan

    • Mietrecht.org
      17.04.2016 - 05:46 Antworten

      Hallo Stephan,

      bitten Sie Ihre Frau und Ihren Vermieter um Entlassung auf dem Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mia
    17.04.2016 - 08:25 Antworten

    Hallo,
    ich habe im Oktober mit meinem Freund eine gemeinsame Wohnung bezogen. Jetzt will er ausziehen weil wir uns getrennt haben. Die Miete bezahlte bis jetzt er weil ich nicht so viel verdiene. Ich hab ihm gesagt dass wir die Wohnung kündigen aber bis dahin will er die Kosten nicht mehr übernehmen. Ich kann mir aber die Miete nicht leisten.
    Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      18.04.2016 - 09:31 Antworten

      Hallo Mia,

      dem Vermieter gegenüber haften Sie beiden gleichermaßen. Wie Sie die Kosten im Innenverhältnis aufteilen, bleibt Ihnen überlassen. Weisen Sie Ihren Freund auf die Haftung hin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thore
    18.04.2016 - 17:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe vor gut einem Jahr ein WG-Zimmer bezogen (übernommen von einem Vormieter in der WG).
    Nun werde ich an einen anderen Standort versetzt und muss das Zimmer kündigen.
    Was habe ich bei der Kündigung zu beachten? Muss ich für einen Nachmieter für das WG-Zimmer sorgen? Wie sind hierbei die Fristen? Aus dem Mietvertrag geht dies leider nicht richtig hervor.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    MfG
    Thore

    • Mietrecht.org
      19.04.2016 - 00:35 Antworten

      Hallo Thore,

      im Mietvertrag ist wirklich keine Kündigungsfrist genannt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jannis
    20.04.2016 - 09:54 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag gemeinsam mit meiner Freundin unterschrieben. Nun möchte ich ausziehen aber sie weigert sich, mir die Unterschrift für die Vertragsauflösung zu geben. Nun kann ich natürlich einen Anwalt zu rate ziehen und die Unterschrift einklagen aber das wäre sehr teuer.

    Die Miete wird von meinem Konto abgebucht.

    Jetzt ist es ja so, wenn man gemeinsam einen Mietvertrag unterschreibt, dann haftet beim ausscheiden eines Mieters der andere mit. Wenn ich nun also meine Einzugsermächtigung beim Vermieter kündige, muss sie zahlen.

    Die Frage hierbei: Kann ich daraufhin auf die Miete verklagt werden? Oder hat sie dann sozusagen pech und muss die Wohnung allein tragen?

    Viele Grüße
    Jannis

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 05:08 Antworten

      Hallo Jannis,

      nur weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen, sind Sie natürlich nicht von Ihren Pflichten als Mieter befreit. Sie haften dann auch weiterhin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes
    26.04.2016 - 14:28 Antworten

    Hallo,

    es existiert eine bestehende WG mit den beiden Mietern A und B. Beide Mieter sind Hauptmieter und im Mietvertrag so aufgeführt.

    Mieter B zieht aus und dafür ziehe ich ( Mieter C ) ein. Durch einen Nachtrag zum Mietvertrag übernehme ich sowohl alle Rechte und Pflichten von Mieter B, als auch alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Hauptmietvertrag. Soweit alles kein Problem!

    Nun besteht folgendes Problem:
    Eine andere Mieterin D im Haus hat die Garage und den Hof angemietet. Schon seit längerem besteht eine Vereinbarung zwischen der “Partei A/B” und der anderen Mieterin D, in der die Nutzung der Garage und des Hofs auf 50% pro Partei festgelegt wird.
    In der Vereinbarung ist ebenfalls festgelegt, dass diese nur durch folgende Gründe aufgelöst werden kann:
    -eine angekündigte Rücknahme von seiten der Partei A/B oder
    – bis zu einem Lösen dees Mietverhältnisses für die Garage zwischen der Mieterin D und dem Vermieter oder
    – nach beidseitigem Einvernehmen

    Die andere Mieterin D hat nun mitbekommen, dass B ausgezogen und ich C dafür eingezogen bin. Ihrer Meinung nach ist die oben genannte Vereinbarung damit hinfällig und sie fordert sowohl meinen Mitbewohner A, als auch mich C auf, die Schlüssel zurückzugeben.

    Wer ist hier im Recht bzw. wie ist die Situation einzuschätzen?

    Viele Grüße und Vielen Dank im Vorraus!

    Johannes

    • Mietrecht.org
      27.04.2016 - 02:41 Antworten

      Hallo Johannes,

      die Vereinbarung unter den Mietern hat offensichtlich nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun. Ich kann Sie nur bitten, dass Sie diesen Vertrag zwischen den Mietern rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone
    10.05.2016 - 07:37 Antworten

    Hallo und guten Morgen!

    Folgendes Anliegen beschäftigt mich: Meine Schwester hat gemeinsam mit ihrem Freund eine Wohnung gemietet. Beide stehen im Mietvertrag. Nun ist er ausgezogen und hat scheinbar die Wohnung für “seinen” Teil gekündigt. Das scheint ja gar nicht möglich zu sein, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe.

    Meine Schwester hat nun fristgerecht gem. der dreimonatigen Kündigungsfrist ebenfalls gekündigt zum 31.07. Nun flattert gestern ein Schreiben des Vermieters an beide gerichtet ein, in welchem er die Kündigung zum 31.05 (!) bestätigt.

    Wie verhalten wir uns hier nun am besten bzw. wie kann ich meiner Schwester ein Schreiben vorbereiten, welches ihren Auszug zum 31.07. festigt…?

    Das Problem ist auch, dass der Vermieter eine Privatperson und ausländischer Herkunft ist, dessen Kenntnisse des deutschen Mietrechts ich ein wenig anzweifle.

    Ich bin für eine Antwort dankbar :)

    • Mietrecht.org
      11.05.2016 - 02:33 Antworten

      Hallo Simone,

      weder Ihre Schwester noch Ihr Freund kann alleine kündigen. Eine Kündigung ist nur gemeinsam und zu einem einvernehmlichen Datum möglich.

      Die Frage ist, ob es nicht besser ist, die Wohnung zu Ende Mai zu verlassen und das Thema abzuschließen? Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Einalem
    05.06.2016 - 23:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Partner ist zum 03.05.2016 aus unserer gemeinsamen Wohnung in einer Nacht und Nebelaktion inclusive aller persönlichen Sachen und Gegenstände ausgezogen und in seine neue Wohnung gezogen,Dazu sei gesagt, das er mich über mehrere Monate betrogen und belogen hat, mit einer anderen Frau, die diese Wohnung auch mit ausgeräumt hat,natürlich ohne mein Wissen. Er hat den Mietvertrag zum 31.07.2016 gekündigt. Mieter sind wir beide zusammen. Nun bekam er vom Anwalt der Vermieter, weil die beiden Parteien im Streit liegen, ein Schreiben, wo er darauf hingewiesen worde, das weder ich als Mieter, noch der 2.Vermieter mit unterschrieben hat, und deshalb diese kündigung angefochten wird, und die Vermieter aber kulant sind, wenn denn alle Parteien unterschreiben, und er sich mit mir einigt, was die Schönheitsreperaturen betrifft, ihn zum 31.07.2016 aus dem Vertrag zu lassen. Über dieses Schreiben ist er nun so erbost, das er nun wieder hier einziehen möchte. Dafür solle ich bitte das kinderzimmer räumen (meine 12 jährige Tochter kommt zum 01.07.2016) Weiter hat er mich darauf hingewiesen, das er natürlich als gleichberechtigter Mieter auch jederzeit Besuch empfangen dürfe, natürlich auch von seiner neuen Beziehung/Freundin. Nun hab ich dazu einige Fragen A: Kann er tatsächlich von seinem Mietrecht gebrauch machen? B: Muss ich die neue Freundin hier dulden? Wenn ja,darf sie sich auch in sämtlichen Räumen aufhalten?Zb in meinem Schlafzimmer? C: Muss ich ihm gewähren, meine Sachen zu nutzen?Waschmaschine etc,denn wie gesagt er hat Rein Gar nichts mehr in dieser Wohnung.
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      06.06.2016 - 20:48 Antworten

      Hallo Einalem,

      Ihr Eifreund ist ganz offensichtlich genauso Mieter der Wohnung wie Sie – mit allen Rechten und Pflichten. Ich würde mich an Ihrer Stelle zu Ihrem Einzelfall rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kevin
    02.07.2016 - 11:19 Antworten

    Hätte da mal eine Frage:

    Ich wohne seit geraumer Zeit in einer Einliegerwohnung bei den Schwiegereltern. Leider ist die Beziehung jetzt getrennt.

    Die Wohnung möchte von meiner Ex-Partnerin übernommen werden, allerdings wollte sie mir Zeit geben, dass ich etwas neues finde. Es standen so 4-5 Monate im Raum. Die Miete soll auch für diese Zeit von mir alleine gezahlt werden, was völlig in Ordnung ist.

    Nun haben die Schwiegereltern mir mit der Begründung unserer Trennung den Mietvertrag gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten (ursprünglich war fristlos angedacht), wobei hier auch die Frist versäumt wurde, da die Kündigung m.E. zu spät eingegangen ist.

    Gilt dies als Begründung das Mietverhältnis aufzulösen?

    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      02.07.2016 - 13:34 Antworten

      Hallo Kevin,

      in meinen Augen ist das kein Kündigungsgrund.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica
    07.07.2016 - 09:34 Antworten

    Hallo, ich befinde mich in einer brennsligen Situation und zwar ist vor 10 Monaten meine ehemalige Mitbewohnerin ausgezogen von einem Tag auf den anderen, ich habe meiner Hausverwaltung einen Brief per einschreiben geschickt und sie haben nicht drauf reagiert, ich habe dann eine neue Mitbewohnerin gesucht und ihnen das auch unter mehrmaligem Mailkontakt nochmal mitgeteilt und erst Monate später weisen sie mich darauf hin dass sie eine Untermietung nicht erlauben und dass meine ehemalige Mitbewohnerin nach wie vor im Vertrag steht.. Nun haben meine Hausverwaltung mir eine Mahnung geschickt dass zum Ende des Monats meine derzeitige Mitbewohnerin mit in den Vertrag muss anstelle von meiner ehemaligen Mitbewohnerin sonst würde sie den Vertrag zwischen uns kündigen! Ich weiß nicht wie ich die Sache jetzt angehen soll da meine jetzige Mitbewohnerin wohl nicht in den Mietvertrag rein will..?

    • Mietrecht.org
      08.07.2016 - 08:09 Antworten

      Hallo Jessica,

      wie Sie gelesen haben, muss die Hausverwaltung mit beiden Mietern gemeinsam eine Mietpartei aus dem Vertrag entlassen.

      Sie sollte erfragen, warum eine Untervermietung nicht möglich ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ilka Hinrichs
    10.07.2016 - 18:06 Antworten

    Hi,

    bei uns in der WG ist es so, dass 2001 ein Mietvertrag zwischen unserem Vermieter und zwei mir unbekannten Mietern abgeschlossen wurde. Danach hat der Vermieter nur weitere Nachträge ausgestellt. Mittlerweile sind wir eine dreier Studenten-WG. Einer unserer Mitbewohner will ausziehen und es gibt auch einen geeigneten Nachmieter. Allerdings weigert sich unser Vermieter einen neuen Nachtrag auszustellen. Kann er das einfach machen?
    Er hat indirekt angedeutet, dass er nur noch einen Hauptmieter und nicht mehr drei haben möchte. Der Verwaltungsakt sei ihm zu groß.

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      11.07.2016 - 10:46 Antworten

      Hallo Ilka,

      wie Sie gelesen haben, müssen alle verbleibenden Mieter und der Vermieter zustimmen, wenn eine Person aus dem Vertrag entlassen werden soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Hiller
    25.07.2016 - 12:41 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Mein Vater hat sich nach 11 Jahren am 19.05.2016 von seiner Frau getrennt. Er ist nun aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohnt zunächst bei mir und meinem Partner.
    Nun ist es so, dass er den Mietvertrag gerne kündigen möchte, seine Frau aber nicht zustimmt. Von ihrer Anwältin haben wir nun ein Schreiben bekommen, dass sie vor Ablauf des Trennungsjahres, also bis zum 19.05.2017 nicht bereit ist, die Wohnung zu kündigen und mein Vater bis dahin anteilig zur Hälfte seine Miete weiterzahlen muss. Nun meine Frage: Es kann doch nicht sein, dass jemand 1 Jahr nicht aus dem Vertrag rauskommt? Wie gehen wir diesen Fall nun an? Ich bin sehr verzweifelt, da mein Vater nur eine sehr schmale Rente hat und er andererseits auch nicht ewig bei uns wohnen kann, da unsere Wohnung nicht für 3 Personen ausgelegt ist. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    • Mietrecht.org
      26.07.2016 - 11:45 Antworten

      Hallo Sarah,

      mit genau dieser Thematik befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan Mueller
    03.08.2016 - 05:19 Antworten

    Hallo,

    bis dato hatte ich ein sehr gutes Verhaeltnis mit meinem Vermieter.

    Aktuell lebe ich mit einer weiteren Person in einer WG. Der Vertrag wurde von uns beiden einst unterschrieben, somit haften wir gesamtschuldnerisch beide fuer die Wohnung.

    Es war vor sechs Monaten bekannt, dass WG-Partner auszieht und, dass ich die gesamte Wohnung uebernehme und auch untervermieten darf. Auszug findet zum Ende September dieses Jahres statt.

    Innerhalb der drei monatigen Kuendigungsfrist habe ich dubioserweise eine E-Mail als Antwort zu einer vorher von mir verfassten E-Mail-Anfrage zu einem anderen Thema erhalten, dass die Wohnung doch sowieso zum 30.09.2016 gekuendigt sei. Gekuendigt seitens Mitbewohnerin ja, aber nicht seitens mir.

    Weder habe ich vom Vermieter ein Formular zur Kuendingung der Wohnung erhalten, noch eine Kuendigungsbestaetigung.

    Lediglich habe ich ein selbsterstelltes Formular seitens Mitbewohner unterschrieben, dass dieser ausziehen moechte und ich die gesamte Wohnung uebernehme.

    Letztendlich habe ich das Gefuehl, dass er mich aus jedweden Gruenden loswerden moechte. Fuer mich gibt es absolut keinen Anlass das Zimmer bzw. die Wohnung zu verlassen.

    Hinzu kommt, dass ich letzte Woche ein Telefonat mit ihm hatte, wo er mich mit verschiedenen Dingen konfrontiert hat:
    – Er sei mit Untervermietung nicht einverstanden (obwohl er damals muendlich zugesagt hat und wir es auf Blatt Papier bringen wollten).
    – Er moechte die Miete von 410 auf 450 EUR erhoehen.

    Nun moechte ich nicht mehr die Wohnung uebernehmen, sondern in meinem Zimmerlein bleiben, weil die Wohnungsuebernahme einst mit muendlicher Zusage bezueglich Untervermietung verknuepft war.

    Haette er sodann das Recht mich zu kuendigen, sofern ich puenktlich zum dritten die Miete bezahle?

    Hat der Vermieter das Recht die Miete zu erhoehen?

    Vielen Dank fuer Ihre Anrwort.

    Mit freundlichen Gruessen

    • Mietrecht.org
      03.08.2016 - 06:55 Antworten

      Hallo Stefan,

      sie haften gesamtschuldnerisch für die ganze Wohnung, nicht nur für Ihr Zimmer. Wenn keine Kündigung von beiden Vertragsparteien angesprochen wurde, kann dem Vermieter auch keine Kündigung vorliegen. Die Möglichkeiten der Mieterhöhung ergeben sich aus dem Mietvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    10.08.2016 - 06:35 Antworten

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe mich von meinem noch Ehemann getrennt. Ich bin daraufhin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Wir beide stehen im Mietvertrag. Ich habe meinen Vermietern mitgeteilt, dass ich aus dem Mietvertrag gerne ausscheiden möchte mit einem Ausscheidungsvertrag. Dies wollten die Vermieter allerdings nicht und anstelle dafür eine normale Kündigung von uns beiden mit den 3 Monaten Kündigungsfrist. Wir beide haben diese dann noch am selben Tag verfasst und beide unterzeichnet. Mein Ehemann hat die Kündigung auch nur mit unterzeichnet, da der Vermieter meinte das sie einen neuen Vertrag aufsetzen würden. In der Kündigungsbestätigung stand allerdings das meine Vermieter weder mit mir noch mit meinem Ehemann einen neuen Mietvertrag eingehen möchten nach den 3 Monaten Kündigungsfrist. Jetzt allerdings hat mein noch Ehemann mir gegenüber erwähnt, dass er nicht aus der Wohnung ausziehen wird selbst nach der Kündigungsfrist. Dies hat er den Vermietern gegenüber auch schon angedeutet. Man muss noch dazu erwähnen, dass mein noch Ehemann ADS und Asperger hat. Dies würde er auch als Grund angeben, dass er nicht in der Lage ist die Wohnung zu verlassen. Meine Vermieter meinten zu mir, dass ich selbst nach den 3 Monaten Kündigungsfrist noch für die Wohnung haftbar gemacht werden kann. Stimmt das? Obwohl wir beide gekündigt haben?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Mietrecht.org
      10.08.2016 - 09:56 Antworten

      Hallo Anna,

      wenn Sie oder ein andere Mieter die Wohnung nicht zum Kündigungstermin räumen, haften Sie m.E. auch weiterhin gesamtschuldnerisch. Sie als gemeinsame Mieter sind zur Vertragsgemäßen Übergabe der Wohnung mit Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    11.08.2016 - 14:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mit welcher Argumentation kann ich einem Nochmieter (einer von zweien) die Nichtzustimmung aus dem MV begründen.
    Problem Eigentümerseits ist, dass die Mieterin die drin bleibt die Miete zwar begleichen kann (u.a. Hartz IV bekommt), wir als Eigentümer aber nicht davon ausgehen, dass der Lebensstandard so lange gehalten werden kann. Sie hat knapp 550€ noch zum leben für sich und 3 schulpflichtige Kinder.
    Welche Begründung kann ich anbringen außer ein Verlust eines Schuldners für die Mietzinsforderungen?

    Vielen Dank im Voraus.

    MFG
    M. E.

    • Mietrecht.org
      12.08.2016 - 07:35 Antworten

      Hallo Marie,

      es gibt verschiedene Faustformeln, die zeigen wie hoch die (Warm)Miete sein sollte. Zum Beispiel nicht mehr als 1/3 des Nettoeinkommens. Aber auch die Entlassung eines Mieters (Haftenden) kann m.E. ein Argument sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nedim
    17.08.2016 - 09:16 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aktuell wohne ich in einer 2-koepfigen Wohngemeinschaft im Rahmen eines unbefristeten Vertrags (gesetzlicher Standard-Vertrag ohne jegliche Einschraenkungen) – unterschrieben von mir und WG-Partner im Monat Februar 2015.

    Zum 30.09.2016 hat WG-Partner beim Vermieter gekuendigt. Ich habe nie gekuendigt, sondern lediglich ein Formular seitens WG-Partnerin unterschrieben, dass Sie kuendigt und mir die Wohnung ueberlaesst. Eine Kuendigungsbestaetigung habe ich auch nie erhalten.

    Auf eine E-Mail meinerseits auf Maengel in der Wohnung, antwortete mir der Vermieter sinngemaess, dass doch die Wohnung sowieso gekuendigt sei und es nicht relevant sei. Wie oben bereits geschildert, wurde lediglich von WG-Partner die Wohnung gekuendigt und nicht von mir.

    Telefonisch war diesbezueglich auch alles abgeklaert, dass ich die Wohnung alleine uebernehmen werde und eine Untervermietung auch in Ordnung ist, weil ich des Oefteren Projekte habe, wo ich mehrere Monate weg bin.

    Es ist mir bewusst, dass muendliche Absprachen in Vertragsangelegenheiten rechtlich schwer durchzusetzen sind, jedoch wollte ich den exakten Sachverhalt versinnbildlichen.

    Gestern habe ich eine E-Mail erhalten. Diese E-Mail zeigt mir – genauso wie ein vor zwei Wochen gefuehrtes Telefonat -, dass sich an muendliche Vereinbarungen nicht gehalten wird und versucht wird, Druck auszuueben:

    [Zitatbeginn]
    […] Der alte Mietvertrag läuft aufgrund der Kündigung zum 30.09.2016 aus!

    Wenn Sie weiterhin an einem Mietvertrag interessiert sind, müssen wir darüber reden.

    Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung:
    – ich möchte nicht mehr an eine Wohngemeinschaft vermieten, sondern entweder an einen Einzelmieter oder an eine Lebensgemeinschaft (Paar mit oder ohne Trauschein, oder Mutter + Sohn (diesen Wunsch hatten Sie mal geäußert).
    – Untervermietung ist nicht gestattet
    – Neue Kaltmiete: 440,- € pro Monat zahlbar bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats
    – Vorauszahlung einer Nebenkostenpauschale (ersetzt die bisherigen Abrechnungen 3-4 x pro Jahr)

    Weiterhin benötige ich eine aktuelle Verdienstbescheinigung ihres Arbeitgebers; alles übrige können wir dann mündlich besprechen

    Bitte überlegen Sie, ob Sie weiterhin an der Wohnung interessiert sind. Wenn ja, sollten wir nächste Woche einen Termin ausmachen und mir vorab die Verdienstbescheinigung schicken.
    [Zitatende]

    Es bestehen keine Mietrueckstaende, Sanierungen oder Eigenbedarf sind nicht angekuendigt.

    Nun stellen sich natuerlich mehrere Fragen fuer mich:
    1. Kann der Vermieter mich kuendigen?
    2. Kann der Vermieter es mir versagen, es als einziger Hauptmieter und somit Verantwortlicher weiterhin als WG laufen zu lassen – so wie es damals als WG uebernommen wurde?
    3. Muss ich mit der Mieterhoehung einverstanden sein, falls ich weiterhin in der Wohnung bleiben moechte?
    4. Muss ich nun Nebenkosten vorab zahlen?
    5. Muss ich meine Verdienstbescheinigung vorzeigen?

    • Mietrecht.org
      17.08.2016 - 09:39 Antworten

      Hallo Nedim,

      wenn Sie die Wohnung mit zwei Hauptmietern gemietet haben, kann ein Hauptmieter alleine nicht (wirksam) kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ela Ünal
    23.08.2016 - 21:34 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich stehe mit meinem Exfreund im Mietvertrag. Ich bin im August 2010 per Nachtrag als zweite Hauptmieterin rein gekommen. Kurz danach haben wir uns getrennt, so dass er im Oktober 2010 in eine andere Wohnung gezogen ist. nun habe ich am Freitag den 19.08.2016 ein Schreiben vom Amtsgericht Schöneberg erhalten. Er klagt auf Kündigung des Mietvertrages. Dies bedeutet allerdings, dass ich ebenfalls Kündigen muss. Ich will aber nicht, da ich mittlerweile Alleinerziehende Mama von zwei Kindern bin. Mein ältester ist 2 Jahre alt und der jüngste 6 Monate alt.
    Das Problem liegt darin, dass mein Vermieter mich lieber raus haben will, da er das Haus damals gekauft hat und alle Wohnungen renoviert bzw. modernisiert hat. Selbstverständlich erzielt er so höhere Mieteinnahmen.
    Aus diesem Grund wird er mir keinen neuen Mietvertrag geben. Meine Wohnung ist groß und ich habe noch Öfen drin.
    Ich weiß nicht was ich tun soll. Gibt es irgend eine Möglichkeit, in meiner Wohnung zu bleiben?
    Wo soll ich denn nur hin mit meinen Kindern? Außerdem beziehe ich Hartz 4
    Meine Wohnung war damals für Minderverdiener. Kaum wurde das Haus verkauft, fingen die Probleme an.
    Haben Sie vielleicht einen Rat?

    LG Ela

    • Mietrecht.org
      24.08.2016 - 07:22 Antworten

      Hallo Ela,

      wenn Ihnen eine Klage zugestellt wurde, ist es auf jeden Fall ratsam, dass Sie sich rechtlich vertreten lassen. Ein Anwalt wird Sie entsprechend beraten können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    01.09.2016 - 14:18 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe in einer 3er-WG (alle 3 Hauptmieter) gewohnt und bin vor 1 Monat ausgezogen.
    Die Vereinbarung mit meinen damaligen Mitbewohnern war, dass ich ein paar potentielle Nachmieter einlade und die zwei dann auswählen können, wen sie für meine Nachfolge wollen.
    Dies hat auch soweit alles geklappt, nur sind wir jetzt an einem Punkt, an dem die Vermieter der Wohnung meinen Nachfolger nicht als Hauptmieter wollen, da sie nur noch 2 Hauptmieter wollen (warum auch immer). Einer der ehemaligen Mitbewohner weigert sich jetzt mich aus dem Vertrag zu lassen und unterschreibt das Schreiben des Vermieters nicht, dass ich aus dem Vertag austreten darf.
    Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

    LG Alex

  • CRDS
    07.09.2016 - 09:51 Antworten

    Guten Tag,

    meine Mitbewohnerin und ich haben folgendes Problem: Wir wohnen in unserer Wohnung seit 3 Jahren. Sie und ich sind Hauptmieter und wir haben zwei Untermieter, sodass wir vier Personen in der WG sind. Da meine Mitbewohnerin für den Master zwangsläufig ausziehen muss, möchte sie natürlich auch gern aus dem Mietverhältnis raus. Soweit so gut. Ich und meine beiden anderen Mitbewohnerinnen wollen aber in der Wohnung wohnen bleiben und eine meiner anderen Mitbewohnerinnen hat sich bereit erklärt, dass sie das als Hauptmieter muteingetragen werden möchte. Der Vermieter verlangt nun eine Kündigung von beiden Hauptmietparteien, um danach einen neuen Mietvertrag aufzusetzen. Dabei wurde uns schon angekündigt, dass natürlich selbstverständlich die Miete erhöht wird, um wieviel sei aber noch zu prüfen.
    Geht das einfach so?
    Bei Mietvertragsabschluss haben sie extra nach WGs gesucht, haben darauf bestanden, dass es zwei Mietparteien sind und jetzt weigern sie sich, den Mietvertrag gegen eine Bearbeitungsgebühr umzuschreiben. Dabei gab es nie Probleme mit uns, wir haben die Miete immer pünktlich bezahlt. Ich meine, wenn der Vermieter wissentlich eine Studenten-WG in seine Wohnung holt, hat er sich ja auch wissentlich diese Option offen gehalten, die Miete zu erhöhen, sobald nur eine Partei geht.

    Und da der Vermieter jetzt schon Kenntnis darüber hat, dass meine Mitbewohnerin gehen will, wie sieht das aus, wenn sie sagt, gut ich bleibe im Mietverhältnis bestehen, wohne aber selbst nicht mehr in der Wohnung, um euch eine deftige Mieterhöhung zu ersparen?

    • Mietrecht.org
      07.09.2016 - 10:49 Antworten

      Hallo CRDS,

      wenn ein neuer Mietvertrag geschlossen wird, kann dieser auch mit anderen Konditionen abgeschlossen werden. Dagegen ist erstmal nichts zu sagen. Wenn Ihre Mitbewohnerin Mieterin bleiben will, dann ist dies in meinen Augen kein Problem, denn Sie haben ja noch nicht gekündigt.

