Go to Top

Mietvertrag: Rücktritt vor Einzug – Es besteht kein Rücktrittsrecht

Die Mietsache ist angemietet, der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben- aber plötzlich kommen die Zweifel, ob man in das Mietobjekt überhaupt noch einziehen will!

Man erinnert sich daran, dass es bei vielen Verträgen ein „Rücktritts-oder Widerrufsrecht“ gibt, doch wie ist das eigentlich beim Mietvertrag geregelt. Kann man diesen auch nach Abschluss einfach widerrufen bzw. von diesem zurücktreten?

Leider muss man hier als Antwort sagen: „prinzipiell nein, in Ausnahmefällen ja!“

Warum man von einem einmal abgeschlossenen Mietvertrag nicht einfach zurücktreten kann und in welchen Fällen es doch ausnahmsweise zulässig ist, soll nachfolgender Artikel aufzeigen.

Warum man von einem Mietvertrag nicht einfach zurücktreten kann.

Es gilt grundsätzlich der Satz, dass einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in den Fällen möglich, in denen ein gesetzliches, oder vertragliches Rücktrittsrecht vorgesehen ist.

Gesetzliche Rücktrittsrechte werden i.d.R. dann gewährt, wenn eine Leistungsstörung des Vertragsverhältnisses vorliegt wie z.B. eine mangelhafte Erfüllung der Vertragsleistung.

Vertragliche Rücktrittsrechte können von den Vertragsparteien direkt im Vertrag vereinbart werden. Sie beruhen jedoch auf einer Individualvereinbarung der Parteien. Das heißt also, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht nur dann zum Zuge kommen kann, wenn es speziell im Vertrag vereinbart wurde.

Bei einem Mietvertrag ist die Vereinbarung eines vertraglichen Rücktrittsrechts sicher nicht der Regelfall.

Der einmal geschlossene Mietvertrag entfaltet für beide Mietparteien Bindungswirkung auch wenn der Mieter noch gar nicht in das Mietobjekt eingezogen ist.

Wichtig: In diesen Fällen kann ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht des Mieters gegeben sein:

  • Der Vermieter übergibt die Mieträume bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt trotz einer Nachfristsetzung durch den Mieter nicht in einem vertragsgemäßen Zustand (Urteil des OLG Brandenburg vom 20.06.2012, Az: 3U 6/10: dem Mieter war hier seitens des Vermieters trotz Nachfristsetzung kein behindertengerechter Zugang zu seinen Gewerberäumen hergestellt worden, weshalb ihm das Oberlandesgericht ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag zubilligte).
  • Der Vermieter hat dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht zugebilligt. Dieses muss dann aber ausdrücklich vereinbart worden sein und findet sich im Bereich der Wohnraummietverträge eher selten bis überhaupt nicht.
Tipp: Falls man bereits vor Abschluss des Mietvertrages Befürchtungen hegt, aus irgend welchen Gründen die Mietsache nicht anmieten zu können, kann man selbstverständlich mit dem Vermieter bei begründetem Anlass ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. Dieser muss sich jedoch hierauf auch einlassen wollen!

Wann ein Widerruf vom Mietvertrag ausnahmsweise möglich sein kann!

Mietverträge fallen in aller Regel nicht unter die sogenannten „Verbraucherverträge“ bei denen der Vermieter als Unternehmer und der Mieter als Verbraucher auftreten . Aus diesem Grunde ist auch die Möglichkeit des Widerrufs nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn doch einmal die Voraussetzungen eines „Verbrauchervertrages“ vorliegen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Mietvertrag als sogenanntes „Haustürgeschäft“ abgeschlossen wurde.

Diese Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Der Vermieter handelt als sogenannter „Unternehmer“, das heißt, er muss eine bestimmte Anzahl an Wohnungen haben und die Vermietung von Wohnungen zum wiederholten, wiederkehrenden Bestandteil seiner Betätigung  gemacht haben (LG Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2003, 4 O, 181/02)
  • Der Mieter handelt als „Verbraucher“, also in privater Eigenschaft
  • Weiter muss der Mietvertrag im Rahmen einer „Haustürsituation“ abgeschlossen worden sein, wie z.B. am Arbeitsplatz oder in den Privaträumen des Mieters. Die Situation, unter der der Mietvertrag abgeschlossen wurde muss einen „Überraschungseffekt“ für den Mieter beinhalten

Beispiel: Der neue Vermieter , der eine Vielzahl an Wohnungen vermietet, taucht plötzlich in der Wohnung eines seiner Mieter auf, stellt sich als neuer Vermieter vor und verlangt von dem Mieter, mit ihm einen neuen Mietvertrag zu geänderten Konditionen abzuschließen.

Folgen: Der Mieter kann den Mietvertrag dann widerrufen. Da er vom Vermieter zumeist in solchen Situationen auch nicht über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt, da er z.B. selbst nicht von einem Verbrauchervertrag ausgeht, hat der Mieter in vielen Fällen gemäß § .§ 355 Abs. 4 S. 1 BGB bis zu 6 Monate Zeit, gegenüber dem Vermieter den Mietvertrag zu widerrufen.

196 Antworten auf "Mietvertrag: Rücktritt vor Einzug – Es besteht kein Rücktrittsrecht"

  • Sabine Kunze
    24.01.2015 - 00:30 Antworten

    Hallo,
    Am 18.12.2014 habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, der am 01.05.2015 beginnen soll. Nun hat sich eine Situation ergeben, in der erst Mündlich unter einem Zeugen zugesagt wurde, die Wohnung bezugsfertig zu renovieren. Nachher war davon keine Rede mehr und es sollte dann plötzlich von mir und auf meine Kosten erst tapeziert und dann gestrichen werden und bei Auszug die Tapete wieder abgerissen werden, was so nicht schriftlich festgehalten wurde. Vorher wurde 18 Jahre nicht renoviert. Da ich mit diesen zusätzlichen Kosten zur Miete und Kaution und neue Küche nicht gerechnet habe und ich befürchte das da noch mehr kommt, möchte ich von dem Vertrag wieder abstand nehmen, da ich kein Vertrauen in die neuen Vermieter mehr habe. Im Mietvertrag ist keine Regelung zur vorherigen Kündigung vor Mietantritt enthalten.
    Was kann ich tun?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

  • Birsan
    26.01.2015 - 09:59 Antworten

    Hallo,
    wir haben einen Mietvertrag am 03.12.2014 abgeschlossen und wollten am 01.02.2015 einziehen nun stellen wir fest das uns die Umgebung dort garnicht gefällt!

    Auserdem hat die Wohnung plötzlich einen kleinen Wasserschaden. Somit sind die wände nass aber der Vermieter hat uns versichert das die Wohnung zum 01.02.2015 bewohnbar ist! Wir haben jetzt aus dem Grund gekündigt, da die Wohnung nicht mehr so ist wie sie mal war wegen den Wasserschaden sind die wände ja jetzt nass.

    Der Vermieter besteht aber auf 3 Monate Kündigungsfrist. Was machen wir nun ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      27.01.2015 - 08:00 Antworten

      Hallo Birsan,

      wie Sie gelesen haben, gibt es kein Recht zurückzutreten. Wenn der Vermieter den Vertragsgemäßen Zustand bis zum Mietvertragsbeginn herstellt, bleibt Ihnen in meinen Augen nur die Kündigung mit der gesetzlichen Frist. Der Vermieter kann ja schlecht die Verantwortung für Ihren kurzfristigen “Absprung” übernehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    30.01.2015 - 18:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe einen Mietvertrag für einen Tiefgaragenplatz in einem Nachbarhaus über einen Immobilienmakler abgeschlossen. Mietbeginn sollte der 01. Januar 2015 sein. Bis heute habe ich noch keinen Zugang zu der Garage. Ich musste selbst mehrfach nachhaken, dass man mir die Nr. des Hausmeisters gibt, der mir die Schlüssel übergeben sollte. Diese habe ich vor zwei Tagen erhalten. Der Hausmeister ist nicht zu erreichen/reagiert auch nicht auf SMS. (Zur Info: Bezahlt habe ich noch nichts. Weder Miete noch Kosten für den Makler, weil ich bis heute noch keine Rechnung erhalten habe.) Was ich zwischenzeitlich außerdem unternommen habe: Mehrere Telefonate/Mails mit Immobilienmakler und Immobilienbüro.

    Kann ich den Mietvertrag zurückziehen und wenn ja, in wie sollte das schriftlich erfolgen?

    Viele Grüße und vielen Dank

  • Tanja
    17.02.2015 - 23:23 Antworten

    Hallo,
    meine Frage ist, wir haben einen Mietvertrag am 20.01.15 unterschrieben und das Mietverhältnis beginnt am 15.03.15.
    Problem ist jetzt das unser Vermieter verlangt das wir die Kaution jetzt schon zahlen unzwar den vollen Betrag aufeinmal, dies aber so nicht im Mietvertrag auf zu finden ist , sondern dort steht klipp und klar erst ab Beginn des Mietverhältnisses.
    So jetzt wurde uns gedroht falls wir die Kaution nicht diese Woche überweisen unser Vertrag storniert wird!! Ist dies überhaupt möglich? ?

  • Tina
    22.02.2015 - 16:37 Antworten

    Hallo.
    Wir haben vor 7 Tagen einen Mietvertrag zum 1.6.15 unterschrieben für eine Wohnung mit 3-Jahres Frist, da sich aber in den 7 Tagen persönliches und finanzielles geändert hat, müssen wir von dem Vertrag zurück treten, mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen ?

      • Sindy Weck
        04.01.2021 - 12:39 Antworten

        Hallo. Mein Freund und ich haben Vertrag für eine Wohnung unterschrieben. Nun ist die Situation so, dass mein Freund gekündigt wurde und wir die Miete nur aus einem Lohn nicht zahlen können. Können wir vom Vertrag zurücktreten? Wir haben noch keine Schlüssel und es erfolgte noch keine Übergabe.

        • Mietrecht.org
          04.01.2021 - 16:54 Antworten

          Hallo Sindy,

          Sie können sicherlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Manu
    04.03.2015 - 10:12 Antworten

    Hallo,
    wir haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen und nun endlich eine Wohnung gefunden, die zum 01.04.2015 bezogen werden soll. Die Unterzeichnung des Mietvertrages steht in den nächsten Tagen an. Nun erklärte unsere Vermieterin, dass ihre Tochter die Wohnung doch nicht mehr benötigt. Wir müssen also nicht mehr ausziehen.

    Kann uns gegenüber der neue Vermieter irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend machen?

    Vielen Dank vorab für eine Antwort.
    Liebe Grüße, Manu

    • Mietrecht.org
      04.03.2015 - 10:39 Antworten

      Hallo Manu,

      in dem Artikel oben geht es um den Rücktritt von einem (Miet)Vertrag. Sie sind aber noch keine vertragliche Beziehung eingegangen, da der Mietvertrag offensichtlich noch nicht unterschrieben wurde. Geben Sie dem potenziellen Vermieter einfach so schnell wie möglich Bescheid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernd
    10.03.2015 - 14:19 Antworten

    Ich habe meine Wohnung mit 3 Monaten Vorlaufzeit zu Ende Mai gekündigt. Inzwischen wurde ein Nachmieter gefunden, der die Wohnung ohne weitere Renovierungsarbeiten von mir übernehmen wollte. Eine schriftliche Bestätigung dessen liegt vor. Zwischen meinem Vermieter und Nachmieter ist ein gültiger Mietvertrag unterschrieben worden und die Wohnungsübergabe sollte zum 1.4. erfolgen.
    Nun hat der Nachmieter vor Einzug ein Jobangebot im Ausland angenommen und um die Auflösung des Vertrags gebeten, dem der Vermieter zugestimmt hat.

    Der Vermieter sieht nun die ursprüngliche Kündigungsfrist als gesetzt und möchte, dass ich die Renovierung der Räume vornehme.

    Kann der Vermieter so tun als ob es nie einen unterschrieben Vertrag des Nachmieters gegeben hätte und hat das rechtlich Bestand?

    Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

  • Anna
    16.03.2015 - 19:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund ich wollen zusammenziehen, wir sind beide Studenten. Er wohnt in einem 1-Zimmer Apartment und hat eine 3-Monatige Kündigungsfrist. Allerdings lässt sein Vermieter sich auf einen früheren Auszug ein da bald Semesterbeginn ist und der Ansturm an Wohnungssuchenden groß ist.
    Ich wohne in einer WG und habe meiner Mitbewohnerin bereits erklärt dass ich zum 1.4 die Kündigung einreichen werde.
    Eigentlich würde unsere Mietverträge beide bis zum 30.6 laufen aber um auf Nummer sicher zu gehen haben wir vorher schon einmal ausschau nach Wohnungen gehalten.
    Meine Mitbewohnerin sagte zu beginn auch dass ihr der Moment gut passen würde um eine neue Mitbewohnerin zu suchen und ich dementsprechend auch früher ausziehen könne.

    Am Wochenende hatte ich eine Wohnungsbesichtigung die ich alleine durchführen musste da mein Freund leider verhindert war. Ich war begeistert von der Wohnung und habe bei der Vermieterin angefragt ob es möglich wäre Anfang der Woche zu einem weiteren Besichtigungstermin zu kommen bei dem dann auch mein Freund sich ein Bild von der Wohnung machen kann.
    Drei Tage später gingen wir dann also zu zweit zu einer erneuten Besichtigung. Die Vermieterin hatte sich zwischen den ganzen anderen Bewerbern gedanklich schon für uns entschieden und nachdem mein Freund auch sagte dass ihm die Wohnung gefiele zückte sie umgehend den Mietvertrag.

    Etwas überrumpelt unterschrieben wir kurzerhand um uns das gute Angebot nicht entgehen zu lassen.
    Der 15.04 wurde als Vertragsbeginn festgehalten.

    Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin allerdings quer und sagt sie habe keine Zeit eine neue Mitbewohnerin zu suchen und hält es für unrealistisch dass ich vor der 3 Monatsfrist aus dem Vertrag raus komme.
    Das würde allerdings bedeuten dass ich 2 1/2 doppelmieten zahlen müsste. Den Vertrag sind wir nur eingegangen da wir auf die anfängliche Vereinbarung vertraut haben und uns wie gesagt das Angebot nicht entgehen lassen wollte.

    Den Mietvertrag haben wir vor weniger als 24 Stunden unterschrieben, können wir noch zurücktreten? Oder sind wir daran gebunden? Zu berücksichtigen ist ja auch der “Überraschungseffekt”, da wir nicht damit gerechnet haben an diesem Tag bereits einen Mietvertrag unterzeichnen zu müssen.

    Ich bin dankbar um jeden Rat!!!

    • Mietrecht.org
      16.03.2015 - 19:52 Antworten

      Hallo Anna,

      in meinen Augen sind Sie an den Mietvertrag gebunden. Ihre neue Vermieterin kann nichts dafür, dass Sie jetzt eine Doppelbelastung eingehen. Dieses Risiko stand scheinbar ohnehin im Raum. Sie können Ihre neue Vermieterin aber jederzeit um den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    16.03.2015 - 20:31 Antworten

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Eine Frage habe ich aber noch;
    Könnte man hier nicht von der Situation eines “Haustürgeschäfte” ausgehen?

