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Mietkaution beim Eigentümerwechsel bzw. Vermieterwechsel

Der Mieter leistet zu Beginn eines Mietverhältnisses in den meisten Fällen eine Mietkaution an den Vermieter. Während der Mietdauer kann es zu einem Eigentümerwechsel kommen, wobei sich für den Mieter die Frage stellt, was aus seiner einmal gezahlten Kaution wird und ob der Vermieterwechsel auch zu einer Übertragung der Kaution auf den Erwerber führt.

Formen der Kaution: Es gibt bei der Leistung einer Mietkaution viele Möglichkeiten eine solche zu hinterlegen, so u.a. in Form einer Barkaution, einer Mietbürgschaft oder einer Bankforderung/Sparbuch. Die Hinterlegung einer Barkaution auf ein separates Kautionskonto ist in der Praxis die häufigste Form.

Übertragung der Mietkaution vom alten auf den neuen Eigentümer

Für alle Formen gilt, dass der Erwerber der Wohnung in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten einer vom Mieter gestellten Sicherheit eintritt, § 566a BGB. Dies gilt unabhängig von der Form der Sicherheit.

Der Erwerber haftet bei Beendigung des Mietverhältnisses als neuer Vermieter, und zwar unabhängig davon, ob er die Kaution vom Verkäufer bekommen hat oder nicht, § 566a BGB.

Fazit

Bei einem Vermieter- bzw. Eigentümerwechsel geht die geleistete Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer über. Die geleistete Kaution geht für den Mieter nicht verloren. Der Erwerber ist dafür zuständig die Kaution vom Veräußerer heraus zu verlangen.

183 Antworten auf "Mietkaution beim Eigentümerwechsel bzw. Vermieterwechsel"

  • Markus Staringer
    26.08.2014 - 11:16 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine vermietete Immobilie erworben.
    Nun stellt sich heraus, dass einer der Mieter eine Privatinsolvenz zu laufen hat.
    Der Insolvenzverwalter fordert nun die Herausgabe der Kaution.

    Wie ist die Lage?
    Muss der bisherige Eigentümer dieser Forderung nachkommen?

    Vielen Dank
    Staringer

    • Mietrecht.org
      26.08.2014 - 12:01 Antworten

      Hallo Markus,

      ich würde mich an diesem speziellen Fall rechtlich beraten lassen. Sprechen Sie darüber am besten mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Thomas
        04.02.2019 - 05:26 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        In Übergabeprotokoll zu der von mir vor 9 Jahren angemieteten Wohnung steht folgender Passus
        (Das Wort Klausel vermeide ich mal hier, da ich davon ausgehe, daß das Übergabeprotokoll zur Wohnung nicht wirklich eine dem Vertragsrecht konforme Vertragsform zwischen mir und dem Vermieter darstellt, sondern nur ergänzend Mietsachmängel also den Zustand der Mietsache, hier Wohnung und Ausstattung, dokumentiert.)

        Passus darin wie folgt formuliert:

        Nachstehende Objekte/Einbauten/Einrichtungen werden ohne Anspruch auf Kostenerstattung durch die Mieterin in der Wohnung belassen:

        Duschtrennwand im Bad

        Folgende, vom Vormieter übergebene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und gehen in das Eigentum des einziehenden Mieters über und sind auf Verlangen der Vermieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses vom einziehenden Mieter zu entfernen:

        Duschtrennwand im Bad
        _____________________________________________________________

        Es ist ein Bad/WC Raum…kaum größer als 4 qm.
        Schön einfach gemacht den Mieter das zur Mietsache gehörende Inventar zu übereignen, obwohl ich mit der Vormieterin hier nie Kontakt hatte und dieselbige mir die fragliche Mietsache…eben die Dusche … nie ‘übereignete’. Ich kenne nur ihr Nachnahmen von damals.

        Ich hatte irgendwo gelesen, wonach der BGH entschied, daß mit dem Wegnahmerecht, welches der Vormieter hier wohl nicht wahrnahm, …der Vermieter automatisch der Eigentümer der Mietsache ist, also hier eine vollständige Dusche mit eingekacheltem Wannensockel von der Vormieterin offensichtlich nicht hat entfernen lassen, da die Dusche, darum geht es nämlich, fest mit dem Gebäude also der Wohnung an sich verbunden ist. Im Übrigen ist die Dusche oder die Wanne eine Pflichteinrichtung im Bad/WC und Teil des Mietvertrages.

        Meiner Meinung nach kann mir der Vermieter keine Eigentumsrechte zu einer dem Mietvertrag gehörenden Mietsache, hier die Dusche, durch ein Übergabeprotokoll übereignen, um ggf. die Obligenheitspflichten zur Dusche nicht wahrnehmen zu müssen.
        Ich denke, daß die ‘Klausel’ unwirksam ist. Ich würde gern dieses Urteil vom BGH mit Aktenzeichen als Teil meiner Begründung mit anführen, um den Vermieter ggf. mit einer Instandsetzungsklage zur Reperatur und Instandsetzung zu bewegen…. denn sonst bewegt sich nämlich nichts. Da dieser einfach mal mit der Angst und Unwissenheit rechnet.

        In soweit hatte der Vermieter in der Vergangenheit die fest installierte Mietsache zur Wohnung, hier die Dusche, ununterbrochen akzeptiert und konnte zu keinem Zeitpunkt die Mietsache Dusche einem Mieter außerhalb des mietvertraglichen Hoheitsgebiet, nämlich der vollständige Inbesitznahme der Mietwohnung durch den Mieter, übereignen, und auch nicht mit Niederschrift
        in dem Übergabeprotokoll, wo die Vertragsparteien zum Schluß unterschreiben.

        Im Übergabeprotokoll wir das “Ding” als Duschtrennwand bezeichnet, aber auch so eine Fehlinterpretation kann nicht übereignet werden, denn selbst hier muß der Vermieter
        Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache leisten.

        Tja…und nun sieht es so aus, daß sich der Vermieter um seine Pflichten der Erhaltung zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache drücken will.
        Mir geht das so richtig auf den Puffer, denn das sind nicht die einzigen Einwände, denn das Baujahr der Wohnung ist 1930 und so kommt eines zum anderem.

        Danke für eine Antwort.

    • Ali Bene
      05.09.2021 - 13:42 Antworten

      Hallo,
      ich kenne nur die Drittschuldnerverfahren, bei denen allerdings auch die Herausgabe der Kaution und anderer Guthaben der Mieter verlangt wird. Dort hat immer gut funktioniert, bestehende Forderungen aufzulisten (Mietschulden, Schulden aus NK Abrechnungen sowie mein Einverständnis, dass die Kaution nach Abzug eigener Forderungen aus dem Mietverhältnis nach Beendigung dessen überwiesen wird.
      Bei meinen Mietern blieb da allerdings auch nie was übrig.

  • Marco
    20.11.2014 - 17:19 Antworten

    Hallo,

    bei uns steht ein Eigentümerwechsel an.
    Der neue Vermieter verlangt nun eine Kaution, die der vorherige Eigentümer nicht haben wollte.
    Wie ist die Rechtslage?
    Wir bewohnen das Objekt seit 3 Jahren ohne Mietschulden gemacht zu haben.
    Gruß

    • Mietrecht.org
      21.11.2014 - 06:03 Antworten

      Hallo Marco,

      es gilt das Sprichwort “Kauf bricht Miete nicht”. Ich sehe keine Grund, warum Sie eine Vertragsänderung zustimmen und eine Kaution leisten sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin
    26.02.2015 - 17:10 Antworten

    Hallo,

    wir haben eine vermietete Immobilien gekauft. Laut Kaufvertrag muss der Mieter sein Einverständnis zur Kautionübertragung auf uns (als neue Eigentümer) geben.
    Die Mieter wollten das nicht und lassen sich ihre Mietkaution vom alten Eigentümer auszahlen und leisten bei uns eine neue Mietkaution.
    Dies habe ich den Mietern schriftlich mitgeteilt (Fälligkeit, Konto, Höhe). Bis jetzt haben die Mieter noch keine Kaution geleistet.
    Begründung: “Wir warten erst darauf, dass wir vom alten Eigentümer das Geld bekommen.” Erst dann wollen die Mieter also uns die Kaution geben.
    Ist das rechtens oder können wir laut § 569 Abs. 2 a BGB ausserordentlich fristlos kündigen?

    Vielen Dank und Grüße

    • Mietrecht.org
      27.02.2015 - 12:14 Antworten

      Hallo Katrin,

      ob Sie kündigen könnten, sollten Sie z.B. hier prüfen lassen. Ich kann Ihnen hier leider nur schreiben, dass ich diese Variante für sehr unüblich und auch gefährlich (für Sie) halte. Im Normalfall übernehmen Sie die Kaution, wenn Sie mit wallen Rechten und Pflichten als Vermieterin in den Mietvertrag eintreten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia
    31.03.2015 - 11:27 Antworten

    Grundsätzlich würde ich dem Übergang einer Kaution auf einen neuen Vermieter ja zustimmen. Ich habe nur ein Vertrauensproblem. Meine bisherige Wohnungsgesellschaft hat einige Häuser hier an einen neuen Eigentümer verkauft, über den ich den Namen erfahren habe und über den darüber hinaus praktisch keine Informationen im Internet aufzufinden sind. Vertreten läßt sich dieser Eigentümer durch eine Immobilienfirma, über die eine Recherche im Netz auch nichts bringt. Ich möchte halt nicht gern am Ende die Dumme sein und meinem Geld einmal um die Welt hinterherklagen müssen. Gibt es für Mieter auch die Möglichkeit, eine Art Legitimation oder Sicherung einzufordern? Ein Vermieter tut dies ja auch (z.B. Anforderung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung). Gibt es eine Behörde, die ggf. zuständig ist wie z.B. das BAfiN für Kreditinstitute?

    Vielen Dank vorab.

  • Britta
    11.06.2015 - 13:10 Antworten

    Vielen Dank für die informative Seite.

    Bei mir liegt der Fall noch etwas anders und ich weiß nicht, ob dieses Detail die Sachlage ändert:
    Während meiner Mietzeit hat der Eigentümer des Hauses gewechselt.
    Die Kaution befindet sich auf einem Sparbuch mit Sperrvermerk (den Sperrvermerk hat natürlich der alte Vermieter unterschrieben). Dies wurde beim Verkauf nicht geändert.

    Ich bin jetzt nach Auszug mit dem vom neuen Vermieter unterschriebenen Sperrvermerk zur Sparkasse, die sich weigert, die Sperre vom Sparbuch zu nehmen ohne die Unterschrift des ursprünglichen Vermieters.
    Der alte Vermieter sitzt inzwischen im Ausland und hat sich netterweise mit mir in Verbindung gesetzt nachdem ich ihn angeschrieben habe. Er sagte mir, dass bei Verkauf alle Rechten und Pflichten auf den Käufer übergegagngen seien und er den Sperrvermerk gar nicht unterzeichnen kann.

    Wer hat nun Recht?
    Eine Einschätzung Ihrerseits wäre sehr hilfreich.

    • Mietrecht.org
      12.06.2015 - 09:47 Antworten

      Hallo Britta,

      leider kann ich Ihnen zu Ihrem speziellen Fall auch keinen Rat geben. Ich denke aber, wenn Ihr alter Vermieter den Sperrvermerk freigibt, wird das wahrscheinlich die einfachste Lösung sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    10.09.2015 - 00:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe eine Immobilie erworben, bei der die Mieter gar keine Kaution hinterlegt haben. Die Wohnungen sind auch alle renovierungsbedürftig. Kann ich trotzdem von den Mietern eine Kaution verlangen?

    Viele Grüße
    Christian

    • Mietrecht.org
      10.09.2015 - 09:36 Antworten

      Hallo Christian,

      mein erster Blick würde in den Mietvertrag gehen. Wenn dort keine Mietkaution vereinbart wurde, besteht auch keine Möglichkeit die Zahlung der Kaution einzufordern.

      Renovierungsbedürftig muss nicht heissen, dass der Mieter beim Auszug selbst renovieren muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    10.09.2015 - 14:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    danke für die Antwort. Leider geht das auch aus den Mietverträgen hervor. Mit renovierungsbedürftig meinte ich eher, dass ich alle Wohnungen gerne renovieren wollen würde, wodurch ich die Miete weiter anpassen als im derzeitigen Zustand, und dass ich nun eine Kaution einfordern könnte.