      Wie der Stil des Vermieters zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    07.09.2016 - 20:37 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe schon mehrere Artikel zu dem Thema gemeinsamer Mietvertrag gelesen und bin in einer sehr misslichen Lage. Mein Partner und Ich haben uns getrennt, gemeinsamer Mietvertrag. Er stimmt einer gemeinsamen Kündigung nicht zu. Wir haben eine gemeinsame Tochter, habe in anderen Artikeln gelesen, das ich eine Kündigung von seiner Seite einklagen könnte wenn das Kindeswohl oder mein eigenes bedroht wäre. Abgesehen von der psychischen Belastung trifft das aber auch nicht zu. Wir gehen beide arbeiten, verdienen aber nicht genug und bekommen die Miete noch vom Jobcenter. Im Moment hält er sich immer mal wieder in unserer Wohnung auf und bleibt höchstens ein bis 2 Nächte weg. Doch wenn dieser Zeitraum länger wird, wäre ich doch verpflichtet das dem Jobcenter mitzuteilen oder? Und wenn das Amt daraufhin die Mietzahlung für Ihn einstellt, gibt es denn nicht doch eine Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen? Oder kann Ich im prinzip ewig für den fehlenden Mietteil haftbar gemacht werden? Ich will sicherlich keine Mietschulden riskieren aber ich bin wirklich verzweifelt, das ist nicht unsere erste Trennung und ich weiss das er nicht freiwillig nachgibt!

    • Mietrecht.org
      08.09.2016 - 11:29 Antworten

      Hallo Tanja,

      bei einem gemeinsamen Mietvertrag haften beide Mieter voll für die Mietzahlungen und auch für alle anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian
    07.10.2016 - 14:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erst mal herzlichen Dank für die Möglichkeit der Fragestellung und Ihre prompten Antworten!!!!
    Ich habe folgendes Problem:

    Gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin, Mindestlaufzeit noch 9 Monate. Nun haben wir uns getrennt und ich würde schnellstmöglich ausziehen wollen. Problem: Meine Freundin will die Wohnung behalten, keinen neuen Mieter und einer möglichen Aufhebungsvereinbarung nicht zustimmen. Ich kann zwar ausziehen, soll aber die Miete weiterhin bezahlen… Gibt es eine Möglichkeit/ Chance aus dem Mietvertrag ohne einen Anwalt rauszukommen?

    Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar!

    Gruß

    Julian

    • Mietrecht.org
      07.10.2016 - 15:16 Antworten

      Hallo Julian,

      durch die gemeinsame Haftung ist es wirklich schwer. Wenn das die Situation ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen oder an den Ihre Ex-Freundin appellieren. Im Zweifel müssen Sie in der Wohnung bleiben – das will sie aber bestimmt auch nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dörg Pfefferkorn
    13.10.2016 - 14:27 Antworten

    Hallo,

    meine Mutter wohnt noch mit ihrem Lebensgefährten (nicht verheiratet) in der Wohnung.
    Nun möchte sie ausziehen. Die Wohnung die sie haben ist bei einem Insolvenzverwalter, da der Vermieter in der Insolvenz ist. Der Lebensgefährte will in der Wohnung bleiben, nun sollen beide ihren Mietsvertrag kündigen. Der Lebensgefährte hat nun Angst die Wohnung zu verlieren, finanziell kann er sie sich leisten.
    Mus meine Mutter dann 3 Monate noch die Miete mit tragen, beide teilen sie sich, genauso wie die Nebenkosten.
    Wie schreibt man für beide dann am besten die Kündigung oder die Umschreibung auf den Lebensgefährten.

    Würde mich auf ein Feedback freuen damit ich meiner Mutter helfen kann.

    mfG

    Dörg Pfefferkorn

    • Mietrecht.org
      14.10.2016 - 11:36 Antworten

      Hallo Dörg,

      Sie sollten in Richtung Mietaufhebungsvertrag + Abschluss eines neuen Mietvertrages recherchieren. Oder noch einfacher: ein Mieter wird einvernehmlich aus dem Vertrag entlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dörg Pfefferkorn
        14.10.2016 - 13:52 Antworten

        Danke für das schnelle Feedback

        VG

        Dörg Pfefferkorn

  • Marc300
    27.11.2016 - 23:01 Antworten

    Hallo,

    Meine Freundin und Ich haben uns getrennt. Nun will Sie das nicht wahrhaben und meinte ,sie würde die Kündigung des laufenden Mietvertrags nicht unterzeichnen.
    Kann Sie mich mit Ihrer Unterschriftsverweigerung dazu Zwingen das ich doch die Miete weiter bezahlen muss. Solange sie das will. Bezahlen kann Sie die Wohnung alleine Definitiv nicht. Miete wird hälftig von beiden bezahlt. Unterschrieben haben beide Parteien und Vermieter. Keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe.

    Wäre für nützliche infos Dankbar

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      28.11.2016 - 11:22 Antworten

      Hallo Marc,

      mit genau diesen Fragen befasst sich der Artikel oben. Vielleicht lesen Sie sich nochmals in Ruhe ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela Jansen
    07.12.2016 - 13:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mit meinem Ex zusammen eine Wohnung gemietet und zusammen einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt haben wir uns getrennt,er ist ausgezogen.
    Mittlerweile habe ich die Wohnung gekündigt,weil ich sie mir nicht mehr leisten kann,auch mein Ex hat die Kündigung unterschrieben.
    Wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann,wird mein Ex dann in die Verpflichtung gezogen?

    Mit freundlichen Grüssen
    Daniela Jansen

    • Mietrecht.org
      08.12.2016 - 10:34 Antworten

      Hallo Daniela,

      der Vermieter kann sich an jeder der Mieter wenden. Oft wird hier der finanzstärkere gewählt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • dominique lapire
    10.01.2017 - 18:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Es geht um einen Mietvertrag mit Unterschrift von beiden Ehegatten. Scheidung vor 18 Jahren, Trennung seit über 20 Jahren. Keine Unterhaltsansprüche lange (Jahrzehntelang!) nicht mehr. Jetzt will der verbleibende ins Ausland umziehen, die Ex ist aber nicht zu erreichen (ist im Ausland).

    Wie hoch schätzen Sie das Restrisiko, dass der Anspruch auf Kündigung trotzdem nicht stattgegeben wird (z. B. falls die verschollene Ex plötzlich auftaucht und sagt “ich will die Wohnung zurück”).

    Mit freundlichen Grüssen

    • Mietrecht.org
      11.01.2017 - 09:07 Antworten

      Hallo Dominique,

      ich kann die Situation leider nicht mit einen Risiko einschätzen. Lassen Sie die Dinge im Zweifel von einem Anwalt prüfen und bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sönke Tegtmeier
    27.01.2017 - 13:45 Antworten

    Hallo, ich habe folgende Frage:

    ich habe mich Mitte August von meiner Ehefrau getrennt und habe Mitte September mit einem Bruchteil meiner Sachen die gemeinsame Wohnung verlassen. Aktuell organisiere ich auch meine Möbel und restlichen Sachen zu holen, da ich ab dem 01.02 eine neue Wohnung beziehen kann. Wir hatten gemeinsam vor einigen Jahren eine Doppelhaushälfte gemietet. Anfang Dezember haben wir diese ebenfalls gemeinsam fristgerecht zum 28.02.2017 gekündigt. Der Vermieter hat uns die fristgerechte Kündigung schriftlich bestätigt.

    Nun hat meine Frau eine Fristverlängerung (für den Auszug) bis Ende Mai beim Vermieter beantragt und auch bewilligt bekommen. Diese Fristverlängerung ist mit mir nicht abgesprochen worden und ich bin auch nicht damit einverstanden!

    Welche Möglichkeiten habe ich, dass die Kündigung zum 28.02 für mich wirksam wird?

    • Mietrecht.org
      27.01.2017 - 14:29 Antworten

      Hallo Sönke,

      verweisen Sie Ihre Frau und den Vermieter auf die (bestätigte) Kündigung hin und machen Sie darauf aufmerksam, dass ggf. ein neuer Mietvertrag zwischen Ihrer Frau und dem Vermieter entsteht (allerdings ohne Sie als Vertragspartner). Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • BK
    29.01.2017 - 15:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe mich durch die ganze Seite durchgelesen, aber mein Fall kam noch nicht zur Sprache. Mein (jetzt Ex-)Freund ist sehr schnell in meine Mietwohnung eingezogen, hat seine Möbel mitgebracht und bei der Stadt seinen Wohnistz angemeldet. Meine Vermieterin war mit seinem Einzug einverstanden. Wir haben keinen Untermietvertrag abgeschlossen, aber er hat die Hälfte der Miete und der NK per Dauerauftrag bezahlt.

    Leider ist die Beziehung sehr schnell gescheitert, und ich möchte ihn nun so schnell wie möglich loswerden. Die Wohnung hat 3 1/2 Zimmer und 69 qm. Meiner Ansicht nach zu wenig, um noch lange ein WG-ähnliches Zusammenleben zu führen. Er ist zwar bereit auszuziehen, findet aber, ich müsse eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Stimmt das? Was gilt in diesem Fall? Wie gehe ich am besten vor?

    Besten Dank im voraus!
    BK

    • Mietrecht.org
      30.01.2017 - 15:16 Antworten

      Hallo BK,

      Sie haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Ggf. ist ein Untermietvertrag zustande gekommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nici Wpkt
    06.02.2017 - 10:44 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    seit 2008 bin ich von meinem Ex getrennt. Wir hatten einen gemeinsamen Mietvertrag. Nach der Trennung habe ich eine Verzichtserklärung unterschrieben und diese wurde leider nicht dem Vermieter zugestellt. Seit 2.5 Jahren versuche ich eine einvernehmlichen Lösung zu finden. Der Vermieter ist bereit mich aus dem Vertrag zu entlassen. Dafür wurde ein Entlassungsvertrag aufgesetzt. Er müsste diesen unterschreiben und einreichen, das passiert leider nicht.
    Meine Frage: kann ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, um aus dem Vertrag zu kommen?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      07.02.2017 - 17:37 Antworten

      Hallo Nici,

      ich kann hier leider nicht mehr schreiben, als Sie bereits oben im Artikel gelesen haben. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlichen Beistand holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    10.02.2017 - 10:46 Antworten

    Hallo,
    ich bin Hauptmieter einer Wohnung. Nun möchte meine Freundin mit ihrem Sohn bei mir einziehen, Ich bleibe als alleiniger Hauptmieter bestehen. Darf die Verwaltung nun eine Nachtragsgebühr in Höhe von 80€ verlangen? Vielen Dank für Ihre Antwort ;)

  • KH
    15.02.2017 - 16:51 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne derzeit in einer 2er-WG. Meine Mitbewohnerin möchte ausziehen und wir haben die Hausverwaltung informiert, dass wir gerne für einen Nachmieter sorgen. Als Antwort bekamen wir, dass ein Mieterwechsel nach Prüfung der Unterlagen (Schufa, Gehaltsnachweis) unproblematisch sei. Nach Einsenden der Unterlagen der potentiellen neuen Mitbewohnerin wurde diese nun abgelehnt, obwohl ihre Nachweise positiv sind und eine Bürgschaft (Mutter ist Beamtin) vorliegt. Meine Frage ist, ob die Eigentümer des Hauses ein neues WG-Mitglied ohne Begründung ablehnen dürfen? Wenn man zumindest den Grund wüsste, könnten wir zumindest Unterlagen nachreichen oder einen neuen “besseren” Nachmieter finden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    KH

    • Mietrecht.org
      15.02.2017 - 17:50 Antworten

      Hallo KH,

      der Vermieter muss nicht den erstbesten Nachmeter nehmen. Der Vermieter muss ja selbst entscheiden, mit wem er einen Vertrag eingeht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MS
    23.02.2017 - 08:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    folgende Situation. Ich bewohne mit meiner Freundin und Ihrem Sohn seit 2 Jahren eine gemeinsame Wohnung. Beide stehen im Mietvertrag. Ich zahle die gesamte Warmmiete. Sie geht komplett von meinem Konto runter. Nun haben wir eine Rückzahlung der Nebenkosten bekommen, da zu viel gezahlt wurde. Seit geraumer Zeit verstehen wir uns in der Beziehung nicht mehr gut. Als die Nachricht der Rückzahlung kam, bestand meine Freundin auf die Hälfte des Geldes und meint sie hätte Anspruch darauf. Jetzt hat sie ohne mein wissen ihre Bankdaten angeben und sich die gesamte Rückzahlung ohne mein Wissen auf Ihr Konto geholt. Frage: wenn ich die gesamte Miete bezahle, habe ich dann das alleinige Recht auf die Rückzahlung der zu viel entrichtenden Betriebskosten ?

    • Mietrecht.org
      23.02.2017 - 13:22 Antworten

      Hallo MS,

      wie Sie intern die Gelder verteilen ist Ihre Sache. Gegenüber dem Vermieter sind Sie beide Vertragspartner.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MK
    09.03.2017 - 21:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    folgende Situation, meine Eltern leben seit 3 Jahren getrennt und sind seit einem halben Jahr offiziell geschiedene Eheleute. ich lebe mit meinem Vater weiterhin in dm gemeinsam angemietetem Haus meiner Mutter und meines Vaters (Seit 1994). Wir, mein Vater und ich, möchten nun gemeinsam mit der Vermieterin den Miertvertrag auf ihn und mich laufen lassen. Leider weigert sich meine Mutter (die seit 3 jahren eine eigene Wohnung hat und nicht mehr in diesem Haus wohnen will) die Vertragsänderung zu unterschreiben. Was können wir bzw die Vermieterin jetzt tun?

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      11.03.2017 - 06:55 Antworten

      Hallo MK,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikelabschnitt “Sonderfall Scheidung” oder auf eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karin Jestädt
    11.03.2017 - 14:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe da mal eine Frage. Ich wohne seit 5 Jahren mit meiner Familie und meinen Eltern in einem Zweifamilienhaus. Mein Vater und ich stehen im Mietvertrag. Das Haus ist jetzt verkauft und der Käufer hat Eigenbedarf angemeldet. Meine Eltern haben schon eine neue Wohnung gefunden. Wir aber noch nicht. Wenn meine Eltern jetzt ausziehen kann ich nicht die volle Miete für das Haus zahlen. Müssen wir jetzt einen neuen Mietvertrag abschliessen? Verliere ich dann meine “fünf” jahre die mir ja eine längere Kündigungsfrist bringt??
    Vielen Dank für ihre Antwort

    • Mietrecht.org
      11.03.2017 - 16:23 Antworten

      Hallo Karin,

      wenn Ihr Vater und Sie das gesamte Haus gemeinsam gemietet haben, können Sie auch nur gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K.P.
    16.03.2017 - 17:32 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    folgende Situation, unser Sohn hat sich eine Wohnung gesucht und gefunden, bei der Besichtigung der Wohnung hat uns die Maklerin angesprochen und gesagt, wenn meine Frau also die Mutter mit in den Mietvertrag eintritt bekommt der Sohn die Wohnung, gesagt getan…
    Meine Frau musste dann noch ein Dokument unterschreiben in dem es heißt…
    Zitat:
    “hiermit gebe ich … meine Zustimmung zum Abschluss des Mietvertrages für obige Wohnung … Ich trete mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein”
    Zitat Ende
    Zwischenzeitlich gab es mal Probleme mit der Mietzahlung und wir mussten tatsächlich für unseren Sohn die Mietzahlung übernehmen…

    Jetzt hat Er aber eine Freundin mit zwei Kindern die bei Ihm eingezogen ist, die beiden bekommen ein weiteres Kind usw.

    Wir haben mit den beiden gesprochen, das meine Frau nun aus dem Mietvertrag austreten möchte und seine Freundin in den Mietvertrag eintreten sollte damit es für die entstehende Familie eine gesicherte bleibe für alle gibt, und beide alle Rechte haben, was eingesehen wurde von den beiden.

    Nun, wie kommt meine Frau aus dem Mietvertrag wieder raus ohne das Mietverhältnis zu kündigen.

    Da beim Abschluss des Mietvertrages meine Frau “aufgefordert” wurde Ihr Einverständnis, damit der Mietvertrag zu Stande kommt abzugeben, liegt hier darüber hinaus auch noch eine Übersicherung vor, die die Wirksamkeit dieser verdeckten Bürgschaft neben einer Kaution auch noch in Frage stellt, wie das Landgericht Coburg urteilte.

    Landgerichts Coburg vom 11.10.2005, Az: 23 O 676/05; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9.3.2006 und 5.4.2006, Az: 6 U 75/05; rechtskräftig.

    Noch dazu hat meine Frau keine Tag dort gewohnt, oder wurde jemals in dem Schriftverkehr erwähnt, außer bei den oben angedeuteten Mietproblemen unseres Sohnes.

    Wir möchten nun den Vermieter anschreiben und diesem mitteilen dass die Rechtswidrige Vereinbarung unwirksam ist, aber die Freundin in den Mietvertrag eintreten möchte.

    Wie gehen wir am erfolgreichsten dabei vor?

    Vielen Dank für Ihre fachliche Antwort auf Ihrer unglaublich interessanten Webseite…. :-)

    MfG
    K.P.

  • Bueno Alonso, Markus
    22.03.2017 - 12:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Frau und ich haben uns letzten Monat getrennt. Wichtig ist hierbei, dass wir uns trotz dessen noch gut verstehen und keiner dem anderen was schlechtes möchte.
    Ich möchte unbedingt im Haus bleiben…

    Finanziell ändert sich nichts, da ich jetzt so viel verdiene, wie wir beim Vertragsabschluss zusammen. Wir haben eine Doppelhaushälfte gemietet (seit 8 Jahren) und meine Frau wird ausziehen, da sie sich die Miete nicht leisten kann. Im Mietvertrag stehen meine Frau, meine Tochter und ich.

    Mein Vermieter wohnt gegenüber und hat des Öfteren mitbekommen, dass es Streit mit den Nachbarn gab. Nun habe ich bedenken, dass mein Vermieter dies als Grund für eine nicht Weiterführung des Mietvertrages nehmen könnte (habe ich oben in dem Artikel gelesen).
    Also kurz zu meinen Fragen:

    Muss ich den Vermieter informieren, wenn meine Frau auszieht? Er wird es zwar mitbekommen, spätestens wenn der Möbelwagen da steht…..aber muss ich es?

    Wenn ja, kann ich ihn bitten, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern nur die Änderung vorzunehmen. Meine Frau und Tochter würden dem zustimmen und auch dabei sein, bei der Änderung.

    Ich habe so eine Angst, dass ich aus dem Haus muss. Wir haben so viel daran gemacht, den ganzen Garten angelegt, Pool eingebaut…usw…
    Ich möchte jetzt nur nichts „Falsches“ unternehmen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße aus dem schönen Erlenbach bei Marktheidenfeld.
    Markus B.

    • Mietrecht.org
      22.03.2017 - 15:45 Antworten

      Hallo Markus,

      wenn Sie nicht mit dem Vermieter sprechen, wird es doch nur schlimmer. Bitte lassen Sie sich dazu bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bueno Alonso, Markus
        23.03.2017 - 07:51 Antworten

        Guten morgen Dennis,

        an wen kann ich mich hierbei am besten wenden?
        Einen Anwalt?

        Hatte mich übrigens ober verschrieben, ich wir haben nur mit unseren direkten Nachbarn Ärger, mit den anderen Nachbarn verstehen wir uns sehr sehr gut. War mich wichjtig, dies noch klar zu stellen.

        Viele Grüße

        • Mietrecht.org
          23.03.2017 - 14:23 Antworten

          Hallo Markus,

          ja, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Susa
    25.04.2017 - 11:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor vier Jahren bezog ich mit meinem Lebensgefährten und unseren drei Kindern eine Wohnung. Vor 1,5 Jahren trennten wir uns. Die Wohnung bewohnen wir jedoch nach wie vor beide, da wir dort abwechselnd unsere Kinder betreuen (sog. Nestwohnung) Inzwischen haben wir beide neue Partner. Mein ExLebensgefährte untersagt jedoch, dass mein neuer Lebensgefährte die Wohnung überhaupt betreten darf, umgekehrt darf seine neue Freundin jederzeit in unsere gemeinsame Wohnung. Inzwischen hat der Ex auch ohne mein Wissen, somit auch ohne meine Zustimmung, das Schloß zum Schlafzimmer von ihm und seiner Freundin ausgetauscht, so dass ich keinen Zugang mehr zu den darin u.a. befindlichen Unterlagen, Dokumenten etc habe. Die Miete für die gemeinsame Wohnung, welche wir beide als Hauptmieter anmieten, geht von unserem gemeinsamen Konto. Leider habe ich derzeit nur einen Minijob, der meine Mietkosten nicht decken würde, daher haben wir vor einiger Zeit mündlich vereinbart, dass ich sog. materiellen Unterhalt leiste, d.h. die Kinder zu 80% betreue, Lebensmittel einkaufe etc.
    Nun hat mein ExPartner jedoch Geldprobleme und droht mir, mich aus der Wohnung zu schmeißen.

    In Kurzfassung meine Fragen:

    1. Darf er meinem Partner den Zugang verweigern, auch wenn ich die Anwesenheit seiner Partnerin dulde (n muss)? Oder darf ich umgekehrt ihren Besuch auch untersagen?
    2. Ist es legitim, dass ich in der gemeinsamen Wohnung, auch wenn ich derzeit meinen Mietanteil nicht finanziell entrichte, Schlüsselaustausche und Zugangsverweigerungen hinnehmen muss? Kann mich mein Ex dazu zwingen, meine Habseligkeiten aus der Wohnung zu räumen?
    3. Kann er mich ohne meine Zustimmung aus dem Mietvertrag entfernen lassen?

    Eine Rechtsberatung kann ich mir aktuell nicht leisten, daher hoffe ich, dass Sie mir zumindest ein paar Hinweise geben können, eventuell auch, in welchem GB ich die für mich relevanten und zutreffenden Regelungen finden kann. Meine bisherigen Recherchen waren leider recht fruchtlos.

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Mietrecht.org
      25.04.2017 - 12:45 Antworten

      Hallo Susa,

      ich kann das Verhältnis zwischen den Mietern und die daraus resultierenden Fragen nicht bewerten / beantworten. Sie sind beide Mieter, gegenüber dem Vermieter haften Sie gesamtschuldnerisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Susa
        25.04.2017 - 12:51 Antworten

        Haben Sie eventuell einen Tipp, wo ich alternativ nachlesen könnte?

        Vielen Dank.

  • Steffi
    25.04.2017 - 19:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben ein Haus gekauft, in welchem wir selbst eine Wohnung nutzen und sind in diesem Haus Vermieter von zurzeit zwei Wohnungen.
    Dem Mieter einer Wohnung haben wir wegen Eigenbedarf mit einer neunmonatigen Kündigungsfrist gekündigt, was uns sehr schwer gefallen ist. Nun hat sich das Paar der anderen Wohnung (beide Hauptmieter) getrennt, die Frau möchte ausziehen. Sie war unsere Hauptansprechpartnerin für die Wohnung, er ist sehr unzugänglich, musste seinen Job zwischenzeitlich aus psychischen Gründen auch aufgeben, ist zurzeit aber wieder berufstätig.
    Sind wir als Vermieter verpflichtet, mit ihm einen neuen Mietvertrag zu vereinbaren, wenn das Paar kündigt, weil sie raus möchte? Oder können wir die Kündigung einfach akzeptieren und er zieht mit dreimonatiger Kündigungsfrist auch aus?
    Wir haben das Haus für unsere Zukunft und die Familienplanung gekauft, wollten gern eine Wohnung weiterhin vermietet lassen, sind uns mit ihm als Mieter aber sehr unsicher bezüglich der Verbindlichkeit wie Zahlung der Miete, Sauberkeit, etc.
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      29.04.2017 - 15:48 Antworten

      Hallo Steffi,

      beide Mieter können nur gemeinsam kündigen. Sie als Vermieter und Vertragspartner entscheiden, mit wem Sie einen Vertrag schließen möchten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    11.05.2017 - 17:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich bin vor wenigen Wochen in eine Wohnung mit meinem jetzt Ex-partner gezogen. Seit unserem Einzug ist er total ausgewechselt übt sehr grossen Psychoterror aus, beleidigt mich zerstört Gegenstände usw. Wir haben einen Mietvertrag der uns aber für mehrere Jahre an die Wohnung bindet.
    Dazu kommt das ich kurz vor der Geburt unseres Kindes bin. Was kann ich tun um zumindest aus dem Mietvertrag rauszukommen ?
    Können Sie mir helfen?

    • Mietrecht.org
      11.05.2017 - 17:49 Antworten

      Hallo Maria,

      im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • René
    29.05.2017 - 07:02 Antworten

    Hallo,

    ich habe mit meiner früheren Lebensgefährtin gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Wir hatten aus verschiedenen Gründen nach der Beziehungstrennung die räumlich Trennung noch nicht hinbekommen. Sie kam dann wegen eines Suizidversuches in ein Krankenhaus. Aus diesem ist sie aber verschwunden und bisher nicht wieder aufgetaucht. Demzufolge kann sie auch keine Kündigung unterschreiben. Ich will aber unbedingt aus der Wohnung raus. Wie ist denn in so einem Fall zu verfahren?

    • Réen
      14.06.2017 - 07:03 Antworten

      Ich habe mich jetzt mit meinem Vermieter darauf geeinigt, daß ich mit normaler Frist kündigen darf, wenn sie nach 4 Wochen immer noch vermisst ist. Ich soll der Kündigung dann als Grund die Vermisstenanzeige hinzufügen.

  • Annette
    30.05.2017 - 12:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Partner hat sich Ende Februar von mir getrennt und hat bis Mitte März den größten Teil seiner Möbel raus geräumt. Die letzte Miete, die ich von ihm bekam, war für Februar.
    Leider streiten wir seit langem und werden uns nicht einig. Dadurch zieht sich der ganze Prozess mit der Wohnung in die Länge. Mit der Verwaltung ist alles geklärt, er muss nur ein Formular unterschreiben und ist dann aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus, ich bleibe alleiniger Mieter.
    Das Problem was ich habe ist, dass mein Exfreund mir den Schlüssel nicht gibt. Er nutzt es als Druckmittel, da wir uns wegen dem Geld (Miete) nicht einig sind. Wir haben nun schon Ende Mai und ich frage mich, ob ich ein Anrecht auf die Miete von ihm bis zur Schlüsselübergabe habe? Er hat im Keller noch Kleinigkeiten stehen aber hat seit Ende Februar nicht mehr in der Wohnung geschlafen.
    Kann ich die Miete für März, April und Mai von ihm verlangen?

    Vielen Dank für eine Antwort.
    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      30.05.2017 - 13:07 Antworten

      Hallo Annette,

      hier geht es um das Mietrecht. Also zum Beispiel um die Frage, wer dem Vermieter die Miete schuldig ist. Wie Sie die Dinge zwischenmenschlich regeln ist Ihre Sache. Im Zweifel sollten Sie sich dazu rechtlich beraten lassen (oder z.B. das Schloss austauschen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Annette
        30.05.2017 - 16:16 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        danke für Ihre Antwort. Da beide Parteien im Mietvertrag stehen und gesamtschuldnerisch haften, wie ist da meine Rechtslage? Kann ich die Miete von ihm verlangen, da der Schlüssel noch in seinem Besitz ist?