    Wir kamen ja lediglich zur Besichtigung und waren nichts darauf vorbereitet einen Vertrag abzuschließen

    • Mietrecht.org
      17.03.2015 - 08:33 Antworten

      Hallo Anna,

      wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, könnten Sie versuchen so vorzugehen. Ich würde Ihnen direkt dazu raten, sich dazu mit einen Anwalt in Verbindung zu setzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom
    20.03.2015 - 00:14 Antworten

    Hallo, ich habe im Februar eine Lagerhalle besichtigt. Dort waren 2 funktionierenden Heizkörper, WC, Wasserleitungen. Habe sofort zugesagt und einige Tage später den Mietvertrag unterschrieben. Dort ist nichts über Wasseranschluss WC oder Heizung vermerkt. Als ich dann die Hausverwaltung nach den Zählern gefragt habe und die nicht gefunden werden konnten, habe ich einen Nachbar gefragt ob er etwas weiss. Er hat mir erklärt dass die Versorgung in seinem Haus liegt und Jahrelang schwarz von der Lagerhalle benutzt wurde Und dass er eine Firma beauftragt hat, diese Verbindung von seinem Haus aus dauerhaft zu unterbrechen. Die Hausverwaltung kennt jetzt das Problem und sagt dass Heizung und Wasser bei mir nicht möglich sind. So wollte ich sofort nachdem ich es erfahren habe vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung dass ein versteckter Mangel vermietet wurde, doch leider bekam ich als Antwort dass es nur über eine 3 monatige Kündigungsfrist geht. Schlüsselübergabe war am 27.02. Mietvertragbeginn am 01.03, an dem Tag habe ich auch das von dem Nachbar erfahren und der Hausverwaltung sofort am selben Tag mitgeteilt dass dies geklärt werden soll, weil ich die halle sonst nicht nehmen kann. Heute nach mehrmaligen nachhacken, anrufen, mails usw dann die Antwort und Mahnung für Kaution und Miete März. Macht es Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten? Für alle Antworten bin ich sehr dankbar

    • Mietrecht.org
      20.03.2015 - 08:45 Antworten

      Hallo Tom,

      alleine weil es sich um einen gewerblichen Vertag handelt (hier sind die Vereinbarungen viel flexibler als im Wohnraummietrecht) sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jacke
    29.03.2015 - 20:21 Antworten

    Guten Abend,

    Ich wollte zum 15.05 eine Wohnung mieten. Die Wohnung liegt absolut im Budget, trotzdem wollte der Vermieter einen Bürgen. Darauf habe ich mich noch eingelassen. Von mir persönlich hat er Gehaltsbescheinigung, Selbstauskunft, Persokopie, Vormieterbescheinigung erhalten. Zum Verständnis, die Whg. kostet 370 warm und ich verdiene 1300 netto. Er hat trotzdem seinen Bürgen bekommen. Von dem hat er Adresse, Personummer. Jetzt verlangt er plötzlich vom Bürgen ebenfalls Gehaltsbescheinigung und Selbstauskunft. Den von mir und dem Bürgen unterschriebenen Vertrag hatte ich vorher schon abgeschickt. Der Vermieter hatte noch nicht unterzeichnet.
    Ich bin nicht bereit ihm die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da es völlig übertrieben ist. Ich habe ihm dies schriftlich mitgeteilt und ebenfalls auch das ich somit von Vertrag zurücktrete und er meine sowie die vom Bürgen geleistete Unterschrift als Gegenstandslos betrachten soll.
    Jetzt bietet er mir, ich könne ihm ja den Brief vom Auto geben und ich könnte nicht zurück treten. Natürlich werde ich auch das nicht und ich will due Wohnung schon garnicht mehr unter diesen Bedingungen.
    Wie verhalte ich mich jetzt?

    • Mietrecht.org
      01.04.2015 - 07:29 Antworten

      Hallo Jacke,

      Sie können nur hoffen, dass der Vermieter den Vertrag nicht unterschreibt und der Mietvertrag somit nicht geschlossen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      PS: Es ist normal, dass der Bürge seine Bonität nachweisen muss.

  • Lucas
    08.04.2015 - 18:45 Antworten

    Abend,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe Mitte März einen Mietvertrag einer Wohnung unterschrieben der ab dem 01.05.15 gilt. Nun vor 3 Tagen haben wir, meine Familie und ich, eine viel schönere Wohnung zu einem günstigeren Preis gefunden, diese würden wir bekommen und wir nehmen sie auch. Ich habe die Vermieterin der Wohnung angerufen (wo ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe) und freundlich gesagt das ich was anderes für meine Familie gefunden habe, besser gelegen für die Kinder usw. Dann hat Sie mich beschimpft und hat gemeint das sie ziemlich Enttäuscht ist und das es Frech von uns wäre sowas zu machen. Ich habe ihr erklärt das ich es nicht böse mit ihr meine und ich auf meine Familie schauen würde. Naja egal. Jetzt zu meiner Frage: Ab wann gilt mein Mietvertrag? Also wir haben jetzt den 08.04.15. Wenn ich den Mietvertrag der Wohnung wo ich nicht hinziehen werde, jetzt schon kündige, zählt es dann ab heute und ich muss ab heute nur 3 Monate bezahlen oder gilt die Kündigung dann erst ab Mai und ich muss volle 3 Monate bezahlen? Und ich müsste dann ja auch nur die Kaltmiete bezahlen, da ich ja nicht drin wohne oder?

    Vielen Dank
    Liebe Grüße

  • Björn
    13.04.2015 - 22:24 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe folgendes Problem: Ich möchte zusammen mit meiner Freundin zum 1.6.2015 in eine 3-Raum-Wohnung ziehen. Den Mietvertrag haben wir Anfang März unterschrieben und zurück geschickt, bis jetzt jedoch keine Ausfertigung des Vertrages zurück erhalten. In der Zwischenzeit haben wir erfahren, dass in dem Mehrfamilienhaus eine Frau wohnt, die in ihren 4 Wänden erotische Dienste für Männer anbietet. Man könnte es auch einen “Puff” nennen… Natürlich wollen wir jetzt nicht mehr in dieses Haus ziehen und wollten fragen, wie wir am Besten aus der Sache heraus kommen?
    Wir hatten als Vereinbarung zum Einzug um ein neues Wasch- und Toilettenbecken und bei der Badewanne um eine Duschfunktion gebeten und dieses wurde uns auch zugesagt und wissen jetzt nicht, ob das bei der Vertragsauflösung evlt. zu Problemen führen könnte…
    Wie gesagt, wir haben keinen vom Vermieter unterschrieben Vertrag in der Hand und auch noch keinen Schlüssel erhalten…

    Vielen Dank im Voraus

    • Mietrecht.org
      16.04.2015 - 09:21 Antworten

      Hallo Björn,

      mit dem unterschrieben Mietvertrag haben Sie dem Vermieter ein Angebot unterbreitet, wenn er dieses annehmen will, muss er innerhalb einer angemessenen Frist reagieren (z.B. 2 bis 3 Wochen) und Ihnen den Mietvertrag unterschrieben zurücksenden. Schickt er Ihnen den Vermieter den Vertrag z.B. erst nach Monaten zurück, stellt das ein neues Angebot darf, welches Sie wiederum annehmen und bestätigen müssten.

      Kurz um: Geben Sie dem Vermieter Bescheid, dass Sie Ihr Angebot aufgrund der nicht Bestätigung durch den Vermieter zurücknehmen.

      Fragen Sie im Zweifel einen Anwalt, dieser kann Ihnen das rechtlich korrekte Vorgehen beschreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brunhilde
    21.04.2015 - 14:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hab eine Wohnung zum 1.04.2015 an einen Mieter vermietet (Mietvertrag wurde bereits unterschrieben). Dieser möchte jedoch nicht mehr einziehen, hat mir allerdings auch noch nicht gekündet.
    Nun möchte ich Ihm ein Schreiben schicken mit der Bitte um zu kündigen. Soweit ich mich jetzt informiert habe, stehen mir ja dann, sollte er bis Anfang Mai gekündigt haben, 4 Monate Warmmiete zu. Ist das richtig so?
    Liebe Grüße
    Brundhilde

    • Mietrecht.org
      21.04.2015 - 17:47 Antworten

      Hallo Brunhilde,

      ja, das sehen Sie richtig. Die Wohnung muss mit der gesetzlichen bzw. vereinbarten Frist gekündigt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    24.04.2015 - 11:17 Antworten

    Hallo,

    vielen Dank für die interessanten Artikel und Kommentare auf Ihrer Seite! Ich habe eine Frage, die wohl hierher passt. Heute sollte Übergabe sein für eine Wohnung eines bundesweit agierenden Großvermieters, die ich am 1.5. beziehen wollte.
    Anders als mündlich im Vorfeld des Mietvertrags besprochen, ist die Wohnung unrenoviert. Sie sollte teilrenoviert übergeben werden.
    Es hängen noch Lampen und Vorhangschienen vom Vermieter in der Wohnung, die Tapete ist teilweise von den Wänden gerissen, die Innentüren sind verkratzt (es war ausgemacht worden, sie zu wechseln), Fliesen sind gesprungen, überall sind noch Dübel in den Wänden, die Kloschüssel ist unputzbar verdreckt, über einem Hohlraum in der Wand ist die Wand löchrig durchstoßen, in einer Fensterecke der Küche ist Schimmel.
    Ich werde keinesfalls in eine Wohnung mit Schimmel einziehen.
    Ich habe sofort gesagt, dass ich vom Mietvertrag zurücktrete, und die Wohnung nicht angenommen. Von den schlimmsten, schadhaften Stellen habe ich Fotos gemacht.
    Wie ist nun meine Position – habe ich Fristen zu beachten, was muss ich tun? Schlimmstenfalls kündige ich, das kostet mich aber 3 Monatsmieten, und ich daher würde ich gern sofort aus dem Mietvertrag heraus.
    Kann ich das überhaupt?

    Danke!
    Stefan

    PS.: Ich habe den von mir unterschriebenen Mietvertrag noch nicht vom Vermieter zurückerhalten, er ist aber laut Auskunft Vermieter in der Post. Kann ich irgendeinen Honig daraus saugen? Wohl nicht … Aber ich frage mal lieber.

    • Mietrecht.org
      24.04.2015 - 14:50 Antworten

      Hallo Stefan,

      alles was Sie mit dem Vermieter vereinbaren, sollte im Mietvertrag verankert sein. Wenn Sie den Mietvertrag nicht einvernehmlich aufheben können, bleibt Ihnen wohl nur die Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Helmut Zandale
    28.04.2015 - 16:09 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt
    Ich habe vor 2 Wochen einen Handelsüblichen Mietvertrag über eine 2,5 Zi. Wohnung mit einem Herrn abgeschlossen.In dem Mietvertrag gibt es eine Klausel in der steht,
    dass der Mieter keinen Offenbarungseid ( EV ) in der Vergangenheit geleistet hat und wenn es in der Zukunft dazu kommen sollte , mich darüber zu Informieren hat .
    Habe einige Wohnungen und bin schon ein paar mal auf unseriöse Mieter rein gefallen. Nun hat sich aber heraus gestellt das der Mann doch vor 2 1/2 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat. Nun möchte ich von diesem Mietvertrag zurück treten weil er ja die Unterschrift geleistet hat obwohl es nicht der Richtigkeit entspricht. Kann ich fristlos Kündigen oder den Vertrag als Null und nichtig ansehen da ich getäuscht wurde ?
    Zumal im Mietvertrag steht: Der Vermieter hat das Recht den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen wenn die Angaben des Mieters falsch sind.
    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar .
    mfg
    Helmut Zandale

  • Sandro Grünbergs
    14.05.2015 - 09:55 Antworten

    Hallo, ich habe eine mündliche Zusage für eine Wohnung erhalten. Der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben. Jetzt erklärt mir der Vermieter er hat neue Interessenten in der Wohnung und wir lassen das ganze. Er kann doch nicht zusagen und den Termin für die Vertragsunterzeichnung ohne ordentlichen Grund platzen lassen.

  • Alex
    15.05.2015 - 07:34 Antworten

    Hallo,
    ich bin Vermieter und habe am 01.04.2015 einen neuen Mietvertrag mit einem neuen Mieter unterzeichnet. Dieser Bestand darauf, den Vertrag auf 1,5 Jahre festzusetzen. Gestern – 15 Tage vor Einzug erreicht mich die Nachricht, dass nicht Umgezogen werden kann, der Mieter hat es sich anders überlegt. Kann ich den Mietausflall – sollte ich die Wohnung nicht pünktlich vermietet bekommen – geltend machen?

    Freundliche Grüße
    Alex

    • Mietrecht.org
      15.05.2015 - 10:02 Antworten

      Hallo Alex,

      Sie können den Mieter natürlich an die Vertragserfüllung aufmerksam machen, im Zweifel mit Hilfe eines Anwalts.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia van Hoeven
    19.05.2015 - 17:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe im April zum 1.6. eine Wohnung angemietet, danach aber einen Job in einer anderen Stadt bekommen und das Mietverhältnis zum 31.7. wieder gekündigt. Entsprechend muss ich voraussichtlich für zwei Monate die Miete zahlen. Reicht es, wenn ich die Kaltmiete zahle, oder muss es die Warmmiete sein (darauf besteht der Vermieter)? Zudem möchte mich der Vermieter auch zwecks Heizkosten und Wasser bei den entsprechenden Dienstleistern anmelden – muss ich das akzeptieren?

    Viele Grüße,
    Saskia

    • Mietrecht.org
      23.05.2015 - 12:04 Antworten

      Hallo Saskia,

      Sie müssen natürlich die Warmmiete zahlen. Es gibt auch Nebenkosten, die werden unabhängig von Ihrem Verbrauch berechnet (z.B. Gartenpflege, Hausreinigung) – für diese müssen Sie auch aufkommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    19.05.2015 - 20:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hund,

    wir haben eine ähnliche Situation:

    Wir haben noch keinen schriftlichen Mietvertrag vorliegen oder unterzeichnet, sondern haben nur Mietbedingungen zugestimmt (von der Vermieterin per Mail so genannt). Diese beinhalteten Miethöhe, ab wann gezahlt wird und wann die Unterzeichnung und Schlüsselübergabe erfolgt.

    Jetzt können wir die Wohnung leider nicht nehmen und haben der Vermieterin abgesagt.

    Diese sagt nun, wir hätten ja bereits einen Vertrag geschlossen und müssten schriftlich kündigen.

    Nun frage ich mich: Stimmen wir mit einer Kündigung nicht einem Vertrag zu, welcher nie zu Stande kam? Hätte die Vermieterin dies nicht als mehr als “Mietbedingungen” deklarieren müssen?

    Die Wohnung ist noch immer im Internet angepriesen.

    Ich hoffe Sie können uns helfen…

    Beste Grüße
    Jana

    • Mietrecht.org
      23.05.2015 - 12:07 Antworten

      Hallo Jana,

      wenn Sie auf einen schriftlichen Mietvertrag “hingearbeitet” haben und diesen dann nicht unterschreiben, haben Sie auch keinen Vertrag abgeschlossen. Anders könnte es aussehen, wenn Sie die Wohnung einfach übernommen hätten und so ein konkludenter Mietvertrag zustande gekommen wäre.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sandra
        19.01.2022 - 21:28 Antworten

        Guten Abend,
        wir haben am 25.11.2020 einen Mietvertrag unterschrieben das lief über eine Vertretung mit Vollmacht von der Eigentümerin ab miet Beginn ist 1.2.2022
        Jetzt zwei Wochen vor miet beginn möchte die Eigentümerin die Wohnung doch nicht vermieten weil ihr die Miete auf einmal zu wenig ist? Unverständlich für uns. Haben wir das Recht einzuziehen? Kaution haben wir überwiesen.