    Viele Grüße
    Christian

  • Christian
    10.09.2015 - 19:33 Antworten

    Noch eine Frage Herr Hundt,

    laut dem Paragraph 558 BGB kann ich die Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, da die Mieten seit 15 (!) Jahren nicht erhöht wurden. Und nach etwas Recherche im Internet habe ich diese Tabelle gefunden https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/148047/103899.pdf Meine Frage ist jetzt wie kann ich sicher gehen dass ich mir aus der Tabelle das richtige auspicke? Wie besprochen sind die Wohnungen renovierungsbedürftig und ich würde die Ausstattung auf “einfach” schätzen und da die Lage weder einen Nachteil noch Vorteil ergibt auf “durchschnittlich” setzen. Oder müsste ich dafür einen Gutachter beauftragen? Da ich mir keinen Anwaltskrach mit den Mietern riskieren will.

    Viele Grüße
    Christian

    • Mietrecht.org
      11.09.2015 - 12:36 Antworten

      Hallo Christian,

      Sie sind ohnehin an die Kappungsgrenze gebunden. In Berlin gibt es wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale. Wie die Einordnung in Stuttgart funktioniert, kann ich Ihnen leider nicht sagen (zumindest nicht, ohne mich einzuarbeiten).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eileen
    14.10.2015 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Haus wurde inkl. Mieter gekauft, Kaution vom Vorvermieter (meine Mutter) erhalten, nun sind die Mieter ausgezogen und warten auf die Auszahlung der Kaution.
    Es ergeben sich allerdings Nebenkostenrückstände aus den Jahren 2013 + 2014 bei der Vorvermieterin (meiner Mutter).
    Können die Nebenkosten ( ja, fristgerecht zugestellt) aus 2013 + 2014 durch die Kaution beglichen werden obwohl die Kaution nun auf einen anderen Vermieter übergegangen ist?

    Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen.

    Besten dank

  • Stefan Wiegand
    16.10.2015 - 17:15 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bewohne seit 12 Jahren eine Wohnung, Im August gab es einen Besitzerwechsel.
    Dem Vorbesitzer wurde eine Kaution in Höhe von 320€ gezahlt. In meinem alten Mietvertrag sind diese 320€ schriftlich erwähnt. Der neue Vermieter hat in dem alten Vertrag des Vorbesitzers nichts von einer Kaution drin stehen und auch keine Kaution übernommen.

    Ist es rechtlich möglich mir meine Kaution beim alten Vermieter zurück zu holen? Zusätzlich habe Ich die letzen 10 Jahre keine Nebenkosten-Abrechnung mehr bekommen.

    Würde mich sehr freuen wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Wiegand

  • Daniele
    23.12.2015 - 14:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    als Erwerber eines Miethauses erhielt ich die Kautionen. Sie wurden mir überwiesen. Mietrückstände wurden allerdings mit der Kaution verrechnet, so das nicht mehr “die Kaution zwei Kaltmieten beträgt”.
    Leider steht aber genau das im Vertrag und das Guthabenzinsen auch überwiesen werden.

    Darf nun der neue Vermieter den abgerechnet Rückstand erneut berechnen und somit die damalige Kaution anpassen? Oder bleibt es dabei und die Kaution bleibt wie leider nicht im Vertrag enthalten, weniger als zwei Kautionen? Hätte man das im Vertrag unterbringen sollen?

    • Mietrecht.org
      27.12.2015 - 01:59 Antworten

      Hallo Daniele,

      recherchieren Sie nach “Mietschulden mit Kaution verrechnen”. Das wird Ihnen helfen. Es ist nicht so einfach in einem laufenden Mietverhältnis die Kautionen in Anspruch zu nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Limmert
    07.01.2016 - 17:56 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hätte folgende Frage zur Mietkaution:

    Ich habe im Juni 2015 eine vermietete ETW gekauft und im November den Voreigentümer und ehemaligen Vermieter aufgefordert mir bis 15.12. die Mietkaution zu übertragen. Dieser weigert sich jedoch dazu.
    Was wäre nun die beste Vorgehensweise:

    1.) Kann ich den Voreigentümer und ehemaligen Vermieter aus Herauszahlung der Mietkaution verklagen, oder kann sich dieser weigern, wenn ich dafür keine Zustimmung des Mieters vorlegen kann. Erfahrungsgemäß wird der ehemalige Vermieter sowieso eine Teil der Kaution vorerst zurück behalten zur Befriedigung einer eventuellen Betriebskosten-Nachzahlung für 2015. Erstens wird diese jedoch erst Mitte 2016 vorliegen und zweitens wird dieser nach Verrechnung des Nachzahlungsbetrages mit der Kaution mir die Kaution nicht mehr vollständig ausbezahlen.Kann ich dann vom Mieter eine Auffüllung der Kaution nachfordern?

    2.) Kann ich alternativ vom Mieter fordern, mir die Kaution als neuen Vermieter neu zu leisten, während der Mieter dann seine bisher an den ehemaligen Vermieter geleistete Kaution sich selbst zurück holen soll?

    Für die Beantwortung Ihrer Fragen wäre ich sehr dankbar. Gleichzeitig möchte ich anfragen, ob Sie im Falle eines Rechtsstreits auch mein Mandat übernehmen
    könnten?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      08.01.2016 - 01:47 Antworten

      Hallo Herr Limmert,

      ich kann und darf Sie hier leider nicht umfassend beraten. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Anwalt. Ganz allgemein kann ich schreiben, das das Mietverhältnis auf Sie übergeht und der Mieter natürlich nicht nochmals eine Kaution zahlen muss. Zudem empfehle ich einen Blick in Ihren notariellen Kaufvertrag. In der Regel werden hier Absprachen zu den Kautionen getroffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Menzel
    25.02.2016 - 10:35 Antworten

    Hallo,

    bei uns ist die Sachlage auch sehr speziell. Wir haben vor 5 Jahren eine Kaution beim vermittelnden Makler gezahlt, welche auf ein entsprechendes Konto ging. Nach einem Jahr wurde die Immobilie weiterverkauft und die Verwaltung durch eine andere ortsansässige Firma übernommen. Die jährlichen Auszüge des Kontos haben wir jedoch weiterhin erhalten. Im Mai 2014 ging die Immobilie dann in die Zwangsverwaltung über, da der Eigentümer nicht mehr zahlungsfähig war. Inzischen wohnen wir nicht mehr in der Wohnung (seit 12/15). Die Zwangsverwaltung endete mit einer Zwangsversteigerung im Frühjahr 2015 und damit mit einem erneuten Wechsel des Eigentümers. Nach meiner Nachfrage nach der Kaution bekam ich nun die Mittelung des neuen Eigentümers, dass dieser nicht im Besitz der Kaution sei, da diese bereits im Mai 2014 durch den alten Verwalter (Konto aufgelöst und abgerechnet) an den damaligen Eigentümer überwiesen wurde (alles mit Dokumenten belegt). Davon wussten wir nichts. Nun sollen wir uns an den ehemaligen Eigentümer wenden zwecks Kautionsrückzahlung! Ich habe bereits den ehemaligen Zwangsverwalter davon in Kenntnis gesetzt, habe aber wenig Hoffnung, dass dort etwas kommt.
    Wie sollen wir hier verfahren?

    Gruß

    T. Menzel

    • Mietrecht.org
      25.02.2016 - 20:58 Antworten

      Hallo Herr Menzel,

      ich kann Ihnen in Ihrem speziellen Fall leider keinen besseren Tipp geben, als sich rechtlich beraten zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Friedrich
    09.03.2016 - 18:05 Antworten

    Hallo, in meiner Wohnung möchte ich meine neue UG ( Mini GmbH ) im Handelsregister mit adressieren (mit Sitz und Büro), kann ich die schon früher gezahlte Kaution an die UG übertragen, oder zu 50 % übertragen?
    Es könnte sein, dass ich später die Whng nur noch als Geschäftssitz nutze.

    • Mietrecht.org
      09.03.2016 - 21:44 Antworten

      Hallo Friedrich,

      Sie sind Kaufmann, daher sollte klar sein, dass Sie als natürliche Person Vertragspartner Ihres Vermieters sind. Wenn Sie ein Gewerbe über eine juristische Person in Ihrer Mietwohnung betreiben möchten, brauchen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieter.

      Wie Sie die Kosten oder die Kautionszahlung steuerlich gestalten, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike Dubanowski
    25.04.2016 - 18:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    die Sachlage:

    Bei mir steht ein Eigentümerwechsel an. Ende April ist der Notartermin. Ich habe zum 30.06. fristgemäß meine Wohnung gekündigt. Nun habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen in dem steht das die Miete ab Mai an den neuen Eigentümer zu überweisen ist.
    Außerdem will er meine hinterlegte Kaution an den neuen Eigentümer weitergeben.Dafür soll ich meine mein schriftliches Einverständnis geben.

    Meine Fragen:

    Muss ich mein Einverständnis geben?
    Was passiert wenn ich mich weigere?
    Kann ich von meinem alten Vermieter verlangen das er mir die Kaution zurückzahlt?( Ich habe ihn schon darum gebeten, aber er weigert sich )

    • Mietrecht.org
      26.04.2016 - 07:39 Antworten

      Hallo Heike,

      ich verstehe leider nicht so ganz wo das Problem liegt? Was soll der alte Eigentümer mit der Kaution? Diese steht dem neuen Eigentümer zu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike Dubanowski
    26.04.2016 - 10:07 Antworten

    …..naja, ich möchte dass der (alte) Vermieter mir die Kaution zurück zahlt, bei ihm habe ich ja auch gekündigt. Warum der Umweg über den neuen Vermieter.
    Ich möchte einfach vermeiden dass ich monatelang auf die Rückzahlung meiner Kaution warten muss……

    • Mietrecht.org
      27.04.2016 - 02:37 Antworten

      Hallo Heike,

      der neue Eigentümer wird zu Ihrem Vermieter. Auch wenn nur für kurze Zeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine Rittweger
    29.04.2016 - 11:01 Antworten

    Hallo,

    bei uns hat der Vermieter seit 2008 drei mal gewechselt. Nun verlangt unser Vermeiter/ Verwaltung einen Nachweis dafür, dass wir die Kaution von 2008 gezahlt haben. Sind wir verpflichtet einen Nachweis nach so vielen Jahren und mehreren Vermieterwechseln zu bringen? Der aktuelle Vermieter will die Kaution andernfalls erneut gezahlt haben.

    VG
    Nadine

    • Mietrecht.org
      29.04.2016 - 15:38 Antworten

      Hallo Nadine,

      wenn Sie den Nachweis nicht erbringen und der neue Vermieter hat die Kaution nicht erhalten, wird Ihnen der Vermieter bei Mietvertragsende keine Kauion auszahlen (wollen). Spätestens dann sollten Sie die Zahlung beweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    04.05.2016 - 16:22 Antworten

    Hallo Dennis,

    sollte die Bareinzahlung einer Mietkaution nicht auf ein Sparbuch oder ähnliches vom Vermieter/ Verwaltung übertragen werden und gibt es in diesen Fällen dann nicht ein Sparbuch oder eine Verpfändungsurkunde? Eine Qutittung oder ein Beleg zur Einzahlung erbrügt sich doch dann oder?
    Zumindest müsste die Einzahlung doch von der Verwaltung buchhalterisch dokumentiert worden sein.

    Meine Verwaltung bestätigte mir heute noch einmal, keine Übertragung einer Mietkaution erhalten zu haben. Die vorherige Verwaltung hat keine Dokumente mehr vorliegen. Ein Sparbuch oder eine Verpfändungsurkunde muss doch von der neuen Verwaltung übernommen werden. Ist diese dann nicht in der Pflicht dies mit dem vorherigen Verwalter zu prüfen, ohne den Mieter damit zu konfrontieren?