        Liebe Grüße

  • Erika
    30.05.2017 - 15:08 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage bezüglich der einseitgen Kündigung eines Mieters trotz Kündigungsverzicht/Mietbindung von 3 Jahren.

    Mein Ex-Freund und ich wohnen seit 1 Jahr in einer gemeinsamen Wohnung, wobei wir uns vor Kurzem einvernehmlich getrennt haben. Er möchte nun ausziehen und aus dem Mietvertrag austreten, wobei das für mich in Ordnung geht. Ich hingegen würde gerne in der Wohnung wohnhaft bleiben.

    Ist es ihm generell möglich mich zur Kündigung zu zwingen? Und was passiert in diesem Fall mit der 3ährigen Mietbindung, die unser Vermieter sicherlich nicht aufgeben wird? Bleibt diese bestehen und ist mein Ex-Freund auch trotz Trennung an die Mietbindung rechtlich gesehen gebunden?

    Ich danke Ihnen vorab für die Unterstützund in diesem Sonderfall.

    Viele Grüße
    Erika

  • Melissa
    05.06.2017 - 11:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich befinde mich derzeit in einer wirklich verzwickten Lage. Ich habe vergangenes Jahr einen gemeinschaftlichen Mietvertrag für eine 2er WG unterzeichnet. Da das Zusammenleben für mich nicht mehr möglich war bin ich nun ausgezogen. Da meine Mietbewohnerin in der Wohnung weiter leben möchte, stimmt sie einer gemeinsamen Kündigung nicht zu. Daher bin ich nun verzweifelt auf der Suche nach einer Nachmieter, was sich jedoch als sehr problematisch erweist. Es waren bisher mehrere Personen zur Besichtigung da und entweder möchten die Interessenten das Zimmer nicht mehr, weil sie mit meiner Mitbewohnerin nicht sympathisieren oder meine Mietbewohnerin lehnt die Interessenten ab. In einem Fall hat sie sogar eine Interessentin zum vereinbarten Termin vor der Tür stehen lassen, da sie sich (mit Ankündigung) 15 min. verspätet hat.

    Auch ist es sehr schwer überhaupt Interessenten zu finden, die ihren Anforderungen genügen. Es dürfen nur weibliche Personen sein, keine Katzen wegen einer Katzenhaarallergie, die Interessenten müssen der deutschen Sprache mächtig sein, sie dürfen nicht jünger als 24 sein und so weiter und so fort.

    Gibt es eine Möglichkeit anders aus dem Mietverhältnis auszuscheiden? Die Option der gemeinsamen Kündigung, als auch einen Nachmieter finden sind zu derzeitigem Stand nicht möglich. Der Aufhebung des Mietvertrages stimmt zudem der Vermieter nicht zu, da er dadurch meine Mitbewohnerin schützen möchte, außerdem müsste dieser Aufhebung auch meine Mitbewohnerin zustimmen, was sie auch nicht tut.

    Ich brauche wirklich dringend einen Rat.

    Liebe Grüße
    Melissa

  • Michael
    05.06.2017 - 14:18 Antworten

    Hallo,
    wie verhält sich der Sachverhalt bei mehr als zwei Hauptmietern? Konkret bei einer 3er WG bei der zwei Haupmieter das Verhältnis beenden möchten (kündigen), die dritte Partei allerdings nicht?

    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße
    Michael

    • Mietrecht.org
      05.06.2017 - 16:35 Antworten

      Hallo Michael,

      die Mieter können nur gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marlies Dönicke
    11.06.2017 - 18:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Meine Stieftochter wohnt in einer 3er WG .Jetzt mochte sie mit ihrem Freund zusammenziehen und hat auch schon gekündigt. Der Vermieter ist auch damit einverstanden das Sie auszieht und die anderen Mitbewohner die Wohnung weiter nutzen. Allerdings besteht er darauf dass das Kautoinskonto aufgelöst wird da dieses auf meine Stieftochter läuft. Die beiden verbleibenden Mieter solle erneut Kaution bezahlen und erst wenn diese eingegangen ist bekommt meine Stieftochter Ihr Geld zurück. Sie hat dem Vermieter den Vorschlag gemacht das Sie das Geld auf dem Konto lässt und das man ja nur den Namen der beiden anderen auf dem Konto eintragen soll. Darauf lässt sich der Vermieter aber nicht ein. Was kann man da tun?
    Liebe Grüße
    M. Dönicke

    • Mietrecht.org
      14.06.2017 - 10:45 Antworten

      Hallo Frau Dönicke,

      ich halte das Vorgehen des Vermieters für sinnvoll – denn so gibt es in X Jahren keine Probleme bei der Kautionsauszahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max E.
    03.07.2017 - 22:25 Antworten

    Schönen guten Abend Herr Hundt,

    ich habe folgende Situation;Ich lebe seit ende November 2016 mit einem Mitbewohner in einer WG zwecks Studium. Wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag angemeldet. Jetzt hat sich bei mir leider ergeben, dass ich kein BAföG mehr bekomme und am August Schluss ist. Ich habe mich nebenher darum bemüht Arbeit zu finden und auch als Selbstständiger hat es leider nicht geklappt. Aus diesem Grund werde ich auch ab August nicht mehr zahlen können und möchte nun mein Zimmer kündigen und die Vermieterin darum bitten ggf. bis Ende des Monats einen Nachmieter zu finden. Die Chancen hierbei wären auch sehr hoch, da die Lage optimal ist, die Gegend sehr ruhig und schön und die gesamte Miete wenig Geld kostet. Mein Mitbewohner ist damit einverstanden und weiß bereits bescheid. Ich will auch meine Sache schon mal aus der Wohnung holen und diese Woche die Kündigung einreichen.

    Meine Frage hierbei ist nun, wie meine Chance darauf aussehen würde, da ich mich ja normal an die drei monatige Kündigungsfrist zu halten habe. Auch würde ich gerne wissen, wie ich mich gegenüber dem Stromanbieter verhalten soll. Mein Ziel ist es, dass wenn ich schon drei Monate weiter bezahlen soll, wenigstens Kosten für Strom und Warmmiete, sprich Nebenkosten weg fallen, da ich zumindest ab dieser Woche nicht mehr dort wohnen werde! Ich frage einfach aus Interesse ob sowas überhaupt möglich ist, oder ich auch innerhalb der drei Monate die Miete im vollen Umfang zu bezahlen habe. Ein fester Vertrag gegenüber dem Stromlieferanten besteht nicht und Internet läuft auch nicht über mich.

    Eine Antwort würde mich sehr freuen.

    Viele Grüße,

    Max E.

    • Mietrecht.org
      04.07.2017 - 14:39 Antworten

      Hallo Max,

      Sie können den Vertrag nicht alleine kündigen. Wenn Sie einen Nachtrag zum Mietvertrag verfassen und einen neuen Mieter aufnehmen (Mieterwechsel), dann ist das mit der Einwilligung aller Beteiligten zu jedem Zeitpunkt möglich.

      Wie Sie die Strom- und Nebenkosten im Innenverhältnis mit Ihrem Mitbewohner am besten aufteilen, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lutz Hüfner
    07.07.2017 - 11:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Freundin und ich haben mit unserem Vermieter einen Mietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen, indem wir beide als Mieter eingetragen sind. Nun trennen wir uns, sie zieht aus und ich möchte in der Wohnung wohnen bleiben. Der Vermieter sagt, darauf angesprochen, dass es das einfachste ist, wenn ich meiner Freundin ein Dokument ausstelle, indem ich ihre Mietpflichten und Rechte übernehme und der eigentliche Mietvertrag so bestehen bleibt. Womit ich sehr einverstanden wäre.

    Kann meine Freundin damit von allen Rechten und Pflichten entbunden werden und ich so als Alleinmieter angesehen werden? Gibt es einen Formulierungsvorschlag für soetwas?

    Mit freunflichen Grüßen

    L.H.

  • Strobl
    18.07.2017 - 13:45 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Situation zurzeit:

    Mein Ex-Freund und ich haben damals den Mietvertrag zusammen unterschrieben. Jetzt möchte ich gerne aus der Wohnung ausziehen und er bleibt drin.

    Die Vermieterin will aber das wir beide Kündigen aber das möchte er nicht. Er will weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben.

    Hat die Vermieterin ein Recht, mir die Kündigung zu verweigern wenn er nicht kündigt ? Und kann sie überhaupt von ihm verlangen zu kündigen?

    Viele Grüße

    Christiane Strobl

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:09 Antworten

      Hallo Christiane,

      mit dieser Problematik befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra B.
    27.07.2017 - 11:25 Antworten

    Sehr geehrtet Herr Hundt,

    Ich habe gemeinsam mit meinem damaligen Partner (wir sind nicht verheiratet) ein Häuschen gemietet
    Er hat mich mittlerweile in eine prekäre finanzielle Lage gebracht, und ich muss nun aus diesem Häuschen ausziehen weil ich die Miete nicht mehr bezahlen kann. Ich kündige die Wohnung, nicht der Vermieter.

    Mein Ex-Partner stellt sich quer und will der Kündigung nicht zustimmen. Er ist aber zwischenzeitlich nicht mehr in Deutschland gemeldet, “ins unbekannte Ausland verzogen”.
    Wie kann ich nun aus diesem Mietvertrag aussteigen? Kann der Vermieter den fehlenden Wohnsitz als Grund genug anerkennen?
    Der Vermieter möchte eine möglichst schriftliche Bestätigung von ihm, dann nimmt er die Kündigung an.

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass mein Ex-Partner nicht in dem Häuschen bleiben möchte er hat dich derzeit anderweitig etwas angemietet, will mich damit also nur blockieren.

    Was für eine Handhabe habe ich?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra B.

    • Mietrecht.org
      27.07.2017 - 14:22 Antworten

      Hallo Alexandra,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider weiteren allgemeine Informationen (über den Artikel hinaus) bieten. Ich würde Ihnen empfehlen, das Sie Ihre konkrete Kündigungsmöglichkeit hier prüfen lassen: https://www.mietrecht.org/beratung/kuendigung-moeglich-mieter/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    02.08.2017 - 09:40 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage, und zwar steh ich mit meiner Lebenspartnerin ( inzwischen Ex) im Mietvertrag.
    Sie selbst kann alleine die Wohnung nicht halten und sie würde ausziehen. Der Mietvertrag wird auf mich überschrieben da ich in der Wohnung bleibe.

    Wie sieht es jetzt bei Ihr aus? Muss sie dennoch kündigen oder kann sie aus der Wohnung gehen?
    Gruß Frank

    • Mietrecht.org
      02.08.2017 - 10:10 Antworten

      Hallo Frank,

      Ihre Fragen werden im Artikel oben beantwortet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • André
    06.08.2017 - 11:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Freundin und ich haben eine gemeinsame Wohnung und sind beide auch im Mietvertrag eingetragen und jeder hat unterschrieben. Ich alleine habe die Mietkaution bezahlt.
    Meine Freundin möchte ausziehen und ich möchte die Wohnung behalten.

    Kann der Vermieter es grundsätzlich ablehnen, dass ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet ? (falls aus Sicht der Vermieters das Einkommen des verbleibenden Mieters nicht ausreicht). Ist dies also auf good will des Vermieters abhängig, oder kann ich als verbleibender Mieter rechtliche Ansprüche gelten machen ?

    Gruß
    André

    • Mietrecht.org
      07.08.2017 - 12:03 Antworten

      Hallo André,

      der Vermieter hat aktuell zwei Ansprechpartner / zwei haftende Mieter. Sie brauchen den guten Willen, denn der Vermieter hat den Vertrag unter den bestehenden Voraussetzungen geschlossen. Alleine hätte ein Mieter die Wohnung ggf. garnicht mieten können. Das einfach zum Verständnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • André
        10.08.2017 - 15:49 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,
        recht herzlichen Dank für ihre verständliche Antwort.

        Abschliessende Frage, kann der Vermieter dies grundsätzlich ablehnen und braucht dies auch nicht zu begründen ? Oder muß er mir konkrete Gegenvorschläge machen, z.B. er legt mein Grundeinkommen fest, ab wann er mich als alleinigen Mieter akzeptiert, oder er wäre einverstanden wenn ein anderer Mieter dafür einspringt (falls ich eine neue Partnerin hätte), oder ich ein Teil der Wohnung untervermiete. Für mich wäre es wichtig zu wissen, bin ich rechtlich gesehen auf den good will angewiesen oder muß der Vemieter konkrete Angaben machen unter welchen Bedinungen er der Entlassung eines Mieters zustimmt ?

  • Fred
    21.08.2017 - 13:40 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Folgendes Problem.
    Ich habe vor 10 Jahren mit meiner Ex-Freundin einen Mietvertrag unterschrieben. Seit 3 Jahren wohnt die Frau nicht mehr bei mir und den Kindern. Hinzu kommt dass keine neue Adresse bekannt ist. Bekannt ist nur, dass sie schwer Psychisch krank ist und nicht mehr in der Lage war sich um etwas zu kümmern.
    Was kann ich tun um sie aus dem Mietvertrag zu kriegen, wenn kein Kontakt besteht?

    Vielen Dank

    Gruß Fred

    • Mietrecht.org
      22.08.2017 - 09:21 Antworten

      Hallo Fred,

      nehmen Sie Kontakt auf und entlassen Sie Ihre Ex-Freunin gemeinsam mit dem Vermieter aus dem Mietvertrag. Dazu brauchen Sie entsprechend den guten Willen Ihrer Mit-Mieterin und des Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Grabert
    31.08.2017 - 14:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem: Mein Expartner und ich stehen gemeinsam in einem Mietvertrag drin. Er möchte in der Wohnung verbleiben und ich würde mir gerne eine neue Wohnung nehmen und damit aus dem Mietvertrag ausscheiden. Dem ganzen hat mein Expartner auch schriftlich zugestimmt. Nun möchte der Vermieter jedoch von meinem Expartner neue Einkommensnachweise und eine neue Schufa-Auskunft. Diese gibt er jedoch einfach nicht ab. Laut Vermieter kann der Vertrag aber erst umgeschrieben werden, wenn er die Unterlagen einreicht und solange werde ich nicht aus dem Vertrag gelöscht. Es seie nur eine zivilrechtliche Klage möglich, so laut Vermieter.

    Gibt es hierfür keine anderen Möglichkeiten aus dem Vertrag auszuscheiden und bin ich solange wie die Klage laufen würde verpflichtet Miete zu bezahlen, obwohl ich dort nicht mehr wohne ?

    Danke schonmal im Voraus.

    Viele Grüße
    Sarah

    • Mietrecht.org
      31.08.2017 - 15:09 Antworten

      Hallo Sarah,

      Sie haften solange, wie Sie im Mietvertrag stehen und damit Mieterin sind. Egal ob Sie noch in der Wohnung leben oder nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • EBO
    29.09.2017 - 16:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Tochter und ihr Lebensgefährte sind gemeinsame Mieter einer Wohnung.
    Da ihr Lebensgefährte immer bedrohlicher und handgreiflicher wird, möchte sie gerne mit ihrem Baby ausziehen. Aber Wohnungen sind knapp.Mit dem Baby hat sie schlechte Karten. Er will auf keinem Fall die Wohnung aufgeben.Die Polizei sagte schon, sie kann sich die Wohnung nur zuweisen lassen, wenn sie ihn, nach der Attacke zu Hause antreffen. Aber bis die Polizei eintrifft, ist er über alle Berge. Nach ein paar Tagen kommt er wieder, aber dann kann die Polizei nichts mehr machen. Es ist doch kein Zustand, so zu leben und das Baby mittendrin. Soll sie ins Frauenhaus? Die sind auch voll. Und dafür sind die Attacken nicht schlimm genug. Ich bin auch immer noch der Meinung, er will das sie auszieht,er bleibt wohnen, aber Sie muss weiter die halbe Miete zahlen, oder er verrechnet es mit dem Unterhalt fürs Baby. Da muss man doch irgendwie raus kommen.

    • Mietrecht.org
      30.09.2017 - 13:03 Antworten

      Hallo EBO,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann nur eine rechtliche Beratung empfehlen. Beim Thema häusliche Gewalt kann ich Ihnen hier leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mathias Dehn
    10.10.2017 - 22:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem:

    ich lebe in einer 2er WG wo beide Hauptmieter sind. Einer ist berufsbedingt ausgezogen steht aber noch im Vetrag (wir verstehen uns auch super).

    Nun möchte er kündigen aber ich bin laut Hausverwaltung nicht solvent genug, die Wohnung alleine zu Übernehmen als alleiniger Hauptmieter.

    Ich suche daher einen Nachmieter der dann auch als Hauptmieter dienen soll damit dies dann wieder 2 Hauptmieter in der Wohnung sind.

    Was für Rechte hat der Vermieter? könnte er mich jetzt einfach kündigen und ich auf der Straße landen da ja Vertragsperson A kündigen möchte und ich ja alleinig nicht akzeptiert wurde als Hauptmieter oder muss der Vermieter einfach einen neuen Nachmieter akzeptieren (der natürlich solvent ist etc.)?

    Ich habe Bedenken, dass es ein Schlupfloch gibt, was es dem Vermieter ermöglicht, mich nun aus der Wohnung zu kündigen.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie diesbezüglich Hinweise für mich hätten :)

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      11.10.2017 - 08:14 Antworten

      Hallo Mathias,

      danke für Ihren Beitrag. Der Artikel oben hilft Ihnen sicher schon weiter – lesen Sie am besten nochmals in Ruhe nach. Sie brauchen auf jeden Fall den guten Willen des Vermieter, soviel steht fest.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Seidel
    24.10.2017 - 10:54 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich frage für meinen jetzigen Lebensgefährten.
    Er hat letztes Jahr mit seiner Ex-Partnerin in einer Wohnung gewohnt, nach der Trennung (Juni 16) ist er gleich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Beide haben die Wohnung gekündigt, es liegt auch eine Kündigungsbestätigung vor (zum 30.09.16), in der beide angesprochen werden. Mein Lebensgefährte hat sich eine neue Wohnung genommen und diese im August 2016 bezogen, von der alten Vermietung hat er dafür auch eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung bekommen. Seine Ex-Partnerin ist allerdings aus der gemeinsamen Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen und hat auch keine Miete gezahlt (sie ist arbeitslos und bezieht Harzt IV), sie ist erst in diesem Jahr aus der Wohnung ausgezogen. Nun möchte die Vermietung von meinem Lebenspartner den Großteil der Mietschulden haben, außerdem kamen jetzt noch Kosten für die Endreinigung und Malerarbeiten der Wohnung, sowie die Kosten einer neuen Schließanlage auf, da sie einen Schlüssel zu wenig abgebeben hat.
    Ist das überhaupt rechtens, dass die Vermietung sich an meinen Lebenspartner wendet?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      24.10.2017 - 22:02 Antworten

      Hallo Frau Seidel,

      wie Sie oben gelesen haben: Mieter haften gemeinsam. Vermieter wenden sich deshalb an den Mieter, bei dem mehr zu holen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • robert
    07.11.2017 - 13:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der Artikel beschreibt den Fall, dass ein Mieter aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden möchte. Wie sieht es aus, wenn in einer 4er-WG drei Mietparteien aus einen solchen Vertrag ausscheiden wollen und bereits ausgezogen sind (Nachmieter wohnen bereits dort, die letzte Hauptmieterin möchte die Wohnung und insbesondere die günstigen Mietkonditionen nicht aufgeben)?

    Vielen Dank vorab & beste Grüße
    Robert

    • Mietrecht.org
      07.11.2017 - 20:33 Antworten

      Hallo Robert,

      einen Mietvertrag können nur alle Mieter gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    21.12.2017 - 18:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wenn ein Mieter eine Teilkündigung ausspricht, der andere Mieter diese aber nicht annehmen möchte, kommt die Kündigung nicht zustande. Inwieweit ist der Mieter, der kündigen wollte verpflichtet weiterhin Miete zu zahlen? Ausgezogen ist er allerdings bereits…

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      22.12.2017 - 17:08 Antworten

      Hallo Sandra,

      ohne wirksame Kündigung bestehen alle Pflichten aus dem vertrag auch weiterhin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mark
    02.01.2018 - 23:24 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe mit meiner Partnerin 1.5 Jahre in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt, der Mietvertrag lief auf meinen Namen und ich habe auch die Kaution bezahlt.
    Vor 6 Monaten haben wir uns getrennt, ich bin ausgezogen und meine Partnerin wurde neue Mieterin (mit neuem Mietvertrag)
    Die Mietkaution habe ich nicht vom Vermieter zurückgefordert, meine damalige Partnerin hatte kein Geld und hat die hinterlegte Kaution von meinem Vertrag übernommen, der Vermieter war damit einverstanden.

    Nun wurde meiner Ex-Partnerin die Wohnung gekündigt, weil sie wie sie die Miete nicht zahlt.
    Nach ihrem Rauswurf vor 4Wochen hat sie lt. Vermieter grosse Schäden in der Wohnung hinterlassen.

    Ich möchte meine Mietkaution zurück, der Vermieter lehnt aber ab, wegen der Schäden in der Wohnung….

    Muss ich die Kaution abschreiben?

    • Mietrecht.org
      08.01.2018 - 09:07 Antworten

      Hallo Mark,

      wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die Mietkaution an Ihrer Partnerin verschenkt. Das die Kaution im schlimmsten Fall zum Einsatz kommt, sollte im Grunde klar gewesen sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra
    11.01.2018 - 17:13 Antworten

    Hallo,

    der Vater meines neugeborenen Sohnes, hat die Wohnung gekündigt.
    Bin ich verpflichtet der Kündigung zuzustimmen, damit ich dann mit meinen beiden Kindern auf der Str. sitze, obwohl ich in der Wohnung bleiben möchte. Schließlich habe ich ein Baby im Alter von mittlerweile 3 Monaten und eine Tochter 9 Jahre alt. Aufgrund des unerwarteten Auszugs (ich erfuhr nur durch die neue Vermieterin einen Monat vorher, dass er überhaupt auf Wohnungssuche ging, 1 Woche später kam das Baby zur Welt) bin ich in eine Depression gerutscht und habe auch nicht die Kraft mich auf Wohnungssuche zu begeben, geschweige denn das Geld für einen Umzug und einer neuen Kaution. Hinzukommt auch, dass ich kaum eine günstigere Wohnung bekomme für 3 Personen (wohne in Berlin). Da mir aufgrund des Elterngeldes ca. 800 Euro monatlich fehlen, bin ich auch nicht solvent genug für die Vermietungsgesellschaft. Ist er dann weiterhin verpflichtet die Hälfte zu bezahlen? Muss ich seinen Teil notfalls privatrechtlich einklagen?
    Ich bekomme auch kein Wohngeld, solange er im Vertrag ist.

    • Mietrecht.org
      12.01.2018 - 14:45 Antworten

      Hallo Petra,

      wenn beide Mieter im Mietvertrag stehen, können auch nur beide den Vertrag gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Horn
    15.02.2018 - 23:30 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben eine 3er WG mit einem gemeinsamen Vertrag. Nun möchte ein Mitbewohner ausziehen und nimmt Küchengeräte und Wohnzimmermöbel mit. Daraufhin will der Vermieter bei Vertragswechsel die Wohnung möblieren (Küche, Wohnzimmer und Zimmer des ausziehenden Mitbewohners) und die Miete drastisch erhöhen. Dabei soll nun Zimmerweise ein Vertrag ausgestellt werden und die Miete um ca. 50% pro Zimmer erhöht werden (von ca. 350 auf 525€)
    Gibt es eine Möglichkeit die Möblierung zu verhindern?

    • Mietrecht.org
      16.02.2018 - 16:48 Antworten

      Hallo Christian,

      ich denke nicht, dass die Möblierung das Problem ist. Der Vermieter möchte die Gelegenheit nutzen und den Vertrag updaten – das heisst, mehr Miete bekommen. Zur Möblierung: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietpreisbremse/

      Schwierige Situation, vielleicht finden Sie einen Kompromiss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christian
        16.02.2018 - 20:03 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die Auskunft!
        Ich habe im Internet gefunden, dass die Mietpreise bei Möblierung etwa um 2% des Istwertes der Möbel angehoben werden dürfen.
        Ist das per Gesetz oder nur eine Richtlinie? Oder spielt das bei Vertragswechsel sowieso keine Rolle und der Vermieter darf erhöhen wie er will?

        Liebe Grüße
        Christian

  • Johannes Heissler
    21.02.2018 - 19:49 Antworten

    Ich stehe gemeinsam mit meiner Freundin in dem Mietvertrag drin. Jetzt ist es so dass wir uns trennen werden, sie wird ausziehen und ich möchte die Wohnung übernehmen (das ist mit uns beiden auch so abgesprochen) . Ich bin zum Vermieter hingegangen mit der Bitte, ob dass wir den Mietvertrag anpassen und das meine Exfreundin gestrichen wird. Mein Vermieter droht mir jetzt mit Kündigung, weil meine Exfreundin jetzt ausgezogen ist und er sucht förmlich nach Gründen um mich los zu werden. Man muss an der Stelle mal sagen das ich immer der Hauptverdiener gewesen bin und der Vermieter immer sein Geld erhalten hat.

    • Mietrecht.org
      22.02.2018 - 18:45 Antworten

      Hallo Johannes,

      wenn ein Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen werden soll, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Aufgrund dessen, dass Ihre Freundin nicht mehr in der Wohnung lebt, sehe ich keine Kündigungsmöglichkeit von Seiten des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kristel Patell
        27.02.2018 - 22:34 Antworten

        Schönen Guten Abend Herr Hundt,

        Warum hat im Fall von Johannes Heissler, die Regelung der Zustimmung des Vermieters keinen Halt mehr?

        Ich befinde mich zur Zeit in einer ähnlichen Situation nur auf der Seite des Vermieters.

        Der“positive“ Hauptmieter möchte ausziehen und der andere bleiben.

        Wenn der eine (Damen WG) einfach geht muss ich es dann einfach hinnehmen ?

        Vielen Dank

        • Mietrecht.org
          28.02.2018 - 09:59 Antworten

          Hallo Frau Patell,

          der Vermieter muss zustimmen, wenn ein Mieter den Vertrag verlassen will. Auf der anderen Seite kann er nicht verhindern, wenn ein Mieter auszieht (aber im Vertrag verbleibt).

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Betzi
    09.03.2018 - 15:09 Antworten

    Hallo,

    ich lebe alleinerziehend mit Kind (4) und einer anderen alleinerziehenden Mutter mit Kind (5) zusammen in der “ehemaligen” Ehewohnung. Jetzt geht es an Scheidung und Unterhalt. Mein zukünftiger Ex-Mann verweigert plötzlich den Trennungsunterhalt für mich und sein Kind. Der Mietvertrag läuft alleine auf meinen Mann. Meine “WG”-Kollegin- und ich haben einen Untermietvertrag mit meinem Mann. Da ich keinen Unterhalt mehr bekomme muss ich ALG 2 beantragen.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Wenn ich ein Wohungszuweisungsverfahren einleiten lasse, oder wir uns einig sind im Zuge der Scheidung. Ist der Fakt allein, dass ich ALG 2 beziehe Grund genug um mir kündigen zu können – seitens des Vermieters?