        • Mietrecht.org
          20.01.2022 - 11:45 Antworten

          Hallo Sandra,

          wie Sie oben gelesen haben, besteht nach Abschluss eine wirksamen Mietvertrages kein Rücktrittsrecht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Nicole
    21.05.2015 - 11:17 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,

    vor wenigen Tagen wurde ich von meinem Freund dazu genötigt mit ihm einen Mietvertrag für eine Wohnung zu unterschreiben, die ich von vornherein nicht wollte.
    Mietbeginn ist zum 01.06.2015 und ich würde die Wohnung gern wieder kündigen, da wir aber beide als Mieter eingetragen sind, weiß ich nicht wie ich aus dem Vertrag wieder heraus komme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    • Mietrecht.org
      23.05.2015 - 11:53 Antworten

      Hallo Nicole,

      bitten Sie Ihren Freund den Mietvertrag wieder zu kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha
    01.06.2015 - 20:24 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Meine Frau und ich haben am 20. April einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben.
    die Schlüsselübergabe sollte diese Woche stattfinden. Mietbeginn auf dem Vertrag ist der 16.6.
    (Termin der Schlüsselübergabe war mündlich mit dem Makler vereinbart)

    Bei der Wohnungsbesichtigung vor 2 Monaten wurde uns von einem Schimmelschaden im Schlafzimmer
    berichtet, der aber bis zur Übergabe behoben werden sollte.
    Jetzt haben wir aber rausgefunden das der Schaden angeblich noch nicht behoben ist (In der Verwaltung weiss keiner etwas davon) und das ein Arbeitsauftrag für die Behebung neu erstellt wurde.

    Wir haben jetzt natürlich Bedenken und würden wissen was für Rücktrittsrechte wir von dem Mietvertrag haben. (Es ist nichts im Mietvertrag beschrieben). Und ob wir auch unsere Maklergebühr, die bereits bezahlt wurde, zurückverlangen können.

    Mit besten Grüssen

    Sascha

    • Mietrecht.org
      02.06.2015 - 09:28 Antworten

      Hallo Sascha,

      wenn ich Sie richtig verstehe, wissen Sie nicht, ob der Schaden beseitig ist oder noch beseitigt wird? Ich würde den Vermieter im ersten Schritt zur Beseitigung auffordern. Im Übrigen können Sie jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian
    10.06.2015 - 11:46 Antworten

    Hallo,
    folgendes ich habe vor 2 Wochen meinen Mietvertrag unterschrieben (Mietbeginn 01.07.2015). Nun habe ich von meinem jetzigen Arbeitgeber erfahren (bin kurz vor dem Abschluss meiner Ausbildung und werde im Juli an einem anderen Dienstort übernommen und beginne dort mein neues und richtiges Arbeitsverhältnis), dass meine Einstellung sich noch verzögert, da es im Dienstgang einen Einspruch gab.
    Nun liegt das mit meiner Einstellung erst einmal bis Mitte Juli auf Eis und ich mache mir Gedanken, dass ich nun doch nicht eingestellt werde, jedoch eine neue Wohnung am Hals habe und diese nicht finanzieren kann. Wie sieht es nun mit einer Kündigung oder einem Rücktrittsrecht meinerseits aus?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Anna
    15.06.2015 - 10:51 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem: ich habe vor langer Zeit ein Zimmer vorgemekt, in welches ich in ca. 3 Wochen einziehen sollte. Allerdings werde ich das Zimmer nun nicht in Anbspruch nehmen und habe dies auch gemeldet. Es kam zwischen mir und dem Vermieter nie ein schriftlicher Mietvertrag zustande, auch keinen konkreten Einzugs- oder Auszugstermin (ausser eine grobe Zeiteinschätzung dessen, wann ich einziehen und wieder ausziehen wollte – ich wollte das Zimmer nur fuer einen kurzen Zeitraum). Wir haben uns per Mail verständigt, aber wie schon gesagt: keine Unterschriften, keine wirklichen Rahmenbedingungen. Nun verlangt er, dass ich Ausfallkosten bezahle. Ist dies rechtens, obwohl kein Mietvertrag vorliegt und Ruecktrittsbedingungen nirgends festgehalten wurden?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      16.06.2015 - 17:54 Antworten

      Hallo Anna,

      leider weiss ich nicht, was Sie mit dem Vermieter vereinbart haben. Wenn es das Ziel war, einen schriftlichen Mietvertrag zu verfassen, ist dieser nicht zustande gekommen. Anders kann es sein, wenn Sie den Abschluss per E-Mail vereinbart haben. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Joy
    22.06.2015 - 15:47 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin eine allein erziehende Mutter mit einer 4 jährigen Tochter.
    Bislang haben mein Ex und ich in getrennten Wohnungen gewohnt und wollten zusammen ziehen. Meine Wohnung hab ich gekündigt und muss bis Juli da raus.
    Wir haben zusammen eine neue Wohnung gefunden und wollten dort zum September einziehen, mit mindestens 1 Jahr Bindungsfrist.
    Jetzt haben wir uns aber getrennt. Jetzt steh ich da, Wohnung gekündigt, neue Wohnung kann ich alleine nicht leisten.
    Hab ich die möglichkeit dort irgendwie noch raus zu kommen?
    Liebe grüße und danke für die Hilfe.

    • Mietrecht.org
      24.06.2015 - 15:27 Antworten

      Hallo Joy,

      Sie könnten den Vermieter um Vertragsaufhebung bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petry
    24.06.2015 - 14:09 Antworten

    Hallo,

    bin Vermieter und habe mit einen Mieter einen Mietvertrag geschlossen. Dieser soll in 6 Wochen in die Wohnung meines Zweifamilienhauses einziehen.
    Zwischenzeitlich hat sich die Situation dahingehend geändert, das meine Tochter Interesse am Kauf des Hauses bekundet hat. Somit würde die Wohnung in ca. einem Jahr zum Eigenbedarf benötigt. Abgesehen davon, das es nicht fair ist dem Mieter kurz nach seinem Einzug einen neuen Vermieter zu präsentieren, der evtl. auf Eigenbedarf besteht – wäre es rechtlich möglich? Kann der Mieter dagegen vorgehen, weil er getäuscht wurde?

    Viele Grüße

  • Elisa
    25.07.2015 - 18:59 Antworten

    Hallo, bei mir handelt es sich um einen etwas anderen Fall.
    Ich werde zum 01.08.2015 außerordentlich aus meiner Wohnung ausziehen. Habe einen Nachmieter, mit dem ich mich mündlich auf eine Abschlagszahlung für die Möbel, die ich ihm hinterlasse, vereinbart habe. Der Vertrag ist auch schon unterschrieben, nur noch nicht die Schlüssel übergeben. Die Abschlagszahlung möchte er bei der Schlüsselübergabe entrichten. Doch habe ich nun Zweifel, daran, dass er sich daran hält. Kann ich im Falle von nicht entrichten der Abschlagszahlung diesen Vertrag stornieren und eine/n andere/n NachmieterIn suchen?

    Vielen Dank schonmal für die Bemühung.

    • Mietrecht.org
      27.07.2015 - 20:33 Antworten

      Hallo Elisa,

      ich würde keinen doppelten Vertrag schließen, denn Sie müssen wohl abwarten, ob der erste Vertrag erfüllt wird. Im Zweifel = Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim Waßner
    30.07.2015 - 20:57 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe mit einem Makler einen Mietvertrag über eine kleine Wohnung abgeschlossen, die an meinem Arbeitsort als Zweitwohnung dienen soll. Leider sind solche Wohnungen vor Ort dünn gesät. Soweit so gut. Ich habe den Vertrag vor 14 Tagen unterschrieben und dieser läuft ab dem 01.09.2015. Man wollte mir den unterschriebenen Vertrag nicht sofort mitgeben, sondern einen Tag später zukommen lassen. Bis heute habe ich ihn nicht bekommen. Am Telefon sagte man mir der Makler war krank und ich soll mir keine Sorgen machen. Jetzt ist aber auch schon wieder eine Woche vergangen. Kann ich vom Mietervertrag zurück treten? Gibt es da irgendwelche Fristen? Ich muss ja schliesslich mein Zimmer auch rechtzeitig zum 15. dieses Monats kündigen.

    Vielen Dank für Ihre Info

    Freundliche Grüße
    Tim Waßner

    • Mietrecht.org
      01.08.2015 - 10:38 Antworten

      Hallo Tim,

      tatsächlich geht die Rechtsprechung von etwa 2 Wochen aus – wird Ihnen der Vertrag in diesem Zeitraum zurückgesendet, kommt ein Vertrag zu Stande. Andernfalls ist der Vertrag ein erneutes Angebot, welches Sie annehmen müssten (es ist also durchaus etwas kompliziert).

      Im Zweifel sollten Sie beim Makler nachfassen und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daria
    01.08.2015 - 17:28 Antworten

    Hallo, gestern habe ich einen Mietvertrag unterschrieben und plane den Einzug zum 01.09.2015.
    Die Wohnungsübergabe wird wenige Tage vor Einzug getätigt.
    Nun teilt mir der Makler mit, dass die Vermieterin plötzlich vom Vertrag zurücktreten möchte, da Sie glaube, es würde zu keinem harmonischen Mietverhältnis kommen.
    Es habe Ihe nicht gefallen, das ich 2 Exemplare des Mietvertrags vor Unterzeichnung abgeglichen habe und Ihr einen Fehler im neuen Boden mitgeteilt habe.
    Nun wurde ich doch tatsächlich gefragt, was ich von einem Rücktritt halte.
    Natürlich nichts!
    Denn wir haben uns vor Vertragsschluss bereits zum Kennenlernen getroffen und alles lief gut.
    Was tun? Schnell die Miete für September überweisen? Zug um Zug? Wohnungsschlüßel habe ich noch nicht erhalten.
    Danke!
    LG

    • Mietrecht.org
      02.08.2015 - 18:47 Antworten

      Hallo Daria,

      wie Sie gelesen haben, ist ein Rücktritt nicht möglich. Halten Sie sich einfach an den Vertrag – um die Reaktion zu testen, könnte man die Miete tatsächlich etwas eher zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra S.
    03.08.2015 - 12:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich frage für eine Arbeitskollegin.

    Sie wollte zum 01.09.2015 eine Wohnung anmieten. Besichtigung fand statt, Vermieterin und Mieterin waren sich einig, Schlüssel wurden übergeben, damit zukünftige Mieterin bereits Dinge in der Wohnung erledigen kann und im Vorfeld schon einiges dort unterbringen kann. Mietvertrag wurde jedoch noch nicht unterzeichnet.

    Nun bekam sie Ende letzter Woche die Mitteilung, dass Sie die Wohnung nicht mehr bekommen würde, da Eigenbedarf angemeldet wird (Sohn der Vermieter trennt sich von Lebensgefährtin und benötigt die Wohnung).

    Wie sieht es in diesem Fall aus, da es noch keinen unterschriebenen Mietvertrag gibt, jedoch bereits Schlüssel übergeben wurden?

    Besten Dank für eine zeitnahe Antwort.

    • Mietrecht.org
      05.08.2015 - 21:52 Antworten

      Hallo Sandra,

      man könnte die Auffassung vertreten, dass mit der Schlüsselübergabe und der Überlassung der Wohnung bereits ein Mietvertrag zustande kam.

      Je nachdem wie sehr Ihre Kollegin an der Wohnung hängt, sollte sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heiko
    19.08.2015 - 13:05 Antworten

    Hallo,

    seit Januar diesen Jahres gibt es eine neue Mietinteressentin. Nach Besichtigungen waren sich beide Parteien einig. Mietbeginn wäre jetzt im September gewesen. Am 15.06.2015 bereits wollte die Mietpartei erste Möbel abstellen. Ein Satz Schlüssel wurde übergeben und Möbel wurden eingelagert. Es gab nun noch einige offene Nachweise zum Verdienst um den Mietvertrag unterschriftsreif zu machen. Daraufhin hat die Mietpartei am 15.08.2015 telefonisch mitgeteilt, dass die Wohnung, ohne Angabe von Gründen, nicht bezogen wird, die Möbel beräumt werden und die Schlüssel zurück gegeben werden. Kann ich für die Einlagerung der Möbel einen Obolus verlangen oder ist die Mietpartei bereits einen Mietvertrag durch schlüssiges Handeln eingegangen und ich als Vermieter könnte sogar auf drei Monate Kündigungszeit bestehen?

    Vielen Dank und schöne Grüße

  • Anne
    11.09.2015 - 12:56 Antworten

    Hallo,
    wir hatten im Juli eine Wohnung angeschaut die uns gut gefallen hat, am 05. August kam es zur Unterzeichnung des Mietvertrages. Die Schlüsselübergabe fand am 05. September statt und der Mietbeginn sollte der 1. Oktober 2015 werden. Nun waren wir in der Wohnung zum ausmessen und haben festgestellt das in allen Räumen mit Außenwänden Wasserflecken und Schimmel ist, der sich anscheinend immer weiter ausbreitet.
    Auch auf Nachfrage bei der Nachbarn oben drüber besteht das selbe Problem.
    Wir möchten auf keinen Fall in diese Wohnung ziehen.
    Was haben wir denn da für Möglichkeiten bzw. Chancen? Sind das nicht auch versteckte Mängel?

    Vielen lieben Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anne M.

  • Karl Kohlhepp
    17.02.2016 - 20:23 Antworten

    Hallo,

    wir wollten zum 1.11. eine 2-Zimmerwohnung beziehen und hatten dafür Ende Oktober in eines der Zimmer schon Hausrat gestellt und einen der Wohnungsschlüssel erhalten. Am 5.11. haben wir aus persönlichen Gründen (Job in anderer Stadt) das Zimmer wieder geräumt, ohne je dort gewohnt zu haben, und haben dies den Vormietern mitgeteilt und den Schlüssel dagelassen. Einen Mietvertrag hatten wir noch nicht unterschrieben und auch noch nicht gesehen. Zum Zeitpunkt des “Auszugs” haben die Vormieter, die noch in einem Mietvertrag steckten und Kündigungsfrist hatten, die Wohnung ohne unsere Zustimmung noch genutzt.
    Kulanterweise haben wir eine halbe Monatsmiete an den Vermieter überwiesen und dies den Vormietern mitgeteilt. Eineinhalb Monate später wollten die Vormieter von uns plötzlich, ohne dass wir darüber gesprochen hätten, die Miete bis zum 15.12., von wo ab sie neue Nachmieter hatten, da wir einen konkludenten Mietvertrag eingegangen sein sollen.

    Vielen Dank.
    Schöne Grüße
    Karl

  • Monika
    22.02.2016 - 09:15 Antworten

    Hallo,

    eine Bekannte von mir hat sich nach einem längeren Krankenhausaufenthalt dazu entschlossen, in eine betreute Wohnung zu ziehen. Anscheinend hat man ihr bei ihrem damaligen Gesundheitszustand das betreute Wohnen angeraten, wo sie auch eine entsprechende Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben hat. Da es ihr aber wieder gut geht und sie keine Hilfe mehr braucht, möchte sie eigenständig in einer Wohnung leben und nicht in einer betreuten Wohnung. Jetzt hat sie aber schon den Mietvertrag unterschrieben, gibt es da ein Rücktrittsrecht?