    Danke für Ihre Hilfe
    Freundlichst
    Nadine

    • Mietrecht.org
      05.05.2016 - 02:07 Antworten

      Hallo Nadine,

      Sie beschreiben die Theorie. In der Praxis gehen bei Verwalter- und Eigentümerwechseln Protokolle, Mietverträge und auch Kautionen verloren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolfgang
    18.05.2016 - 08:03 Antworten

    Hallo,
    bei meiner alten Wohnung hat die Vermietfirma gewechselt, da die Eigentümer Probleme mit der Firma hatten. Ich bin mittlerweile schon seit fast einem Jahr ausgezogen und habe weder Kaution noch Nebenkostenguthaben aus dem Jahr 2013 bisher erstattet bekommen. Die Eigentümer sind der Auffassung ich muss beides von der ursprünglichen Verwaltung einfordern. Die sind allerdings weder für mich noch für die Eigentümer erreichbar. An wen stelle ich nun die Zahlungsaufforderung aus?

    Vielen Dank schon mal und Grüße,
    Wolfgang

    • Mietrecht.org
      18.05.2016 - 18:14 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      grundsätzlich wendet sich der Mieter an den Vermieter. Der Vermieter verweist auf seinen “Bevollmächtigten”. Und das scheint in diesem Fall klar die neue Hausverwaltung zu sein. Die Unterlagen und Kautionen werden i.d.R. an die neue Hausverwaltung übergeben. Die alte Hausverwaltung hat gar keine Vollmacht mehr zu handeln, geschweige die Kontenzugriff oder den Kautionsbetrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Wolfgang
        23.05.2016 - 11:03 Antworten

        Hallo Dennis,
        vielen lieben Dank! Das hat mir sehr weiter geholfen :)
        Viele Grüße

  • Raichle
    04.06.2016 - 10:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe für meine gemietete Wohnung eine Kaution in Form eines Sparbuchs hinterlegt, dass zugunsten des Vermieters verpfändet ist.
    Das gesamte Gebäude wurde vor einem Jahr vom Vater meiner Vermieterin verkauft. Ich habe jetzt also einen neuen Vermieter.
    Da ich demnächst ausziehen werde, würde ich gern das Sparbuch auflösen. Laut Bank geht das nur durch die Freigabe meiner ersten Vermieterin. Mein neuer Vermieter ist der Ansicht, dass ich auch ohne diese Unterschrift an meine Kaution komme, da man wohl die Unterlagen für ungültig erklären lassen kann. Das Sparbuch befindet sich noch in meinem Besitz.

    Oben habe ich gelesen, dass bei einem Eigentumswechsel die Kaution und die zugehörigen Unterlagen an den neuen Besitzer weitergegeben werden müssen. Das war nicht der Fall. Mein neuer Vermieter hat gar nichts erhalten und laut Bank darf er nicht die Freigabe für mein Konto unterschreiben. Leider erreiche ich meinen alten Vermieter nicht, der die Freigabe unterzeichnen soll.

    Was habe ich jetzt für Möglichkeiten/Rechte? Wie komm ich an mein Geld? Immerhin hab ich als Mieter mein Teil mit der Kaution erfüllt. Kann ich dann nicht verlangen dass der alte Vermieter bei Eigentumswechsel dem neuen Vermieter einer Vollmacht bezüglich der Kautionsfreigabe ausstellt oder zumindest auf mich zugeht, die Kaution frei gibt sodass ich dem neuen Vermieter eine neue Kaution hätte bezahlen können?

    • Mietrecht.org
      04.06.2016 - 15:23 Antworten

      Hallo Raichle,

      meiner Meinung nach liegt die Pflicht ganz klar beim Vermieter. Hier dazu nochmals der letzte Satz des Artikels “Der Erwerber ist dafür zuständig die Kaution vom Veräußerer heraus zu verlangen.”

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steiner
    08.06.2016 - 18:51 Antworten

    Hallo,
    wir sind seit knapp 10 Jahren Mieter eines Einfamilienhauses.
    Mit dem bisherigen Eigentümer hatte wir vereinbart, dass wir keine Kaution bezahlen müssen, dafür aber kleinere Reparaturen etc. selbst finanzieren.
    Jetzt gibt es einen neuen Hauseigentümer und dieser will zwar gemäß der Obliegenheiten des alten Mietvertrages vermieten, erhebt aber Anspruch auf 2 Monatsmieten Kaution.
    Auf Anfrage wofür die Kaution sein soll, wenn wir ja doch Reparaturen sowie Heizkosten, Wasser, Abwasser selbst bezahlen wurde uns suggeriert, dass sei nur eine Formalien und nicht bindend.

    Jetzt nun, nachdem wir seit März 2016 regelmäßig unsere Miete bezahlen, wird die Kaution eingefordert.

    Ist dies Rechtens ?

    • Mietrecht.org
      08.06.2016 - 22:01 Antworten

      Hallo Herr Steiner,

      wenn Sie im Mietvertrag keine Kaution vereinbart haben, dann besteht diese Vereinbarung auch noch nach dem Verkauf. Der Käufer tritt nahtlos mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha Schröder
    25.07.2016 - 09:06 Antworten

    Wie verhält es sich in folgendem Sachverhalt:

    Wir haben zum 30.06. den Mietvertrag gekündigt. Erst danach wurde die Wohnung verkauft.
    Kann dann eine der beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) noch Ansprüche an die Kaution bzgl. “Schönheitsreparaturen” stellen?

    Danke im Voraus.

    • Mietrecht.org
      26.07.2016 - 11:54 Antworten

      Hallo Sascha,

      Ihr Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Dieser tritt nahtlos in den Mietvertrag ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Erik
    21.08.2016 - 12:19 Antworten

    Hallo!
    ich habe eine Frage. Ich habe zwei vermietete Wohnungen gekauft. Der alte Eigentümer hat mir aber keine Mietkaution weitergeleitet. Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich ais? Danke im Voraus

    • Mietrecht.org
      21.08.2016 - 17:55 Antworten

      Hallo Erik,

      mit genau dieser Frage beschäftigt sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kai
    03.09.2016 - 10:20 Antworten

    Hallo,

    unsere Mietwohnung wurde an einen neuen Eigentümer verkauft. Jetzt schreibt mich meine Hausverwaltung an und möchte meine Zustimmung für die Übertragung der Mietkaution an den neuen Eigentümer. Es soll aber nur die eingezahlte Mietkaution übertragen werden. Von den Zinsen der 12 Jahre steht aber nichts. Was ist mit den Zinsen? Kann man sich die auszahlen lassen oder sollte die Mietkaution inkl. Zinsen überschrieben werden?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Mietrecht.org
      05.09.2016 - 17:30 Antworten

      Hallo Kai,

      die Mietkaution sollte natürlich inkl. der Zinsen übertragen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Förster
    22.09.2016 - 19:04 Antworten

    Hallo,
    ich habe meine vermietete ETW verkauft. Der Mieter hatte beim Einzug gemäss Mietvertrag eine Kaution in Form einer Bankbürgschaft hinterlassen und mich als begünstigen eingetragen. Im Kaufvertrag hat der Notar keinen Passus vermerkt, wie mit der Mietsicherheit Verfahren werden soll. Auf Nachfrage von mir bei der bürgenden Bank teilte diese mir mit, ich könne den Eigentümer Wechsel nicht eigenhändig bei der Bank veranlassen, sondern müsste die Bürgschaft an den Mieter zurückgeben. Das habe ich auch getan. Muss der Mieter dem neuen Eigentümer auf Anforderung nun eine neue Bankbürgschaft ausstellen?

    • Mietrecht.org
      26.09.2016 - 14:31 Antworten

      Hallo Thomas,

      wenn im Mietvertrag die Stellung einer Bürgschaft / eine Kaution vereinbart wurde, dann hat diese Vereinbarung natürlich auch weiterhin bestand.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luz
    16.11.2016 - 14:07 Antworten

    Hallo,

    die Wohnung wurde verkauft und der neuer Vermieter verlang einen neuen Mietvertrag nach seinem Name zu unterschreiben und verlang eine Kaution, die nicht mit dem vorherigen Vermieter vereinbart wurde.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    • Mietrecht.org
      16.11.2016 - 15:06 Antworten

      Hallo Luz,

      wie Sie sicher schon selbst recherchiert haben, tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten als Vermieter in den bestehenden Vertrag ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina0311
    07.02.2017 - 12:29 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Immobilie mit 12 Wohnungen gekauft, in den Mietverträgen ist eine Kaution vereinbart worden, welche aber von einigen Mietern nur zum Teil oder auch garnicht gezahlt worden sind.
    Nun ist die Übergabe der Kaution und meine Frage ist, welche Summe muss der ehemalige Eigentümer mir übergeben? Die Kautionssumme laut Mietvertrag oder die tatsächlich gezahlte Summe?

    Vielen Dank im Vorraus

    • Mietrecht.org
      07.02.2017 - 17:49 Antworten

      Hallo Janina,

      schauen Sie in Ihrem Kaufvertrag. Dort ist m.W. in der Regel vereinbart, dass der Verkäufer erhaltene Kantonen weiterleitet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Liehmann
    05.03.2017 - 22:13 Antworten

    Hallo, ich habe zum 1.1. ein vermietetes 2 Familienhaus übernommen. Nun habe ich die Mieter gebeten, mir einen Nachweis zur gezahlten Kaution zu erbringen, damit ich ein Konto dafür eröffnen kann. Da die Abwicklung mit dem Voreigentümer etwas Schwierig ist.
    Die wollen mir diesen Nachweis nicht erbringen. wollen von mir nun einen Nachweis für eben dieses Kautionskonto und halten seit dem die Mietzahlungen zurück.
    Darf ich nicht um diesen Nachweis bitten?
    Eine Kopie des Kontoauszuges reicht ja schon.

  • Zhimin Liu
    22.03.2017 - 16:31 Antworten

    Hallo,
    vielen Dank für diese informative Seite!
    Ich habe Ende 2015 durch Zwangsversteigerung eine Wohnung zum Eigenbenutzungszweck gekauft. Nun nach mehr als einem Jahr hat mir die Vormieterin geschrieben, dass sie die Kaution, die sie beim Vorbesitzer hinterlegt hat und über die ich noch nie gehört habe, von mir zu verlangen. Wie sieht die Rechtslage aus? An wem kann ich mich wenden? Ganz vielen Dank im Voraus!
    Mit freudlichen Grüßen
    Zhimin Liu

  • Marion Fielicke
    11.05.2017 - 10:23 Antworten

    Ich habe eine spezielle Frage. Wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben eine Mieterin seit 1999 in der Wohnung. Den Mietvertrag hat die damalige Baufirma die gleichzeitig als Hausverwalter tätig war mit
    der Mieterin abgeschlossen. Wir hatten den Mietvertrag nie bekommen und die Hausverwaltungen wurden mehrmals gewechselt ohne unseres zutuns wir wurden nur von neuen Hausverwaltungen angeschrieben welche die Abrechnungen tätigte. 2016 hatte die damalige Hausverwaltung die Sondermietverwaltung abgegeben und wir haben wieder eine neue Hausverwaltung aber diese mussten wir selbst eine suchen.
    Daraufhin haben wir die Unterlagen abverlangt von der scheidenden Hausverwaltung und nach Erhalt und Durchsicht dieser Unterlagen einen Mietvertrag gefunden. Laut Mietvertrag wurde von der Mieterin eine Kaution bezahlt wovon wir nichts wussten und leider ist diese Hausverwaltung weder telefonisch noch perr E-Mail erreichbar und wie wissen nicht was mit der Kaution ist. Sind wir verpflichtet wenn diese fällig wird obwohl wir diese nicht bekommen haben zurückzuzahlen? Wir wissen momentan nicht mehr weiter und wären für eine Antwort sehr dankbar.

    • Mietrecht.org
      11.05.2017 - 17:54 Antworten

      Hallo Marion,

      danke für Ihren Beitrag. Mit genau dieser Frage befasst sch der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion
    15.05.2017 - 14:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    leider kann ich momentan mit Ihrer Antwort nichts anfangen. Ist die Hausverwaltung jetzt in der Pflicht die Kaution zurückzuzahlen oder werden wir in die Pflicht genommen obwohl wir das Geld nie bekommen haben? Danke für Ihre Bemühungen uns eine direkte Antwort zukommen zu lassen, denn unglücklicher Weise ist unsere Mieterin in diesen Tagen verstorben.
    Mit freundlichen Grüßen Marion

  • Sven
    09.07.2017 - 15:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne in einem Einfamilienhaus zur Miete. Meine Vermieterin wollte die Kaution von Anfang an nicht haben, obwohl es im Vertrag steht. Lag damals daran, weil wir uns auch beruflich kennen und ich das Geld zu Anfang nicht hatte. Nun hat Sie aber das Objekt an eine Hausverwaltung übergeben. Die Hausverwaltung möchte nun einen neuen Mietvertrag machen und verlangt von uns die Kaution und da kommen wir dann auch schon zu meiner Frage;

    – Muss ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben und nachträglich noch die Kaution zahlen?