    Lg Betzi

  • Ida
    21.03.2018 - 22:40 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, ich bin im April 2016 in meine jetzige Wohnung eingezogen. Alleine. Dummerweise hat mein damaliger Freund den Mietvertrag mit unterschrieben, was völliger Humbug war, denn wir wohnten vorher zusammen und sind dann zeitgleich in zwei verschiedene neue Wohnungen umgezogen. Ich habe keine Ahnung warum er das getan hat. Und ich habs auch erst jetzt Ende 2017 realisiert als die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert kam und ich eine hübsche Summe nachzahlen soll. Da fiel mir zum ersten mal auf, dass zwei Personen berchnet wurden. Zugegeben ich bin etwas unorganisiert -offensichtlich- aber ich zahl mich ohnehin schon dumm und dämlich mit dieser viel zu hohen Miete. Also meine Frage: Ist es irgendwie möglich das ich das nicht zahlen muss, dass die Nebenkosten neu berechnet werden als ein-Personen-Haushalt? Dasselbe gilt natürlich für die kommende Abrechnung 2017 .. ? Ich schreib dem Vermieter in diesem Moment gerad ne Email wo ich dies erläutere, wo ich natürlich auch um Anpassung des Mietvertrags bitte. Aber bin tierisch ungeübt in solchen Dingen und spätestens wenn die Antwort kommt sollte ich gerüstet sein :)
    Bitte um Antwort bzw Hilfe
    Danke im Voraus, liebe Grüße Ida

  • Prescher, Sirko
    25.03.2018 - 06:40 Antworten

    Ich wohne mit meiner Frau zusammen in einer Wohnung, jetzt möchte sich meine Frau von mir scheiden lassen. Wir sind beide Hauptmieter und zahlen jeweils die Hälfte der Miete, die aber von meinem Konto abgebucht wird. Ich möchte unter Einhaltung der Kündigungsfrist so schnell wie möglich ausziehen und mir eine eigene Wohnung suchen, um das Trennungsjahr zu beginnen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen, müssen wir zuerst die Scheidung beantragen damit das Trennungsjahr beginnt oder müssen wir erst auseinanderziehen? Wir können uns beide die Wohnung nicht alleine leisten, demnach müssen wir beide eine jeweils eine eigene Wohnung beziehen. Wie kann ich vorgehen wenn sie sich weigert auszuziehen und mich damit an die Wohnung bindet. Kann somit auch das Trennungsjahr nicht beginnen oder ist das unerheblich für das Trennungsjahr?

    Vielen Dank für ihre Hilfe im Voraus.

    • Mietrecht.org
      26.03.2018 - 07:16 Antworten

      Hallo Sirko,

      kündigen Sie die Wohnung gemeinsam zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich würde Ihnen empfehlen, sich zum Trennungsjahr entsprechend zu belesen oder sich rechtlich beraten zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi Kress
    11.04.2018 - 19:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich würde mich sehr über einen Rat von Ihnen freuen. Hier auf der Seite habe ich leider keinen Artikel gefunden, der meine Frage beantwortet.

    Ich wohne in einer WG und möchte ausziehen. Meine Mitbewohnerin und ich sind gleichberechtigte Hauptmieter im Vertrag. Mit dem Vermieter ist bereits vereinbart, dass zum 1. Juli ein Nachmieter für mich in den bestehenden Vertrag eintritt.

    In der Zwischenzeit möchte ich mein Zimmer an einen Zwischenmieter untervermieten. Der Vermieter gestattet dies. Meine Mitbewohnerin verweigert jedoch die Zustimmung. Nun meine Frage: Ist es rechtlich notwendig, dass auch meine Mitbewohnerin ihre Zustimmung gibt? Oder genügt in dem Fall das “Ja” des Vermieters.

    Vielen Dank für Antwort
    Steffi Kress

    • Mietrecht.org
      12.04.2018 - 06:42 Antworten

      Hallo Steffi,

      Sie snd gemeinsam Mieter und damit auch gemeinsam (Unter)Vermieter. Damit können Sie Entscheidungen in dieser Sache m.E. auch nur gemeinsam treffen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi Kress
    12.04.2018 - 07:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    Viele Grüße
    Steffi Kress

  • Ralf
    12.04.2018 - 10:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Nach einer Trennung möchte ein Mieter ausziehen, beide Hauptmieter. Falls der Vermieter der Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag nicht zustimmt und die Neuvermietung an nur einen Hauptmieter ablehnt, trotz möglicher Finanzierbarkeit der Wohnung durch den Mieter. (Wäre letzteres rechtlich zulässig?)
    Wäre dann eine weitere rechtliche Möglichekeit, dass sich die beiden Mieter untereinander einigen und den alten Vertrag einfach weiterlaufen lassen und dazu eine Haftungsfreistellung vereinbaren?
    Falls der Vermieter tatsächlich irgendwann auf den ausgezogenen Mieter zukommt, kann dieser dann vom früheren Partner Schadensersatz verlangen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Ralf

    • Mietrecht.org
      12.04.2018 - 11:16 Antworten

      Hallo Ralf,

      ich würde als erstes versuchen den einen Mieter einvernehmlich aus den Vertrag zu entlassen. Wenn das nicht möglich ist, können Sie intern (zwischen den Mietern) viel vereinbaren. Gegenüber dem Vermieter haften alle Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jeannette Brose
    26.04.2018 - 08:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    habe folgendes Problem. Bin 2012 mit einer Freundin in die Wohnung gezogen als wg. Sie ist 2014 ausgezogen und mein jetziger Bewohner eingezogen , ging auch alles ohne Probleme. Nun möchte er ausziehen, laut Verwaltung (haben in der Zeit ein Vermieterwechsel gehabt ) müssen wir beide kündigen oder keiner . Leider beide Hauptmieter. Nun hat er sich aber eine neue Wohnung gesucht und will ausziehen auch ohne Zustimmung der Verwaltung.
    Wie kann ich mich jetzt verhalten, könnte mir im Moment auch die Wohnung alleine halten.

    Hoffe Sie können mir da weiterhelfen.

    • Mietrecht.org
      26.04.2018 - 14:49 Antworten

      Hallo Jeannette,

      der ausziehende Mieter haftet weiter für den Vertrag, egal ob er in der Wohnung lebt oder nicht. Ich hoffe das hilft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jeannette Brose
        27.04.2018 - 11:46 Antworten

        Wie sieht es aus wenn er dann keine Miete mehr zahlt muss ich dann dafür aufkommen ?

        • Mietrecht.org
          29.04.2018 - 17:50 Antworten

          So ist es – das ist die gemeinsame Haftung. Der Vermieter wird sich in so einem Fall immer an den solventeren und zuverlässigeren Mieter wenden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Julie
    22.05.2018 - 03:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes gravierendes Problem. Ich möchte und muss mich aus Deutschland abmelden, stehe aber mit meinen Vater gemeinsam in einem Mietvertrag.
    Da die Wohnung-Situationen sehr schlimm geworden sind und alle Vermieter gerne die Mieter raus haben wollen um sie teurer zu vermieten, kann ich jetzt ja nicht einfach mit dem Vermieter sprechen um nur alleine daraus entlassen zu werden.
    Der Vermieter würde sich ja freuen und uns gemeinsam kündigen und nicht wieder meinen Vater im Vertrag alleine aufnehmen.
    Was kann ich da unternehmen?
    Ohne Wohnungskündigung kann ich mich nicht aus Deutschland abmelden ohne das der Vermieter es dann mit bekommt, oder?
    Und wenn ja was wären dann die Rechte des Vermieters wenn er das mitbekommt durch die Meldestelle?

    Ich bin unendlich dankbar über jede Hilfe.
    Liebe Grüße Julie

    • Mietrecht.org
      22.05.2018 - 09:45 Antworten

      Hallo Julie,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kenne leider keine Lösung für Ihr Problem, tut mir Leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    03.06.2018 - 11:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem. Ich stehe gemeinsam mit meinem Expartner (nicht verheiratet) gemeinsam im Mietvertrag. Wir haben uns schon vor langer Zeit getrennt, er wohnt seit 5 Jahren nicht mehr in der Wohnung, hat eine weitere Wohnung mit neuer Frau und Kind in Berlin und einen zweiten Wohnsitz in einer anderen deutschen Stadt. Seit zwei Jahren wohnt nun mein Lebensgefährte mit seiner Tochter, mir und meiner Tochter in der Wohnung. Unser Wunsch ist es, dass mein Expartner aus dem Mietvertrag ausscheidet.
    Ich hatte im Vorfeld des Einzugs mit meiner Vermieterin gesprochen, und wir hatten vereinbart, dass, wenn es ein von mir und meinem Expartner unterschriebene Einwilligung gibt, dass er ausscheidet und die Kaution auf mich übergeht, sie ihn aus dem MV rausnimmt.
    Zu dem Zeitpunkt hat sich mein Expartner wiederum geweigert aus dem MV auszuscheiden. Nun Zeit vergangen und ich möchte mich erneut darum bemühen, dass er aus dem MV ausscheidet. Zum einen um von ihm auch an der Stelle getrennt zu sein, und auch um meinem Lebensgefährten und seiner Tochter einen verbindlichen Wohnsitz zu ermöglichen.
    Welche Möglichkeiten gibt es rechtlich, wenn er sich immer noch weigert aus dem Mietverhältnis auszutreten?

  • Bianca Beck
    18.07.2018 - 16:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt, vor 20 Jahren ist mein Schwiegervater aus seinem Betrieb ausgeschieden. Die Fa. wurde von einer gdr zu einer Personengesellschaft umgeschrieben. Der Mietvertrag von der Werkstatt wurde noch vom Vater und Sohn zusammen unterschrieben.
    Der Vater ist sei 20 Jahren in Rente. Der Vermieter vor ca.23 Jahren gestorben und die Tochter hat das Gebäude und den Mietvertrag geerbt. Es wurde nie ein neuer Mietvertrag abgeschlossen.
    Es gibt leider eine Klausel im Mietvertrag, nach dem die Miete nach den Lohnerhöungen angehoben werden darf.Das Mietverhältnis hatte eine Option das sich das Mietverhältnis um Jahr verlängert. Mein Mann dem der Betrieb seit 20 Jahren gehört mag den hohen Mietpreis nicht mehr bezahlen und hat ihr einen anderen Mietpreis vorgeschlagen. Darauf ist sie nicht eingegangen. Darauf hin hat mein Mann fristgerecht gekündigt. Nun kam ein Schreiben vom Anwalt , das die Kündigung unwirksam ist weil der Mietvertrag vor über 20 Jahren mit meinem Mann und seinem Vater abgeschlossen wurde. Gilt das auch wenn der Geschäftspartner ausscheidet? Gibt es da eine Verjährungsfrist? Kommen wir da irgenwie raus?
    Vielen Dank, Bianca Beck

  • Marvin
    11.08.2018 - 10:25 Antworten

    Hallo,

    ich ziehe demnächst aus meiner WG aus und wollte fragen ob es eine gesetzliche Frist für die Entlassung aus dem Mietvertrag gibt bzw. die normalen 3 Monate Kündigungsfrist gelten, oder ob ich mich mit meinen Mitbewohnern einfach auf ein Auszugsdatum einigen kann?

    Grüße Marvin

  • mila
    21.08.2018 - 16:42 Antworten

    Hallo,

    mein LAF und ich haben einen Mietvertrag geschlossen. Er ist der Hauptmieter musste Schufa usw einreichen. Ich wurde handschriftlich dazu getragen als Nebenmieterin. und habe auch unterschrieben musste aber nie etwas einreichen. Nun kam es zur Trennung und der Vermieter ist nicht gewillt mittels Entlassungsvereinbarung von uns beiden meinen Namen raus zu streichen. Wir könnten nur beide kündigen und er müsse zu neuen Konditionen einen neuen Mietvertrag auflegen. Nun war der Vermieter jedoch einverstanden damit dass die Mutter von ihm an meine Stelle tritt. Möchte aber jetzt von ihr SCHUFA Einkommensauskunft usw haben ist das rechtens?? Schließlich wurde ich ja damals nur handschriftlich ergänzt und musste nichts einreichen.
    Bin verzweifelt ich bin Studentin und habe kein Geld für Rechtsbeistand. Mein Expartner ist auch nicht gewillt einen neuen Mietvertrag auf zu legen. Der Vermieter sagte ich ich bin genauso haftbar für alles wie der Hauptmieter.

    • Mietrecht.org
      21.08.2018 - 18:22 Antworten

      Hallo mila,

      es ist normal, dass der Vermieter einen neuen Mieter (Mutter) mit Hilfe der bekannten Unterlagen prüft.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg
    01.09.2018 - 18:08 Antworten

    Hallo,
    ich habe in all der Aufregung nach der Scheidung vergessen, dass ich noch im gemeinsamen Mietvertrag der Ehewohnung stehe. Das ist mir jetzt sieben(!) Jahre nach der Scheidung aufgefallen. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, gem. § 1568a aus dem Mietvertrag scheidungsbezogen auszuscheiden, ohne dass der Vermieter dem widersprechen kann?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Jörg

    • Mietrecht.org
      01.09.2018 - 20:07 Antworten

      Hallo Jörg,

      bitte lassen Sie Ihre Situation bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabi Hase
    17.10.2018 - 13:41 Antworten

    Hallihallo,
    erstmal der Artikel war wirklich sehr aufschlussreich. Weiterführend habe ich folgende Problemstellung/Frage:

    Ich bin vor knapp 1 1/2 Jahren mit meiner Mitbewohnerin in eine neue Wohnung gezogen. In der alten Bude war sie alleinige Hauptmieterin, in der jetzigen Wohnung sind wir beide Hauptmieter. Nun hat sich unser Wohnverhältniss so verändert dass ich gerne ausziehen möchte. Eine vertragliche Vereinbarung wie im obigen Artikel genannt gibt es nicht. Könnte ich mit einem Nachmieter der sowohl für Vermietung als auch Mitbewohnerin in Ordnung ist eine gemeinsame Kündigung des MV umgehen oder muss grundsätzlich beidseitig gekündigt werden und ein neuer MV mit den verbeleibenden Mietern aufgesetzt werden?

    Und welche Möglichkeiten habe ich wenn meine Mitbewohnerin NICHT gemeinsam kündigen will?

    • Mietrecht.org
      17.10.2018 - 14:14 Antworten

      Hallo Gabi,

      Sie können dem Vermieter Vorschlagen, den Hauptmieter zu wechseln. Dazu brauchen Sie dann den guten Willen des Vermieters und der verbleibenden Hauptmieterin. Der Vertrag muss also nicht zwangsläufig gekündigt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine
    27.10.2018 - 15:46 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, vor 11 Jahren haben mein damaliger Freund und ich eine Wohnung gemietet, wir stehen beide im Mietvertrag, nach 2 Jahren bin ich ausgezogen und habe mit der Vermieterin gesprochen, sie sagte mir, ich müsse keine Kündigung schreiben, da mein damaliger Freund die Wohnung weiter mieten wollte, nun jetzt aktuell hat er anscheinend keine Miete mehr bezahlt und ich solle dafür aufkommen obwohl ich schon 9 Jahre nicht mehr da wohne und mir die Vermieterin vor 9 Jahren sagte, dass ich nicht kündigen müsse, muss ich dafür jetzt wirklich bezahlen?

    • Mietrecht.org
      30.10.2018 - 11:40 Antworten

      Hallo Sabine,

      mehrere Mieter haften (leider) gesamtschuldnerisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    05.11.2018 - 12:55 Antworten

    Hallo und guten Tag,
    auch ich habe eine für mich wichtige Frage.
    Mein LAF und ich hatten eine gemeinsame Wohnung angemietet. Beide standen als Mieter im Mietvertrag. Nach der Trennung bin ich, aufgrund sehr schwieriger Verhältnisse, aus der Wohnung ausgezogen. Umgehend zog dann die neue Partnerin des EX für 3 Monate in diese Wohnung ein. Die letzten 1 1/2 Monate bis zur Beendigung des Mietverhältnisses lebte er dann allein dort. Nun verlangt mein Expartner für 5 1/2 Monate rückwirkend seit meinem Auszug die Hälfte der Miete. Muss ich ihm diese zahlen? Auch wenn zwischenzeitlich ohne meine Zustimmung eine andere Frau mit
    2 Kindern in der Wohnung gelebt hat?
    Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen

  • Jana
    17.12.2018 - 19:04 Antworten

    Hallo,

    mein Freund und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Wir trennen uns und sind uns einig: er möchte in der Wohnung bleiben und ich ziehe aus.
    Unsere Vermeiterein sagt: geht einer – gehen alle.
    Was haben wir für Möglichkeiten?

    Liebe Grüße
    Jana

    • Mietrecht.org
      17.12.2018 - 19:39 Antworten

      Hallo Jana,

      schwierig, Sie brauchen den guten Willen der Vermieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Romy Heller
    22.01.2019 - 09:00 Antworten

    Hallo ,
    ich brauche dringend eine Info zu folgendem Sachverhalt:
    Ich habe meine Beziehung zu meinem Lebensgefährten beendet da dieser ein großes Alkoholproblem hat. Er ist dadurch in manchen Situationen sehr aggressiv und droht mir auch Gewalt an.
    Gibt es evtl. eine Härtefall Regelung wie ich aus dem Mietvertrag rauskomme den wir beide unterschrieben haben.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Info

    Viele Grüße
    Romy

    • Mietrecht.org
      22.01.2019 - 10:34 Antworten

      Hallo Romy,

      über den Artikel oben hinaus könnten Sie Ihre Situation hier prüfen lassen.

      Am Rande: ausziehen können Sie jederzeit. Im zweiten Schritt geh es darum, die Verpflichten aus dem Mietvertrag zu beenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    16.02.2019 - 08:07 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe vor 3 Jahren einen Mietvertrag unterschrieben mit meiner Mutter und ihrem Ehemann. Aufgrund von Gewalt und ständiger Beleidigungen durch ihn war ein Zusammenleben nicht mehr möglich. Er hat mir ebenfalls gedroht mich raus zu werfen, da er ein Büro benötige und mit dem Vermieter befreundet sei. Er würde dafür sorgen, dass der Vermieter mich nicht haben will.
    So habe ich mir eine Wohnung gesucht und meinen Vermieter gebeten, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Der Entlassung hat er zum 15.02.2019 zugestimmt. Meine Mutter und ich haben diesen Zusatz zum Mietvertrag unterschrieben, den wir vom Vermieter zugeschickt bekommen haben. Ihr Ehemann will es nicht unterschrieben, weil er der Meinung ist, ich müsste noch weitere 3 Monate dort leben und zahlen. Er versucht mir bei jeder Gelegenheit das Leben schwer zu machen. Ausgezogen bin ich schon, weil sein Psychoterror mich an die Grenzen getrieben hat. Er will auch niemanden dort einziehen lassen.

    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, wenn er nicht unterschreibt? Gilt die Entlassung trotzdem seit den 15.02.2019, obwohl er sich weigert?
    Muss ich es gerichtlich erzwingen?
    Und wenn er sich weiterhin weigert, eine Kündigung für alle erzwingen?

    • Mietrecht.org
      18.02.2019 - 09:12 Antworten

      Hallo Anna,

      der verbleibe Mieter muss der Entlassung zustimmen. Vielleicht wäre eine Zahlung eines Mietanteils eine gute Lösung und ein Kompromiss?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela Schmidt
    17.02.2019 - 18:10 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    nach der Trennung von meinem Freund haben wir unseren Vermieter (in diesem Fall die Stadt) angeschrieben und um einen Nachtrag zum Mietvertrag gebeten, der mich aus dem Vertrag entlässt und alle Rechte und Pflichten auf meinen Ex-Freund überträgt (wir stehen beide im Mietvertrag).

    Die Stadt möchte meinem Ex-Freund nun einen neuen Mietvertrag zukommen lassen, in dem gleichzeitig die Miete angehoben wird (wir liegen ca. 3 EUR/ qm unter dem Mietspiegel). Durch das länger bestehende Mietverhältnis sieht unser aktueller Vertrag eine Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters von 9 Monaten vor. Diese Regelung wäre mit einem Neuen Vertrag sicherlich auch hinfällig.

    Hinzu kommt, dass mein Freund schwer depressiv ist und mit einer Suche nach einer neuen, günstigeren Wohnung überfordert wäre.

    Ist dieses Vorgehen zulässig? Müsste die Stadt zuvor nicht den alten Vertrag kündigen/ aufheben und darf sie das in dem vorliegenden Fall überhaupt?

    Wenn mein Freund den neuen Mietvertrag nicht unterschreibt, gilt dann automatisch der alte Vertrag weiter?

    Ich bin mittlerweile am überlegen, ob wir das Schreiben nicht zurückziehen, dann kann die Stadt maximal mit einer im aktuellen Rahmen möglichen Mieterhöhung auf uns zukommen. Nachteil ist natürlich, dass ich weiterhin im Vertrag stehe, aber das würde ich akzeptieren.

    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

    Viele Grüße
    Daniela

    • Mietrecht.org
      18.02.2019 - 08:19 Antworten

      Hallo Daniela,

      folgender Hintergrund: Ihr Vermieter wird Sie nicht aus dem Vertrag entlassen. Wenn Sie raus möchten, müssten alle Mieter kündigen. Der neue Vertrag ist also eine Art Kompromiss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg
    25.02.2019 - 16:57 Antworten

    Hallo,
    ich habe mich vor sechs Jahren scheiden lassen, meine Exfrau wohnt noch immer in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Nun ist mir aufgefallen, dass ich ja noch im Gemeinschaftsmietvertrag stehe. Kann ich auch sechs Jahre nach der Scheidung noch gem. § 1568a BGB aus dem Mietvertrag ausscheiden?
    Da meine Ex Zimmer untervermietet, ist die Miete mehr als gesichert. Allerdings ist der Vermieter glaube ich auch ziemlich scharf darauf, sie loszuwerden um die Wohnung zu sanieren und teurer zu vermieten.
    Wie komme ich aus dem Mietvertrag vertragsunschädlich noch heraus?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Jörg

  • JS
    26.02.2019 - 12:38 Antworten

    Guten Tag,
    folgende Situation:
    Ich habe mich von meinem Partner getrennt, er ist ausgezogen – Kaution wurde vollständig von mir gezahlt.
    Kurze Zeit ist mein neuer Lebensgefährte eingezogen, mein Vermieter weigert sich nun, den Mietvertrag zu ändern – bzw. nur mit einer Befristung für ein Jahr. Seine Begründung: “der ständige Mieterwechsel”
    Wie soll ich reagieren?
    Danke schon jetzt!

    • Mietrecht.org
      27.02.2019 - 07:23 Antworten

      Hallo JS,

      für die Änderung des Vertrages brauchen Sie das Einverständnis des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    19.03.2019 - 07:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Tochter bewohnt mit einer weiteren Person gemeinsam eine Wohnung in München. Jeder hat einen eigenen Mietvertrag bei dem Vermieter, jeder bezahlt seine Miete bei dem Vermieter, jeder hat auch seine Kaution bezahlt. Jetzt hat sie den Mietvertrag zur Unterschrift bekommen.Ein Vertragsdetail lautet, wenn eine Partei aus der Wohnung auszieht, die verbleibende Partei die komplette Miete zahlen muss.
    Ist das denn so möglich? Was gibts zu beachten bzw. für Möglichkeiten? Meine Tochter verdient leider nicht genung um diese Forderung zu erfüllen.

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Viktoria
    21.03.2019 - 18:45 Antworten

    Ich habe mit meinem Lebensgefährten gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Es kam zur Trennung und ich bin ausgezogen. Bei meiner Kündigung erwähnte ich, dass nur ich ausziehen würde und 3 Monate die halbe Miete weiter zahle (Kündigungsfrist). Nun sind die 3 Monate vorbei und mein Exfreund hat sich einen Anwalt geholt damit ich weiterhin die halbe Miete zahle bis er auszieht. Der Mietvertrag wurde nicht geändert und mein Exfreund möchte sich mit mir nicht einigen damit ich weiterhin zahle. Was kann ich tun? Im schreiben des Anwalts wurde ebenfalls erwähnt dass ich miete zahlen soll für die Wohnung in der mein expartner alleiniger Mieter war, in der Wohnung habe ich wenige Monate mit ihm gewohnt, jedoch hatte ich keinen untermietvertrag/Mietvertrag.

  • Peggy
    29.04.2019 - 12:31 Antworten

    Hallo,
    ich möchte bald aus meiner Wohnung ausziehen.
    Mein Ex ist im Februar 2018 ausgezogen und hat mir eine Delle in einer Zimmertür hinterlassen.
    Ein Einverständnis im Ausscheiden aus dem Mietvertrag habe ich nie unterschrieben.
    Kann man ihn noch für die Tür haften lassen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peggy

    • Mietrecht.org
      30.04.2019 - 07:08 Antworten

      Hallo Peggy,

      Ihr Ex-Mann haftet für Schäden in der Wohnung als Mieter, ebenso wie Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bieke
    08.05.2019 - 11:25 Antworten

    Hallo,
    Ich habe mich seit ein paar Monaten von meinem ex getrennt. Er möchte nicht ausziehen, ich allerdings auch nicht Da ich Die Wohnung gerne behalten würde. Wie kann ich nun vorgehen? Wir haben den mietvertrag gemeinsam unterschrieben und eine Kündigung würde Er nicht unterschreiben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bieke

    • Mietrecht.org
      08.05.2019 - 13:13 Antworten

      Hallo Bieke,

      einigen Sie sich – anders geht es nicht. Außerdem brauchen sie am Ende immer auch die Zustimmung des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai
    21.05.2019 - 15:03 Antworten

    Hallo,

    meine Frau ist mit unseren Kindern aus unserer gemeinsames Wohnung ausgezogen. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Nun weigert sie sich für die Zeit in der wir räumlich getrennt in der Wohnung gelebt haben Miete zu zahlen. Kann ich das nachträglich noch von ihr einfordern? Oder muss ich wirklich alles alleine zahlen?

    Mit freundlichen Grüßen
    K.

    • Mietrecht.org
      22.05.2019 - 11:00 Antworten

      Hallo Kai,

      dem Vermieter gegenüber haften beide Mieter zu 100%. In wie weit Sie einen Teil der Mieter von Ihrer Partnerin fordern können, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    30.06.2019 - 08:40 Antworten

    Guten Tag, ich möchte aus meiner Wg mit gemeinsamen Mietvertrag ausziehen. Meine Mitbewohnerin möchte jedoch nach meinem Auszug in der Wohnung bleiben, was auch schon mündlich mit dem Vermieter angesprochen wurde. Sollte das in der schriftlichen Kündigung vermerkt werden ? Wenn ja wie sollte das formuliert werden ? Und müssen wir schreiben „ hiermit kündigen wir die Wohnung „ oder reicht es wenn wir schreiben „ich kündige das Mietverhältnis, meine Mitbewohnerin hat das zur Kenntnis genommen“ und wir beide unterschrieben ?
    Liebe Grüße

  • Peter Schmitt
    12.10.2019 - 11:21 Antworten

    Guten Tag allerseits,

    meine Tochter lebt mit ihrem Ex-Partner unter einem gemeinsamen Mietvertrag in meiner Wohnung. Meine Tochter möchte wegen einer neuen Partnerschaft aus dem Mietverhältnis ausscheiden, bzw. die Whg für sich alleine in Anspruch nehmen können. Ihr Ex-Partner möchte dem nicht zustimmen. Welche Möglichkeiten gibt es, dieses Mietverhältnis aufzulösen? Mein erster Gedanke war, den MV wegen Eigenbedarfes zu kündigen, was aber so wohl rechtlich nicht funktioniert, da ja meine Tochter bereits dort wohnt – oder doch?