    • Mietrecht.org
      22.02.2016 - 20:22 Antworten

      Hallo Monika,

      ich kann Sie leider nur auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    10.05.2016 - 09:51 Antworten

    Hallo,

    meine Freundin und ich haben einen Mietvertrag Anfang März 2016 unterschrieben.Die Vertragsunterlagen wurden uns erst zugeschickt nachdem der Eigentümer unsere Auskünfte geprüft hat und einverstanden war. Mit dem Makler und dem Eigentümer ist alles geklärt. Bezug soll der 01.06.16 sein.
    Jetzt liegen die Unterlagen in einer Verwaltung für Immobilien und wurden noch nicht weiter bearbeitet.
    Die Unterschrift der Gegenpartei steht seit über 2 Monaten immer noch aus. Dies bedeutet für uns das wir uns in einer Warteschleife befinden, da wir ja die alten Wohnungen gekündigt haben.
    Die Immobilienverwaltung ist hier meiner Meinung sehr nachlässig, zumal es sich hier um typische Standard Unterlagen, welche geprüft und nur gegen gezeichnet werden müssen. Mehrere Telefonate in den letzten tagen folgten von unserer Seite, um die Situation endlich zum Abschluss zu bringen, wobei ich Bearbeitungszeiten ohne Problem einräume, jedoch dies den Bogen ein wenig überspannt.
    Man läuft hier ständigen Zusagen hinter her ohne eine wirkliche Klärung.

    Ist es hier möglich, obwohl der Vertrag von unserer Seite unterschrieben ist, von diesem zurück zu treten, da hier ein ständiges Versäumnis seitens der Immobilienverwaltung vorliegt?

    Beste Grüße

    .

    • Mietrecht.org
      11.05.2016 - 02:31 Antworten

      Hallo Andreas,

      mit Ihre Unterschrift machen Sie dem Vermieter ein Angebot, das dieser mit seiner Unterschrift annimmt. Diese zweite Unterschrift musst aber in angemessener Zeit erfolgen (die Rechtsprechung geht m.E. nach von etwa 2 Wochen aus). Braucht der Vermieter länger, eröffnet er Ihnen wiederum ein neues Angebote, dass Sie wieder annehmen müssten.

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Müller
    24.05.2016 - 11:29 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin momentan noch gemeinsam mit meinem Mann Mieter unserer damaligen gemeinsamen Wohnung. Allerdings haben wir uns getrennt und ich wohne aktuell bei meinen Eltern. Darf ich nun schon bereits einen neuen Mietvertrag unterschreiben, obwohl ich noch als Mieter der alten Wohnung gelte?
    Mein Mann möchte auf jeden Fall in der gemeinsamen Wohnung bleiben und wird auch die Miete bezahlen.

    Über Antworten freue ich mich.

    M. Müller

    • Mietrecht.org
      24.05.2016 - 17:19 Antworten

      Hallo Frau Müller,

      wie viele Mietverträge Sie abschließen wollen, bliebt alleine Ihnen überlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Reh Oliver
    29.05.2016 - 20:21 Antworten

    Hallo und guten Abend,

    folgende Situation: Ich und meine Frau hatten letzte Woche eine Wohnungsbesichtigung.
    Es kam ein vorläufiger Mietvertrag zustande auf dem sogar der Vermieter selbst bestand.
    Dieser wurde von beiden Seiten unterschrieben, heute Abend rief der zukünftige Vermieter an und teilte uns telefonisch mit das er sich nun doch nicht ganz sicher sei ob er uns die Wohnung vermietet oder nicht, demnach also eine Absage trotz vorläufigen Mietvertrag.
    Meines Wissens nach ist ein Vertrag rechtskräftig egal ob vorläufiger Mietvertrag oder richtiger Mietvertrag.
    Ich habe das telefonisch mal so zur Kenntnis genommen und im Raum stehen lassen.

    Jetzt aber meine Frage: Kann ich an den Vermieter der abgesprungen ist eventuelle Schadensansprüche geltend machen. Eventuell die Kaution für die neue Wohnung oder andere Schadensansprüche?

    • Mietrecht.org
      29.05.2016 - 22:45 Antworten

      Hallo Oliver,

      wenn ein Vertrag besteht, sollten Sie den Vermieter auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Wenn Ihnen ein Schaden entsteht, weil Sie zum Beispiel nicht zum Mietvertragsbeginn in die Wohnung einziehen können, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Pries
    31.05.2016 - 17:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    folgendes ist uns passiert.
    Wir, meine Frau und ich, haben uns eine Wohnung angeschaut, als dieses noch bewohnt war. Sprach uns auch soweit zu.
    Hatten auch Änderungswünsche bezüglich eines Wanddurchbruches mit Verlegung von Heizungsrohren und Änderung der Duschwanne. Dieses sollten wir in Eigenleistung machen, was uns aber hinterher doch zu bedenken gab wegen der Haftung.
    Als die “alten” Mieter ausgezogen waren, konnten wir am Wochenende die Wohnung so besichtigen wie sie im Leerstand ist. Der Vermieter hatte uns vor Abnahme der Wohung den Schlüssel für die Wohung gegeben. Als wir dann uns die Wohnung genauer angeschaut haben, sahen an verschiedenen Stellen der Wohnung Stockflecken und Wasserränder an den Tapeten, um besser die Ursache auszumachen, haben wir vor Unterschrift des Mietvertrages ein Teil der Tapete entfernt.
    Heute habe ich einen Anruf des Vermieters erhalten, der mir sagte ich müsse die Wohung wieder in den Uhrzustand versetzten bzw. im einen Betrag X geben um den Zustand wieder herzustellen. Es war kein schlichtendes Gespräch mit Ihm mehr möglich. Die Frage ist nun, wie ist die Rechtslage hierzu? Auf der einen Seite hatte ich bedenken, die Wohnung zu Mieten, wenn Schimmel und Stockflecken auf Styropor sind (haben auch 2 Kinder), somit habe ich im guten Glauben die Tapete entfernt.
    Wozu ich bereit wäre, die restlichen Tapeten auch zu entfernen und zu entsorgen.
    Könnten Sie mir einen Tipp geben, wie ich mit der Situation umgehen soll.!?

    Viele Grüße

    D. Pries

    • Mietrecht.org
      01.06.2016 - 00:25 Antworten

      Hallo Herr Pries,

      wenn der Vermieter Ihnen die Möglichkeit gibt die Wohnung (alleine) zu besichtigen, können Sie natürlich nicht einfach fremdes Eigentum beschädigen. Ich kenne leider die genaue Situation nicht, ebenso nicht den “Schaden” – daher würde ich Ihnen raten, die Sachlage von einem Anwalt einschätzen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K. Wilhelm
    05.07.2016 - 14:58 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe letzte Woche einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung zum 1.10. unterschrieben, welche noch nicht fertiggebaut wurde. Im August fange ich eine Ausbildung an und werde mit meinem Gesamteinkommen kaum Geld zum Leben über haben, weshalb ich einen Antrag für Sozialgelder gestellt habe. Zuvor war es geplant mit einem Partner die Wohnung zu beziehn, welche nun jedoch zurückgetreten ist. Ich habe nun die Sorge, dass mir keinerlei Sozialgelder zugesprochen werden könnten und wäre in einem solchen Falle aufgeschmissen, da mir das Elternhaus selbst keine Finanzielle Stütze geben könnte. Ich habe vertraglich eine Bürgin, diese soll jedoch nicht wirklich finanziell für mich aufkommen, sondern war nur wegen des Vertrages von Notwedigkeit. Da mir der vermieter bestätigte, dass die Nachfrage für meine Wohnung sehr hoch sei, wollte ich wissen, ob die Möglichkeit besteht, im schlimmsten fall eine Sonderkündigung mit dem Vermieter zu vereinbaren, da dieser die Wohnung sicherlich im Nu weitervermieten könnte noch bevor diese fertiggestellt wird.

    ich danke Ihnen schon im Voraus für die Antwort und hoffe auf einen Hoffnungsfunken.

    beste Grüße
    K. Wilhelm

  • verzweifelt
    21.07.2016 - 16:03 Antworten

    Hallo, ich habe am 23.06.2016 einen Mietvertrag untschrieben, am 20.07.2016 sollte die Schlüsselübergabe stattfinden. Der Vermieter möchte nun doch nicht an mich vermieten. Ich habe schriftlich eine Entschädigung gefordert bzw. dass mir meine entstehenden Kosten, weil ich nicht einziehen kann, übernommen werden oder dass ich eben doch einziehen kann. Jetzt droht mir der Vermieter mit einem Anwalt. Muss ich mir Sorgen machen??
    Gibt es ein Gesetz dass mir Entschädigung zusichert? Ohne die gängigen Kosten von Möbeleinlagerung etc.. Immerhin sitze ich auf gepackten Kartons und bin bereit umzuziehen, habe einen Monat Such-Zeit verloren, meine Kinder sind dort im Kindergarten und Schule angemeldet, habe Strom und Internet schon bestellt und und und. Hilfe bitte.

    • Mietrecht.org
      22.07.2016 - 08:08 Antworten

      Hallo,

      wie Sie gelesen haben, können Mieter und Vermieter ein bestehenden Mietvertrag nicht einfach “rückgängig machen”.

      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Shirin
    01.08.2016 - 16:12 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine Wohnung auf Zeit zum 01.08. über eine Agentur gemietet. Der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Heute hat sich die Agentur gemeldet und gesagt, dass es ein Problem gebe, da der Vormieter der eigentlich geplant hatte die Mietsache vorzeitig zu verlassen (anscheinend mündlich vereinbart) sich nun doch weigert die Wohnung zu verlassen, da sein Mietvertrag ja noch läuft. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

    • Mietrecht.org
      01.08.2016 - 19:15 Antworten

      Hallo Shirin,

      wenn Ihnen ein Schaden entsteht, sollten Sie in Richtung Schadenersatz recherchieren oder sich direkt an einen Anwalt wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jonas Müller
    02.08.2016 - 13:21 Antworten

    Hallo,

    wir haben einen Mietvertrag über einen Vermittler zum 1.8. geschlossen und zu der Agentur zurückgeschickt. Uns wurden zwei Exemplare ausgehändigt, die wir unterschreiben sollten, ein Exemplar sollte uns wieder bei der Wohnungsabgabe erreichen. Das ist nicht geschehen. So haben wir keinen Mietvertrag. Nun hat sich sowieso etwas in unserem Leben geändert, so dass wir gerne zurücktreten wollen. Ist das noch möglich?

    Liebe Grüße
    Jonas

    • Mietrecht.org
      02.08.2016 - 17:34 Antworten

      Hallo Jonas,

      die Rechtsprechung geht von etwa 2 Wochen aus, die der Vermieter Zeit hat, Ihnen den gegengezeichneten Vertrag zurückzusenden.
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dana
    09.08.2016 - 12:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere Wohnhäuser sind seit März diesen Jahre an eine Holding verkauft wurden.
    Seit bekanntwerden habe ich mich um eine Garage bemüht.
    Vertrag wurde zum 01.07.2016 geschlossen, mit Problemen – erst kamen die Verträge bei denen angeblich nicht an, dann waren die zuständigen Bearbeiter nicht im Hause.
    Schlussendlich ist bekannt das beide Mietverträge unterzeichnet wurden von beiden Parteien und somit in meinen Augen rechtskräftig.
    Ich habe bis heute die Schlüssel nicht erhalten und auch nicht die Ausfertigung meines Vertrages. Ich werde immer nur vertröstet und plötzlich an einen anderen Bearbeiter weiter geleitet. Es kommen Ausflüchte und Ausreden.
    Ich habe letztendlich keine Lust mehr und auch keine Zeit dort jeden Tag hinterher zu telefonieren.
    Wie kann ich mich grundsätzlich durchsetzen um endlich so schnell wie möglich an die Schlüssel zu kommen und die zweite Ausfertigung des Vertrages?

    Viele Grüße

    Kleine

    • Mietrecht.org
      09.08.2016 - 17:25 Antworten

      Hallo Dana,

      Sie können Ihren Vertragspartner nicht zwingen, den Mietvertrag zu unterschreiben / mit Ihnen abzuschließen. Ich sehe im Moment gar keine Möglichkeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    11.08.2016 - 16:06 Antworten

    Hallo,

    ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen. Trotz fristgerechter Kündigung zum 29.02.2016 hatten wir dem Vermieter einen Nachmieter “besorgt”. Dieser hatte bei der Wohnungsbesichtigung zu mir gesagt, wir sollen nichts streichen, er wolle dies selber machen und hatte es auch so mit dem Vermieter vereinbart. Kurz nach Abschluss des Mietvertrages lösste der Vermieter diesen wieder auf und forderte den neuen Mieter auf die Schlüssel in den Briefkasten zu werden (der neue Mieter hatte schon Farbe gekauft usw.), und verlangt nun von mir Ersatz für das Streichen der wohnung durch eine Firma.

    Bin ich, nachdem der Vermieter mit dem Nachmieter den Mietvertrag ausgestellt hatte und ihm die Schlüssel überreicht hatte, und die Vereinabrung getroffen hatte, dass der neue Mieter selbst renoviert, immer noch zahlungspflichtig?? Darf der Vermieter das?

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      12.08.2016 - 07:37 Antworten

      Hallo Frank,

      ich weiss leider nicht, wie Ihre – im besten Fall schriftliche – Vereinbarung aussieht. Aber wenn Sie kein Mieter mehr sind, es einen neuen Mietvertrag/Mieter gibt, wüsste ich nicht, warum Sie zur Ausführung der Schönheitsreparaturen herangezogen werden sollten. Besprechen Sie Ihren Einzelfall am besten mit einem Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Isabella
    28.08.2016 - 18:46 Antworten

    Hallo ich habe eine Frage
    Ich habe am 19.8 einen Mietvertrag unterschrieben. Zum 1.9 beginnt das Mietverhältnis. Bei einer weiteren Besichtigung in der Wohnung ist mir ein Wasserschaden in der Küche an der Wand und Schimmel an dem Holzrahmen der Fenster aufgefallen. Nun ist meine Frage ob ich von dem Mietvertrag zurück treten kann wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt.
    Freue mich über eine schnelle Antwort.