    Vielen Dank im Voraus…

    Liebe Grüße Sven J.

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 14:17 Antworten

      Hallo Sven,

      einen neuen Mietvertrag brauchen Mieter nie unterschreiben. Wenn Sie eine Kautionszahlung vereinbart haben – und nicht den Verzicht belegen können – dann ist die Zahlung sicher die einfachste Lösung. Das ist ja auch der übliche Weg.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Moni
    11.07.2017 - 17:38 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mit Unterschrift des Kaufvertrages vom 16.06. habe ich meine Wohnung verkauft. Der derzeitige Mieter dieser Wohnung schuldet mir jetzt die Miete für den Monat Juli und wird diese erfahrungsgemäß auch nicht bezahlen. Bin ich berechtigt, die geleistete Kaution einzubehalten, oder muß diese zwingend an den Käufer ab Besitzübergang weitergegeben werden?

    Vorab vielen Dank und beste Grüße

    Moni

  • Karsten
    22.07.2017 - 15:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Habe mal eine Frage unsere alte Hausverwaltung hat sich geändert ich bin jetzt bei einer Sondereigentumsverwaltung die wollen ein nachweis sehen von der Mietkaution weil ich aber kein nachweis mehr habe das ich das gezahlt habe muss ich da zu meiner alten Hausverwaltung u. nach ein Nachweis kopie fragen o. muss das die Sondereigentumsverwaltung machen?

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 16:35 Antworten

      Hallo Karsten,

      spätestens wenn Sie die Kaution wiederbekommen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese überhaupt bezahlt haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike
    08.08.2017 - 15:26 Antworten

    Hallo.

    Im Frühjahr wurde uns mitgeteilt das wir einen neuen Vermieter haben, der alle Rechte und Pflichten übernommen hat.
    Jetzt kommt der neue Vermieter an und möchte die Mietkaution nochmal von uns haben, weil der alte Vermieter sich weigert die aus zu bezahlen.
    Darf er das?
    Der alte Vermieter behauptet, es wären noch Forderungen uns gegenüber offen.
    Dies kann aber nicht sein.
    Miete wurde immer bezahlt, so wie die NK Nachzahlung.
    Müssen wir jetzt die Mietkaution an den neuen Vermieter zahlen?
    Schließlich wurde sie ja schon bezahlt.

    Grüsse heike

    • Mietrecht.org
      08.08.2017 - 15:56 Antworten

      Hallo Heike,

      der neue Vermieter muss sich die Kaution natürlich beim alten Eigentümer holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gerhard Platz
    30.08.2017 - 14:59 Antworten

    Hallo, habe meine Mietwohnung zum 31.07.16 gekündigt und bin zu diesem Termin ausgezogen. Die Wohnung wurde einige Monate später verkauft. Wer muss nun die Kaution zurückzahlen? Mein Vermieter bzw. Hausverwaltung oder der Immobilienkäufer. Der Käufer war nie mein Vermieter bzw. kenne ich auch nicht. Die Hausverwaltung hat angeblich die Kaution an den neuen Besitzer überwiesen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Liebe Grüße
    Gerhard

    • Mietrecht.org
      31.08.2017 - 15:07 Antworten

      Hallo Gerhard,

      lassen Sie sich die Überweisung an den neuen Eigentümer belegen und fordern Sie die Kaution dann vom neuen Eigentümer zurück. So würde ich vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Georg Preiss
    31.08.2017 - 15:16 Antworten

    Hallo,

    ich habe vor kurzem ein Mehrfamilienhaus verkauft. Der neue Eigentümer verlangt von mir jetzt die Übergabe der Kaution. Er wollte das Objekt komplett renoviert übernehmen. Ich habe alle Mängel beseitigt und möchte die, die von den Mietern verursacht worden sind mit der Kaution verrechnen. Er sagt mir, dass das nicht gehen würde, da die Kaution erst bei Beendigung eines Mietverhältnisses verrechnet werden kann.
    Außerdem gibt es einen Mieter der seit Monaten nicht bezahlt hat. Seine offenen Mieten möchte ich auch mit der Kaution verrechnen.
    Ich befürchte leider, dass ich das Geld sonst nicht mehr wieder bekomme, da die Mieter nicht sehr zahlungsstark sind.

    Viele Grüße

    Georg Preiss

  • Dirk Renner
    27.11.2017 - 12:34 Antworten

    Hallo,bei meiner Mietwohnung steht ein Vermieterwechsel bevor. Wohne seit 22 Jahren dort.Die damalige Mietkaution wurde mir nach 11 Jahren komplett ausbezahlt. Jetzt möchte der neue Vermieter eine neue Kaution hinterlegt haben. Ist das ok?Die Wohnung ist super gepflegt.
    Viele Grüße
    Dirk Renner

    • Mietrecht.org
      27.11.2017 - 15:57 Antworten

      Hallo Dirk,

      ich würde den Vermieter auf die Vereinbarung von vor 11 Jahren verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dirk Renner
        28.11.2017 - 08:48 Antworten

        Danke Ihnen für die Antwort.Ich stehe mit dem neuen Vermieter erst am Anfang. ……Und das kann noch heiter werden.
        Liebe Grüße D.R.

  • Rafael
    08.12.2017 - 20:14 Antworten

    Hallo,

    ich habe das Problem, dass mein alter Vermieter vor zwei Jahren gestorben ist. Mit dem alten Vermieter hatte ich eine mündliche Vereinbarung, dass ich keine Kaution zahlen muss. Die neue Vermieterin verlangt von mir jetzt einen Nachweis über meine Kautionszahlung, den ich natürlich aus dem geschilderten Grund nicht erbringen kann. Bin ich jetzt verpflichtet, die Kaution zu zahlen?

    Liebe grüße
    Rafael

    • Mietrecht.org
      11.12.2017 - 10:26 Antworten

      Hallo Rafael,

      um derartige Vereinbarungen beweisen zu können, sollten sie immer schriftlich gefasst werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    30.12.2017 - 16:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe Anfang des Jahres ein Zweifamilienhaus gekauft. Eine Wohnung ist vermietet. Die Mietkaution wurde nicht wie im Mietvertrag vereinbart durch Hinterlegung eines Sparbuchs, Bar oder per Überweisung sondern durch einen Verpfändungsvertrag mit dem Vorbesitzer geregelt. Ich habe den Mieter nun gebeten mir die Kaution gemäß Mietvertrag zu “geben”. Er weigert sich, ich möchte aber keinen Verpfändungsvertrag mit ihm abschließen. Oder bin ich dazu verpflichtet? Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden.

    Viele Grüße
    Silke

    • Mietrecht.org
      31.12.2017 - 13:20 Antworten

      Hallo Silke,

      der Mieter wird sich auf die Vereinbarung mit dem alten Vermieter beziehen und sich die Liquidität erhalten wollen. Wenn Sie eine rechtlichen Einschätzung wünschen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvana Weber
    23.01.2018 - 22:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Eltern haben über 10 Jahre in einem Mietobjekt gewohnt, welches von einem Verwalter betreut wurde. Dieser war auch Vermieter der Wohnung und hat die Mietkaution eingefordert und verwaltet. Mein Vater war über den gesamten Zeitraum hin Hausmeister dieser Wohnanlage. 2015 hat dieser Verwalter Insolvenz angemeldet und wurde durch einen neuen Verwalter ersetzt. Nun mussten meine Eltern wegen Rentenantritt die Wohnung zum 1.10.2017 verlassen. Bei der Wohnungsübergabe wurde zugesichert das innerhalb der nächsten 6 – 8 Wochen die Mietkaution, abzüglich eines kleinen Betrages für die kommende Nebenkostenabrechnung, überwiesen wird. Bis heute ist nichts dergleichen passiert. Telefonate haben nichts gebracht, der bitte um Rückruf würde nicht nachgekommen. Nun haben meine Eltern Angst das ihre Kaution Weg sein könnte da der erste Verwalter Insolvent gegangen ist. Eine Information was mit dem Geld passiert ist bzw das sie ggf hätten Ansprüche anmelden müssen gab es zu keiner Zeit. Ist denn die Mietkaution auf den neuen Verwalter übergegangen und muss dieser diese auszahlen?

    LG
    Weber

      • Silvana
        24.01.2018 - 19:11 Antworten

        Vielen Dank schon mal für den Link. Die Mietkaution wurde nun schriftlich mit Fristsetzung angemahnt.
        Die Frage war aber auch ob die Mietkaution automatisch auf den neuen Verwalter der Eigentumswohnanlage übergegangen ist als der 1.Verwalter seine Tätigkeit niedergelegt hat? Denn die Kaution läuft wohl immernoch auf den alten Verwalter ..zu mindestens würde meinen Eltern kein neues Schriftstück ausgehändigt.

        Lieben Gruss

        Silvana

        • Mietrecht.org
          25.01.2018 - 11:14 Antworten

          Hallo Silvana,

          die Hausverwaltung spielt im Grunde keine Rolle, die Kaution liegt rechtlich gesehen beim Eigentümer, vertreten durch eine Hausverwaltung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Achim
    30.01.2018 - 10:38 Antworten

    Verkauf eines vermieteten MfH: Kann der Verkäufer Teile der Mietkaution vorsorglich einbehalten, weil noch Abrechnungen ausstehen?

  • Sasch
    01.02.2018 - 15:17 Antworten

    Für unsere angemietete Wohnung steht ein Eigentümerwechsel an, da die Wohnung verkauft wurde. Die neue Eigentümer hat angekündigt Eigenbedarf anzumelden. Können wir in dem Fall die Mietkaution vom alten Eigentümer erhalten bzw. einfordern?

    (Eine weitere Frage: Wir haben nun eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, da wir ca. seit 7 Jahren dort wohnen. Bleibt die Frist in jedem Fall bestehen. Auch wenn wir ggf. schon nach zwei Monaten eine neue Wohnung finden und beziehen können?)

    • Mietrecht.org
      02.02.2018 - 09:05 Antworten

      Hallo Sasch,

      die Kaution wird (hoffentlich) an den neuen Eigentümer übertragen. Sie haben kein Auszahlungsrecht. Sie können als Mieter immer mit drei Monaten Frist kündigen. Nur für den Vermieter verlängert sich die Frist auf 6 und 9 Monate.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario Heinke
    03.02.2018 - 10:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    der Eigentümer meiner angemieteten Immobilie hat gewechselt.
    Bin ich für die Zustimmung der Übertragung der Kaution auf ein Konto des neuen Eigentümers gesetzlich Verpflichtet?

    Mit freundlichen Grüßen
    Mario

    • Mietrecht.org
      03.02.2018 - 16:33 Antworten

      Hallo Mario,

      ohne Ihre Zustimmung gibt es mittelfristig doch nur Probleme. Was soll den ohne Übertragung mit der Kaution passieren?
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mario Heinke
        04.02.2018 - 09:06 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich beabsichtige ein Mietkautionskonto bei meiner Bank auf mein Namen zu eröffnen, doch der neue Eigentümer stimmt dieses nicht zu.
        Hat nur er das alleinige Entscheidungsrecht wo und wie die Kaution hinterlegt wird?

        Ich bedanke mich für Ihr bemühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

        Mario

        • Mietrecht.org
          04.02.2018 - 09:42 Antworten

          Hallo Mario,

          in welcher Form der neue Eigentümer die Kaution (getrennt von seinem Vermögen) anleget, ist m.E. seine Sache.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Nicola Wahl
    20.02.2018 - 11:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich soll meinem neuen Eigentümer folgendes unterschreiben:

    “Erklärung zu Verwendung der Mietkaution
    Ich bin mit der Weiterleitung der von mir hinterlegten Mietkautionnebst abgelaufener Zinsen an den neuen Eigentümer einvrstanden und verzichte gegenüber dem bisherigen Vermieter auf alle Ansprüche aus der hinterlegten Mietkaution.”

    Kann ich das bedenkenlos unterschreiben? Oder muss ich noch auf etwas achten?