    Herzlichen Dank und VG
    P. Schmitt

  • Bine
    23.10.2019 - 15:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren sehr interessanten Text.

    Was ich für meine Hausarbeit noch nicht verstanden habe:
    Ehepaar (A und B) trennt sich, B möchte in der Wohnung verbleiben.
    Vermieter stimmt der Kündigung von A zu, B darf in der Wohnung bleiben.

    Gilt dann der der “alte” Mietvertrag unverändert weiter?
    Oder ist es ab der Kündigung des Ehepartners A auch ein neuer Mietvertrag?

    Viele Grüße und einen schönen Tag wünscht Bine

    • Mietrecht.org
      28.10.2019 - 14:41 Antworten

      Hallo Bine,

      A kann nicht (alleine) kündigen. A kann nur von B und dem Vermieter auf dem Vertrag entlassen werden. Alternativ kündigen A und B und der Vermieter vereinbart mit B einen neuen Vertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pia
    31.10.2019 - 17:42 Antworten

    Hallo.
    Wir haben folgende Situation:
    Eine WG, Vertrag bis Ende April 2020 abgeschlossen. Ein Mitbewohner muss in seine Heimat zurükziehen, da er z.Z. für seine Qaulifikation keine Arbeit in AT findet.

    Kann er früher den Mietvertrag kündigen? (angeblich gibt es dazu eine gesetzliche Unterstützung).

    Können die anderen Mieter auch früher aussteigen? Einen Zwischenmieter für die kurze Zeit zu finden, ist sehr schwer.

    Vielen Dank.
    Viele Grüße
    Pia

    • Werner Gebhardt
      19.11.2019 - 09:26 Antworten

      Hallo Pia,

      es gibt laut Rechtsprechung tatsächlich einige Fälle, in denen es nach dem Prinzip von Treu und Glauben unangemessen wäre, wenn der Vermieter an einem vereinbarten Kündigungsausschluss festhalten würde. Wichtig dabei ist, dass der Mieter gezwungen ist, den Ort zu verlassen, er also keine Option seiner Wahl hat.
      In der Regel ist dafür aber die Stellung eines vom Vermieter akzeptierten Nachmieters erforderlich.

      Beste Grüße

  • Sina
    27.11.2019 - 02:19 Antworten

    Hallo, hier noch eine Variante: Ich habe mit meinem Mitbewohner gemeinsam einen Mietvertrag. Ich bin nun schon ausgezogen da ich woanders einen Job habe. Der Vermieter hat zugesagt, dass er einen Nachmieter akzeptiert, der ist nun in allerseitigem Einverständnis gefunden, aber mein Vermieter möchte mir keine Entlassung aus dem Mietvertrag unterschreiben und behauptet, dass es genügt, wenn mein Name in dem alten Mietvertrag durchgestrichen wird und durch den neuen ersetzt wird, dann wäre ich aus dem Mietverhältnis entlassen. Stimmt das?
    Nach allem was ich hier gelesen habe würde ich mich mit einer unterschriebenen Entlassung aus dem Mietvertrag viel besser fühlen, kann ich darauf bestehen?
    Ist das ein legitimes Mittel, wenn ich den Ersatzschlüssel der Wohnung behalten, bis ich schwarz auf weiss habe, dass ich aus dem Mietverhältnis entlassen bin? (Oder kann ich mich damit rechtlich irgendwie in die Nesseln setzen?)
    Danke schon mal für die hoffentlich hilfreichen Kommentare.
    Sina

    • Mietrecht.org
      01.12.2019 - 09:15 Antworten

      Hallo Sina,

      einer Änderung des Vertrages müssten alle Parteien in schriftlicher Weise zustimmen. Ein Kurzvermerkt im Vertrag kann ggf. genügen. Ein separates Dokument wäre hilfreicher. Bereiten Sie eine Vorlage vor und machen Sie es dem Vermieter leicht. Vielleicht hilft das.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher
    02.12.2019 - 14:46 Antworten

    Hallo, der Beitrag ist schon länger inaktiv, aber vielleicht werden ja noch Fragen beantwortet.
    Folgender Sachverhalt:

    Eine Wohnung wird von 4 Personen bewohnt und alle sind Hauptmieter. 3 der 4 Hauptmieter möchten den 4. Hauptmieter aus der Wohngemeinschaft ausschließen und zum ausziehen zwingen. Der Plan ist folgender: Der Mietvertrag soll von seiten der Mieter gekündigt werden und anschließend ein neuer Vertrag ohne den 4. Hauptmieter, sondern mit einer anderen, Person eingegangen werden. So soll beweckt werden, dass der 4. unbeliebte Hauptmieter zum Auszug gezwungen wird.

    Ihr Artikel beschreibt, dass eine gemeinsame Kündigung aller notwendig ist. Sollte der 4. Hauptmieter nicht kooperieren, kann man ihn dazu verklagen. Nun meine Frage: Angenommen der 4. Hauptmieter wird erfolgreich zur kooperation verklagt und muss einer Kündigung zustimmen. Ausgehend davon müssen alle Mieter aus der Wohnung ausziehen. Die 3 verbleibenden Mieter machen einen neuen Mietvertrag und können somit in der Wohnung verbleiben. Der 4. unbeliebte Mieter steht ohne Vertrag da und muss zwangläufig ausziehen. Ist der Plan, so wie ich ihn beschreibe wasserdicht und möglich?

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:50 Antworten

      Hallo Christopher,

      ich würde in so einem Fall immer die einvernehmliche Lösung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingo
    13.12.2019 - 15:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgende Situation.
    Eine Freundin wohnt zuammen mit ihren zwei kleinen Kindern in einer Wohnung mit einem langjährigen Lebenspartner (nicht der Vater der Kinder). Sie hat nun die Beziehung beendet und ihn gebeten auszuziehen. Er sagt jedoch er zieht nicht aus! Beide stehen im Mietvertrag. Was kann getan werden?

    Gruß,
    Ingo Weber

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:08 Antworten

      Hallo Ingo,

      schwierig, beide Mieter in gleichberechtigt und müssen eine Lösung finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ingo
        21.01.2020 - 10:19 Antworten

        Gibt es einen Unterschied wenn Sie als Hauptmieter gilt?

        • Ingo
          21.01.2020 - 10:20 Antworten

          zudem hat Er nun schon im 2. Monat seinen Mietanteil nicht mehr bezahlt.

          • Mietrecht.org
            21.01.2020 - 12:25

            Hallo Ingo,

            wenn es sich um eine Untervermietung handelt, kann bei Zahlungsverzug dem BGB entsprechend gekündigt werden.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Leo
    14.12.2019 - 06:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben vermietetes 2 Familienhaus gekauft. Fuer das Haus gibt es nur einen Mietvertrag. Nach Eigenbedarfkuendigung hat uns der Mieter oben gleich seine Wohnung gegen finanzielle Entschaedigung zur Verfuegung gestellt. Wir haben einen Vertrag unterschrieben, dass er von Vertragspflichten befreit wird. Aendert dieser Vertrag die Eigenbedarfkuendigung?

  • Tanya
    20.12.2019 - 14:29 Antworten

    Hallo,
    Ich habe mit meinem Freund einen Mietvertrag unterschrieben. Im Vertrag bin ich als Nebenmieter eingetragen.
    Nun wollte ich aus dem Mietvertrag ausscheiden, sagt mein Vermieter, es ginge nicht, ohne mein Ex-Freund mir es erlaubt.
    Er weigert sich, die Wohnung zu übernehmen, will nicht ausziehen oder gemeinsam kündigen.
    Der Vermieter meinte, egal ob ich nur als Nebenmieter im Vertrag stehe, darf ich nicht ausziehen, ohne Mitwirkung meines Ex-Freunds…
    Was kann ich tun, da die Mietkosten und Kaution werden von meinem Konto abgebucht…

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 08:27 Antworten

      Hallo Tanya,

      ich kann hier leider nur auf den Artikel oben verweisen. Die Situation ist leider kompliziert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christoph Lange
    10.01.2020 - 07:43 Antworten

    Hallo,

    folgende Situation: Ich wohne seit ca einem halben Jahr in einer 3er WG und mein Mitbewohner hat Anfang Dezember seinen Job verloren und kann nun zum ersten mal keine Miete zahlen. Da er sich augenscheilich nicht bemüht einen neuen Job zu finden bzw den Antrag vom Jobcenter auf Arbeitslosengeld nicht abgab hätten meine Mitbewohnerin und ich ein paar Fragen. Wir sind alle Hauptmieter, in der WG gleichberechtigt und könnten uns die Miete auch zu zweit leisten.
    Können wir unseren Mitbewohner aus der WG kündigen? Gibt es weitere Möglichkeiten? Wie sind dort die Gesetzmäßigkeiten?

    Mfg Christoph Lange

    • Mietrecht.org
      10.01.2020 - 11:06 Antworten

      Hallo Christoph,

      Sie als Mieter können Sie Ihrem Mietmieter nicht kündigen. Sie als Mieter haften alle gemeinsam gegenüber dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Bouwer
    17.01.2020 - 08:18 Antworten

    Guten Morgen,

    ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bewohne seit ca 2,5 Jahren, mit meiner Lebensgefährtin und 2 Kindern, eine Wohnung in einem 2 Familienhaus. Den Mietvertrag habe ich damals unterschrieben. ALLE Kosten in dieser Beziehung trage ich! Anscheinend hat meine Lebensgefährtin aber nun einen neuen Partner und hat mir dies (allerdings erst vor Kurzem) durch die Blume zu verstehen gegeben.
    Immer wieder fallen Sätze wie “Du weißt, dass ich Anspruch auf die Wohnung hätte, weil ich die Kinder habe?”
    Gestern kam völlig unvermittelt die Ansage, dass Sie mit unserer Vermieterin gesprochen habe. Sie möchte in den Mietvertrag mit aufgenommen werden und hat daher um einen neuen Vertrag gebeten. Dem habe unsere Vermieterin zugestimmt und ein neuer Vertrag sei auf dem Weg.
    Bin ich gezwungen diesen zu unterschreiben? In den vorangegangenem Schriftverkehr aus dieser Seite glaube ich zu erkennen, dass dies ein Nachteil für mich wäre.
    Sicherlich werde ich mich nach einer neuen Wohnung umsehen. Allerdings will ich nicht vor die Tür gesetzt werden. Und zudem will ich dann nicht weiter die Miete tragen müssen, ohne dort tatsächlich zu leben.

    Im Erdgeschoss wohnen Ihre Eltern, weshalb ich mir von dieser Seite nicht viel Rückhalt erwarte.
    Wie soll ich mich verhalten, wenn der neue Mietvertrag tatsächlich kommt?
    Zudem hat damals ihr Vater die Kaution eingezahlt. Zwar habe ich ihm das Geld Bar übergeben. Allerdings ist dies natürlich nicht verzeichnet.
    Kann ich den Vermieter bitten mir das Geld auszuzahlen?

    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung.

    • Mietrecht.org
      17.01.2020 - 09:42 Antworten

      Hallo Frank,

      ich würde in einer scheidenden Partnerschaft nicht noch einen gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben. Meines Erachtens ist die Lösung, dass Ihre Freundin alleine einen neuen Mietvertrag unterschreibt, wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Achim
    12.02.2020 - 09:53 Antworten

    Hallo Hr.Hundt,
    meine Frau und ich haben gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben, vor 26 Jahren. Nun ist meine Frau kürzlich verstorben. Darf der Vermieter jetzt den Mietvertrag ändern (z-B. befristen, Miete erhöhen) ?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Bernd
    12.02.2020 - 10:26 Antworten

    Guten Morgen,

    wenn man nun eine wie oben genannte Formulierung in den Vertrag aufgenommen hat:

    “Formulierungsvorschlag …ist berechtigt, im Falle einer Trennung (ggf. anderes Ereignis bestimmen) alleine aus dem Mietverhältnis auszuscheiden. Das Mietverhältnis wird in diesem Fall alleine mit….fortgesetzt.”

    Wie muss dann eine Kündigung von der darin genannten Person aussehen, vonstatten gehen?

    Kündigt diese Person dann dem Vermieter mit “hiermit kündige ich fristgerecht zum …” (die üblichen 3 Monate?) und “gilt” diese Kündigung dann dank dieser Formulierung, oder kann der Vermieter seine Zustimmung dann trotzdem verweigern?

    • Mietrecht.org
      12.02.2020 - 12:04 Antworten

      Hallo Bernd,

      es sollte eine Vereinbarung im Dreieck geschlossen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Louise
    15.02.2020 - 13:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich benötige bitte einen Rat. Ich bin 2016 mit meiner Mitbewohnerin in eine WG gezogen, wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag unterzeichnet.
    Leider hat sich unsere Beziehung so verschlechtert, dass die Mitbewohnerin es mir sehr unangenehm macht, mit ihnen zu leben. Gleichzeitig ist meine Mitbewohnerin jetzt Hartz IV und kann wegen einer Krankheit nicht arbeiten, und sie hat auch eine Betreuung.

    Ich hatte ihr im vergangenen Jahr mehr als einmal mündlich mitgeteilt, dass ich vorhabe, in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 auszuziehen, und jedes Mal schienen sie damit einverstanden zu sein, bis ich ihr am Anfang Dez 2019 sagte, dass ich am 31. März 2020 ausziehen will. Seitdem habe ich versucht, mit ihr über meinen Umzug zu sprechen, und habe sogar eine Kündigung eingereicht, die sie nicht unterschreiben wollten, da sie umziehen müssten, weil der Mietvertrag aufgelöst werde.
    Ein Nachfolger ist keine Option, da unser Vermieter gesagt hat, dass er keine WG mehr wollte.

    Könnten Sie mir bitte eine andere Möglichkeit anbieten, wie ich aus diesem Vertrag aussteigen und umziehen kann, da ich es für mein Recht halte, diesen Vertrag zu beenden, auch wenn ihre Wohnsituation nicht die beste ist. Sie hätten dies im Voraus planen sollen.

    Vielen Dank vorab
    Louise

    • Mietrecht.org
      17.02.2020 - 13:28 Antworten

      Hallo Louise,

      Sie haben es oben im Artig gelesen – Sie können leider nur gemeinsam kündigen oder Ihre Mitmieterin und der Vermieter müssen Ihre Entlassung zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans
    19.02.2020 - 18:05 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem ich nun intensiv online recherchiert habe und keine Antwort auf meinem Fall gefunden habe, erlaube ich mir, hier meine Frage zu stellen.

    Meine Freundin und ich bewohnen seit über 5 Jahren eine gemeinsame Wohnung und stehen beide als Mieter im Mietvertrag. Zum einen werden wir uns trennen und zum anderen werde ich in wenigen Monaten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ins Nicht-EU-Ausland gehen bzw. ziehen (es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land). Aus Gründen der Einfachheit würde ich (vorerst) meinen Mietvertrag gerne einfach bestehen lassen (trotz neuem Wohnsitz im Ausland) – u.a. wäre auf diese Weise ausgeschlossen, dass der Vermieter bei einem Umschreiben des Mietvertrags auf meine (Noch-)Freundin, die als effektive einzige Bewohnerin in der Wohnung weiterhin wohnen möchte und soll, eine Mieterhöhung durchsetzen kann (meine Freundin und ich vertrauen uns). Meiner Recherche nach muss ich mich in Deutschland abmelden, da ich ins Ausland ziehe und dort auch meinen gewöhnlichen Aufenthalt haben werde. Gleichzeitig würde ich aber meinen Mietvertrag in Deutschland behalten (meiner Recherche nach erfolgt keine automatische Weitermeldung der Abmeldung durch die Stadt/Behörde an den Vermieter). Sehen Sie hier ein Problem? Meines Wissens würde sich u.U. eine Frage der Besteuerung ergeben; da aber sämtliche meiner Einkünfte zukünftig in dem Drittstaat (sprich: Gehalt) anfallen werden, sehe ich eigentlich auch kein Problem bzw. keinen Anhaltspunkt für eine Versteuerung in Deutschland.
    Meine Abmeldung hätte laut meiner Recherche die automatische Weitermeldung der Abmeldung an weitere Behörden (z.B. für die GEZ-Zahlung) zur Folge; das müsste dann meine Freundin übernehmen bzw. wir müssten die Einzugsermächtigung auf sie ändern.
    Kurzum: Sehen Sie irgendwelche Probleme, wenn ich mich in meiner Heimatstadt in Deutschland abmelde, dauerhaft ins Ausland ziehe (ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, d.h. ich würde lediglich kurzzeitig für ein- oder zweimal im Jahr zu Besuch nach Deutschland kommen) gleichzeitig aber den Mietvertrag in meiner Heimatstadt als einer von zwei eingetragenen Mietern (vorerst) behalte?

    Haben Sie herzlichen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans

    • Mietrecht.org
      20.02.2020 - 16:14 Antworten

      Hallo Hans,

      danke für Ihren Beitrag. Ihr Vorgehen sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen. Ich kann Ihnen nur als Tipp geben, dass ich die Dinge an Ihrer Stelle lieber einfach und transparent halten würde. Ihre Variante ist m.E. eher kompliziert und intransparent.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anonym
    19.02.2020 - 20:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Dennis Hundt,
    erst einmal danke ich Ihnen vielmals für die Beantwortung aller Fragen.

    Meine Thematik würde wie folgt klingen.
    Ich bin momentan in einem Mietverhältnis mit meiner Ex-Freundin und seit März letzten Jahres ohne eine Kündigung ausgezogen, somit wir nach knapp einem Jahr immer noch beide im Mietvertrag stehen. Meine Ex Partnerin lässt mich nicht aus dem Mietvertrag raus, da leider beide Parteien kündigen möchten.
    Ich bin nun verpflichtet mir einen Anwalt einzuholen, jedoch wäre meine Frage an sie:

    Darf meine Ex-Partnerin vom mir Miete verlangen, wenn sie unerlaubt Untermiete betrieben hat und die Vermietung keinerlei Benachrichtigungen bezüglich Mietverzug angesprochen haben.

    Noch einmal Vielen Dank für diese Seite und die Beantwortung der Fragen

    Mit freundlichen Grüßen
    Anonym

    • Mietrecht.org
      20.02.2020 - 16:11 Antworten

      Hallo Anonym,

      Sie haften nicht gegenüber der Mitmieterin für die Mieter, sondern beide Mieter haften dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai
    20.02.2020 - 22:22 Antworten

    Hallo,

    bei uns verhält es sich so:

    Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben, der zum 01.04. beginnt. Also noch in der Zukunft liegt. Ich bin der erste Mieter, meine Freundin die zweite Mieterin. Das Mieterkonto ist auf mich ausgestellt.
    Nun möchte meine Freundin vor Vertragsbeginn aus dem Vertrag entlassen werden. Dafür müssen wir das Entlassungsformular ausfüllen und an den Vermieter zurücksenden.

    Nun steht folgendes in dem Entlassungsformular:

    “Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers würde der verbleibende
    Mieter mit Wirksamkeit des Austritts als alleiniger Vertragspartner das oben genannte Mietverhältnis mit allen bestehenden Rechten und Pflichten fortsetzen”

    Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit, für eine Dauer von mindestens 24 Monate geschlossen.

    Was wäre, wenn der Vermieter nun vom Vertrag zurücktritt, weil z.B. zwar das nötige Einkommen vorhanden ist, aber die Bonitätsabfrage wegen diverser Altlasten negativ ausfällt?

    Die alte Wohnung ist bereits gekündigt und weiter vermietet, in der Annahme dass das Mietverhätnis gemeinsam beginnt.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

    • Mietrecht.org
      21.02.2020 - 12:01 Antworten

      Hallo Kai,

      wenn der Vermieter der Entlassung nicht zustimmt, läuft der Vertrag wie gehabt mit beiden Mietern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kai
        21.02.2020 - 12:09 Antworten

        Danke für die rasche Beantwortung. Der Vermieter hat der Entlassung bereits zugestimmt.

        Der Vertrag soll am 01.04. beginnen. Ist von allem Seiten unterschrieben. Die bisherige Wohnung ist fristgerecht gekündigt und bereits weiter vermietet.

        Kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten ist die entscheidende Frage?

        • Mietrecht.org
          21.02.2020 - 12:10 Antworten

          Hallo Kai,

          weder Mieter und Vermieter können vom Vertrag zurücktreten. Dafür gibt es die Möglichkeit der Kündigung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Kai
            21.02.2020 - 13:12

            Danke, dass Sie sich in den Fall hineinversetzen.

            Ich stolpere über das Entlassungsformular, in dem steht:

            “…Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers würde der verbleibende
            Mieter mit Wirksamkeit des Austritts als alleiniger Vertragspartner das oben genannte Mietverhältnis mit allen bestehenden Rechten und Pflichten fortsetzen“….

            Hier insbesondere über den Punkt: “Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers würde ….”

            Das heißt für mich, der Vermieter behält sich vor, das Mietverhältnis mit dem verbleibenden Mieter einzugehen.

            Hier die Frage: kann der Vermieter von seinem Vorbehalt Gebrauch machen, obwohl der Mietvertrag bereits beschlossen ist und der Einzugstermin in 5 Wochen vertraglich bevorsteht?

            Herzlichen Dank nochmals.

          • Mietrecht.org
            25.02.2020 - 19:34

            Hallo Kai,

            das klingt für mich so, als wenn die Hausverwaltung noch die Zustimmung des Eigentümers benötigt. Kann das sein?

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Kai
    26.02.2020 - 12:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es ist so, dass der Vertrag zum 01.04. beginnen soll und bereits vom Vermieter (=Hausvewaltung) und Mieter unterschrieben ist. Der Mitvertag ist auf 2 Mitinteressenten (bzw. Mieter) ausgestellt, wobei das Mietkonto unter meinem Namen geführt wird.

    Nun möchte der 2. Mieter aus dem Vertrag entlassen werden. (aus gesundheitlichen Gründen)
    Die Entlassung soll noch vor Vertragsbeginn durchgeführt werden.

    Diezbzgl. habe ich von der Hausverwaltung (Vermieter) ein Entlassungsformular erhalten, dass von beiden Mietern unterschriben werden soll.

    Im Anschluss will die Hausverwaltung prüfen, ob ich als alleiniger Mieter weiter geführt werde.
    Das ganze unter Vorbehalt.

    Da ich den Vorbehlat nicht abschätzen kann, und meine jetzige Wohnung bereits gekündigt und auch schon weiter vermietet wurde, weiß ich nicht was ich tun soll. Ich befürchte Obdachlosigkeit.

    Die Frage ist: kann der Vermieter einfach so kurzfristig einen Vorbehalt geltend machen?
    Finanziell ist es für mich absolut möglich die Miete alleine aufzuwenden. So war es ohnehin von Beginn geplant, da der 2. Mieter nur geringes Einkommen hat.

    Tut mir leid, dass ich Sie so lange mit meinem Anliegen aufhalte, danke Ihnen aber sehr für Ihre Mühe.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      26.02.2020 - 13:59 Antworten

      Hallo Kai,

      wenn der Vermieter der Entlassung eines Mieters nicht zustimmt, bleibt es beim Mietvertrag mit beiden Mietern. Sie haben doch nicht einseitig gekündigt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai
    26.02.2020 - 14:46 Antworten

    Der Vermieter stimmt aber der Entlassung zu.

  • Philippe
    20.03.2020 - 15:34 Antworten

    Ich hoffe Sie können uns helfen.

    Ich alleinstehend +Kind (am WE)
    Habe meine Wohnung aufgegeben und bin zu meiner Freundin + 2 Kinder gezogen.

    In Ihrem Mietvertrag steht ihr Ehemann noch mit als Hauptmieter drin.
    Dieser wohnt nicht mehr in der Wohnung.
    Er ist bei seinen Eltern gemeldet.
    Aus Angst die Wohnung könnte verloren gehen.

    Wir möchten mich gerne in den Mietvertrag schreiben lassen – ohne einen neuen Vertrag und damit deutlich gesteigerte Kosten zu befürchten.

    Wie sollte unser Vorgehen sein?

    Das alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen?

    Ich möchte schnellstmöglich wieder irgendwo gemeldet sein.
    Meine Partnerin möchte selbstverständlich die Wohnung behalten.
    Ihr Ehemann (Scheidung läuft noch fast 1 Jahr)
    möchte sich auch wieder eine neue Wohnung suchen.

    Danke für ihre Hilfe.

    • Mietrecht.org
      20.03.2020 - 20:03 Antworten

      Hallo Philippe,

      das ist nur einvernehmlich mit Hilfe aller beteiligen Parteien möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Philippe
        20.03.2020 - 20:32 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort.
        Ehemann Freundin und ich sind uns ja einig.

        Ich würde gerne wissen welche Vorgehensweise die richtige ist.
        Erst austragen lassen und mich als Untermieter oder gleich als Hauptmieter!?

        Haben heute in der Hotline der Vermietung angerufen und leider barsch abgewimmelt worden.

        Die meinten nur das ja dann von ihr erstmal geprüft werden müsste ob sie die Miete alleine bezahlen kann.
        Nach dem lesen hier, frage ich mich ob das dann so überhaupt rechtens wäre.

        Bin über Hilfe sehr dankbar

        • Mietrecht.org
          21.03.2020 - 08:57 Antworten

          Hallo Philippe,

          das beste ist die Entlassung und Aufnahme in einem Nachtrag zu regeln.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Monika
    21.03.2020 - 15:41 Antworten

    Grüezi

    Ich und mein Freund haben uns getrennt. Der Mietvertrag wurde von uns beiden unterzeichnet.
    Ich möchte ausziehen, er aber nicht. Er ist Student und kann sich die Wohnung alleine nicht leisten.
    Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      21.03.2020 - 21:20 Antworten

      Hallo Monika,

      Sie können nur beide Zusammen kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thea
    16.04.2020 - 17:03 Antworten

    Guten Tag liebes Mietrecht.org Team,

    Folgende Ausgangssituation:
    Eine Freundin und ich haben uns für eine Dienst-WG entschieden. Die wir beide als Zweitwohnsitz beziehen. (Dies ist steuerlich für uns relevant)
    Der Mietvertrag startet ab dem 01.06. und wir sind dort beide als Vertragspartner aufgeführt.
    Die Mietkaution läuft auf meinen Namen.
    Nun wird Sie aus persönlichen Gründen diese WG bereits im Herbst verlassen.
    Dafür wird ein Freund Ihre Stelle übernehmen und an Ihrer Stelle Mitglied der Dienst-WG werden.
    Er wird seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen.
    Dieses Vorgehen ist soweit mit unserem Vermieter abgestimmt.
    Unser Vermieter würde dies gerne so einfach wie möglich handhaben.
    Ist es ausreichend ein Schriftstück, als “Beiblatt” oder “Ergänzung/Nachtrag” zum Mietvertrag, auszustellen, wo beschrieben wird, dass Person C in alle Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Mietvertrag vom TT.MM.JJJJ von Person B eintritt?
    Und er für die Ummeldung eine Wohnungsgeber-Bescheinigung erhält?
    Oder ist es zwingend erforderlich einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?
    Vielen Dank im Voraus!
    Oder ist es zwingend erforderlich

  • Timo
    25.05.2020 - 14:49 Antworten

    Hallo Liebes Team,

    wie sieht es eigentlich aus, wenn nach der Trennung ein neuer Partner in die Wohnung (Mietwohnung) meiner Ex einzieht?