    • Mietrecht.org
      29.08.2016 - 10:59 Antworten

      Hallo Isabella,

      beide Mängel scheinen m.E. nicht so gravierend, dass eine außerordentlich fristlose Kündigung möglich ist. Zumal Sie die Wohnung besichtigt haben. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf dazu rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    15.09.2016 - 23:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Freundin und ich haben anfang August einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Einzug ist 1. November.
    Die Wohnung entsteht erst noch. Es ist ein altes Fabrikgebäude was in der Umbauphase steckt. Wir haben uns aufgrund des Bauplans für diese Wohnung entschieden. Wohnungsgröße 96qm.
    Unser Hauptaugenmerk lag auf die Raumaufteilung, Tageslichtbad mit Dusche und Badewanne. Uns wurde auch versprochen das wir zwischen 5 verschiedenen Bodenbelägen und auch Badfliesen selbst entscheiden dürfen. Zudem wurde uns ein Parkplatz zugesichert.
    Als der Vertrag ausgehändigt wurde stand der Parkplatz mit einer Gebühr von 30 Euro drin. Dies haben wir beanstandet da uns vorher zugesichert wurde der Parkplatz gehört zur Wohnung. Ist auch vom Vermieter so akzeptiert worden. Soweit so gut. Vorgestern wurden wir zur Wohnung bestellt um mit dem Trockenbauer nochmal genau die Aufteilung der Wohnung zu besprechen. Vermieter war nicht anwesend. Als wir in unseren Wohnungsbereich kommen sehen wir das der Abschluss der anderen Wohnung in unseren Bereich ragt. Unser Schlafzimmer ist jetzt ca 5qm kleiner aber laut Trockenbauer ist unsere Wohnung immer noch 96qm. Problem ist jetzt nur, wir bekommen unsere Schlafzimmermöbel jetzt nicht mehr unter.
    Zudem wird auch keine Badewanne mehr eingebaut und das Bad bekommt auch kein Tageslicht.
    Wir fühlen uns arglistig getäuscht von unserem Vermieter. Er hat uns mit versprechen gelockt die er alle nicht einhält. Am telefon wurden wir dann beschimpft das wir ja immer nur am meckern wären und langsam mal gut wäre. Unfassbar :-)
    Zu guter letzt hat uns der Trockenbauer im Vertrauen gesagt das die Wohnung zu 90% nicht zum Einzugstermin fertig wird.
    Was sollen wir denn jetzt tun? Unsere bisherige Wohnung ist zum 1. November schon weiter vermietet. Wir stehen praktisch auf der St´raße. Eine andere Wohnung zu finden ist unmöglich. In wiefern können wir den Vermieter belangen?

    Viele Grüße

    Christian

    • Mietrecht.org
      16.09.2016 - 06:32 Antworten

      Hallo Christian,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde genau im Mietvertrag nachlesen was vereinbart wurde. Darauf können Sie sich dann entsprechend stützen. Im Zweifel würde ich die Kündigungsmöglichkeit hier prüfen lassen. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich nicht mehr beziehen wollen, ist vielleicht auch ein Mietaufhebungsvertrag (Vorlage) eine Lösung für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Richard Kaak
    20.09.2016 - 20:10 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.

    Folgende Situation kurz mit dem Problem geschildert:

    Ich habe mich als Nachmieter für ein Haus interessiert. Da ein Kollege in dem Haus wohnt, habe ich mir das Haus ohne Beisein des Vermieters angesehen. Der Mietpreis lag bei 750 €. In meinem Urlaub erfahre ich dann im Telefonat mit dem Vermieter, dass die Miete auf 900 € aufgestockt werden soll. Ich bestätige per Email, dass ich weiterhin interessiert bin, auch zu diesem Preis zu mieten.
    Aus dem Urlaub zurück, findet die Vertragsübergabe beim Vermieter statt. Letzte Frage: “Handelt es sich um einen Mieter- oder Vermietervertrag?”. Er grinst mich an: “Vermietervertrag!”. Tatsächlich enthält der Vertrag so viele unannehmbare Punkte, dass meine Email mit den nicht akzeptablen Paragraphen zwei Seiten lang wird. Nach über zwei Wochen habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen, aber keine weitere Reaktion. Eine Woche vor anvisierter Schlüsselübergabe sage ich dem künftigen Vermieter aufgrund der erheblichen Differenzen und der entstandenen Disharmonie zum Einzug ab. Der Vermieter fordert nun von mir zwei Monatsmieten (1.800 €) als Entschädigung.

    Ist dies eine Position, die gemäß geltender Rechtssprechung vertretbar wäre?

    Ich danke Ihnen vorab für Ihre Hilfe und Auskunft!

    Gruß,

    Richard

    • Mietrecht.org
      21.09.2016 - 09:41 Antworten

      Hallo Richard,

      ich weiss leider nicht genau, was Sie mit einem “Vermietervertrag” meinen? Als Mieter sind Sie durch das Gesetzt weitestgehend geschützt, sodass der Vermieter nicht nach belieben “unangenehme” Punkte (wirksam) in den Vertrag aufnehmen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peglau kathrin
    21.09.2016 - 20:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir benötigen ihren Rat. Am 28.6.16 unterschrieb ich einen Mietvertrag bei einem Makler. Der Mietbeginn war auf den 1.10.16 datiert. Er sagte mir, er schicke den Vertrag und die Selbstauskunft zum Vermieter; ich würde Bescheid bekommen, ob es mit der Wohnung klappt. Am 8.8.16 fragte ich bei diesem Makler nach, ob ich denn nun die Wohnung bekäme; ich hatte bis dahin weder Mietvertrag zurück noch eine Zusage. Er antworte nur, er hätte noch nichts gehört. Heute nun war plötzlich der Vertrag im Briefkasten; ich war völlig überrumpelt. Ich freue mich im Prinzip, aber bis zum 1.10. sind es nur noch 10 Tage. Ich hatte keine Möglichkeit, irgendwelche Vorbereitungen zu treffen oder irgendwas zu kündigen. Habe ich eine rechtliche Handhabe, den Mietbeginn auf November zu verschieben? Vielen Dank für Ihre Mühe. Beste Grüße k. Peglau

    • Mietrecht.org
      22.09.2016 - 08:05 Antworten

      Hallo Kathrin,

      Sie machen dem Vermieter mit dem unterschriebenen Vertrag ein Angebot, dieses kann er mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist annehmen. Die Rechtsprechung hält hier eine Frist von 2 Wochen für angemessen. 10 Wochen sind nicht angemessen und der Vertrag ist in meinen Augen als neues Angebot anzusehen, welches Sie wiederum annehmen müssten (damit ein Mietvertrag zustande kommt).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dietop
    28.09.2016 - 20:43 Antworten

    Hallo zusammen,
    Wir haben hier auch mal eine Frage. Die neu angemietete Wohnung wurde zum 1.1.2017 gekündigt, die Mieter wollten jedoch früher aus der Wohnung, was vom Vermieter her auch kein Problem ist. Der Vermieter stellt nun einen Mietvertrag für die neuen Mieter zum 1.12.2016 aus, dieser wurde bereits auch schon unterschrieben.
    Nun teilt der jetzige Mieter mit, dass er es zeitlich nicht schaffen wird zum 1.12.2016 auszuziehen.
    Wie ist hier die Rechtslage? Kann der alte Mieter einfach länger in der Wohnung bleiben? Problem ist, dass die neuen Mieter ihre alte Wohnung bereits zum 1.12.2016 gekündigt haben und auch raus müssen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Dierdorf

    • Mietrecht.org
      29.09.2016 - 07:56 Antworten

      Hallo Frau Dierdorf,

      der Vermieter sollte auf den (hoffentlich) abgeschlossenen Mietaufhebungsvertrag zum 30.11.2016 und mögliche Schadenersatzansprüche verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heinz Cimino
    04.10.2016 - 16:09 Antworten

    Es besteht zwar kein Rücktrittsrecht, jedoch kann der Mieter den unbefristeten Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Sofern der Mietvertrag vor dem Einzugstermin geschlossen wurde kann der Mieter bereits vor dem Einzug wieder kündigen. Je nach zeitlichem Vorlauf des Vertragsabschlusses zum Einzugstermin kommt er u.U. mietzinszahlungsfrei aus dem Vertrag wieder raus.
    Bsp.: Das Mietverhältnis soll am 01.12. beginnen. Der Mietvertrag wird zwischen den Parteien am 01.08. geschlossen. Im Laufe des Monats September entschließt sich der Mieter doch nicht in die Wohnung einziehen zu wollen. Jetzt hat er die Möglichkeit bis zum 3. Werktags des Folgemonats ordnungsgemäß zu kündigen. Mit der 3-monatigen Kündigungsfrist (30. November) kommt er aus dem vertrag wieder raus, ohne einen Euro Miete gezahlt zu haben. Faktisch ein Rücktrittsrecht.

  • Beate Bender
    16.10.2016 - 19:09 Antworten

    Hallo,
    vielen Dank für diese auskunftsreiche Seite. Ich hatte eine Wohnung bereits am 31.08. besichtigt und eine Woche später zugesagt. Die Vermieterin wollte zu jenem Zeitpunkt eine Küche einbauen, so dass ich am 01.10. hätte einziehen können. Ende September teilte sie mir dann mit, dass sich der Kücheneinbau verzögere und ich erst am 01.11. einziehen könnte.

    Nun habe ich am 11.10. den Mietvertrag mit Mietbeginn 01.11. unterschrieben. Am 15.10. teilt sie mir nun mit, dass sich der Kücheneinbau evtl. erneut verzögere und ich solle zusätzlich eine Ferienwohnung anmieten. Parallel hatte ich einen Arbeitsunfall Ende September. Darum habe ich eine notwendige Operation auf den 10.11. gelegt mit Rücksicht auf den Umzug und den Kücheneinbau, da ich dann ca. 1 Monat gehbehindert sein werde.

    Die Vermieterin weiß über den Unfall und die Operation Bescheid. Aber ich vermute, dass ihr die Dringlichkeit einer klaren Wohnsituation nicht wichtig oder einsichtig ist. Kann ich unter diesen unsicheren Umständen von dem Vertag bereits vor Einzug zurücktreten?

    Mit großem Dank,
    Beate Bender

  • Markus
    26.10.2016 - 23:35 Antworten

    Hallo,
    ich habe Mitte Oktober einen Mietvertrag unterschrieben der zum 01.11.2016 beginnen soll. Der Vermieter natürlich auch.
    Heute 26.10.2016 bekomme ich vom Vermieter folgende Nachricht: Hallo. Muss dir leider für die Wohnung absagen. Ist mir total unangenehm. Mein anderer Sohn zieht nicht aus und macht mir die größte Szene. Tut mir leid. Ich kann ihn nicht raus werfen…müsste ihn raus klagen. Das würde aber auch ewig dauern. Weiß nicht wie ich mich bei dir entschuldigen kann…
    Was kann ich nun tun?

    • Mietrecht.org
      27.10.2016 - 14:51 Antworten

      Hallo Markus,

      ebenso wie Sie als Mieter, hat auch der Vermieter kein Rücktrittsrecht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marc
    28.10.2016 - 09:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre informative Seite. Ich bräuchte im folgenden Falle Ihre (oder von anderen Mitgliedern) Einschätzung.

    Situation:
    Meine amerikanische Freundin und ich bekamen am 28. September eine eMail vom Makler, darin beigefügt war ein Vertragsentwurf zur Unterschrift und die Bitte fehlende Unterlagen nachzureichen. (z.B. Bonitätsprüfung und Bescheinigung der Einkünfte). Das Mietverhältnis sollte zum 1.12.2016 beginnen.

    Am 4. Oktober 2016 habe ich die letzte Seite des Vertragsentwurfs via eMail unterschrieben und an den Makler zurückgeschickt. Daraufhin wurde ein Termin vereinbart, um die Vertragsunterzeichnung vor Ort vorzunehmen.

    Am. 9.Oktober 2016 hat sich meine amerikanische Freundin dazu entschlossen, wieder zurück in die USA zu gehen (also prinzipiell hat sie sich von mir getrennt) und vorerst nicht in die geplante Wohnung einzuziehen. Somit wäre ich nicht in der Lage gewesen diese Wohnung alleine zu unterhalten und ggf. hätte ich den Bonitätscheck des Vermieters nicht bestanden. Dementsprechend habe ich den Makler umgehend (9.10.) informiert und Ihn darum gebeten den Termin zur Vertragsunterzeichnung abzusagen.

    Am 14. Oktober 2016 erhalte ich von der Immobiliengesellschaft (Vermieter) eine eMail mit der Forderung zur Schadensersatzzahlung von EUR 500 für “pauschale Auslagen für Neuwerbung und Aufwand zur Vermietung”.

    Frage:
    (1) Ist rechtlich durch den Vertragsentwurf ein bindender Vertrag zustande gekommen – welche rechtliche Grundlage repräsentiert ein solcher Entwurf?

    (2) Ist durch die Veränderung meiner Situation (Lady weg) vor Vertragsunterzeichnung eine erneute Prüfung meiner Bonität nötig und bedarf es diesbezüglich einen neuen Vertrag?

    Was sollte ich hier am Besten vorgehen?

    Viele Grüße,
    Marc

  • Jens
    30.11.2016 - 08:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zunächst vielen Dank für Ihre äußerst informative und hilfreiche Seite. Ich benötige im folgenden Fall eine Einschätzung Ihrerseits und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten.

    Meine Freundin hat in Ihrer Wohnung ein Zimmer zur Untervermietung freigegeben und dieses nun an eine Interessentin vermietet.
    Sie haben für das Zimmer eine mündliche Vereinbarung getroffen und die Interessentin bzw. zukünftige Mieterin hat nach ihrer Zusage eine Kaution bezahlt und die Zimmer-/Wohnungsschlüssel erhalten.

    Nun hat sie sich gestern, einen Tag vor dem geplanten Einzug gemeldet und gesagt, dass Sie das Zimmer nicht mehr haben möchte und darum gebeten die Kaution zurückzugeben.
    Sie hat danach am selben Abend die Schlüssel noch zurückgegeben und um Rückgabe der Kaution gebeten bzw. eher gedrängt.

    Meiner Freundin entstehen nun durch die kurzfristige Absage natürlich die Mietausfälle, die sie zunächst aus eigener Tasche an den Vermieter zahlen muss.

    Können Sie mir sagen, wie es es rechtlich aussieht, muss meine Freundin die Kaution sofort zurückgeben oder darf sie diese für den entstehenden Mietausfall (bis ein neuer Untermieter gefunden ist) verwenden?

    Könnten Sie mir hier einige Tipps für das weitere Vorgehen geben?

    Ich danke Ihnen vielmals im Voraus.

    Mit besten Grüßen,

    Jens

  • Page
    30.11.2016 - 22:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe am 16.11.2016 einen Untermietervertrag unterschrieben. Laut Vertrag ist der Beginn des Mietverhältnises 03.12.2016. Am 27.11.2016 hat der Hauptmieter meine Gegenstände ins Treppenhaus gestellt und eine neue Mietanzeige für das Zimmer auf Facebook und anderen relevanten Seiten veröffentlicht. Ohne einen offiziellen Grund. Also dh. ich bin aus dem Vertrag raus, ich habe bis jetzt aber keine Kündigung erhalten. Ich habe das Gefühl,
    dass der Hauptmieter den Kautionsanteil in Höhe von 500€ nicht zurückzahlen will. Da er einen ziemlich missvertraulichen Druck hinterlässt.

    Habe ich als Untermieter in so einem Fall wie oben geschildert selber den Vertrag zu kündigen um meine Kaution zurückzubekommen?

    vielen Dank.
    Page

  • Franziska
    06.12.2016 - 10:18 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich bräuchte mal einen Rat.

    Folgendes ist bisher passiert.

    Mein Freund und ich haben beschlossen zusammen zu ziehen und haben auch eine tolle Wohnung gefunden.
    Die Vermieterin wohnt aktuell selber in der Wohnung in dem Haus ihrer Eltern. Die Vermieterin hat sich mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus gekauft.
    Der Mietvertrag wurde am 06.11.2016 von beiden Seiten unterschrieben. Der Mietbeginn wäre am 01.03.2017. Bei Unterzeichnung wurden von mir und meinem Freund bereits 200 Euro Anzahlung für die Kaution verlangt.
    Gestern, 05.12.2016, rief mich die Vermieterin an um mir schlechte Nachrichten zu übermitteln.
    Sie müsse den Vertrag wieder kündigen, da das Haus doch nichts wäre – es müsste so viel renoviert werden. Deshalb will sie selber in der Wohnung wohnen bleiben. Die 200 Euro sollten wir wieder zurück erhalten.
    Mein Freund und ich dachten, dass das Haus bereits gekauft ist und schon von ihr und ihrem Lebenspartner renoviert wird. So hat es sich für uns beide die ganze Zeit angehört. Sie sagten sogar, als wir Sie vor zwei Wochen in der Stadt getroffen haben, dass sie bereits Möbel in das Haus bringen wollten.
    Nun kommt mir die Frage in den Sinn, ist das rechtens? Könnte man auf den Vertrag bestehen? Wofür macht man den Verträge? Kann sie den Vertrag vor Einzug wieder kündigen?
    So sehr wurde ich schon lange nicht mehr hinters Licht geführt.