    Viele Grüße N. Wahl

    • Mietrecht.org
      20.02.2018 - 17:13 Antworten

      Hallo Nicola,

      dem Übergang der Kaution auf den neuen Eigentümer sollten Sie zustimmen. “Ansprüche aus der hinterlegten Mietkaution”–> ich wüsste nicht, was hier gemeint sein soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Diana Schulz
    28.02.2018 - 15:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Wir haben die Wohnung in der wir vorher zur Miete gewohnt haben gekauft. Im Kaufvertrag steht nichts von der Kaution. Der Verkäufer weigert sich uns diese zu bezahlen. Lohnt es sich wenn wir uns einen Anwalt nehmen oder haben wir keine Rechtsgrundlage zu unserer Forderung?
    Mfg

    • Mietrecht.org
      28.02.2018 - 17:15 Antworten

      Hallo Diana,

      selbstverständlich haben Sie einen Anspruch auf die Kaution. Der Aufwand wird sich m.E. lohnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja Rauch
    16.03.2018 - 00:32 Antworten

    Hallo, infolge Eigentümerwechsels unserer Mietwohnung möchte jetzt der neue Vermieter, dass wir unsere Kaution von 600.- (2 Monatsmieten) auf 800.- erhöhen. Ist das rechtens? Danke für die Antwort, K.

    • Mietrecht.org
      16.03.2018 - 07:31 Antworten

      Hallo Katja,

      die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag definiert, verweisen Sie darauf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schmitz
    23.03.2018 - 12:03 Antworten

    Gibt es Fristen innerhalb derer der neue Vermieter die Kaution vom alten Vermieter gerichtlich beanspruchen muss?
    Es ist in meinem Fall nämlich so, dass der alte Vermieter sich weigert die Kaution auf mich zu übertragen.

  • Fabienne Freudenberg
    04.04.2018 - 12:42 Antworten

    Guten Tag.
    Vor 2 Jahren sind wir aus einer Mietwohnung ausgezogen, bei der wir 800 € Kaution per Mietkautionskonto (auf unseren Namen) einzahlten.
    Das Geld existiert noch (wird uns online als Guthaben angezeigt), nur hat der Eigentümer ständig hinausgezögert, als wir die Kaution schriftlich zurück verlangen.
    Mittlerweile ist die Immobilienfirma pleite, der Eigentümer unauffindbar getürmt und die Mietwohnungen ohne neuen Eigentümer, sodass niemand weiß, wo die verbliebenen Sparbücher sind.

    Kommen wir doch noch irgendwie an unser Geld, auch ohne Sparbuchrückgabe, oder können wir uns das abschminken?

    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Lili
    25.06.2018 - 10:32 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein Haus und einen Mieter drinnen. Das Haus habe ich bereits verkauft und der Mietrvertrag wird von dem neuen Käufer übernommen. Der Mieter hat aber Mietschulden offen (nach mehreren Mahnungen immer noch nicht bezahlt). Darf ich diese aus der Kaution abziehen oder muss ich die volle Kaution dem neuen Käufer geben?

    Viele Grüße

  • Marco
    24.10.2018 - 16:07 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine kleine vermietete Wohnung über Zwangsversteigerung erworben. Wie sich nach ZV herausstellte, war der Mieter bereits mehrere Mietzahlungen rückständig. Natürlich hat er auch nach Eigentümerwechsel nicht bezahlt. Ich habe nun Anspruch auf die Kaution erhoben. Die Hausverwaltung hat nun mitgeteilt, dass der Voreigentümer jetzt auch Ansprüche auf die Kaution erhoben hat. Wer hat denn hier Vorrecht? Zum Zeitpunkt des Erwerbs war die Kaution noch über einen Monat auf dem Kautionskonto vorhanden und ich hatte früher Ansprüche erhoben, als der Voreigentümer. Nun hat die HV aber dem Voreigentümer die Kaution ausgekehrt. Wer hat denn Vorrecht? Der der zuerst Ansprüche geltend macht (Neueigentümer) oder der dem zuerst Schäden entstanden sind (Voreigentümer)? Beiden sind entsprechend hohe Schäden entstanden. Der Mieter ist insolvent und kann keine Schäden begleichen.

  • Elisabeth Meier
    06.11.2018 - 16:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin als Untermieterin in eine Wohnung, in der ich nun Hauptmieterin werde gezogen (WG).
    Etwa vor einem Jahr ist der ehemalige Vermieter verstorben. Die Tochter erbte die Wohnung, diese beauftrage eine Rechtsanwaltsfirma mit der Organisation.
    Nun haben 3 WG-Mitglieder an ihre jeweiligen Vormieter bereits die Kautionsanteile gezahlt. Da alle dachten, dass die “Original-Kaution” beim Vermieter liegt.
    Jetzt stellte sich heraus, dass wir mit dem neuen Mietvertrag “nochmal” Kaution an die Vermietung senden sollen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, Zitat “der Erblasser hat die Kaution versaubeutelt”. Bedeutet, die Kaution ist weg.
    Nun stellt sich mir die Frage: wie können wir dagegen vorgehen, dass die alte, nicht vorhandene Kaution, trotzdem ausgezahlt wird? Schließlich müsste meiner Meinung nach die Erbin (Tochter), die Kaution schuldig sein, richtig?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      06.11.2018 - 18:58 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      weisen Sie Ihrer (neuen) Vermieterin die Zahlung der ursprünglichen Kaution nach. Das ist der erste Schritt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rafi Fischer
    12.11.2018 - 14:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    nach Eigentümer-/Vermieterwechsel steht noch die Änderung des Mietkautionskontos bei der Bank an. Dies kann doch nur dann stattfinden, wenn der neue Eigentümer bzw. Vermieter wirklich im Grundbuch eingetragen wurde, oder?

    Kann ich als mietende Privatperson einen Grundbuchauszug bei den Behörden anfordern, der mir belegt, ob der Grundbucheintrag schon stattgefunden hat?

    Danke für die Rückmeldungen vorab.

    MfG,
    Rafi Fischer

      • Rafi Fischer
        16.11.2018 - 16:15 Antworten

        Hallo Dennis,

        den Artikel hatte ich bisher nicht entdeckt und ich werde dies mal anstoßen.

        Bleibt dennoch die Antwort auf die Frage offen, die hoffentlich mit ja oder nein beantwortet werden kann, ob nach Eigentümer-/Vermieterwechsel die Änderung des Mietkautionskontos bei der Bank nur dann stattfinden kann, wenn der neue Eigentümer bzw. Vermieter wirklich im Grundbuch eingetragen wurde.

        Danke erneut und

        Mit freundlichen Grüßen,
        Rafi

  • Kurt
    07.01.2019 - 14:44 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine MFH erworben und nach dem nun ein Mieter ausziehen möchte, hat dieser mich auf die Zahlung der Kaution sowie der Zinsen hingewiesen. Ich habe aber vom ehemaligen Eigentümer nur die Kaution erhalten die wohl nicht verzinst wurde.

    Können die ausziehenden Mieter nun die Kaution von mir verlangen und wo finde ich die Gesetzesgrundlage hierzu?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    MfG

    • Mietrecht.org
      09.01.2019 - 10:12 Antworten

      Hallo Kurt,

      auf Ihre Frage geht der Artikel oben ein. Ich denke beim heutigen Zinsniveau ist die Zinszahlung kein großes Problem.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Minkheim
    15.01.2019 - 22:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei mir hat ebenfalls ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Nach dem Wechsel wurde ich aufgefordert meine Kaution nachzuweisen. Dies habe ich gemacht. Im gleichen Schreiben habe ich den neuen Eigentümer aufgefordert mir die Kaution zu bestätigen. Jetzt kam ein Schreiben mit der Bitte das beiliegende Formuar “Übertrag der Kaution nach Erwerb” zu unterschreiben. Inhaltlich würde ich unterschreiben, dass ich der Übertragung der Kaution auf den neuen Hauseigentümer zustimme. Sollte der alte Vermieter dies nicht tun, berechtige ich den neuen Vermieter Klage gegen den alten Vermieter einzureichen.

    Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Unterschrift, ich sehe nur, nach dem Lesen Ihres Artikels, keinen Sinn diesen Zettel zu unterschreiben. Wie sehen Sie das?

    VG Frank Minkheim

    • Mietrecht.org
      18.01.2019 - 15:07 Antworten

      Hallo Frank,

      ich würde dem neuen Eigentümer das Leben nicht unnötig schwer machen. Wenn Sie eine genaue Einschätzung der Sachlage wünschen, sollten Sie sich in der Sache rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    17.01.2019 - 15:15 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    die Wohnung, in der wir zur Miete wohnen, wurde vor einem Jahr verkauft. Wir wurden schriftlich gefragt, ob wir die Kaution zurücküberwiesen haben möchten oder diese an den neuen Besitzer überwiesen werden soll. Wir haben geantwortet, dass die Kaution bitte auf unser Konto überwiesen wird.
    Nun nach einem Jahr fordert der Vermieter die Kaution ein. Besteht für die Kaution ein Anspruch?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße
    Michael

  • Ruud
    18.01.2019 - 07:22 Antworten

    Hallo,

    ich habe vor etlichen Jahren meine Mietkaution per Sparbuch mit Verpfändungsurkunde hinterlegt. Nun hat der Vermieter gewechelt; bei meiner Bank habe ich nach den entsprechenden Formularen gefragt und diese auch bekommen (angekreuzt ist die Freigabe durch den Vemieter “ohne Verfügung”), der alte Vemieter soll das unterschreiben, mir inkl. Verpfändungsurkunde aushändigen und ich dann bei der Bank den Wechsel des Verfügunsgberechtigten vornehmen lassen. Soweit für mich logisch, ich habe das bisschen Laufarbeit, aber zu keiner Zeit Zugriff aufs Sparbuch.

    Nun weigert sich der alte Vemieter (wir sprechen hier von einer überregionalen Wohnungsbaugesellschaft) aber, mir die Unterlagen auszuhändigen (“Begründung”: das Bank-Formular wäre so schwer verständlich, das würden sie nicht machen), und schlägt vor, ich solle dem neuen Vermieter die Kaution überweisen, wenn der das dann bestätigt, würde ich meine Verpfändungsurkunde zurückbekommen.

    Was würdet ihr in dem Fall machen?

    Vielen Dank

  • Gitti
    03.02.2019 - 21:15 Antworten

    Hallo,
    ich habe eine seit vielen Jahren an den gleichen Mieter vermietete Wohnung erworben. Ďie Miete wurde im Laufe der Jahre immer wieder vom Vorbesitzer erhöht. Die damalige Kaution wurde mir vom Vorbesitzer ausgehändigt und entspricht nicht mehr der Höhe von heutigen 2 Monatsmieten. Kann ich vom Mieter eine Erhöhung der Kaution verlangen? Im Mietvertrag sind 3 Monatsmieten und die damalige DM Höhe vermerkt.

    Vielen Dank für Antwort

    • Mietrecht.org
      04.02.2019 - 09:27 Antworten

      Hallo Gitti,

      die Kaution errechnet sich immer einmalig an der Miete, die bei Einzug vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja Bruder
    08.05.2019 - 13:42 Antworten

    Hallo,

    folgendes Problem:
    Der Eigentümer hat das Haus verkauft.
    Der neue Eigentümer hat von Ihm die Mietkation, welche wir vor Jahren geleistet haben,
    nicht bekommen und diese wohl auch nicht mehr eingefordert.
    Nun sind wir ausgezogen und wurden an den alten Vermieter verwiesen.
    Dieser hat das Haus 2012 verkauft.
    Muss dieser uns die Kaution auszahlen, oder gibt es da rechtliche Lücken und wir gehen leer aus?

    Liebe Dank für Ihre Hilfe!

    LG Katja

    • Mietrecht.org
      08.05.2019 - 15:27 Antworten

      Hallo Katja,

      danke für Ihre Frage. Die Antwort findet sich im Fazit des Artikels.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    04.07.2019 - 21:26 Antworten

    Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre informative Seite!
    Folgende Frage:
    Ich muss mein Mehrfamilienhaus (6 Parteien) verkaufen weil ich nur Probleme mit den Mietern habe.
    Leider zahlt die Hälfte der Mieter, überwiegend keine oder seit Monaten nur einen sehr geringen Teil Miete, weil sie, aus welchem Grund auch immer, keine Unterstützung mehr vom Jobcenter bekommen. Jetzt bin ich finanziell fast am Limit und kann mir deshalb auch keinen Rechtsanwalt mehr leisten da ich ja auch die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank und die Spekulationssteuer an das Finanzamt (Haus erst 2015 als Rentenversicherung gekauft) zahlen muss. Der Käufer, bzw. dessen Rechtsanwalt lehnt es ab, das ich die Mietkautionen einbehalte um etwas von den mittlerweile ca. € 10.000,00 Mietschulden erhalte. Nun suche ich vergeblich nach Urteilen wonach der Verkäufer Mietkautionen einbehalten darf.