    Habe ich dann Anspruch darauf das der Vermieter mich aus dem Vertrag lässt und kann ich meinen Kautionsanteil verlangen? (hatten es halbe/halbe gezahlt)

    Ich wünsche einen schönen Start in die Woche

    • Mietrecht.org
      27.05.2020 - 19:14 Antworten

      Hallo Timo,

      Sie als Mitmieter lassen den neuen Bewohner auch in der Wohnung leben. Hieraus lässt sich kein Recht zur Auflösung des Mietvertrages ableiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Schönefeld
    17.06.2020 - 19:45 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe folgende Situation:
    Ich habe mit meinem Expartner einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag. Wir haben dort mit unserem gemeinsamen Sohn eheähnlich gewohnt. Nun bin ich ausgezogen, und möchte eigentlich aus dem Mietvertrag heraus. Der Vermieter weigert sich, eine anteilige Kündigung zu akzeptieren. Auch wenn wir beide kündigen würde, würden sie anschließend keinen neuen Vertrag mit meinem Expartner schließen, sondern die Chance nutzen sich neue Mieter zu aktuelleren Mitpreisen zu suchen. Mein Expartner möchte allerdings eigentlich dort wohnen bleiben und auch ich ihn nicht zu einem Auszug quasi zwingen wollen.
    Nun stelle ich mir die Frage, ob es doch noch eine Möglichkeit gäbe aus dem Mietvertrag heraus zu kommen, ohne dass der Expartner auch raus muss. Der Vermieter verweigert ja.

    Oder gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen mir und meinem Expartner, die mich davor Schützt Mietversäumnisse zahlen zu müssen, sofern sie entstehen würden? Wäre soetwas denn rechtens? Bzw wenn ich sie dann zahlen müsste, dass ich sie dann von meinem Expartner rechtens zurückfordern könnte?

    Vielen Dank schonmal !

    • Mietrecht.org
      20.06.2020 - 07:18 Antworten

      Hallo Jessica,

      es gibt hier leider keine gute Lösung mietrechtliche ohne Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter H.
    26.06.2020 - 21:02 Antworten

    Hallo zusammen,

    Habe da mal eine Frage, bzw. Folgendes Problem Eheleute haben beide den Mietvertrag unterschrieben einer ist jetzt ausgezogen aus der gemeinsamen Wohnung und möchte jetzt seinen vertrag Kündigen bzw. Ändern sodas der andere Ehegatte nur noch im Mietvertrag steht. Darf die Hausverwaltung dafür eine Gebühr von 150€ verlangen?!
    Vielen Dank für die Antworten

    • Mietrecht.org
      28.06.2020 - 14:59 Antworten

      Hallo Peter,

      ich würde sowas möchtest bei Aufhebungsvereinbarung und Neuvertrag oder Entlassung organisieren. Eine Hausverwaltung hat damit Mehraufwand und kann das gegenüber dem Eigentümer ggf. abrechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anneschka
    30.06.2020 - 13:05 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgende Situation: Ich möchte meine Wohnung an weniger solvente Menschen vermieten (aufgrund sozialer Umstände).(Eigentlich können Sie sich die Miete überhaupt nicht leisten) Diese werden von ihren Kindern finanziell unterstützt. Ein Kind hat angeboten mit in den Vertrag einzusteigen. Ich erkenne aber den Sinn nicht richtig. Ich kann so oder so an die Kinder heran treten um die Miete einzuverlangen, da diese im Vorfeld für Ihre Eltern alles geklärt haben.
    Und wenn die Eltern dann witerhin nicht zahlen würde ich denen kündigen.
    Wenn ich jetzt noch den Sohn in den Mietvertrag mit aufnehme, müsste ich ihm auch noch eine Kündigung zukommen lassen. Also aussr Mehraufwand kann ich nicht richtig erkennen, welche Vorteile mir das ganze bringen soll. Oder habe ich dabei irgendwas übersehen?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    • Mietrecht.org
      06.07.2020 - 09:48 Antworten

      Hallo Anneschka,

      der Vorteil ist, dass Sie sich bei Nichtzahlung der Miete durch die Eltern an den solventen Sohn wenden und die Miete einfordern können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yannick Möller
    01.07.2020 - 18:05 Antworten

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel!

    Wenn von allen Mietern und dem Vermieter vertraglich vereinbart wurde, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird, ist diese Vereinbarung bindet? In anderen Worten: Kann zu einem späteren Zeitpunkt dann noch einer der Mieter oder der Vermieter seine Meinung ändern?

    Viele Grüße,
    Yannick Möller

    • Mietrecht.org
      06.07.2020 - 09:44 Antworten

      Hallo Yannick,

      richtig aufgesetzt spricht nichts gegen eine derartige Entlassungsvereinbarung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aleyna
    08.07.2020 - 02:06 Antworten

    Sehr geehrter Herr Dennis Hundt,
    erstmal vielen Dank für diesen tollen Artikel.

    Ich habe 1/5 Jahre mit meinem Ex Freund in einer Wohnung gelebt. Nun hat er vor kurzem mit mir Schluss gemacht und er hat den Vermieter informiert, dass er aus der Wohnung ausziehen möchte. Zudem waren wir beide im Mietvertrag (Keine von uns war Untermieter). Nun möchte der Vermieter, dass ich aus der Wohnung ausziehe. (Weil mein ex auch ausziehen möchte) Ich habe leider wegen die ganze Corona Umstände mein job verloren und es ist total schwer in Köln eine Wohnung zu finden… ich mach mir total sorgen, kann er mich trotzdem aus der Wohnung Rausschmeißen?

    Ich bedanke mich. Viele Grüße, Aleyna

    • Mietrecht.org
      09.07.2020 - 09:01 Antworten

      Hallo Aleyna,

      beide Mieter können nur gemeinsam kündigen. Sie müssen also zusammen eine Lösung finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher Kolumbus
    08.07.2020 - 22:43 Antworten

    Hallo zunächst einmal vielen Dank für diesen informativen Artikel!

    Folgende Situation: Ich beziehe mit meiner mittlerweile Ex-Freundin eine gemeinsame Mietwohnung (Gemeinsamer Mietvertrag, also: Im Mietvertrag stehen wir beide drin und haben beide jeweils unterschrieben) Das Mietverhältnis besteht seit dem Anfang 2015. Die Beziehung ist seit Mitte 2017 beendet und das Mietverhältnis wurde jedoch genauso aufrechterhalten. Aufteilung der Miete erfolgte seitdem 2/3 Sie und 1/3 ich, da ich aufgrund weitentferntem Job in einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wohnung gelebt habe und aufgrund von gemeinsam adoptierten Katzen im Schnitt einmal im Monat ( Wochenende), gelegentlich längere Aufenthalte ( 7-10 Tage) nicht so oft die Wohnung besucht/ benutzt habe. In der Wohnung stand mir nach Absprache eine Räumlichkeit für mich alleine zur Verfügung + die gemeinsam genutzten Räum (Wohnzimmer, Bad, Küche, Balkon).
    Nun ist sie seit Anfang 2020 Schwanger( mit neuem Freund) und möchte die Wohnung für sich alleine (sehr wahrscheinlich mit neuem Freund) nutzen und fordert mich auf die Wohnung zu verlassen, was ich jedoch nicht möchte und aus finanziellen Gründen nicht kann da meine Arbeitgeberwohnung bald gekündigt wird und ich somit einen festen Wohnsitz brauche , was dann in erster Linie die gemeinsame Wohnung sein soll.
    Nun hat die Ex-Freundin vermutlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass diese uns beiden eine außerordentliche Kündigung ausspricht, der in erster Linie dazu dient mich aus dem Mietvertrag gegen meinen Willen zu nehmen um dann einen neuen Mietvertrag mit Ihr ( und neuem Freund ) durchzusetzen.
    Die außerordentliche Kündigung wurde ohne Angabe von Gründen an uns beide gemacht ( da es ja keine gibt , ausser die moralischen, dass Sie ja bald ein Kind bekommt) und auch ohne vorherige Abnahmung oder derartiges.
    Dieser habe ich bereits widersprochen (schriftlich + Einschreibn mit Fristsetzung zur Bestätigung des Widerspruchs)
    Frage(n):1) Bedarf es eines gemeinsamen Widerspruchs um den Widerspruch relevant werden zu lassen?
    Sie hat offensichtlich kein Interesse, diesen Widerspruch zu leisten, da Ihr ja bereits wie oben vermutet ein neuer Vertrag in Absprache mit dem Vermieter winkt.
    Oder ist es eher so, dass aufgrund der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ein neuer Vertrag (nur Sie + evtl. neuer Freund) unmöglich und gegen meinen Anspruch auf das Mietverhältnis in der Wohnung ist? Sie ist ja Schwanger also kann die Kündigung aus meiner Sicht schon alleine deshab nicht wirksam sein.
    2) Hat Sie das Recht die Wohnung alleine zu beziehen aufgrund der Schwangerschaft oder ist es eher so, dass dies das Mietrecht nicht berührt und ausschließlich Privatsache ist und somit der Vermieter hier keine “Partei ergreifen” kann, indem er mich grundlos aus dem Mietvertrag zu kündigen versucht?
    3) Kann aus der fristlosen Kündigung eine fristgerechte Kündigung folgen wo ich dann gezwungen bin die Wohnung zu verlassen und Sie weiterhin dort bleiben kann?

    Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung
    Christopher Kolumbus

    • Mietrecht.org
      09.07.2020 - 08:51 Antworten

      Hallo Christopher,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie hier leider nicht beraten und empfehle Ihnen, Ihre komplexen Fragen mit einem Anwalt zu besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan v. L.
    23.07.2020 - 13:54 Antworten

    Hallo,
    vielen Dank für den umfangreichen, informativen Artikel!
    Unsere konkrete Situation: Ich habe mit meiner (Noch)-Ehefrau einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen; weil sie damals aber nicht so viel Vermögen hatte wie ich, habe ich neun Jahre lang alleine die Miete, alle Nebenkosten etc. gezahlt. Das haben wir irgendwann auch nicht mehr hinterfragt, diese Regelung war für uns beide angenehm.
    Nun sind wir aber in Trennung und meine Frau möchte ausziehen. Auch das passt für uns beide. Allerdings wird unser Vermieter sie nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen, da ich alleine nicht genug Gehalt verdienen würde (die letzten drei Gehaltsabrechnungen weisen ca. 600 Euro monatlich zu wenig auf), um die Wohnung zu halten (was bislang ja aber auch ging, aber nun gut).
    In dem Falle, dass meine Frau trotzdem auszieht und sich eine neue Wohnung sucht, nebenher aber immer noch als Mieterin im alten Mietvertrag steht und ich die Miete monatlich weiter alleine zahle (was ja neun Jahre lang kein Problem war, hat den Vermieter natürlich auch nie interessiert), kann ich dann Forderungen an sie geltend machen? Also konkret monatlich die Hälfte der entrichteten Miete von ihr zurück, da sie ja immer noch als Mieterin aufgeführt ist? Gesetzt dem Fall, dass ich überhaupt in der Wohnung bleiben kann, was ich sehr gerne will.
    Wir sind uns beide einig, dass sie ausziehen will und soll, es gibt “untereinander” also keinen Streit um die Wohnung. Aber nachdem wir jetzt aktiv in Trennung leben, bin ich natürlich nicht bereit, weiter komplett alleine die Miete zu überweisen, nur weil ich die Einzugsermächtigung vor neuen Jahren mal komplett auf mich ausgestellt habe. Oder ist es einfacher: Ich stelle die Einzugsermächtigung jetzt einfach so um, dass ich nur noch die Hälfte zahle und der Vermieter wird sich die andere Hälfte von meiner Frau holen wollen?
    Ich hoffe, Sie können mir ein wenig weiterhelfen. Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      24.07.2020 - 12:59 Antworten

      Hallo Jan,

      der Vermieter wird die Miete von dem Mieter fordern, bei dem es am vielversprechendsten ist, die Miete einzufordern. Im Zweifel also bei Ihnen. Sie müssen untereinander klären, wie Sie gemeinsam die Miete zahlen. Wenn Ihre Frau nicht mehr in der Wohnung lebt, wird Sie keine Miete mehr zahlen wollen und eher in Richtung gemeinsamer Kündigung denken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jan v. L.
        24.07.2020 - 13:42 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        zunächst mal vielen Dank für die Antwort und vor allem für diesen Service hier, große Klasse!
        Ich muss aber nochmal nachhaken: Wie es momentan aussieht, wird unser Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, meine Frau nicht aus dem Vertrag entlassen, weil ich alleine zu wenig Netto-Verdienst habe (und wie gesagt, ich habe neun Jahre lang die Miete durchaus alleine bestritten, finanziell ist das also drin, aber das ist nun mal die Ansage). Auf eigenen Wunsch hin ausziehen will ich aber nicht, so dass eine gemeinsame Kündigung für mich momentan nicht in Frage kommt. Vermutlich wird es also so weitergehen:

        – Meine Frau wird nicht aus dem Vertrag entlassen, sie steht weiterhin gleichberechtigt mit mir im Mietvertrag.
        – Wir leben aktuell konkret in Trennung, ich zahle aber weiter alleine die Miete, die Trennung von Tisch und Bett ist also eigentlich nicht gegeben
        – Um diese für eine Scheidung erforderliche Trennung von Tisch und Bett durchzuführen, müsste ich doch die Hälfte der Miete von ihr verlangen können/müssen (?)
        – Ich will die Einzugsermächtigung meines Vermieters eigentlich nicht auf 50 % des Betrags ändern, um schlafende Hunde zu nicht wecken, finanziell läuft seit 9 Jahren alles seinen Gang (kann ich das überhaupt?)
        – Wenn meine Frau nun aber trotzdem auszieht, erstmal auf Weltreise geht oder was auch immer: habe ich RECHTLICHE Handhabe, die Hälfte der anfallenden Kosten von ihr einzufordern? Ggf. auch im Nachhinein?

        Ganz kurz könnte man es so zusammenfassen: Wir leben in Trennung, der Haushalt etc. ist aufgeteilt, sie macht nur keine Anstalten, auch die Hälfte der Monatsmiete zu entrichten, obwohl sie gleichberechtigt mit mir da Mieterin ist. Was ganz konkret kann ich unternehmen?

        Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße!

        • Mietrecht.org
          24.07.2020 - 15:28 Antworten

          Hallo Jan,

          wie Sie die Sachen untereinander regeln hat mit dem Mietrecht bzw. Ihren mietrechtlichen Verpflichtungen nichts zu tun. Zu Ihren Fragen lassen Sie sich am besten rechtlich in Hinblick auf die Trennung /Schreidung beraten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Max
    05.08.2020 - 13:29 Antworten

    Guten Tag.

    Ich habe ein Problem mit meinen Mitbewohnern. Wir haben uns verkracht. Ich kann in meiner Wohnung nicht wohnen. Ich will ausziehen. Dafür sollen wir alle kündigen. Die Mitbewohner wollen das nicht. Ich will aufhören die Miete zu zahlen. Wenn die Mitbewohner meinen Anteil nicht zahlen, kann der Vermieter uns alle drei kündigen. Ist das eine Lösung? Können die Mitbewohner/Vermieter gegen mich klagen?
    Wenn ich mit der Zahlung für dieses Monat zögere, welche Probleme kann es geben?

    MfG
    Max

    • Mietrecht.org
      05.08.2020 - 14:23 Antworten

      Hallo Max,

      ihr Plan bringt Probleme mit sich. Sie müssen in so einen Situation immer eine einvernehmliche Lösung finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MIKE
    11.09.2020 - 21:50 Antworten

    Guten Tag,
    Ich brauche bitte dringend einen Rat von Ihnen. Ich bin in einer verzwickten Situation, die ich wie folgt versuche zu erläutern:
    Vor mehr als 6 Jahren wurde meine Mutter geschieden und verblieb mit meiner Schwester, in der Whg (die einen Wbs benötigt). Ihr Exmann zog aus, kündigte aber nie das Mietverhältnis . Seitdem hat er mittlerweile laut eines auszugs vom Einwohnermeldeamt 8 weitere Mietverhältnisse durchlaufen und ist natürlich auch nicht bei meiner Mutter gemeldet. Meine Mutter zahlt nachweislich die komplette Miete alleine und möchte nun dass er aus dem Mietverhältnis gekündigt/gestrichen wird. Es gab auch in ihrer Ehe Handgreiflichkeiten die zur Scheidung geführt haben. Nun ist das Problem dass niemand Kontakt zu ihm hat und auch nicht möchte ABER sie ihn unbedingt aus dem Mietvertrag haben möchte da er auf jedem schreiben der whg Gesellschaft mitdrauf steht. Die whg gesellschaft sagt dazu nur das er selbst er kündigen muss. Wie könnte man vorgehen ? Ist ein Anwalt für Mietrecht eine Lösung? Meine Mutter ist jetzt dieses Jahr in Rente gegangen und möchte auch in dieser whg bleiben. Über eine Antwort ihrerseits wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar ! Lieben Dank für ihre Mühe im voraus
    MfG MIKE

    • Mietrecht.org
      13.09.2020 - 21:05 Antworten

      Hallo MIKE,

      Sie brauchen alle Mieter zur Entlassung eines Mieter auf dem Vertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ursula Springer
    15.09.2020 - 11:28 Antworten

    Mein Lebensgefährte zog vor 17 Jahren mit in meine Wohnung ein. Wir sind lt.Mietvertrag gleichberechtigte Hauptmieter Nun ist er leider im im Oktober vorigen Jahres verstorben. Ich wohne nun allein in der Wohnung und zahle auch die Miete allein. Sein Sohn ist nun lt Testament Alleinerbe.
    Hier meine Frage:
    Muss der Sohn den Mietvertrag seines Vaters kündigen?

  • Nora
    01.10.2020 - 18:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne z.z. in einer 2WG, beide Hauptmieterinnen.
    Meine Frage: Angenommen ich will frühzeitig (der Vertrag endet Mai 2021) ausziehen, auf Reisen gehen o.ä. und finde jemanden zur Untermiete für den gewünschten Zeitraum/ bis zum Ende der Mietdauer (in Einverständnis mit dem Vermieter).
    Nun wüsste ich gerne, muss die 2. Hauptmieterin dem Untermieter zustimmen/ ablehnen oder kann eine der Hauptmieterinnen dies für sich und Ihr Zimmer selber wählen?

    Mit freundlichem Gruß und danke.
    Nora Wozignoj

    • Mietrecht.org
      01.10.2020 - 21:04 Antworten

      Hallo Nora,

      Sie sind beide Hauptmieterinnen und damit m.E. auch zusammen Untervermieterinnen. Die Vermietung kann m.E. nur einvernehmlich erfolgen – da Sie nur gemeinsam entscheiden können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Herbert Gans
        08.10.2020 - 20:19 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        ich wohne in einer WG mit 3 Bewohnern. 2 Hauptmieter einem Untermieter. Wir sind in einem Mietervertrag von 2010 in dem es mit 4 Nachträgen immer wieder Hauptmieterwechsel gab.
        Es gab einen Eigentümerwechsel und einer der beiden Hauptmieter wird ausgetauscht.
        Wir haben der kleinen Mietanpassung zugestimmt und hätten gerne wieder einen Nachtrag gemacht um den Hauptmieterwechsel und die Mieterhöhung festzuhalten. Die Hausverwaltung möchte dies nicht und besteht darauf einen ganzen neuen Mietvertrag zu machen. Wir bestehen aber darauf im alten Vertrag zu bleiben und nur einen Nachtrag zu machen wie gehabt. Nun sind wir im Streit mit der Hausverwaltung, da wir der Meinung sind unser alter Mietvertrag ist ein WG-Mietvertrag und wir deshalb das Recht darauf haben Mieter zu wechseln und die Hausverwaltung es nicht erzwingen kann, dass wir einen neuen Vertrag machen. Es standen von vorne rein zwei nicht miteinander Verwandte Hauptmieter im Vertrag und es gibt einen Paragraphen “Personenmehrheit”. Außerdem zeigen die vielen Nachträge eindeutig, dass es eine WG ist. Nun ist die Frage sind wir im Recht und können weiterhin auf den Nachtrag bestehen? Wann zählt ein Mietvertrag tatsächlich als WG-Mietvertrag?

        Viele Grüße
        Herbert

        • Mietrecht.org
          11.10.2020 - 20:06 Antworten

          Hallo Herbert,

          ich sehe keine Grundlage, wie Sie den Vermieter zu einem Nachtrag zwingen könnten. Mit Ihrer Argumentation könnte der Vermieter “nie wieder” eigenständig bei der Vermietung und Mietersuche agieren. Lassen Sie die Sache bei Bedarf rechtlich prüfen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Ilona Attinger
    28.10.2020 - 18:40 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und meine Schwester kam als Nachmieterin. Sie hatte paar Möbel von mir behalten. Wohnte allerdings nur 3 Monate drin, davon war sie nur 5 mal in der Wohnung. Jetzt ist meine Frage, muss sie die Möbel entsorgen?? Weil sie meinte ICH muss nun schauen wie ich die Möbel entsorge, weil die nächsten Nachmieter ziehen bald ein…..

    Liebe Grüsse,
    Ilona

    • Mietrecht.org
      30.10.2020 - 08:00 Antworten

      Hallo Ilona,

      was haben Sie mit dem Vermieter bzgl. der Möbel vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja Blanchard
    07.12.2020 - 14:41 Antworten

    Hallo Herr Hund,

    Meine Situation ist etwas kompliziert. Gemeinsam mit meinem Noch Ehemann habe ich einen Mietvertrag unterzeichnet. Im Mai 2020 habe ich mich getrennt und bin ausgezogen und habe eine Kündigung des Mietvertrages vorbereitet und unterzeichnet. Mein Mann hatte mir dann gesagt, dass er die Kündigung beim Vermieter abgegeben hätte und ich habe vom Vermieter eine Endabrechnung erhalten, sowie Schlüsselübergabe zum 31.08.20 gehabt.
    Da ich die vollständige Kaution bezahlt hatte, hätte ich diese natürlich gerne zurück, der Vermieter hat aber gesagt ich solle das mit meinem Noch Mann im Innenverhältnis klären.
    Mein Mann sagt mir nun, dass er die Kündigung gar nicht unterzeichnet hätte, womit ich ebenfalls immer noch Mieter wäre. Ich weiß aber auch, dass der Vermieter mit meinem Mann eine neue Vereinbarung bezüglich der Miete getroffen hat und er nun weniger bezahlt, er wohnt weiterhin in der Wohnung.
    Wenn er die Wohnung nicht gekündigt hätte wie er sagt, dann hätte der Vermieter auch keine neue Mietvereinbarung treffen dürfen, oder?

    Ich habe leider keine Ahnung in welchem rechtlichen Zustand ich mich dem Vermieter gegenüber befinde und wie ich an meine Kaution kommen kann. So lange das Mietverhältnis offiziell ungekündigt ist, wäre die Kaution als Unterhalt zu sehen. Vielen Dank für eine Einschätzung.

    • Mietrecht.org
      07.12.2020 - 17:00 Antworten

      Hallo Anja,

      lassen Sie sich den Status der Kündigung vom Vermieter bestätigen. Einvernehmliche Änderungen sind nur mit dem Einverständnis vom Vermieter und von allen Mietern möglich, genau.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marleen
        10.12.2020 - 18:33 Antworten

        Hallo. Ich weiß leider nicht, wie ich hier allgemein eine Frage stelle und mache es nun über die Antwort-Funktion.

        Folgendes Sachverhalt: mein Expartner ist vor 3 Jahren ausgezogen. Ich habe alle Verpflichtungen übernommen, ohne es schriftlich festzuhalten. Den gemeinsamen Mietvertrag hat er nun gekündigt und ich möchte in der Wohnung wohnen bleiben. Der Vermieter möchte mich nun nicht alleine als Mieter haben. Geht das? Wir, und ich in den letzten Jahren, haben uns nichts zu Schulden kommen lassen, bis auf eine ausbleibende Mietzahlung meinerseits, die sofort beglichen wurde, als es mir auffiel.
        Kann der Vermieter mir sozusagen kündigen?

        • Mietrecht.org
          10.12.2020 - 20:26 Antworten

          Hallo Marleen,

          wenn Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt haben, kann der Vermieter Ihnen zumindest nicht wegen Zahlungsverzug kündigen. Als Mieter können Sie nur gemeinsam mit Ihren Ex-Partner kündigen. Ihren ehemaligen Partner können Sie nur auf dem Vertrag bekommen, wenn Sie, Ihr Ex und der Vermieter einverstanden sind.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Anja Blanchard
        11.12.2020 - 03:24 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Der Vermieter hat mir nur meine eigene Kündigung bestätigt und weigert sich mir eine Gesamtkündigung auszustellen, oder mir Auskünfte über das jetzige Mietverhältnis mit meinem Noch Ehemann zu geben, aus “Datenschutzgründen”, da er leider Partei ergriffen hat. Was kann ich tun?

  • Manuel Häringer
    08.01.2021 - 00:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem.

    Meine Frau und ich haben letztes Jahr zum 01.10.2020 eine gemeinsame Wohnung mit unseren Kindern bezogen. Sie bestand darauf mit im Mietvertrag zu stehen, und somit wurde der Mietvertrag mit uns beiden geschlossen.

    Nun hat sich meine Frau dazu entschieden die Wohnung zu verlassen, ebenso die Ehe zu beenden, und ist bereits am 23.12.2020 mit all ihren Sachen und denen der Kinder ausgezogen und kam vorübergehend bei ihrer Mutter unter mit den Kindern. Die Kinder sind 2,5 und 1 Jahr alt.

    Jetzt habe ich bereits mit unserem Vermieter darüber gesprochen, und er wäre bereit mit mir alleine das Mietverhältnis fortzuführen und die Miete zu senken, da ja weniger Verbrauch entsteht.

    Wie muss ich mich jetzt verhalten, und wie meine Frau, in Bezug auf die Kündigung ihres Mietverhältnisses, bzw. ihrer Entlassung wegen Scheidungswunsch? Kann der Mietvertrag nur von ihr gekündigt werden (mit 3 Monate Kündigungsfrist) und sie übergibt ihre Schlüssel dem Vermieter und das wars, oder kann in diesem Fall ihr bereits getätigtes Ausscheiden aus der gemeinsamen Ehewohnung durch eine Entlassungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung erfolgen?

    Bislang habe ich immer die komplette Miete bezahlt, da ich der Alleinverdiener in der Familie war und sie nur Kindergeld bekommt. Ist sie mir gegenüber zur Zahlung der halben Miete verpflichtet, rückwirkend zum 23.12.2020 (Tag ihres Auszugs) oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel Häringer

  • Liebetruth
    08.01.2021 - 13:25 Antworten

    Sehr geehrte Herr Hundt,

    Ich habe ein relatives blödes Problem bezüglich der Thematik eine angeblich unwirksamen Kündigung.
    Ich wohnte und wohn jetzt immer noch in einem Einzimmerappartment, um einen Bürgen zu haben musste mein Vater auch als Mieter unterschreiben da er die Miete gezahlt hat.
    Somit habe ich am 30.12.2020 meinem Vater durchgegeben das er kündigen kann, da ich eine neue Wohnung mit meine Partner fand.
    Er schickte die Kündigung auf postalischen Weg wie auch über die Email.
    Nun haben wir eine Antwort, dass die Kündigung unwirksam wäre da ich sie nicht bestätigt habe.
    Ich habe nun eine Email wie auch Postalisch eine Kündigung rausgeschickt in der Bezug auf die Kündigung meines Vaters nahm und somit bestätigt habe das die Kündigung von mir auch die Einverständnis hat.
    Denken sie das die Vermieterin hierbei noch die Kündigung bzw den Auszug zum 31.03.2021 bestätigen kann bzw wäre es rechtens möglich oder müsste ich doch noch eine Kündigung rausschicken wo durch ich halt 3 fache Wohnungskosten habe anstatt 2 fache?