    Vielen Dank und viele Grüße!!

  • Heidi
    06.12.2016 - 19:26 Antworten

    Hallo,

    ein Freund von uns, er ist syrischer Flüchtling, hat eine Wohnung bekommen und einen Mietvertrag für die Mietdauer von zwei Jahren unterschrieben.Doch nun konnte er nicht einziehen, weil er den Schlüssel nicht erhalten hat. Zwischenzeitlich hat der Wohnungseigentümer gewechselt, und dieser möchte nicht, dass unser Freund einzieht. Meine Vermutung ist, dass sich der neue Eigentümer auf den Eigenbedarf berufen wird. Nun habe ich gelesen, dass es hier eine Frist von mindestens drei Jahren gibt.

    Hat unser Freund ein Anrecht auf die Mietsache, und welche weiteren Schritte sollte er einleiten, wenn sich der Eigentümer weigert, die Wohnung zu übergeben?

  • Gerry
    26.01.2017 - 20:35 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe eine Wohnung zum 1.2.17 angemietet. Vertrag ist schon unterschrieben.
    Heute war ich mit meinem Helfer wegen der Renovierung in der Wohnung, um zu schauen, was alles gemacht werden muss. Dadurch, dass die Möbel der Vormieterin nicht mehr stehen, konnte man erkennen, dass an den Schlagseiten in jedem Raum Schwarzschimmel an und in den Wänden ist! Das hat ich dann einer von Fach angeschaut und gesagt, dass an so nicht dadrin wohnen kann, vor allem nicht mit einem kleinen Kind!

    Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?

    Lg Gerry

  • Julia
    18.03.2017 - 13:59 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe meine alte Wohnung fristgerecht gekündigt, und mich schriftlich mit dem Vermieter darauf geeinigt, dass ich eher raus kann, sobald ich einen geeigneten Nachmieter gefunden habe. Einen neuen Nachmieter habe ich gefunden, es gab zwischen neuem Mieter und Vermieter bereits Telefonate, die Schlüsselübergabe ist wie vereinbart erfolgt und der Vermieter ist mit dem neuen Mieter einverstanden. Auf Wunsch des Vermieters wird der Vertrag erst nach Einzug des neuen Mieters gemacht (hat organisatorische Gründe, schätze ich), die Miethöhe wurde besprochen und alle Schlüssel sind dem neuen Mieter und Vermieter für Reparaturen übergeben. Unmittelbar nach der Übergabe teilte mir der Nachmieter mit, er wolle den Mietvertrag nicht unterschreiben, da das Auftreten des Vermieters unpassend war und es noch keinen Mietvertrag gibt. Der Vermieter konnte noch nicht erreicht werden, er nimmt bereits kleine Reparaturarbeiten vor. Es gibt bis heute nur einen mündlichen Mietvertrag.

    Meine Frage: Haben neuer Mieter und Vermieter nun das Problem, oder muss ich dafür gerade stehen, dass der neue Mieter zurückritt und muss weiterhin Miete zahlen? Es war vereinbart, dass ab dem Tag der Übergabe der angefangene Monat geteilt und Möbel zum Teil übernommen werden.

  • Eva B.
    02.04.2017 - 16:26 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe einen Mietvertrag zum 1.5. unterschrieben.

    Es wurde vereinbart, dass der Dielenboden in der Wohnung abgeschliffen und lackiert wird (ohne diese Voraussetzung hätte ich nicht unterschrieben, da es wirklich alter, sehr abgenutzter Holzboden ist).
    Im Mietvertrag ist auch schriftlich festgehalten, dass sich der einzug um 2-3 Tage verzögern kann wegen Arbeiten am Dielenboden.

    Ich war eben in der Wohnung um mit den Vormietern nochmal zu sprechen wegen anderen Sachen. Diese haben dort 10 Jahre gewohnt und letztes Jahr hat der Hausbesitzer gewechselt.

    Sie sagten, dass sie letzte Woche eine Mail vom Vermieter erhalten haben, wo steht, dass er 9000 Euro für Schönheitsreparaturen (auch den Dielenboden, zusätzlich Lackierung der Türen usw) von ihnen fordert. Im Mietvertrag (zumindest in meinem) ist auch schriftlich festgehalten, dass regelmäßige Schönheitsreparaturen im Abstand von 3,5 oder 7 Jahren (zB Dielenboden nach 5 Jahren) anfallen können und wenn diese dem letzten Mieter zu verschulden sind, er hierfür aufkommt (ist anhand des Übergabeprotokolls normalerweise nachzuvollziehen. Der neue Hausbesitzer hat vom alten Vermieter allerdings keine Unterlagen erhalten, er wurde wohl ziemlich über Ohr gehauen… Daher ist für den jetzigen Besitzer nicht nachzuvollziehen, wie die Wohnung bei der Übergabe vor 10 Jahren aussah und die Mieter sollen jetzt so oder so dafür aufkommen.).

    Die jetzigen Mieter sagen, dass sie den Boden bereits vor 10 Jahren abschleifen wollte, der alte Hausbesitzer dies aber verboten hat, da er meinte der Boden sei zu dünn und fragil und könnte zu instabil werden, wenn er abgeschliffen wird.

    Meine Frage ist:
    Sollte es jetzt aus welchen Gründen auch immer, dazu kommen, dass der Boden doch nicht bearbeitet werden kann- und sollte ind em Fall auch kein neuer Boden verlegt werden, habe ich dann das Recht, vom Mietvertrag zurück zu treten?

    Liebe Grüße,
    Eva B.

  • S. Seifert
    14.04.2017 - 09:46 Antworten

    Hallo, ich habe einen MV unterzeichnet zum 1.5.17. Nun hat der Vermieter angerufen, dass ein Tippfehler im Vertrag ist und sich der Preis geringfügig erhöht. Gesamt macht es ca. 15€ aus. Darum muss der Vertrag neu gefertigt werden, nun habe ich den neuen Vertrag noch nicht unterschrieben und inzwischen hege ich Zweifel, ob die Wohnung wirklich richtig ist für mich. Was passiert, wenn ich nun den neuen Vertrag nicht unterzeichne, auch der Vermieter hat noch nicht unterzeichnet. Danke

  • Hahn
    29.05.2017 - 09:54 Antworten

    Servus,

    ich habe vor 2 Wochen den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Diesen habe ich mit dem Markler abgeschlossen der die Wohnung vermittelt hat da die Besitzerin zur Zeit in Australien ist. Der Mietvertrag gilt ab dem 01.07.17. Jetzt möchte die Vermieterin die Wohnung doch nicht vermieten. Den Grund dafür habe ich nicht erfahren. Im BGB habe ich allerdings keine Passus gefunden der dies genau behandelt. Ich bin der Meinung das die Vermieterin keinen Rückzieher machen kann. Stimmt das?

    MfG

    Josua

  • Norbert Sieber
    15.09.2017 - 11:11 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag für eine Laufzeit von einem Monat abgeschlossen. Nun habe ich doch noch ein Zimmer im Studentenwohnheim bekommen und möchte den Mietvertrag widerrufen.
    Alle Anforderungen sind erfüllt:
    – Vermieter ist Unternehmer
    – Mieter ist Verbraucher
    – Mietvertrag wurde über E-Mail abgeschlossen (Nicht in seinen Geschäftsräumen)
    – Es gab keine Besichtigung vor dem Abschluss des Mietvertrages

    Jedoch habe ich bereits bei diesem Unternehmen vor einem halben Jahr in einem anderen Gebäude gewohnt. Der Vermieter bezieht sich nun darauf und möchte damit das Widderrufsrecht ausschließen.
    Ist das möglich ? Schließlich handelt es sich um ein anderes Zimmer bzw. anderes Gebäude.

    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert

    • Mietrecht.org
      18.09.2017 - 12:12 Antworten

      Hallo Norbert,

      ich kann Ihnen leider nur raten, dass Sie Ihre individuelle Situation von einem Anwalt prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Judith Riemer
    24.09.2017 - 11:50 Antworten

    Hallo. Ich habe folgendes Problem.
    Zum 01.10. habe ich eine Wohnung gemietet welchen Vertrag ich schon unterschrieben habe. Der neue Mieter hat vor dem Einzug zu streichen wenn er möchte oder nicht. Dies habe ich bereits getan bin aber noch nicht eingezogen. Jetzt hat sich meine Situation verändert und kann in die Wohnung nicht mehr einziehen. Meine Frage: stimmt es, dass man innerhalb der ersten 14 Tage von dem Vertrag zurück treten?
    Danke schon mal.

    • Mietrecht.org
      25.09.2017 - 11:09 Antworten

      Hallo Judith,

      danke für Ihren Beitrag. Ihre Frage beantwortet sich oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tiffy
    25.09.2017 - 08:43 Antworten

    Ich habe zum 01.11. einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt sieht es aber so aus, daß es bis dahin zeitlich eng wird und ich nicht pünktlich rein kann, da die Vormieter es nicht schaffen. Zahle ich dann trotzdem ab dem 01.11. schon Miete? Wenn ich zum Ende diesen Monats kündig, also gar nicht erst einziehe, beginnt dann die Kündigungsfrist jetzt, .d.h. bis (Oktober, November, Dezember) oder erst zum eigentliehcne Vertragsbeginn, also November, Dezember, Januar?
    LG
    tiffy

  • Verena
    13.11.2017 - 18:10 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag am 07.10.2017 unterschrieben. Mietbeginn 15.11.2017.
    Heute, 13.11.2017 habe ich die Schlüssel bekommen. Bei der Übergabe hat mir die Vermieterin mitgeteilt, dass in der Wohnung einmal Schimmel war. Ist das ein möglicher Grund vom Mietvertrag zurück zu treten?

    Lieben Gruß Verena

    • Mietrecht.org
      14.11.2017 - 14:14 Antworten

      Hallo Verena,

      wenn “in der Wohnung einmal Schimmel war”, kann das alles und nichts bedeuten. Entscheidend ist, wie der Zustand heute ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Danneberg, Felix
    20.02.2018 - 09:30 Antworten

    Hallo, habe einen Vertrag geschlossen. Dieser ist beiderseits unterschrieben. Einzugstermin stand als 01.05.2018. Gestern in der Nacht bekam ich vom Vermieter (privater Vermieter) eine Mitteilung auf mein Telefon in der stand, dass ich die Wohnung nicht bekomme da sich jemand gefunden hat der die Wohnung schon ab 15.03.18 beziehen kann.
    Nun meine Frage, ist dies rechtens? Kann der Vermieter trotz des unterschriebenen Vertrages einfach so zurück treten von der Einigung? Was kann ich in diesem Fall tun?

    MfG

    • Mietrecht.org
      20.02.2018 - 17:13 Antworten

      Hallo Felix,

      der Vermieter ist ebenso wie Sie an den Vertrag gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Victoria
    05.03.2018 - 20:55 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Zum 01.04. möchte ich in eine neue Wohnung ziehen, meinen neuen Mietvertrag habe ich auch schon unterschrieben. Der aktuelle Mieter hat noch keine schriftliche Kündigung eingericht, dies hat bisher nur mündlich stattgefunden und jetzt will der Mieter nicht ausziehen. In seinem Mietvertrag stehen wohl seine Eltern (spielt das überhaupt eine Rolle?). Ist mein Vertrag nicht trotzdem rechtsgültig und muss mein neuer Vermieter nicht dafür sorgen, dass ich meine neue Wohnung beziehen kann? Ich habe auch schon eine Nachmieterin für meine Wohnung.

    • Mietrecht.org
      06.03.2018 - 11:10 Antworten

      Hallo Victoria,

      ja, der Vermieter hat sich in einer sehr unschöne Situation gebracht (so sollte man nicht vorgehen). Verweisen Sie auf Ihren Vertrag und eventuelle Schadenersatzforderungen Ihrerseits.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christoph
    25.04.2018 - 21:22 Antworten

    Hallo,

    Uns wurden zwei Wohnungen gezeigt. Die gewünschte Wohnung würde uns nicht angeboten, sondern die Andere. Wir haben den Mietvertrag unterschrieben. Danach in Ruhe haben wir festgestellt, dass im Mietvertrag nur der Strassenname steht und keine Hausnummer steht.

    Meine Frage ist der Vertrag rechtskräftig?
    Kann man diesen in ihrgend einem Fall von beiden Seiten anfechten?

    MfG Chris

  • Toni Capozzi
    02.05.2018 - 10:49 Antworten

    Guten Tag,
    ich bin ein Vermieter und habe mein Wohnung vermietet mit Mietvertrag ab 01.05.2018. Der Mieter ist jetzt verschwunden und hat den erste Monat und Kaution nicht bezahlt und die Schlüssel nicht bekommen. Was sollte ich machen? Es ist möglich der Vertrag zu annullieren? Darf ich der Wohnung weiter vermieten oder muss ich warten?
    Vielen Dank in Vorhaus,
    Toni

  • Sophie Wenzel
    14.05.2018 - 21:50 Antworten

    Hallo, mein Freund und ich haben einen neuen Mietvertrag zum 1.06 unterschrieben und nun schreibt uns der jetzige Mieter er hätte es sich anders überlegt und wolle nun doch bleiben. Unsere Wohnung ist auch schon gekündigt. Der Mietvertrag kam letzten Mittwoch von dem zuständigen Maklerbüro. Der jetzige Mieter hätte wohl vor 2 Wochen schon mit der Maklerin gesprochen, wir würden aber über nichts informiert. Außerdem warum bekommen wir dann trotzdem den Mietvertrag zu geschickt? Und darf der jetzige Mieter einfach kurz vorher davon zurück treten?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      15.05.2018 - 14:48 Antworten

      Hallo Sophie,

      eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Wenden Sie sich an den Makler / den Vermieter und weisen Sie auf die Pflicht zur Vertragserfüllung hin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriel
    28.06.2018 - 17:12 Antworten

    Guten Abend.
    Ich habe eine Wohnung zum 09.07.18 gefunden, der Mietvertrag ist bereits unterschrieben. Jetzt erfahre ich von dem Vermieter, dass der Einzug wegen anstehenden Reparaturarbeiten an der Elektrik mindestens um zwei Wochen verschoben wird.
    Ich habe meine bisherige Wohnung bereits gekündigt und stehe dann mit zwei Kindern auf der Straße. So schnell eine andere Wohnung in der Region zu finden ist unmöglich.
    Welche Rechte habe ich und wie soll ich am besten handeln?

    Vielen Dank.