    Ich habe nur dies im Internet gefunden: (aber leider keine Angabe bzgl. AG, LG, OLG …) Das sah das Gericht aber anders: Grundsätzlich müsse dem neuen Eigentümer zwar die Kaution übergeben werden. Allerdings gelte dies nur, wenn die Mietkaution noch nicht in zulässiger Art und Weise in Anspruch genommen worden war. Ein Vorvermieter ist den Richtern zufolge berechtigt, seine Forderungen mit Hilfe der Kaution auch dann aufzurechnen, wenn er das Mietobjekt bereits verkauft habe.

    Ich bin wirklich finanziell am Ende und brauche die Mietkautionen unbedingt.
    So schnell einen anderen Käufer zu finden ist schwierig, aber das ist eine andere Sache und das würde hier den Rahmen sprengen.
    Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir antworten würden.
    Ich habe aber auch Verständnis dafür, wenn Sie hierfür keine Zeit haben.
    Trotzdem danke ich Ihnen vielmals für Ihre tolle Internetseite und das Sie hiermit vielen Menschen helfen.
    Gott segne Sie.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole Reichelt

    • Mietrecht.org
      05.07.2019 - 13:19 Antworten

      Hallo Nicole,

      anstatt die Kaution einzubehalten, sollen Sie lieber den Kaufpreis zum die Summe erhöhen. Die Kautionen einzubehalten würde zu einem großen Durcheinander und vielen Konflikten für den neuen Eigentümer führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Reichelt
        09.07.2019 - 13:42 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
        Leider ist der Käufer nicht bereit eine höhere Summe zu bezahlen und einen anderen Käufer finden wir leider nicht. Da es sich um echt extrem schwierige Mieter in dem Haus handelt sind wir eigentlich froh, dass wir überhaupt einen Interessenten für das Objekt haben.
        Deshalb zumindest die Idee mit der Einbehaltung der Mietkaution.
        Da muss ich dann wohl noch weiter suchen.
        Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
        Viele Grüße

  • Herr Mett
    13.10.2019 - 09:51 Antworten

    Unsere Mietwohnung wurde verkauft und ich habe schon einige Vermieterwechsel in der Vergangenheit erlebt und immer eine Bestätigung bzgl. der Übergabe der Mietkaution an den neuen Vermieter vom neuen Vermieter erhalten. Der neue Eigentümer hat das bisher aber nicht gemacht. Ist er zu einer Bestätigung rechtlich verpflichtet?

    LG Norman

  • Bernhard
    29.10.2019 - 17:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ein seit 2006 vermietetes Einfamilienhaus soll verkauft werden. Notartermin ist schon vereinbart.
    Zur Sicherheitsleistung sollte gemäß Mietvertrag die Verpfändung eines Sparguthabens oder eine Bürgschaftserklärung übergeben werden. Leider kann ein entsprechendes Schriftstück nun nicht mehr aufgefunden werden.
    Für den Makler ist damit eine Verpfändung, bzw. eine Bürgschaftserklärung nicht existent.

    Welche Konsequenzen hat dies für den alten Eigentümer und was kann er tun?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Bernhard

    • Mietrecht.org
      01.11.2019 - 13:51 Antworten

      Hallo Bernhard,

      treffen Sie dazu eine Regelung im Kaufvertrag. Wer muss die Kaution zurückzahlen, wenn keine Unterlagen mehr auf Vermieterseite vorhanden sind?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    22.12.2019 - 01:23 Antworten

    Hallo!
    Meine Eigentümer meiner Mietwohnung sind mir unbekannt; da als GmhH eingetragen.
    Hier wurde schon 3x der Verwalter gewechselt.
    Meine Mietkaution wurde ohne meine Zustimmung und Kenntnis einfach wieder von einer Bank auf die nächste übertragen. Nach meinem Kenntnisstand sind die Eigentümer (Gmbh) aber die selben geblieben.

    Ist so eine Praxis nach geltendem Recht in Deutschland überhaupt zulässig; zumal im Mietvertrag steht, das die Mietkaution nach einem Eigentümerwechsel erst einmal wieder an den Mieter ausgezahlt werden muß?

  • Heyn
    26.03.2020 - 10:13 Antworten

    Hallo,
    ich hatte bis November 2019 eine Gewerbefläche mit großen Schaufenstern gemietet. Aufgrund eines Wasserschadens (über meinen Räumen) sprang eine große Scheibe und die Risse wurden immer größer (Risse im Deckenbereich waren auch offensichtlich). Ich informierte den Vermieter (mittels Kostenvoranschlag eines Handwerkers, der den Sprung als Spannungsriss identifizierte). Der Riss / Schaden ist nun schon 2 Jahre her. Passiert ist nichts – keine Reparatur. Ich bin nun im November 2019 ausgezogen und möchte nun meine Kaution zurück. Unterdessen wurde jedoch das Objekt verkauft und der neue Eigentümer (dessen Verwalter hat auch die Raumabnahme gemacht) möchte mir die Kaution nicht auszahlen, da ich den Schaden der Scheibe bereinigen soll.
    Ich bin meiner Bürgerpflicht nachgekommen. Hatte sogart meinen Versicherungsmakler kommen lassen um den Schaden zu melden / abzuwickeln. Der Makler meinte es sein ein Wohngebäudeschaden und damit Sache des Vermieters.
    Wie sehen Sie die Rechtslage? Gelten andere Rechte weil Gewerbemietvertrag?
    Viele Grüße
    RH

    • Mietrecht.org
      26.03.2020 - 11:59 Antworten

      Hallo Heyn,

      was haben Sie zur Instandhaltung im Mietvertrag vereinbart? Verweisen Sie auf die Vergangenheit und belegen Sie, dass es ein Gebäudeschaden ist, der nicht in Ihrer Verantwortung liegt. Im Zweifel brauchen Sie anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heyn
    26.03.2020 - 14:54 Antworten

    Hallo Dennis Hundt,
    besten Dank für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag ist kein Passus bezüglich Reparaturen vereinbart.
    VG Rita Heyn

  • G. Müller
    27.03.2020 - 17:42 Antworten

    Hallo,
    der Alteigentümer eines Mehrfamilienhaus hatte von allen Mietern div. Mietkautionen erhalten.
    Dieses Mehrfamilienhaus habe ich jetzt gekauft.
    Keiner hat mir gesagt, dass die Mietkaution ( Sparbuch ) eines Mieters bereits vor 10 Jahren dem Vermieter ausgehändigt worden ist ( sicherlich Geldsorgen). Danach wurde die Kaution auch nicht mehr vom Vermieter angefordert evtl. vergessen etc. .

    Kann ich jetzt als Käufer der Immobilie nachträglich die Kaution verlangen , wie im Mietvertrag festgelegt ?

    • Mietrecht.org
      29.03.2020 - 09:15 Antworten

      Hallo G. Müller,

      Sie haben die Übergabe der Kautionen sicherlich im Kaufvertrag vereinbart – wenden Sie sich an den Verkäufer. Aus welchem Grund sollten die Mieter doppelt Kautionen zahlen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • G. Müller
        08.07.2020 - 21:33 Antworten

        Muß mich vielleicht klarer ausdrücken.

        Die Mietkaution wurde ( sicherlich wegen Geldsorgen ) vom alten Eigentümer vor ca. 10 Jahren bereits ausgezahlt und nie wieder angefordert.
        Kann ich als neuer Eigentümer diese Miet-Kaution jetzt verlangen ?
        Im Mietvertrag ( 30 Jahre alt) wird die Zahlung einer Mietkaution verlangt !

  • Alex
    12.09.2020 - 11:04 Antworten

    Hallo, ich wohne seit 10 Jahren in einer Mietwohnung in einem hippen und alternativen Stadtteil! Die ehmalige Hauseientümerin ist verstorben und der Ehemann hat das Haus vor 2,5 Jahren verkauft.
    Ich habe die Wohnung in den letzten 10 Monaten komplett “renoviert”, teilweise saniert, da der Wohnkomfort sehr zu wünschen übrig ließ! Von Wände verputzen und schleifen bis zur Steckdose, Lichtschalter, Duschwanne, Mischbatterie, WC etc (Nach Rücksprache).
    Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass mein Vermieter “erfreut” gewesen ist, dass ich die Arbeit und Kosten auf mich genommen habe.
    Genau das Gegenteil ist der Fall.
    Im Mai wurde allen Mietern eine Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt.
    Des Weiteren soll ich die Nebenkosten nachzahlen und bin darauf hingewiesen worden, wenn ich nochmals eine baumaßliche Veränderung vornehme, dass dann eine Prüfung der Kündigung vorgenommen wird.
    Diese habe ich einbehalten, da ich nach mehrfacher Aufforderung eine Reparaturarbeit selbst in Auftrag gegeben habe und diese mit den Nebenkosten verrechnet habe.
    Des Weiteren wird eine Mietsicherheit (Vertragsklausel im alten MV) nach über 2.5 Jahren eingefordert. Meine alte Vermieterin hat darauf verzichtet, da wir uns mündlich darauf geeinigt hatten, dass ich dafür die Wohnung renoviere inklusive Fussboden.
    Ich habe ca. 5000 Euro in die Renovierung investiert. Meine Vermieterin möchte, das ich die Mietsicherheit sowie die Nebenkosten zeitnah zahle. Ich gehe davon aus, ich die Kosten tragen muss, da ich diese nicht nachweisen kann (mündlich).
    Über 8 Jahre ohne Mietsicherheit zu zahlen, muss ja einen Grund dafür gegen haben.
    Moralisch bin ich natürlich mega enttäuscht.
    Muss ich die Kaution nachzahlen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Schönes Wochenende
    Freundliche Grüße
    Alex

  • Sonja Feldt
    07.10.2020 - 10:07 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich werde meine Immobilie verkaufen an einen derzeitigen Mieter. Es gibt noch eine Mieterin in dem Zweifamilienhaus. Muss ich die KAution an ihn überweisen? Geht der Mietvertrag der Mieterin einfach auf ihn über? Ich bin über das Vorgehen verunsichert. Habe das Haus vor ein paar Monaten geerbt und kenne mich nicht aus.
    Sonja Feldt

    • Mietrecht.org
      08.10.2020 - 08:07 Antworten

      Hallo Sonja,

      der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Die Weitergabe der Kaution sollten Sie sich von der Mieterin bestätigen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Tim Kox
      02.11.2020 - 12:58 Antworten

      Sehr geehrter Herr Hundt,

      Wir haben ein paar Tage vor bekanntwerden eines Eigentümerwechsels unser Mietverhältniss gekündigt. Es läuft bis zum 31.12.2020. Neue Verwaltung ab dem 01.01.2021. Die neue Verwaltung räumt sich nun das Recht ein uns Veränderungen der Wohnung sowie Bauliche Maßnahmen in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist uns damal unrenoviert übergeben worden. Wie ist da die Rechtslage?? Die andere Frage ist: Wir haben nun das zweite Schreiben erhalten un dem steht das wir “wunschgemäß unsere Kaution an den neuen Eigentümer übertragen” . Muss ich das unterschreiben?? Mit freundlichen Grüßen…T. K.

      • Mietrecht.org
        02.11.2020 - 19:41 Antworten

        Hallo Tim,

        wenn der Eigentümerwechsel vor Mietvertragsende stattfindet, wird der neue Eigentümer einfach in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Vom Tag des Eigentümerwechsels würde ich auch abhängig machen, ob Sie der Übergabe der Kaution zustimmen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Eli Altmann
    19.11.2020 - 00:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielleicht darf ich Sie um kurze Einschätzung bitten?