    Ich würde mich um eine Rückmeldung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sofia Liebetruth

    • Mietrecht.org
      08.01.2021 - 13:41 Antworten

      Hallo Sofia,

      es können nur beide Mieter gemeinsam, kündigen. Wenn Sie eine wirksame Kündigung jetzt, Mitte Januar, aussprechen, können Sie erst zu Ende April kündigen. Einvernehmlich mit dem Vermieter können Sie den Vertrag jederzeit aufheben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. Müller
    09.01.2021 - 15:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt;

    Ich hätte auch mal ein Frage dazu. Ich bin Ende September 2020 mit einem Kumpel zusammen in eine WG gezogen (Wir beide und unser Väter sind Hauptmieter). Aus beruflichen Gründen hat sich das jetzt alles geändert.

    Er wollte gern aus der Wohnung raus und ich wollte dann wieder in meine Heimat ziehen. Wir hatten aber zwei Jahre Mindestzeit in der Wohnung drin. Wir hatten mit dem Vermieter gesprochen und es würde alles in Ordnung gehen, wenn wir neue Mieter finden .

    Nun ist es aber so, dass wir noch keinen gefunden haben, ich jetzt aber schon im Januar ausziehe und da mein Mitbewohner noch keine passende Wohnung hat, möchte er die Wohnung noch 1-2 Monate behalten und sein Bruder soll dort mit einziehen.

    Ich möchte halt jetzt aus dem Vertrag raus, damit mich der Vermieter nicht mehr für irgendetwas dran kriegen kann bzw. Mein Vater und ich wollen raus, nur mein Mitbewohner möchte keinen neuen Mitvertrag machen, weil er meint das dauert zu lange, weil die ja nur 2 Monate länger bleiben wollen.

    Was kann ich jetzt genau machen?

    • Mietrecht.org
      10.01.2021 - 13:18 Antworten

      Hallo M. Müller,

      alle Mieter mit über den Mietvertrag “zusammengekettet” und können nur Zusammen entscheiden. Sie müssen eine Lösung zu vier finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tobias Buehring
        08.02.2021 - 21:57 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich habe folgende Situation: ich habe in einer 3er WG gewohnt, aus der ein Kumpel und ich ausgezogen sind. Wir haben die Hausverwaltung gebeten uns beide aus dem Mietvertrag zu entlassen, sodass nur noch der 3. Bewohner im Mietvertrag steht. Nach über 4 Wochen hat die HW dem 3. Bewohner einen neuen MV geschickt, allerdings mit 90€ Mieterhöhung (=ca.15% der Kaltmiete)

        Das will der 3. Bewohner jetzt nicht unterschreiben.

        Nun frage ich mich, wie wir 2 jetzt aus dem MV kommen bzw, ob der neue Vertrag mit Mieterhöhung rechtens ist?

        Vielen Dank im voraus.

        Viele Grüße
        Tobias

        P.S. mein Kumpel und ich sind schon 12/2016 ausgezogen und unsere Zimmer wurden direkt weiter (unter-)vermietet. Meinem Kumpel und mir ist das aber erst jetzt aufgefallen, dass wir offiziell noch Mieter sind, da offensichtlich nie ein neuer Vertrag erstellt wurde.

        • Mietrecht.org
          09.02.2021 - 13:25 Antworten

          Hallo Tobias,

          Sie kommen einvernehmlich (mit Mieterhöhung) oder indem alle drei Mieter gemeinsam kündigen aus dem Vertrag.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Marianne Leusch
    17.03.2021 - 16:08 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin seit vier Jahren als Bewohnerin in der Wohnung meines Ex-Lebenspartners beim Vermieter gemeldet.

    Habe ich Anspruch, den Mietvertrag nach einer Trennung zu übernehmen? Mein Ex-Partner wäre einverstanden.

    Oder muss ich zuerst in den Vertrag als Mitmieterin aufgenommen werden.
    Nach wieviel Zeit hätte ich dann Anspruch auf eine alleine Übernahme?
    Und kann mein Ex-Partner dann so einfach aus dem Vertrag ausscheiden?

    Besten Dank!

    MfG
    M. L.

    • Mietrecht.org
      17.03.2021 - 17:52 Antworten

      Hallo Marianne,

      Sie haben keine Möglichkeit den Vertrag ohne Zustimmung des Vermieters zu übernehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    17.03.2021 - 20:20 Antworten

    Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand eine Antwort oder einen Tipp geben.

    Ich habe mit meinem Ex Partner zusammen einen Mietvertrag. Ich bin vor 2,5 Jahren dort ausgezogen. Unser Vermieter stimmt einem Aufhebungsvertrag zu, allerdings benötige ich dazu die Unterschrift meines Ex Partners, und diese will er mir absolut nicht geben. Er meint es sei nicht schlecht, dass ich noch im Mietvertrag stehe, falls er nicht zahlen kann… Ich möchte aber ganz dringend entlassen werden, da ich nicht für ihn irgendwas zahlen möchte und auch nichts mehr damit zu tun haben mag.

    Wie schaffe ich es am besten aus dem Mietvertrag zu kommen, welche Möglichkeiten habe ich noch ?

    Vielen Dank

    Julia

    • Mietrecht.org
      17.03.2021 - 20:58 Antworten

      Hallo Julia,

      es geht leider nur einvernehmlich mit allen Mietern und dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    19.03.2021 - 10:30 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Gemeinsamer Mietvertrag, von beiden unterzeichnet. Das Paar hat sich getrennt und die Wohnung gekündigt. Jetzt fallen Besichtigungstermine mit potenziellen Nachmietern an. ER hat als Tage Sonntag und Montag zugesagt. SIE ist relativ flexibel. Was also tun, wenn ER einem Termin nicht zustimmt, SIE jedoch kann und auch zustimmt.
    Müssen beide Mieter zustimmen? Müssen beide Mieter bei der Besichtigung anwesend sein?

    Viele Grüße
    Kerstin

    • Mietrecht.org
      19.03.2021 - 11:49 Antworten

      Hallo Kerstin,

      ich wüsste nicht, warum beide Mieter anwesend sein sollten. Klären Sie einfach ab, ob für die Mieter auch eine Besichtigung ohne den jeweiligen Mitmieter eine Option ist – so vermeiden Sie, vor verschlossener Tür zu stehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verena Lühmann
    23.03.2021 - 09:05 Antworten

    Hallo,
    Ich habe leider folgende Situation:
    Ich lebe in einer WG und meine Mitbewohnerin hat nun zum 01.05 gekündigt. Jedoch haben wir einen gemeinsamen Mietvertrag, in dem wir beide Hauptmieter sind. Ich habe gelesen, dass so ein Vertrag nicht alleine gekündigt werden kann, dennoch das der Vermieter die Kündigung akzeptiert und bestätigt. Durch Corona ist die Nachmietersuche sehr schwer und der Vermieter hat schon gesagt, dass ich die gesamte Miete alleine zahlen müsste, wenn ich niemanden finde (also doppelt so viel wie jetzt). Darf der Vermieter das verlangen oder kann ich weiterhin nur meine Hälfte zahlen, da die Kündigung nicht rechtmäßig war. Wie wäre das Vorgehen, wenn dieser Fall eintritt?
    Ich hatte auch schon mit meiner Mitbewohnerin gesprochen, aber sie wollte nicht, dass wir zusammen kündigen und ich eine neuen Vertrag mit dem Vermieter aushandele.
    Zudem wollte ich noch wissen, wie es aussieht, wenn der Vermieter auch nach Nachmietern sucht, aber ebenfalls niemanden findet. Habe ich als der bleibende Mieter die Pflicht einen Nachmieter zu stellen/finden?
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
    MfG

    • Mietrecht.org
      23.03.2021 - 10:42 Antworten

      Hallo Verena,

      machen Sie gegenüber dem Vermieter und Ihrer Mitmietern deutlich, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und alle Parteien wie gehabt im Vertragsverhältnis stehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.
    24.03.2021 - 23:03 Antworten

    Hallo,

    folgende Situation:
    Ich bin rechtskräftig geschieden, der Expartner steht noch mit im damals gemeinsam geschlossenen Mietvertrag. Wir haben uns geeinigt, dass wir das so lassen, weil ich befürchte einen neuen Mietvertrag mit erhöhter Miete zu bekommen.
    Nun bin ich aber doch am Überlegen, ob ich den Vermieter bitte, den Mietvertrag auf mich allein umzuschreiben.
    Daraus ergeben sich 3 Fragen:

    1. Ist dies ratsam oder ist es besser alles so zu lassen wie bisher? (Es gibt keine Streitigkeiten zwischen
    den Parteien).

    2. Welche Schritte muss ich dazu in die Wege leiten?

    3. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter eine Vertragsänderung zum Anlass nimmt, die
    Miete zu erhöhen?

    Was den finanziellen Hintergrund angeht, so war der Expartner zwar der Besserverdienende, ich verdiene aber sehr gut, so dass ich mir die Miete problemlos alleine leisten kann und der Vermieter hier m. E. nach zumindest keinen Anlass hat einen Mietvertrag mit mir als alleinigem Mieter abzulehnen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      25.03.2021 - 17:46 Antworten

      Hallo A.,

      Änderungsbedarf gibt es vor allem dann, wenn der ausgezogene Partner aus den Vertrag ausscheiden will. Sie müssten die Entlassung beim Vermieter erbitten und dann wird Ihnen der Vermieter mitteilen, ob er eine Anpassung der Miete anstrebt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Raiko
    08.04.2021 - 10:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zum Pachtvertrag eines Gartengrundstück welches sich unmittelbar am Haus befindet.
    Meine jetzige Partnerin ist seit 16 Jahren geschieden, ihr Ex-Mann ist aus der gemeinsamen Wohnung (Eigentum) ausgezogen und wurde abgefunden. Im Mietvertrag des Kleingarten stehen beide als Ehepartner weiterhin drin. Den Garten hat er seit seinem Auszug nicht genutzt, gepflegt und auch keine anteilige Pacht bezahlt. Jetzt wollten wir den Vertrag ändern lassen, so dass ich mit im Pachtvertrag stehe. Der Vermieter (kommunaler Verband) schrieb den Ex-Mann meiner Partnerin an, zwecks Kündigung. Dieser will jetzt plötzlich den Garten wieder nutzen und stellt alle möglichen Forderungen, wie Teilnutzung oder zeitlich wechselnde Nutzung (14 tägiger Rhythmus). Er wohnt nicht in der Nähe und will auch nach so vielen Jahren nur Unfrieden stiften.
    Ist ein Mitmieter, welcher seit 16 Jahren seinen im Vertrag festgelegten Pflichten wie: Pflege und Pachtzahlungen nicht nachgekommen ist dazu berechtigt? Weiterhin war der Pachtvertrag damals auf beide ausgestellt, aber nur von meiner Partnerin unterschrieben worden, hat das rechtliche Auswirkungen? Unser Ziel ist den Garten weiterhin allein zu nutzen.

    Viele Grüße
    Raiko

  • Nataliya
    11.04.2021 - 21:37 Antworten

    Hallo, nach der Scheidung haben wir gemeinsam beim Vermieter beantragt, dass nur mein Ehemann die Miete fortsetzen soll. Ich wohnte schon 2 Jahre vor der Scheidung nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung. Die gerichtliche Wohnungszuweisung wurde bei der Scheidung nicht beantragt, da wir uns einig waren. Doch der Vermieter besteht auf der gerichtlichen Wohnungszuweisung und lässt mich nicht aus dem Vertrag raus. Was können wir tun?

    • Mietrecht.org
      12.04.2021 - 09:29 Antworten

      Hallo Nataliya,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider nur auf den Teil “Sonderfall Scheidung” oben im Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Diana
    14.04.2021 - 11:53 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.

    Meine Frage gilt der Kündigungsfrist.
    Am 1.2.2007 bezogen wir als Ehepaar eine Mietwohnung. Vor der Scheidung kündigten wir gemeinsam das Mietverhältnis zum 31.12.2014 und mein Mann zog aus. Gleichzeitig wurde der bestehende Vertrag auf mich als alleinige Mieterin umgeschrieben und ab 1.1.2015 fortgesetzt.
    Jetzt hat das Haus den Besitzer gewechselt und ich bekam eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Die mir eingeräumte Frist zum Auszug wird mit 6 Monaten benannt. Hat die zwischenzeitliche Kündigung Einfluss auf die Kündigungsfrist bzw. müßten es nicht eigentlich 9 Monate sein? Ein entsprechender Link oder ein Paragraf wäre hilfreich.

    Im Voraus freundlichen Dank für eine Antwort,

    Diana

    • Mietrecht.org
      14.04.2021 - 12:06 Antworten

      Hallo Diana,

      wenn der alte Vertrag weiterhin besteht und Ihr Mann nur entlassen wurde, dann gibt die entsprechende Kündigungsfrist. Wenn ein neuer Vertrag geschlossen wurde, dann berechnet sich die Frist nach dem neuen Vertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Diana
        17.04.2021 - 11:28 Antworten

        Eine kurze Nachfrage:
        Da ich in Panik geriet bemerkte ich erst jetzt die fehlende Unterschrift der Kündigung. Sie wurde mir persönlich – ohne Zeugen – in die Hand gedrückt. Ist sie wirksam bzw. kann ich daher die Frist verlängern? Ich will und werde ausziehen, doch in der derzeitigen Corona-Lage gestaltet sich alles schwieriger und brauche vielleicht etwas mehr Zeit.

        Vorab noch einmal DANKE für Ihre Hilfe.

  • Tanya Rachidi
    20.04.2021 - 09:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr hundt,

    Ich habe ein derzeitiges Problem und weiß nicht wie ich da rauskommen soll. Seit März 2021 wohne ich mit meinen Mann und unseren 2 Kindern in einer neuen Wohnung. Der Vermieter ist Eigentümer und über einen Makler haben wir den Vertrag abgeschlossen. Persönlich haben wir ihn nicht gesehen , zum Teil auch wegen der Pandemie. Leider haben wir nun in seinen zusätzlichen Vertrag unterschrieben , die Wohnung für 3 Jahre zu nehmen ansonsten hätten wir sie nicht bekommen bzw wir hatten Glück da wir beide gute Einkommen hatten trotz Pandemie.
    Allerdings ist es nun so, dass ich wieder aufgrund Trennung ( es ging alles so schnell und ich habe nicht überlegt auch da ich ein Neugeborenes im Februar hatte) wieder in die alte Wohnung ziehen will.

    Wie komme ich da ohne Probleme raus aus dem Vertrag ? Müssen wir beide weiter zahlen ( ich beziehe bin Elterngeld und kann es alleine nicht bezahlen) oder beide kündigen oder kann ich da alleine raus trotz Unterschrift für 3 Jahren

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      20.04.2021 - 10:05 Antworten

      Hallo Tanya,

      sofern der Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde (Prüfung hier) können Sie nicht kündigen, sondern den Vertrag nur einvernehmlich mit dem Vermieter aufheben. Beide Mieter haften für Mieten bzw. für alle Pflichten aus dem Mietverhältnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S.P
    17.06.2021 - 09:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich (30) wohne mit meiner Mutter, ihrem Mann und meinen 3 Kindern zusammen. Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschieben. Da ich gerne ausziehen möchte, gibt es nun Schwierigkeiten. Meine Mutter möchte die Wohnung nicht kündigen, da sie auch nicht( Aussage des Vermieters) weiter dort wohnen kann. Auch bekommt sie keine andere Wohnung.
    Welche Möglichkeiten habe ich, um aus diesem Mietvertrag zu kommen. Ich möchte ja nicht ewig mit meiner Mutter und ihren Mann zusammen wohnen.
    Vielen Dank

    S.P

    • Mietrecht.org
      18.06.2021 - 08:52 Antworten

      Hallo S.P,

      der Vertrag können leider nur alle Mieter gemeinsam kündigen oder alle Vertragsparteien können einvernehmlich einen Mieter aus dem Vertag entlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia Varnhold
    30.06.2021 - 12:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe im März eine Wohnung mit einer Freundin bezogen.
    Wir stehen beide im Mietvertrag drinnen und zahlen geteilt die Miete.

    Das es aber nur noch zu Streits und Problemen mit Ihren Hund gibt ( er zerfrisst alles und macht meine Sachen kaputt) möchte ich dringend ausziehen. Zudem wechsle ich auch meine Arbeitsstelle wodurch ich einen längeren Arbeitsweg hätte

    Sie würde mir Ihr Einverständnis geben das ich ausziehen kann und dem Vermieter schreibe ich auch nochmal einen Brief wo der Grund ausführlich beschrieben wurde.

    Bis zu 01.09.21 würde ich die Wohnung noch beziehen danach aber in eine Neue einziehen. Bis dahin zahle ich auch die Miete weiter.

    Kann ich mit Ihrem Einverständnis und meinen Gründen ausziehen und muss ich trotzdem die Kündigungsfirst von 3 Monaten einhalten? ich hab schon versucht etwas aus dem Internet zu suchen aber ich konnte nie was mit den Artikeln anfangen

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Lg

    Saskia

    • Mietrecht.org
      09.07.2021 - 18:04 Antworten

      Hallo Saskia,

      Sie können den Vertrag einvernehmlich zu jeder Zeit verlassen. Stimmt Ihre Mitmieterin oder der Vermieter nicht zu, kommen Sie nicht aus dem Vertrag. Es können nur beide Mieter gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susan Bartlitz
    31.12.2021 - 08:14 Antworten

    Hallo, mein Partner und ich haben uns jetzt getrennt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Ich bleibe in der Wohnung mit unserem gemeinsamen Sohn wohnen. Wenn ich mich richtig reingelesen habe, müssen wir beide sein Mietverhältnis kündigen. Besteht da ebenfalls ein dreimonatiger Kündigungsschutz, wie es bei einer gewöhnlichen Kündigung üblich ist? Muss er diese 3 Monate noch den Mietvertrag einhalten und die Hälfte der Miete zahlen, auch wenn er schon in einer anderen Wohnung wohnt?

    • Mietrecht.org
      01.01.2022 - 18:56 Antworten

      Hallo Susan,

      im Innenverhältnis können Sie diverse Vereinbarungen treffen. Im Außenverhältnis, also gegenüber dem Vermieter, haften beide Mieter für die gesamte Miete.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Azaz
    10.01.2022 - 22:19 Antworten

    Guten Abend, ich bräuchte dringend einen Rat.
    Ich bin 2016 aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen und die Scheidung folgte 3 Jahre später. Ich stehe immer noch im Mietvertrag und meine Ex-Frau musste vor kurzem gesundheitsbedingt ausziehen und hat die Kündigung eingereicht.
    Ich würde nun sehr gerne zurück in die gemeinsame Ehewohnung ziehen da ich eh noch im Mietvertrag bin. Die Wohngesellschaft und das Wohnungsamt fordern nun mich auf, dass ich auch kündigen soll und nicht in die Wohnung zurück darf, da diese die letzten Jahre nicht mein Lebensmittelpunkt war.

    Ich würde das Mietverhältnis ja fortführen, eigentlich kann man mir es doch nicht verwehren in meine Wohnung zu gehen da ich immernoch im Mietvertrag stehe.

    Ist dies überhaupt rechtens wenn ich zeitnah meinen Lebensmittelpunkt wieder dort hin verlegen würde?
    Unsere gemeinsame Tochter (7) lebt bei mir, weil es aus gesundheitlichen Gründen bei meiner Ex Frau nicht ging und hängt trotzdem sehr an ihrem Zimmer und an der Wohnung.
    Weil sie regelmäßig dort war.

    Ich würde mit meinen beiden Kindern und neuen Ehefrau dort einziehen wollen und die jetzige Wohnung sofort kündigen. Hätte ich zu befürchten, dass ich dann aus der ehemaligen Ehewohnung mit meiner Ex Frau rausgeschmissen werde?

    Ich meine, wenn nun Mietzahlungen austehen würden, dann würden die es auch nicht interessieren wo mein Lebensmittelpunkt zur Zeit ist.

    Ich hoffe auf baldige Antwort, da es sehr dringend ist. Dies nämlich eine Chance für mich aus der jetzigen Schimmel Wohnung schnellstmöglich auszuziehen.

    Vielen Dank schon Mal.
    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      12.01.2022 - 09:30 Antworten

      Hallo Azaz,

      ich sehe grundsätzlich kein Problem bei Ihrem gewünschten Vorgehen. Lassen Sie sich bitte von der Hausverwaltung begründen, warum es ihnen verwehrt sein soll in die Wohnung zu ziehen. Die Verwaltung sollte ihre Aussagen mit Rechtsprechung oder Gesetzen untermauern.

      Sie standen in den vergangenen Jahren immer als Mietmieter bereit und in der Pflicht, mögliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter zu erfüllen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Azaz
    12.01.2022 - 10:59 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    So ist auch meine Sicht der Dinge.

    Die Wohngesellschaft meint, dass das Amt für Wohnungswesen sich quer stellt und ich auf Grund dessen, weil mein Lebensmittelpunkt nicht dort war, ich den Mietvertrag nicht fortführen könne. Ich finde das eine sehr fadenscheinige Begründung und es widerspricht sich.

    Ich habe eher das Gefühl, ich soll raus, damit die Wohnung neu vermietet werden kann und das zu einer höheren Miete.

    Viele Grüße

  • Thorsten
    13.01.2022 - 13:45 Antworten

    Hallo,

    ich habe mich in Sept. 2018 mit meiner Freundin getrennt und ich bin aus einer gemeinsamer Wohnung ausgezogen. In Mietvertrag standen wir beide drinne, ich möchte jetzt aber aus dem Mietvertrag kündigen weil ich da schon Jahrelang nicht wohne, Die Ex-Freunding möchte aber nichts bezüglich meiner kündigung unterschreiben… wie sind meine Chansen aus dem Mietvertrag zu kündigen ? Kann mir da ein Anwalt weiterhelfen ?

    Danke für die Infos.
    Gruß

    • Mietrecht.org
      13.01.2022 - 16:33 Antworten

      Hallo Thorsten,

      Sie können nur einvernehmlich mit dem Vermieter und der verbleibenden Mieterin aus dem vertrag austreten. Alternativ können Sie gemeinsam als Mieter kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nama
    21.01.2022 - 19:18 Antworten

    Guten Tag Herr Dennis Hundt von mietrecht.org

    Müssen beide Hauptmieter einer WG den Untermietvertrag eines Untermieters kündigen, oder reicht es wenn einer der beiden Hauptmieter dem Untermieter seinen Untermietvertrag kündigt?

    Das Thema ist, dass ich als Hauptmieter mit einem WG Mitbewohner der Untermieter ist Streit habe und der andere Hauptmieter möchte sich da raushalten.
    Ich habe dem Untermieter eine schriftliche Mahnung gegeben, bezüglich körperlicher Drohung, und es ist kein Vertrauen mehr vorhanden.

    Vielen Dank schon mal.

    • Mietrecht.org
      22.01.2022 - 13:39 Antworten

      Hallo Nama,

      alle (Unter)Vermieter müssen kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nama
        24.01.2022 - 18:16 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt

        Können Sie das etwas ausführen?
        Ich kann mir nicht vorstellen dass es 2 Kündigungsschreiben braucht um einen Untermieter rauszuschmeissen. Denn ich habe gelesen, dass man bei einer Bedrohung sogar fristlos kündigen könnte.
        “Schwere Vertragsverletzungen, wie persönliche Angriffe durch Beleidigungen oder Bedrohungen erfüllen regelmässig den Kündigungstatbstand des § 543 Abs.1”

        Es geht nur darum dass in einer WG mit 2 Hauptmietern und 2 Untermietern, wir jemand neues suchen wollen anstelle des einen Untermieters. Wir sind 2 wo definitiv dafür sind dass der Untermieter aus der WG auszieht weil das Fass voll ist. Und der eine bleibt nur neutral, weil er angst hat auch bedroht oder attackiert zu werden.

        Es ist sehr eine heikle Lage und wichtig dass ich weise Entscheidungen machen kann. Ich habe wichtige Berufliche Verantwortungen für viele Menschen und keine Zeit und Energie tägliche hinterlistige Angriffsversuche in meinen eigenen 4 Wänden abwehren zu müssen und um unsere Sicherheit fürchten zu müssen.

        Deshalb bin ich froh um jede Unterstützung für diese Situation.
        Danke und Grüsse Nama

        • Mietrecht.org
          25.01.2022 - 19:23 Antworten

          Hallo Nama,

          es braucht nicht zwei Kündigungen, vielmehr müssen alle Vermieter die Kündigung unterzeichnen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Seter Bustig
    23.02.2022 - 09:55 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung vermietet und im Vertrag stehen zwei Mieter.
    Eine meiner Mieter hat gekündigt obwohl der zweite Mieter damit nicht einverstanden war bzw. gar nicht informiert wurde.
    Nach bestem Gewissen & Wissen habe ich die Kündigung bestätigt was wohl aber nicht richtig ist weil die Kündigung nur eines Mieters ja wohl nicht rechtes war.
    Die Zweite Mieterin hat nun auch gekündigt, jedoch war es erst für einen Monat später möglich.
    Kann ich die Kündigungsbestätiugn von Mieter 1 nun nachträglich widerrufen bzw, für einen Monat später bestätigen?

    Danke vielmals

  • Jay
    07.03.2022 - 10:35 Antworten

    Sehr geehrte Herr Hundt,

    mein ehemaliger Lebensgefährte und ich haben einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Ich bin vor Jahren mit unserem gemeinsamen Sohn ausgezogen. Seit Jahren möchte ich aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus, aber mein ehemaliger Partner weigert sich zu kündigen, mit der Begründung die Wohnung wäre existenziell, damit unser gemeinsamer Sohn dort eine Unterkunft hat, wenn er bei seinem Vater zu Besuch ist. Mein Ex-Partner hat jedoch auch ein Haus in einem anderen Bundesland wo unser gemeinsamer Sohn sein kann. Der Vermieter lässt mich nicht alleine raus, da wir gemeinsam unterschrieben haben. Ich fühle mich unter Druck gesetzt die Wohnung nicht kündigen zu können, da das Kind „vorgeschoben“ wird. Kann ich die Wohnung kündigen und ggf. die Unterschrift des Ex-Partner mittels Anwalt einklagen? Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Gruß

    • Mietrecht.org
      07.03.2022 - 21:23 Antworten

      Hallo Jay,

      leider sind Sie über den Vertrag zusammen gebunden. Versuchen Sie sich individuell rechtlich beraten zu lassen, wenn sie sich davon eine Hilfe bzw. eine endgültige Einschätzung versprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah
    24.06.2022 - 10:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    durch Trennung/Scheidung möchte ich die gemeinsame Wohnung von mir und meinem Mann verlassen, jedoch stellt er sich quer.
    Wir haben den Mietvertrag damals gemeinsam unterschrieben und nun möchte er keine gemeinsame Kündigung unterschreiben. Alleine kann er sich diese Wohnung jedoch auch nicht leisten.