    Frau Gabriel

    • Mietrecht.org
      29.06.2018 - 14:56 Antworten

      Hallo Gabriel,

      in erster Linie haben Sie das Recht zur Mietminderung für diese Zeit, ggf. weiterer Schadenersatz (FeWo etc.). Sie sollten zudem prüfen, ob eine außerordentlich fristlose Kündigung möglich wäre – falls das überhaupt in Ihrem Sinne ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dominique Dreier
    22.07.2018 - 23:01 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Per 1.9.18 haben wir einen Mietvertrag abgeschlossen. Dies in einem Mehrfamilien Haus im grünen, nichts deutete darauf hin, das in der Nähe nächstens gebaut wird. Auch ein Nachfragen bei der Verwaltung verlief
    positiv. Nein, hiess es, in der Nachbarschaft wird nicht gebaut, resp. unverbaubare Landwirtschaftszone, so die Auskunft des verantwortlichen Verwalters.
    Nun sind wir heute in der Gegend der neuen Wohnung spazieren gegangen. Mit schrecken stellten wir fest,
    dass direkt neben dem Haus in das wir ziehen wollen, alles gerodet wurde, Bagger herum stehen. Nun hat die Recherge im Internet ergeben, das an dieser Stelle, riesige Terassenhäuser entstehen.
    Können wir einen Rücktritt vom Vertrag verlangen, da der Vermieter uns dies verschwiegen hat?
    Danke für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Fam. Dreier

  • Manfred
    11.09.2018 - 12:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben eine Ferienwohnung im Haus. Im Mai bzw. im August waren Gäste in meiner FeWo, die sie total schmutzig hinterlassen haben, obwohl sie nicht einmal Endreinigungsgebühren zahlen mussten. Unglücklicherweise habe ich aber bereits am 18.05.2018 einen Mietvertrag für die Zeit vom 22.12. – 29.12.2018 sowie auch einen Mietvertrag für die Zeit vom 13.07. – 03.08.2019 mit diesen Gästen abgeschlossen.
    Auf Einzelheiten in Ferienwohnung möchte ich nicht eingehen, das ist zu schockierend. Meine Frau und ich haben zusammen 4 Stunden gebraucht um alles wieder ordentlich herzurichten. Der Mann war Angler hat die Fische in der Küche der FeWo ausgenommen und die Reste so in die Mülltonne geworfen, dass durch die Fliegen Maden entstanden und die Mülltonne bevölkert haben bis zur Abholung. Obwohl ich bei Anreise darauf hingewiesen habe, keine Fischeingeweide in der Mülltonne zu entsorgen. Für ihn waren Maden in der Mülltonne normal. Meine nächsten Gäste in der FeWo haben sich dadurch geekelt.
    Ich möchte gerne die Mietverträge rückgängig machen und diese Gäste in unserer FeWo nicht wiedersehen, welche Chancen habe ich?

    Viele Grüße Manfred

    • Mietrecht.org
      11.09.2018 - 18:30 Antworten

      Hallo Manfred,

      danke für Ihren Beitrag. Lassen Sie Ihren FeWo-Mietvertrag und die Möglichkeit der vorzeiten Kündigung rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Manfred
        13.09.2018 - 12:33 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für Ihre Antwort. Wie hoch sind die Kosten wenn Sie den Mietvertrag prüfen?

        Viele Grüße Manfred

        • Mietrecht.org
          18.09.2018 - 14:26 Antworten

          Hallo Manfred,

          ich kann Ihnen Vertrag leider nicht prüfen. Wenden Sie sich am besten an einen kundigen Anwalt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Brigitte
    24.09.2018 - 15:11 Antworten

    Hallo, mein Freund und ich haben einen Mietvertrag unterschrieben und am selben Tag (1 Stunde später) die Marklerin angerufen und ihr freundlich mitgeteilt, dass wir die Wohnung nicht mehr haben wollen (aufgrund danach erst erfahren dass es kein Internet in der Gegend gibt) und einen Aufhebungsvetrag möchten. Welche Kosten darf Sie uns berechnen? Wir wissen dass weiterhin noch am gleichen Tag des Vertragsunterschriftes Besichtigungen stattfanden und es genug Interessenten gab. Den einigem Aufwand den Sie hatte war den Vertrag auf unseren Namen anzufertigen und Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren.
    Schöne Grüße Brigitte

    • Mietrecht.org
      25.09.2018 - 07:52 Antworten

      Hallo Brigitte,

      Sie können den Vertrag ordentlich Kündigen, alles andere ist Verhandlungssache.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralph
    07.11.2018 - 14:20 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe einen beidseitig unterzeichneten Mietvertrag. Die Kaution wurde bereits in voller Höhe hinterlegt.
    Auf meine Anfragen (telefonisch und per Mail) um einen Termin zur Schlüsselübergabe gibt es von Seiten des Vermieters keine Rückmeldung. Welche Möglichkeiten habe ich denn, den mir (m.E.) zustehenden Schlüssel zur bekommen?

    Vielen Dank!

    Beste Grüße

    Ralph

  • Jasmin
    07.01.2019 - 13:07 Antworten

    Guten Tag,

    meine Frage ist aus einer anderen Sichtweise.
    Wir haben einen Mietvertrag mit einem Mieter abgeschlossen, welcher beinhaltet, dass vor Beginn des Mietverhältnisses SCHUFA und Gehaltsnachweise vorzulegen sind.
    Der Mieter kommt diese Sache bisher nicht nach.
    Beginn des Mietobjektes ist der 1.2.2018. Der Mieter wurde nun schriftlich gemahnt, die Unterlagen bis zum 14.1 vorzulegen.
    Die Vertrauensbasis ist natürlich für einen EInzug nicht mehr gegeben.
    Eine Aufhebung ist nur bei Zustimmung beider Partein möglich, wie sieht es dann allerdings mit anfallenden Kosten aus, z.B. bei Mietausfällen, da man ja mit einem Mieter gerechnet hatte.

    Bei der Wohnung handelt es sich zudem um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus.

    • Mietrecht.org
      09.01.2019 - 10:14 Antworten

      Hallo Jasmin,

      diese Unterlagen fordern Sie als Vermieterin an, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen. Ihr Vorgehen ist also eher unüblich. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Boris Perlmann
    24.01.2019 - 20:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe Anfang Januar einen Mietvertrag unterzeichnet. Der Einzugsbeginn ist der 01.03.19.
    Nun habe ich erfahren, dass der Vermieter die Wohnung bereits vor meinem Einzug verkaufen möchte.
    Der Käufer hat sich bereits mit mir in Verbindung gesetzt und mir mitgeteilt, dass dann ja ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden müsste, vermutlich eher zu meinem Nachteil.

    Muss der Käufer in den bestehenden Vertrag einsteigen, auch wenn ich noch gar nicht eingezogen bin oder kann er einen neuen Vertrag fordern? Besteht die Möglichkeit, dass der Käufer von dem bestehenden Vertrag noch zurücktreten kann?

    Wie verhält es sich, wenn der Käufer Eigenbedarf anmelden sollte?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Boris

    • Mietrecht.org
      25.01.2019 - 16:37 Antworten

      Hallo Boris,

      ich gehe davon aus, dass der neue Eigentümer nahtlos in den bestehenden Mietvertrag eintreten wird. Zum Thema Eigenbedarf finden Sie viele Artikel hier auf Mietrecht.org. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maggiex
    13.07.2019 - 19:52 Antworten

    Hallo,

    der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben aber der Vermieter hat beim Vertragsabschluss eine Selbstauskunft geforderert. Kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen falls die Selbstauskunft negativ ist?

    • Mietrecht.org
      14.07.2019 - 07:13 Antworten

      Hallo Maggiex,

      im Nachhinein hat der Vermieter hier keine Handhabe mehr. Er muss seine Hausaufgaben vor Mietvertragsabschluss machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • René Stöckli
    15.02.2020 - 06:11 Antworten

    Guten Morgen, ich habe am 13.Feb. 2020 einen Mietvertrag abgeschlossen, beginnend am 1.April 2020. Nun möchte ich vom Vertrag zurücktreten, ist das innert 5 Tagen möglich, so wie teilweise bei anderen Verträgen? Danke für Ihre Antwort und schönes Wochenende
    René

    • Mietrecht.org
      17.02.2020 - 13:30 Antworten

      Hallo René,

      Sie können kündigen, aber leider nicht zurücktreten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralph
    26.02.2020 - 12:38 Antworten

    Wir haben uns für eine neue Genossenschaftswohnung entschieden, wobei wir vor Baubeginn mit der zuständigen Verwalterin abgesprochen haben, Fliesen- und Bodenbeläge bei Einzug zu verändern u.a. die Sanitäranlagen zu tauschen. Da Seitens der Hausverwaltung keine Sonderwünsche möglich waren, verwies man uns an den Bauträger. Dieser erteilte uns ebenfalls eine Absage bzgl. Sonderwünsche. Nachträglich wurde uns seitens Hausverwaltung mündlich zugesichert, Fliesen- und Bodenbeläge, Sanitäranlagen können wir nach Einzug gerne tauschen, eine Firma sei nicht erforderlich. Nach Fertigstellung Rohbauphase teilte man uns mit, dass sämtliche Umbau Arbeiten (auch Bodenbelagstausch) schriftlich an die Hausverwaltung gesendet werden müssen, mittels beiliegenden Angeboten von Firmen. Diese Angebote dürften wir aber erst nach Wohnungsbezug übermitteln und nicht vorher. Letzter Stand der Dinge ist, das jegliche Umbau Arbeiten (Parkett – statt Laminat, Fliesen tauschen etc) erst ab Wohnungsbezug und nur über den Generalunternehmer durchgeführt werden dürfen. Geht hier alles mit rechten Dingen zu? Können wir den Einzug am 19. März. 2020 noch verhindern und unser Geld wiederbekommen? LG und Dankeschön

    • Mietrecht.org
      26.02.2020 - 14:01 Antworten

      Hallo Ralph,

      Mieter Ein- und Umbauten müssen immer genehmigt und fachgerecht ausgeführt werden. An wen haben Sie bereits Geld gezahlt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Huber
    15.03.2020 - 13:37 Antworten

    Guten Tag
    Ich hab einen gültigen Mietvertrag per 1.4.20 – und nun hat sich herausgestellt, dass der Vormieter per Mail gekündigt hat, somit also nicht rechtsgültig.
    Nun möchte dieser die Kündigung widerrufen. Ist nun mein Mietvertrag hinfällig? Wenn ja, was hab ich nun für Möglichkeiten? Ich hab keine Wohnung mehr per 1. April.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Julia Huber

    • Mietrecht.org
      16.03.2020 - 13:43 Antworten

      Hallo Julia,

      der Fehler liegt in der Gutmütigkeit oder Unwissenheit Ihres Vermieters. Diese macht sich m.E. Schadenersatzpflichtig, wenn er zwei Mietverträge (parallel) abschließt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Baktash Ashori
        21.07.2020 - 10:47 Antworten

        Guten Morgen, ich habe am 01.07. 2020 einen Mietvertrag abgeschlossen, beginnend am 01.08.2020. Nun möchte die Firma in dieser Wohnung Renovierung arbeiten führen, wodurch laut der Firma die Schlüsselübergabe nicht bis 15.08.2020 stattfinden kann. Ich habe schon sowohl meine Aktuelle Arbeitsvertrag als auch meine Wohnung gekündigt ,der Nachmieter für meine Aktuelle Wohnung ab 01.08.2020 vorhanden und der hat auch seine Wohnung gekündigt, das heißt ich muss auf jedenfalls von meine Aktuelle Wohnung bis 31.07.2020 rausgehen.
        Kann der Firma erst die Wohnung vermieten und danach Bau arbeiten führen und einfach sagen bis 15.08 die Schlüsselübergabe nicht möglich ist und was kann ich in diesen Situationen machen.
        Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und freue mich auf Beantwortung meiner Fragen.
        Mit freundlichen Grüßen
        A.B

  • Nadine
    24.03.2020 - 15:50 Antworten

    Hallo, ich habe einen Mietvertrag (Schweiz) abgeschlossen dieser kann aber aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (höhe Gewalt) nicht in Kraft treten. Da ein Widerruf grundsätzlich nicht vorgesehen ist und auch keine vorherige Absprache oder Klausel festgelegt wurde, möchte der Vermieter die Miete dennoch von mir. Obwohl es nicht mein Verschulden ist, dass der Vertrag nicht eingehalten werden kann. Die vertraglich geregelten Leistungen (Anmietung der Wohnräume) können nicht erfüllt werden. Welche Chancen habe ich hier in dem Fall?

  • Christoph Soltermann
    11.06.2020 - 12:21 Antworten

    Guten Tag

    Meine Exfrau und ich haben ein Mietvertrag für ein Haus unterschrieben Anfangs Mai.
    Mitte Mai haben wir uns aber getrennt und keiner kann sich das Haus alleine leisten. Daher haben wir Ihnen das mitgeteilt. Mietbeginn wäre Juli gewesen. Die Kaution haben wir auch nie überwiesen.
    Sie haben jetzt das Haus auf Oktober vermietet und bestehen nun auf die 3 Monatsmieten.
    Kann ich da was machen oder habe ich keine Change?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Mietrecht.org
      11.06.2020 - 16:09 Antworten

      Hallo Christoph,

      Ihre reguläre Kündigungsfrist wäre zu Ende September. Ich denke da kommen Sie nicht drumherum.

      Viele Grüße
      Dennis Hundt

  • Privat
    16.07.2020 - 09:30 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe mich von meinem Nachbarn bereden lassen, dass ich meine Wohnung kündigen soll und bei denen im angemieteten Haus eine Etage anmiete. Sie haben mir versichert die Angelegenheit mit deren Mieter geregelt zu haben und das sie die Etage im Haus zwischenvermieten dürfen. Etwas schriftliches dazu habe ich leider nie gesehen! Der Mietvertrag wurde händisch vereinbart und ich habe auch keine Kopie oder ähnliches erhalten. Über Kündigung oder eine Widerrufsbelehrung wurde ich nicht informiert. Jetzt habe ich ein riesen Problem und ich möchte alles rückgängig machen. Bitte hilft mir. Was soll ich nun tun? ich bin noch sehr jung (18) und habe noch keine Erfahrung mit solchen Angelegenheiten… Zudem erhalte ich finanzielle Unterstützung von der Arge. ich befürchte, dass ich einfach nur reingelegt wurde……damit die eine Zahlung von der Arge erhalten….

    Kann ich meine Kündigung für meine jetzige Wohnung widerrufen? (14 Tage sind noch nicht rum)
    Kann ich den neuen Mietvertrag für die neue Wohnung widerrufen? (14 Tage sind noch nicht rum)
    Oder muss ich hier einen Aufhebungsvertrag vorbereiten?

    Wissen Sie, wie ich das jetzt mit der Arge klären kann?

    Ich bedanke mich für jede einzelne Hilfe!!!!!!

    • Mietrecht.org
      16.07.2020 - 12:47 Antworten

      Hallo Privat,

      i.d.R. können Sie die Kündigung und auch den neuen Mietvertrag nicht widerrufen. Suchen Sie die einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annett
    28.07.2020 - 22:56 Antworten

    Hallo,ich habe vor kurzem bei meinem Vermieter für meine neue Wohnung meinen Mietvertrag unterschrieben. Durch Zufall habe ich heute im Internet bei Wohnungsanzeigen meine neue Wohnung gefunden wo ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Die Wohnung wurde von einem ganz anderen Vermieter reingestellt. Wie verhalte ich mich jetzt. Ich habe Angst meine neue Wohnung zu verlieren und ich habe die alte Wohnung schon gekündigt( für die alte Wohnung habe ich schon einen Nachmieter). Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      29.07.2020 - 09:55 Antworten

      Hallo Annett,

      sprechen Sie Ihren Vermieter an und ggf. auch den Vermieter der in der Anzeige genannt ist. Nur so werden Sie die Sachlage klären können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anonym E.
    07.12.2020 - 09:08 Antworten

    Ich habe nicht alle Kommentare gelesen.