    Ich bin Gewerbemieter (Freiberufler) eines kleinen Büros und es gab Ende Oktober einen Eigentümer- und Hausverwalterwechsel. Die alte Hausverwaltung bittet nun um meine Unterschrift und Genehmigung, die hinterlegte Mietkaution an die neuen Hauseigentümer bzw. an die bevollmächtigte neue Hausverwaltung weiterzuleiten. Soweit so gut, das scheint unkritisch.

    In einem zweiten Satz möchte die bisherige Hausverwaltung aber folgenden Passus neben der Kautionsweitergabe von mir zugestimmt haben. Hier im Wortlaut: “Ich stimme zu, sowohl den veräußernden Vermieter als auch die bis zur Übergabe der Verwaltung zuständige Hausverwaltung XY von jeglichen mieterseitigen Rückforderungsansprüchen aus dieser Kaution freizustellen.”

    Sehen Sie Probleme darin, eine solche Freistellung zu unterschreiben? Aus meinem Bauchgefühl würde ich gerne nur der Kautionsweiterleitung zustimmen, nicht aber dieser Freistellung. Oder ist dies unkritisch?

    Danke und schöne Grüße!

    • Mietrecht.org
      19.11.2020 - 17:29 Antworten

      Hallo Eli,

      die alte Hausverwaltung und der alte Eigentümer wollen sich absichern. Streichen Sie den Passus und Sie bleiben flexibel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eli Altmann
    19.11.2020 - 18:20 Antworten

    Haben Sie vielen Dank, Herr Hundt – so dachte ich mir das auch.

    Schöne Grüße
    Eli Altmann

  • Jörn Brust
    20.11.2020 - 19:22 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich und mien Bruder waren zusammen Eigentümer einer Wohnung, meinen Anteil habe ich später an ihn verkauft.

    Nun ist der Mieter ausgezogen und fordert von mir die volle Kaution in Höhe von 600 Euro zurück, weil mein Bruder ( jetzt Alleineigentümer) offenbar abgetaucht ist. Es scheint nach BGH Rechtsprechung so zu sein, dass ich als Alteigentümer Mitschuldner bin.

    Meine Frage ist nun. ob ich für die gesamten 600 Euro Mitschuldner bin oder nur für 300 Euro, da ich ja auch nur zu 50% Vermieter war.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Brust

    • Mietrecht.org
      23.11.2020 - 16:28 Antworten

      Hallo J. Brust,

      genauso wie alle Mieter für gegenseitig für alles haften, trifft das auch auf einen Vermietergemeinschaft zu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meier Hannes
    26.11.2020 - 12:13 Antworten

    Guten Tag,

    folgendes, wir haben eine Immobilie gekauft, diese ist vermietet.
    Der Vermieter möchte die Kaution nicht ausbezahlen, sondern möchte noch 3 Monate Zeit haben,

    In dieser Zeit möchte er prüfen, was wir als Käufer an ihm zahlen müssen(enstandene überschüsse aus Grundsteuer und Versicherung bis kauf)

    dann würde er alles berechnen und von der Kaution abziehen und diesen Betrag dann auszahlen.

    Ich möchte die Kaution allerdings sofort haben und dann kann er eine Rechnung senden die ich bezahle.

    Was sagt hier das recht? darf er die Kaution einbehalten bis er die Abrechnung mal macht?

    Danke

    • Mietrecht.org
      26.11.2020 - 15:34 Antworten

      Hallo Hannes,

      die Kaution des Mieters dient nicht zum Ausgleich von Ansprüchen zwischen Verkäufer und Käufer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Sirtl
    26.11.2020 - 14:03 Antworten

    Hallo und guten Tag,meine Lebensgefährtin hat vor 20 Jahren kurz in einer WG gewohnt und beim Einzug ein Sparkonto mit Sperrvermerk für die Mietkaution eingerichtet.Jetzt ist es so das der damalige Vermieter längst verstorben ist! Meine Lebensgefährtin hat sich all die Jahre nicht um dieses Konto gekümmert das immer noch unangetastet besteht aber für meine Lebensgefährtin gesperrt ist. Wie kann sie das Konto bei der Badischen Beamtenbank freistellen lassen? Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Sirtl

    • Mietrecht.org
      26.11.2020 - 15:35 Antworten

      Hallo Frank,

      fragen Sie bei der Bank nach, wie Sie hier genau vorgehen sollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian Sauer
    23.03.2021 - 16:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt
    Unser Vermieter hat nach Auszug nun unsere Kaution zurückgezahlt. Der Vertrag lief für ca. 17 Jahre. Die Vermietungsgesellschaftt hatte vor wenigen Jahren gewechselt. Diese beinhaltet jedoch so gut wie keine Zinsen. Auf Nachfrage hieß es dann: “Der ursprüngliche Eigentümer hätte die Kaution ohne Zinsen überschrieben und eine Kaution sei schließlich auch keine Geldanlage”. Nach 3-20 Beruhigungstees möchte ich dem Vermieter nun eigentlich zurückschreiben, dass eine Kaution mit dem durchschnittlichen 3-Monats-Festgeld-Zinsatz seit 17 Jahren zu verzinsen sei und dass er sich wohl bei der Vertragsübernahme durch den alten Vermieter über den Tisch hat ziehen lassen. Das ist aber doch nicht zu unseren Lasten, oder doch?

      • Sebastian Sauer
        24.03.2021 - 10:25 Antworten

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Seite kannte ich noch gar nicht, hatte aber zwischenzeitlich schon den Paragrafen selbst im BGB gefunden. spätestens damit ist die sache klar. Mal sehen, was der Vermieter dazu sagt. Würden sie eine entsprechende Klage führen, falls er sich Querstellt? Der Streitwert würde bei ca. 300€ liegen würde ich sagen.

        • Mietrecht.org
          24.03.2021 - 17:16 Antworten

          Hallo Sebastian,

          ich kann Ihnen beim rechtlichen Vorgehen leider nicht helfen – sprechen Sie im Zweifel bitte einen Anwalt an.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Julia Reinhold
    14.07.2021 - 10:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung (2020) fand ein Hausverwaltungswechsel statt.
    Die Auszahlung meiner Kaution ist bis heute offen, obwohl schon genug Zeit verstrichen ist.

    Eigentümer und neue Hausverwaltung teilen ständig mit, dass die alte Hausverwaltung zuständig sei – diese wiederum gibt an, dass alle Angelegenheiten ab Übergabe des Objektes in die Zuständigkeit der neuen Hausverwaltung fallen.

    Wie ist hier vorzugehen? Ist es sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu suchen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.

    MfG

    • Mietrecht.org
      14.07.2021 - 20:51 Antworten

      Hallo Julia,

      Sie wenden sich immer an den Eigentümer. Oder eben an dessen Vertreter. Der Vertreter ist offensichtlich die neue Hausverwaltung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gast
    23.08.2021 - 13:24 Antworten

    BETREFF: EIGENTÜMERWECHSEL / MIETKAUTIONSKONTO

    Sehr bemühter Herr Hundt

    Folgende Situation:

    1. Die Bank erstellt ein neues Mietkautionskonto (Mieter ich zahlt 10€) auf Wunsch der neuen Vermieterin.
    2. Die Bank verlangt einen “aktuellen Mietvertrag” mit dem Namen des neuen Vermieters und neu unterschrieben mit dem Namen des Mieters.

    Welche korrekte Reihenfolge / Vorgehensweise erfolgt bei einem Eigentümerwechsel?

    Um punktierte Reihenfolge wird freundlichst gebeten. Ich empfehle Sie gern weiter !

    Mit bestem Gruße,
    Besucher

    • Mietrecht.org
      23.08.2021 - 20:41 Antworten

      Hallo Gast,

      es gibt keinen Anlass einen neuen Mietvertrag zu unterzeichnen. Das sollten Sie als Mieter nur machen, wenn der Vertrag ansonsten unverändert bleibt. Arbeiten Sie im Zweifel lieber mit einen Nachtrag zum Mietvertrag. Der neue Eigentümer wird auch mit dem alten Vertag Ihr rechtmäßiger Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gast
    11.10.2021 - 12:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mich sprach eine Familie mit folgendem Problem an.

    Es fand ein Eigentümerwechsel statt, nun erhielt die Familie ein Schreiben zur Zahlung einer Kaution.
    Die Familie hatte die Kaution an den alten Vermieter gezahlt. Beim Wechsel stand dieser wohl mit einem Schreiben vor der Haustür, das unterschrieben werden sollte. Aufgrund von Sprachbarrieren wurde nicht verstanden, was unterschrieben wurde. Vermutlich, dass die Kaution nicht zurückgezahlt werden muss (?).

    Muss die Kaution an den neuen Vermieter nun geleistet werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      11.10.2021 - 19:19 Antworten

      Hallo Gast,

      die Mieter müssen die Zahlung der Kaution nachweisen (Quittung / Kontoauszug).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Miley Guste
    02.12.2021 - 14:04 Antworten

    Hallo, ich habe vor Kurzem eine vermietete Immobilie erworben, bei der zu Beginn des Mietverhältnisses auch eine Kaution hinterlegt wurde.

    Nun hat der Mieter seit Mitte diesen Jahres eigenständig die Miete gemindert und Mängel angebracht, die augenscheinlich keine Mängel sind. Somit sind Mietrückstände gegenüber dem Vorbesitzer entstanden, die dieser nun gerne über die damals geleistete Mietkaution wieder reinholen, also verrechnen würde. Der EIgentümerwechsel erfolgte zwischenzeitlich.

    Nun stellt sich mir jedoch die Frage, inwiefern der Vorbesitzer die Verrrechnung der Rückstände mit der Kaution überhaupt darf im laufenden Mietverhältnis. Außerdem ist mir nicht klar, ob ich nun die Kaution erneut vom Mieter verlangen kann oder ob mir die “alte” Kaution (u.U. der Restbetrag) übergeben werden kann.

    Insgesamt ist zu befürchten, dass der Mieter auch mit Forderung der Miete durch mich als neuen Besitzer weiterhin nur die verminderte Miete zahlen wird. Wer ist nun zuständig, was Nachforderungen angeht?

    Insgesamt wirkt der gesamte Sachverhalt sehr verzwickt auf mich, aber vielleicht können Sie mir dennoch weiterhelfen.

    Freundliche Grüße

  • Herby
    25.01.2022 - 14:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    eine 2013 mietvertraglich vereinbarte Kaution wurde seitens des Mieters offenbar nie bezahlt.

    Der seit 2019 neue Eigentümer möchte die vereinbarte Kaution aus dem MV nun gerne haben.
    Der Vorbesitzer sagt es liegt keine Kaution vor und überträgt deshalb auch keine.
    Hat der neue Eigentümer gegenüber dem Mieter nun Anspruch auf die Kaution oder muss der Mieter zumindest nachweisen, dass der Alteigentümer letztlich darauf verzichtet hat?

    Wie sind die Verjährungsfristen diesbezüglich zu beurteilen? Der Alteigentümer kann mit Ablauf der 3 Jahre vermutlich nichts mehr geltend machen. Der neue Eigentümer hat aber doch ebenfalls Anspruch welcher noch nicht verjährt ist denn ohne Erlaubnis des Mieters zum Kautionsübergangs schuldet der Mieter diese doch noch dem neuen Eigentümer oder nicht?

    Danke und viele Grüße

      • Herby
        30.01.2022 - 16:23 Antworten

        Hallo.

        Was hat Gewohnheitsrecht für div. Nutzungen im Haus mit meiner Frage zu tun? Mir ging es darum ob der Mieter eine Kaution bei Eigentümerwechsel leisten muss wenn diese im Vertrag steht bzw. wann Ansprüche evtl. verjährt sind.

        Vielen Dank

        • Mietrecht.org
          30.01.2022 - 20:41 Antworten

          Hallo Herby,

          Pflichten die Sie vertraglich eingegangen sind, lösen sich nicht deshalb auf, weil Sie die Pflichten eine gewisse Zeit nicht erfüllt haben. Das ist der Hintergrund.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Frieder
    09.02.2022 - 15:51 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich habe als Eigentümer den Zwischenmietvertrag mit meiner Wohnungsverwaltung nicht verlängert und trete direkt als Vermieter mit meinem Mieter in Kontakt und übernehme dadurch den Mietvertrag 1:1. Aus dem Jahr 2019 bestehen noch 0,4 Monatsmieten Mietschulden. Diese Mietschulden will der Verwalter bei der Übertragung der Kaution auf mich einbehalten. Der Mieter hat der Übertragung zugestimmt.

    Darf er das?
    Übernehme ich dadurch Mietschulden mit Verjährungsrisiko (3 Jahre?)?
    oder kann ich die Kaution (3 MM laut Mietvertrag) vom Mieter “auffüllen” lassen?

    Die Kaution ist ja nicht dazu gedacht Mietschulden zu tilgen, sondern um ggf. Mieterschäden instandzusetzten.

    Vielen Dank vorab für eine Antwort!

    • Mietrecht.org
      09.02.2022 - 16:49 Antworten

      Hallo Frieder,

      die Ansprüche aus dem Vertrag Mieter (Verwaltung) und Untermieter stehen dem Mieter zu. Sie haben Ihre Miete scheinbar von Mieter vollständig erhalten. Oder habe ich das missverstanden?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Frieder
        10.02.2022 - 11:14 Antworten

        Hallo Dennis, danke für die schnelle Rückmeldung!

        Ich befinde mich gerade im Übergabeprozess (01.02.2022)
        Ich gehe zunächst von einer regulären Mietzahlung des Mieters aus. Es geht um die Altlasten beim Verwalter.
        Die Frage stellt sich mir, ob der Verwalter seine Mietrückstände mit der Kaution (3 MM) verrechnen darf oder ob er die Kaution ohne Abzüge an mich weiterleiten muss und seine Mietrückstände selber einfordert?
        Sollte er zu dem Abzug berechtigt sein, hätte ich dann ein Wahlrecht ob ich die Mietschulden aus 2019 einfordere oder ob ich besser die Kaution nachfordere?
        Das Ziel ist natürlich 3 MM Kaution voll zu haben und keine Mietrückstände :).

        VG Frieder

        • Mietrecht.org
          10.02.2022 - 13:35 Antworten

          Hallo Frieder,

          ich würde nicht den Vertrag übernehmen, sondern mit einen neuen Vertrag aufsetzen. Sollen die alten Vertragsparteien Ihren Vertrag entsprechend beenden. So haben Sie nur mit komplizierten Altlasten zu tun.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Lisa
    13.03.2022 - 09:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wenn ein Eigentümerwechsel einer Immobilie stattfindet ohne Mieterwechsel, wie lange beträgt die Frist, bist der alte Eigentümer dem neuen Eigentümer die Kaution aushändigt? Gibt es eine Frist?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße

    Lisa

    • Mietrecht.org
      13.03.2022 - 18:28 Antworten

      Hallo Lisa,

      als Mieterin ist Ihr Ansprechpartner für die Auszahlung der Kaution immer der aktuelle Eigentümer. Ob, wie und wann die Kaution übergeht, haben Käufer und Verkäufer hoffentlich im Kaufvertrag geregelt. Im Normalfall gibt es hier keine Probleme.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    15.03.2022 - 16:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Ich merke gerade, dass ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.
    Ich bin die neue Eigentümerin und die alte Eigentümerin lässt sich Zeit, jetzt bereits 4 Monate, mir die Kaution des Mieters zu überweisen. Es ist alles schon geregelt, auch die Kaufpreiszahlung.
    Gibt es eine Frist, bis wann diese mir das Geld überweisen muss?

    Viele Grüße

    Lisa

    • Mietrecht.org
      15.03.2022 - 16:45 Antworten

      Hallo Lisa,

      mir ist keine gesetzliche Frist bekannt. Was haben Sie im Vertrag vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jutta
    10.05.2022 - 20:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Seit 2008 lebe ich in einem MFH, welches 2016 verkauft wurde. Die Kaution wurde von mir 2008 überwiesen. Ein Schriftstück zur Übertragung zur Mietkaution (vom alten VM) wurde von mir unterschrieben. Nach fast 6 Jahren kommt nun die Hausverwaltung und behauptet, dass ich den Nachweis zu erbringen hätte, dass ich damals die Kaution bezahlt hätte. Wie die Kaution angelegt wurde, wurde mir nie mitgeteilt. Zu erwähnen ist auch, dass sie alle Altmieter zum Nachweis verpflichtet haben (mindestens 5 Parteien). Der neue Vermieter versuchte auch schon über Eigenbedarfsanmeldung die Altmieter rauszubekommen. Ich kann nach 14 Jahren noch nicht einmal über die Bank auf Kontoauszüge zurückgreifen. Hätte er nicht direkt nach Kauf eine Überprüfung vornehmen müssen und nicht nach 6 Jahren, so dass es fast unmöglich ist dem nachzukommen?

    • Mietrecht.org
      11.05.2022 - 18:00 Antworten

      Hallo Jutta,

      als Mieterin sollten Sie leider immer in der Lage sein, die Zahlung zu belegen. Denken Sie an die Situation, dass der neue Eigentümer keine Kaution bekommen hat bzw. davon ausgeht, dass Sie keine Mietkaution gezahlt haben. In diesem Fall müssten Sie auch belegen, dass die Kaution von Ihnen, wie im Mietvertrag vereinbart, bezahlt wurde. Lassen Sie die Sache im Zweifel rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne
    26.05.2022 - 10:30 Antworten

    Hallo, bei uns fand ein Eigentümerwechsel statt: unsere Kaution lag immer auf einem Treuhänderkonto mit unserem Namen. Der neue Vermieter hat nun unsere Kaution auf seinem privaten Tagegeldkonto gelegt, weil es ihm zu viel Arbeit und Kosten machen würde, es auf ein Treuhänderkonto zu legen. – so die 2. Aussage. Die erste hieß noch, dass er es anlegen wird. Unsere Banken bieten keine Mietkautionskonten (mehr) an. Plötzlich meint neuer Vermieter, dass seine Bank es sich nicht anbieten würde. Gem. BGB muss er es aber getrennt anlegen und würde sich sonst, wegen Veruntreuung (Gem. StGB 266) strafbar machen. Wir gehen wir nun weiter vor?

    • Mietrecht.org
      27.05.2022 - 13:10 Antworten

      Hallo Anne,

      Machen Sie Ihren Vermieter auf die Rechtslage aufmerksam. Erhöhen Sie im Zweifel den Druck mit einem Anwalt. Der Vermieter soll in die korrekte Anlage der Kaution nachweisen. Das wird natürlich auf das Verhältnis zum Vermieter drücken. Aber wenn Ihnen das wichtig ist, sollten sie so vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gast
    15.07.2022 - 00:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe bis vor einigen Wochen in einer Wohnung gelebt, dessen Eigentümer eine Immobilienverwaltung war. Im November 2021 wurden alle Wohnungen dieser Immobilienverwaltung an ein Wohnungsunternehmen verkauft. Nach dem Verkauf hatte ich ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters bekommen, wo drin stand, dass die Mietkaution an den neuen Eigentümer übertragen wurde. Vor 6 Wochen bin ich ausgezogen und habe jetzt nachgefragt, wann ich meine Kaution ausgezahlt bekomme. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Kaution nicht ausgezahlt werden kann, „aufgrund von fehlender Datenübertragung des Voreigentümers“. Ich solle bei dem ehemaligen Eigentümer einen Nachweis anfordern, welcher bescheinigt, dass mein Mieterkonto zum Zeitpunkt 30.11.2021 keinen Mietrückstand aufgewiesen hat. Der ehemalige Eigentümer, also die Imobillienverwaltung, existiert aber nicht mehr. Also an wen soll ich mich da denn wenden? Und was kann ich nun tun? Danke im Voraus!

    • Mietrecht.org
      15.07.2022 - 17:35 Antworten

      Hallo Gast,

      das kann nicht zu Ihrem Problem gemacht werden. Wenn der neue Eigentümer sich eine Auskunft zur Vergangenheit wünscht, dann muss der neue Eigentümer diese Auskunft selbst einholen. Ggf. sollten Sie die Zahlungen mit Kontoauszügen nachweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Müller
    19.10.2022 - 16:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vor einem Jahr wurde mir mein Büro von der Vermieterin gekündigt.
    Die Sparkasse verweigert die Auszahlung der Mietkaution, weil vor einigen Jahren ein Eigentümerwechsel stattfand. Trotz Vorlage der Kündigung und der Original-Kautionsurkunde der Vermieterin verlangt die Sparkasse einen Grundbuchauszug, der den Eigentümerwechsel belegt. Die Eigentümerin hat das wegen Datenschutz mehrfach abgelehnt. Ich soll gegen die Sparkasse einen Anwalt beauftragen, sagt sie.
    Ist das richtig so, oder was soll ich jetzt tun ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Müller

    • Mietrecht.org
      19.10.2022 - 19:39 Antworten

      Hallo Thomas,

      mit einem berechtigtem Interesse können Sie selbst über das Grundbuchamt Einsicht ins Grundbuch nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias Mosenthin
    13.03.2023 - 16:54 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe eine vermietete Wohnung gekauft und habe das schriftliche Einverständnis des Mieters die Kaution übernehmen zu dürfen. Der Erstbesitzer möchte die Kaution aber bis zur Nebenkostenabrechnung Anfang 2024 behalten. Eigentumsübergang ist der 01.04.2023

    Das ist aus meiner Sicht nicht rechtmäßig
    Wie soll ich reagieren

    M.Mosenthin

    • Mietrecht.org
      13.03.2023 - 18:50 Antworten

      Hallo Matthias,

      verweisen Sie auf die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Vermutlich haben Sie einen “Kostenausgleich” bis zum Nutzen-Lasten-Wechsel vereinbart.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne
    08.11.2023 - 17:48 Antworten

    Die Beendigung des Mietverhältnisses zum geplanten Termin konnte leider nicht stattfinden, da die Mieterin noch Möbel in der Wohnung gelassen hatte. Das bedeutete, dass das Mietverhältnis dadurch weiter verlängert wurde und weiter Miete zu bezahlen war, die von der Kaution abgezogen wurde.

    Die Wohnung gehörte mir und meiner Schwester. Sie hat sie mir jetzt abgekauft und auch die Kaution erhalten. Die Mieterin hat nun zwei Monate nach dem Eigentümerwechsel (der Grundbucheintrag ist allerdings noch nicht erfolgt) nun Klage eingereicht wegen der Rückzahlung der gesamten Kaution.

    Habe ich damit jetzt noch etwas zu tun?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft und viele Grüße,

    Anne

    • Mietrecht.org
      08.11.2023 - 19:20 Antworten

      Hallo Anne,

      Vertragspartner sind immer die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Lassen Sie sich am besten gemeinsam mit Ihrer Schwester rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin
    06.02.2024 - 19:09 Antworten

    Guten Abend,

    wie ist die Rechtslage bei Insolvenz des Vermieters? Der Insolvenzverwalter hat einen Teil der Kaution einbehalten, um mit ihr ggf. Ausstände aus einer noch offenen (da aufgrund von zahlreichen Unklarheiten widersprochenen) Betriebskostenabrechnung abzufangen. Der andere Teil sollte dem Mieter ausgezahlt werden, was aber nicht passiert ist, somit ist die Kaution in voller Höhe (insolvenzsicher angelegt lt. Aussage des Vermieters) in den Händen des Insolvenzverwalters. Der neue Vermieter verlangt nun die Zahlung der Kaution in voller Höhe. Ist das rechtens?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Katrin

      • Katrin
        10.02.2024 - 20:02 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für Ihre schnelle Antwort. Die Kaution ist lt. Aussage des Vermieters auf einem gesonderten Konto angelegt und zählt somit nach meinem Verständnis nicht zur Insolvenzmasse. Ausgezahlt oder dem neuen Vermieter übertragen wurde sie bisher nicht. Der verlinkte Beitrag beantwortet leider nicht nicht die Frage, ob der neue Vermieter eine Kaution fordern darf, obwohl diese bei Mietantritt gezahlt wurde und nach der Insolvenz des alten Vermieters nie zurückgezahlt wurde. Sicher hat er das Recht, eine Kaution zu “haben”, aber müsste er sie nicht vom Insolvenzverwalter übertragen bekommen (dem haben wir zugestimmt) oder bei diesem einfordern?

        Vielen Dank,

        Katrin

        • Mietrecht.org
          11.02.2024 - 16:04 Antworten

          Hallo Katrin,

          in meinen Augen liegt das Risiko beim Vermieter und Ihnen kann nicht die doppelte Kautionszahlung als Nachteil entstehen. Lassen Sie die gesamte Lage bei Bedarf rechtlich bewerten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

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