    Gibt es dennoch eine Möglichkeit für mich, mit unserem Sohn auszuziehen?

    Muss ich mich vielleicht an den Vermieter wenden und um eine Kündigung seinerseits bitten?

    Vielen Dank und Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      26.06.2022 - 20:51 Antworten

      Hallo Sarah,

      das ist schwierig. Sie sind ein Stück weit gefangen. Der Vermieter kann nicht kündigen, es liegt kein Grund vor. Suchen Sie die einvernehmliche Lösung. Anders wird es meines Erachtens nach nicht gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • JK
    27.07.2022 - 12:13 Antworten

    Hallo, meine Situation ist etwas kompliziert.
    Meine Eltern waren nie verheiratet und haben sich jedoch vor nun über 1,5 Jahren getrennt. Mein Vater hat bis vor einem Monat noch bei uns gewohnt und hat seit 11 Jahren die wir nun insgesamt dort wohnen nie auch nur eine Miete gezahlt (wieso meine Mutter so etwas mitgemacht hat, werde ich jetzt nicht vertiefen). Jedoch steht mein Vater immer noch im Mietvertrag und besteht darauf, dass er deshalb immer noch ein Recht hat in der Wohnung zu sein. Weil sich meine Mutter aber wirklich endgültig, nicht nur emotional sondern auch räumlich von ihm trennen möchte, will sie ihn jetzt aus dem Mietvertrag raushaben. Sie hat wie gesagt 11 Jahre lang, jeden Monat die komplette Miete im 4 stelligen Bereich gezahlt und kann diese verständlicherweise ohne Probleme auch ohne ihn stemmen. Wie können wir meinen Vater aus dem Mietvertrag rauskriegen ohne das er anwesend ist? Es ist wirklich ein Härtefall und mit ihm zusammen die Vertragsänderung zu machen, wäre so gut wie unmöglich und zutiefst unangenehm.
    Ich würde mich sehr über irgendeine Hilfe freuen.
    Beste Grüße
    JK

    • Mietrecht.org
      27.07.2022 - 14:06 Antworten

      Hallo JK,

      in der Praxis und in der Theorie haben beide Mieter die gleichen Rechte. Wie zwei Mieter den Geldfluss organisieren, ist natürlich ihre Sache und für den Vermieter nicht relevant. Ohne Ihren Vater wird es also nicht gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    04.08.2022 - 11:02 Antworten

    Meine Frau und ich haben unsere Wohnung an ein nicht verheiratetes Paar mit 2 Kindern vermietet.
    (Die beiden Kinder sind nicht von dem eingezogenen Mann).

    Nun erfolgt die Trennung und er ist bereits ausgezogen.

    Nun haben beide gekündigt in einem Schreiben.
    Zuerst hat er unterschrieben und das Schreiben an Sie weitergeleitet.
    Sie unterschreibt ebenfalls die Kündigung, fügt aber hinzu, dass die Kündigung nur gilt, falls sie mit ihren beiden Kindern in der Wohnung bleiben kann. Sie also alleine diese anmietet.

    Er war Beamter und will raus. Sie kann sich jedoch die Wohnung mE nach gar nicht leisten.
    Erste Miete kam nun von einem fremden Dritten! Sie meint, auf Kontoauszügen könne sie mir zeigen, dass Sie Geldeingänge habe. Woher auch immer!

    Ist die Kündigung wirksam?
    Ich möchte Sie auf jeden Fall nicht mehr als Mieter haben.

    • Mietrecht.org
      04.08.2022 - 20:03 Antworten

      Hallo Peter,

      eine sehr spezielle Frage. Wenn die Kündigung unter einer Bedingung ausgesprochen wird, die sie nicht erfüllen können und wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Kündigung wirksam sein kann. Lassen Sie das Dokument bei Bedarf bitte rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela
    12.09.2022 - 16:49 Antworten

    Hallo,
    ich und meine Tochter (47 Jahre / 28 Jahre ) wohnen in einer Mietwohnung, wo wir beide im Vertrag genannt sind. Ich überweise jeden Monat die komplette Miete und meine Tochter überweist mir ihren Anteil.
    Nun nach 5 Jahren möchte ich zu meinem neuen Lebenspartner ziehen und aus dieser Wohnung ausziehen. Meine Tochter ist aber damit nicht einverstanden und sie will einfach nicht ausziehen bzw die Wohnung übernehmen oder mich aus dem Vertrag raus lassen. Bin ich jetzt mein Leben lang gezwungen, mit ihr zusammen zu leben bzw. diese Miete weiter zu zahlen ? Wie komme ich da raus ?

    • Mietrecht.org
      13.09.2022 - 06:50 Antworten

      Hallo Michaela,

      Sie sind über den Vertrag zusammengebunden. Sie können nur gemeinsam kündigen oder mit Einverständnis des Vermieters und der zweiten Mietern entlassen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    22.09.2022 - 19:20 Antworten

    Guten Tag

    Mein Fall ist etwas komplizierter:

    Meine (Noch) Ehefrau und ich haben im Sommer unsere gemeinsame Wohnung gekündigt, um in ein Haus (zur Miete) umzuziehen.

    Wir haben uns zwischenzeitlich getrennt und meine (Noch) Ehefrau hat ohne mein Einverständnis das Mietverhältnis im neuen Haus gekündigt. Anschließend hat sie mit der Vermieterin einen neuen Vertrag ausgehandelt – Meine (Noch) Ehefrau wohnt nun mit ihrer besten Freundin und meinem Sohn in dem Haus.

    Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?

    Besten Dank schon mal für Ihre Hilfe!

    • Mietrecht.org
      22.09.2022 - 19:25 Antworten

      Hallo Alex,

      Ihr Frau kann den Vertrag nicht alleine (ohne Sie) kündigen. Der Vermieter macht sich mit diesem Vorgehen ggf. schadenersatzpflichtig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    26.11.2022 - 09:44 Antworten

    Einen schönen guten Tag

    Mein Ex- Lebensgefährte und ich haben damals gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Er ist schwer Alkoholkrank geworden und mir ist es nicht mehr möglich, die Wohnung mit zu nutzen.
    Welche Möglichkeiten habe ich schnellstens aus dem Mietvertrag zu kommen?

    Im Januar beginne ich 70km entfernt,eine 2 1/2 Jährige Umschulung mit Internatsunterbringung.Eine eigene Wohnung wäre für diese Zeit nicht sinnvoll und ich würde meine Meldeadresse bei meinen Eltern haben.

    • Mietrecht.org
      26.11.2022 - 12:26 Antworten

      Hallo Nadine,

      Sie müssen mit Ihrem Ex-Partner und dem Vermieter eine Entlassungsvereinbarung treffen oder die Wohnung gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nadine
        27.11.2022 - 11:35 Antworten

        Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.Das hilft mir sehr weiter.
        Da eine Kündigung beider Seiten auf Grund seiner Krankheit nicht möglich ist,werde ich versuchen die Entlassungsvereinbarung zu bekommen.
        Liebe Grüße und einen schönen 1.Advent

  • Christian B.
    06.12.2022 - 16:36 Antworten

    Guten Tag,

    ich hoffe es geht Ihnen gut?!
    Mein Fall, beziehungsweise der Fall meiner Mutter ist ein wenig komplizierter.

    Ich versuche mich Kurzzufassen!

    Der Fall: Im Jahr 1985 haben sich meine Eltern eine gemeinsame Wohnung gemietet (Beide eingetragen) Allerdingst haben sich die beiden Im Jahr 2004 getrennt (scheiden lassen), mein Stiefvater ist in der Wohnung geblieben, meine Mutter ist ausgezogen! Eine Kündigung beiderseits wurde nicht durchgeführt!
    In der Zwischenzeit hat mein Stiefvater wieder geheiratet und die Frau ist mit eingezogen! (Nicht im Mietvertrag eingetragen). Mein Stiefvater ist Anfang dieses Jahres verstorben, die Wohnung wurde dennoch bis zum Oktober dieses Jahres von seiner neuen Frau genutzt (leider ohne zu zahlen). Jetzt hat meine Mutter, die seit 18 Jahren nicht mehr in der Wohnung lebt eine Rechnung erhalten, die sie innerhalb kurzer Zeit begleichen soll? Kann das so richtig sein? Kann man Sie auch nach so vielen Jahren noch dafür belangen? Bitte um schnellstmögliche Info.

    Vielen Dank.

    MfG
    Christian. B

    • Mietrecht.org
      06.12.2022 - 19:17 Antworten

      Hallo Christian,

      Ihre Mutter ist (leider) immer noch Mieterin und steht damit voll in der Haftung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Z.
    30.12.2022 - 16:03 Antworten

    Hallo,
    Ich bin durch einen Mietaufhebungsvertrag aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit einer anderen Partei ausgezogen. Die Wohnung befindet sich in einem 2 Parteien Haus.
    Nach Auszug wurde mir mitgeteilt, dass ich die Reinigung der kompletten Wohnung sowie des gemeinsamen Hausflurs innerhalb 2 Tage nachzuführen hätte, da ansonsten eine Reinigung nur auf meine Kosten gemacht würde.
    Die Wohnung ( Gemeinschaftsräume sowie mein eigenes) war in meinen Augen “besenrein” im Mietvertrag und Aufhebungsvertrag wird auch nie mehr verlangt. Der Hausflur war es zugegebener Maßen nicht.
    Ich habe leider aus Panik und weil der Tag einfach schlecht war unterschrieben dass Räumlichkeiten schmutzig seien. Man kann aus gemachten Bilder aber sehen, dass es Besenrein ist.
    Ich wohne jetzt weiter weg und brauche knappe 3 stunden zur alten Wohnung, würde also es auf jedenfall selber nicht reinigen.
    Ich wäre auch bereit 50% der Kosten in der Wohnung und 25% der Kosten im Hausflur zu übernehmen, mehr finde ich aber absolut ungerechtfertigt.
    Ist die Seite Vermieter rechtlich haltbar, oder wie sehen meine Chancen aus.
    Ich würde erstmal das Gespräch suchen, aber Rat wie es rechtlich aussieht würde dafür natürlich auch schon helfen.

    Liebe Grüße und Danke im Vorraus,

    Julia

  • Maike
    06.01.2023 - 14:22 Antworten

    Hallo,
    ich bin vor 2 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Ex-Partner gezogen. Mit der Genossenschaft konnten wir erwirken, dass ich über einen Aufhebungsvertrag aus dem Mietvertrag raus komme und er einen neuen abschließen kann. Vor einem Jahr fiel der Genossenschaft dabei auf, dass ich noch nicht aus dem Mietvertrag bin, da mein Ex die nötigen Unterlagen nicht einreichte. Seitdem renne ich ihm stetig hinterher, er solle die Unterlagen dort einreichen. Zum Teil hat er es nun endlich gemacht, allerdings fehlt weiterhin ein Dokument. Der Kontakt mit ihm ist schwierig, er reagiert auf keine Anrufe und antwortet meist auf Nachrichten nicht. Wenn er es tut, dann versichert er, die Dinge bereits erledigt zu haben, was die Genossenschaft jedoch nicht bestätigt. Auch diese schaffen die Kontaktaufnahme mit ihm nicht. Leider kenne ich diese Form des Verhaltens bei ihm und sehe ihn da in fehlender Mitwirkung und nicht die Genossenschaft. Nun meine Frage: Was kann ich tun, um rauszukommen? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Ist dies mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zu klären? Und wie hoch werden die Kosten sich wohl belaufen?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus,
    Maike

    • Mietrecht.org
      07.01.2023 - 14:54 Antworten

      Hallo Maike,

      schwierig, es geht nur einvernehmlich oder per gemeinsamer Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • David
    07.02.2023 - 13:38 Antworten

    Guten Tag,
    Wir sind eine Wohngemeinschaft, in der alle Hauptmieter sind. Nun ist einer der Mitbewohner (fiktiv Albert) vor vier Monaten ausgezogen. Ursprünglich wollten wir einen Nachmieter für diesen finden. Also das Ausscheiden eines Hauptmieters und das Eintreten eines anderen. Leider hat die Suche drei Monate lang nicht funktioniert. Weshalb die übrigen Hauptmieter (Berta, Caroline, David) sich nun entschlossen haben, sich jeweils eine neue Wohnung zu suchen. Die Wohnung ist nicht gekündigt. Daher ist die Frage, ob Albert nach drei Monaten noch mietpflichig ist, oder ob Albert die Miete bis zum Ende des gemeinsamen Mietvertrags entrichten muss und die restlichen Mitbewohner diese einfordern können. Welche Fristen gelten hierfür? Derzeit zahlen die verbliebenen Mieter die Miete an den Vermieter, sodass keine Mietrückstände vorliegen. Rechlich gesehen müsste Albert die verbliebenen Mitbewohner Berta, Caroline und David ja dazu auffordern zu kündigen, um aus dem Mietverhältnis auszutreten und ist somit mietpfligtig, oder? Ein Auszug vor 3 Monaten ist hier ja nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen, zumal diese nur gemeinsam möglich wäre. Wäre Albert bei Kündigung auch verpflichtet, sich an Schönheitsreparaturen, auch wenn er schon drei Monate zuvor ausgezogen ist?

    • Mietrecht.org
      15.02.2023 - 09:01 Antworten

      Hallo David,

      sorry für das Durcheinander. Natürlich haftet ein Hauptmieter weiterhin für das gesamte Mietverhältnis, auch wenn er bereits ausgezogen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    17.04.2023 - 15:36 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem. Meine Lebensgefährtin ist bereits vor über einem Jahr aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nun habe ich meinen bestehenden Mietvertrag am 31.01.2023 zum 30.04.2023 gekündigt. Die Kündigung wurde mir auch bereits bestätigt und die Übergabe fand am 08.04.2023 statt. Nun war ich heute noch mal in der Wohnung und habe bei meinen Vermietern nachgefragt oh noch mal Post für mich ankam. In diesem Zug wurde mir dann auch mitgeteilt, dass meine Kündigung unwirksam sei, da meine Lebensgefährtin nie gekündigt hat. Natürlich hatte ich mich damals nicht nach einem neuen Mietvertrag erkundigt und ich ging davon aus, dass meine ehemalige Lebensgefährtin den Mietvertrag für sich gekündigt hat. Da ich mich mit meinen Vermietern bislang ganz gut verstanden haben kam ich gar nicht auf die Idee nach einem aktualisierten Mietvertrag zu fragen. Wie verhält es sich hier nun rechtlich? Können die Vermieter auf Fortlaufen des Mietvertrags bestehen obwohl mir die Kündigung bereits bestätigt und die Übergabe bereits stattgefunden hat? Aus meiner Sicht handelt es sich hier um Anglistik, da die anscheinend unwirksame Kündigung erst zum Ablauf des bereits bestätigten Ende des Mietverhältnisses mitgeteilt wurde. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Beste Grüße,
    Tobias

    • Mietrecht.org
      18.04.2023 - 14:50 Antworten

      Hallo Tobias,

      eine ganz schwierige Situation. Vor allem, weil die Übergabe bereits stattfand. Sie haben überhaupt keine Schlüsselgewalt mehr über die Wohnung. Ich würde mein weiteres Vorgehen davon abhängig machen, was die Hausverwaltung jetzt möchte. Wenn Sie die Situation so weiter leben, endet der Mietvertrag faktisch. Rechtlich sind Sie aber erst auf der sicheren Seite, wenn alle Mietparteien das Mietverhältnis einvernehmlich oder per Kündigung aufheben. Lassen Sie sich bitte im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim
    24.04.2023 - 19:43 Antworten

    Sehr geehrter Hr. Hundt,

    Erstmal vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe folgendes Problem, mein Mitbewohner tritt zum Ende dieses Monats aus dem Mietvertrag aus, dies wurde auch in soweit vom Vermieter bestätigt und abgesegnet. Nun ist es aber so das mein Mitbewohner zu beginn des Mietverhältnisses die gesamte Kaution gestellt hat und diese nun gerne zurück hätte. Wie es üblicherweise der Fall ist weigert sich der Vermieter dies zu tun, womit er auch soweit ich weiß im Rahmen seiner Rechte ist. Wegen dieser Weigerung der Auszahlung möchte mein Mitbewohner den Nachtrag zum Mietvertrag nicht unterschreiben in dem sein Austritt aus dem Vertrag erklärt wird. Nun frage ich mich ob ich Gefahr laufe meine Wohnung zu verlieren wenn er besagten Nachtrag nicht unterzeichnet.
    Vielen Dank für ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • Mietrecht.org
      25.04.2023 - 05:41 Antworten

      Hallo Tim,

      Sie sollten im Dreieck vereinbaren, dass die hinterlegte Kaution auf Sie übergeht und dass Sie die Kaution an Ihren ehemaligen Mitmieter auszahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha
    03.05.2023 - 12:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    da ich mit meiner Exfreundin noch als Hauptmieter im Mietvertrag stehe und ich bereits eine eigene Wohnung beziehe, lässt sie mich nur aus dem alten Mietvertrag raus, wenn ich mich an der Renovierung der alten Wohnung zur Hälfte beteilige. Sie hat bereits einen neuen Freund, der seit längerem bei uns/ihr wohnt.
    Ich hatte insofern zugestimmt mich für die Kosten für Standard-weisse Tapete und Farbe zu beteiligen.
    Hatte ihr bereits eine Vorlage für den Vermieter und für sie zwecks Mietaustritts und Schlüssselübergabe gesendet, ebenfalls einen Passus über die oben benannte Renovierung.

    Sie hingegen hat mir nun eine Vorlage zukommen lassen in der sie angibt das ich mich genau zu 50% an der Renovierung (was genau dazu gehört wurde nicht benannt) und ebenfalls für Zeit- und Arbeitsaufwand finanziell aufkommen soll. Ohne meine Unterschrift dazu würde sie es nicht unterschreiben. Da mir das etwas schwammig wirkt, wollte ich Sie hierbei um Rat bitten.

    Ist das überhaupt Rechtens? Und/Oder was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sascha

    • Mietrecht.org
      03.05.2023 - 23:04 Antworten

      Hallo Sascha,

      Sie können Sie einen Vereinbarung treffen, gehen damit aber voll ins Risiko. Ich würde mich nur darauf einlassen, wenn die Kosten genau bekannt sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aylin
    08.06.2023 - 07:27 Antworten

    Hallo,

    ich wohne mit meinem Bruder zusammen (3-Zimmer-Wohnung – Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet). Mein Bruder möchte nun ausziehen. Kann ich meinen Freund in die Wohnung ziehen lassen? Was muss ich beachten? Kann der Vermieter das ablehnen?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Aylin

    • Mietrecht.org
      08.06.2023 - 14:15 Antworten

      Hallo Aylin,

      der Mieterwechsel geht nur einvernehmlich mit dem Vermieter. Sprechen Sie den Vermieter an und bitten Sie um entsprechenden Mieterwechsel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    08.06.2023 - 14:23 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin der einzige Hauptvermieter und habe einen Mitbewohner (Nicht mit in Mietvertrag ) durch Genehmigung der Vermieters aufgenommen. Ist es gesetzlich möglich, dass ich die Wohnung halt verlasse und meine Mitbewohner die Wohnung übernehmen lasse unabhängig davon, ob es der Vermieter zugelassen hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    • Mietrecht.org
      08.06.2023 - 17:12 Antworten

      Hallo Max,

      das geht, vernünftiger und nachvollziehbarerer Weise, nur im Einvernehmen mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annamaria Berndt
    24.07.2023 - 17:21 Antworten

    Guten Tag Hr. Hundt,

    ich habe folgende Frage:
    Ich bin 2017 zusammen mit meinen damaligen Partner in unsere Wohnung gezogen. Im Mietvertrag stehe ich und unter “weitere Nutzer” mein Ex-Partner. Nun haben wir uns 2019 getrennt und er ist seit dem unbekannt verzogen. Es besteht keinerlei Kontakt und ich kenne auch seine jetzige Adresse nicht. Ich wohne weiterhin in der Wohnung und möchte dies auch weiterhin bleiben.
    Allerdings steht er unter “weiterer Nutzer” noch im Mietvertrag. Ich habe keine Kündigung seinerseits das er ausgezogen ist, noch die Möglichkeit seine Unterschrift einzuholen für eine Kündigung. Wie schon erwähnt möchte ich dennoch weiter hier wohnen bleiben und habe auch immer die Miete rechtzeitig fortgesetzt.
    Funktioniert es jetzt einfach ein schreiben mit der alleinigen übernahme der Wohnung und die fortführung meines Mietverhältnis zu schreiben?
    Und wenn nicht, wie muss ich weiter vorgehen?
    Es besteht ja keinerlei Kontakt mehr seit Jahren.

    MfG Annamaria Berndt

    • Mietrecht.org
      25.07.2023 - 08:56 Antworten

      Hallo Annamaria,

      ein Mieter kann nur aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn alle Parteien dem zustimmen: Verbleibende Mieter, entlassener Mieter und der Vermieter. Sie müssen also den Kontakt suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander Erler
    30.07.2023 - 23:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mit meiner Ehefrau hatte ich damals den Mietvertrag zusammen unterschrieben und als wir (wie leider so oft) uns im Streit getrennt haben, haben wir noch den Mietvertrag zusammen gekündigt.

    Nach Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist ist meine Ex aber in der Wohnung geblieben und somit bin ich laut Vermieter noch Mietpartner, da die Wohnung als letztes nicht zurückgegeben werden konnte, läuft das Mietverhältnis weiter.

    Das Jobcenter hat die Kosten für die Miete übernommen und finanziert somit die Wohnung für meine Ex. Da das Geld für die Kaution allerdings nur geliehen war (von meiner Seite) und ich das zurückzahlen muss, hatte ich im Innenverhältnis den Vorschlag unterbreitet, dass mir meine Ex über einen angemessenen Zeitraum diese Kautionskosten überweist (zB: zinslos in raten).

    Da allerdings meine Ex dieses Angebot nicht annehmen möchte, kann die Wohnung nicht auf sie allein übertragen werden (braucht meine Zustimmung).

    Laut Vermieter bin ich nach wie vor Mietpartner mit allen Rechten und Pflichten. Meine Ex droht mir jetzt mit einer Klage, aufgrund das ich derzeit noch weiter die Schlüssel besitze (eben weil innenverhältnis ungeklärt) – wie sind hierbei meine Rechte aus juristischer Sicht? Auch im Angesicht, das ich nun seit über einem Jahr nicht mehr dort wohnhaft bin aber dennoch vollständiger Mietpartner?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Erler

    • Mietrecht.org
      31.07.2023 - 09:54 Antworten

      Hallo Alexander,

      ich würde an ihr genauer prüfen lassen, ob ihr gemeinsamer Mietvertrag gegebenenfalls endete und ein neuer Mietvertrag mit Ihrer Ex Partnerin entstanden ist. Dagegen spricht, dass sie noch über einen Schlüssel verfügen. Sollte ihr Mietvertrag noch bestehen, haften Sie bis zur Kündigung oder zur Entlassung ihrerseits aus dem Vertrag, vollständig für alle Belange, die das Mietverhältnis betreffen.

      Zum Innenverhältnis Ihrer Kaution kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alexander Erler
        31.07.2023 - 22:19 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Es besteht derzeit der zweite Fall, sodass ich weiterhin für alles haftbar bin. Meine rechtliche Frage in dem Sinn ist, ob ich dementsprechen auch die Rechte vollständig weiter innehabe – unabhängig der ethischen Frage.
        Dabei ist es nicht meine Absicht, ungefragt in die Wohnung (verletzung der Privatsphäre) zu gehen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Alexander

        • Mietrecht.org
          01.08.2023 - 08:09 Antworten

          Hallo Alexander,

          als Mieter können Sie die Wohnung auch nutzen, ja.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Florian D
    03.10.2023 - 16:57 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Ich habe folgendes Problem und vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Gemeinsam abgeschlossener Mietvertrag, fristgerecht gekündigt zum 31.12.23 und mit dem Vermieter bereits gesprochen das ich die Wohnung zum 01.01.24 alleine Miete.

    Nun haben wir uns Schriftlich untereinander geeinigt das Sie für Oktober noch anteilig die Miete zahlt und ich November sowie Dezember die Miete alleine zahlen werde. Damit Sie sich was neues suchen kann und früher auszieht.

    Sie ist jetzt ausgezogen und hat absolut nichts mehr in der Wohnung. Eine neue Wohnung hat Sie bereits, Postnachsende Auftrag gibt es auch.

    Sie weigert sich jetzt allerdings mir die Schlüssel zu übergeben und beharrt auf eine Übergabe zum 31.12.23 also zum offiziellen Kündigungszeitpunkt wie mit dem Vermieter vereinbart.

    Wie komme ich jetzt vor dem 31.12.23 an ihre Schlüssel? Oder dürfte ich das Türschloss austauschen?

    Vielen Dank und freundliche Grüßen

    • Mietrecht.org
      04.10.2023 - 10:45 Antworten

      Hallo Florian,

      dem Vermieter gegenüber haften beide Mieter gleichermaßen bis zum Mietvertragsende. Ihre internen Regelungen kann ich leider nicht beurteilen. Sofern sie eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, sehe ich grundsätzlich kein Problem, dass nur noch Sie Zugang zur Wohnung haben. Stichwort – Schloss austauschen. Lassen Sie Ihr Vorgehen im Zweifel bitte anwaltlich bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia G.
    08.12.2023 - 13:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe folgende Problemlage: Mein Ex-Freund und ich (nicht verheiratet) hatten zusammen eine Wohnung angemietet, aus der ich nach der Trennung nun ausziehe. Wir streben an, dass ich aus dem Mietvertrag mittels Aufhebungsvertrag austrete.

    Mein Ex und ich würden gerne einen Vertrag aufsetzen, dass wir, bei seinem Auszug irgendwann, beide für evtl. Schäden ect. aufkommen, die in der gemeinsamen Zeit in der Wohnung entstanden sind. Wie sollte so ein Vertrag aussehen? Was ist dabei zu beachten? Gibt es sonst alternative Lösungen zu solch einem Vertrag?

    Vielen Dank,
    Saskia

    • Mietrecht.org
      09.12.2023 - 13:10 Antworten

      Hallo Saskia,

      finden Sie eine Lösung, die das Thema jetzt abschließt – i.d.R. eine Zahlung von Ihnen an den bleibenden Mieter. Es ist m.E. kompliziert, das vertraglich sicher zu regeln und sich dann in vielen Jahren mit dem alten Thema auseinanderzusetzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Vock
    01.03.2024 - 14:22 Antworten

    HALLO ! ich habe gemeinsam mit meiner expartnerin letztes jahr 2023, eine gemeinsame kuendigung unterschrieben,da wir beide eine kleinere andere wohnung hier in berlin suchen wollten! nun ist die beziehung zerbrochen,das kuendigungs schreiben von uns hatte sie beim auszug mitgenommen und jetzt februar 24 der HV geschickt! mir wurde gesagt ,d.h. Auszug aus der wohnung in 3 monaten, in der ich jetzt wohne und das bei der prekaeren Wohnungsnot! was gibt es da fuer moeglichkeiten fuer mich um das erstmal abzuwenden? t.vock

    • Mietrecht.org
      02.03.2024 - 15:11 Antworten

      Hallo Thomas,

      abhängig von den genauen Formulierungen in der Kündigung könnte diese auch heute noch wirksam an den Vermieter gesendet werden. Prüfen Sie den Inhalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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