    Letztens habe ich eine Wohnung besichtigt, für welche ich auch eine Zusage erhalten habe. Der Vermieter hat mich etwas mit dem Einzugstermin gedrängt und als ich dann den Mietvertrag in den Händen hielt, merkte ich, dass mir das alles zu schnell geht. Ich habe anschliessend dem Vermieter angerufen und meine Zusage telefonisch zurückgezogen. den Mietvertrag selber habe ich nie unterschrieben.

    Nun möchte er einen Schadenersatz. Ist das rechtlich?
    Mir ist bewusst, dass eine mündliche Zusage zählt, jedoch habe ich den schriftlichen (also schlussendlich geltenden Vertrag mit allen Details) nicht unterschrieben. Weiter fühlte ich mich durch den Vermieter gedrängt, schon früh einzuziehen.

    Wie gehe ich nun vor?

  • Griffin
    24.01.2021 - 17:16 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Situation, ich suche aufgrund von Eigenbedarfskündigung gerade eine Wohnung in der Münchner Umgebung. Ich habe nun eine wunderschöne Wohnung besichtigt die ich auch gerne nehmen würde.

    Der Vermieter, bzw. Makler hat mir nach der Besichtigung einen Mietvertrag gegeben. Diesen sollte ich, wenn ich Interesse habe, einseitig von mir unterschrieben diesen wieder schicken.

    Wenn der Vertrag zustande kommt bin ich glücklich.
    Aber zunächst liegt ja nun beim Vermieter bzw. von diesem beauftragten Makler mein einseitig unterschiebener Vertrag.

    Jetzt suche ich in München natürlich weiter und komme in die Situation, das mir andere Wohnung die Pistole auf die Brust setzen könnten, dort zu unterschreiben oder eben die Wohnung nicht zu bekommen, was furchtbar wäre wenn mir der Vermieter mit dem einseitig unterschriebenen Vertrag absagt, bzw. nicht auch unterschreibt.

    Frage ist nun, falls ich gezwungen werde eine andere Wohnung zu nehmen, kann ich schriftlich den bisher nur einseitig unterschriebenen Vertrag wieder widerrufen?
    (Ich will die Wohnung wirklich gerne haben aber ich will auch nicht absagen was man mir geben würde und dann auf der Straße sitzen).

    Vielen Dank für Auskunft hierzu.

    • Mietrecht.org
      25.01.2021 - 08:02 Antworten

      Hallo Griffin,

      Sie können den Vertrag nicht widerrufen. Der Vermieter hat eine angemessen Frist (z.B. 14 Tage), den Vertrag auch z unterschreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Burcu
    13.02.2021 - 15:49 Antworten

    Ich habe heute zum 01.03.2021 eine Wohnung vermietet aber ich möchte doch raustreten ist das möglich.

    • Mietrecht.org
      17.02.2021 - 14:43 Antworten

      Hallo Burcu,

      Sie haben es sicher oben gelesen, ergibt kein Rücktrittsrecht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Hadeler
        19.02.2021 - 18:41 Antworten

        Hallo,
        Mein Mann und ich wollen uns räumlich trennen. Er hat sich viele Wohnungen angeschaut und für eine entschieden. Hier hat er in der Selbstauskunft angegeben, dass er sich in einer Privatinsolvenzverfahren befindet, dennoch verdient er genug Geld um die Wohnung zu bezahlen, was auch durch verdienstbescheinigungen belegt wurde. Beide Parteien also der Vermieter und mein Mann haben den Mietvertrag mit Beginn des 01.03.21 bereits unterschrieben. Nun hat der Vermieter nachträglich noch eine Schufaauskunft verlangt (keine Mietschulden) und aufgrund dieser beschlossen den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung wieder zu kündigen. Ist dies überhaupt so zulässig?

        • Mietrecht.org
          20.02.2021 - 11:42 Antworten

          Hallo Frau Hadeler,

          der Vermieter kann den Mietvertrag nicht aus diesem Grund kündigen. Unterlagen muss er vorab prüfen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Vanessa
    19.02.2021 - 23:00 Antworten

    Auf der Suche nach einem WG-Zimmer, habe ich vor 10 Tagen am 09.02.2021 eine Zusage von 2 Mieterinnen bekommen. Am selben Tag sagte ich den beiden per WhatsApp zu. Vor 9 Tagen hatte ich mit dem Vermieter(vertritt eine GbR) und den beiden bestehenden Mieterinnen einen Video-Call, um alles zu klären. In diesem bestätigte ich den Einzug zu dem entweder 1.03 oder 15.03. Den Zeitpunkt sollte ich im Anschluss dem Vermieter mitteilen. Ich teilte ihm später per Telefon mit, dass ich zum 01.03 einziehen möchte und habe ihm am 17.02 eine Mieterselbstauskunft und die Kopie meines Personalausweises zukommen lassen. Nach einem zweiten persönlichen Treffen mit den anderen Mieterinnen am gestrigen Abend (18.02) nahm ich den Schlüssel entgegen. Aufgrund von persönlichen Differenzen aus der zweiten Begegnung habe ich heute (19.02.) sowohl den Mieterinnen als auch dem Vermieter meine Entscheidung mitgeteilt, nicht einziehen zu wollen und den Schlüssel persönlich zurückgegen. Der Schlüssel war keine 24 Stunden in meinem Besitz und ich nutze ihn auch nie, um die Wohnung aufzuschließen. Ich habe weder einen schriftlichen Mietvertrag unterzeichnet noch eine Kaution gezahlt und auch keine Miete überwiesen. Ich habe bei der Besichtigung nicht den Keller besichtigt. Nun beharren die beiden Mieterinnen, dass ich einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen habe, nicht von meinem Mietvertrag zurücktreten kann bzw. diesen nicht widerrufen kann und ich ihnen die Miete für den Monat März überweisen soll. Dies obwohl für den Monat März vertraglich mein Vormieter auch noch im Vertrag drin steht.

    • Mietrecht.org
      20.02.2021 - 11:43 Antworten

      Hallo Vanessa,

      sofern ein Mietvertrag entstanden ist, können Sie diesen in der Tat nicht durch Schlüsselrückgabe beenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Guillermo Samudio
    16.04.2021 - 21:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Ich habe einen Mietvertrag am 25.04.2020 abgeschlossen. Die Übergabe sollte am 01/07/21 oder 01/08/2021 werden.
    Der Bau hat sich wegen Corona verspätet und er wird erst ende Oktober fertig (es ist aber noch nicht sicher) .
    Wir kriegen ein Kind in Juni und wir haben keine Platz mehr in unsere Wohnung. Wir brauchen sofort jetzt eine neue Wohnung finden. Ich wollte den Vertrag zurücktretten aufgrund der nicht fristgerechten Fertigstellung. Der Vermieter will aber nicht akzeptieren. Was kann ich noch machen?
    Mit freundlichen Grüßen.

  • Volker
    26.04.2021 - 14:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre informative Seite!

    Ich habe eine Frage für eine Freundin: Sie hat vor etwas mehr als einem Monat einen Mietvertrag schriftlich zur Zwischenmiete (halbes Jahr) abgeschlossen. Nun, einen Monat vor Einzug, wurde sie vom Vermeiter (privater/nicht-gewerblicher Eigentümer) gebeten vom Vertrag zurückzutreten, da er ein erhebliches gesundheitliches Problem hätte und die Wohnung nun doch selbst benötigt. Während sie das menschlich natürlich berührt, stellt sie das in der dicht besiedelten Großstadt vor erhebliche Probleme, da sie ihre alte Wohnung bereits gekündigt hat und attraktiver, erschwinglicher Wohnraum so kurzfristig nicht zu finden ist.

    Könnten Sie uns Anhaltspunkte zur rechtlichen Situation geben? Nicht, dass man darauf bestehen müsste, aber ich wüsste gerne, auf welcher Basis sie evtl Zugeständnisse machen oder besser ablehnen sollte.

    Beste Grüße,
    Volker

    • Mietrecht.org
      26.04.2021 - 16:27 Antworten

      Hallo Volker,

      der Vertrag ist bindend. Persönliche Probleme sind unschön, aber für die Mieterin irrelevant. Das ist die Theorie. In der Praxis wird man sich einigen müssen. Im schlimmen Fall macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Volker
    26.04.2021 - 22:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung! Das ist gut zu wissen.
    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Community viel Erfolg :)

    Beste Grüße,
    Volker

  • Tanja
    29.05.2021 - 01:34 Antworten

    Hallo,

    ich hatte vor mehreren Wochen einen Mietvertrag unterschrieben.. Bin im ALG II Bezug und durch ein tragisches, für mich völlig unvorhergesehenes Ereignis hat sich meine Bedarfsgemeinschaft nun leider von zwei Personen auf nur noch eine Person reduziert. Ich habe schnellstmöglich den Vermieter kontaktiert und die Situation geschildert, dass ich absolut zahlungsunfähig bin. Selbst wenn das Jobcenter die Miete erstmal noch weiter übernimmt (der Mietvertrag wurde ja zum Zeitpunkt der 2-Personen Bedarfsgemeinschaft abgeschlossen) kann ich die Miete dennoch nicht aufbringen, da die Miethöhe die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung deutlich übersteigt und ich kann diese Differenz vom Regelsatz für nur eine Person nicht zahlen. Habe den Vermieter auch in seinem eigenen Interesse um Rücktritt gebeten, da ich eben die Miete nicht voll zahlen kann. Bei mir ist ja auch nichts zu holen mit ALG II. Er besteht nun auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und Zahlung von drei Mieten, ansonsten übergibt er die Sache dem Anwalt usw.

    Lange Rede, kurzer Sinn.
    Ich hab nun ein wenig gegoogelt und glaube ein “Schlupfloch” entdeckt zu haben. Die Wohnungsbesichtigung wurde durch die derzeitigen Mieter ohne Beisein des Vermieters durchgeführt. Hierbei wurden mir nur die Wohnräume gezeigt, nicht aber der zur Wohnung gehörende Speicher und auch nicht die beiden zur Wohnung gehörenden Kellerräume. Der Abschluss des Mietvertrags erfolgte somit ohne vorherige Besichtigung von Keller und Speicher. Kann ich aus diesem Grund nun vom Mietvertrag zurück treten auch wenn ich nicht explizit darauf bestanden habe Keller und Speicher sehen zu wollen?

    Ich wäre sehr dankbar wenn Sie mir behilflich sein könnten.

    Mit freundlichen Grüßen..

    • Mietrecht.org
      29.05.2021 - 13:13 Antworten

      Hallo Tanja,

      Sie können auch eine Wohnung ohne Belichtung anmieten. Ich sehe hier kein “Schlupfloch”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tanja
        30.05.2021 - 10:00 Antworten

        Ich war auf folgenden Hinweis im Internet gestoßen:

        “Sie haben die Wohnung zuvor besichtigt: Haben Sie alle vermieteten Räume einschließlich Keller und Dachböden besichtigt, erlischt Ihr Widerrufsrecht bei Mietverträgen.”

        Daher mein Rückschluss, da ich Keller und Speicher nicht besichtigt habe, dass somit ein Widerrufsrecht besteht.

        Naja, ich werde meinen eigenen Anwalt mal danach fragen.

        • Mietrecht.org
          31.05.2021 - 10:07 Antworten

          Hallo Tanja,

          ja, lassen Sie sich bitte zu Ihrem individuellen Fall rechtlich beraten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Jinglin Li
    23.06.2021 - 15:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    am 1.Juni habe ich ein Mietvertrag online abgeschlossen, mit mindset Mietdauer von 3 Monate ab 1.Juli. Erst Monate Miete und Kaution habe ich auch schon bezahlt gleich nachdem ich den Vertrag abgeschlossen habe. Aber jetzt muss ich den Zimmer nicht mehr mieten, da die Kurse, die ich teilnehmen möchte, die ursprünglich nicht möglich war lediglich online stattzufinden, ist eine Woche vor Kurs Start entschieden dass es doch möglich ist. Ist meine rechtliche Lage so, dass ich nicht vermeiden kann 3 Monaten Miete zu zahlen? Ich wollte Vermieter darum bitten auf Kosten von z.B. ein Monate Miete (die ich schon bezahlt habe) ein Rücktritt Vereinbarung zu machen, um Kaution zurückzubekommen und weitere zwei Monate Miete nicht mehr zahlen zu müssen. Oder was soll ich am besten tun in meine Situation?

    Ganz herzlichen Dank!
    Beste Grüße,
    Li

    • Mietrecht.org
      24.06.2021 - 10:35 Antworten

      Hallo Jinglin Li,

      schwierig, Ihr Vermieter kann nichts dafür, dass sich Ihre Situation geändert hat. Suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maya
    23.03.2022 - 16:01 Antworten

    Hallo, ich habe eine Miete im Voraus für jemanden überwiesen, da es die zukünftige Mietern es so wollten. Es kam aber zu keinen Mietvertrag und wurde nichts unterschrieben noch kam es zur Schlüsselübergabe. Habe ich nun Anspruch mein Geld zurück zu erhalten?
    Auf Anrufe und Emails wird nicht reagiert.
    Danke

    Maya

    • Tim
      27.06.2022 - 21:49 Antworten

      Hallo.

      Ich habe aus einer Not heraus einen Mietvertrag unterschrieben, ohne dass ich vorher die Wohnung besichtigen konnte. Kann ich in diesem Fall vom Vertrag zurück treten?

      Vielen Dank für Ihre Mühe.

      Mit freundlichen Grüßen.
      Tim K.

      • Mietrecht.org
        28.06.2022 - 09:22 Antworten

        Hallo Tim,

        Sehe hier leider nur die Möglichkeit der regulären Kündigung oder der einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrages.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Gerhard Meinz
    05.04.2023 - 14:58 Antworten

    Sehr geehrte Mietrechtexperten,
    mir schwant Böses:
    Meine Freundin hat vor ca. 2 Wochen
    einen unbefristeten Mietvertrag (Beginn 15.5.23) unterschrieben mit 3-monatiger Kündigungsfrist
    über eine Dachwhg. unmöbliert bis auf Restküche.
    Zur näheren Vermessung hatte sie erst jetzt Zeit und dazu die Schlüssel vorab erhalten.
    Als Saturn heute den neuen Kühlschrank liefern wollte (Höhe ca. 202cm)
    stellte sich das obere Treppenhaus als verwinkelt und zu niedrig in den Weg.
    Daraus folgt, dass ein Großteil üblichen Mobiliars auch nicht passen wird.

    Gibt es hier eine Art Rücktrittsrecht/hätte der Vermieter vorvertraglich auf diese Besonderheit hinweisen müssen? Oder muss sie voll für die subjektiv unbenutzbare Whg. bis zur wirksamen Kündigung zahlen?

    Die von ihm mündlich zugesagte Klimaanlage sei nun auch nicht einbaubar, das habe er jetzt erst vom Techniker erfahren.

    • Mietrecht.org
      05.04.2023 - 17:11 Antworten

      Hallo Gerhard,

      der Mangel war offensichtlich bekannt, da die Wohnung wohl durch das Treppenhaus begangen wurde. Damit scheidet eine Mietminderung aus. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich ebenso nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert